Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage des Bezirksamtes § 15 BezVG 41. BVV.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
23.06.16, 18:21
Aktualisiert
28.01.18, 01:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme
§ 15 BezVG
VII-1189
Ursprung:
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Bezirksamt
Bezirksamt
Beratungsfolge:
29.06.2016
BVV
BVV/ 041/VII
Betreff: Entwicklungskonzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den
Bezirk Pankow
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 21.06.2016
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
zur Kenntnis genommen ohne Aussprache
X
zur Kenntnis genommen mit Aussprache
zurückgezogen
Drs. VII-1189
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2016
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Entwicklungskonzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk
Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.06.2016 folgenden Beschluss gefasst:
I. Der Schlussbericht zum Entwicklungskonzept für die soziale und grüne Infrastruktur
für den Bezirk Pankow wird als Grundlage und den Rahmen für die Betrachtung der
Infrastrukturentwicklung im Bezirk zur Kenntnis genommen (Anlage).
II. Die weiterhin zu erarbeitenden Fachplanungen der Abteilungen werden die jeweils
sektoralen Planungsthemen vertiefen, präzisieren und ergänzen.
III. Die Abt. Stadtentwicklung wird beauftragt, in einer Bezirksamtsvorlage einen
Maßnahmeplan und eine Prioritätenliste für die Umsetzung des
Entwicklungskonzepts vorzulegen.
IV. Das Entwicklungskonzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk
Pankow ist entsprechend seinem Aktualisierungsbedarf, spätestens jedoch nach
5 Jahren, fortzuschreiben.
Begründung
Die Planung und Anpassung der sozialen und grünen Infrastruktur steht angesichts der
demografischen Entwicklung und einer forcierten Wohnungsbauentwicklung vor
erheblichen Herausforderungen, die sich nachhaltig nur mit einer ganzheitlichen
städtebaulichen Betrachtung bewältigen lassen.
Die Beauftragung des Entwicklungskonzeptes für die soziale und grüne Infrastruktur
(Infrastrukturkonzept) erfolgte im Herbst 2014. Im Zuge der Erarbeitung des
Stadtentwicklungsplans Wohnen 2025 wurden von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt Mittel für die Erarbeitung eines Infrastrukturkonzeptes zur
Verfügung gestellt, die durch bezirkliche Finanzierung 2015 und durch die Verwendung
von Finanzmitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt
(SIWA) 2016 ergänzt wurden. Das Planungsbüro „Werkstadt“ wurde mit der Erarbeitung
des Infrastrukturkonzeptes beauftragt.
Das Infrastrukturkonzept des Bezirkes Pankow wurde im Januar 2016 fertig gestellt und
mit den bezirklichen Fachämtern und den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und
Umwelt sowie Bildung, Jugend und Wissenschaft beraten.
Parallel dazu wurde bis zum April 2016 das bezirkliche Wohnbaukonzept zum
Abschluss gebracht. Beide Konzepte sind grundlegende planerische Instrumente, die
für die Ausrichtung der Stadtentwicklungspolitik des Bezirkes in den nächsten Jahren
entscheidend sind.
Die neue Bevölkerungsprognose 2015 bis 2030 der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt wurde im Februar 2016 veröffentlicht.
Somit wurde eine Anpassung und Aktualisierung des bezirklichen Infrastrukturkonzeptes
unter Einbeziehung der aktuellen Bevölkerungsprognose und des bezirklichen
Wohnbaukonzeptes für den Bezirk Pankow erforderlich. Diese liegt mit dem Stand
Mai 2016 vor und ist Gegenstand dieser Bezirksamtsvorlage.
Zur Harmonisierung der sozialen und grünen Infrastruktur mit den zu erwartenden
Erweiterungen des Wohnungsbestandes ist der Abgleich der einzelnen Einrichtungen,
Planungsebenen und Erweiterungspotentiale der Versorgungsstruktur erforderlich
geworden.
