Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Anlage 2 - Umweltbericht.pdf
Größe
47 kB
Erstellt
07.12.15, 12:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 Ka-Me
„Feuerwehr Methler“
Erweiterung der Feuerwache im Stadtteil Kamen-Methler
Umweltbericht
Stadt Kamen
Fachbereich 60.2 (Planung, Umwelt )
1 von 10
Inhaltsverzeichnis:
1. Inhalt und Ziele
2. Ziele des Umweltschutzes, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
a.
b.
c.
d.
e.
f.
g.
h.
i.
j.
k.
Auswirkungen auf den Menschen
Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange
Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme
Auswirkungen durch Altlasten
Auswirkungen auf das Grundwasser
Auswirkungen auf Oberflächengewässer
Auswirkungen durch anfallendes Abwasser und Abfälle
Auswirkungen auf das Klima
Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltschutzbelangen
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
5. Alternative Planungsmöglichkeiten
6. Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung
7. Maßnahmen zur Überwachung
8. Allgemein verständliche Zusammenfassung
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1. Inhalt und Ziele
Der im Bebauungsplan Nr. 38 Ka-Me „Feuerwehr Methler“ dargestellte Planungsraum liegt
östlich der Straße Bunte Kuh im Bereich der bereits bestehenden Feuerwache Methler im
Stadtteil Kamen-Methler. Die Gesamtfläche beträgt ca. 0,22 ha. Vorrangiges Ziel der Planung
ist die Erweiterung und Errichtung der Feuerwache im Stadtteil Kamen-Methler.
Die Feuerwache der Feuerwehr-Methler an der Straße „Bunte Kuh“ stößt bereits seit geraumer
Zeit an ihre räumlichen Grenzen. Sowohl die Möglichkeiten für das Unterstellen und Warten der
Fahrzeuge und Gerätschaften, als auch der Platzbedarf für Schulungsmaßnahmen, Umkleideund Aufenthaltsräume ist nicht mehr zeitgemäß und sehr unzureichend. Der Bebauungsplan Nr.
21 Ka-Me aus dem Jahre 1980 berücksichtigt die heutigen Bedarfe einer modernen
Feuerwache nicht in ausreichendem Maße. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht
möglich, da die Standorterweiterung die räumlichen Grenzen des bestehenden
Bebauungsplanes überschreitet
Im Regionalplan des Regierungsbezirkes Arnsberg, Oberbereich Dortmund – westlicher Teil –
ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) und im Flächennutzungsplan der Stadt
Kamen als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr dargestellt. Der
Landschaftsplan des Kreises Unna, Raum Kamen – Bönen sieht keine Festsetzungen für den
Bereich vor.
2. Ziele des Umweltschutzes, Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen
Ziele des
Umweltschutzes
nach Fachgesetz,
Fachplan
1 Sparsamer Umgang
mit Grund und Boden
§ 1 (6) Nr. 7 a) BauGB und
§ 1a (2) BauGB
2 Retention von
Niederschlagswasser
§ 1 (6) Nr. 7 a) BauGB , §
18a Wasserhaushaltsgesetz und § 51a
Landeswassergesetz NW
§ 1 (6) Nr. 7 a) BauGB und
§ 1 Bundesimmissionsschutzgesetz
3 Luftreinhaltung
4 Vermeidung von Lärm
§ 1 (6) Nr. 7 c) BauGB und
§ 1 Bundesimmissionsschutzgesetz
Ausweisung des
Bebauungsplanes Nr. 38 Ka-Me
„Feuerwehr Methler“
Ausweisung der bebaubaren
Flächen als Fläche für den
Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung Feuerwehr mit
einer Grundflächenzahl (GRZ) von
0,4
Die abwassertechnische Erschlie
ßung ist über die vorhandenen
Entwässerungsanlagen gesichert.
Aussagen hierüber werden im
Bebauungsplan nicht getroffen, da
schädliche Einwirkungen auf die
Luft nicht zu erwarten sind
Maßnahmen zur Vermeidung von
Lärm sind nicht zu ergreifen, da es
sich lediglich um eine Erweiterung
des Gebäudebestandes handelt.
