Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
01.06.16, 16:46
Aktualisiert
27.01.18, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ursprung: Dringliche Willensbekundung, Die Gruppe DIE LINKE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
18.03.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
31.05.2016 Bezirksamt
15.06.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1440/XIX
Bezirksamt
Vorkaufsrecht für ehemalige BIMA-Häuser energisch verfolgen
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.3.15 folgenden Beschluss:
„Die BVV fordert den Senat auf, den Bezirk dabei zu unterstützen die Möglichkeiten der
Sozialen Erhaltungsverordnung vollständig auszuschöpfen um die ehemaligen
bundeseigenen Wohnungen vor einer spekulativen Verwertung, zu schützen.
Dazu ist es insbesondere notwendig, dass der Senat (in Zusammenarbeit mit den
landeseigenen Wohnungsgesellschaften) die juristischen und finanziellen Bedingungen
herstellt, damit das Vorkaufsrecht nötigenfalls ausgeübt werden kann.
Die in der BVV vertretenen Parteien bemühen sich über ihre Kontakte zu ihren Fraktionen im
Abgeordnetenhaus entsprechende Zusagen und Vorbereitungen zu fördern.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Auf der Ebene des Bezirksamtes sind durch die Bezirksbürgermeisterin Gespräche mit der
hier zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen geführt worden, mit dem Ergebnis, dass
das bereits im
April 2015 eingeleitete Verfahren zur Durchsetzung des Vorkaufsrechts für die Gebäude
Großgörschenstraße 25, Großgörschenstraße 26 / Katzlerstraße 11, Großgörschenstraße 27
/ Katzlerstraße 10 auf der Seite des Landes Berlin durch die Senatsverwaltung für Finanzen
als Prozessbeteiligte weitergeführt wird.
Das Bezirksamt hat
Position gegenüber
Vorkaufsrecht wurde
eines Dritten, hier
gemacht.
durch die fristgerechte Zustellung des Ausübungsbescheides seine
der BIMA in dem o.g. Fall deutlich gemacht. Das preislimitierte
– aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel des Bezirks – zugunsten
der berlineigenen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG geltend
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Die BIMA hat erwartungsgemäß bei dem Landgericht Berlin – Kammer für Baulandsachen –
den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Das Verfahren vor dem Landgericht dauert
an.
Es ist hervorzuheben, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit ihren
zuständigen Abteilungen Rat und Hilfe erteilt hat. Finanzielle Zusagen wurden von dieser
Seite jedoch nicht gegeben.
Der Prozess wird seit dem 6. Januar 2016 durch die Senatsverwaltung für Finanzen geführt.
Dies bedeutet, dass die Kosten des Verfahrens durch die Senatsverwaltung übernommen
werden. Anders dürfte es sich mit etwaigen Folgekosten, Schadensersatzforderungen usw.
verhalten, falls das Verfahren in letzter Instanz nicht zugunsten des Landes Berlins
entschieden wird.
Berlin, den 31.05.2016
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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