Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Anlage.pdf
Größe
10 kB
Erstellt
07.12.15, 12:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:59

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Anlage Auszug aus der Beschlussvorlage BESCHLUSSVORLAGE für den Aufsichtsrat Tagesordnungspunkt Veräußerung der mittelbaren Beteiligung der GSW an der energieGUT GmbH Beschlussvorschlag: Der Aufsichtsrat erteilt seine Zustimmung und empfiehlt der Gesellschafterversammlung zu beschließen: 1. Der Veräußerung der mittelbaren Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen Bönen Bergkamen (GSW) über die Trianel GmbH an der energieGUT GmbH an die Stadtwerke Duisburg AG (SWDU) wird zugestimmt. 2. Für den Fall, dass der Verkauf an die SWDU nicht wirksam werden sollte, wird hilfsweise einer anderweitigen Veräußerung der Beteiligung, einer Kündigung des Gesellschaftsvertrages oder einer Liquidation der energieGUT GmbH zugestimmt. 3. Die Geschäftsführer der GSW werden bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen und Rechtshandlungen zur Veräußerung des mittelbaren Geschäftsanteils vorzunehmen. Begründung: Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen Bönen Bergkamen (GSW) ist zurzeit mit 0,89% an der Trianel GmbH (Trianel) beteiligt. Die Trianel ist wiederum an der energieGUT GmbH (energieGUT) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 70.200 (rd. 8,26%) beteiligt. Das Stammkapital der energieGUT beträgt 850.000 . Somit beträgt der mittelbare Beteiligungsanteil der GSW über die Trianel an der energieGUT zurzeit rd. 625 (rd. 0,07%) des Stammkapitals. Die energieGUT ist ein ausschließlich im Internet werbender sorgung von Privatkunden im gesamten Bundesgebiet. Anbieter für die Stromver- Seite 2 Seit Mitte 2010 zeichnete sich im Gesellschafterkreis der energieGUT größere Veränderungen und Uneinigkeit über die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab. Nicht zuletzt durch die Kündigung des größten Mitgesellschafters entstand die Notwendigkeit, neue Partner zu finden, die das Konzept der energieGUT und die mit dem Kundenaufbau verbundenen Anfangsverluste mittragen würden. Denn aufgrund der in den Businessplan der energieGUT von Beginn an eingeplanten Anfangsverluste befindet sich die energieGUT aktuell in einer handelsbilanziellen Überschuldung, die durch die von den bisherigen Gesellschaftern bereits mit ihrer Beteiligung zugesagten Gesellschafterdarlehen insolvenzrechtlich ausgeglichen wurde. Für die Fortführung der Gesellschaft über das Jahr 2011 hinaus wären allerdings weitere Mittel erforderlich, die die bestehenden Gesellschafter nicht zusagen wollten. Die Gesellschafter der energieGUT haben daher zunächst versucht, Partner für eine Stärkung der finanziellen Basis der Gesellschaft zu finden, die der Gesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung als neue Gesellschafter beitreten wollten. Die Partnersuche im ersten Halbjahr 2011 zeigte allerdings, dass sämtliche ernsthaften Interessenten entweder einen vollständigen Erwerb aller Geschäftsanteile beabsichtigten oder aber nur an einzelnen Vermögensgegenständen (z.B. Kundenbeziehungen) der energieGUT interessiert waren. Vor diesem Hintergrund entschieden sich die Gesellschafter, einem vollständigen Verkauf der energieGUT zuzustimmen. Die unmittelbaren beteiligten Stadtwerke unterzeichnete daher am 10.08.2011 ebenso wie sämtliche weitere Gesellschafter der energieGUT einen noch unter Vorbehalt der Gremienzustimmung und der Zustimmung des Bundeskartellamts stehenden Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag über ihre Geschäftsanteile. Der Geschäftsanteilskauf und Übertragungsvertrag wurde auch durch Trianel unterzeichnet, so dass nicht allein die unmittelbare Beteiligung, sondern auch die mittelbar über die Beteiligung an Trianel gehaltene Beteiligung veräußert wird. Durch die Veräußerung werden keine zusätzlichen Risiken begründet. Für die GSW ist mit der mittelbaren Beteiligungsveräußerung kein Geldfluss verbunden. Die Veräußerung der Geschäftsanteile an der energieGUT steht derzeit noch unter Gremienvorbehalten sowohl auf Seiten der Verkäufer als auch der Käufer. Darüber hinaus besteht für Stadtwerke Duisburg AG (SWDU) ein Rücktrittsrecht, wenn sich vor Bedingungseintritt die wirtschaftliche Lage der energieGUT wesentlich verschlechtert, insbesondere wenn sich die prognostizierten Zahlen für den Zwischenabschluss im Rahmen der Prüfung des Zwischenabschlusses nicht bestätigen lassen. Sollte die Veräußerung der Geschäftsanteile an der energieGUT an die SWDU letztlich nicht vollzogen werden können, weil nicht sämtliche Verkäufer und SWDU die erforderlichen Gremienzustimmungen erhalten oder aber das Bundeskartellamt wider Erwarten keine Freigabe erteilt, besteht dringender Handlungsbedarf, weil die Finanzierung der energieGUT langfristig ungesichert ist. Da energieGUT im Jahr 2011 operative Verluste von rund 200 T pro Kalendermonat erleidet, ist in diesem Fall möglichst ohne weitere Verzögerung zu entscheiden, ob energieGUT anderweitig veräußert werden kann oder aber eine Seite 3 Kündigung des Gesellschafts- und Konsortialvertrages ausgesprochen oder die Liquidation eingeleitet werden muss. Da aktuell nicht ausgeschlossen werden kann, dass eines der Gremien seine Zustimmung zur Veräußerung verweigert, soll aus Vorsichtsgründen zugleich eine weitergehende Ermächtigung zur Einleitung der geeigneten Maßnahmen ausgesprochen werden. Eine unveränderte Fortführung der energieGUT ohne Zuführung neuer Mittel ist keine Alternative. Die Veräußerung des Geschäftsanteils an der energieGUT an SWDU, die die für den Aufbau eines rentablen Kundenstamms nötigen Finanzmittel investieren wollen, stellt aus Sicht der beteiligen Stadtwerke und der Trianel die wirtschaftlich attraktivste Möglichkeit zur Beendigung der Beteiligung dar. Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe k) in Verbindung mit § 111 GO NRW bedarf die Veräußerung einer mittelbaren Beteiligung einer vorherigen Zustimmung des Rates und gemäß § 115 GO NRW einer Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Für die Veräußerung der mittelbaren Beteiligung ist somit die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der GSW erforderlich. Das weitere Verfahren ist mit den jeweiligen Verwaltungsleitungen abgestimmt worden. Vor der Entscheidung der Gesellschafterversammlung wird die Geschäftsführung den Verwaltungen der Gesellschafterkommunen die Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates zuleiten, um eine Beschlussfassung der Räte als Vorgabe für die jeweiligen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW herbeizuführen. Nach Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung wird der zuständigen Bezirksregierung die Veräußerung der mittelbaren Beteiligung auf dem Dienstweg angezeigt. Baudrexl Stams