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Schulentwicklungsplan.pdf

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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Schulentwicklungsplan.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
07.12.15, 12:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:59

Inhalt der Datei

Schulentwicklungsplan der Stadt Kamen 2011 – 2016 Stadt Kamen Fachbereich Jugend, Schule und Sport Schulentwicklungsplan der Stadt Kamen 2011 – 2016 Kamen, August 2011 Herausgeber: Stadt Kamen Der Bürgermeister Bearbeitung: 51.3 Fachbereich Jugend, Schule und Sport Inhaltsverzeichnis I. Einleitung Seite 1 Seite 8 1. Schulrecht seit 2005 2. Entwicklung in Kamen seit 2005 - Offene Ganztagsschule - Bildung von Grundschulverbünden - Festlegung der Zügigkeit der Kamener Schulen - Gründung des Mensavereins - Auflösung der Glückaufschule - Käthe-Kollwitz-Schule - Qualitätsanalysen 3. Schülerzahlen und Schulsituation im aktuellen Schuljahr - Amtl. Schulstatistik Schuljahr 2010/11 II. Primarstufe 1. Allgemeines 2. Gegenwärtiges Schulangebot: -Schülerzahlen nach Ortsteilen -Schulanfänger der Südschule -Teilstandort Heiliger Josef- nach Konfession 3. Schülerprognose: -Entwicklung der Schülerzahlen -Schulanfänger der kommenden Jahre nach altem Schulbezirk -Entwicklung der Schülerzahlen nach Ortsteilen III. Sekundarstufe I Seite 13 1. Allgemeines 2. Gegenwärtiges Schulangebot: -Schülerzahlen Sekundarstufe I 3. Schülerprognose: -Beschulungsgrad -Zu erwartende Übergänger -Schulformwahlverhalten und Einpendler -Prognose der Eingangsklassen Sek. I IV. Sekundarstufe II Seite 18 1. Allgemeines 2. Gegenwärtiges Schulangebot: -Schülerzahlen Sekundarstufe II 3. Schülerprognose: -Übergangsquoten in die Sekundarstufe II -Prognose der Übergänger in die Sekundarstufe II V. Sonderpädagogische Förderung 1. Allgemeines 2. Käthe-Kollwitz-Schule Seite 21 VI. Schulraumbestand und Bedarf Seite 24 1. Allgemeine Grundlagen 2. Entwicklung des Schulgebäudebestandes 2.1 Prioritätenliste Bau 2.2 Energetische Sanierungen – Energiebericht 2008 und Energieausweise 2.3 Bauliche Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs 3. Raumbestand und Raumbedarf 3.1 Grundschulen 3.2 Weiterführende Schulen VII. Fazit Seite 53 I. Einleitung Die Schullandschaft der Stadt Kamen wurde zuletzt durch ein externes Gutachten im Jahr 2005 untersucht. Die Vorstellung und Beschlussfassung erfolgte in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 30.06.2005 Die Verwaltung wurde beauftragt, parallel zur Schulraumnachfrage (demografische Entwicklung) in regelmäßig 5-Jahres-Abständen Maßnahmenlisten zu entwickeln und vorzutragen. Die seinerzeit untersuchte Schullandschaft bezog sich auf folgende Schulformen: 9 Grundschulen (1-zügig bis 3-zügig) 1 Hauptschule (3 ½ -zügig) 1 Städtische Realschule (3 ½ -zügig) 1 Städtisches Gymnasium (5 ½-zügig) 1 Gesamtschule (6-zügig) 1 Sonderschule. ca. 250 Schüler, (heute Förderschule) 1. Schulrecht seit 2005 Das „Schulgesetz NRW - SchulG“ vom 15. Februar 2005 ist das erste zusammenhängende große Schulgesetz in der Geschichte des Landes. Es werden 7 Gesetze und 3 Rechtsverordnungen zu einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst. Schulträgerrelevant sind insbesondere die Verkürzung des Abiturs auf 12 Jahre, die Möglichkeiten zur Schaffung von Dependancen und Verbundschulen, die Schulpflicht von Asylbewerbern und die Reform der Schulaufsicht. Begrifflich werden die „Sonderschulen“ durch „Förderschulen“ ersetzt. Die Änderungsgesetze vom 13. und 27. Juni 2006 treten zum Schuljahr 2006/07 in Kraft. Einige weitreichende Änderungen sind mit Übergangsfristen verbunden. Beispielsweise werden die Schulbezirke für öffentliche Grundschulen und Berufsschulen beginnend mit dem Schuljahr 2008/09 abgeschafft. Zum 01.08.2008 sind damit lediglich noch Schuleinzugsbereiche für Förderschulen zugelassen. Die Vorverlegung des Einschulungsalters beginnt mit dem Schuljahr 2007/08. Die Übergangsvorschrift sieht eine Staffelung bis zum Schuljahr 2014/15 vor. In einer erneuten Novellierung vom 24. Juni 2008 mit dem dritten Schulrechtsänderungsgesetz werden die Ergebnisse des ausgelaufenen Modellvorhabens „Selbständige Schule“ schrittweise auf alle Schulen übertragen. Damit werden die Schulleitungen zu Dienstvorgesetzten der Lehrer. U.a. dienstrechtliche Anpassungen enthalten Änderungen im April 2009 und Dezember 2009. Mit dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz vom 21. Dezember 2010 wird eine teilweise Rückkehr zu den Regelungen von 2005 eingeleitet. Abgeschafft werden die verbindliche Grundschulempfehlung sowie die sog. Kopfnoten. Die Drittelparität zur Teilhabe der Schülerinnen und Schüler in der Schulkonferenz wird wieder eingeführt. Schulträgerrelevant ist die optionale Einführung von Schuleinzugsbereichen mit der Änderung des § 84 Schulgesetz. 1 Durch das 5. Schulrechtsänderungsgesetz vom 05. April 2011 wird die gesetzlich eingeführte stufenweise Vorverlegung des Stichtages für den Beginn der Schulpflicht aufgehoben. Die Schulpflicht beginnt künftig gem. § 35 Schulgesetz für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Das Gesetz tritt am 01. August 2011 in Kraft. 2. Entwicklung in Kamen seit 2005 Offene Ganztagsschule Zum Schuljahresbeginn 2004/05 wird das Konzept des Offenen Ganztags im Kamen zunächst an 6 Grundschulstandorten mit jeweils einer Gruppe und insgesamt 172 SchülerInnen umgesetzt. Mit dem Schuljahr 2006/07 wird zusätzlich zu den bestehenden Standorten an der Südschule und der Käthe-Kollwitz-Schule jeweils eine Gruppe eingerichtet. Die teilnehmende Schülerzahl liegt in dem Schuljahr bereits bei 208 SchülerInnen in den Grundschulen und 17 SchülerInnen in der Käthe-Kollwitz-Schule. Im aktuellen Schuljahr 2010/11 nehmen insgesamt bereits 359 SchülerInnen teil. Bildung von Grundschulverbünden Durch das 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27.06.2006 werden auch die §§ 81 und 82 SchulG im Hinblick auf die Errichtung, Änderung und Auflösung sowie die Mindestgröße von Schulen novelliert. Die Neufassung des § 82 Abs. 3 SchulG bildet die gesetzliche Grundlage für den Grundschulverbund. Hiernach sollen Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen im Sinne von § 81 Abs. 1 möglichst als Teilstandort geführt werden. Dadurch soll angesichts der stark zurückgehenden Schülerzahlen der Fortbestand kleiner wohnortnaher Grundschulstandorte ermöglicht werden. In seiner Sitzung am 26.04.2007 beschließt der Rat der Stadt Kamen die Bildung folgender Grundschulverbünde: a) Grundschulverbund der Gemeinschaftsgrundschule Brüder-Grimm-Schule mit der Gemeinschaftsgrundschule Schule in der Mark b) Grundschulverbund der Gemeinschaftsgrundschule Südschule mit der Kath. Grundschule Josefschule Die Brüder-Grimm-Schule und die Südschule verändern sich in sogenannte Stammschulen. Die Schule In der Mark und die Josefschule werden zum Teilstandort des jeweiligen Grundschulverbundes. Festlegung der Zügigkeit der Kamener Grundschulen Durch die Aufhebung des § 39 SchulG fallen die durch Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereiche für die öffentlichen Schulen der Stadt Kamen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.12.2000 gebildeten Schulbezirke spätestens zum 31.07.2008 weg. Gleiches gilt gem. § 84 für die Bildung der Schuleinzugsbereiche. Der Schulträger kann nach § 84 Abs. 1 durch Rechtsverordnung Schuleinzugsbereiche weiterhin für Förderschulen bilden. 2 Grundlage für die Aufnahmekapazität ist der vom Schulträger festgelegte Rahmen. Daher ist für jede Grundschule die maximale Zügigkeit festzulegen. Die Festlegung der Zügigkeit orientiert sich zum einen an dem zur Verfügung stehenden Raumangebot und zum anderen an der zu erwartenden Schülerzahl. Der Rat der Stadt Kamen beschließt ebenfalls in der Sitzung am 26.04.2007 gem. § 81 Abs. 2 SchulG: 1. Die maximale Zügigkeit der Kamener Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2008/09 wie folgt festgelegt: Glückaufschule Friedrich-Ebert-Schule Diesterwegschule Eichendorffschule Jahnschule Schulverbund Kamen-Heeren-Werve (Stammschule 2-zügig/Teilstandort 1-zügig) Schulverbund Kamen-Mitte (Stammschule 2-zügig/Teilstandort 1-zügig) 2-zügig 3-zügig 2-zügig 2-zügig 2-zügig 3-zügig 3-zügig 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen an der Friedrich-EbertSchule, Diesterwegschule und Jahnschule einen weiteren Zug zuzulassen. Gründung des „Mensavereins für die Essensverpflegung an Kamener Schulen“ Der Rat der Stadt Kamen ermächtigt die Verwaltung durch Beschluss vom 26.04.2007, einen Mensaverein zur Leistung und Lieferung von Mittagessen und zum Betrieb einer Kioskausgabe an Kamener Schulen auf der Grundlage der vorgelegten Satzung mit Wirkung zum 01.08.2007 zu gründen. Der Betrieb des Mensavereins wird inzwischen mit insgesamt 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt. Die durchschnittliche Anzahl der Mittagessen pro Tag liegt bei 800. Ca. die Hälfte der Mittagessen wird im Schulzentrum selbst ausgegeben. Die andere Hälfte wird an 5 Grundschulen, die Hauptschule, das Gymnasium und an zwei Kindergärten ausgeliefert. Auflösung der Glückaufschule Die Verwaltung schlägt nach umfangreicher Prüfung und Prognose der Zahlen der Schulanfänger vor, die Glückaufschule zum Ende des Schuljahres 2012/13 aufzulösen. Eingangsklassen sollen ab dem Schuljahr 2010/11 nicht mehr gebildet werden. Der Rat beschließt die Auflösung der Glückaufschule in der Sitzung am 17.12.2009. Käthe-Kollwitz-Schule Die geltende öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen über den gemeinschaftlichen Betrieb einer Sonderschule in Kamen wird vom Rat der Stadt Kamen am 09.12.1982 und von der Gemeinde Bönen am 16.12.1982 beschlossen. Mit dieser Vereinbarung übernimmt die Stadt Kamen mit Beginn des Schuljahres 1983/84 die der Gemeinde Bönen obliegende Verpflichtung, eine Sonderschule für Lernbehinderte zu errichten und fortzuführen. Die Stadt Kamen wird ermächtigt, den Schuleinzugsbereich der Sonderschule auf das Gebiet der Gemeinde Bönen auszudehnen. Mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes (siehe unter 1.), werden die Sonderschulen durch Förderschulen abgelöst. 