Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
38 kB
Erstellt
07.12.15, 12:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 065/2011
Fachbereich Innerer Service
vom: 14.09.2011
Beschlussvorlage
öffentlich
Rat
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat der Stadt Kamen
Bezeichnung des TOP
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2010
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie
nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2010 wird
in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Lagebericht wird genehmigt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 440.965,06 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit dem Wirtschaftplan 2010 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde vom
Aufsichtsrat ein Verlust von 457.000 € beschlossen. Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan der
GmbH wurde nicht erforderlich. Zwischen der Geschäftsführung der KBG und der Stadt
Kamen wurde eine Zielvereinbarung über einen um 30.000 € geringeren Verlustausgleich
geschlossen. Der Betrag von 427.000 € wurde im Haushaltsplan der Stadt Kamen angemeldet und unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.
Im Rahmen des Jahresabschlusses der Stadt Kamen wurde eine Rückstellung über
13.000 € gebildet. Da der tatsächliche Verlust 440.965,06 € beträgt, müssen 965,06 € aus
den geplanten Aufwendungen für 2011 geleistet werden.
Im Lagebericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der KBG wird erklärt, dass trotz der
Auswirkungen der Finanzkrise der Verlust gegenüber 2009 um 40 T € und gegenüber dem
Wirtschaftsplan um 13 T € vermindert werden konnte. Dies wurde u. a. durch Einsparungen
bei den Personalkosten realisiert. Die Umsatzrückgänge resultieren in erster Linie aus dem
gastronomischen Bereich. Nicht durchgeführte Großveranstaltungen (Betriebsfeste, Jubilarfeiern) und schlechte Wetterbedingungen bei den Außenveranstaltungen sorgten im Speiseund Getränkebereich für Umsatzverluste.
Eine zukünftige Ergebnisverbesserung im laufenden Wirtschaftsjahr wird erwartet.
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Gemäß § 12 Nr. 3a des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung oder den Gewinnvortrag
und über die Genehmigung des Lageberichts nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung.
Der nach § 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht
wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft.
Die Prüfungsgesellschaft stellte im Ergebnis fest, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2010
ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt wurde und in seiner Form den gesetzlichen
Vorschriften entspricht. Dem Jahresabschluss wurde folgender uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt
die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht wurden dem Aufsichtsrat entsprechend
§ 15 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages zur Prüfung vorgelegt.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.
Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
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