Im Bezirk Pankow leben rd. 390.000 Einwohner (Stand 31.12.2015). Der Bezirk ist der
bevölkerungsreichste und flächenmäßig der zweitgrößte Berliner Bezirk. Ablesbar ist
die Entwicklung an dem Zuwachs der Bevölkerungszahlen seit 2010, der jährliche
Zuwachsraten zwischen 1,5 und 1,8 % pro Jahr verzeichnete. In 2015 lag der Zuwachs
bei 5.609 Einwohnern im gesamten Bezirk. Die Ortsteile Weißensee, Buch und Pankow
haben die höchsten Steigerungsraten aufzuweisen.
Im Wohnbaukonzept wurden die potentiellen Wohnbauflächen des StEP Wohnen und
die Erkenntnisse aus dem Wohnflächeninformationssystem konkretisiert. Außerdem
wurden die bisher im Bezirk identifizierten möglichen Wohnbaustandorte in die
Untersuchung eingestellt. Hinzu kamen Prüfungen des Bestandes auf
Verdichtungspotentiale durch die Baulücken, Erweiterungen/Aufstockungen und
Dachgeschossausbauten sowie Nachverdichtungen in Einfamilienhausgebieten und
Siedlungen der 1950 – 80er Jahre.
Gegliedert in zeitliche Realisierungsmöglichkeiten hat sich ein Gesamtpotential von ca.
39.000 Wohnungen bis 2030 ergeben. Dies entspricht einem Bevölkerungszuwachs
von fast 84.000 Einwohnern bis 2030.
In den kommenden Jahren bis zum Jahr 2030 ist gemäß der Bevölkerungsprognose
(mittlere Variante) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2015 bis
2030 mit einem weiteren erheblichen Zuwachs an Bevölkerung zu rechnen, im
gesamten Zeitraum um 62.000 Einwohner, das entspricht 16 %.
Der Vergleich zeigt, dass die prognostizierten Wohnbaupotentiale des Bezirkes deutlich
über der Vorausschau des Senats liegen. Einschränkend muss natürlich bemerkt
werden, dass die bezirkliche Prognose eventuelle Wanderungsverluste sowie Sterbeund Geburtenraten unberücksichtigt lässt. Gleichwohl handelt es sich bei beiden
Perspektiven um einen erheblichen Zuwachs innerhalb eines kurzen Zeitraumes.
Die vorhandene soziale und grüne Infrastruktur im Bezirk ist aktuell (Stand 31.12.2015)
aufgrund des Bevölkerungszuwachses der letzten Jahre nicht mehr belastbar und
bedarf bereits jetzt in vielen Fällen der Erweiterung. Dabei ist bei vielen Kategorien bzw.
Einrichtungen der Infrastruktur eine parallele Vorbereitung und Realisierung von
Einrichtungen mit Wohnbaustandorten eine Pflichtaufgabe. Das betrifft insbesondere
die Schul- und Kindertagesstättenversorgung. Aber auch alle anderen notwendigen
Einrichtungen und Anlagen sind frühzeitig planerisch vorzubereiten.
Die Präzisierung des Infrastrukturkonzeptes hat die einzelnen Zeiträume und
Größenordnungen berücksichtigt und mit den bisherigen Erkenntnissen und
Maßnahmen abgeglichen.
Die umfangreichen erforderlichen Maßnahmen zur Versorgung mit sozialer und grüner
Infrastruktur sind planerisch und investiv im Zusammenhang mit der Erweiterung des
Wohnungsbestandes zu entwickeln. Der erforderliche Wohnungsbau zur Versorgung
der wachsenden Bevölkerung mit Wohnraum lässt sich nur in Abhängigkeit von der
Infrastrukturausstattung umsetzen.
Die vorhandenen Einrichtungen und Anlagen sind den Anforderungen einer bedarfsund qualitätsgerechten Versorgung anzupassen, um ausgeglichene soziale,
ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben. Die Versorgung mit
Infrastruktureinrichtungen, insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und die
Ausstattung mit Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen, sind
zur Sicherung von Chancengerechtigkeit in den einzelnen Teilräumen in angemessener
Weise zu gewährleisten. Strukturelle Ungleichgewichte zwischen den Regionen sind im
Zuge einer kontinuierlichen planerischen Entwicklung abzubauen.
