Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Schulentwicklungsplan.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
07.12.15, 12:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Schulentwicklungsplan
der Stadt Kamen
2011 – 2016
Stadt Kamen
Fachbereich Jugend, Schule und Sport
Schulentwicklungsplan
der Stadt Kamen
2011 – 2016
Kamen, August 2011
Herausgeber:
Stadt Kamen
Der Bürgermeister
Bearbeitung:
51.3 Fachbereich Jugend, Schule und Sport
Inhaltsverzeichnis
I.
Einleitung
Seite
1
Seite
8
1. Schulrecht seit 2005
2. Entwicklung in Kamen seit 2005
- Offene Ganztagsschule
- Bildung von Grundschulverbünden
- Festlegung der Zügigkeit der Kamener Schulen
- Gründung des Mensavereins
- Auflösung der Glückaufschule
- Käthe-Kollwitz-Schule
- Qualitätsanalysen
3. Schülerzahlen und Schulsituation im aktuellen Schuljahr
- Amtl. Schulstatistik Schuljahr 2010/11
II.
Primarstufe
1. Allgemeines
2. Gegenwärtiges Schulangebot:
-Schülerzahlen nach Ortsteilen
-Schulanfänger der Südschule
-Teilstandort Heiliger Josef- nach Konfession
3. Schülerprognose:
-Entwicklung der Schülerzahlen
-Schulanfänger der kommenden Jahre nach altem Schulbezirk
-Entwicklung der Schülerzahlen nach Ortsteilen
III.
Sekundarstufe I
Seite 13
1. Allgemeines
2. Gegenwärtiges Schulangebot:
-Schülerzahlen Sekundarstufe I
3. Schülerprognose:
-Beschulungsgrad
-Zu erwartende Übergänger
-Schulformwahlverhalten und Einpendler
-Prognose der Eingangsklassen Sek. I
IV.
Sekundarstufe II
Seite 18
1. Allgemeines
2. Gegenwärtiges Schulangebot:
-Schülerzahlen Sekundarstufe II
3. Schülerprognose:
-Übergangsquoten in die Sekundarstufe II
-Prognose der Übergänger in die Sekundarstufe II
V.
Sonderpädagogische Förderung
1. Allgemeines
2. Käthe-Kollwitz-Schule
Seite 21
VI.
Schulraumbestand und Bedarf
Seite 24
1. Allgemeine Grundlagen
2. Entwicklung des Schulgebäudebestandes
2.1
Prioritätenliste Bau
2.2
Energetische Sanierungen – Energiebericht 2008 und
Energieausweise
2.3
Bauliche Maßnahmen zur Optimierung des
Energieverbrauchs
3. Raumbestand und Raumbedarf
3.1
Grundschulen
3.2
Weiterführende Schulen
VII.
Fazit
Seite 53
I.
Einleitung
Die Schullandschaft der Stadt Kamen wurde zuletzt durch ein externes Gutachten im Jahr 2005
untersucht.
Die Vorstellung und Beschlussfassung erfolgte in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am
30.06.2005
Die Verwaltung wurde beauftragt, parallel zur Schulraumnachfrage (demografische Entwicklung) in regelmäßig 5-Jahres-Abständen Maßnahmenlisten zu entwickeln und vorzutragen.
Die seinerzeit untersuchte Schullandschaft bezog sich auf folgende Schulformen:
9 Grundschulen (1-zügig bis 3-zügig)
1 Hauptschule (3 ½ -zügig)
1 Städtische Realschule (3 ½ -zügig)
1 Städtisches Gymnasium (5 ½-zügig)
1 Gesamtschule (6-zügig)
1 Sonderschule. ca. 250 Schüler, (heute Förderschule)
1. Schulrecht seit 2005
Das „Schulgesetz NRW - SchulG“ vom 15. Februar 2005 ist das erste zusammenhängende
große Schulgesetz in der Geschichte des Landes. Es werden 7 Gesetze und 3 Rechtsverordnungen zu einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst. Schulträgerrelevant sind insbesondere die Verkürzung des Abiturs auf 12 Jahre, die Möglichkeiten zur Schaffung von Dependancen
und Verbundschulen, die Schulpflicht von Asylbewerbern und die Reform der Schulaufsicht.
Begrifflich werden die „Sonderschulen“ durch „Förderschulen“ ersetzt.
Die Änderungsgesetze vom 13. und 27. Juni 2006 treten zum Schuljahr 2006/07 in Kraft. Einige weitreichende Änderungen sind mit Übergangsfristen verbunden. Beispielsweise werden die
Schulbezirke für öffentliche Grundschulen und Berufsschulen beginnend mit dem Schuljahr
2008/09 abgeschafft. Zum 01.08.2008 sind damit lediglich noch Schuleinzugsbereiche für Förderschulen zugelassen.
Die Vorverlegung des Einschulungsalters beginnt mit dem Schuljahr 2007/08. Die Übergangsvorschrift sieht eine Staffelung bis zum Schuljahr 2014/15 vor.
In einer erneuten Novellierung vom 24. Juni 2008 mit dem dritten Schulrechtsänderungsgesetz
werden die Ergebnisse des ausgelaufenen Modellvorhabens „Selbständige Schule“ schrittweise
auf alle Schulen übertragen. Damit werden die Schulleitungen zu Dienstvorgesetzten der Lehrer.
U.a. dienstrechtliche Anpassungen enthalten Änderungen im April 2009 und Dezember 2009.
Mit dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz vom 21. Dezember 2010 wird eine teilweise Rückkehr
zu den Regelungen von 2005 eingeleitet. Abgeschafft werden die verbindliche Grundschulempfehlung sowie die sog. Kopfnoten. Die Drittelparität zur Teilhabe der Schülerinnen und Schüler
in der Schulkonferenz wird wieder eingeführt. Schulträgerrelevant ist die optionale Einführung
von Schuleinzugsbereichen mit der Änderung des § 84 Schulgesetz.
1
Durch das 5. Schulrechtsänderungsgesetz vom 05. April 2011 wird die gesetzlich eingeführte
stufenweise Vorverlegung des Stichtages für den Beginn der Schulpflicht aufgehoben.
Die Schulpflicht beginnt künftig gem. § 35 Schulgesetz für Kinder, die bis zum Beginn des 30.
September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Das Gesetz tritt am 01. August 2011 in Kraft.
2. Entwicklung in Kamen seit 2005
Offene Ganztagsschule
Zum Schuljahresbeginn 2004/05 wird das Konzept des Offenen Ganztags im Kamen zunächst
an 6 Grundschulstandorten mit jeweils einer Gruppe und insgesamt 172 SchülerInnen umgesetzt.
Mit dem Schuljahr 2006/07 wird zusätzlich zu den bestehenden Standorten an der Südschule
und der Käthe-Kollwitz-Schule jeweils eine Gruppe eingerichtet. Die teilnehmende Schülerzahl
liegt in dem Schuljahr bereits bei 208 SchülerInnen in den Grundschulen und 17 SchülerInnen
in der Käthe-Kollwitz-Schule.
Im aktuellen Schuljahr 2010/11 nehmen insgesamt bereits 359 SchülerInnen teil.
Bildung von Grundschulverbünden
Durch das 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27.06.2006 werden auch die §§ 81 und
82 SchulG im Hinblick auf die Errichtung, Änderung und Auflösung sowie die Mindestgröße
von Schulen novelliert. Die Neufassung des § 82 Abs. 3 SchulG bildet die gesetzliche Grundlage für den Grundschulverbund.
Hiernach sollen Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen im Sinne von § 81 Abs. 1 möglichst als Teilstandort
geführt werden.
Dadurch soll angesichts der stark zurückgehenden Schülerzahlen der Fortbestand kleiner
wohnortnaher Grundschulstandorte ermöglicht werden.
In seiner Sitzung am 26.04.2007 beschließt der Rat der Stadt Kamen die Bildung folgender
Grundschulverbünde:
a) Grundschulverbund der Gemeinschaftsgrundschule Brüder-Grimm-Schule mit der Gemeinschaftsgrundschule Schule in der Mark
b) Grundschulverbund der Gemeinschaftsgrundschule Südschule mit der Kath. Grundschule Josefschule
Die Brüder-Grimm-Schule und die Südschule verändern sich in sogenannte Stammschulen.
Die Schule In der Mark und die Josefschule werden zum Teilstandort des jeweiligen Grundschulverbundes.
Festlegung der Zügigkeit der Kamener Grundschulen
Durch die Aufhebung des § 39 SchulG fallen die durch Rechtsverordnung über die Bildung von
Schulbezirken und Schuleinzugsbereiche für die öffentlichen Schulen der Stadt Kamen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12.12.2000 gebildeten Schulbezirke spätestens zum
31.07.2008 weg.
Gleiches gilt gem. § 84 für die Bildung der Schuleinzugsbereiche.
Der Schulträger kann nach § 84 Abs. 1 durch Rechtsverordnung Schuleinzugsbereiche
weiterhin für Förderschulen bilden.
2
Grundlage für die Aufnahmekapazität ist der vom Schulträger festgelegte Rahmen. Daher
ist für jede Grundschule die maximale Zügigkeit festzulegen. Die Festlegung der Zügigkeit
orientiert sich zum einen an dem zur Verfügung stehenden Raumangebot und zum anderen
an der zu erwartenden Schülerzahl.
Der Rat der Stadt Kamen beschließt ebenfalls in der Sitzung am 26.04.2007 gem. § 81 Abs. 2
SchulG:
1. Die maximale Zügigkeit der Kamener Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2008/09
wie folgt festgelegt:
Glückaufschule
Friedrich-Ebert-Schule
Diesterwegschule
Eichendorffschule
Jahnschule
Schulverbund Kamen-Heeren-Werve
(Stammschule 2-zügig/Teilstandort 1-zügig)
Schulverbund Kamen-Mitte
(Stammschule 2-zügig/Teilstandort 1-zügig)
2-zügig
3-zügig
2-zügig
2-zügig
2-zügig
3-zügig
3-zügig
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen an der Friedrich-EbertSchule, Diesterwegschule und Jahnschule einen weiteren Zug zuzulassen.
Gründung des „Mensavereins für die Essensverpflegung an Kamener Schulen“
Der Rat der Stadt Kamen ermächtigt die Verwaltung durch Beschluss vom 26.04.2007, einen
Mensaverein zur Leistung und Lieferung von Mittagessen und zum Betrieb einer Kioskausgabe
an Kamener Schulen auf der Grundlage der vorgelegten Satzung mit Wirkung zum 01.08.2007
zu gründen.
Der Betrieb des Mensavereins wird inzwischen mit insgesamt 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt.
Die durchschnittliche Anzahl der Mittagessen pro Tag liegt bei 800.
Ca. die Hälfte der Mittagessen wird im Schulzentrum selbst ausgegeben. Die andere Hälfte wird
an 5 Grundschulen, die Hauptschule, das Gymnasium und an zwei Kindergärten ausgeliefert.
Auflösung der Glückaufschule
Die Verwaltung schlägt nach umfangreicher Prüfung und Prognose der Zahlen der Schulanfänger
vor, die Glückaufschule zum Ende des Schuljahres 2012/13 aufzulösen.
Eingangsklassen sollen ab dem Schuljahr 2010/11 nicht mehr gebildet werden.
Der Rat beschließt die Auflösung der Glückaufschule in der Sitzung am 17.12.2009.
Käthe-Kollwitz-Schule
Die geltende öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Kamen und der Gemeinde
Bönen über den gemeinschaftlichen Betrieb einer Sonderschule in Kamen wird vom Rat
der Stadt Kamen am 09.12.1982 und von der Gemeinde Bönen am 16.12.1982 beschlossen.
Mit dieser Vereinbarung übernimmt die Stadt Kamen mit Beginn des Schuljahres 1983/84
die der Gemeinde Bönen obliegende Verpflichtung, eine Sonderschule für Lernbehinderte
zu errichten und fortzuführen. Die Stadt Kamen wird ermächtigt, den Schuleinzugsbereich
der Sonderschule auf das Gebiet der Gemeinde Bönen auszudehnen.
Mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes (siehe unter 1.), werden die Sonderschulen
durch Förderschulen abgelöst.
3
Zum 01.02.2006 erfolgt die Umwandlung der Käthe-Kollwitz-Schule in eine Verbundschule mit
den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale u. soziale Entwicklung.
Mit Bescheid des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 29.04.2010 wird die Genehmigung zur Teilnahme an der dreijährigen Pilotphase zum
„Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem.
§ 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW“ erteilt. Die Genehmigung ist aktuell befristet bis 01.08.2013.
Qualitätsanalysen
Die Qualitätsanalyse als Verfahren der externen Evaluation ist für alle Schulen in NordrheinWestfalen seit August 2006 gem. § 86 Schulgesetz NRW verpflichtend.
Die Qualitätsanalyse soll die Eigenverantwortung von Schulen stärken, denn sie ist ein Instrument zur Selbstvergewisserung.
Die Bezirksregierung Arnsberg führte Qualitätsanalysen bisher an folgenden Kamener Schulen
durch:
Schuljahr 2008/09
Schuljahr 2009/10
Schuljahr 2010/11
Hauptschule
Käthe-Kollwitz-Schule
Diesterwegschule
Friedrich-Ebert-Grundschule
Gesamtschule (noch nicht abschlossen)
Nachfolgend sind die Bewertungsergebnisse für die Ausstattung und Gestaltung des Schulgebäudes und Schulgeländes wiedergegeben. Die Bewertung erfolgt in vier Stufen, die im Folgenden dargestellt sind:
4
•
Hauptschule – Qualitätsbericht vom 12.12.2008
•
Käthe-Kollwitz-Schule – Qualitätsbericht vom 25.06.2009
5
•
Diesterwegschule – Qualitätsbericht vom 21.04.2010
•
Friedrich-Ebert-Schule – Qualitätsbericht vom 31.01.2011
6
3. Schülerzahlen und Schulsituation im aktuellen Schuljahr
Derzeit bestehen in Kamen 7 Grundschulen (davon 2 Verbundschulen), ein Gymnasium, eine
Gesamtschule, eine Realschule, eine Hauptschule und eine Förderschule, die im Schuljahr
2010/11 (amtl. Schulstatistik 15.10.2010) von insgesamt 4.945 SchülerInnen besucht werden.