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Ziele des
Umweltschutzes
nach Fachgesetz,
Fachplan
Ausweisung des
Bebauungsplanes Nr. 35 Ka-Me
„Auf dem Pastoratsfelde“
5 Vermeidung und
umweltgerechte
Entsorgung von
Abfällen
Abfallrecht
Eine zusätzliche bauleitplanerische
Berücksichtigung ist hier neben den
geltenden fachgesetzlichen
Regelungen nicht erforderlich.
6 Vermeidung und
umweltgerechte
Entsorgung von
Abwässern
§ 1 (6) Nr. 7 a) BauGB und
§ 18a
Wasserhaushaltsgesetz
und § 53 Landeswassergesetz NW
§ 1 (6) Nr. 7 a) BauGB
Die sach- und fachgerechte
Entsorgung des Abwassers ist im
Rahmen des Bebauungsplanes
geregelt.
7 Erhalt schützenswerter
Bestände der Fauna
und Flora
8 Schutz des Landschaftsbildes
§ 1 (6) Nr. 7 a) BauGB
Im Planungsgebiet befinden sich
bereits vorhandene Gebäudebestände, Zuwegungen sowie
intensiv genutzte Rasenflächen.
Da es sich der Planbereich
innerhalb des vorhandenen
Gebäudebestandes befindet sind
keine Beeinträchtigungen des
vorhandenen Orts- und
Landschaftsbild zu erwarten.
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Arten und
Lebensräume
X
X
X
Boden
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Klima/Luft
Wasser
Landschaftsbild
und Erholung
X
Kultur- und
Sachgüter
X
X
X
Mensch und
Gesundheit,
Lärm
X
X
X
X
X
Bemerkungen
hoch
mittel
gering
Gesamtbedeutung
hoch
gering
mittel
Empfindlichkeit
hoch
Leistungsfähigkeit
mittel
Schutzgut
gering
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem.
§ 2 (4) ermittelt wurden.
Das Plangebiet ist geprägt
durch vorhandene Gebäude
als auch intensiv genutze
Rasenflächen, die keine
Bedeutung für die
Artenvielfalt und
Lebensräume im Bereich
Flora und Fauna haben.
Der Boden ist stark
anthropogen beeinflusst. Auf
Grund der geringen Größe
des Bodeneingriffs sind keine
negativen Auswirkungen auf
den Bodenhaushalt zu
erwarten.
Stadtklimatisch ist die Fläche
ohne Bedeutung.
Auf Grund der geringen Flächengröße hat der Planungsbereich lediglich eine geringe
Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes.
Eine Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes findet nicht
statt.
Einen Einfluss auf Kultur- und
Sachgüter hat die
angestrebte Planung nicht.
Die Fläche hat keine
Bedeutung für die
Erholungsnutzung. Den
Menschen beeinträchtigende
Lärmimmissionen
sowie -emissionen sind nicht
zu erwarten.
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Auswirkungen auf die untersuchten Schutzgüter (Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustands)
h. Auswirkungen auf den Menschen
In unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Erweiterung der Feuerwache Methler befindet
sich Wohnbebauung. Durch die Planung sind keine zusätzlichen Auswirkungen auf den
Menschen zu erwarten, da die Nutzungsintensität nach Planrealisierung gleich bleibt.
Beeinträchtigungen durch ausgehende Lärm- und Geruchs- und sonstige Emissionen sind
lediglich marginal zu erwarten. Zusätzlicher Kraftverkehr ist nicht zu erwarten. Durch die
Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück der Feuerwache ist davon auszugehen, dass
der Parkdruck im Straßenraum und die damit verbundene Nachbarbelästigung abnimmt.
b. Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange
Bei der Fläche zur Erweiterung der Feuerwehr handelt es sich um eine geringfügige
Inanspruchnahme einer intensiv genutzten Rasenfläche. Im Rahmen einer Vorprüfung konnte
kein relevantes Artenspektrum sowie evtl. Wirkfaktorten festgestellt werden. Daher sind evtl.
