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Anlage 2 - Umweltbericht.pdf

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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Anlage 2 - Umweltbericht.pdf
Größe
47 kB
Erstellt
07.12.15, 12:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:59

Inhalt der Datei

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 Ka-Me „Feuerwehr Methler“ Erweiterung der Feuerwache im Stadtteil Kamen-Methler Umweltbericht Stadt Kamen Fachbereich 60.2 (Planung, Umwelt ) 1 von 10 Inhaltsverzeichnis: 1. Inhalt und Ziele 2. Ziele des Umweltschutzes, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen a. b. c. d. e. f. g. h. i. j. k. Auswirkungen auf den Menschen Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange Auswirkungen auf Natur und Landschaft Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme Auswirkungen durch Altlasten Auswirkungen auf das Grundwasser Auswirkungen auf Oberflächengewässer Auswirkungen durch anfallendes Abwasser und Abfälle Auswirkungen auf das Klima Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltschutzbelangen 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 5. Alternative Planungsmöglichkeiten 6. Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung 7. Maßnahmen zur Überwachung 8. Allgemein verständliche Zusammenfassung 2 von 10 1. Inhalt und Ziele Der im Bebauungsplan Nr. 38 Ka-Me „Feuerwehr Methler“ dargestellte Planungsraum liegt östlich der Straße Bunte Kuh im Bereich der bereits bestehenden Feuerwache Methler im Stadtteil Kamen-Methler. Die Gesamtfläche beträgt ca. 0,22 ha. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Erweiterung und Errichtung der Feuerwache im Stadtteil Kamen-Methler. Die Feuerwache der Feuerwehr-Methler an der Straße „Bunte Kuh“ stößt bereits seit geraumer Zeit an ihre räumlichen Grenzen. Sowohl die Möglichkeiten für das Unterstellen und Warten der Fahrzeuge und Gerätschaften, als auch der Platzbedarf für Schulungsmaßnahmen, Umkleideund Aufenthaltsräume ist nicht mehr zeitgemäß und sehr unzureichend. Der Bebauungsplan Nr. 21 Ka-Me aus dem Jahre 1980 berücksichtigt die heutigen Bedarfe einer modernen Feuerwache nicht in ausreichendem Maße. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht möglich, da die Standorterweiterung die räumlichen Grenzen des bestehenden Bebauungsplanes überschreitet Im Regionalplan des Regierungsbezirkes Arnsberg, Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) und im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr dargestellt. Der Landschaftsplan des Kreises Unna, Raum Kamen – Bönen sieht keine Festsetzungen für den Bereich vor. 2. Ziele des Umweltschutzes, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Ziele des Umweltschutzes nach Fachgesetz, Fachplan 1 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden § 1 (6) Nr. 7 a) BauGB und § 1a (2) BauGB 2 Retention von Niederschlagswasser § 1 (6) Nr. 7 a) BauGB , § 18a Wasserhaushaltsgesetz und § 51a Landeswassergesetz NW § 1 (6) Nr. 7 a) BauGB und § 1 Bundesimmissionsschutzgesetz 3 Luftreinhaltung 4 Vermeidung von Lärm § 1 (6) Nr. 7 c) BauGB und § 1 Bundesimmissionsschutzgesetz Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 38 Ka-Me „Feuerwehr Methler“ Ausweisung der bebaubaren Flächen als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 Die abwassertechnische Erschlie ßung ist über die vorhandenen Entwässerungsanlagen gesichert. Aussagen hierüber werden im Bebauungsplan nicht getroffen, da schädliche Einwirkungen auf die Luft nicht zu erwarten sind Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm sind nicht zu ergreifen, da es sich lediglich um eine Erweiterung des Gebäudebestandes handelt. 3 von 10 Ziele des Umweltschutzes nach Fachgesetz, Fachplan Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 35 Ka-Me „Auf dem Pastoratsfelde“ 5 Vermeidung und umweltgerechte Entsorgung von Abfällen Abfallrecht Eine zusätzliche bauleitplanerische Berücksichtigung ist hier neben den geltenden fachgesetzlichen Regelungen nicht erforderlich. 6 Vermeidung und umweltgerechte Entsorgung von Abwässern § 1 (6) Nr. 7 a) BauGB und § 18a Wasserhaushaltsgesetz und § 53 Landeswassergesetz NW § 1 (6) Nr. 7 a) BauGB Die sach- und fachgerechte Entsorgung des Abwassers ist im Rahmen des Bebauungsplanes geregelt. 7 Erhalt schützenswerter Bestände der Fauna und Flora 8 Schutz des Landschaftsbildes § 1 (6) Nr. 7 a) BauGB Im Planungsgebiet befinden sich bereits vorhandene Gebäudebestände, Zuwegungen sowie intensiv genutzte Rasenflächen. Da es sich der Planbereich innerhalb des vorhandenen Gebäudebestandes befindet sind keine Beeinträchtigungen des vorhandenen Orts- und Landschaftsbild zu erwarten. 