Amtl. Schulstatistik
Schuljahr 2010/11
Stand: Okt. 2010
GRUNDSCHULEN
1. Jhg. 2. Jhg. 3. Jhg. 4. Jhg.
Schulen
gesamt
Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl.
DIS
ges.
89
1
7
61
1
ausl.
auss.
FES
ges.
ausl.
4
3
auss.
GLÜ ges.
ausl.
85
3
82
4
1
23
1
3
74
1
3
59
6
3
1
21
1
3
68
2
4
73
3
1
37
3
3
2
54
1
2
2
62
2
3
3
Schü
3
2
Leh-
Kl.
rer
316
4
17
275
14
2
81
4
13
21
12
19
4
6
191
3
3
193
3
8
10
9
12
194
1
3
88
2
8
12
4
4
auss.
EIS
ges.
40
2
45
1
2
2
44
2
48
1
2
52
1
1
39
47
2
55
2
44
2
48
1
2
1
20
1
1
2
26
1
1
18
1
24
1
ausl.
auss.
JAS
ges.
ausl.
auss.
ALS
ges.
ausl.
auss.
ALS
ges.
Te il-
ausl.
stand. auss.
SÜS ges.
ausl.
41
2
2
40
1
2
23
1
42
2
2
146
5
7
11
24
2
1
14
1
24
1
25
4
1
87
6
4
5
366 17 418 17 354 16 433 19
7
9
8
18
10
6
4
5
1.571
42
25
69
100
auss.
JOS
ges.
Te il-
ausl.
stand. auss.
Σ ges.
GR ausl.
auss
WEITERFÜHRENDE
SCHULEN
Schulen 5. Jhg. 6. Jhg. 7. Jhg. 8. Jhg. 9. Jhg. 10.Jhg.
Schü Kl.
HS
ges.
ausl.
Schü Kl.
Schü Kl.
Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl.
55
5
3
48
6
2
31
7
2
48
10
2
74
13
3
87
10
3
77
3
3 102
6
4
4 151
12
6 134
4
5 147
6
auss.
RS
ges.
ausl.
41
8
2
81
5
2
50
13
2
3
85
8
3
Sek. I
Schü
273
49
2
506
45
11.Jhg. 12.Jhg. 13.Jhg. Sek. II
Kl.
Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl.
13
gesamt
Schü
273
49
2
506
45
19
Kl.
Lehrer
13
26
19
27
auss.
GYM ges. 101
ausl.
3
4 127
5
6
660
30
25 260
6
133
10
129
2
522
18
1.182
48
25
79
36
83
9
2
216
19
2
72
9
249
30
4
771
48
4
1.296
213
40
3.257
355
42
36
93
93
225
auss.
GE
ges.
6 179 6 179 6 175 6 168 6 166 6 1.047
17
28
34
40
40
183
auss.
2
19
4
2
9
36
ges. 410 16 441 15 438 17 459 17 437 17 301 11 2.486
ausl.
45
38
50
54
59
61
307
auss
2
19
4
4
9
38
ausl.
Σ
180
24
94
12
2
93 354
18
2
201
11
FÖRDERSCHULE - Förderschwerpunkte LERNEN, SPRACHE, EMOT./SOZ. ENTWICKLUNG
Schulen
1./2.Jhg. 1/3. Jhg. 4. Jhg. Primar 5. Jhg. 6. Jhg.
Schü Kl.
KKS ges.
Schü Kl.
8
ausl.
1
Schü Kl.
12
1
1
Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl.
20
1
2
14
1
11
1
7. Jhg.
Schü
Kl.
1
7/8. Jhg. 9. Jhg. 10.Jhg. Sek. I
Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl.
21
5
2
29
9
2
22
8
2
97
23
8
gesamt
Schü
117
24
Kl.
Lehrer
10
16
ges. 4.945 172
341
auss.
Summe
alle
ausl.
Schulen
auss.
ausl. = ausländische Schüler/innen / auss. = spätausgesiedelte Schüler/innen
7
421
67
II. Primarstufe
1. Allgemeines
Gem. § 10 Abs. 1 SchulG ist das Schulwesen nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen
gegliedert. Eine der Schulstufen ist die Primarstufe. Nach Abs. 2 besteht die Primarstufe aus
der Grundschule.
Die Grundschule umfasst gem. § 11 SchulG die Klassen 1 bis 4. Die Klassen 1 und 2 werden
als Schuleingangsphase geführt. Diese dauert in der Regel zwei Jahre. Darin werden die SchülerInnen nach Entscheidung der Schulkonferenz entweder getrennt nach Jahrgängen oder in
jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet.
Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben,
bei der Fortführung mindestens eine Klasse pro Jahrgang. Grundschulen mit weniger als zwei
Klassen pro Jahrgang sollen, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur
Erreichung angemessener Klassen- u. Schulgrößen möglichst als Teilstandort geführt werden
(Grundschulverbund).
2. Gegenwärtiges Schulangebot
Die Stadt Kamen ist Träger von 7 Grundschulen.
2 Grundschulen werden in einem Grundschulverbund geführt; 1 Verbund ist gebildet aus einer
Gemeinschaftsschule und einer kath. Bekenntnisschule.
Seit dem Schuljahr 2004/05 wird das Konzept des Offenen Ganztags in Kamen zunächst an 6
Grundschulstandorten mit jeweils einer Gruppe und insgesamt 172 SchülerInnen umgesetzt.
Mit dem Schuljahr 2006/07 wird zusätzlich zu den bestehenden Standorten an der Südschule
und der Käthe-Kollwitz-Schule jeweils eine Gruppe eingerichtet. Die teilnehmende Schülerzahl
liegt in dem Schuljahr bereits bei 208 SchülerInnen in den Grundschulen und 17 SchülerInnen
in der Käthe-Kollwitz-Schule.
Im aktuellen Schuljahr 2010/11 nehmen insgesamt bereits 359 SchülerInnen teil.
Entwicklung der Schülerzahlen in der OGGS
Schuljahr
2004 / 05
2005 / 06
2006 / 07
2007 / 08
2008 / 09
2009 / 10
2010 / 11
OGGSSchüler
172
185
225
263
286
321
359
Schülerzahl
Grundschulen/
Käthe-Kollwitz-S.
gesamt:
1.899
1.910
2.031 (einschl. KKS)
1.964 (einschl. KKS)
1.846 (einschl. KKS)
1.771 (einschl. KKS)
1.688 (einschl. KKS)
davon
KKS
17
20
23
30
31
Prozentualer
Anteil zur
Schülerzahl
9,06 %
9,69 %
11,08 %
13,39 %
15,49 %
18,13 %
21,68 %
Im Laufe der Jahre ist eine deutliche Zunahme zu erkennen. Der prozentuale Anteil der teilnehmenden Kinder im Offenen Ganztag zur Schülerzahl beträgt im ersten Jahr ca. 9 % und
aktuell im laufenden Schuljahr mehr als 21 %.
Als Träger der Offenen Ganztagsschule sind die Evangelische Kirche, die AWO Bildung und
Lernen sowie der KreisSportBund Unna in den Grundschulen tätig.
8
Aufgrund des besonderen Förderbedarfs und der Notwendigkeit des Einsatzes besonders qualifizierter Kräfte hat an der Käthe-Kollwitz-Schule der Förderverein für Jugendhilfe die Trägerschaft übernommen.
Die Kosten zur Durchführung des Angebots werden durch Landesmittel, Elternbeiträge und
durch Eigenanteil des Schulträgers gedeckt.
Parallel zur Betreuung im Rahmen des Offenen Ganztags wird an allen Grundschulstandorten
die Betreuung von „acht bis eins“ angeboten. Die Finanzierung erfolgt zum Teil durch Landesmittel sowie durch Elternbeiträge. Die Anzahl der teilnehmenden Kinder beträgt im Juni 2011
327.
Die Schülerzahlen der Grundschulen haben sich in der Vergangenheit in den Ortsteilen wie
folgt entwickelt:
Schülerzahlen Grundschulen
Schule
2006/07
Schüler Kl.
2007/08
Schüler
2008/09
Kl.
Schüler
Kl.
2009/10
2010/11
Schüler Kl.
Schüler Kl.
Diesterwegschule
Friedrich-Ebert-Schule
Glückaufschule
Südschule -Teilstandort Hl. Josef
Mitte gesamt
307 13
299 12
174 8
116 5
896 38
266 12
296 12
179 8
116 6
857 38
279 13
288 12
152 7
98 4
817 36
287 13
288 12
125 6
86 4
786 35
316 13
275 12
81 4
87 4
759 33
Eichendorffschule
Jahnschule
Methler gesamt
210 8
216 8
426 16
203 8
220 9
423 17
210 8
199 9
409 17
195 8
202 9
397 17
191 8
193 9
384 17
Astrid-Lindgren-Schule
Astrid-Lindgren-Schule - Teilstandort
Heeren-Werve gesamt
226
223
209
202
194
95 4
321 13
90 4
313 13
85 4
294 13
87 4
289 12
88 4
282 12
Südschule
178
181
155
150
146
Summe Grundschulen
9
8
1.821 75
9
8
1.774 76
9
7
8
7
8
7
1.675 73 1.622 71 1.571 69
Die Entwicklung im Teilstandort „kath. Bekenntnisschule Heiliger Josef“ des Grundschulverbundes Kamen-Mitte ist wegen der Besonderheit der Schulart gesondert zu betrachten.
Das Wahlverhalten der Eltern stellt sich nach dem Stand der jeweiligen Anmelderunde wie folgt
dar:
Schuljahr
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
Summe
r.-kath.
28
17
32
22
17
24
21
10
17
20
208
ev.
10
8
5
9
6
9
1
1
3
1
53
andere
11
5
5
7
5
5
6
5
8
6
63
9
gesamt
49
30
42
38
28
38
28
16
29
27
325
3. Schülerprognose
Aus den aktuellen Einwohnermeldedaten ergeben sich die künftigen Schulanfängerzahlen bis
zum Schuljahr 2016/17. Dabei ist die Anzahl der in Kamen geborenen Kinder nicht ausschlaggebend. Zu berücksichtigen sind die hier gemeldeten Kinder.
Gem. § 35 SchulG in der Fassung des 5. Schulrechtsänderungsgesetz vom 05. April 2011 beginnt die Schulpflicht künftig für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste
Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Das Gesetz tritt am 01. August 2011 in Kraft.
Das bedeutet, dass für Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2005 bis einschl. 30.09.2006 geboren
sind, also bis einschließlich 30.09.2012 den 6. Geburtstag begehen, die Schulpflicht im Schuljahr 2012/13 beginnt.
Nach dem Stand der Einwohnermeldedatei von Februar 2011 ergeben sich für die kommenden
Schuljahre folgende Schulanfängerzahlen:
Schulanfänger
ehem. Schulbezirk
2012/13
01.10.0530.09.06
2013/14
01.10.0630.09.07
2014/15
01.10.0730.09.08
2015/16
01.10.0830.09.09
2016/17
01.10.0930.09.10
12 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
Eichendorffschule
36
25
38
36
33
Jahnschule
37
46
44
36
26
Überschn.-Gebiet
17
10
13
14
12
Methler gesamt
90
81
95
86
71
Astrid-Lindgren-Schule
38
48
40
34
30
Teilstandort ALS
4
17
6
8
12
Überschn.-Gebiet
9
3
5
4
3
Heeren gesamt
51
68
51
46
45
Südschule
25
28
27
28
18
Friedrich-Ebert-Schule
56
58
72
60
45
Überschn.-Gebiet
FES/GLAS
Glückaufschule (ehem.
Schulbezirk)
13
14
10
18
22
30
59
47
40
46
Überschn.-Gebiet
DIWS/GLAS
6
6
4
5
6
Diesterwegschule
Kamen-Mitte/-Süd
gesamt
64
49
70
47
47
194
214
230
198
184
Summe
335
363
376
330
300
Die Übersicht zeigt die Schulanfängerzahlen nach der Aufteilung der noch vor 2008 geltenden
Schulbezirke. Durch den Wegfall der Schulbezirke und der damit festgelegten Zuordnung zu
einer zuständigen Grundschule lässt sich die Schülerzahl schwer prognostizieren. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass für die Wahl einer Grundschule der nächstgelegene Schulweg
Priorität hat, so dass für die Beurteilung die Übersicht nach den ehemaligen Schulbezirken hilfreich ist.
Im aktuellen Schuljahr 2010/11 sind auf der Basis der amtlichen Schulstatistik 366 Schülerinnen
und Schüler im 1. Jahrgang gestartet.
Im kommenden Schuljahr 2011/12 werden nach Ablauf des Anmeldeverfahrens 398 (Stand Mai
2011) Schulanfänger im 1. Jahrgang beginnen.
(Hinweis: Der Einschulung im Schuljahr 2011/12 liegen aufgrund des bisherigen schrittweise
Vorziehen des Einschulungsalters 13 Anmeldemonate zugrunde).
10
In 2012/13 geht die Zahl der Schulanfänger für ein Schuljahr zurück. In den darauf folgenden
zwei Schuljahren nähert sich die Zahl der Schulanfänger vorübergehend denen des laufenden
und des kommenden Schuljahres. Die Zahlen sinken um ca. 10% von 2012 bis 2016.