Auswirkungen auch auf Arten außerhalb des Planungsraumes nicht ersichtlich.
c. Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Das Planvorhaben stellt lediglich einen geringen Eingriff in den Naturhaushalt sowie das
Landschaftsbild dar, ist aber dennoch entsprechend auszugleichen.
Der überwiegende Teil der Fläche besteht aus bereits bebauten Flächen der bestehenden
Feuerwache sowie Erschließungsanlagen und Zuwegungen. Die Erweiterungsfläche ist durch
eine intensiv bewirtschaftete Rasenfläche, mit einer geringen ökologischen Wertigkeit, geprägt.
Lediglich der Boden als Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasserund Nährstoffkreisläufen, seiner Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaufunktion und seiner Filter-,
Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des
Grundwassers, wird beeinträchtigt. Durch die geringe Flächeninanspruchnahme des
Planvorhabens sind aber keine bedeutsamen Auswirkungen auf den Boden- und
Wasserhaushalt zu erwarten.
Die vorhandenen, intensiv genutzte und bewirtschaftete Rasenfläche hat keine Bedeutung für
Flora, Fauna und Kleinklima.
d. Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Ziel ist es ausreichend
Freiraum für Entwicklungsmöglichkeiten zukünftiger Generationen zur Verfügung zu stellen.
Eine ungehemmte Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen würde dieser
Zielsetzung entgegen stehen.
Mit der Durchführung der Planung wird in geringem Maße Freifläche bebaut und dem
Bodenhaushalt dauerhaft entzogen. Durch die Realisierung der Planung im Umfeld und unter
Einbeziehung der bereits vorhandenen Feuerwache wird einem schonenden Umgang mit
Grund und Boden Rechnung getragen Die Suche nach einem Alternativstandort an anderer
Stelle wurde aus diesem Grunde nicht in Erwägung gezogen.
Hierdurch wird die Beeinträchtigung der Funktion des Bodens durch dauerhafte Verdichtung
und Veränderung des Bodenaufbaus so gering wie möglich gehalten.
e. Auswirkungen durch Altlasten
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Altlasten und Altlastenverdachtsflächen sind im Planungsbereich nicht bekannt. Die Fläche
befindet sich innerhalb eines Bombenabwurfgebietes. Einen Hinweis auf vorhandene
Kampfmittel gibt es derzeit allerdings nicht. Alle erkennbaren Blindgängereinschlagstellen
wurden bereits bearbeitet. Weist bei der Durchführung des Bauvorhabens allerdings der
Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände
beobachtet, sind die arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelräumdienst zu
verständigen.
f. Auswirkungen auf das Grundwasser
Der Grundwasserhaushalt wird im Bereich des Bebauungsplanes gestört. Durch die geringe
Flächengröße des Plangebietes wird die Störung als nicht wesentlich eingestuft. Auch bei der
Anlage der inneren Verkehrserschließung wird im Rahmen der „Textlichen Festsetzungen“ des
Bebauungsplanes festgesetzt, dass nur wasserdurchlässige Materialien verwandt werden
dürfen.
g. Auswirkungen auf Oberflächengewässer
Oberflächengewässer sind im Planbereich nicht betroffen.
h. Auswirkungen durch anfallendes Abwasser und Abfälle
Das anfallende Abwasser wird über das vorhandenen Leitungssystem abgeleitet . Die
anfallenden Abfälle werden ebenso fachgerecht entsorgt. Besondere Auswirkungen auf die
Umwelt sind nicht zu erwarten.
i.
Auswirkungen auf das Klima
Der Bereich ist stadtklimatisch ohne Bedeutung. Auf Grund seiner geringen
Flächeninanspruchnahme werden selbst kleinklimatische Abweichungen nicht erwartet.
j.
Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
Kultur- und Sachgüter sind im Planungsbereich nicht bekannt. Auswirkungen auf das Ortsbild
des Dorfes Methler sind nicht gegeben. Die Erweiterung der Feuerwache soll sich zukünftig
harmonisch in die Nachbarbebauung einfügen.
k. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltschutzbelangen
Umwelteinwirkungen auf ein Schutzgut können indirekte Folgen für andere Schutzgüter nach
sich ziehen. Dabei hängen die Intensität und die Empfindlichkeit der Wechselbeziehungen von
der Wertigkeit, der Empfindlichkeit und der Vorbelastung der einzelnen Schutzgüter ab.
