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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
07.12.15, 12:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:59

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Inhalt der Datei

Vorlage TOP-Nr. Der Bürgermeister Nr. 073/2011 Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt vom: 05.10.2011 Beschlussvorlage öffentlich SV Beratungsfolge Straßenverkehrsausschuss Bezeichnung des TOP Verkehrsberuhigte Zone Gottesbergstraße hier: Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW Beschlussvorschlag: Der Bürgeranregung des Herrn Robert Miebs vom 05.03.2010 wird insofern gefolgt, dass 1. die Zonenbeschilderung in westliche Richtung versetzt wird und beidseitig erfolgt 2. ein farbiges Piktogramm „verkehrsberuhigte Zone“ in Höhe der Garagen aufgetragen wird. Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung): Mit Schreiben vom 05.03.2010 regt ein Kamener Bürger an, in der verkehrsberuhigten Zone Gottesbergstraße Maßnahmen gegen zu hohe Geschwindigkeiten zu ergreifen. In seiner Sitzung am 16.03.2010 hat sich der Haupt- und Finanzausschuss als Beschwerdeausschuss mit der Bürgeranregung befasst und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Straßenverkehrsausschuss verwiesen. Auf Grund der Bürgeranregung wurden in der Gottesbergstraße mehrfach Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Bedingt durch technische Probleme mit dem Messgerät mussten die Messungen des Öfteren wiederholt werden. Herr Miebs wurde zwischenzeitlich schriftlich über den Sachstand der Prüfung in Kenntnis gesetzt. Nach Auswertung der Messungen konnte festgestellt werden, dass in dem Bereich zwischen dem Abzweig Gottesbergstraße und der Werkstatt höhere Geschwindigkeiten als zulässig gefahren wurden. Ursache für dieses Verhalten der Kfz-Fahrer könnte sein, dass der Beginn der verkehrsberuhigten Zone aus westlicher Richtung erst kurz vor der Einmündung zum Parkplatz der WBG mit nur einer kleinen Ausführung des Verkehrszeichens 325 ausgeschildert ist und damit der Fahrzeugführer, evtl. auch auf Grund des Straßenverlaufes, die Beschilderung nicht wahrnimmt und aus diesem Grund die Geschwindigkeit verfrüht in unzulässiger Weise erhöht. 1 von 2 Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass sich mit der Versetzung und Wahl einer größeren Ausführung des Verkehrszeichen 325 die gefahrenen Geschwindigkeiten im hinteren Bereich der Gottesbergstraße verringern. Zur besseren Erkennbarkeit des verkehrsberuhigten Bereiches aus Richtung Westen sollte auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls die Ausschilderung mit VZ 325 erfolgen sowie ein farbiges Piktogramm in Höhe der Garagen aufgetragen werden. Ergebnis: Der Straßenverkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Beschlussvorschlages. 2 von 2