In Verbindung mit den Schülerzahlen aus der amtlichen Schulstatistik -Stand Oktober 2010lässt sich die Entwicklung der Gesamtschülerzahlen im Primarbereich für die einzelnen Ortsteile
wie folgt prognostizieren:
Entwicklung der Schülerzahlen im Primarbereich
Basis für die Prognose ist die Auswertung der Einwohnermeldedatei
Stand: Februar 2011
2012/13
713
364
272
147
1.496
Mitte
Methler
Heeren-Werve
Südkamen
Summe
2013/14
706
354
260
133
1.453
2014/15
735
365
244
119
1.463
2015/16
728
352
216
108
1.404
2016/17
725
333
210
101
1.369
In Kamen Mitte bleibt die Schülerzahl relativ konstant bzw. steigt leicht an. In Methler ist ein
leichter Rückgang von unter 10 % zu erkennen.
Deutlich ist nach dieser Darstellung ein Rückgang der Schülerzahlen in den Ortsteilen HeerenWerve von knapp 23 % und Südkamen von ca. 31 %.
Mit Blick auf den Zügigkeitsbeschluss des Rates von 2007 ist hier die Bildung von Klassen zu
betrachten. Nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG beträgt der Klassenfrequenzrichtwert in der Grundschule 24. Es gilt die Bandbreite von 18 bis 30 Schülern.
Bei durchgängiger Wahl des nächstgelegenen Schulstandortes könnte sich die Klassenbildung
wie folgt darstellen:
Stadtteil
Schuljahr
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen
Methler
90
4
81
4
95
4
86
4
71
3
Heeren
51
2
68
3
51
2
46
2
45
2
Mitte
169
7
186
7-8
203
8
170
7
166
7
Südkamen
gesamt
25
335
1
14
28
363
1
15 - 16
27
376
1
15
28
330
1
14
18
300
1
13
In Kamen-Mitte ergeben sich Verschiebungen durch die Auflösung der Glückaufschule. Eingangsklassen werden dort nicht mehr gebildet.
Ohne die Züge der Glückaufschule sind nach dem Beschluss für die Friedrich-Ebert-Schule die
Bildung von 3 und für die Diesterwegschule die Bildung von 2 Klassen möglich. Bei beiden
Schulen besteht für die Verwaltung die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen einen weiteren
Zug zuzulassen.
11
Durch die Auflösung der Glückaufschule wird eine Korrektur der Zügigkeit an der Diesterwegschule auf generell maximal 3-zügig vorgeschlagen.
Die Südschule ist als Schulverbund mit einer 3-Zügigkeit beschlossen (Stammschule 2-zügig
und Teilstandort 1-zügig). Die Entwicklung lässt ab 2012 an der Stammschule eine überwiegende 1-Zügigkeit vermuten.
Die Entwicklung des Teilstandortes ist wegen der Schulart „Bekenntnisschule“ schwer zu prognostizieren. Das Wahlverhalten der Eltern in den Schuljahren 2002/03 bis 2011/12 lässt jedoch
regelmäßig eine 1-Zügigkeit vermuten.
Im Ortsteil Methler ist in den prognostizierten Jahren eine 3 bis 4-Zügigkeit zu erkennen. Der
Ratsbeschluss lässt die Bildung von max. 4 Klassen und in begründeten Einzelfällen an der
Jahnschule eine weitere Klasse zu.
Die Klassenbildung des in Heeren-Werve gebildeten Schulverbundes „Astrid-Lindgren-Schule“
ist für die 3-Zügigkeit (Stammschule 2-zügig und für den Teilstandort 1-zügig) vorgesehen. Die
Schülerzahl der Schulanfänger reicht nur durch Zuweisungen aus dem Bereich Heeren gerade
aus, um eine Dreizügigkeit zu gewährleisten. Für das Schuljahr 2011/12 liegen aktuell 74 Anmeldungen vor, davon sind 21 SchülerInnen für den Teilstandort vorgesehen, der damit im
kommenden Schuljahr erhalten bleibt.
Bei der Betrachtung der Prognose der Schulanfänger der fünf kommenden Schuljahre ist lediglich im Schuljahr 2013/14 eine Dreizügigkeit möglich. Sobald die 3-Zügigkeit nicht mehr gewährleistet ist, sind nach Abstimmung mit dem Schulamt für den Kreis Unna und der Schulleitung
aus pädagogischer und schulorganisatorischer Sicht die zwei zu erwartenden Eingangsklassen
an der Stammschule zu beschulen.
12
III. Sekundarstufe I
1. Allgemeines
Gem. § 10 Abs. 3 SchulG umfasst die Sekundarstufe I die Hauptschule, die Realschule und die
Gesamtschule bis Klasse 10, das Gymnasium bis Klasse 9, in der Aufbauform bis Klasse 10.
Nach § 82 Abs. 4 SchulG muss eine Hauptschule mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Sie kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den SchülerInnen der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mind. zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht
zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung in der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann.
Nach den Absätzen 5, 6 und 7 müssen Realschulen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang, Gymnasien bis Jahrgangsstufe 10 bei der Fortführung ebenfalls zwei Klassen pro Jahrgang haben.
Bei den Gesamtschulen liegt die Mindestgröße bis Klasse 10 bei vier Klassen pro Jahrgang.
Die Klassen werden auf der Grundlage von Klassenfrequenzrichtwerten, Klassenfrequenzhöchstwerten und Klassenfrequenzmindestwerten sowie Bandbreiten in der Regel als Jahrgangsklassen gebildet (§ 6 der Verwaltungsvorschriften).
Schulform
Jahrgangsstufen
Klassenfrequenz
- richtwert
24
- höchstwert,
Bandbreite
18 - 30
-bis 3-zügig
28
26 – 30
-ab 4-zügig
28
27 – 29
Hauptschule
Realschule,
Gymnasium
Gesamtschule
5 - 10
5 – 10
5 – 10
5 – 10
2. Gegenwärtiges Schulangebot
Die Stadt Kamen unterhält eine Hauptschule, eine Realschule, ein Gymnasium und eine Gesamtschule.
13
Die Entwicklung der Schülerzahlen in der Sekundarstufe I stellt sich wie folgt dar:
Schule
Hauptschule
5. Jhg.
6. Jhg.
7. Jhg.
8. Jhg.
9. Jhg.
10.Jhg.
Summe
durchschnittl. Klassenfrequenz
Realschule
5. Jhg.
6. Jhg.
7. Jhg.
8. Jhg.
9. Jhg.
10.
Jhg.
Summe
durchschnittl. Klassenfrequenz
Gymnasium
durchschnittl. Klassenfrequenz
Gesamtschule
durchschnittl. Klassenfrequenz
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Schüler Kl.
Schüler Kl.
Schüler Kl.
Schüler Kl.
Schüler Kl.
34 2
39 2
23 1
43 2
55 3
45 2
39 2
42 2
23 1
48 2
63 3
52 2
43 2
44 2
31 2
79 3
66 3
50 2
41 2
48 2
127 5
79 3
70 3
56 2
41 2
91 5
112 5
68 4
62 3
50 2
439 20
387 17
296 14
269 12
273 13
21,95
22,76
21,14
22,42
21,00
82
87
82
88
107
3
3
3
3
4
89 4
535 20
26,75
5. Jhg.
6. Jhg.
7. Jhg.
8. Jhg.
9. Jhg.
10.
Jhg.
Summe
110
86
86
79
88
158
131
143
121
138
4
3
3
3
3
103 4
552 20
27,6
6
5
5
4
6
127
160
129
136
119
125 5
816 31
26,32
3
4
3
3
3
84 3
522 19
27,47
5
6
5
5
4
131 6
802 31
25,87
78
108
82
86
84
154
127
157
126
143
3
3
4
3
3
82 3
506 19
26,63
6
5
6
5
5
109 4
816 31
26,32
80
82
95
82
85
119
159
131
148
124
3
3
3
4
3
85 3
506 19
26,63
4
6
5
6
5
135 5
816 31
26,32
74
87
77
102
81
101
127
151
134
147
4
4
6
5
6
660 25
26,4
5. Jhg.
179 6
174 6
179 6
181 6
180 6
6. Jhg.
171 6
179 6
177 6
176 6
179 6
7. Jhg.
167 6
171 6
175 6
172 6
179 6
8. Jhg.
170 6
166 6
169 6
167 6
175 6
9. Jhg.
179 6
167 6
169 6
169 6
168 6
10.
164 6
173 6
161 6
159 6
166 6
Jhg.
Summe 1.030 36 1.030 36 1.030 36 1.024 36 1.047 36
28,61
28,61
28,61
28,44
29,08
3. Schülerprognose
Beschulungsgrad – zu erwartende Übergänger
Zunächst sind die zu erwartenden Übergänger in den 5. Jahrgang zu ermitteln. Diese Zahl ist
nicht direkt über die Einwohnermeldedatei abrufbar. Mit Hilfe einer Übergangsquote lässt sich
die Zahl der voraussichtlichen Übergänger feststellen.
14
Schuljahr
1. Jhg. per
15.10....
1997/98
577
tats. Übergänger
2001/02
1998/99
436
94,4%
463
95,1%
466
98,7%
449
93,2%
427
89,7%
391
95,8%
4.554
92,9%
408
2010/11
Summe
93,5%
476
2009/10
2006/07
429
482
2008/09
2005/06
93,2%
472
2007/08
2004/05
425
487
2006/07
2003/04
92,1%
462
2005/06
2002/03
574
459
2004/05
2001/02
85,6%
456
2003/04
2000/01
494
623
2002/03
1999/00
Quote
4.902
Aufgrund der so ermittelten Quote von 92,9 % kann mit folgender Zahl von Übergängern gerechnet werden:
Schuljahr
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Erstklässler
371
406
366
389
335
363
376
330
300
Schuljahr
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
15
Übergänger
345
377
340
361
311
337
349
307
279
Schulformwahlverhalten
Weitere Grundlagen für die Schülerprognosen sind das Schulformwahlverhalten und die Zahl
der Einpendler (auswärtige Schüler)
Übergänger in die 5. Jahrgänge der weiterführenden Schulen (nur Kamener Schüler)
Schuljahr
Übergänger
Gesamtschulen
Kamen
% Kamen
insges.
2002/03
574
178 31,01
173
30,14
187
32,58
137
23,87
2003/04
425
168 39,53
164
38,59
142
33,41
102
24,00
2004/05
429
164 38,23
161
37,53
144
33,57
113
26,34
2005/06
436
170 38,99
168
38,53
152
34,86
102
23,39
2006/07
463
176 38,01
173
37,37
174
37,58
144
31,10
2007/08
466
172 36,91
167
35,84
147
31,55
106
22,75
2008/09
449
177 39,42
171
38,08
178
39,64
141
31,40
2009/10
427
170 39,81
166
38,88
147
34,43
110
25,76
2010/11
403
165 40,94
160
39,70
115
28,54
87
21,59
2011/12
423
175 41,37
168
39,72
126
29,79
97
22,93
gesamt
4.495
1.715 38,15
1.671
37,17
1.512
33,64
1.139
25,34
Schuljahr
insges.
Gymnasien
%
Übergänger
Realschulen
insges.
%
%
Kamen
% Kamen
Hauptschulen
Kamen
% Kamen
insges.
Kamen
% Kamen
2002/03
574
118
20,56
111
19,34
91
15,85
%
90
15,68
2003/04
425
81
19,06
74
17,41
34
8,00
33
7,76
2004/05
429
88
20,51
84
19,58
33
7,69
30
6,99
2005/06
436
79
18,12
75
17,20
35
8,03
34
7,80
2006/07
463
86
18,57
80
17,28
27
5,83
26
5,62
2007/08
466
111
23,82
108
23,18
36
7,73
32
6,87
2008/09
449
76
16,93
74
16,48
18
4,01
15
3,34
2009/10
427
85
19,91
75
17,56
25
5,85
25
5,85
2010/11
403
78
19,35
69
17,12
33
8,19
31
7,69
2011/12
423
86
20,33
75
17,73
36
8,51
35
8,27
gesamt
4.495
888
19,76
825
18,35
368
8,19
351
7,81
Stand: jeweils Anmelderunde Februar
Einpendler
Stand: jeweils Anmelderunde Februar
Schuljahr
Gesamtschule
Gymnasium
Realschule
Hauptschule
2002/03
13
28
2
1
2003/04
11
14
9
9
2004/05
11
30
4
6
2005/06
11
25
5
6
2006/07
6
18
1
4
2007/08
14
20
3
1
2008/09
8
12
3
6
2009/10
12
7
3
10
2010/11
14
14
2
10
2011/12
12
15
1
4
gesamt
112
183
33
57
Quote 10 Jahre
12
20
4
6
16
Prognose der Eingangsklassen Sek. I
Hauptschule
Klassenfrequenzrichtwert
24
Schuljahr Übergänger
7,81% Einpendler
gesamt
Klassen
2012/13
345
27
6
33
1-2
2013/14
377
29
6
35
1-2
2014/15
340
27
6
33
1-2
2015/16
361
28
6
34
1-2
2016/17
311
24
6
30
1
2017/18
337
27
6
33
1-2
2018/19
349
27
6
33
1-2
2019/20
307
24
6
30
1
2020/21
279
22
6
28
1
Wenn die Planungsdaten so eintreten, ist nach der Darstellung unter Berücksichtigung des
Klassenfrequenzrichtwertes und der Bandbreite eine 1 bis 2-Zügigkeit überwiegend gesichert.
In den vergangenen Jahren hat die Gesamtschule aus Kapazitätsgründen regelmäßig Abweisungen auch zugunsten der Schulform Hauptschule aussprechen müssen.
Mit dem Hinweis auf die Schließung der letzten Hauptschule in der Nachbarstadt Bergkamen,
ist voraussichtlich eine höhere Zahl von Einpendlern zu erwarten.
Realschule
Klassenfrequenzrichtwert
28
Schuljahr
Übergänger
18,35% Einpendler
gesamt
Klassen
2012/13
345
63
4
67
2-3
2013/14
377
69
4
73
2-3
2014/15
340
62
4
66
2-3
2015/16
361
66
4
70
2-3
2016/17
311
57
4
61
2-3
2017/18
337
64
4
68
2-3
2018/19
349
64
4
68
2-3
2019/20
307
56
4
60
2-3
2020/21
279
51
4
55
2
Auch die Realschule hat in der Vergangenheit von den Abweisungen der Gesamtschule profitiert, so dass eine 3-Zügigkeit erwartet werden kann.