3 Zum 01.02.2006 erfolgt die Umwandlung der Käthe-Kollwitz-Schule in eine Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale u. soziale Entwicklung. Mit Bescheid des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2010 wird die Genehmigung zur Teilnahme an der dreijährigen Pilotphase zum „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW“ erteilt. Die Genehmigung ist aktuell befristet bis 01.08.2013. Qualitätsanalysen Die Qualitätsanalyse als Verfahren der externen Evaluation ist für alle Schulen in NordrheinWestfalen seit August 2006 gem. § 86 Schulgesetz NRW verpflichtend. Die Qualitätsanalyse soll die Eigenverantwortung von Schulen stärken, denn sie ist ein Instrument zur Selbstvergewisserung. Die Bezirksregierung Arnsberg führte Qualitätsanalysen bisher an folgenden Kamener Schulen durch: Schuljahr 2008/09 Schuljahr 2009/10 Schuljahr 2010/11 Hauptschule Käthe-Kollwitz-Schule Diesterwegschule Friedrich-Ebert-Grundschule Gesamtschule (noch nicht abschlossen) Nachfolgend sind die Bewertungsergebnisse für die Ausstattung und Gestaltung des Schulgebäudes und Schulgeländes wiedergegeben. Die Bewertung erfolgt in vier Stufen, die im Folgenden dargestellt sind: 4 • Hauptschule – Qualitätsbericht vom 12.12.2008 • Käthe-Kollwitz-Schule – Qualitätsbericht vom 25.06.2009 5 • Diesterwegschule – Qualitätsbericht vom 21.04.2010 • Friedrich-Ebert-Schule – Qualitätsbericht vom 31.01.2011 6 3. Schülerzahlen und Schulsituation im aktuellen Schuljahr Derzeit bestehen in Kamen 7 Grundschulen (davon 2 Verbundschulen), ein Gymnasium, eine Gesamtschule, eine Realschule, eine Hauptschule und eine Förderschule, die im Schuljahr 2010/11 (amtl. Schulstatistik 15.10.2010) von insgesamt 4.945 SchülerInnen besucht werden. Amtl. Schulstatistik Schuljahr 2010/11 Stand: Okt. 2010 GRUNDSCHULEN 1. Jhg. 2. Jhg. 3. Jhg. 4. Jhg. Schulen gesamt Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. DIS ges. 89 1 7 61 1 ausl. auss. FES ges. ausl. 4 3 auss. GLÜ ges. ausl. 85 3 82 4 1 23 1 3 74 1 3 59 6 3 1 21 1 3 68 2 4 73 3 1 37 3 3 2 54 1 2 2 62 2 3 3 Schü 3 2 Leh- Kl. rer 316 4 17 275 14 2 81 4 13 21 12 19 4 6 191 3 3 193 3 8 10 9 12 194 1 3 88 2 8 12 4 4 auss. EIS ges. 40 2 45 1 2 2 44 2 48 1 2 52 1 1 39 47 2 55 2 44 2 48 1 2 1 20 1 1 2 26 1 1 18 1 24 1 ausl. auss. JAS ges. ausl. auss. ALS ges. ausl. auss. ALS ges. Te il- ausl. stand. auss. SÜS ges. ausl. 41 2 2 40 1 2 23 1 42 2 2 146 5 7 11 24 2 1 14 1 24 1 25 4 1 87 6 4 5 366 17 418 17 354 16 433 19 7 9 8 18 10 6 4 5 1.571 42 25 69 100 auss. JOS ges. Te il- ausl. stand. auss. Σ ges. GR ausl. auss WEITERFÜHRENDE SCHULEN Schulen 5. Jhg. 6. Jhg. 7. Jhg. 8. Jhg. 9. Jhg. 10.Jhg. Schü Kl. HS ges. ausl. Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. 55 5 3 48 6 2 31 7 2 48 10 2 74 13 3 87 10 3 77 3 3 102 6 4 4 151 12 6 134 4 5 147 6 auss. RS ges. ausl. 41 8 2 81 5 2 50 13 2 3 85 8 3 Sek. I Schü 273 49 2 506 45 11.Jhg. 12.Jhg. 13.Jhg. Sek. II Kl. Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. 13 gesamt Schü 273 49 2 506 45 19 Kl. Lehrer 13 26 19 27 auss. GYM ges. 101 ausl. 3 4 127 5 6 660 30 25 260 6 133 10 129 2 522 18 1.182 48 25 79 36 83 9 2 216 19 2 72 9 249 30 4 771 48 4 1.296 213 40 3.257 355 42 36 93 93 225 auss. GE ges. 6 179 6 179 6 175 6 168 6 166 6 1.047 17 28 34 40 40 183 auss. 2 19 4 2 9 36 ges. 410 16 441 15 438 17 459 17 437 17 301 11 2.486 ausl. 45 38 50 54 59 61 307 auss 2 19 4 4 9 38 ausl. Σ 180 24 94 12 2 93 354 18 2 201 11 FÖRDERSCHULE - Förderschwerpunkte LERNEN, SPRACHE, EMOT./SOZ. ENTWICKLUNG Schulen 1./2.Jhg. 1/3. Jhg. 4. Jhg. Primar 5. Jhg. 6. Jhg. Schü Kl. KKS ges. Schü Kl. 8 ausl. 1 Schü Kl. 12 1 1 Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. 20 1 2 14 1 11 1 7. Jhg. Schü Kl. 1 7/8. Jhg. 9. Jhg. 10.Jhg. Sek. I Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. Schü Kl. 21 5 2 29 9 2 22 8 2 97 23 8 gesamt Schü 117 24 Kl. Lehrer 10 16 ges. 4.945 172 341 auss. Summe alle ausl. Schulen auss. ausl. = ausländische Schüler/innen / auss. = spätausgesiedelte Schüler/innen 7 421 67 II. Primarstufe 1. Allgemeines Gem. § 10 Abs. 1 SchulG ist das Schulwesen nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Eine der Schulstufen ist die Primarstufe. Nach Abs. 2 besteht die Primarstufe aus der Grundschule. Die Grundschule umfasst gem. § 11 SchulG die Klassen 1 bis 4. Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. Diese dauert in der Regel zwei Jahre. Darin werden die SchülerInnen nach Entscheidung der Schulkonferenz entweder getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet. Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens eine Klasse pro Jahrgang. Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang sollen, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- u. Schulgrößen möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). 2. Gegenwärtiges Schulangebot Die Stadt Kamen ist Träger von 7 Grundschulen. 2 Grundschulen werden in einem Grundschulverbund geführt; 1 Verbund ist gebildet aus einer Gemeinschaftsschule und einer kath. Bekenntnisschule. Seit dem Schuljahr 2004/05 wird das Konzept des Offenen Ganztags in Kamen zunächst an 6 Grundschulstandorten mit jeweils einer Gruppe und insgesamt 172 SchülerInnen umgesetzt. Mit dem Schuljahr 2006/07 wird zusätzlich zu den bestehenden Standorten an der Südschule und der Käthe-Kollwitz-Schule jeweils eine Gruppe eingerichtet. Die teilnehmende Schülerzahl liegt in dem Schuljahr bereits bei 208 SchülerInnen in den Grundschulen und 17 SchülerInnen in der Käthe-Kollwitz-Schule. Im aktuellen Schuljahr 2010/11 nehmen insgesamt bereits 359 SchülerInnen teil. Entwicklung der Schülerzahlen in der OGGS Schuljahr 2004 / 05 2005 / 06 2006 / 07 2007 / 08 2008 / 09 2009 / 10 2010 / 11 OGGSSchüler 172 185 225 263 286 321 359 Schülerzahl Grundschulen/ Käthe-Kollwitz-S. gesamt: 1.899 1.910 2.031 (einschl. KKS) 1.964 (einschl. KKS) 1.846 (einschl. KKS) 1.771 (einschl. KKS) 1.688 (einschl. KKS) davon KKS 17 20 23 30 31 Prozentualer Anteil zur Schülerzahl 9,06 % 9,69 % 11,08 % 13,39 % 15,49 % 18,13 % 21,68 % Im Laufe der Jahre ist eine deutliche Zunahme zu erkennen. Der prozentuale Anteil der teilnehmenden Kinder im Offenen Ganztag zur Schülerzahl beträgt im ersten Jahr ca. 9 % und aktuell im laufenden Schuljahr mehr als 21 %. Als Träger der Offenen Ganztagsschule sind die Evangelische Kirche, die AWO Bildung und Lernen sowie der KreisSportBund Unna in den Grundschulen tätig. 8 Aufgrund des besonderen Förderbedarfs und der Notwendigkeit des Einsatzes besonders qualifizierter Kräfte hat an der Käthe-Kollwitz-Schule der Förderverein für Jugendhilfe die Trägerschaft übernommen. Die Kosten zur Durchführung des Angebots werden durch Landesmittel, Elternbeiträge und durch Eigenanteil des Schulträgers gedeckt. Parallel zur Betreuung im Rahmen des Offenen Ganztags wird an allen Grundschulstandorten die Betreuung von „acht bis eins“ angeboten. Die Finanzierung erfolgt zum Teil durch Landesmittel sowie durch Elternbeiträge. Die Anzahl der teilnehmenden Kinder beträgt im Juni 2011 327. Die Schülerzahlen der Grundschulen haben sich in der Vergangenheit in den Ortsteilen wie folgt entwickelt: Schülerzahlen Grundschulen Schule 2006/07 Schüler Kl. 2007/08 Schüler 2008/09 Kl. Schüler Kl. 2009/10 2010/11 Schüler Kl. Schüler Kl. Diesterwegschule Friedrich-Ebert-Schule Glückaufschule Südschule -Teilstandort Hl. Josef Mitte gesamt 307 13 299 12 174 8 116 5 896 38 266 12 296 12 179 8 116 6 857 38 279 13 288 12 152 7 98 4 817 36 287 13 288 12 125 6 86 4 786 35 316 13 275 12 81 4 87 4 759 33 Eichendorffschule Jahnschule Methler gesamt 210 8 216 8 426 16 203 8 220 9 423 17 210 8 199 9 409 17 195 8 202 9 397 17 191 8 193 9 384 17 Astrid-Lindgren-Schule Astrid-Lindgren-Schule - Teilstandort Heeren-Werve gesamt 226 223 209 202 194 95 4 321 13 90 4 313 13 85 4 294 13 87 4 289 12 88 4 282 12 Südschule 178 181 155 150 146 Summe Grundschulen 9 8 1.821 75 9 8 1.774 76 9 7 8 7 8 7 1.675 73 1.622 71 1.571 69 Die Entwicklung im Teilstandort „kath. Bekenntnisschule Heiliger Josef“ des Grundschulverbundes Kamen-Mitte ist wegen der Besonderheit der Schulart gesondert zu betrachten. Das Wahlverhalten der Eltern stellt sich nach dem Stand der jeweiligen Anmelderunde wie folgt dar: Schuljahr 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 Summe r.-kath. 28 17 32 22 17 24 21 10 17 20 208 ev. 10 8 5 9 6 9 1 1 3 1 53 andere 11 5 5 7 5 5 6 5 8 6 63 9 gesamt 49 30 42 38 28 38 28 16 29 27 325 3. Schülerprognose Aus den aktuellen Einwohnermeldedaten ergeben sich die künftigen Schulanfängerzahlen bis zum Schuljahr 2016/17. Dabei ist die Anzahl der in Kamen geborenen Kinder nicht ausschlaggebend. Zu berücksichtigen sind die hier gemeldeten Kinder. Gem. § 35 SchulG in der Fassung des 5. Schulrechtsänderungsgesetz vom 05. April 2011 beginnt die Schulpflicht künftig für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Das Gesetz tritt am 01. August 2011 in Kraft. Das bedeutet, dass für Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2005 bis einschl. 30.09.2006 geboren sind, also bis einschließlich 30.09.2012 den 6. Geburtstag begehen, die Schulpflicht im Schuljahr 2012/13 beginnt. Nach dem Stand der Einwohnermeldedatei von Februar 2011 ergeben sich für die kommenden Schuljahre folgende Schulanfängerzahlen: Schulanfänger ehem. Schulbezirk 2012/13 01.10.0530.09.06 2013/14 01.10.0630.09.07 2014/15 01.10.0730.09.08 2015/16 01.10.0830.09.09 2016/17 01.10.0930.09.10 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate Eichendorffschule 36 25 38 36 33 Jahnschule 37 46 44 36 26 Überschn.-Gebiet 17 10 13 14 12 Methler gesamt 90 81 95 86 71 Astrid-Lindgren-Schule 38 48 40 34 30 Teilstandort ALS 4 17 6 8 12 Überschn.-Gebiet 9 3 5 4 3 Heeren gesamt 51 68 51 46 45 Südschule 25 28 27 28 18 Friedrich-Ebert-Schule 56 58 72 60 45 Überschn.-Gebiet FES/GLAS Glückaufschule (ehem. Schulbezirk) 13 14 10 18 22 30 59 47 40 46 Überschn.-Gebiet DIWS/GLAS 6 6 4 5 6 Diesterwegschule Kamen-Mitte/-Süd gesamt 64 49 70 47 47 194 214 230 198 184 Summe 335 363 376 330 300 Die Übersicht zeigt die Schulanfängerzahlen nach der Aufteilung der noch vor 2008 geltenden Schulbezirke. Durch den Wegfall der Schulbezirke und der damit festgelegten Zuordnung zu einer zuständigen Grundschule lässt sich die Schülerzahl schwer prognostizieren. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass für die Wahl einer Grundschule der nächstgelegene Schulweg Priorität hat, so dass für die Beurteilung die Übersicht nach den ehemaligen Schulbezirken hilfreich ist. Im aktuellen Schuljahr 2010/11 sind auf der Basis der amtlichen Schulstatistik 366 Schülerinnen und Schüler im 1. Jahrgang gestartet. Im kommenden Schuljahr 2011/12 werden nach Ablauf des Anmeldeverfahrens 398 (Stand Mai 2011) Schulanfänger im 1. Jahrgang beginnen. (Hinweis: Der Einschulung im Schuljahr 2011/12 liegen aufgrund des bisherigen schrittweise Vorziehen des Einschulungsalters 13 Anmeldemonate zugrunde). 