4 von 10 Arten und Lebensräume X X X Boden X X X X X X X X X Klima/Luft Wasser Landschaftsbild und Erholung X Kultur- und Sachgüter X X X Mensch und Gesundheit, Lärm X X X X X Bemerkungen hoch mittel gering Gesamtbedeutung hoch gering mittel Empfindlichkeit hoch Leistungsfähigkeit mittel Schutzgut gering Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 (4) ermittelt wurden. Das Plangebiet ist geprägt durch vorhandene Gebäude als auch intensiv genutze Rasenflächen, die keine Bedeutung für die Artenvielfalt und Lebensräume im Bereich Flora und Fauna haben. Der Boden ist stark anthropogen beeinflusst. Auf Grund der geringen Größe des Bodeneingriffs sind keine negativen Auswirkungen auf den Bodenhaushalt zu erwarten. Stadtklimatisch ist die Fläche ohne Bedeutung. Auf Grund der geringen Flächengröße hat der Planungsbereich lediglich eine geringe Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes findet nicht statt. Einen Einfluss auf Kultur- und Sachgüter hat die angestrebte Planung nicht. Die Fläche hat keine Bedeutung für die Erholungsnutzung. Den Menschen beeinträchtigende Lärmimmissionen sowie -emissionen sind nicht zu erwarten. 5 von 10 Auswirkungen auf die untersuchten Schutzgüter (Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands) h. Auswirkungen auf den Menschen In unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Erweiterung der Feuerwache Methler befindet sich Wohnbebauung. Durch die Planung sind keine zusätzlichen Auswirkungen auf den Menschen zu erwarten, da die Nutzungsintensität nach Planrealisierung gleich bleibt. Beeinträchtigungen durch ausgehende Lärm- und Geruchs- und sonstige Emissionen sind lediglich marginal zu erwarten. Zusätzlicher Kraftverkehr ist nicht zu erwarten. Durch die Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück der Feuerwache ist davon auszugehen, dass der Parkdruck im Straßenraum und die damit verbundene Nachbarbelästigung abnimmt. b. Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange Bei der Fläche zur Erweiterung der Feuerwehr handelt es sich um eine geringfügige Inanspruchnahme einer intensiv genutzten Rasenfläche. Im Rahmen einer Vorprüfung konnte kein relevantes Artenspektrum sowie evtl. Wirkfaktorten festgestellt werden. Daher sind evtl. Auswirkungen auch auf Arten außerhalb des Planungsraumes nicht ersichtlich. c. Auswirkungen auf Natur und Landschaft Das Planvorhaben stellt lediglich einen geringen Eingriff in den Naturhaushalt sowie das Landschaftsbild dar, ist aber dennoch entsprechend auszugleichen. Der überwiegende Teil der Fläche besteht aus bereits bebauten Flächen der bestehenden Feuerwache sowie Erschließungsanlagen und Zuwegungen. Die Erweiterungsfläche ist durch eine intensiv bewirtschaftete Rasenfläche, mit einer geringen ökologischen Wertigkeit, geprägt. Lediglich der Boden als Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasserund Nährstoffkreisläufen, seiner Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaufunktion und seiner Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers, wird beeinträchtigt. Durch die geringe Flächeninanspruchnahme des Planvorhabens sind aber keine bedeutsamen Auswirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt zu erwarten. Die vorhandenen, intensiv genutzte und bewirtschaftete Rasenfläche hat keine Bedeutung für Flora, Fauna und Kleinklima. d. Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Ziel ist es ausreichend Freiraum für Entwicklungsmöglichkeiten zukünftiger Generationen zur Verfügung zu stellen. Eine ungehemmte Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen würde dieser Zielsetzung entgegen stehen. Mit der Durchführung der Planung wird in geringem Maße Freifläche bebaut und dem Bodenhaushalt dauerhaft entzogen. Durch die Realisierung der Planung im Umfeld und unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Feuerwache wird einem schonenden Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen Die Suche nach einem Alternativstandort an anderer Stelle wurde aus diesem Grunde nicht in Erwägung gezogen. Hierdurch wird die Beeinträchtigung der Funktion des Bodens durch dauerhafte Verdichtung und Veränderung des Bodenaufbaus so gering wie möglich gehalten. e. Auswirkungen durch Altlasten 6 von 10 Altlasten und Altlastenverdachtsflächen sind im Planungsbereich nicht bekannt. Die Fläche befindet sich innerhalb eines Bombenabwurfgebietes. Einen Hinweis auf vorhandene Kampfmittel