Im Infrastrukturkonzept sind Maßnahmen vorgeschlagen, die entsprechend der
Prioritäten, zu einer bedarfsgerechten Bewältigung führen sollen. Im Falle der
Schulstandorte sind in der Folge weitere Untersuchungen einzelner Standorte
erforderlich. Dies ist bereits auch schon beauftragt und z. T. erarbeitet worden.
Die Ermittlung des Infrastrukturbedarfs in den einzelnen Kategorien basiert auf
gesetzlichen Grundlagen des Landes Berlin, Verordnungen und
Verwaltungsvorschriften der einzelnen Senatsverwaltungen sowie den bezirklichen
Bemessungsgrundlagen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den rechtlich gesicherten
Berechnungsgrundlagen und den durch Erkenntnisse gewonnenen Versorgungswerten.
Die darin enthaltenen Richt- und Orientierungswerte bilden die Grundlage für die
Bemessung der Bedarfe.
Grundschulen
Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und die Erweiterung des
Wohnungsbestandes erfordert in allen Schulregionen des Bezirks die Erweiterung
vorhandener Schulstandorte. In mindestens 5 Schulregionen wird die Neugründung von
Grundschulstandorten erforderlich. Dies betrifft vorrangig jene Schulregionen, in denen
große Wohnungsbaustandorte mit mehr als 1.500 WE geplant werden. Die Planung
neuer Grundschulstandorte muss grundsätzlich im Zusammenhang und zeitgleich mit
der Entwicklung der Wohnungsbaustandorte vorgenommen werden.
Hier zeigt sich deutlich ein Nord-Süd-Gefälle. In den großen nördlichen Schulregionen,
Schulregionen 9, 10, befinden sich die größten Wohnbaupotenziale bzw. der höchste
prognostizierte Zuwachs an Einwohnern. Insgesamt werden 55 Züge bzw. ca. 18
Grundschulen (bei jeweils drei Zügen) für den Grundschulbereich bis 2030 benötigt.
Im Zeitraum bis 2020 sind es 36,3 Züge. Bei einer optimalen Grundschulgröße mit
3 Zügen resultiert daraus ein Umfang von ca. 12 Grundschulen bis 2020. Davon sind
allein aus der Entwicklung der bestehenden Schülerzahlen, ohne neue Wohngebiete,
27 Züge bis zum Schuljahr 2020/21 erforderlich; d. h. ca. 9 Grundschulen. Diese
Ergebnisse verdeutlichen den dringend notwendigen kurz- bzw. mittelfristigen
Handlungsbedarf.
Mit den geplanten Schulerweiterungen, die bereits durch die Investitionsplanung, den
bewilligten MEB`s, den laufenden Standortplanungen vorbereitet sind und mit weiteren
Standortvorschlägen, könnten ca. 54 Züge umgesetzt werden.
Die überwiegende Zahl der Neugründungen von Grundschulstandorten ist im
Zusammenhang mit der Entwicklung größerer Wohnungsbaustandorte vorzusehen, wie
Elisabethaue, Blankenburger Pflasterweg, Michelangelostraße u. a.
Die steigende Zahl der Flüchtlingskinder in den Willkommensklassen wurde in der
Prognose bisher nicht berücksichtigt, da diese noch nicht den Schulregionen
zugeordnet werden konnten.
Oberschulen – Sekundarschulen – Gymnasien
Die Bevölkerungsprognose zeigt, dass der Scheitelpunkt des Aufwachsens der
Schülerzahlen auch mit dem Schuljahr 2023/24 noch nicht erreicht sein wird.
Die starken Jahrgänge, die bereits jetzt die Pankower Grundschulen besuchen, werden
zum größten Teil auch die Pankower Oberschulen besuchen. Da im Bezirk Pankow mit
der prognostizierten Einwohnerentwicklung die Zahlen der Grundschüler bis nach 2025
steigen werden, wird auch entsprechend ein starker Zuwachs in der Altersgruppe, die
die Oberstufen besuchen, erwartet.