Gymnasium
Klassenfrequenzrichtwert
28
Schuljahr
Übergänger
25,34% Einpendler
gesamt
Klassen
2012/13
345
87
20
107
4
2013/14
377
96
20
116
4-5
2014/15
340
86
20
106
4
2015/16
361
91
20
111
4
2016/17
311
79
20
99
4
2017/18
337
88
20
108
4
2018/19
349
88
20
108
4
2019/20
307
78
20
98
4
2020/21
279
71
20
91
3-4
17
Gesamtschule
Klassenfrequenzrichtwert
28
Schuljahr Übergänger
37,17% Einpendler
gesamt
Klassen
2012/13
345
128
12
140
5
2013/14
377
140
12
152
5-6
2014/15
340
126
12
138
5
2015/16
361
134
12
146
5-6
2016/17
311
116
12
128
4-5
2017/18
337
130
12
142
5
2018/19
349
130
12
142
5
2019/20
307
114
12
126
4-5
2020/21
279
104
12
116
4-5
Die Gesamtschule hat in den vergangenen Schuljahren aufgrund ihrer Aufnahmekapazität teilweise bis zu 20 SchülerInnen abweisen müssen, die dann an der Haupt- bzw. Realschule angemeldet wurden.
Vorausgesetzt, dass sich der Elternwille auch in den Jahren der sinkenden Schülerzahlen entsprechend der Planungsdaten verhält, wird voraussichtlich die Übergängerquote höher ausfallen, so dass auch in späteren Schuljahren eine 6-Zügigkeit gesichert ist.
Ebenso könnte die Verkürzung des Abiturs auf 12 Jahre (G 8) ein Grund für ein verändertes
Wahlverhalten der Eltern möglicherweise gegen die Schulform Gymnasium und für die Schulform Gesamtschule werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 sind die Schüler des bisherigen 9. und 10. Jahrganges des
Gymnasiums in eine gemeinsame große Oberstufe eingetreten. Konkrete Entwicklungen zum
Wahlverhalten der Eltern können deshalb noch nicht aufgezeigt werden.
IV. Sekundarstufe II
1. Allgemeines
Gem. § 10 Abs. 4 SchulG umfasst die Sekundarstufe II das Berufskolleg, das Berufskolleg als
Förderschule und die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule.
In der gymnasialen Oberstufe ist eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und
Schülern im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) erforderlich. Das Ministerium kann Ausnahmen von dieser Mindestgröße zulassen.
18
2. Gegenwärtiges Schulangebot
Die Stadt Kamen unterhält ein Gymnasium und eine Gesamtschule. Die Schülerzahlen haben
sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:
Schülerzahlen Sekundarstufe II
Schule
2006/07
Schüler
Gymnasium
Gesamtschule
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Kl. Schüler Kl. Schüler Kl. Schüler Kl. Schüler Kl.
11. Jhg.
12. Jhg.
13. Jhg.
136
168
135
139
139
156
148
125
128
133
136
118
260 *
133
129
Summe
439
434
401
387
522
11. Jhg.
12. Jhg.
13. Jhg
82
63
50
73
62
58
88
70
53
87
78
60
94
83
72
Summe
195
193
211
225
249
* Gymnasium : Sj. 2010/11 – „Doppeljahrgang 9 u. 10“
3. Schülerprognose
Da nur ein Teil der Schüler nach der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II wechseln, sind
zunächst die zu erwartenden Übergänger zu ermitteln.
Gymnasium
Schüler
d. 10.
Jhg. d.
vorher.
Schulj.
aus Klasse 10
Hauptschule
Realschule
Wiederholer
andere
Summe
1
2
3
4
5
6
2 bis 6
2:1
2006/07
136
128
3
5
136
94,1
2007/08
125
119
14
6
139
95,2
2008/09
131
125
15
8
148
95,4
Schuljahr
Schulform
Übergangsquoten in die Sek. II
Wechsler in die Sekundarstufe II
Übergangsquote
%
109
106
21
6
133
97,2
2010/11
259 *
238 *
18
4
260
91,9
Summe
761
716
71
29
816
94,1
2006/07
211
61
2
5
8
6
82
28,9
2007/08
164
35
13
14
9
2
73
21,3
2008/09
173
47
10
24
4
3
88
27,2
2009/10
161
58
2
14
2
11
87
36,0
2010/11
159
47
5
32
10
94
29,6
Summe
868
248
32
* Schüler aus dem 9. u. 10 Jahrgang des Sj. 2009/10
89
32
424
28,6
Gesamtschule
2009/10
0
19
23
Prognose Übergänger in die Sekundarstufe II
Klassenfrequenzrichtwert
=
19,5
Gesamtschule
Gymnasium
*
Schuljahr
Schulform
Wechsler in die Sekundarstufe II
Schüler 9. bzw.
10. Klasse
per 15.10.10
aus Klasse 9
bzw. 10*
2011/12
147
138
14
6
158
2012/13
134
126
14
6
146
2013/14
151
142
14
6
162
2014/15
127
119
14
6
139
2015/16
101
95
14
6
115
2016/17
112
105
14
6
125
Summe
772
725
0
84
36
845
2011/12
168
48
6
18
4
6
82 *
2012/13
168
48
6
18
4
6
82
2013/14
175
50
6
18
4
6
84
2014/15
179
51
6
18
4
6
85
2015/16
179
51
6
18
4
6
85
2016/17
180
51
6
18
4
6
85
Summe
1049
299
36
108
24
36
503
Gymnasium
Gesamtschule
Hauptschule Realschule Wiederholer andere
Summe
94,0%
28,6%
Die Prognose der Übergänger in die Sekundarstufe II lässt in der Schulform des Gymnasiums
keine großen Veränderungen erkennen.
*
Für die Gesamtschule werden die Prognosewerte für 2011/12 inzwischen von der Realität eingeholt. Tatsächlich startet die Einführungsphase der Gesamtschule im 11. Jahrgang mit 98
SchülerInnen.
20
V. Sonderpädagogische Förderung
1. Allgemeines
SchülerInnen, die wegen ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen
ihres erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule
(allgemein bildende oder berufsbildende Schule) teilnehmen können, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.
Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf Antrag der Eltern oder der Schule über sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkte und Förderort. Vorher holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten sowie ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein.
Sie beteiligt die Eltern (§ 19 Abs. 1 u. 2 SchulG).
Orte und Förderschwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung regelt § 20 SchulG.
Gemeinsamen Unterricht für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des
Schulträgers an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür personell und
sächlich ausgestattet ist (§ 20 Abs. 7 SchulG).
Integrative Lerngruppen kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an
einer Schule der Sekundarstufe I einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist. In integrativen Lerngruppen lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel nach anderen Unterrichtsvorgaben als denen der allgemeinen
Schule (§ 20 Abs. 8 SchulG).
In Kamen werden im kommenden Schuljahr 2011/12 je eine Gruppe (5 SchülerInnen) an der
Hauptschule und an der Realschule eingerichtet.
2. Käthe-Kollwitz-Schule
Mit dem 01.02.2006 erfolgte die Umwandlung der Käthe-Kollwitz-Schule in eine Verbundschule
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale u. soziale Entwicklung.
Die Schülerzahlen haben sich wie folgt entwickelt:
Schülerzahlen Förderschule
Schüler aus
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Kl.
Schüler Kl.
Schüler Kl.
Schüler Kl.
Schüler Kl.
145
58 15
7
210 15
134
46 13
10
190 13
114
49 12
8
171 12
105
38 11
6
149 11
80
30 10
7
117 10
Schüler
Kamen
Bönen
sonstige
gesamt
In den letzten fünf Jahren hat die Schülerzahl deutlich abgenommen.
Eine Prognose der Schülerzahlen kann nicht über eine Fortschreibung der Jahrgänge erfolgen,
da sich Neuzugänge auf mehrere Jahrgänge verteilen.
Auswirkungen auf die Schülerzahlen können sich außerdem durch das Ziel der „Inklusion“
ergeben.
21
Die am 26.03.2009 in Kraft getretene „Behindertenrechtskonvention“ hat in Art. 24 das Ziel,
dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von
Behinderungen vom unentgeltlichen oder auch obligatorischen Grundschulunterricht oder vom
Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.
Die inklusive Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung hat damit einen hohen Stellenwert eingenommen.
Nach einer Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 18.08.2010 wurde ein Antrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Schule in den Landtag
NRW eingebracht. Darin sprechen sich die Fraktionen dafür aus, dass es bei der Verwirklichung
eines inklusiven Schulsystems nicht zu weiteren Verzögerungen kommen dürfe. Der Umbau zu
einem inklusiven Schulsystem solle schrittweise erfolgen und bereits zum Schuljahr 2010/11
beginnen.
Die Landesregierung hat somit das Ziel, dem zentralen schulpolitischen Anliegen der UNBehindertenrechtskonvention landesgesetzlich Rechnung zu tragen.
Die von der Landesregierung ins Leben gerufenen Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung würden entsprechend eines Inklusionsplanes in die Entwicklung einbezogen.
Kompetenzzentren würden zu Orten der Lehrerfortbildung und Beratung.
Der Käthe-Kollwitz-Schule wurde mit Bescheid des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2010 die Genehmigung zur Teilnahme an der dreijährigen Pilotphase zum „Ausbau vom Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW“ erteilt. Die Genehmigung ist aktuell befristet bis 01.08.2013.
Sie ist Förderschule im Verbund mit einem klar definierten Schuleinzugsbereich im Kreis (Stadt
Kamen und Gemeinde Bönen). Momentan werden noch ca. 40-50 SchülerInnen des Einzugsbereichs an der Regenbogen- und Sonnenschule als Kreisschulen beschult.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Käthe-Kollwitz-Schule eine Förderschule im Verbund ist
und alle Förderschwerpunkte im Rahmen der Lern- und Entwicklungsstörungen abdeckt, gibt
der Einzelerlass zur Teilnahme an der Pilotphase folgende Option vor:
„Das KsF in Kamen stellt die sonderpädagogische Förderung für alle Bereiche der Lern- und
Entwicklungsstörungen sicher. In Abstimmung mit anderen Schulträgern, die Schülergruppen
mit Lern- und Entwicklungsstörungen aus dem Einzugsbereich des KsF beschulen, ist darauf
hinzuwirken, dass die auswärtige Förderung sukzessive ausläuft und im Rahmen der Schulentwicklungsplanung perspektivisch entsprechende Vorkehrungen für ein abgestimmtes regionales
Gesamtkonzept entwickelt werden. Das KsF in Kamen bringt sich konstruktiv in diese Planungen ein.“
Die Käthe-Kollwitz-Schule wird im kommenden Jahr allein bereits 37 SchülerInnen in Integrativen Lerngruppen (Haupt- und Realschule) fördern. Immer mehr SchülerInnen verbleiben im
Primarbereich in der Regelschule, z.T. als Ergebnis der vom Kompetenzzentrum durchgeführten Förder- und Diagnoseverfahren.
Es ist davon auszugehen, dass sich das Verhältnis zwischen integrativer (inklusiver) Beschulung und Förderung in der Förderschule in Kamen innerhalb der nächsten zwei Jahre umkehrt.
Das bedeutet einen weiteren Rückgang der Schülerzahl an der Käthe-Kollwitz-Schule. Die LehrerInnen der Käthe-Kollwitz-Schule arbeiten in einem sich veränderndem Berufsfeld sowohl an
allgemeinen Schulen als auch an der Förderschule.
Entsprechend den Vorgaben des Einzelerlasses zur Teilnahme der Käthe-Kollwitz-Schule als
Förderzentrum für sonderpädagogische Förderung kann die Schule in ca. drei bis vier Jahren
22
die gesamte sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen
sicherstellen. Das bildungspolitische Ziel, eine wohnortnahe Beschulung an einer Förderschule
und in integrativer/inklusiver Beschulung für alle SchülerInnen, kann damit gleichzeitig sichergestellt werden,
Damit haben die Kreisschulen (Regenbogenschule und Sonnenschule) nur noch Einzelfälle als
Ausnahme der allgemeinen Regelung in ihrer Förderung.
Es ist Ziel der Käthe-Kollwitz-Schule, sich zu einem kommunalen Kompetenzzentrum für die
Stadt Kamen und die Gemeinde Bönen zu entwickeln.
SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten (Hören und Kommunikation, Sehen, geistige Entwicklung u. körperliche u. motorische Entwicklung) fallen, falls eine wohnortnahe integrative
Beschulung an deiner Regelschule gewünscht wird, zunächst nicht in den Kompetenzbereich
der Käthe-Kollwitz-Schule, da diese sowohl als Schule im Verbund als auch als Förder- und
Kompetenzzentrum lediglich die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale u. soziale Entwicklung abdeckt.
Eine Ausweitung des Gemeinsamen Unterrichts und die Zunahme der Errichtung Integrativer
Lerngruppen in der Sekundarstufe I sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem inklusiven
Bildungssystem wie es die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert.
Die Auswirkungen auf Raumbedarfe, Klassengrößen usw. auch in anderen Schulen sind noch
nicht einschätzbar, bleiben somit abzuwarten.
Der Käthe-Kollwitz-Schule kommt für die Umsetzung der inklusiven Bildung für die Zukunft eine
Schlüsselrolle zu, die der Schulträger besonders zu begleiten hat.
23
VI.
Schulraumbestand und Bedarf
1. Allgemeine Grundlagen
Die Stadt Kamen ist als Schulträger gem. § 79 Schulgesetz NRW (SchulG) verpflichtet, die für
einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und
Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige
Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte
Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Mit Runderlass vom 19.10.1995 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung (GABl. NW. I
S. 229) Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen
und Förderschulen festgeschrieben, deren befristete Geltungsdauer durch Runderlass vom
16.11.2010 (ABl. NRW. 12/10 S. 628) nochmals bis zum 31.12.2011 verlängert wurde.