gibt es derzeit allerdings nicht. Alle erkennbaren Blindgängereinschlagstellen wurden bereits bearbeitet. Weist bei der Durchführung des Bauvorhabens allerdings der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelräumdienst zu verständigen. f. Auswirkungen auf das Grundwasser Der Grundwasserhaushalt wird im Bereich des Bebauungsplanes gestört. Durch die geringe Flächengröße des Plangebietes wird die Störung als nicht wesentlich eingestuft. Auch bei der Anlage der inneren Verkehrserschließung wird im Rahmen der „Textlichen Festsetzungen“ des Bebauungsplanes festgesetzt, dass nur wasserdurchlässige Materialien verwandt werden dürfen. g. Auswirkungen auf Oberflächengewässer Oberflächengewässer sind im Planbereich nicht betroffen. h. Auswirkungen durch anfallendes Abwasser und Abfälle Das anfallende Abwasser wird über das vorhandenen Leitungssystem abgeleitet . Die anfallenden Abfälle werden ebenso fachgerecht entsorgt. Besondere Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. i. Auswirkungen auf das Klima Der Bereich ist stadtklimatisch ohne Bedeutung. Auf Grund seiner geringen Flächeninanspruchnahme werden selbst kleinklimatische Abweichungen nicht erwartet. j. Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Kultur- und Sachgüter sind im Planungsbereich nicht bekannt. Auswirkungen auf das Ortsbild des Dorfes Methler sind nicht gegeben. Die Erweiterung der Feuerwache soll sich zukünftig harmonisch in die Nachbarbebauung einfügen. k. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltschutzbelangen Umwelteinwirkungen auf ein Schutzgut können indirekte Folgen für andere Schutzgüter nach sich ziehen. Dabei hängen die Intensität und die Empfindlichkeit der Wechselbeziehungen von der Wertigkeit, der Empfindlichkeit und der Vorbelastung der einzelnen Schutzgüter ab. Durch die beabsichtigte Bebauung und Versiegelung werden in geringen Maße vorhandene Rasenflächen beseitigt. Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Belangen des Umweltschutzes sind allerdings auf Grund der geringen Flächeninanspruchnahme und der bisherigen intensiven Nutzung nicht gegeben. Von Bedeutung ist insbesondere die Beeinträchtigung des Bodens durch Versiegelung und die damit verbundene Einflussnahme auf den Wasserhaushalt. Die Verringerung der Versickerung bedeutet hierbei gleichzeitig eine Reduzierung der Grundwassermenge sowie eine damit 7 von 10 einhergehende Erhöhung des Oberflächenabflusses. Durch die geringe Flächengröße der zukünftigen Baumaßnahme sowie die räumliche Begrenztheit des Eingriffs ist aber, unter Berücksichtigung minimierender Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplanes, lediglich mit minimalen, lokal begrenzten Auswirkungen zu rechnen. 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Durch die Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 38 Ka-Me „Feuerwehr Methler“ ergeben sich die zuvor dargestellten Umweltauswirkungen auf das Plangebiet, bzw. auf die direkt angrenzenden Flächen. Die wesentlichste Beeinträchtigung liegt im Flächenverbrauch. Aber auch geringfügige Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes sind zu erwarten. Bei Nichtdurchführung der Planung sind durch den Fortbestand der bisherigen Nutzung keine wesentlichen Veränderungen des Ist-Zustandes zu erwarten. 4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Emissionen und der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens untersucht und bewertet. Ziel ist es, in diesen Bereichen eine möglichst umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Mit Energie ist sparsam umzugehen. Bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme ist auch die Verwendung erneuerbarer Energien anzustreben. Maßnahmen zum Ausgleich Gem. § 1a BauGB sind Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung auszugleichen. Im nachfolgenden Verfahren ist auf Grundlage der „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung, des Kreises Unna“ eine entsprechende Ausgleichsbilanzierung zu erstellen. Durch die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf mit dem Nutzungszweck Feuerwehr wird ein bisher zum Teil als Rasenfläche genutzter Bereich versiegelt. Die Überprüfung des Bebauungsplanentwurfes hinsichtlich erforderlicher Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Eingriffes führte zu dem Ergebnis, dass die Planung gegenüber dem Bestand ein Biotopwertminus von 94,4 aufweist. Zum Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft sollen entsprechende Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplanes getroffen werden. auszugleichen. Der Eingriff wird auf einer Fläche im Ortsteil Methler-Wasserkurl durch eine Aufforstungsmaßnahme kompensiert. Da die Fläche noch mit Pachtverträgen bis zum Jahr 2012 gebunden ist, wird die Maßnahme 2013 durchgeführt. 