Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
14.04.16, 12:20
Aktualisiert
28.01.18, 00:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
20.01.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
27.01.2016 Jugendhilfeausschuss
12.04.2016 Bezirksamt
20.04.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1769/XIX
Bezirksamt
Mittagessen für alle Kinder - keine Zweiklassengesellschaften an gebundenen
Ganztagsschulen
Beschlusstext:
Die
Bezirksverordnetenversammlung
empfiehlt
dem
Bezirksamt,
sich
bei
der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und bei der Senatsverwaltung für
Finanzen dafür einzusetzen, dass die Versorgung von Mittagessen an gebundenen
Ganztagsschulen entgeltfrei erfolgt.
Zudem ersucht die BVV das Bezirksamt, unverzüglich Lösungen zu finden, um die
Essensversorgung sicherzustellen. Weiterhin sollen Gespräche mit den Eltern gesucht
werden, um dem Zustand Abhilfe zu schaffen.
Der BVV ist bis Februar 2016 zu berichten.
Begründung:
Seit Januar 2016 werden 63 Kinder (u.a. Kinder mit Verträgen, Kinder aus geflüchteten
Familien) vom Mittagessen an der Spreewald-Schule ausgeschlossen, da gegenüber dem
Caterer angeblich Außenstände aufgelaufen seien. Hierunter befinden sich auch Familien,
die aus dem BuT bezuschusst werden.
Es kann zwar nachvollzogen werden, dass der Caterer säumige Eltern und deren Kinder
nicht umsonst beliefern und versorgen will, jedoch kann und darf das nicht zu Lasten des
Kindeswohls gehen.
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Alle Schüler/innen einer gebundenen Ganztagsschule sind verpflichtet, von 8 bis 16 Uhr am
Unterricht teilzunehmen. Das gemeinsame Mittagessen ist ein fester Bestandteil des
gemeinsamen Tagesablaufs und gruppendynamisch sowie pädagogisch nicht verzichtbar.
Bei einem Ausschluss einzelner Kinder handelt es sich nicht nur für die betroffenen Kinder,
sondern auch für die Schulgemeinschaft für einen unhaltbaren Zustand. Dass durch die
aktuelle Lage billigenden in Kauf genommen wird, einzelne Kinder bis 16 Uhr ohne eine
entsprechende Versorgung mit einem Mittagessen zum Unterricht zu verpflichten, kann so
nicht akzeptiert werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit:
Die Bereitstellung eines entgeltfreien Schulessens allein an den Grundschulen mit
gebundenem Ganztagsbetrieb würde zwangsläufig die Frage eines grundsätzlich für alle
Schüler geltenden kostenlosen Mittagessens – also auch für die Schulkinder in der
erweiterten Förderung und Betreuung –aufwerfen. Es erscheint nicht vertretbar diese Frage
nur für einen Teilbereich der Grundschulen separat zu prüfen.
Die Entscheidung zu Gunsten eines generell kostenlosen Schulessens für die
Grundschulkinder würde einen erheblichen finanziellen Mehrbedarf auslösen, der im Kontext
mit den durch Unterfinanzierung bestehenden Problemen- z.B. im Zusammenhang mit der
Instandsetzung von Schulgebäuden nicht vertretbar erscheint.
Zudem ist zu beachten, dass die gemeinsame Einnahme eines Schulmittagessens nicht nur
der Nahrungsaufnahme dient, sondern gleichzeitig die Wertigkeit von Essen vermitteln soll.
Es erscheint angesichts der zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten durch Leistungen für
Bildung und Teilhabe zumutbar, dass von betroffenen Eltern wenigstens ein Portionsbeitrag
von 1 Euro zu entrichten ist.
Die besondere Problematik an der Spreewald-Grundschule ist nur bedingt mit der
Entgeltpflicht für Schulmittagessen verbunden. Vielmehr ist die Problemlage vorrangig auf
eine fehlende Kooperation der Eltern mit der Schule zurückzuführen, die sehr verschiedene
Ursachen hat. Die getroffenen Maßnahmen an der Schule haben insgesamt zu einer
Entspannung geführt, wobei z.B. auch fremdsprachige Informationen des Caterers hierzu
beitrugen. Die differenzierte Haltung der Eltern drückt sich auch dadurch aus, dass einige
Eltern bevorzugen, ihre Kinder selbst mit ausreichendem Essen zur Schule schicken oder
andere Eltern gar Bargeld zum Essenkauf an einem Imbiss mitgeben.
Um eine Handlungsstrategie zu entwickeln, erscheint es unerlässlich, dass ein Monitoring
der Situation an allen Berliner Schulen erfolgt. Entsprechende Aktivitäten der SenBJW sind
auf Initiative der Bezirksstadträtin in naher Zukunft zu erwarten.
Die große Außenwirkung der Situation an der Spreewald-Grundschule ist durch die hier
bestehenden schulspezifischen Bedingungen an dieser Schule maßgeblich geprägt worden.
Die Problemstellung hinsichtlich der Teilnahme am Schulessen ist jedoch weder auf diese
Schule, noch auf diesen Bezirk beschränkt, sodass grundsätzliche und zielführende
Entscheidungen nach dem Vorliegen der Ergebnisse des Monitorings getroffen werden
sollten.
Berlin, den 12.04.2016
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Kaddatz, Jutta
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