Sie sind Grundlage für die Schulaufsicht insbesondere bei Entscheidungen in Genehmigungsverfahren nach § 81 Schulgesetz und sollen den Schulträgern als Orientierungshilfe dienen.
Der Schulträger kann von ihnen abweichen, soweit Besonderheiten im Einzelfall dies erforderlich machen und sich die Abweichungen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen halten.
Je nach Raumart wird die Anzahl von Räumen mit einem Flächenfaktor zu Grunde gelegt. In
anderen Bereichen werden absolute Größenangaben vorgegeben. Die Grundsätze beziehen
sich nur auf Räume, die im weiteren Sinne für den Unterricht bedeutsam sind. Jedoch werden
die sich in den letzten Jahren aufgrund schulischer Entwicklung und Bedarfe resultierenden
Raumanforderungen durch die Grundsätze nicht abgedeckt. Zu nennen sind hier als Beispiele
die Offene Ganztagsschule in der Primarstufe, die Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe I
in den Schulen ohne Ganztagsbetrieb und die Berufsorientierungsbüros. Auch die Entwicklung
im Lernen mit den neuen Medien hat noch keinen Niederschlag in den Grundsätzen gefunden
(z.B. zusätzliche Informatikräume, Computerecken in den Klassenräumen, Selbstlernzentren).
Aber auch die Einführung des Abiturs G8 und damit des Wegfalls eines Jahrganges in der Sekundarstufe I des Gymnasiums hat noch keinen Einfluss gefunden.
Die Gestaltung der Verwaltungsflächen und sonstiger Nebenflächen ist in das pflichtgemäße
Ermessen des Schulträgers gestellt.
Bei der Planung von Erweiterungs-, Neu- oder Umbauten ist von der maximalen Gruppenstärke
auszugehen, die sich in den nächsten 10 Jahren auf der Basis der Einwohnerprognose und der
Schulentwicklungsplanung ergeben wird. Hierbei sind die zulässigen Klassenfrequenzhöchstwerte zu beachten.
24
Auszug aus den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende
Schulen und Förderschulen
2. Entwicklung des Schulgebäudebestandes
2.1
Prioritätenliste Bau
Im Rahmen der parlamentarischen Beratung des im Jahr 2005 durch das Institut für
Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung an der Ruhruniversität
Bochum (InWIS Forschung und Beratung GmbH) sowie die Planungsgruppe Minden erstellte
Gutachtens zur Entwicklung der Schulen und Schulstandorte wurde durch die Verwaltung eine
Prioritätenliste Bau unter den in dem Gutachten belegten Aussagen erstellt (MV 132/2005) und
in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 21.11.2005 vorgestellt. Die hier enthaltenen Maßnahmen wurden bereits in einem großen Umfang durchgeführt und sind in der nachfolgenden Tabelle ergänzt um weitere Maßnahmen dargestellt.
25
Umsetzungsstand Prioritätenliste Bau
lfd.
Nr.
Schule
Maßnahme
1 alle Schulen
ADV-Verkabelung in Schulen
2 alle Schulen
Alarmierungsanlagen Amoklagen
3 Astrid-Lindgren-Schule Sanierung (Schulgutachten - inkl.
(Brüder-Grimm-Schule) Heizung, Sanitärinstallation, Elektro)
4 Astrid-Lindgren-Schule Erneuerung der Pausen- und
Alarmierungseinrichtungen
5 Astrid-Lindgren-Schule Sanierung der Turnhalle (Fenster,
Heizung, Sanitär, Elektro)
6 Diesterwegschule
Umbaumaßnahmen (inkl.
Wärmedämmung, Heizung, Sanitär,
Elektro) - Weiterführung der Maßnahme
7 Eichendorffschule
Sanierung (Schulgutachten)
8 Eichendorffschule
9 Friedrich-Ebert-Schule
Erweiterung Nebenraumprogramm d.
Sporthalle
Sanierung (Schulgutachten - inkl.
Fenster, Heizung, Sanitär, Elektro)
Priorität
Finanzbedarf
(€)
Stand 2005
Stand 2005
1–3
Bemerkungen / Status
2005 2010
240.000 Glückaufschule in 2005
Südschule in 2006
Gesamtschule (1 Computerraum) in 2006
Friedrich-Ebert-Schule in 2007
Eichendorffschule in 2008/2010
Gesamtschule (1 Computerraum) 2008
Gymnasium (BOB-Raum) in 2009
Jahnschule in 2010
Astrid-Lindgren-Schule in 2011
Umsetzung in 2009 - 2011
2
Ergebnis
2011
2012
319.215
160.000
134.000
42.000
54.000
28.091
55.000
292.800
292.800
251.800
325.000 Umsetzung in mehreren Bauabschnitten ab 2011
331.700
1–3
5
2–4
720.000 I. BA (KG) in 2004
II. BA (EG/1. OG) in 2005/06
III. - V. BA in 2008 - 2010
95.000 Heizung
Umsetzung im Rahmen KP II in 2010/2011
siehe Hinweis *
770.000 Fenster in 2008
Fenster, Heizung, Elektro, Beleuchtung in 2009/2010 im
Rahmen KP II
Umsetzung im Rahmen KP II in 2011
siehe Hinweis *
210.000
1.418.513
56.119
Sanierung (Schulgutachten)
4
12 Jahnschule
1
13 Jahnschule
Teilerneuerung Verglasung, Erneuerung
Sanitärinstallation
Sanierung Turnhalle
5
14 Josefschule
Schallschutzdecke
1
7.000 erledigt in 2006
2.900
15 Südschule
Offene Ganztagsgrundschule
(Baukosten)
Sanierung (Schulgutachten)
1
71.500 erledigt in 2006
53.988
18 Koppelteichsporthalle
5
345.519
578.393
11 Jahnschule
Erweiterung Nebenraumprogramm d.
Sporthalle
Energetische Sanierung der Turnhalle
2014
221.600
Energetische Sanierung der Turnhalle
17 Südschule
2013
30.000
10 Friedrich-Ebert-Schule
16 Südschule
Finanzbedarf (€) nach Produktplan 2011
378.783
30.000 erledigt in 2006 (Außentoilettenanlage / Verglasung
Verbindungsgang)
140.000
180.000 Dachsanierung Altbau in 2011 im Rahmen baulicher
Unterhaltung
Umsetzung im Rahmen KP II in 2010/2011
siehe Hinweis *
26
208.624
152.700
336.300
200.000
200.000
170.159
200.000
lfd.
Nr.
Schule
Maßnahme
19 Hauptschule
Restabwicklung Errichtung
20 Realschule
Umbau der Fenster und Brüstungen inkl.
Sonnenschutz Schulzentrum
Erneuerung der Elektroinstallation Planung Erneuerung Sanitärinstallation /
Außentoilettenanlage
21 Realschule
22 Realschule
23 Realschule
24 Realschule
25 Städt. Gymnasium
26 Städt. Gymnasium
27 Städt. Gymnasium
28 Städt. Gymnasium
29 Gesamtschule
Umbau zu naturwisschensch.
Fachräumen (Baukosten)
Umbau zu naturwisschensch.
Fachräumen (Einrichtung)
Sanierung (Schulgutachten)
Priorität
Finanzbedarf
(€)
Stand 2005
Stand 2005
1
2–4
5
2–4
2
5
Errichtung eines Aufzuges in der
Konzertaula
Erneuerung der Lüftung in der
Konzertaula
Erneuerung des Hallenbodens
1–4
32 Gesamtschule
Umbau zu naturwissensch. Fachräumen
(Baukosten)
1–4
33 Gesamtschule
Umbau zu naturwisschensch.
Fachräumen (Einrichtung)
34 Schulzentrum
Umbau und Sanierung der Sporthalle I
35 Schulzentrum
Umbau und Sanierung der Sporthalle II
36 Schulzentrum
Umbau und Sanierung der Sporthalle II
31 Gesamtschule
37 Schulzentrum
Sanierung Außenverglasung
Schulzentrum
38 Käthe-Kollwitz-Schule
Offene Ganztagsgrundschule
(Baukosten)
39 Käthe-Kollwitz-Schule
Sanierung (Schulgutachten - u.a.
Heizung, Sanitär, Elektro)
Hinweis: * Finanzbedarf nach letzter Kostenschätzung
5
2
1–3
Ergebnis
2005 2010
350.000 erledigt
311.200 Teilabschnitt erneuert in 2007 (siehe auch lfd. Nr. 22)
weitere Umsetzung im Rahmen baulicher Unterhaltung
1.500.000 Planung noch nicht erfolgt
123.650
60.000 Sanierung Außentoiletten in 2007
weitere Umsetzung im Rahmen baulicher Unterhaltung
198.881
2011
2012
2013
2014
90.000 2 Fachräume in 2005/2007
53.566
30.000
30.000
2 Fachräume in 2005/2007
135.916
75.000
80.000
81.403
55.000
50.000
221.707
85.000
75.000
695.000 Planung noch nicht erfolgt
33.413
Umsetzung im Rahmen KP II in 2010
554.785
Hallenboden in 2010 im Rahmen KP II
96.252
685.600 Teilabschnitte erneuert in 2006/2008/2010 (siehe auch
lfd. Nr. 31)
1.500.000 Planung noch nicht erfolgt
240.000 Sanierung Pausentoiletten erfolgt
weitere Umsetzung im Rahmen baulicher Unterhaltung
(siehe lfd. Nr. 29)
105.000 2 Fachräume in 2005/2006
1 Sammlungsraum in 2007
1 Fachraum mit Vorbereitung in 2008
2 Fachräume in 2005/2006
1 Sammlungsraum in 2007
1 Fachraum mit Vorbereitung in 2008
1.330.000 Elektro u. Sanitär in 2006
Dach und Lüftung in 2007
Gesamtsanierung in 2004/2005
(2004 = 283.882,64 €)
Hallenboden in 2010 im Rahmen KP II
581.714
1.186.545
293.921
118.081
2
125.000 Oberlichter Bibliothek in 2006
177.885
1
120.000 erledigt in 2006
122.056
2–3
Finanzbedarf (€) nach Produktplan 2011
856.087
Umsetzung in 2009
Umbau der Fenster und Brüstungen inkl.
Sonnenschutz Schulzentrum
Erneuerung der Elektroinstallation Planung Erneuerung Sanitärinstallation
30 Gesamtschule
Bemerkungen / Status
760.000 Planung nach Entscheidung Schulentwicklung
27
2.2
Energetische Sanierungen – Energiebericht 2008 und Energieausweise
Zur Beurteilung einer weiteren Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unter energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde durch die Verwaltung bereits mit dem Energiebericht 2008 eine
energetische Untersuchung und Bewertung vorgelegt, die mit einer Prioritätensetzung für die
nächsten Jahre versehen ist.
Die genannten Sanierungskosten wurden im Rahmen der Erstellung der Energiebedarfsausweise im Jahr 2008 durch von der Stadt Kamen beauftragte Fachingenieure ermittelt und beinhalten nur die Kosten für die energetische Sanierung ohne weitere damit im Zusammenhang
stehende Sanierungskosten und Baunebenkosten.
Den Energiebedarfsausweisen liegen umfangreiche Berechnungen zu Grunde. Der Energiebedarf eines Gebäudes wird durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf
für die Anteile Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt.
Diese Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und
Annahmen von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten und Innentemperatur, definiertes Nutzerverhalten) errechnet. Unabhängig von der Wetterlage bzw.dem
tatsächlichen Nutzerverhalten kann die energetische Qualität eines Gebäudes beurteilt werden.
Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch sind aufgrund der standardisierten
Randbedingungen nicht möglich.
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Da hier die
Art der Energie für Wärme eine große Rolle spielt, ist ein Vergleich der Gebäude allein auf der
Basis des Primärenergiebedarfes nur bedingt möglich. Werden bei der Erzeugung von Wärme
regenerative Energien eingesetzt, ist dieses besonders schonend für die Umwelt und der Wert
des Primärenergiebedarfes wird positiv beeinflusst, so dass kleinere Werte ermittelt werden.
Kleine Werte signalisieren einen geringen Energiebedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.
Trotzdem kann die Gebäudehülle energetisch eine „Katastrophe“ sein. Parallel zu dem Primärenergiebedarf muss also mindestens die energetische Qualität der Gebäudehülle, der spezifische Transmissionswärmeverlust betrachtet werden.
Von entscheidender Bedeutung ist also der Wert des Endenergiebedarfes. Dieser nach technischen Regeln und standardisierten Bedingungen (Klima, Nutzerverhalten) errechnete Wert
gibt die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung,
Lüftung und Kühlung an, die erforderlich ist, um eine standardisierte Innentemperatur, Beleuchtung etc. sicher zu stellen. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf, damit eine hohe
Energieeffizienz und geringe Kosten. Denn die Endenergie ist der standardisierte Wert, der vom
Energieversorger in Rechnung gestellt wird. Der Endenergiebedarf wird für einen qm der Nutzfläche angegeben und die Gebäude werden hierdurch vergleichbar.
Die Werte aller Energieausweise der Schulen und Sporthallen sind ebenfalls in der nachfolgenden Tabelle erfasst.
Die Werte Primärenergiebedarf, energetische Qualität der Gebäudehülle, Volumen und Nutzfläche haben nur informatorischen Charakter.
Bei der Auswertung wurden 2 Rangfolgen ermittelt:
Rang 1:
Rang 2:
auf der Basis der möglichen Ersparnis bei der Endenergie
(hohes Einsparpotential = niedriger Rang )
auf der Basis einer möglichen Einsparung des CO2-Ausstoßes
(hohes Einsparpotential = niedriger Rang)
28
Die Werte Rang 1 und Rang 2 können als gleichwertig angesehen werden (hohes Einsparpotential = niedriger Rang = dringender Sanierungsbedarf). Je nach Sichtweise könnten die Ränge 1 oder 2 auch unterschiedlich gewichtet werden. Auf eine Wichtung wurde verzichtet, da die
Ränge weitgehend übereinstimmen. Grundsätzlich ist die Übereinstimmung beider Ränge natürlich logisch – hohe Energieeinsparung = hohe CO2-Einsparung. Wie so häufig, gibt es Ausnahmen. Wenn der Stromanteil bei der Energieeinsparung besonders hoch ist, so ist die CO2Einsparung überdurchschnittlich hoch, da Strom einen hohen CO2-Ausstoß verursacht.
