Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
47 kB
Erstellt
07.12.15, 12:54
Aktualisiert
27.01.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 085/2011
Stadtentwässerung Kamen
vom:
Beschlussvorlage
öffentlich
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat der Stadt Kamen
Bezeichnung des TOP
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen
ab 01.01.2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte „sechste“ Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser
Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagsabwasser des Jahres
2012 ergeben sich folgende grundsätzlichen Anmerkungen:
1.
Der Gesamtgebührenbedarf erhöht sich von 9.988.500 € in 2011 um rd. 4,65 % auf
10.453.000 € in 2012.
Für 2011 wird aufgrund der in 2010 realisierten Veranlagung und der in 2011
vorläufigen Veranlagung mit einer im Vergleich zum Ansatz 2011 gestiegenen
Schmutzwassermenge (2.250.000 cbm) gerechnet.
Die kalkulatorischen Kosten, die einen Hauptbestandteil der gebührenwirksamen
Kosten darstellen, steigen durch die hohen Investitionen und Inbetriebnahmen von
Anlagen in 2011 und 2012 und durch die von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA
NRW) für Städte mit Nothaushalten geforderte höchstmögliche Anhebung des
kalkulatorischen Zinssatzes von 5,75 % in 2011 auf 6,9 % in 2012. Die Gebühr für die
Schmutzwasserableitung steigt um 0,06 €/cbm auf 2,94 €/cbm.
Ab 2012 werden die Kreisstraßen direkt veranlagt. Auch bei den privaten befestigten
Flächen wird noch mit einer geringen Steigerung gerechnet. Die Kostensteigerungen
beim Niederschlagsabwasser führen zu einer Erhöhung der Gebühr um 0,07 €/qm auf
1,24 €/qm führen.
Durch die direkte Veranlagung der Kreisstraßen sinkt die anteilige öffentliche Fläche für
1 von 4
die Straßenentwässerung von 31,89 % auf 30,37 % und der Gemeindeanteil für
Straßenentwässerung steigt trotz der Gebührenerhöhung pro qm von 1.677.500 € auf
1.677.900 €.
2.
Die prozentuale Verteilung der Kosten und Nebenerlöse auf die Hauptkostenstellen
„Schmutzwasser“ und „Niederschlagsabwasser“ hat sich zur Kalkulation 2011 nur für
die Abwasserabgabe geringfügig verändert:
Gesamtkosten %
Lippeverband %
Abwasserabgabe an das Land %
3.
2011
SW
NW
44,00
56,00
68,87
31,13
80,10
19,90
2012
SW
NW
44,00
56,00
68,87
31,13
79,81
20,19
Die Unterdeckung des Jahres 2009 laut Betriebsabrechnung in Höhe von rd. 66.300 €
und die Überdeckung des Jahres 2010 in Höhe von 255.400 € reduzieren insgesamt
den Gebührenbedarf 2012 um 189.100 €.
Die detaillierte Berechnung des Gebührenbedarfs und der Gebührensätze des Jahres 2012
für Schmutz- und Niederschlagsabwasser ist der beigefügten Kalkulation zu entnehmen.
Nach der Gebührenbedarfsberechnung errechnet sich für das Jahr 2012, nach Abzug des
Gemeindeanteils und weiterer Nebenerlöse von den Gesamtkosten, ein durch Gebühren zu
deckender Gesamtbedarf in Höhe von 10.453.000. €.
Der Mehrbedarf gegenüber der Kalkulation 2011 in Höhe von rd. 464.500 € resultiert in
erster Linie aus folgenden Veränderungen der Kosten und Nebenerlöse:
Veränderung der Kosten:
Lippeverbandsumlage
-
11.700 €
Abwasserabgabe
-
2.000 €
Kanalinspektionen
-
80.000 €
Vermessungskosten
+
25.000 €
Leistungen des Baubetriebshofes
+
15.000 €
Kanalkataster
-
70.000 €
Personalkosten
+
46.000 €
Kalkulatorische Abschreibungen
+
118.600 €
Leistungen der Stadt Kamen (nur Verwaltung)
+
21.700 €
Softwaregebühren und Kosten der Datenverarbeitung
+
15.000 €
Unterhaltung der Geräte
-
10.000 €
Aufwand für Swaps
-
90.000 €
Kalkulatorische Zinsen
+
621.300 €
Sonstige
+
2.000 €
2 von 4
Summe der Kostenabweichung:
+
600.900 €
Betriebswirtschaftliche Unterdeckung Vorjahre (2009 zu 2008)
+
30.600 €
Betriebswirtschaftliche Überdeckung Vorjahre (2010)
-
255.400 €
Zwischensumme Mehrkosten
+
376.100 €
Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung
+
400 €
Erlöse aus Swaps
-
90.000 €
Sonstige
+
1.200 €
Zwischensumme Mindererlöse
-
88.400 €
Gebührenmehrbedarf 2012 gegenüber 2011
=
464.500 €
Veränderung der Nebenerlöse:
Unter Berücksichtigung der Veranlagungsmengen errechnen sich folgende Gebührensätze
für das Wirtschaftsjahr 2012:
Schmutzwasser:
Gebührenbedarf
Frischwassermenge
=
=
6.605.900 €
2.250.000 cbm
Gebührensatz ab 01.01.2012
=
2,94 €/cbm Schmutzwasser
Gebührensatz bisher
=
2,88 €/cbm Schmutzwasser
Abweichung
=
+ 0,06 €/cbm oder 2,01 %
Niederschlagsabwasser:
Gebührenbedarf
=
=
3.847.100 €
3.100.000 qm
Gebührensatz ab 01.01.2012
=
1,24 €/qm private befestigte Fläche
Gebührensatz bisher
=
1,17 €/qm abflusswirksame befestigte Fläche
Abweichung
=
Private befestigte Flächen
(ab 2012 einschließlich Kreisstraßen)
-
0,07 €/qm oder 5,98 %
Die Konstellation der Kosten und Nebenerlöse und die Erhöhung privater befestigter Flächen
auch durch direkte Veranlagung des Kreises für Kreisstraßen und der hierdurch um 1,52 %
3 von 4
reduzierte Stadtanteil für öffentliche Flächen bewirken im Rahmen der Kalkulation des
kommenden Jahres nur einen um 400 € höheren Gemeindeanteil für
Straßenoberflächenentwässerung gegenüber der Kalkulation des Jahres 2011.
Die Erhöhung der Gebührensätze, die Zugrundelegung aktuell geschätzter
Veranlagungsmengen und die Errechnung des Gemeindeanteils bewirken im Erfolgsplan
2012 folgende Abweichungen bei den Gebührenerlösen im Vergleich zum laufenden Jahr
2011 :
Bezeichnung
2012
2011
Absolute
Abweichung
Relative Abweichung
€
€
€
%
- Schmutzwasser
6.605.900
6.405.000
200.900
+ 3,14 %
- Niederschlagsabwasser
3.847.100
3.582.000
265.100
+7,40 %
Gemeindeanteil
1.677.900
1.677.500
400
+ 0,02 %
Summe
12.130.900
11.664.500
+466.400
+4,00 %
Gebührenerlöse für:
Auf die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)
Satzungsentwurf
4 von 4