10 In 2012/13 geht die Zahl der Schulanfänger für ein Schuljahr zurück. In den darauf folgenden zwei Schuljahren nähert sich die Zahl der Schulanfänger vorübergehend denen des laufenden und des kommenden Schuljahres. Die Zahlen sinken um ca. 10% von 2012 bis 2016. In Verbindung mit den Schülerzahlen aus der amtlichen Schulstatistik -Stand Oktober 2010lässt sich die Entwicklung der Gesamtschülerzahlen im Primarbereich für die einzelnen Ortsteile wie folgt prognostizieren: Entwicklung der Schülerzahlen im Primarbereich Basis für die Prognose ist die Auswertung der Einwohnermeldedatei Stand: Februar 2011 2012/13 713 364 272 147 1.496 Mitte Methler Heeren-Werve Südkamen Summe 2013/14 706 354 260 133 1.453 2014/15 735 365 244 119 1.463 2015/16 728 352 216 108 1.404 2016/17 725 333 210 101 1.369 In Kamen Mitte bleibt die Schülerzahl relativ konstant bzw. steigt leicht an. In Methler ist ein leichter Rückgang von unter 10 % zu erkennen. Deutlich ist nach dieser Darstellung ein Rückgang der Schülerzahlen in den Ortsteilen HeerenWerve von knapp 23 % und Südkamen von ca. 31 %. Mit Blick auf den Zügigkeitsbeschluss des Rates von 2007 ist hier die Bildung von Klassen zu betrachten. Nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG beträgt der Klassenfrequenzrichtwert in der Grundschule 24. Es gilt die Bandbreite von 18 bis 30 Schülern. Bei durchgängiger Wahl des nächstgelegenen Schulstandortes könnte sich die Klassenbildung wie folgt darstellen: Stadtteil Schuljahr 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Methler 90 4 81 4 95 4 86 4 71 3 Heeren 51 2 68 3 51 2 46 2 45 2 Mitte 169 7 186 7-8 203 8 170 7 166 7 Südkamen gesamt 25 335 1 14 28 363 1 15 - 16 27 376 1 15 28 330 1 14 18 300 1 13 In Kamen-Mitte ergeben sich Verschiebungen durch die Auflösung der Glückaufschule. Eingangsklassen werden dort nicht mehr gebildet. Ohne die Züge der Glückaufschule sind nach dem Beschluss für die Friedrich-Ebert-Schule die Bildung von 3 und für die Diesterwegschule die Bildung von 2 Klassen möglich. Bei beiden Schulen besteht für die Verwaltung die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen einen weiteren Zug zuzulassen. 11 Durch die Auflösung der Glückaufschule wird eine Korrektur der Zügigkeit an der Diesterwegschule auf generell maximal 3-zügig vorgeschlagen. Die Südschule ist als Schulverbund mit einer 3-Zügigkeit beschlossen (Stammschule 2-zügig und Teilstandort 1-zügig). Die Entwicklung lässt ab 2012 an der Stammschule eine überwiegende 1-Zügigkeit vermuten. Die Entwicklung des Teilstandortes ist wegen der Schulart „Bekenntnisschule“ schwer zu prognostizieren. Das Wahlverhalten der Eltern in den Schuljahren 2002/03 bis 2011/12 lässt jedoch regelmäßig eine 1-Zügigkeit vermuten. Im Ortsteil Methler ist in den prognostizierten Jahren eine 3 bis 4-Zügigkeit zu erkennen. Der Ratsbeschluss lässt die Bildung von max. 4 Klassen und in begründeten Einzelfällen an der Jahnschule eine weitere Klasse zu. Die Klassenbildung des in Heeren-Werve gebildeten Schulverbundes „Astrid-Lindgren-Schule“ ist für die 3-Zügigkeit (Stammschule 2-zügig und für den Teilstandort 1-zügig) vorgesehen. Die Schülerzahl der Schulanfänger reicht nur durch Zuweisungen aus dem Bereich Heeren gerade aus, um eine Dreizügigkeit zu gewährleisten. Für das Schuljahr 2011/12 liegen aktuell 74 Anmeldungen vor, davon sind 21 SchülerInnen für den Teilstandort vorgesehen, der damit im kommenden Schuljahr erhalten bleibt. Bei der Betrachtung der Prognose der Schulanfänger der fünf kommenden Schuljahre ist lediglich im Schuljahr 2013/14 eine Dreizügigkeit möglich. Sobald die 3-Zügigkeit nicht mehr gewährleistet ist, sind nach Abstimmung mit dem Schulamt für den Kreis Unna und der Schulleitung aus pädagogischer und schulorganisatorischer Sicht die zwei zu erwartenden Eingangsklassen an der Stammschule zu beschulen. 12 III. Sekundarstufe I 1. Allgemeines Gem. § 10 Abs. 3 SchulG umfasst die Sekundarstufe I die Hauptschule, die Realschule und die Gesamtschule bis Klasse 10, das Gymnasium bis Klasse 9, in der Aufbauform bis Klasse 10. Nach § 82 Abs. 4 SchulG muss eine Hauptschule mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Sie kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den SchülerInnen der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mind. zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung in der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. Nach den Absätzen 5, 6 und 7 müssen Realschulen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang, Gymnasien bis Jahrgangsstufe 10 bei der Fortführung ebenfalls zwei Klassen pro Jahrgang haben. Bei den Gesamtschulen liegt die Mindestgröße bis Klasse 10 bei vier Klassen pro Jahrgang. Die Klassen werden auf der Grundlage von Klassenfrequenzrichtwerten, Klassenfrequenzhöchstwerten und Klassenfrequenzmindestwerten sowie Bandbreiten in der Regel als Jahrgangsklassen gebildet (§ 6 der Verwaltungsvorschriften). Schulform Jahrgangsstufen Klassenfrequenz - richtwert 24 - höchstwert, Bandbreite 18 - 30 -bis 3-zügig 28 26 – 30 -ab 4-zügig 28 27 – 29 Hauptschule Realschule, Gymnasium Gesamtschule 5 - 10 5 – 10 5 – 10 5 – 10 2. Gegenwärtiges Schulangebot Die Stadt Kamen unterhält eine Hauptschule, eine Realschule, ein Gymnasium und eine Gesamtschule. 13 Die Entwicklung der Schülerzahlen in der Sekundarstufe I stellt sich wie folgt dar: Schule Hauptschule 5. Jhg. 6. Jhg. 7. Jhg. 8. Jhg. 9. Jhg. 10.Jhg. Summe durchschnittl. Klassenfrequenz Realschule 5. Jhg. 6. Jhg. 7. Jhg. 8. Jhg. 9. Jhg. 10. Jhg. Summe durchschnittl. Klassenfrequenz Gymnasium durchschnittl. Klassenfrequenz Gesamtschule durchschnittl. Klassenfrequenz 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Schüler Kl. Schüler Kl. Schüler Kl. Schüler Kl. Schüler Kl. 34 2 39 2 23 1 43 2 55 3 45 2 39 2 42 2 23 1 48 2 63 3 52 2 43 2 44 2 31 2 79 3 66 3 50 2 41 2 48 2 127 5 79 3 70 3 56 2 41 2 91 5 112 5 68 4 62 3 50 2 439 20 387 17 296 14 269 12 273 13 21,95 22,76 21,14 22,42 21,00 82 87 82 88 107 3 3 3 3 4 89 4 535 20 26,75 5. Jhg. 6. Jhg. 7. Jhg. 8. Jhg. 9. Jhg. 10. Jhg. Summe 110 86 86 79 88 158 131 143 121 138 4 3 3 3 3 103 4 552 20 27,6 6 5 5 4 6 127 160 129 136 119 125 5 816 31 26,32 3 4 3 3 3 84 3 522 19 27,47 5 6 5 5 4 131 6 802 31 25,87 78 108 82 86 84 154 127 157 126 143 3 3 4 3 3 82 3 506 19 26,63 6 5 6 5 5 109 4 816 31 26,32 80 82 95 82 85 119 159 131 148 124 3 3 3 4 3 85 3 506 19 26,63 4 6 5 6 5 135 5 816 31 26,32 74 87 77 102 81 101 127 151 134 147 4 4 6 5 6 660 25 26,4 5. Jhg. 179 6 174 6 179 6 181 6 180 6 6. Jhg. 171 6 179 6 177 6 176 6 179 6 7. Jhg. 167 6 171 6 175 6 172 6 179 6 8. Jhg. 170 6 166 6 169 6 167 6 175 6 9. Jhg. 179 6 167 6 169 6 169 6 168 6 10. 164 6 173 6 161 6 159 6 166 6 Jhg. Summe 1.030 36 1.030 36 1.030 36 1.024 36 1.047 36 28,61 28,61 28,61 28,44 29,08 3. Schülerprognose Beschulungsgrad – zu erwartende Übergänger Zunächst sind die zu erwartenden Übergänger in den 5. Jahrgang zu ermitteln. Diese Zahl ist nicht direkt über die Einwohnermeldedatei abrufbar. Mit Hilfe einer Übergangsquote lässt sich die Zahl der voraussichtlichen Übergänger feststellen. 14 Schuljahr 1. Jhg. per 15.10.... 1997/98 577 tats. Übergänger 2001/02 1998/99 436 94,4% 463 95,1% 466 98,7% 449 93,2% 427 89,7% 391 95,8% 4.554 92,9% 408 2010/11 Summe 93,5% 476 2009/10 2006/07 429 482 2008/09 2005/06 93,2% 472 2007/08 2004/05 425 487 2006/07 2003/04 92,1% 462 2005/06 2002/03 574 459 2004/05 2001/02 85,6% 456 2003/04 2000/01 494 623 2002/03 1999/00 Quote 4.902 Aufgrund der so ermittelten Quote von 92,9 % kann mit folgender Zahl von Übergängern gerechnet werden: Schuljahr 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Erstklässler 371 406 366 389 335 363 376 330 300 Schuljahr 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 15 Übergänger 345 377 340 361 311 337 349 307 279 Schulformwahlverhalten Weitere Grundlagen für die Schülerprognosen sind das Schulformwahlverhalten und die Zahl der Einpendler (auswärtige Schüler) Übergänger in die 5. Jahrgänge der weiterführenden Schulen (nur Kamener Schüler) Schuljahr Übergänger Gesamtschulen Kamen % Kamen insges. 2002/03 574 178 31,01 173 30,14 187 32,58 137 23,87 2003/04 425 168 39,53 164 38,59 142 33,41 102 24,00 2004/05 429 164 38,23 161 37,53 144 33,57 113 26,34 2005/06 436 170 38,99 168 38,53 152 34,86 102 23,39 2006/07 463 176 38,01 173 37,37 174 37,58 144 31,10 2007/08 466 172 36,91 167 35,84 147 31,55 106 22,75 2008/09 449 177 39,42 171 38,08 178 39,64 141 31,40 2009/10 427 170 39,81 166 38,88 147 34,43 110 25,76 2010/11 403 165 40,94 160 39,70 115 28,54 87 21,59 2011/12 423 175 41,37 168 39,72 126 29,79 97 22,93 gesamt 4.495 1.715 38,15 1.671 37,17 1.512 33,64 1.139 25,34 Schuljahr insges. Gymnasien % Übergänger Realschulen insges. % % Kamen % Kamen Hauptschulen Kamen % Kamen insges. Kamen % Kamen 2002/03 574 118 20,56 111 19,34 91 15,85 % 90 15,68 2003/04 425 81 19,06 74 17,41 34 8,00 33 7,76 2004/05 429 88 20,51 84 19,58 33 7,69 30 6,99 2005/06 436 79 18,12 75 17,20 35 8,03 34 7,80 2006/07 463 86 18,57 80 17,28 27 5,83 26 5,62 2007/08 466 111 23,82 108 23,18 36 7,73 32 6,87 2008/09 449 76 16,93 74 16,48 18 4,01 15 3,34 2009/10 427 85 19,91 75 17,56 25 5,85 25 5,85 2010/11 403 78 19,35 69 17,12 33 8,19 31 7,69 2011/12 423 86 20,33 75 17,73 36 8,51 35 8,27 gesamt 4.495 888 19,76 825 18,35 368 8,19 351 7,81 Stand: jeweils Anmelderunde Februar Einpendler Stand: jeweils Anmelderunde Februar Schuljahr Gesamtschule Gymnasium Realschule Hauptschule 2002/03 13 28 2 1 2003/04 11 14 9 9 2004/05 11 30 4 6 2005/06 11 25 5 6 2006/07 6 18 1 4 2007/08 14 20 3 1 2008/09 8 12 3 6 2009/10 12 7 3 10 2010/11 14 14 2 10 2011/12 12 15 1 4 gesamt 112 183 33 57 Quote 10 Jahre 12 20 4 6 16 Prognose der Eingangsklassen Sek. I Hauptschule Klassenfrequenzrichtwert 24 Schuljahr Übergänger 7,81% Einpendler gesamt Klassen 2012/13 345 27 6 33 1-2 2013/14 377 29 6 35 1-2 2014/15 340 27 6 33 1-2 2015/16 361 28 6 34 1-2 2016/17 311 24 6 30 1 2017/18 337 27 6 33 1-2 2018/19 349 27 6 33 1-2 2019/20 307 24 6 30 1 2020/21 279 22 6 28 1 Wenn die Planungsdaten so eintreten, ist nach der Darstellung unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes und der Bandbreite eine 1 bis 2-Zügigkeit überwiegend gesichert. In den vergangenen Jahren hat die Gesamtschule aus Kapazitätsgründen regelmäßig Abweisungen auch zugunsten der Schulform Hauptschule aussprechen müssen. Mit dem Hinweis auf die Schließung der letzten Hauptschule in der Nachbarstadt Bergkamen, ist voraussichtlich eine höhere Zahl von Einpendlern zu erwarten. Realschule Klassenfrequenzrichtwert 28 Schuljahr Übergänger 18,35% Einpendler gesamt Klassen 2012/13 345 63 4 67 2-3 2013/14 377 69 4 73 2-3 2014/15 340 62 4 66 2-3 2015/16 361 66 4 70 2-3 2016/17 311 57 4 61 2-3 2017/18 337 64 4 68 2-3 2018/19 349 64 4 68 2-3 2019/20 307 56 4 60 2-3 2020/21 279 51 4 55 2 Auch die Realschule hat in der Vergangenheit von den Abweisungen der Gesamtschule profitiert, so dass eine 3-Zügigkeit erwartet werden kann. Gymnasium Klassenfrequenzrichtwert 28 Schuljahr Übergänger 25,34% Einpendler gesamt Klassen 2012/13 345 87 20 107 4 2013/14 377 96 20 116 4-5 2014/15 340 86 20 106 4 2015/16 361 91 20 111 4 2016/17 311 79 20 99 4 2017/18 337 88 20 108 4 2018/19 349 88 20 108 4 2019/20 307 78 20 98 4 2020/21 279 71 20 91 3-4 17 Gesamtschule Klassenfrequenzrichtwert 28 Schuljahr Übergänger 37,17% Einpendler gesamt Klassen 2012/13 345 128 12 140 5 2013/14 377 140 12 152 5-6 2014/15 340 126 12 138 5 2015/16 361 134 12 146 5-6 2016/17 311 116 12 128 4-5 2017/18 337 130 12 142 5 2018/19 349 130 12 142 5 2019/20 307 114 12 126 4-5 2020/21 279 104 12 116 4-5 Die Gesamtschule hat in den vergangenen Schuljahren aufgrund ihrer Aufnahmekapazität teilweise bis zu 20 SchülerInnen abweisen müssen, die dann an der Haupt- bzw. Realschule angemeldet wurden. Vorausgesetzt, dass sich der Elternwille auch in den Jahren der sinkenden Schülerzahlen entsprechend der Planungsdaten verhält, wird voraussichtlich die Übergängerquote höher ausfallen, so dass auch in späteren Schuljahren eine 6-Zügigkeit gesichert ist. Ebenso könnte die Verkürzung des Abiturs auf 12 Jahre (G 8) ein Grund für ein verändertes Wahlverhalten der Eltern möglicherweise gegen die Schulform Gymnasium und für die Schulform Gesamtschule werden. Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 sind die Schüler des bisherigen 9. und 10. Jahrganges des Gymnasiums in eine gemeinsame große Oberstufe eingetreten. Konkrete Entwicklungen zum Wahlverhalten der Eltern können deshalb noch nicht aufgezeigt werden. IV. Sekundarstufe II 1. Allgemeines Gem. § 10 Abs. 4 SchulG umfasst die Sekundarstufe II das Berufskolleg, das Berufskolleg als Förderschule und die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule. In der gymnasialen Oberstufe ist eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und Schülern im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) erforderlich. Das Ministerium kann Ausnahmen von dieser Mindestgröße zulassen. 18 2. Gegenwärtiges Schulangebot Die Stadt Kamen unterhält ein Gymnasium und eine Gesamtschule. Die Schülerzahlen haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Schülerzahlen Sekundarstufe II Schule 2006/07 Schüler Gymnasium Gesamtschule 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Kl. Schüler Kl. Schüler Kl. Schüler Kl. Schüler Kl. 11. Jhg. 12. Jhg. 13. Jhg. 136 168 135 139 139 156 148 125 128 133 136 118 260 * 133 129 Summe 439 434 401 387 522 11. Jhg. 12. Jhg. 13. Jhg 82 63 50 73 62 58 88 70 53 87 78 60 94 83 72 Summe 195 193 211 225 249 * Gymnasium : Sj. 2010/11 – „Doppeljahrgang 9 u. 10“ 3. Schülerprognose Da nur ein Teil der Schüler nach der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II wechseln, sind zunächst die zu erwartenden Übergänger zu ermitteln. Gymnasium Schüler d. 10. Jhg. d. vorher. Schulj. aus Klasse 10 Hauptschule Realschule Wiederholer andere Summe 1 2 3 4 5 6 2 bis 6 2:1 2006/07 136 128 3 5 136 94,1 2007/08 125 119 14 6 139 95,2 2008/09 131 125 15 8 148 95,4 Schuljahr Schulform Übergangsquoten in die Sek. II Wechsler in die Sekundarstufe II Übergangsquote % 109 106 21 6 133 97,2 2010/11 259 * 238 * 18 4 260 91,9 Summe 761 716 71 29 816 94,1 2006/07 211 61 2 5 8 6 82 28,9 2007/08 164 35 13 14 9 2 73 21,3 2008/09 173 47 10 24 4 3 88 27,2 2009/10 161 58 2 14 2 11 87 36,0 2010/11 159 47 5 32 10 94 29,6 Summe 868 248 32 * Schüler aus dem 9. u. 10 Jahrgang des Sj. 2009/10 89 32 424 28,6 Gesamtschule 2009/10 0 19 23 Prognose Übergänger in die Sekundarstufe II Klassenfrequenzrichtwert = 19,5 Gesamtschule Gymnasium * Schuljahr Schulform Wechsler in die Sekundarstufe II Schüler 9. bzw. 10. Klasse per 15.10.10 aus Klasse 9 bzw. 10* 2011/12 147 138 14 6 158 2012/13 134 126 14 6 146 2013/14 151 142 14 6 162 2014/15 127 119 14 6 139 2015/16 101 95 14 6 115 2016/17 112 105 14 6 125 Summe 772 725 0 84 36 845 2011/12 168 48 6 18 4 6 82 * 2012/13 168 48 6 18 4 6 82 2013/14 175 50 6 18 4 6 84 2014/15 179 51 6 18 4 6 85 2015/16 179 51 6 18 4 6 85 2016/17 180 51 6 18 4 6 85 Summe 1049 299 36 108 24 36 503 Gymnasium Gesamtschule Hauptschule Realschule Wiederholer andere Summe 94,0% 28,6% Die Prognose der Übergänger in die Sekundarstufe II lässt in der Schulform des Gymnasiums keine großen Veränderungen erkennen. * Für die Gesamtschule werden die Prognosewerte für 2011/12 inzwischen von der Realität eingeholt. Tatsächlich startet die Einführungsphase der Gesamtschule im 11. Jahrgang mit 98 SchülerInnen. 20 V. Sonderpädagogische Förderung 1. Allgemeines SchülerInnen, die wegen ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen ihres erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule (allgemein bildende oder berufsbildende Schule) teilnehmen können, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf Antrag der Eltern oder der Schule über sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkte und Förderort. Vorher holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten sowie ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein. Sie beteiligt die Eltern (§ 19 Abs. 1 u. 2 SchulG). Orte und Förderschwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung regelt § 20 SchulG. Gemeinsamen Unterricht für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist (§ 20 Abs. 7 SchulG). Integrative Lerngruppen kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer Schule der Sekundarstufe I einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist. In integrativen Lerngruppen lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel nach anderen Unterrichtsvorgaben als denen der allgemeinen Schule (§ 20 Abs. 8 SchulG). In Kamen werden im kommenden Schuljahr 2011/12 je eine Gruppe (5 SchülerInnen) an der Hauptschule und an der Realschule eingerichtet. 2. Käthe-Kollwitz-Schule Mit dem 01.02.2006 erfolgte die Umwandlung der Käthe-Kollwitz-Schule in eine Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale u. soziale Entwicklung. Die Schülerzahlen haben sich wie folgt entwickelt: Schülerzahlen Förderschule Schüler aus 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Kl. Schüler Kl. Schüler Kl. Schüler Kl. Schüler Kl. 145 58 15 7 210 15 134 46 13 10 190 13 114 49 12 8 171 12 105 38 11 6 149 11 80 30 10 7 117 10 Schüler Kamen Bönen sonstige gesamt In den letzten fünf Jahren hat die Schülerzahl deutlich abgenommen. Eine Prognose der Schülerzahlen kann nicht über eine Fortschreibung der Jahrgänge erfolgen, da sich Neuzugänge auf mehrere Jahrgänge verteilen. Auswirkungen auf die Schülerzahlen können sich außerdem durch das Ziel der „Inklusion“ ergeben. 21 Die am 26.03.2009 in Kraft getretene „Behindertenrechtskonvention“ hat in Art. 24 das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderungen vom unentgeltlichen oder auch obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden. Die inklusive Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung hat damit einen hohen Stellenwert eingenommen. Nach einer Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 18.08.2010 wurde ein Antrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Schule in den Landtag NRW eingebracht. Darin sprechen sich die Fraktionen dafür aus, dass es bei der Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems nicht zu weiteren Verzögerungen kommen dürfe. Der Umbau zu einem inklusiven Schulsystem solle schrittweise erfolgen und bereits zum Schuljahr 2010/11 beginnen. Die Landesregierung hat somit das Ziel, dem zentralen schulpolitischen Anliegen der UNBehindertenrechtskonvention landesgesetzlich Rechnung zu tragen. Die von der Landesregierung ins Leben gerufenen Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung würden entsprechend eines Inklusionsplanes in die Entwicklung einbezogen. Kompetenzzentren würden zu Orten der Lehrerfortbildung und Beratung. Der Käthe-Kollwitz-Schule wurde mit Bescheid des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2010 die Genehmigung zur Teilnahme an der dreijährigen Pilotphase zum „Ausbau vom Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW“ erteilt. Die Genehmigung ist aktuell befristet bis 01.08.2013. Sie ist Förderschule im Verbund mit einem klar definierten Schuleinzugsbereich im Kreis (Stadt Kamen und Gemeinde Bönen). Momentan werden noch ca. 40-50 SchülerInnen des Einzugsbereichs an der Regenbogen- und Sonnenschule als Kreisschulen beschult. In Anbetracht der Tatsache, dass die Käthe-Kollwitz-Schule eine Förderschule im Verbund ist und alle Förderschwerpunkte im Rahmen der Lern- und Entwicklungsstörungen abdeckt, gibt der Einzelerlass zur Teilnahme an der Pilotphase folgende Option vor: „Das KsF in Kamen stellt die sonderpädagogische Förderung für alle Bereiche der Lern- und Entwicklungsstörungen sicher. In Abstimmung mit anderen Schulträgern, die Schülergruppen mit Lern- und Entwicklungsstörungen aus dem Einzugsbereich des KsF beschulen, ist darauf hinzuwirken, dass die auswärtige Förderung sukzessive ausläuft und im Rahmen der Schulentwicklungsplanung perspektivisch entsprechende Vorkehrungen für ein abgestimmtes regionales Gesamtkonzept entwickelt werden. Das KsF in Kamen bringt sich konstruktiv in diese Planungen ein.“ Die Käthe-Kollwitz-Schule wird im kommenden Jahr allein bereits 37 SchülerInnen in Integrativen Lerngruppen (Haupt- und Realschule) fördern. Immer mehr SchülerInnen verbleiben im Primarbereich in der Regelschule, z.T. als Ergebnis der vom Kompetenzzentrum durchgeführten Förder- und Diagnoseverfahren. Es ist davon auszugehen, dass sich das Verhältnis zwischen integrativer (inklusiver) Beschulung und Förderung in der Förderschule in Kamen innerhalb der nächsten zwei Jahre umkehrt. Das bedeutet einen weiteren Rückgang der Schülerzahl an der Käthe-Kollwitz-Schule. Die LehrerInnen der Käthe-Kollwitz-Schule arbeiten in einem sich veränderndem Berufsfeld sowohl an allgemeinen Schulen als auch an der Förderschule. Entsprechend den Vorgaben des Einzelerlasses zur Teilnahme der Käthe-Kollwitz-Schule als Förderzentrum für sonderpädagogische Förderung kann die Schule in ca. drei bis vier Jahren 22 die gesamte sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen sicherstellen. Das bildungspolitische Ziel, eine wohnortnahe Beschulung an einer Förderschule und in integrativer/inklusiver Beschulung für alle SchülerInnen, kann damit gleichzeitig sichergestellt werden, Damit haben die Kreisschulen (Regenbogenschule und Sonnenschule) nur noch Einzelfälle als Ausnahme der allgemeinen Regelung in ihrer Förderung. Es ist Ziel der Käthe-Kollwitz-Schule, sich zu einem kommunalen Kompetenzzentrum für die Stadt Kamen und die Gemeinde Bönen zu entwickeln. SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten (Hören und Kommunikation, Sehen, geistige Entwicklung u. körperliche u. motorische Entwicklung) fallen, falls eine wohnortnahe integrative Beschulung an deiner Regelschule gewünscht wird, zunächst nicht in den Kompetenzbereich der Käthe-Kollwitz-Schule, da diese sowohl als Schule im Verbund als auch als Förder- und Kompetenzzentrum lediglich die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale u. soziale Entwicklung abdeckt. Eine Ausweitung des Gemeinsamen Unterrichts und die Zunahme der Errichtung Integrativer Lerngruppen in der Sekundarstufe I sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem wie es die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert. Die Auswirkungen auf Raumbedarfe, Klassengrößen usw. auch in anderen Schulen sind noch nicht einschätzbar, bleiben somit abzuwarten. Der Käthe-Kollwitz-Schule kommt für die Umsetzung der inklusiven Bildung für die Zukunft eine Schlüsselrolle zu, die der Schulträger besonders zu begleiten hat. 23 VI. Schulraumbestand und Bedarf 1. Allgemeine Grundlagen