Die Rangliste kann jedoch nur einen ersten Anhaltspunkt für die Sanierung der Gebäude sein.
Wichtige Beurteilungskriterien sind auch Gebäude- bzw. Schulkonzepte. Eventuell vorliegende
Gebäudeschäden oder sonstige bauphysikalische Gesichtpunkte dürfen auch nicht vernachlässigt werden. Auch ist eine Abwägung unter dem Gesichtspunkt der Höhe der erwarteten Sanierungskosten und der tatsächlichen Einsparpotentiale vorzunehmen.
Die genannten Werte sind errechnete Werte, auf den qm Nutzfläche herunter gebrochen. Hinzu
kommt die Problematik, dass, mangels getrennter Erfassung, nicht für alle Gebäude die tatsächlichen Energieverbräuche vorliegen.
Mit Hilfe der Software für die Erstellung der Energieausweise wurde daher auf der Basis der
bauphysikalischen Grundlagen die Höhe des derzeitigen und nach erfolgter Sanierung erreichbaren Nutzenergieverbrauches errechnet und aus diesen beiden Werten die mögliche Einsparung ermittelt. Diesen Werten kann dann der tatsächliche Energieverbrauch gegenübergestellt
werden.
29
30
31
2.3
Bauliche Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs
In den letzten Jahren wurden auch an den Schulen verschiedene Maßnahmen durchgeführt,
um den Energie- und Wasserverbrauch zu vermindern. Zu nennen sind insbesondere:
•
Hauptschule
2001 Altbausanierung einschließlich Heizungsinstallation
2005 und 2007 Dämmung der Fassade
Installierung von Regenwassernutzungstechnik und Einbau von Zisternen mit Anschluss an
Toilettenspülung sowie Außenanschluss.
•
Schulzentrum Gesamtschule
Fortsetzung der 1996 begonnenen Sanierung der Fensteranlagen und Brüstungen
•
Koppelteich-Sporthalle
Grundlegende Sanierung auch der Heizungsinstallation, Sanitär
•
Glückaufschule, Eichendorffschule
Grundlegende Sanierung
•
Sporthalle I und II (Schulzentrum)
Grundlegende Sanierung
•
Astrid-Lindgren-Schule
Sanierung der Heizungsanlage
•
Josefschule
Grundlegende Sanierung, einschl. Fenster
•
Diesterwegschule
Grundlegende Sanierung einschl. Fassade und Heizungsinstallationen
•
Friedrich-Ebert-Schule
Erneuerung der Heiztechnik sowie umfassender Austausch von Fenstern
•
Konzertaula (Teilgebäude des Städt. Gymnasiums)
Erneuerung der Lüftungstechnik
Folgende Maßnahmen werden aktuell fortgeführt oder befinden sich in der Planung:
•
Schulzentrum Gesamtschule
Sanierung der Fensteranlagen und Brüstungen
•
Sporthalle Südschule
Dämmung des Daches
•
Astrid-Lindgren-Schule
Grundlegende Sanierung einschließlich der Heizungsinstallationen und der Fenster
32
3. Raumbestand und Raumbedarf
Gegenüber dem Schulgutachten 2005 hat sich der Raumbestand der Grundschulen und weiterführenden Schulen nicht wesentlich verändert. Der bisher bestehende Raumbedarf und damit
die Versorgung aller Schulen in Kamen konnte grundsätzlich gewährleistet werden. Eine größere Veränderung wird mit der Schließung des Schulstandortes der Glückaufschule zum Ende des
Schuljahres 2012/2013 eintreten.
Nachfolgend wird der aktuelle Raumbestand mit dem Versorgungsbedarf des Schuljahres
2016/17 verglichen.
3.1
Grundschulen
Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer vergleichenden Gegenüberstellung Raumbestände und
Raumbedarfe für die Grundschulen der Stadt Kamen.
Schule
Unterrichtsräume
Mehrzweck- /
Fachräume
Σ Raumbedarf
Raumbestand
Fehlbedarf / Überhang
Diesterwegschule
Friedrich-Ebert-Schule
Glückaufschule*
Südschule / Teilstandort
Mitte
Eichendorffschule
Jahnschule
Methler
Astrid-Lindgren-Schule
/Stammschule
Astrid-Lindgren-Schule /
Teilstandort
Heeren
Südschule / Stammschule
Südkamen
Summe
Raumbedarf
12
12
4
28
8
8
16
8
3
3
1
7
2
2
4
2
15
15
5
35
10
10
20
10
16
17
10
5
38
10
12
22
13
+1
+2
+3
+2
+2
+3
4
1
5
4
-1
12
8
8
64
3
2
2
16
15
10
10
80
17
10
10
87
+2
+7
* nachrichtlich
Der vorhandene Raumbestand der Grundschulen insgesamt übertrifft den Bedarf des Schuljahres 2016/17 um 7 Räume. Dieses entspricht 1 ½ Zügen. Der rechnerische Raumüberhang deutet hierbei jedoch nicht auf größere, womöglich unvertretbare Leerstände hin, sondern bietet
den Grundschulen erweiterte pädagogische Handlungsoptionen. Auch sind für die weiterhin
steigende Nachfrage in der Betreuung der Offenen Ganztagsschule Räume vorzuhalten.
Diese summarische Betrachtung ersetzt nicht den Blick auf die Situation der einzelnen Schulen,
da hier eine Abweichung von der Gesamtbilanz möglich ist. Im Folgenden soll der Blick auf die
einzelnen Schulstandorte gerichtet werden.
33
3.1.1 Diesterwegschule
Das 1905 errichtete Schulgebäude wurde durch zwei Anbauten in den Jahren 1924 und 1954
erweitert. Eine grundlegende Sanierung des Gebäudes einschließlich Fassade und Heizungsinstallationen ist in den Jahren 2004 bis 2009 erfolgt. Die Offene Ganztagsschule wurde im Jahr
2004 nach umfangreichen Sanierungsarbeiten im Kellergeschoss untergebracht.
Neben der dreizügigen Diesterwegschule ist in dem Gebäude der Künstlerbund Schieferturm
Kamen e.V. mit eigenen Räumlichkeiten untergebracht. Die Aula der Schule wird weiterhin regelmäßig von der Volkshochschule Kamen-Bönen sowie von Vereinen genutzt.
Der vorhandene Raumbestand ist größtenteils bedarfsgerecht dimensioniert. Lediglich die kleineren Klassenräume im Altbau entsprechen nicht den heutigen Größen-Anforderungen. Diese
Situation wird durch die Schule dahingehend gelöst, dass jeweils zwei Räume mit einem vorhandenen Wanddurchbruch zusammengefasst werden.
An der Diesterwegschule werden zum Schuljahr 2010/11 13 Klassen unterrichtet.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (3-zügig)
Raumart
Unterrichtsräume
Mehrzweckräume
Fachräume
Neue Technologien
Musik
muttersprachl. Unterricht
Lehrmittel
Forum / Aula
Bibliothek
Verwaltung
Schulleitung
stellv. Schulleitung
Sekretariat
Hausmeister
Lehrerzimmer
Besprechungsraum
Sportstätten
Halleneinheiten
Außensportanlagen
Sonstiges
Ganztagsbereich
Schule 8 - 13
Bestand
Anzahl / m²
13 Klassen
-
Bedarf
Anzahl / m²
12 Klassen
3 Räume
1 Raum
1 Raum
1 Raum
mehrere Räume
1 Aula
-
40 m²
150 m²
-
1 Büro
1 Büro
1 Büro
Bemerkungen
bedarfsgerecht
bedarfsgerecht
bedarfsgerecht
1 Raum
1 Raum
1
1½
50 m – Laufbahn
und Weitsprung
4 Räume
1 Küche
3 Räume
Mitnutzung der
Gymnastikhalle
Gymnasium bzw.
Schwimmunterricht
Nutzung des
Jahnstadions
bedarfsgerecht
bedarfsgerecht
34
3.1.2 Friedrich-Ebert-Schule
Das Schulgebäude wurde 1963 errichtete und in mehreren Bauabschnitten, zuletzt im Jahr
1989, bedarfsgerecht erweitert. Zuletzt ist eine Erneuerung der Heiztechnik sowie ein umfassender Austausch von Fenstern erfolgt. Die Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule
wurden im Erdgeschoss hergerichtet. Hierfür wurde auch ein kleinerer Anbau zur Unterbringung
insbesondere der Ausgabenküche errichtet.
Die Raumstrukturen des Gebäudes weisen großzügige Klassenräume und bedarfsgerechte
Nebenräume und Verwaltungsbereiche auf.
An der Friedrich-Ebert-Schule werden zum Schuljahr 2010/11 12 Klassen unterrichtet.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (3-zügig)
Raumart
Unterrichtsräume
Mehrzweckräume
Fachräume
Neue Technologien
Musik
Kunst
Sachunterricht
Förderraum
Lehrmittel
Forum / Aula
Bibliothek
Verwaltung
Schulleitung
stellv. Schulleitung
Sekretariat
Hausmeister
Lehrerzimmer
Besprechungsraum
Lehrerbibliothek
Erste Hilfe / Kopierer
Sportstätten
Halleneinheiten
Außensportanlagen
Sonstiges
Ganztagsbereich
Schule 8 - 13
Bestand
Anzahl / m²
12 Klassen
-
Bedarf
Anzahl / m²
12 Klassen
3 Räume
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
mehrere Räume
1 Forum
1 Raum
40 m²
150 m²
-
Bemerkungen
1 Büro
1 Büro
1 Büro
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
bedarfsgerecht
3
1 Tartanfeld
1½
2 Räume
1 Gruppenraum
1 Küche
1 Raum
35
bedarfsgerecht
3.1.3 Glückaufschule
Das Schulgebäude der Glückaufschule wurde 1953 errichtet. Das Gebäude wurde in den Jahren 2001 und 2002 grundlegend saniert.
In den beiden Obergeschossen des dreistöckigen Gebäudes sind die Klassenräume und die
Verwaltung untergebracht. Im Sockelgeschoss befinden sich die Pausenhalle, die Toilettenanlagen sowie die Räume der Offenen Ganztagsschule.
Die Auflösung der Glückaufschule zum Ende des Schuljahres 2012/13 wurde durch den Rat am
17.12.2009 beschlossen. An der Glückaufschule werden daher zum Schuljahr 2010/11 nur noch
4 Klassen unterrichtet.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (nachrichtlich)
Raumart
Unterrichtsräume
Mehrzweckräume
Fachräume
Neue Technologien
Lehrmittel
Forum / Aula
Bibliothek
Pausenhalle
Verwaltung
Schulleitung
Sekretariat
Hausmeister
Lehrerzimmer
Erste Hilfe / Kopierer
Sportstätten
Halleneinheiten
Außensportanlagen
Sonstiges
Ganztagsbereich
Schule 8 - 13
Ruheraum
Bestand
Anzahl / m²
8 Klassen
1 Raum
Bedarf
Anzahl / m²
Bemerkungen
1 Raum
mehrere Räume
1 Halle
1 Halle
1 Büro
1 Büro
1 Büro
1 Raum
1 Raum
2
gemeinsame Nutzung mit Hauptschule und Südschule - Teilstandort
1 Raum
1 Küche
1 Bewegungsraum
1 Raum
1 Raum
36
3.1.4 Südschule / Stammschule
Im Jahr 1993 wurde das Schulgebäude der Südschule umgebaut und erfuhr eine umfangreiche
Erweiterung. Das Raumprogramm wurde für eine dreizügige Grundschule ausgelegt.
Die Erweiterung umfasste Klassentrakte und ein Forum. Die Schule wurde mit einem Aufzug
und zwei Behinderten-WC behindertengerecht ausgestattet. Die Räume für die Offene Ganztagsschule wurden im Jahr 2006 hergerichtet.
An der Südschule werden zum Schuljahr 2010/11 7 Klassen unterrichtet. Drei Schulräume werden von der Volkshochschule Kamen-Bönen sowie der Stadt Kamen als Computerräume für
Schulungsmaßnahmen genutzt.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (2-zügig)
Raumart
Unterrichtsräume
Mehrzweckräume
Fachräume
Neue Technologien
Musik
Kunst
Lehrmittel
Forum / Aula
Bibliothek
Verwaltung
Schulleitung
stellv. Schulleitung
Sekretariat
Hausmeister
Lehrerzimmer
Besprechungsraum
Erste Hilfe
Sportstätten
Halleneinheiten
Außensportanlagen
Sonstiges
Ganztagsbereich
Schule 8 - 13
Fremdnutzung
Bestand
Anzahl / m²
8 Klassen
-
Bedarf
Anzahl / m²
8 Klassen
2 Räume
1 Raum
1 Raum
-
mehrere Räume
1 Forum
-
35 m²
150 m²
-
1 Büro
1 Büro
1 Büro
1 Büro
1 Raum
1 Raum
1 Raum
Bemerkungen
bedarfsgerecht
2
Tennenplatz und
Weitsprung
2 Räume
1 Raum
3 Räume
37
3.1.5 Südschule / Teilstandort Heiliger Josef
Das 1898 errichtete und denkmalgeschützte Schulgebäude wurde im Jahr 2001 umfangreich
renoviert und ist für eine 1-zügige Grundschule ausgelegt. Im Erdgeschoss ist neben dem Verwaltungsbereich der Schule ein Frauencafé untergebracht.