Durch die beabsichtigte Bebauung und Versiegelung werden in geringen Maße vorhandene
Rasenflächen beseitigt. Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Belangen des
Umweltschutzes sind allerdings auf Grund der geringen Flächeninanspruchnahme und der
bisherigen intensiven Nutzung nicht gegeben.
Von Bedeutung ist insbesondere die Beeinträchtigung des Bodens durch Versiegelung und die
damit verbundene Einflussnahme auf den Wasserhaushalt. Die Verringerung der Versickerung
bedeutet hierbei gleichzeitig eine Reduzierung der Grundwassermenge sowie eine damit
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einhergehende Erhöhung des Oberflächenabflusses. Durch die geringe Flächengröße der
zukünftigen Baumaßnahme sowie die räumliche Begrenztheit des Eingriffs ist aber, unter
Berücksichtigung minimierender Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplanes, lediglich mit
minimalen, lokal begrenzten Auswirkungen zu rechnen.
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Durch die Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 38 Ka-Me „Feuerwehr Methler“ ergeben sich
die zuvor dargestellten Umweltauswirkungen auf das Plangebiet, bzw. auf die direkt
angrenzenden Flächen. Die wesentlichste Beeinträchtigung liegt im Flächenverbrauch. Aber
auch geringfügige Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes sind zu erwarten.
Bei Nichtdurchführung der Planung sind durch den Fortbestand der bisherigen Nutzung keine
wesentlichen Veränderungen des Ist-Zustandes zu erwarten.
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Emissionen und der sachgerechte Umgang
mit Abfällen und Abwässern werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens untersucht
und bewertet. Ziel ist es, in diesen Bereichen eine möglichst umweltgerechte Entsorgung zu
gewährleisten.
Mit Energie ist sparsam umzugehen. Bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme ist
auch die Verwendung erneuerbarer Energien anzustreben.
Maßnahmen zum Ausgleich
Gem. § 1a BauGB sind Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung
auszugleichen. Im nachfolgenden Verfahren ist auf Grundlage der „Bewertung von Eingriffen in
Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung, des Kreises Unna“ eine entsprechende
Ausgleichsbilanzierung zu erstellen.
Durch die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf mit dem Nutzungszweck Feuerwehr wird
ein bisher zum Teil als Rasenfläche genutzter Bereich versiegelt. Die Überprüfung des
Bebauungsplanentwurfes hinsichtlich erforderlicher Kompensationsmaßnahmen im Rahmen
des Eingriffes führte zu dem Ergebnis, dass die Planung gegenüber dem Bestand ein
Biotopwertminus von 94,4 aufweist.
Zum Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft sollen entsprechende
Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplanes getroffen werden. auszugleichen.
Der Eingriff wird auf einer Fläche im Ortsteil Methler-Wasserkurl durch eine
Aufforstungsmaßnahme kompensiert. Da die Fläche noch mit Pachtverträgen bis zum Jahr
2012 gebunden ist, wird die Maßnahme 2013 durchgeführt.
5. Alternative Planungsmöglichkeiten
Weitere Planungsvarianten wurden nicht geprüft, da sich das Projekt am bereits vorhandenen
Feuerwehrstandort am kostengünstigsten und flächensparensten realisieren lässt. Auch die
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sonstigen umweltschützenden Belange sind am Standort „Bunte Kuh“ am Geringsten betroffen,
da es sich nicht um einen vollständigen Neubau, sondern lediglich um die Erweiterung und den
Umbau einer bestehenden baulichen Anlage handelt.
6. Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung
Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ. Klassifiziert wurde
die Erheblichkeit des Eingriffs in drei Stufen: gering, mittel und hoch. Dabei ist bei der
Bewertung der Erheblichkeit insbesondere bei den Schutzgütern die Ausgleichbarkeit von
Auswirkungen ein wichtiger Indikator.