5. Alternative Planungsmöglichkeiten Weitere Planungsvarianten wurden nicht geprüft, da sich das Projekt am bereits vorhandenen Feuerwehrstandort am kostengünstigsten und flächensparensten realisieren lässt. Auch die 8 von 10 sonstigen umweltschützenden Belange sind am Standort „Bunte Kuh“ am Geringsten betroffen, da es sich nicht um einen vollständigen Neubau, sondern lediglich um die Erweiterung und den Umbau einer bestehenden baulichen Anlage handelt. 6. Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ. Klassifiziert wurde die Erheblichkeit des Eingriffs in drei Stufen: gering, mittel und hoch. Dabei ist bei der Bewertung der Erheblichkeit insbesondere bei den Schutzgütern die Ausgleichbarkeit von Auswirkungen ein wichtiger Indikator. 7. Maßnahmen zur Überwachung Gemäß § 4 c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung des Bebauungsplanes eintreten. Ziel und Gegenstand des Monitorings ist, die Prognosen des Umweltberichts durch Überwachung einer Kontrolle zu unterziehen, um u.a. erhebliche unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen der Durchführung der Planung festzustellen und geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Wie in den vorangegangenen Kapiteln dargelegt, sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung des Bebauungsplanes zu erwarten. Dennoch ist nach der Realisierung des Planvorhabens durch die nachfolgende dargelegte Überwachungsmaßnahme die Richtigkeit der Annahmen, Prognosen und Bewertungen im Umweltbericht zu überprüfen, um den gesetzlichen Erfordernissen des Monitorings Rechnung zu tragen. Folgende Maßnahme wird getroffen: Maßnahme zur Überwachung Prüfung der im Bebauungsplan festgesetzten Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Pflegezustand Zeitlicher Rahmen und Durchführung Erste örtliche Kontrolle im Jahr nach der Durchführung, danach regelmäßige jährliche Kontrolle durch städtische Mitarbeiter Des weiteren sind die Behörden gemäß § 4 Abs. 3 BauGB gesetzlich dazu verpflichtet, die Stadt Kamen über die bei ihnen im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung anfallenden Erkenntnisse über erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen zu unterrichten 8. Zusammenfassung Die geplante Feuerwache deckt dringend erforderliche Bedarfe des Feuerwehrwesens im Stadtteil Kamen-Methler. Die bisherige Wache entspricht nicht mehr zeitgemäßen, modernen Ansprüchen an eine voll funktionsfähige Feuerwehr in Methler. Das Projekt soll auf der vorgesehenen Fläche realisiert werden, da der Eingriff an dieser Stelle die Umwelt am Geringsten belastet, am Kostengünstigsten ist und einen über Jahrzehnte etablierten Standort langfristig erhält. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen der Planung auf die relevanten Schutzgüter im Planbereich untersucht. Wie die Umweltprüfung gezeigt hat, ergeben sich durch die Planung keine erheblichen bzw. ausschließlich geringe Beeinträchtigungen von Schutzgütern, die nicht ausgeglichen werden können. Die Tabelle auf Seite 5 gibt einen Überblick der wichtigsten Ergebnisse. 9 von 10 Zudem wurden auch die Auswirkungen auf die Schutzgüter bei Verzicht der Planung geprüft. Maßnahmen zur Überwachung unvorhergesehener erheblicher Umweltauswirkungen der Planung wurden hinreichend konkretisiert.. Tabellarische Zusammenfassung der Umweltauswirkungen Umweltbelang Auswirkungen durch Planverwirklichung Erheblichkeit Arten und Lebensräume Der Verlust einer Rasenfläche, die derzeit intensiv gepflegt und genutzt wird hat keine Beeinträchtigung von Lebensraumfunktionen. gering Boden Beeinträchtigt wird die Funktion des Bodens durch dauerhafte Verdichtung und Veränderung des Bodenaufbaus gering Stadt- und mikroklimatische Auswirkungen sind im messbaren Bereich nicht zu erwarten Klima / Luft gering Verringerung der Grundwasserneubildung und Vermehrung des abzuführenden Oberflächenwassers Wasser gering Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Landschaftsbild und Erholung gering Kultur- und Sachgüter Eine Beeinträchtigung der Ortssilhouette des Dorfes Methler ist nicht gegeben. Andere Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen. Mensch, Gesundheit. Lärm Die Fläche hat keine Bedeutung für die Erholungsnutzung. Den Menschen beeinträchtigende Lärmimmissionen sowie –emissionen sind nicht zu erwarten. gering gering 10 von 10