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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
07.12.15, 12:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:58

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Inhalt der Datei

Vorlage TOP-Nr. Der Bürgermeister Nr. 054/2011 Fachdezernat Planen, Bauen, Umwelt vom: 12.07.2011 Beschlussvorlage öffentlich Rat Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt Kamen Bezeichnung des TOP Maßnahme Ausbau der Derner Straße - Westabschnitt hier: Positionierung in der Prioritätenliste 2012 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme „Ausbau der Derner Straße – Westabschnitt“ in der Dringlichkeitsliste B Kategorie 1 für das Jahr 2012 mit Priorität zu positionieren, so dass die Durchführung in 2012 sichergestellt ist. Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung): Bei der Derner Straße handelt es sich um eine verkehrswichtige, vielbefahrene Straße für die Verbindung Kamen-Mitte – Heeren-Werve. Die Fahrbahn der Derner Straße weist im Westabschnitt – zwischen der Kreisverkehrsanlage Hammer Str. / Ostenallee und der Brücke der ehemaligen Zechenbahn – starke Deformierungen und punktuelle Verwerfungen auf, die auf Schäden im Straßenoberbau zurückzuführen sind. In den vergangenen Jahren sind verschiedene Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden, die eine grundhafte Erneuerung bis heute herauszögern konnten. Weitere Oberflächensanierungen sind aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht mehr sinnvoll. Aus Gründen der Verkehrssicherung und -sicherheit ist für den gesamten Überplanungsbereich Tempo 30 angeordnet. Zum Abbau des Schilderwaldes wurde die Derner Straße in diese Zone des Wohnquartieres zw. Seseke, Hammer Straße und Klöcknerbahntrasse einbezogen. Neben der ca. 6,0 m breiten Fahrbahn in Asphaltbauweise befinden sich mit einem Schwarzdecken-, Platten- und Pflaster-Mix befestigte Gehwege unterschiedlicher Breite. Auch der Oberbau dieser Gehwege ist deutlich geschädigt. Die vorstehend beschriebenen Verhältnisse bedeuten insbesondere für die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer ( Fußgänger und Radfahrer) erhebliche Schwierigkeiten in Hinsicht auf Verkehrssicherheit und Komfort. Fußgänger werden schlecht zwischen ungeordnet parkenden Fahrzeugen gesehen, wenn sie die Straße überqueren wollen. Radfahrer schlängeln sich auf der Fahrbahn an parkenden Fahrzeugen vorbei. Die hier vorhandene rd. 11,5 m breite Straßenparzelle soll daher gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2006 sinnvoll ausgebaut werden. 1 von 2 Die Gesamtkosten für die Maßnahmen im Produkt 54.01.01 – Maßnahme 203 werden mit 1.060.000 Euro kalkuliert. Die Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG werden auf 130.000 Euro geschätzt. Der Ausbau der Derner Straße wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg für das Förderprogramm 2011 angemeldet. Die Aufnahme in das Förderprogramm 2011 ist mittlerweile erfolgt, eine Bewilligung der Maßnahme wird erwartet. Dazu ist die Bereitstellung des finanziellen Eigenanteils im Haushalt der Stadt Kamen für 2012 notwendig. Der Förderbetrag wird voraussichtlich 510.000 Euro umfassen, so dass die Stadt Kamen einen Eigenanteil von ca. 420.000 Euro leisten muss. Aufgrund des Zustandes der Straßen ist eine Priorisierung in der Dringlichkeitsliste B in der Kategorie 1 unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht, in der Kategorie 2 unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit sowie zugleich in der Kategorie 3 mit Blick auf die Förderzusage möglich. Es wird vorgeschlagen die Maßnahme der Kategorie 1 zuzuordnen. Diese Verfahrensweise ist mit der Finanzaufsicht des Kreises Unna und der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Der Rat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. 2 von 2