Die Stadt Kamen ist als Schulträger gem. § 79 Schulgesetz NRW (SchulG) verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Mit Runderlass vom 19.10.1995 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung (GABl. NW. I S. 229) Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen festgeschrieben, deren befristete Geltungsdauer durch Runderlass vom 16.11.2010 (ABl. NRW. 12/10 S. 628) nochmals bis zum 31.12.2011 verlängert wurde. Sie sind Grundlage für die Schulaufsicht insbesondere bei Entscheidungen in Genehmigungsverfahren nach § 81 Schulgesetz und sollen den Schulträgern als Orientierungshilfe dienen. Der Schulträger kann von ihnen abweichen, soweit Besonderheiten im Einzelfall dies erforderlich machen und sich die Abweichungen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen halten. Je nach Raumart wird die Anzahl von Räumen mit einem Flächenfaktor zu Grunde gelegt. In anderen Bereichen werden absolute Größenangaben vorgegeben. Die Grundsätze beziehen sich nur auf Räume, die im weiteren Sinne für den Unterricht bedeutsam sind. Jedoch werden die sich in den letzten Jahren aufgrund schulischer Entwicklung und Bedarfe resultierenden Raumanforderungen durch die Grundsätze nicht abgedeckt. Zu nennen sind hier als Beispiele die Offene Ganztagsschule in der Primarstufe, die Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe I in den Schulen ohne Ganztagsbetrieb und die Berufsorientierungsbüros. Auch die Entwicklung im Lernen mit den neuen Medien hat noch keinen Niederschlag in den Grundsätzen gefunden (z.B. zusätzliche Informatikräume, Computerecken in den Klassenräumen, Selbstlernzentren). Aber auch die Einführung des Abiturs G8 und damit des Wegfalls eines Jahrganges in der Sekundarstufe I des Gymnasiums hat noch keinen Einfluss gefunden. Die Gestaltung der Verwaltungsflächen und sonstiger Nebenflächen ist in das pflichtgemäße Ermessen des Schulträgers gestellt. Bei der Planung von Erweiterungs-, Neu- oder Umbauten ist von der maximalen Gruppenstärke auszugehen, die sich in den nächsten 10 Jahren auf der Basis der Einwohnerprognose und der Schulentwicklungsplanung ergeben wird. Hierbei sind die zulässigen Klassenfrequenzhöchstwerte zu beachten. 24 Auszug aus den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen 2. Entwicklung des Schulgebäudebestandes 2.1 Prioritätenliste Bau Im Rahmen der parlamentarischen Beratung des im Jahr 2005 durch das Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung an der Ruhruniversität Bochum (InWIS Forschung und Beratung GmbH) sowie die Planungsgruppe Minden erstellte Gutachtens zur Entwicklung der Schulen und Schulstandorte wurde durch die Verwaltung eine Prioritätenliste Bau unter den in dem Gutachten belegten Aussagen erstellt (MV 132/2005) und in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 21.11.2005 vorgestellt. Die hier enthaltenen Maßnahmen wurden bereits in einem großen Umfang durchgeführt und sind in der nachfolgenden Tabelle ergänzt um weitere Maßnahmen dargestellt. 25 Umsetzungsstand Prioritätenliste Bau lfd. Nr. Schule Maßnahme 1 alle Schulen ADV-Verkabelung in Schulen 2 alle Schulen Alarmierungsanlagen Amoklagen 3 Astrid-Lindgren-Schule Sanierung (Schulgutachten - inkl. (Brüder-Grimm-Schule) Heizung, Sanitärinstallation, Elektro) 4 Astrid-Lindgren-Schule Erneuerung der Pausen- und Alarmierungseinrichtungen 5 Astrid-Lindgren-Schule Sanierung der Turnhalle (Fenster, Heizung, Sanitär, Elektro) 6 Diesterwegschule Umbaumaßnahmen (inkl. Wärmedämmung, Heizung, Sanitär, Elektro) - Weiterführung der Maßnahme 7 Eichendorffschule Sanierung (Schulgutachten) 8 Eichendorffschule 9 Friedrich-Ebert-Schule Erweiterung Nebenraumprogramm d. Sporthalle Sanierung (Schulgutachten - inkl. Fenster, Heizung, Sanitär, Elektro) Priorität Finanzbedarf (€) Stand 2005 Stand 2005 1–3 Bemerkungen / Status 2005 2010 240.000 Glückaufschule in 2005 Südschule in 2006 Gesamtschule (1 Computerraum) in 2006 Friedrich-Ebert-Schule in 2007 Eichendorffschule in 2008/2010 Gesamtschule (1 Computerraum) 2008 Gymnasium (BOB-Raum) in 2009 Jahnschule in 2010 Astrid-Lindgren-Schule in 2011 Umsetzung in 2009 - 2011 2 Ergebnis 2011 2012 319.215 160.000 134.000 42.000 54.000 28.091 55.000 292.800 292.800 251.800 325.000 Umsetzung in mehreren Bauabschnitten ab 2011 331.700 1–3 5 2–4 720.000 I. BA (KG) in 2004 II. BA (EG/1. OG) in 2005/06 III. - V. BA in 2008 - 2010 95.000 Heizung Umsetzung im Rahmen KP II in 2010/2011 siehe Hinweis * 770.000 Fenster in 2008 Fenster, Heizung, Elektro, Beleuchtung in 2009/2010 im Rahmen KP II Umsetzung im Rahmen KP II in 2011 siehe Hinweis * 210.000 1.418.513 56.119 Sanierung (Schulgutachten) 4 12 Jahnschule 1 13 Jahnschule Teilerneuerung Verglasung, Erneuerung Sanitärinstallation Sanierung Turnhalle 5 14 Josefschule Schallschutzdecke 1 7.000 erledigt in 2006 2.900 15 Südschule Offene Ganztagsgrundschule (Baukosten) Sanierung (Schulgutachten) 1 71.500 erledigt in 2006 53.988 18 Koppelteichsporthalle 5 345.519 578.393 11 Jahnschule Erweiterung Nebenraumprogramm d. Sporthalle Energetische Sanierung der Turnhalle 2014 221.600 Energetische Sanierung der Turnhalle 17 Südschule 2013 30.000 10 Friedrich-Ebert-Schule 16 Südschule Finanzbedarf (€) nach Produktplan 2011 378.783 30.000 erledigt in 2006 (Außentoilettenanlage / Verglasung Verbindungsgang) 140.000 180.000 Dachsanierung Altbau in 2011 im Rahmen baulicher Unterhaltung Umsetzung im Rahmen KP II in 2010/2011 siehe Hinweis * 26 208.624 152.700 336.300 200.000 200.000 170.159 200.000 lfd. Nr. Schule Maßnahme 19 Hauptschule Restabwicklung Errichtung 20 Realschule Umbau der Fenster und Brüstungen inkl. Sonnenschutz Schulzentrum Erneuerung der Elektroinstallation Planung Erneuerung Sanitärinstallation / Außentoilettenanlage 21 Realschule 22 Realschule 23 Realschule 24 Realschule 25 Städt. Gymnasium 26 Städt. Gymnasium 27 Städt. Gymnasium 28 Städt. Gymnasium 29 Gesamtschule Umbau zu naturwisschensch. Fachräumen (Baukosten) Umbau zu naturwisschensch. Fachräumen (Einrichtung) Sanierung (Schulgutachten) Priorität Finanzbedarf (€) Stand 2005 Stand 2005 1 2–4 5 2–4 2 5 Errichtung eines Aufzuges in der Konzertaula Erneuerung der Lüftung in der Konzertaula Erneuerung des Hallenbodens 1–4 32 Gesamtschule Umbau zu naturwissensch. Fachräumen (Baukosten) 1–4 33 Gesamtschule Umbau zu naturwisschensch. Fachräumen (Einrichtung) 34 Schulzentrum Umbau und Sanierung der Sporthalle I 35 Schulzentrum Umbau und Sanierung der Sporthalle II 36 Schulzentrum Umbau und Sanierung der Sporthalle II 31 Gesamtschule 37 Schulzentrum Sanierung Außenverglasung Schulzentrum 38 Käthe-Kollwitz-Schule Offene Ganztagsgrundschule (Baukosten) 39 Käthe-Kollwitz-Schule Sanierung (Schulgutachten - u.a. Heizung, Sanitär, Elektro) Hinweis: * Finanzbedarf nach letzter Kostenschätzung 5 2 1–3 Ergebnis 2005 2010 350.000 erledigt 311.200 Teilabschnitt erneuert in 2007 (siehe auch lfd. Nr. 22) weitere Umsetzung im Rahmen baulicher Unterhaltung 1.500.000 Planung noch nicht erfolgt 123.650 60.000 Sanierung Außentoiletten in 2007 weitere Umsetzung im Rahmen baulicher Unterhaltung 198.881 2011 2012 2013 2014 90.000 2 Fachräume in 2005/2007 53.566 30.000 30.000 2 Fachräume in 2005/2007 135.916 75.000 80.000 81.403 55.000 50.000 221.707 85.000 75.000 695.000 Planung noch nicht erfolgt 33.413 Umsetzung im Rahmen KP II in 2010 554.785 Hallenboden in 2010 im Rahmen KP II 96.252 685.600 Teilabschnitte erneuert in 2006/2008/2010 (siehe auch lfd. Nr. 31) 1.500.000 Planung noch nicht erfolgt 240.000 Sanierung Pausentoiletten erfolgt weitere Umsetzung im Rahmen baulicher Unterhaltung (siehe lfd. Nr. 29) 105.000 2 Fachräume in 2005/2006 1 Sammlungsraum in 2007 1 Fachraum mit Vorbereitung in 2008 2 Fachräume in 2005/2006 1 Sammlungsraum in 2007 1 Fachraum mit Vorbereitung in 2008 1.330.000 Elektro u. Sanitär in 2006 Dach und Lüftung in 2007 Gesamtsanierung in 2004/2005 (2004 = 283.882,64 €) Hallenboden in 2010 im Rahmen KP II 581.714 1.186.545 293.921 118.081 2 125.000 Oberlichter Bibliothek in 2006 177.885 1 120.000 erledigt in 2006 122.056 2–3 Finanzbedarf (€) nach Produktplan 2011 856.087 Umsetzung in 2009 Umbau der Fenster und Brüstungen inkl. Sonnenschutz Schulzentrum Erneuerung der Elektroinstallation Planung Erneuerung Sanitärinstallation 30 Gesamtschule Bemerkungen / Status 760.000 Planung nach Entscheidung Schulentwicklung 27 2.2 Energetische Sanierungen – Energiebericht 2008 und Energieausweise Zur Beurteilung einer weiteren Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unter energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde durch die Verwaltung bereits mit dem Energiebericht 2008 eine energetische Untersuchung und Bewertung vorgelegt, die mit einer Prioritätensetzung für die nächsten Jahre versehen ist. Die genannten Sanierungskosten wurden im Rahmen der Erstellung der Energiebedarfsausweise im Jahr 2008 durch von der Stadt Kamen beauftragte Fachingenieure ermittelt und beinhalten nur die Kosten für die energetische Sanierung ohne weitere damit im Zusammenhang stehende Sanierungskosten und Baunebenkosten. Den Energiebedarfsausweisen liegen umfangreiche Berechnungen zu Grunde. Der Energiebedarf eines Gebäudes wird durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und Annahmen von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten und Innentemperatur, definiertes Nutzerverhalten) errechnet. Unabhängig von der Wetterlage bzw.dem tatsächlichen Nutzerverhalten kann die energetische Qualität eines Gebäudes beurteilt werden. Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch sind aufgrund der standardisierten Randbedingungen nicht möglich. Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Da hier die Art der Energie für Wärme eine große Rolle spielt, ist ein Vergleich der Gebäude allein auf der Basis des Primärenergiebedarfes nur bedingt möglich. Werden bei der Erzeugung von Wärme regenerative Energien eingesetzt, ist dieses besonders schonend für die Umwelt und der Wert des Primärenergiebedarfes wird positiv beeinflusst, so dass kleinere Werte ermittelt werden. Kleine Werte signalisieren einen geringen Energiebedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Trotzdem kann die Gebäudehülle energetisch eine „Katastrophe“ sein. Parallel zu dem Primärenergiebedarf muss also mindestens die energetische Qualität der Gebäudehülle, der spezifische Transmissionswärmeverlust betrachtet werden. Von entscheidender Bedeutung ist also der Wert des Endenergiebedarfes. Dieser nach technischen Regeln und standardisierten Bedingungen (Klima, Nutzerverhalten) errechnete Wert gibt die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an, die erforderlich ist, um eine standardisierte Innentemperatur, Beleuchtung etc. sicher zu stellen. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf, damit eine hohe Energieeffizienz und geringe Kosten. Denn die Endenergie ist der standardisierte Wert, der vom Energieversorger in Rechnung gestellt wird. Der Endenergiebedarf wird für einen qm der Nutzfläche angegeben und die Gebäude werden hierdurch vergleichbar. Die Werte aller Energieausweise der Schulen und Sporthallen sind ebenfalls in der nachfolgenden Tabelle erfasst. Die Werte Primärenergiebedarf, energetische Qualität der Gebäudehülle, Volumen und Nutzfläche haben nur informatorischen Charakter. Bei der Auswertung wurden 2 Rangfolgen ermittelt: Rang 1: Rang 2: auf der Basis der möglichen Ersparnis bei der Endenergie (hohes Einsparpotential = niedriger Rang ) auf der Basis einer möglichen Einsparung des CO2-Ausstoßes (hohes Einsparpotential = niedriger Rang) 28 Die Werte Rang 1 und Rang 2 können als gleichwertig angesehen werden (hohes Einsparpotential = niedriger Rang = dringender Sanierungsbedarf). Je nach Sichtweise könnten die Ränge 1 oder 2 auch unterschiedlich gewichtet werden. Auf eine Wichtung wurde verzichtet, da die Ränge weitgehend übereinstimmen. Grundsätzlich ist die Übereinstimmung beider Ränge natürlich logisch – hohe Energieeinsparung = hohe CO2-Einsparung. Wie so häufig, gibt es Ausnahmen. Wenn der Stromanteil bei der Energieeinsparung besonders hoch ist, so ist die CO2Einsparung überdurchschnittlich hoch, da Strom einen hohen CO2-Ausstoß verursacht. Die Rangliste kann jedoch nur einen ersten Anhaltspunkt für die Sanierung der Gebäude sein. Wichtige Beurteilungskriterien sind auch Gebäude- bzw. Schulkonzepte. Eventuell vorliegende Gebäudeschäden oder sonstige bauphysikalische Gesichtpunkte dürfen auch nicht vernachlässigt werden. Auch ist eine Abwägung unter dem Gesichtspunkt der Höhe der erwarteten Sanierungskosten und der tatsächlichen Einsparpotentiale vorzunehmen. Die genannten Werte sind errechnete Werte, auf den qm Nutzfläche herunter gebrochen. Hinzu kommt die Problematik, dass, mangels getrennter Erfassung, nicht für alle Gebäude die tatsächlichen Energieverbräuche vorliegen. Mit Hilfe der Software für die Erstellung der Energieausweise wurde daher auf der Basis der bauphysikalischen Grundlagen die Höhe des derzeitigen und nach erfolgter Sanierung erreichbaren Nutzenergieverbrauches errechnet und aus diesen beiden Werten die mögliche Einsparung ermittelt. Diesen Werten kann dann der tatsächliche Energieverbrauch gegenübergestellt werden. 29 30 31 2.3 Bauliche Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs In den letzten Jahren wurden auch an den Schulen verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um den Energie- und Wasserverbrauch zu vermindern. Zu nennen sind insbesondere: • Hauptschule 2001 Altbausanierung einschließlich Heizungsinstallation 2005 und 2007 Dämmung der Fassade Installierung von Regenwassernutzungstechnik und Einbau von Zisternen mit Anschluss an Toilettenspülung sowie Außenanschluss. • Schulzentrum Gesamtschule Fortsetzung der 1996 begonnenen Sanierung der Fensteranlagen und Brüstungen • Koppelteich-Sporthalle Grundlegende Sanierung auch der Heizungsinstallation, Sanitär • Glückaufschule, Eichendorffschule Grundlegende Sanierung • Sporthalle I und II (Schulzentrum) Grundlegende Sanierung • Astrid-Lindgren-Schule Sanierung der Heizungsanlage • Josefschule Grundlegende Sanierung, einschl. Fenster • Diesterwegschule Grundlegende Sanierung einschl. Fassade und Heizungsinstallationen • Friedrich-Ebert-Schule Erneuerung der Heiztechnik sowie umfassender Austausch von Fenstern • Konzertaula (Teilgebäude des Städt. Gymnasiums) Erneuerung der Lüftungstechnik Folgende Maßnahmen werden aktuell fortgeführt oder befinden sich in der Planung: • Schulzentrum Gesamtschule Sanierung der Fensteranlagen und Brüstungen • Sporthalle Südschule Dämmung des Daches • Astrid-Lindgren-Schule Grundlegende Sanierung einschließlich der Heizungsinstallationen und der Fenster 32 3. Raumbestand und Raumbedarf Gegenüber dem Schulgutachten 2005 hat sich der Raumbestand der Grundschulen und weiterführenden Schulen nicht wesentlich verändert. Der bisher bestehende Raumbedarf und damit die Versorgung aller Schulen in Kamen konnte grundsätzlich gewährleistet werden. Eine größere Veränderung wird mit der Schließung des Schulstandortes der Glückaufschule zum Ende des Schuljahres 2012/2013 eintreten. Nachfolgend wird der aktuelle Raumbestand mit dem Versorgungsbedarf des Schuljahres 2016/17 verglichen. 3.1 Grundschulen Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer vergleichenden Gegenüberstellung Raumbestände und Raumbedarfe für die Grundschulen der Stadt Kamen. Schule Unterrichtsräume Mehrzweck- / Fachräume Σ Raumbedarf Raumbestand Fehlbedarf / Überhang Diesterwegschule Friedrich-Ebert-Schule Glückaufschule* Südschule / Teilstandort Mitte Eichendorffschule Jahnschule Methler Astrid-Lindgren-Schule /Stammschule Astrid-Lindgren-Schule / Teilstandort Heeren Südschule / Stammschule Südkamen Summe Raumbedarf 12 12 4 28 8 8 16 8 3 3 1 7 2 2 4 2 15 15 5 35 10 10 20 10 16 17 10 5 38 10 12 22 13 +1 +2 +3 +2 +2 +3 4 1 5 4 -1 12 8 8 64 3 2 2 16 15 10 10 80 17 10 10 87 +2 +7 * nachrichtlich Der vorhandene Raumbestand der Grundschulen insgesamt übertrifft den Bedarf des Schuljahres 2016/17 um 7 Räume. Dieses entspricht 1 ½ Zügen. Der rechnerische Raumüberhang deutet hierbei jedoch nicht auf größere, womöglich unvertretbare Leerstände hin, sondern bietet den Grundschulen erweiterte pädagogische Handlungsoptionen. Auch sind für die weiterhin steigende Nachfrage in der Betreuung der Offenen Ganztagsschule Räume vorzuhalten. Diese summarische Betrachtung ersetzt nicht den Blick auf die Situation der einzelnen Schulen, da hier eine Abweichung von der Gesamtbilanz möglich ist. Im Folgenden soll der Blick auf die einzelnen Schulstandorte gerichtet werden. 33 3.1.1 Diesterwegschule Das 1905 errichtete Schulgebäude wurde durch zwei Anbauten in den Jahren 1924 und 1954 erweitert. Eine grundlegende Sanierung des Gebäudes einschließlich Fassade und Heizungsinstallationen ist in den Jahren 2004 bis 2009 erfolgt. Die Offene Ganztagsschule wurde im Jahr 2004 nach umfangreichen Sanierungsarbeiten im Kellergeschoss untergebracht. Neben der dreizügigen Diesterwegschule ist in dem Gebäude der Künstlerbund Schieferturm Kamen e.V. mit eigenen Räumlichkeiten untergebracht. Die Aula der Schule wird weiterhin regelmäßig von der Volkshochschule Kamen-Bönen sowie von Vereinen genutzt. Der vorhandene Raumbestand ist größtenteils bedarfsgerecht dimensioniert. Lediglich die kleineren Klassenräume im Altbau entsprechen nicht den heutigen Größen-Anforderungen. Diese Situation wird durch die Schule dahingehend gelöst, dass jeweils zwei Räume mit einem vorhandenen Wanddurchbruch zusammengefasst werden. An der Diesterwegschule werden zum Schuljahr 2010/11 13 Klassen unterrichtet. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (3-zügig) Raumart Unterrichtsräume Mehrzweckräume Fachräume Neue Technologien Musik muttersprachl. Unterricht Lehrmittel Forum / Aula Bibliothek Verwaltung Schulleitung stellv. Schulleitung Sekretariat Hausmeister Lehrerzimmer Besprechungsraum Sportstätten Halleneinheiten Außensportanlagen Sonstiges Ganztagsbereich Schule 8 - 13 Bestand Anzahl / m² 13 Klassen - Bedarf Anzahl / m² 12 Klassen 3 Räume 1 Raum 1 Raum 1 Raum mehrere Räume 1 Aula - 40 m² 150 m² - 1 Büro 1 Büro 1 Büro Bemerkungen bedarfsgerecht bedarfsgerecht bedarfsgerecht 1 Raum 1 Raum 1 1½ 50 m – Laufbahn und Weitsprung 4 Räume 1 Küche 3 Räume Mitnutzung der Gymnastikhalle Gymnasium bzw. Schwimmunterricht Nutzung des Jahnstadions bedarfsgerecht bedarfsgerecht 34 3.1.2 Friedrich-Ebert-Schule Das Schulgebäude wurde 1963 errichtete und in mehreren Bauabschnitten, zuletzt im Jahr 1989, bedarfsgerecht erweitert. Zuletzt ist eine Erneuerung der Heiztechnik sowie ein umfassender Austausch von Fenstern erfolgt. Die Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule wurden im Erdgeschoss hergerichtet. Hierfür wurde auch ein kleinerer Anbau zur Unterbringung insbesondere der Ausgabenküche errichtet. Die Raumstrukturen des Gebäudes weisen großzügige Klassenräume und bedarfsgerechte Nebenräume und Verwaltungsbereiche auf. An der Friedrich-Ebert-Schule werden zum Schuljahr 2010/11 12 Klassen unterrichtet. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (3-zügig) Raumart Unterrichtsräume Mehrzweckräume Fachräume Neue Technologien Musik Kunst Sachunterricht Förderraum Lehrmittel Forum / Aula Bibliothek Verwaltung Schulleitung stellv. Schulleitung Sekretariat Hausmeister Lehrerzimmer Besprechungsraum Lehrerbibliothek Erste Hilfe / Kopierer Sportstätten Halleneinheiten Außensportanlagen Sonstiges Ganztagsbereich Schule 8 - 13 Bestand Anzahl / m² 12 Klassen - Bedarf Anzahl / m² 12 Klassen 3 Räume 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum mehrere Räume 1 Forum 1 Raum 40 m² 150 m² - Bemerkungen 1 Büro 1 Büro 1 Büro 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum bedarfsgerecht 3 1 Tartanfeld 1½ 2 Räume 1 Gruppenraum 1 Küche 1 Raum 35 bedarfsgerecht 3.1.3 Glückaufschule Das Schulgebäude der Glückaufschule wurde 1953 errichtet. Das Gebäude wurde in den Jahren 2001 und 2002 grundlegend saniert. In den beiden Obergeschossen des dreistöckigen Gebäudes sind die Klassenräume und die Verwaltung untergebracht. Im Sockelgeschoss befinden sich die Pausenhalle, die Toilettenanlagen sowie die Räume der Offenen Ganztagsschule. Die Auflösung der Glückaufschule zum Ende des Schuljahres 2012/13 wurde durch den Rat am 17.12.2009 beschlossen. An der Glückaufschule werden daher zum Schuljahr 2010/11 nur noch 4 Klassen unterrichtet. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (nachrichtlich) Raumart Unterrichtsräume Mehrzweckräume Fachräume Neue Technologien Lehrmittel Forum / Aula Bibliothek Pausenhalle Verwaltung Schulleitung Sekretariat Hausmeister Lehrerzimmer Erste Hilfe / Kopierer Sportstätten Halleneinheiten Außensportanlagen Sonstiges Ganztagsbereich Schule 8 - 13 Ruheraum Bestand Anzahl / m² 8 Klassen 1 Raum Bedarf Anzahl / m² Bemerkungen 1 Raum mehrere Räume 1 Halle 1 Halle 1 Büro 1 Büro 1 Büro 1 Raum 1 Raum 2 gemeinsame Nutzung mit Hauptschule und Südschule - Teilstandort 1 Raum 1 Küche 1 Bewegungsraum 1 Raum 1 Raum 36 3.1.4 Südschule / Stammschule Im Jahr 1993 wurde das Schulgebäude der Südschule umgebaut und erfuhr eine umfangreiche Erweiterung. Das Raumprogramm wurde für eine dreizügige Grundschule ausgelegt. Die Erweiterung umfasste Klassentrakte und ein Forum. Die Schule wurde mit einem Aufzug und zwei Behinderten-WC behindertengerecht ausgestattet. Die Räume für die Offene Ganztagsschule wurden im Jahr 2006 hergerichtet. An der Südschule werden zum Schuljahr 2010/11 7 Klassen unterrichtet. Drei Schulräume werden von der Volkshochschule Kamen-Bönen sowie der Stadt Kamen als Computerräume für Schulungsmaßnahmen genutzt. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (2-zügig) Raumart Unterrichtsräume Mehrzweckräume Fachräume Neue Technologien Musik Kunst Lehrmittel Forum / Aula Bibliothek Verwaltung Schulleitung stellv. Schulleitung Sekretariat Hausmeister Lehrerzimmer Besprechungsraum Erste Hilfe Sportstätten Halleneinheiten Außensportanlagen Sonstiges Ganztagsbereich Schule 8 - 13 Fremdnutzung Bestand Anzahl / m² 8 Klassen - Bedarf Anzahl / m² 8 Klassen 2 Räume 1 Raum 1 Raum - mehrere Räume 1 Forum - 35 m² 150 m² - 1 Büro 1 Büro 1 Büro 1 Büro 1 Raum 1 Raum 1 Raum Bemerkungen bedarfsgerecht 2 Tennenplatz und Weitsprung 2 Räume 1 Raum 3 Räume 37 3.1.5 Südschule / Teilstandort Heiliger Josef Das 1898 errichtete und denkmalgeschützte Schulgebäude wurde im Jahr 2001 umfangreich renoviert und ist für eine 1-zügige Grundschule ausgelegt. Im Erdgeschoss ist neben dem Verwaltungsbereich der Schule ein Frauencafé untergebracht. Am katholischen Bekenntnisstandort Heiliger Josef der Südschule werden zum Schuljahr 2010/11 4 Klassen unterrichtet. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (1-zügig) Raumart Bestand Anzahl / m² 4 Klassen - Bedarf Anzahl / m² 4 Klassen 1 Raum siehe Aula 1 Raum 2 kleine Räume 1 großer Raum 30 m² 150 m² - Unterrichtsräume Mehrzweckräume Fachräume Neue Technologien Musik Lehrmittel Forum / Aula Bibliothek Verwaltung Schulleitung Sekretariat Lehrerzimmer 1 Büro 1 Büro 1 Raum Sportstätten Halleneinheiten - 1 - - 1 Raum 1 Raum - Außensportanlagen Sonstiges Schule 8 - 13 Fremdnutzung Bemerkungen bedarfsgerecht 38 gemeinsame Nutzung der Koppelteichsporthalle mit Hauptschule und Glückaufschule 3.1.6 Eichendorffschule Im Hauptgebäude der Eichendorffschule aus den 1890er Jahren befinden sich die Klassenräume und die Verwaltung. Die vorgelagerten Außentoilettenanlagen wurden 1982 errichtet. Im ebenfalls in den 1890er Jahren errichteten Wohn- / Nebengebäude sind im Erdgeschoss Fachund Betreuungsräume untergebracht. Beide Schulgebäude wurden 1999 saniert. Für die Offene Ganztagsschule wurde das Nebengebäude in den Jahren 2004 und 2005 umgebaut und um einen Mehrzweckraum und Eingangsbereich erweitert. An der Eichendorffschule werden zum Schuljahr 2010/11 8 Klassen unterrichtet. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (2-zügig) Raumart Unterrichtsräume Mehrzweckräume Fachräume Neue Technologien Musik Lehrmittel Forum / Aula Bibliothek Verwaltung Schulleitung stellv. Schulleitung Sekretariat Hausmeister Lehrerzimmer Teeküche Sportstätten Halleneinheiten Außensportanlagen Sonstiges Ganztagsbereich Schule 8 - 13 Bestand Anzahl / m² 8 Klassen 1 Raum Bedarf Anzahl / m² 8 Klassen 2 Räume 1 Raum mehrere Räume s. Mehrzweck - 35 m² 150 m² - 1 Büro 1 Büro 1 Büro 1 Büro 1 Raum 1 Raum Bemerkungen bedarfsgerecht 2 1 Kleinspielfeld Weitsprunganl. 2 Räume 1 Küche s. Mehrzweck 1 Raum 39 1 bedarfsgerecht bedarfsgerecht 3.1.7 Jahnschule Die Jahnschule befindet sich in einem 1966 als Volksschule errichteten Gebäudekomplex, bestehend aus mehreren zweigeschossigen Klassenbaukörpern, die im Erdgeschoss miteinander verbunden sind. Eine dieser Einheiten wird von der Kindertageseinrichtung „Gänseblümchen“ der Arbeiterwohlfahrt genutzt. Es bestehen daher Reaktivierungsmöglichkeiten dieser Räumlichkeiten zur Schulnutzung. Der ehemalige Luftschutzkeller des Schulgebäudes wird durch einen Sportverein genutzt. Die Klasseneinheiten sind großzügig dimensioniert und größtenteils mit einem Vorraum als Garderobe und einem Nebenraum ausgestattet. Das Schulgebäude wurde 1998 insbesondere durch den Einbau neuer Fenster und die Aufbringung einer Außendämmung saniert. Durch im Jahr 2004 erfolgte Umbaumaßnahmen wurden im Kellergeschoss Räume für die Offene Ganztagsschule hergerichtet. An der Jahnschule werden zum Schuljahr 2010/11 9 Klassen unterrichtet. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (2-zügig) Raumart Unterrichtsräume Mehrzweckräume Fachräume Neue Technologien Musik Lehrmittel Forum / Aula Bibliothek Verwaltung Schulleitung Sekretariat Hausmeister Lehrerzimmer Besprechungszimmer Sportstätten Halleneinheiten Außensportanlagen Sonstiges Ganztagsbereich Schule 8 - 13 Bestand Anzahl / m² 9 Klassen 1 Raum Bedarf Anzahl / m² 8 Klassen 2 Räume 1 Raum 1 Raum mehrere Räume 1 Pausenhalle - 35 m² 150 m² - 1 Büro 1 Büro 1 Büro 1 Raum 1 Raum Bemerkungen bedarfsgerecht 1 1 3 Räume 1 Küche 1 Raum 40 3.1.8 Astrid-Lindgren-Schule / Stammschule Das Schulgebäude besteht aus einem 1904 errichteten und mehrfach umgebauten Altbau, in dem sich neben der Schulnutzung durch die Offene Ganztagsschule und die Betreuungsgruppe in den Obergeschossen Wohnungen befinden, sowie Erweiterungsbauten aus den 50er- und 60er Jahren. Das Raumprogramm ist insgesamt für eine 2 ½-zügige Grundschule ausgelegt. Eine grundlegende Sanierung des Gebäudes einschließlich Fassade erfolgt ab dem Jahr 2011 in mehreren Bauabschnitten. An der Astrid-Lindgren-Schule (Stammschule) werden zum Schuljahr 2010/11 8 Klassen unterrichtet. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (2-zügig) Raumart Unterrichtsräume Mehrzweckräume Fachräume Neue Technologien Kunst Bestand Anzahl / m² 11 Klassen 1 Raum Bedarf Anzahl / m² 8 Klassen 2 Räume 1 Raum 1 Raum - 2 Räume 1 Pausenhalle - 35 m² 150 m² - Lehrmittel Forum / Aula Bibliothek Verwaltung Schulleitung stellv. Schulleitung Sekretariat Hausmeister Lehrerzimmer Lehrerbibliothek 1 Büro 1 Büro 1 Büro 1 Büro 1 Raum 1 Raum Sportstätten Halleneinheiten 1 Außensportanlagen Sonstiges Ganztagsbereich Schule 8 - 13 Bemerkungen bedarfsgerecht 1 5 Räume 1 Küche 1 Raum 41 Schwimmunterricht 3.1.9 Astrid-Lindgren-Schule / Teilstandort Lenningser Straße Der Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule ist in einem Gebäudeteil der Sonnenschule des Kreises Unna untergebracht, den die Stadt Kamen vom Kreis Unna angemietet hat. Am Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule werden zum Schuljahr 2010/11 4 Klassen unterrichtet. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (1-zügig) Raumart Unterrichtsräume Mehrzweckräume Fachräume Musik Neue Technologien Lehrmittel Forum / Aula Bestand Anzahl / m² 4 Klassen - Bedarf Anzahl / m² 4 Klassen 1 Raum 1 Raum - 30 m³ 150 m² - - Bibliothek Verwaltung Büros Besprechung Lehrerzimmer 1 Büro 1 Raum 1 Raum Sportstätten Halleneinheiten 1 - - - Außensportanlagen Sonstiges Ganztagsbereich Schule 8 - 13 Bemerkungen Mitnutzung des Forums der Sonnenschule (Mitnutzung) bedarfsgerecht - 42 Mitnutzung der Turnhalle der Sonnenschule, Schwimmunterricht 3.2. Weiterführende Schulen Bei den weiterführenden Schulen kann anders als bei den sinkenden Schülerzahlen in den Grundschulen keine Gesamtbilanz gezogen werden. Hier sind die vorhandenen Bildungsgänge gesondert zu betrachten. An der Städtischen Hauptschule, der Fridtjof Nansen Realschule und dem Städt. Gymnasium wurden im Rahmen der Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I und dem 1000-SchulenLandesprogramm für Investitionen in Ganztagsschulen, Ganztagsangeboten und pädagogischer Übermittagbetreuung in 2009 die Voraussetzungen für eine Essensausgabe sowie für Aufenthaltsbereiche geschaffen. 3.2.1 Städtische Hauptschule Im Jahr 2001 wurde die neu eingeführte Hauptschule im ehemaligen Schulgebäude der Josefschule am Koppelteich etabliert. Der 1951 errichtete Altbau wurde saniert und in den Jahren 2002 bis 2005 bedarfsgerecht für eine 3-zügige Hauptschule um einen Anbau erweitert. Der Anbau wurde so konzipiert, dass eine Aufstockung je nach Schulentwicklung möglich ist. Zum Schuljahr 2010/11 werden an der Hauptschule 13 Klassen unterrichtet. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (2-zügig) Raumart Bestand Anzahl / m² 15 Klassen 1 Raum - Bedarf Anzahl / m² 12 Klassen 1 Raum - 2 Räume 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum 2 Räume 1 Raum 1 Raum 220 m² 60 m² 150 m² 150 m² Unterrichtsräume Mehrzweckräume Gruppenräume Fachräume Biologie Physik Chemie Neue Technologien Musik Kunst Technik Hauswirtschaft Text. Gestalten Nebenräume Lehrmittel Forum / Aula Bibliothek 1 Raum siehe Mehrzweck 1 Raum 2 Räume 1 Raum 1 Raum mehrere Räume mehrere Räume 1 Forum 1 Raum Verwaltung Schulleitung stellv. Schulleitung Sekretariat Hausmeister Lehrerzimmer Schulsozialarbeiter Besprechungsraum Erste Hilfe 1 Büro 1 Büro 1 Büro 1 Raum 2 Räume 1 Büro 1 Raum 1 Raum Bemerkungen nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf bedarfsgerecht 43 Raumart Sportstätten Halleneinheiten Bestand Anzahl / m² Bedarf Anzahl / m² Bemerkungen 2 1½ gemeinsame Nutzung mit Glückaufschule und Südschule - Teilstandort Nutzung der Sportplatzanlage Hemsack Außensportanlagen Sonstiges Übermittagbetreuung Berufsorientierungsbüro - 2 Räume 1 Küche 1 Raum 44 3.2.2 Fridtjof Nansen Realschule Die im Jahr 2001 ebenfalls neu eingeführte Realschule ist in einem Gebäudebereich (II. Bauabschnitt) des Schulzentrums untergebracht, der annähernd deckungsgleich ist mit den Räumen der ehemaligen Hermann-Ehlers-Gesamtschule. Hinsichtlich des Maßnahmebedarfs wird auf die Ausführungen zur Gesamtschule unter 3.2.4 verwiesen. Zum Schuljahr 2010/11 werden an der Fridtjof Nansen Realschule 19 Klassen unterrichtet. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (3-zügig) Raumart Bestand Anzahl / m² 20 Klassen 2 Räume 4 Räume Bedarf Anzahl / m² 18 Klassen 1 Raum - Unterrichtsräume Mehrzweckräume Gruppenräume Fachräume Biologie Physik Chemie Neue Technologien Musik Kunst Technik Hauswirtschaft Text. Gestalten Nebenräume Lehrmittel Forum / Aula 2 Räume 1 Raum 1 Raum 3 Räume 1 Raum 2 Räume 1 Räume 1 Raum 2 Räume mehrere Räume mehrere Räume 2 Pausenhallen 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum 2 Räume 150 m² 1 Raum 330 m² 60 m² 180 m² Bibliothek mit Gesamtschule 170 m² Verwaltung Schulleitung stellv. Schulleitung Sekretariat Hausmeister Lehrerzimmer Konferenzraum Teeküche Kopierraum Erste Hilfe Schülervertretung 1 Büro 1 Büro 1 Büro 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum Sportstätten Halleneinheiten 6 Außensportanlagen Bemerkungen 3 Räume nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf Mitnutzung Studiobühne Gesamtschule bedarfsgerecht 2 1 Tennenplatz mit Rundlaufbahn u. Weitsprunganl. 1 Kunststofffeld 1 Gymnastikwiese 45 gemeinsame Nutzung mit Gesamtschule gemeinsame Nutzung mit Gesamtschule Raumart Sonstiges Übermittagbetreuung Berufsorientierungsbüro Fremdnutzung Bestand Anzahl / m² Bedarf Anzahl / m² 2 Räume 1 Teeküche 1 Raum 2 Räume Bemerkungen bedarfsgerecht 46 3.2.3 Städtisches Gymnasium Das Schulgebäude ist 1968/69 erbaut und 1981/83 sowie Anfang der 90er Jahre erweitert worden und ist für eine durchgängige 5-Zügigkeit ausgelegt. Zum Schulkomplex gehört auch die Konzertaula, die auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt wird. Am Städt. Gymnasium werden zum Schuljahr 2010/11 in der Sekundarstufe I 25 Klassen unterrichtet. Die Schülerzahl von 522 Schülern in der Sekundarstufe II entspricht bei einer Klassenstärke von 19,5 Schülern 27 Klassen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass vor dem Hintergrund der Umstellung auf das Abitur G8 der ehemalige Jahrgang 10 sowie der Jahrgang 11 in der Einführungsphase zusammengefasst wurden. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (Sek. I – 4-zügig, Sek.II – 7-zügig) Raumart Unterrichtsräume Bestand Anzahl / m² 44 Klassen Mehrzweckräume 2 Räume Fachräume Biologie Physik Chemie 3 Räume 3 Räume 3 Räume Bedarf Anzahl / m² Sek I: 20 Kl. / Sek. II: 21 Kl. Sek I: 1 Raum / Sek II: 2 Räume Sek I: 4 R. Neue Technologien 2 Räume Musik 3 Räume Kunst 4 Räume Technik Hauswirtschaft Text. Gestalten Nebenräume mehrere Räume Lehrmittel mehrere Räume Forum / Aula Konzertaula Bibliothek 1 Raum Verwaltung Schulleitung stellv. Schulleitung Sekretariat Organisations- / Abteilungsleitung Hausmeister Lehrerzimmer Konferenzraum Kopierraum Erste Hilfe Bemerkungen Sek. I: 1 Raum / Sek II: 7 Räume Sek I: 1 Raum / Sek II: 1 Raum Sek I: 1 Raum / Sek II: 1 Raum Sek I: 1 Raum / Sek II: 1 Raum 2 Räume 150 m² 1 Raum Sek I: 440 m² / Sek II: 245 m² Sek I: 60 m² / Sek II: 35 m² Sek I: 240 m² / Sek II: 175 m² Sek I: 190 m² / Sek II: 125 m² nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf 1 Büro 1 Büro 1 Büro 4 Büros 1 Raum 3 Räume 2 Räume 1 Raum 1 Raum bedarfsgerecht 47 Raumart Sportstätten Halleneinheiten Außensportanlagen Sonstiges Übermittagbetreuung Berufsorientierungsbüro Bestand Anzahl / m² Bedarf Anzahl / m² Bemerkungen 2 1 1 1 Kunststofffeld 4 Sporthalle Turnhalle Gymnastikhalle Nutzung des Jahnstadions 4 Räume 1 Mensa mit Küche 1 Raum 48 bedarfsgerecht 3.2.4 Gesamtschule Das Gebäude des Schulzentrums wurde in den siebziger Jahren errichtet und bereits seit Anfang der 1990er Jahre durch umfangreiche Maßnahmen (Erneuerung der Fenster und Brüstungen, Sanitärinstallation, Lüftungsanlagen) saniert. Auch für die nächsten Jahre ist ein weiterer Sanierungsbedarf insbesondere bei den Elektroinstallationen absehbar. Ein großer Hörsaal wurde aufgrund notwendiger umfangreicher Maßnahmen an der Lüftungsanlage stillgelegt. In diesem Zusammenhang wurde durch die Verwaltung letztmalig im Jahr 2010 geprüft, ob mit Blick auf die weiteren Sanierungskosten und unter energetischen Gesichtspunkten ein Abriss und Neubau kostengünstiger wäre. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich ein Abriss und Neubau in einem groben Kostenrahmen von rd. 40 Mio. Euro bewegt und eine Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes des bestehenden Gebäudes von rd. 17,7 Mio. Euro den Haushalt belasten würde und demnach wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Zum Schuljahr 2010/11 werden an der Gesamtschule in der Sekundarstufe I 36 Klassen unterrichtet. Die Schülerzahl von 249 Schülern in der Sekundarstufe II entspricht bei einer Klassenstärke von 19,5 Schülern 13 Klassen. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (Sek. I – 6-zügig, Sek. II – 5-zügig) Raumart Unterrichtsräume Bestand Anzahl / m² 45 Klassen Mehrzweckräume 3 Räume Gruppenräume Fachräume Biologie Physik Chemie 8 Räume Bedarf Anzahl / m² Sek I: 36 Kl. / Sek. II: 12 Kl. Sek I: 2 Räume / Sek II: 1 Raum - 3 Räume 3 Räume 4 Räume Bemerkungen Sek I: 5 R. Neue Technologien 4 Räume Musik 3 Räume Kunst 4 Räume Technik Hauswirtschaft Text. Gestalten Nebenräume 5 Räume 1 Raum 1 Raum mehrere Räume Lehrmittel mehrere Räume Forum / Aula Studiobühne Bibliothek 1 Raum 49 Sek. I: 2 Räume / Sek II: 4 Räume Sek I: 2 Räume / Sek II: 1 Raum Sek I: 2 Räume / Sek II: 1 Raum Sek I: 2 Räume / Sek II: 1 Raum 2 Räume 150 m² 1 Raum Sek I: 660 m² / Sek II: 140 m² Sek I: 80 m² / Sek II: 30 m² Sek I: 360 m² / Sek II: 100 m² Sek I: 260 m² / Sek II: 100 m² nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf Raumart Verwaltung Schulleitung stellv. Schulleitung / Orga didaktische Leitung Sekretariat Organisations- / Abteilungsleitung Büros Hausmeister Lehrerzimmer Konferenzraum Besprechungsraum Schulsozialarbeiterin Kopierraum Erste Hilfe Schülervertretung Sportstätten Halleneinheiten Außensportanlagen Sonstiges Schüleraufenthalt Sek. II Selbstlernzentrum Sek. II Ganztagsbereich Berufsorientierungsbüro Gestalten Schülerverkaufsraum Förderkreis Bestand Anzahl / m² Bedarf Anzahl / m² Bemerkungen 1 Büro 1 Büro 1 Büro 2 Büros 3 Büros 6 Büros 1 Raum 4 Räume 2 Räume 3 Räume 1 Büro 1 Raum 1 Raum 1 Raum bedarfsgerecht 6 1 5 Sporthallen Gymnastikraum; gemeinsame Nutzung mit Realschule gemeinsame Nutzung mit Realschule 1 Tennenplatz mit Rundlaufbahn u. Weitsprunganl. 1 Kunststofffeld 1 Gymnastikwiese 1 Raum 1 Raum 1 Mensa 1 Versorgungsküche 4 Räume 2 Räume 1 Raum (Keller) 1 Raum (Keller) 1 Raum (Keller) 50 56 m² 1.080 m² bedarfsgerecht 3.2.5 Käthe-Kollwitz-Schule / Förderschule Die Käthe-Kollwitz-Schule ist in dem 1954 errichteten Hauptgebäude sowie in einem Altbau aus dem Jahr 1927 untergebracht. Die Gebäude befinden sich in einem energetisch sanierungsbedürftigen Zustand. Maßnahmen im Rahmen der baulichen Unterhaltung wie Erneuerung von Beleuchtung, Parkettversiegelung und –sanierung sowie Anstriche wurden zuletzt in den Jahren 2007 und 2008 umfangreich durchgeführt. Für die Offene Ganztagsschule wurden im Jahr 2006 Räume im Jugendfreizeitzentrum Heerener Str. 205 umgebaut. In den Schuljahren 2003/04 bis 2009/10 wurden Räume des Jugendfreizeitzentrums auch zur Unterbringung von Klassen der Primarstufe genutzt. Am Standort der Förderschule werden zum Schuljahr 2010/11 in der Primarstufe 2 Klassen und in der Sekundarstufe I 8 Klassen unterrichtet. Raumprogramm – Bestand / Bedarf (1-zügig) Raumart Bestand Anzahl / m² 14 Klassen 1 Raum - Bedarf Anzahl / m² 8 Klassen 1 Raum 8 Räume 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum 2 Räume 150 m² 1 Raum 70 m² Forum / Aula Bibliothek 1 Raum 1 Raum 1 Raum mehrere Räume mehrere Räume Pausenhalle 1 Raum Verwaltung Schulleitung stellv. Schulleitung Sekretariat Hausmeister Lehrerzimmer Besprechungsraum Kopierraum / Erste Hilfe 1 Büro 1 Büro 1 Büro 1 Raum 1 Raum 1 Raum 1 Raum Unterrichtsräume Mehrzweckräume Gruppenräume Testräume Fachräume Biologie Physik Chemie Neue Technologien Musik Kunst Technik Werken Hauswirtschaft Text. Gestalten Nebenräume Lehrmittel Sportstätten Halleneinheiten Bemerkungen nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf 30 m² 150 m² - bedarfsgerecht 2 1 1 Außensportanlagen 51 Sporthalle Turnhalle Nutzung Sportanlagen Heeren Raumart Sonstiges Ganztagsbereich Übermittagbetreuung Bestand Anzahl / m² 1 Mehrzweck 1 Küche 3 Räume 2 Gruppenr. 1 Mensa 52 Bedarf Anzahl / m² Bemerkungen VII. Fazit Die Schullandschaft in Kamen wird sich nicht gravierend verändern. Alle Schulformen bleiben wie bisher erhalten. Auswirkungen aufgrund evtl. anstehender Änderungen des Schulgesetzes können im Rahmen dieses Plans noch nicht prognostiziert werden. In Bezug auf die vorgelegten Ausführungen lassen sich folgende Ergebnisse zusammenfassen: Primarbereich: In Kamen-Mitte ergeben sich Verschiebungen durch die Auflösung der Glückaufschule. Es wird eine Korrektur der Zügigkeit an der Diesterwegschule auf generell 3-zügig vorgeschlagen. In Südkamen lässt die Entwicklung ab 2012 an der Stammschule eine überwiegende 1Zügigkeit erwarten. Die Entwicklung des Teilstandortes ist wegen der Schulart „Bekenntnisschule“ schwer zu prognostizieren. Das Wahlverhalten der Eltern in den Schuljahren 2002/03 bis 2011/12 lässt jedoch regelmäßig eine 1-Zügigkeit vermuten. Im Ortsteil Methler ist in den prognostizierten Jahren eine 3 bis 4-Zügigkeit zu erkennen. Derzeit ist die Bildung von max. 4 Klassen und in begründeten Einzelfällen an der Jahnschule eine weitere Klasse möglich. Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen in Heeren-Werve gibt es keine verlässliche Perspektive für die Erhaltung des Teilstandortes. Mit Blick auf die zu erwartende 2-Zügigkeit im Schuljahr 2012/13 wird die Beschulung der zwei zu erwartenden Eingangsklassen nach Abstimmung mit dem Schulamt für den Kreis Unna und der Schulleitung aus pädagogischer und schulorganisatorischer Sicht an der Stammschule erfolgen. Die Stadt Kamen wird die durch das 4. Schulrechtsänderungsgesetz vom 22.12.2010 eröffnete Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche bilden zu können, bewusst nicht wahrnehmen. Die Steuerung über den Beschluss der Zügigkeit wird als der bessere Weg gesehen. Soweit wie möglich wird am vorhandenen Schulraum festgehalten, wobei der Teilstandort in Heeren-Werve nur noch temporär angeboten werden kann, weil das Potential von nur zwei Zügen vorhanden ist. Die im Schulentwicklungsplan prognostizierten Schülerzahlen beziehen sich auf die schon geborenen Kinder. Die aktuelle Bebauung und die Planung von Wohnbaubereichen lässt eine gravierende Veränderung der Schülerzahlen in den nächsten Jahren nicht erwarten. Sekundarstufe I Bei der Hauptschule ist eine 1- bis 2-Zügigkeit überwiegend gesichert. Zusätzlich zur Schülerzahl in der Eingangsklasse wechseln regelmäßig Schüler aus der Orientierungsstufe anderer Schulformen in den 7. Jahrgang der Hauptschule. (Schulformwechsler nach der Orientierungsstufe) Unter Berücksichtigung von zu erwartenden Abweisungen der Gesamtschule wird in der Realschule eine 3-Zügigkeit erwartet. 53 Die Entwicklung am Gymnasium lässt die Prognose einer 4-Zügigkeit und die an der Gesamtschule einer 6- Zügigkeit zu. Sekundarstufe II Die Prognose der Übergänger in die Sekundarstufe II lässt in den Schulformen des Gymnasiums und der Gesamtschule keine großen Veränderungen erkennen. Schulraum Wie aus der Bewertung des Schulraumbestandes und Schulraumbedarfs der einzelnen Schulstandorte ersichtlich, sind aus Nutzungsansprüchen keine baulichen Maßnahmen erforderlich. Die innerhalb der Gebäude weiterhin vorzunehmenden punktuellen baulichen Unterhaltungen und Fachraumausstattungen bleiben davon unbeschadet und sind zu den jeweiligen Haushaltsjahren unter Berücksichtigung der kommunalen Finanzen einzutragen. Maßnahmebedarfe in den Schulgebäuden aufgrund der weiteren Entwicklung der Offenen Ganztagsschule sowie der Inklusion sind derzeit nicht absehbar. Abzuwarten bleibt auch, ob sich aus einer seit langem auf Landesebene diskutierten Aktualisierung und Überarbeitung der Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen abweichende Entwicklungen und Handlungsbedarfe ergeben. Als Antwort auf die sinkenden Schülerzahlen in der Primarstufe wurde bereits durch Beschluss des Rates vom 17.12.2009 die Auflösung der Glückaufschule beschlossen. Die weitere Entwicklung der Astrid-Lindgren-Schule im Ortteil Heeren-Werve und damit eine Aufgabe der vom Kreis Unna angemieteten Schulräume am Teilstandort Lenningser Straße bleibt in den nächsten Jahren abzuwarten. Der Schulraum an den verbleibenden Schulstandorten ist weiterhin vorzuhalten, um für zukünftige kommunal- und landespolitische Entwicklungen wie die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und die Weiterentwicklung der Förderschulen (Inklusion) gerüstet zu sein. Die Vorhaltung einzelner Raumüberhänge an den Schulstandorten wird auch weiterhin in Kauf genommen, um den Schulen erweiterte pädagogische Handlungsoptionen zu eröffnen. Hierbei ist auch berücksichtigt, dass die Aufgabe einzelner Räume zu keiner nennenswerten Verringerung des Bewirtschaftungsaufwandes führt. 54