7. Maßnahmen zur Überwachung
Gemäß § 4 c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die
aufgrund der Durchführung des Bebauungsplanes eintreten. Ziel und Gegenstand des
Monitorings ist, die Prognosen des Umweltberichts durch Überwachung einer Kontrolle zu
unterziehen, um u.a. erhebliche unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen der Durchführung
der Planung festzustellen und geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Wie in den vorangegangenen Kapiteln dargelegt, sind keine erheblichen nachteiligen
Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung des Bebauungsplanes zu erwarten.
Dennoch ist nach der Realisierung des Planvorhabens durch die nachfolgende dargelegte
Überwachungsmaßnahme die Richtigkeit der Annahmen, Prognosen und Bewertungen im
Umweltbericht zu überprüfen, um den gesetzlichen Erfordernissen des Monitorings Rechnung
zu tragen. Folgende Maßnahme wird getroffen:
Maßnahme zur Überwachung
Prüfung der im Bebauungsplan festgesetzten
Ersatzmaßnahmen einschließlich deren
Pflegezustand
Zeitlicher Rahmen und Durchführung
Erste örtliche Kontrolle im Jahr nach der
Durchführung, danach regelmäßige jährliche
Kontrolle durch städtische Mitarbeiter
Des weiteren sind die Behörden gemäß § 4 Abs. 3 BauGB gesetzlich dazu verpflichtet, die
Stadt Kamen über die bei ihnen im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung anfallenden
Erkenntnisse über erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige
Umweltauswirkungen zu unterrichten
8. Zusammenfassung
Die geplante Feuerwache deckt dringend erforderliche Bedarfe des Feuerwehrwesens im
Stadtteil Kamen-Methler. Die bisherige Wache entspricht nicht mehr zeitgemäßen, modernen
Ansprüchen an eine voll funktionsfähige Feuerwehr in Methler. Das Projekt soll auf der
vorgesehenen Fläche realisiert werden, da der Eingriff an dieser Stelle die Umwelt am
Geringsten belastet, am Kostengünstigsten ist und einen über Jahrzehnte etablierten Standort
langfristig erhält.
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen der Planung auf die relevanten
Schutzgüter im Planbereich untersucht. Wie die Umweltprüfung gezeigt hat, ergeben sich durch
die Planung keine erheblichen bzw. ausschließlich geringe Beeinträchtigungen von
Schutzgütern, die nicht ausgeglichen werden können. Die Tabelle auf Seite 5 gibt einen
Überblick der wichtigsten Ergebnisse.
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Zudem wurden auch die Auswirkungen auf die Schutzgüter bei Verzicht der Planung geprüft.
Maßnahmen zur Überwachung unvorhergesehener erheblicher Umweltauswirkungen der
Planung wurden hinreichend konkretisiert..
Tabellarische Zusammenfassung der Umweltauswirkungen
Umweltbelang
Auswirkungen durch Planverwirklichung
Erheblichkeit
Arten und
Lebensräume
Der Verlust einer Rasenfläche, die derzeit intensiv
gepflegt und genutzt wird hat keine Beeinträchtigung
von Lebensraumfunktionen.
gering
Boden
Beeinträchtigt wird die Funktion des Bodens durch
dauerhafte Verdichtung und Veränderung des
Bodenaufbaus
gering
Stadt- und mikroklimatische Auswirkungen sind im
messbaren Bereich nicht zu erwarten
Klima / Luft
gering
Verringerung der Grundwasserneubildung und
Vermehrung des abzuführenden Oberflächenwassers
Wasser
gering
Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Landschaftsbild
und Erholung
gering
Kultur- und
Sachgüter
Eine Beeinträchtigung der Ortssilhouette des Dorfes
Methler ist nicht gegeben. Andere Kultur- und
Sachgüter sind nicht betroffen.
Mensch,
Gesundheit.
Lärm
Die Fläche hat keine Bedeutung für die
Erholungsnutzung. Den Menschen beeinträchtigende
Lärmimmissionen sowie –emissionen sind nicht zu
erwarten.
gering
gering
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