Am katholischen Bekenntnisstandort Heiliger Josef der Südschule werden zum Schuljahr
2010/11 4 Klassen unterrichtet.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (1-zügig)
Raumart
Bestand
Anzahl / m²
4 Klassen
-
Bedarf
Anzahl / m²
4 Klassen
1 Raum
siehe Aula
1 Raum
2 kleine Räume
1 großer Raum
30 m²
150 m²
-
Unterrichtsräume
Mehrzweckräume
Fachräume
Neue Technologien
Musik
Lehrmittel
Forum / Aula
Bibliothek
Verwaltung
Schulleitung
Sekretariat
Lehrerzimmer
1 Büro
1 Büro
1 Raum
Sportstätten
Halleneinheiten
-
1
-
-
1 Raum
1 Raum
-
Außensportanlagen
Sonstiges
Schule 8 - 13
Fremdnutzung
Bemerkungen
bedarfsgerecht
38
gemeinsame Nutzung der Koppelteichsporthalle
mit Hauptschule
und Glückaufschule
3.1.6 Eichendorffschule
Im Hauptgebäude der Eichendorffschule aus den 1890er Jahren befinden sich die Klassenräume und die Verwaltung. Die vorgelagerten Außentoilettenanlagen wurden 1982 errichtet. Im
ebenfalls in den 1890er Jahren errichteten Wohn- / Nebengebäude sind im Erdgeschoss Fachund Betreuungsräume untergebracht. Beide Schulgebäude wurden 1999 saniert. Für die Offene
Ganztagsschule wurde das Nebengebäude in den Jahren 2004 und 2005 umgebaut und um
einen Mehrzweckraum und Eingangsbereich erweitert.
An der Eichendorffschule werden zum Schuljahr 2010/11 8 Klassen unterrichtet.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (2-zügig)
Raumart
Unterrichtsräume
Mehrzweckräume
Fachräume
Neue Technologien
Musik
Lehrmittel
Forum / Aula
Bibliothek
Verwaltung
Schulleitung
stellv. Schulleitung
Sekretariat
Hausmeister
Lehrerzimmer
Teeküche
Sportstätten
Halleneinheiten
Außensportanlagen
Sonstiges
Ganztagsbereich
Schule 8 - 13
Bestand
Anzahl / m²
8 Klassen
1 Raum
Bedarf
Anzahl / m²
8 Klassen
2 Räume
1 Raum
mehrere Räume
s. Mehrzweck
-
35 m²
150 m²
-
1 Büro
1 Büro
1 Büro
1 Büro
1 Raum
1 Raum
Bemerkungen
bedarfsgerecht
2
1 Kleinspielfeld
Weitsprunganl.
2 Räume
1 Küche
s. Mehrzweck
1 Raum
39
1
bedarfsgerecht
bedarfsgerecht
3.1.7 Jahnschule
Die Jahnschule befindet sich in einem 1966 als Volksschule errichteten Gebäudekomplex, bestehend aus mehreren zweigeschossigen Klassenbaukörpern, die im Erdgeschoss miteinander
verbunden sind. Eine dieser Einheiten wird von der Kindertageseinrichtung „Gänseblümchen“
der Arbeiterwohlfahrt genutzt. Es bestehen daher Reaktivierungsmöglichkeiten dieser Räumlichkeiten zur Schulnutzung. Der ehemalige Luftschutzkeller des Schulgebäudes wird durch
einen Sportverein genutzt.
Die Klasseneinheiten sind großzügig dimensioniert und größtenteils mit einem Vorraum als
Garderobe und einem Nebenraum ausgestattet.
Das Schulgebäude wurde 1998 insbesondere durch den Einbau neuer Fenster und die Aufbringung einer Außendämmung saniert. Durch im Jahr 2004 erfolgte Umbaumaßnahmen wurden
im Kellergeschoss Räume für die Offene Ganztagsschule hergerichtet.
An der Jahnschule werden zum Schuljahr 2010/11 9 Klassen unterrichtet.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (2-zügig)
Raumart
Unterrichtsräume
Mehrzweckräume
Fachräume
Neue Technologien
Musik
Lehrmittel
Forum / Aula
Bibliothek
Verwaltung
Schulleitung
Sekretariat
Hausmeister
Lehrerzimmer
Besprechungszimmer
Sportstätten
Halleneinheiten
Außensportanlagen
Sonstiges
Ganztagsbereich
Schule 8 - 13
Bestand
Anzahl / m²
9 Klassen
1 Raum
Bedarf
Anzahl / m²
8 Klassen
2 Räume
1 Raum
1 Raum
mehrere Räume
1 Pausenhalle
-
35 m²
150 m²
-
1 Büro
1 Büro
1 Büro
1 Raum
1 Raum
Bemerkungen
bedarfsgerecht
1
1
3 Räume
1 Küche
1 Raum
40
3.1.8 Astrid-Lindgren-Schule / Stammschule
Das Schulgebäude besteht aus einem 1904 errichteten und mehrfach umgebauten Altbau, in
dem sich neben der Schulnutzung durch die Offene Ganztagsschule und die Betreuungsgruppe
in den Obergeschossen Wohnungen befinden, sowie Erweiterungsbauten aus den 50er- und
60er Jahren. Das Raumprogramm ist insgesamt für eine 2 ½-zügige Grundschule ausgelegt.
Eine grundlegende Sanierung des Gebäudes einschließlich Fassade erfolgt ab dem Jahr 2011
in mehreren Bauabschnitten.
An der Astrid-Lindgren-Schule (Stammschule) werden zum Schuljahr 2010/11 8 Klassen unterrichtet.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (2-zügig)
Raumart
Unterrichtsräume
Mehrzweckräume
Fachräume
Neue Technologien
Kunst
Bestand
Anzahl / m²
11 Klassen
1 Raum
Bedarf
Anzahl / m²
8 Klassen
2 Räume
1 Raum
1 Raum
-
2 Räume
1 Pausenhalle
-
35 m²
150 m²
-
Lehrmittel
Forum / Aula
Bibliothek
Verwaltung
Schulleitung
stellv. Schulleitung
Sekretariat
Hausmeister
Lehrerzimmer
Lehrerbibliothek
1 Büro
1 Büro
1 Büro
1 Büro
1 Raum
1 Raum
Sportstätten
Halleneinheiten
1
Außensportanlagen
Sonstiges
Ganztagsbereich
Schule 8 - 13
Bemerkungen
bedarfsgerecht
1
5 Räume
1 Küche
1 Raum
41
Schwimmunterricht
3.1.9 Astrid-Lindgren-Schule / Teilstandort Lenningser Straße
Der Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule ist in einem Gebäudeteil der Sonnenschule des
Kreises Unna untergebracht, den die Stadt Kamen vom Kreis Unna angemietet hat.
Am Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule werden zum Schuljahr 2010/11 4 Klassen unterrichtet.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (1-zügig)
Raumart
Unterrichtsräume
Mehrzweckräume
Fachräume
Musik
Neue Technologien
Lehrmittel
Forum / Aula
Bestand
Anzahl / m²
4 Klassen
-
Bedarf
Anzahl / m²
4 Klassen
1 Raum
1 Raum
-
30 m³
150 m²
-
-
Bibliothek
Verwaltung
Büros
Besprechung
Lehrerzimmer
1 Büro
1 Raum
1 Raum
Sportstätten
Halleneinheiten
1
-
-
-
Außensportanlagen
Sonstiges
Ganztagsbereich
Schule 8 - 13
Bemerkungen
Mitnutzung des
Forums der Sonnenschule (Mitnutzung)
bedarfsgerecht
-
42
Mitnutzung der
Turnhalle der
Sonnenschule,
Schwimmunterricht
3.2.
Weiterführende Schulen
Bei den weiterführenden Schulen kann anders als bei den sinkenden Schülerzahlen in den
Grundschulen keine Gesamtbilanz gezogen werden. Hier sind die vorhandenen Bildungsgänge
gesondert zu betrachten.
An der Städtischen Hauptschule, der Fridtjof Nansen Realschule und dem Städt. Gymnasium
wurden im Rahmen der Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I und dem 1000-SchulenLandesprogramm für Investitionen in Ganztagsschulen, Ganztagsangeboten und pädagogischer Übermittagbetreuung in 2009 die Voraussetzungen für eine Essensausgabe sowie für
Aufenthaltsbereiche geschaffen.
3.2.1 Städtische Hauptschule
Im Jahr 2001 wurde die neu eingeführte Hauptschule im ehemaligen Schulgebäude der Josefschule am Koppelteich etabliert. Der 1951 errichtete Altbau wurde saniert und in den Jahren
2002 bis 2005 bedarfsgerecht für eine 3-zügige Hauptschule um einen Anbau erweitert. Der
Anbau wurde so konzipiert, dass eine Aufstockung je nach Schulentwicklung möglich ist.
Zum Schuljahr 2010/11 werden an der Hauptschule 13 Klassen unterrichtet.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (2-zügig)
Raumart
Bestand
Anzahl / m²
15 Klassen
1 Raum
-
Bedarf
Anzahl / m²
12 Klassen
1 Raum
-
2 Räume
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
2 Räume
1 Raum
1 Raum
220 m²
60 m²
150 m²
150 m²
Unterrichtsräume
Mehrzweckräume
Gruppenräume
Fachräume
Biologie
Physik
Chemie
Neue Technologien
Musik
Kunst
Technik
Hauswirtschaft
Text. Gestalten
Nebenräume
Lehrmittel
Forum / Aula
Bibliothek
1 Raum
siehe Mehrzweck
1 Raum
2 Räume
1 Raum
1 Raum
mehrere Räume
mehrere Räume
1 Forum
1 Raum
Verwaltung
Schulleitung
stellv. Schulleitung
Sekretariat
Hausmeister
Lehrerzimmer
Schulsozialarbeiter
Besprechungsraum
Erste Hilfe
1 Büro
1 Büro
1 Büro
1 Raum
2 Räume
1 Büro
1 Raum
1 Raum
Bemerkungen
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
bedarfsgerecht
43
Raumart
Sportstätten
Halleneinheiten
Bestand
Anzahl / m²
Bedarf
Anzahl / m²
Bemerkungen
2
1½
gemeinsame Nutzung mit Glückaufschule und
Südschule - Teilstandort
Nutzung der
Sportplatzanlage
Hemsack
Außensportanlagen
Sonstiges
Übermittagbetreuung
Berufsorientierungsbüro
-
2 Räume
1 Küche
1 Raum
44
3.2.2 Fridtjof Nansen Realschule
Die im Jahr 2001 ebenfalls neu eingeführte Realschule ist in einem Gebäudebereich (II. Bauabschnitt) des Schulzentrums untergebracht, der annähernd deckungsgleich ist mit den Räumen
der ehemaligen Hermann-Ehlers-Gesamtschule. Hinsichtlich des Maßnahmebedarfs wird auf
die Ausführungen zur Gesamtschule unter 3.2.4 verwiesen.
Zum Schuljahr 2010/11 werden an der Fridtjof Nansen Realschule 19 Klassen unterrichtet.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (3-zügig)
Raumart
Bestand
Anzahl / m²
20 Klassen
2 Räume
4 Räume
Bedarf
Anzahl / m²
18 Klassen
1 Raum
-
Unterrichtsräume
Mehrzweckräume
Gruppenräume
Fachräume
Biologie
Physik
Chemie
Neue Technologien
Musik
Kunst
Technik
Hauswirtschaft
Text. Gestalten
Nebenräume
Lehrmittel
Forum / Aula
2 Räume
1 Raum
1 Raum
3 Räume
1 Raum
2 Räume
1 Räume
1 Raum
2 Räume
mehrere Räume
mehrere Räume
2 Pausenhallen
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
2 Räume
150 m²
1 Raum
330 m²
60 m²
180 m²
Bibliothek
mit Gesamtschule
170 m²
Verwaltung
Schulleitung
stellv. Schulleitung
Sekretariat
Hausmeister
Lehrerzimmer
Konferenzraum
Teeküche
Kopierraum
Erste Hilfe
Schülervertretung
1 Büro
1 Büro
1 Büro
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
Sportstätten
Halleneinheiten
6
Außensportanlagen
Bemerkungen
3 Räume
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
Mitnutzung Studiobühne Gesamtschule
bedarfsgerecht
2
1 Tennenplatz mit
Rundlaufbahn u.
Weitsprunganl.
1 Kunststofffeld
1 Gymnastikwiese
45
gemeinsame Nutzung mit Gesamtschule
gemeinsame Nutzung mit Gesamtschule
Raumart
Sonstiges
Übermittagbetreuung
Berufsorientierungsbüro
Fremdnutzung
Bestand
Anzahl / m²
Bedarf
Anzahl / m²
2 Räume
1 Teeküche
1 Raum
2 Räume
Bemerkungen
bedarfsgerecht
46
3.2.3 Städtisches Gymnasium
Das Schulgebäude ist 1968/69 erbaut und 1981/83 sowie Anfang der 90er Jahre erweitert worden und ist für eine durchgängige 5-Zügigkeit ausgelegt.
Zum Schulkomplex gehört auch die Konzertaula, die auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt
wird.
Am Städt. Gymnasium werden zum Schuljahr 2010/11 in der Sekundarstufe I 25 Klassen unterrichtet. Die Schülerzahl von 522 Schülern in der Sekundarstufe II entspricht bei einer Klassenstärke von 19,5 Schülern 27 Klassen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass vor dem Hintergrund der Umstellung auf das Abitur G8 der ehemalige Jahrgang 10 sowie der Jahrgang 11
in der Einführungsphase zusammengefasst wurden.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (Sek. I – 4-zügig, Sek.II – 7-zügig)
Raumart
Unterrichtsräume
Bestand
Anzahl / m²
44 Klassen
Mehrzweckräume
2 Räume
Fachräume
Biologie
Physik
Chemie
3 Räume
3 Räume
3 Räume
Bedarf
Anzahl / m²
Sek I: 20 Kl. /
Sek. II: 21 Kl.
Sek I: 1 Raum /
Sek II: 2 Räume
Sek I: 4 R.
Neue Technologien
2 Räume
Musik
3 Räume
Kunst
4 Räume
Technik
Hauswirtschaft
Text. Gestalten
Nebenräume
mehrere Räume
Lehrmittel
mehrere Räume
Forum / Aula
Konzertaula
Bibliothek
1 Raum
Verwaltung
Schulleitung
stellv. Schulleitung
Sekretariat
Organisations- /
Abteilungsleitung
Hausmeister
Lehrerzimmer
Konferenzraum
Kopierraum
Erste Hilfe
Bemerkungen
Sek. I: 1 Raum /
Sek II: 7 Räume
Sek I: 1 Raum /
Sek II: 1 Raum
Sek I: 1 Raum /
Sek II: 1 Raum
Sek I: 1 Raum /
Sek II: 1 Raum
2 Räume
150 m²
1 Raum
Sek I: 440 m² /
Sek II: 245 m²
Sek I: 60 m² /
Sek II: 35 m²
Sek I: 240 m² /
Sek II: 175 m²
Sek I: 190 m² /
Sek II: 125 m²
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
1 Büro
1 Büro
1 Büro
4 Büros
1 Raum
3 Räume
2 Räume
1 Raum
1 Raum
bedarfsgerecht
47
Raumart
Sportstätten
Halleneinheiten
Außensportanlagen
Sonstiges
Übermittagbetreuung
Berufsorientierungsbüro
Bestand
Anzahl / m²
Bedarf
Anzahl / m²
Bemerkungen
2
1
1
1 Kunststofffeld
4
Sporthalle
Turnhalle
Gymnastikhalle
Nutzung des
Jahnstadions
4 Räume
1 Mensa mit Küche
1 Raum
48
bedarfsgerecht
3.2.4 Gesamtschule
Das Gebäude des Schulzentrums wurde in den siebziger Jahren errichtet und bereits seit Anfang der 1990er Jahre durch umfangreiche Maßnahmen (Erneuerung der Fenster und Brüstungen, Sanitärinstallation, Lüftungsanlagen) saniert. Auch für die nächsten Jahre ist ein weiterer
Sanierungsbedarf insbesondere bei den Elektroinstallationen absehbar. Ein großer Hörsaal
wurde aufgrund notwendiger umfangreicher Maßnahmen an der Lüftungsanlage stillgelegt.
In diesem Zusammenhang wurde durch die Verwaltung letztmalig im Jahr 2010 geprüft, ob mit
Blick auf die weiteren Sanierungskosten und unter energetischen Gesichtspunkten ein Abriss
und Neubau kostengünstiger wäre. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich ein Abriss und Neubau in einem groben Kostenrahmen von rd. 40 Mio. Euro bewegt und eine Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes des bestehenden Gebäudes von rd. 17,7 Mio. Euro
den Haushalt belasten würde und demnach wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Zum Schuljahr 2010/11 werden an der Gesamtschule in der Sekundarstufe I 36 Klassen unterrichtet. Die Schülerzahl von 249 Schülern in der Sekundarstufe II entspricht bei einer Klassenstärke von 19,5 Schülern 13 Klassen.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (Sek. I – 6-zügig, Sek. II – 5-zügig)
Raumart
Unterrichtsräume
Bestand
Anzahl / m²
45 Klassen
Mehrzweckräume
3 Räume
Gruppenräume
Fachräume
Biologie
Physik
Chemie
8 Räume
Bedarf
Anzahl / m²
Sek I: 36 Kl. /
Sek. II: 12 Kl.
Sek I: 2 Räume /
Sek II: 1 Raum
-
3 Räume
3 Räume
4 Räume
Bemerkungen
Sek I: 5 R.
Neue Technologien
4 Räume
Musik
3 Räume
Kunst
4 Räume
Technik
Hauswirtschaft
Text. Gestalten
Nebenräume
5 Räume
1 Raum
1 Raum
mehrere Räume
Lehrmittel
mehrere Räume
Forum / Aula
Studiobühne
Bibliothek
1 Raum
49
Sek. I: 2 Räume /
Sek II: 4 Räume
Sek I: 2 Räume /
Sek II: 1 Raum
Sek I: 2 Räume /
Sek II: 1 Raum
Sek I: 2 Räume /
Sek II: 1 Raum
2 Räume
150 m²
1 Raum
Sek I: 660 m² /
Sek II: 140 m²
Sek I: 80 m² /
Sek II: 30 m²
Sek I: 360 m² /
Sek II: 100 m²
Sek I: 260 m² /
Sek II: 100 m²
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
Raumart
Verwaltung
Schulleitung
stellv. Schulleitung / Orga
didaktische Leitung
Sekretariat
Organisations- /
Abteilungsleitung
Büros
Hausmeister
Lehrerzimmer
Konferenzraum
Besprechungsraum
Schulsozialarbeiterin
Kopierraum
Erste Hilfe
Schülervertretung
Sportstätten
Halleneinheiten
Außensportanlagen
Sonstiges
Schüleraufenthalt Sek. II
Selbstlernzentrum Sek. II
Ganztagsbereich
Berufsorientierungsbüro
Gestalten
Schülerverkaufsraum
Förderkreis
Bestand
Anzahl / m²
Bedarf
Anzahl / m²
Bemerkungen
1 Büro
1 Büro
1 Büro
2 Büros
3 Büros
6 Büros
1 Raum
4 Räume
2 Räume
3 Räume
1 Büro
1 Raum
1 Raum
1 Raum
bedarfsgerecht
6
1
5
Sporthallen
Gymnastikraum;
gemeinsame Nutzung mit Realschule
gemeinsame Nutzung mit Realschule
1 Tennenplatz mit
Rundlaufbahn u.
Weitsprunganl.
1 Kunststofffeld
1 Gymnastikwiese
1 Raum
1 Raum
1 Mensa
1 Versorgungsküche
4 Räume
2 Räume
1 Raum (Keller)
1 Raum (Keller)
1 Raum (Keller)
50
56 m²
1.080 m²
bedarfsgerecht
3.2.5 Käthe-Kollwitz-Schule / Förderschule
Die Käthe-Kollwitz-Schule ist in dem 1954 errichteten Hauptgebäude sowie in einem Altbau aus
dem Jahr 1927 untergebracht. Die Gebäude befinden sich in einem energetisch sanierungsbedürftigen Zustand. Maßnahmen im Rahmen der baulichen Unterhaltung wie Erneuerung von
Beleuchtung, Parkettversiegelung und –sanierung sowie Anstriche wurden zuletzt in den Jahren
2007 und 2008 umfangreich durchgeführt.
Für die Offene Ganztagsschule wurden im Jahr 2006 Räume im Jugendfreizeitzentrum
Heerener Str. 205 umgebaut. In den Schuljahren 2003/04 bis 2009/10 wurden Räume des Jugendfreizeitzentrums auch zur Unterbringung von Klassen der Primarstufe genutzt.
Am Standort der Förderschule werden zum Schuljahr 2010/11 in der Primarstufe 2 Klassen und
in der Sekundarstufe I 8 Klassen unterrichtet.
Raumprogramm – Bestand / Bedarf (1-zügig)
Raumart
Bestand
Anzahl / m²
14 Klassen
1 Raum
-
Bedarf
Anzahl / m²
8 Klassen
1 Raum
8 Räume
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
2 Räume
150 m²
1 Raum
70 m²
Forum / Aula
Bibliothek
1 Raum
1 Raum
1 Raum
mehrere Räume
mehrere Räume
Pausenhalle
1 Raum
Verwaltung
Schulleitung
stellv. Schulleitung
Sekretariat
Hausmeister
Lehrerzimmer
Besprechungsraum
Kopierraum / Erste Hilfe
1 Büro
1 Büro
1 Büro
1 Raum
1 Raum
1 Raum
1 Raum
Unterrichtsräume
Mehrzweckräume
Gruppenräume
Testräume
Fachräume
Biologie
Physik
Chemie
Neue Technologien
Musik
Kunst
Technik
Werken
Hauswirtschaft
Text. Gestalten
Nebenräume
Lehrmittel
Sportstätten
Halleneinheiten
Bemerkungen
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
30 m²
150 m²
-
bedarfsgerecht
2
1
1
Außensportanlagen
51
Sporthalle
Turnhalle
Nutzung Sportanlagen Heeren
Raumart
Sonstiges
Ganztagsbereich
Übermittagbetreuung
Bestand
Anzahl / m²
1 Mehrzweck
1 Küche
3 Räume
2 Gruppenr.
1 Mensa
52
Bedarf
Anzahl / m²
Bemerkungen
VII.
Fazit
Die Schullandschaft in Kamen wird sich nicht gravierend verändern. Alle Schulformen bleiben
wie bisher erhalten. Auswirkungen aufgrund evtl. anstehender Änderungen des Schulgesetzes
können im Rahmen dieses Plans noch nicht prognostiziert werden.
In Bezug auf die vorgelegten Ausführungen lassen sich folgende Ergebnisse zusammenfassen:
Primarbereich:
In Kamen-Mitte ergeben sich Verschiebungen durch die Auflösung der Glückaufschule. Es wird
eine Korrektur der Zügigkeit an der Diesterwegschule auf generell 3-zügig vorgeschlagen.
In Südkamen lässt die Entwicklung ab 2012 an der Stammschule eine überwiegende 1Zügigkeit erwarten.
Die Entwicklung des Teilstandortes ist wegen der Schulart „Bekenntnisschule“ schwer zu prognostizieren. Das Wahlverhalten der Eltern in den Schuljahren 2002/03 bis 2011/12 lässt jedoch
regelmäßig eine 1-Zügigkeit vermuten.
Im Ortsteil Methler ist in den prognostizierten Jahren eine 3 bis 4-Zügigkeit zu erkennen. Derzeit
ist die Bildung von max. 4 Klassen und in begründeten Einzelfällen an der Jahnschule eine weitere Klasse möglich.
Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen in Heeren-Werve gibt es keine verlässliche Perspektive für die Erhaltung des Teilstandortes. Mit Blick auf die zu erwartende 2-Zügigkeit im Schuljahr
2012/13 wird die Beschulung der zwei zu erwartenden Eingangsklassen nach Abstimmung mit
dem Schulamt für den Kreis Unna und der Schulleitung aus pädagogischer und schulorganisatorischer Sicht an der Stammschule erfolgen.
Die Stadt Kamen wird die durch das 4. Schulrechtsänderungsgesetz vom 22.12.2010 eröffnete
Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche bilden zu können, bewusst nicht wahrnehmen.
Die Steuerung über den Beschluss der Zügigkeit wird als der bessere Weg gesehen.
Soweit wie möglich wird am vorhandenen Schulraum festgehalten, wobei der Teilstandort in
Heeren-Werve nur noch temporär angeboten werden kann, weil das Potential von nur zwei Zügen vorhanden ist.
Die im Schulentwicklungsplan prognostizierten Schülerzahlen beziehen sich auf die schon geborenen Kinder. Die aktuelle Bebauung und die Planung von Wohnbaubereichen lässt eine
gravierende Veränderung der Schülerzahlen in den nächsten Jahren nicht erwarten.
Sekundarstufe I
Bei der Hauptschule ist eine 1- bis 2-Zügigkeit überwiegend gesichert.
Zusätzlich zur Schülerzahl in der Eingangsklasse wechseln regelmäßig Schüler aus der Orientierungsstufe anderer Schulformen in den 7. Jahrgang der Hauptschule. (Schulformwechsler
nach der Orientierungsstufe)
Unter Berücksichtigung von zu erwartenden Abweisungen der Gesamtschule wird in der Realschule eine 3-Zügigkeit erwartet.
53
Die Entwicklung am Gymnasium lässt die Prognose einer 4-Zügigkeit und die an der Gesamtschule einer 6- Zügigkeit zu.
Sekundarstufe II
Die Prognose der Übergänger in die Sekundarstufe II lässt in den Schulformen des Gymnasiums und der Gesamtschule keine großen Veränderungen erkennen.
Schulraum
Wie aus der Bewertung des Schulraumbestandes und Schulraumbedarfs der einzelnen Schulstandorte ersichtlich, sind aus Nutzungsansprüchen keine baulichen Maßnahmen erforderlich.
Die innerhalb der Gebäude weiterhin vorzunehmenden punktuellen baulichen Unterhaltungen
und Fachraumausstattungen bleiben davon unbeschadet und sind zu den jeweiligen Haushaltsjahren unter Berücksichtigung der kommunalen Finanzen einzutragen.
Maßnahmebedarfe in den Schulgebäuden aufgrund der weiteren Entwicklung der Offenen
Ganztagsschule sowie der Inklusion sind derzeit nicht absehbar. Abzuwarten bleibt auch, ob
sich aus einer seit langem auf Landesebene diskutierten Aktualisierung und Überarbeitung der
Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen abweichende Entwicklungen und Handlungsbedarfe ergeben.
Als Antwort auf die sinkenden Schülerzahlen in der Primarstufe wurde bereits durch Beschluss
des Rates vom 17.12.2009 die Auflösung der Glückaufschule beschlossen. Die weitere Entwicklung der Astrid-Lindgren-Schule im Ortteil Heeren-Werve und damit eine Aufgabe der vom
Kreis Unna angemieteten Schulräume am Teilstandort Lenningser Straße bleibt in den nächsten Jahren abzuwarten.
Der Schulraum an den verbleibenden Schulstandorten ist weiterhin vorzuhalten, um für zukünftige kommunal- und landespolitische Entwicklungen wie die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und die Weiterentwicklung der Förderschulen (Inklusion) gerüstet zu sein.
Die Vorhaltung einzelner Raumüberhänge an den Schulstandorten wird auch weiterhin in Kauf
genommen, um den Schulen erweiterte pädagogische Handlungsoptionen zu eröffnen. Hierbei
ist auch berücksichtigt, dass die Aufgabe einzelner Räume zu keiner nennenswerten Verringerung des Bewirtschaftungsaufwandes führt.
54