ISS
Für die Integrierten Sekundarschulen beträgt der Anstieg ca. 1.700 Schülerinnen und
Schüler bis zum Schuljahr 2023/24 (+ 37 %). Dieser Zuwachs löst einen Mehrbedarf
von 17 Zügen in dieser Schulart aus. Hinzu kommen 2,7 Züge, die derzeit im Bestand
fehlen, so dass insgesamt knapp 20 Züge neu geschaffen werden müssen. Bei einer
angenommenen 5-Zügigkeit sind 4 neue Sekundarschulen erforderlich, die jeweils eine
Fläche von mindestens 1,6 ha benötigen.
Gymnasien SEK I
Der Anstieg um 1.766 Schüler im Gymnasialbereich (36,5 %) verursacht einen
Mehrbedarf von etwas über 15 Zügen bis 2023/24.
Gymnasium SEK II
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird ein
weiterer Anstieg von jetzt 2.990 Schülern auf 3.700 Schüler im Schuljahr 2023/24
prognostiziert.
Zur Deckung dieses Bedarfes sind im Bezirk bereits zwei Neugründungen in der
Planung: Für das Schuljahr 2016/17 ist eine Neugründung in der Conrad-BlenkleStraße (ehem. Coubertin-Gymnasium, 5 Züge) geplant und bis zum Schuljahr 2020/21
soll die zweite Neugründung an der Pasteurstraße übergeben werden.
Kindertagesstätten
Bei der Erarbeitung des Infrastrukturkonzeptes (Stand Februar 2016) wurde
entsprechend des Kitaentwicklungsplans 2015 von einer Bedarfsermittlung für die
Altersgruppe 1 bis unter 6 Jahren ausgegangen.
Lediglich in der Bezirksregion XIV ist aktuell ein hinreichendes Angebot an Kita-Plätzen
vorhanden, das durch benachbarte Bezirksregionen (XII und XVI) in Anspruch
genommen werden kann. Große Nachholbedarfe existieren in den Bezirksregionen VII,
XIII, XV und XVI.
Das Jugendamt bearbeitet derzeit den Kita-Entwicklungsplan 2016 und prüft in diesem
Zusammenhang Platzerweiterungen bei den Trägern der Kita-Versorgung. Dies wird
voraussichtlich nicht den umfangreichen Bedarf zur Versorgung decken, so dass
dringend Neugründungen von Kitas in den einzelnen Bezirksregionen untersucht
werden müssen. Dafür sind die bereits gesicherten Flächen vorrangig in Anspruch zu
nehmen.
Jugendfreizeiteinrichtungen
Die Versorgung mit Jugendfreizeitstätten ist aktuell nur in den Bezirksregionen I, III, VI
und X hinreichend. Die Bezirksregionen II, VII, VIII, XI und XIV sind extrem
unterversorgt. Aufgrund des fehlenden gesetzlichen Versorgungsauftrags ist die
Einrichtung von Jugendfreizeitstätten abhängig von der finanziellen Ausstattung der
Bezirksverwaltung und von dem Engagement freier Träger.
Mit der Erschließung neuer Wohnbauflächen sollte daher umfangreiche Vorsorge für
Standorte von neuen Jugendfreizeitstätten getroffen werden.
Öffentliche Grünflächen
Spielplätze
Die Versorgung mit öffentlichen Spielplätzen nimmt einen vergleichbaren Stellenwert
wie die Jugendfreizeitstätten ein, da auch hier zwar Richtwerte zur Bemessung
vorhanden sind, aber keine hinreichenden Regelungen zur Umsetzung.
Lediglich die Bezirksregionen IV, VI und XIV verfügen über genügend Freiflächen mit
Spielangeboten. Die Flächengrößen für Spielplätze richten sich nach den zu
versorgenden Altersgruppen und der Entfernung zum Wohnort. Die damit verbundene
kleinteilige Betrachtung lässt sich nur in gesonderten detaillierten städtebaulichen
Planungen erfüllen. Das Amt für Umwelt und Natur bereitet die Erarbeitung eines
aktuellen Spielplatzentwicklungsplanes vor.
Wohnungsnahe Grünflächen
Die einzelnen Bezirksregionen weisen sehr unterschiedliche Versorgungswerte bei der
Ausstattung mit Grünflächen, in Abhängigkeit von der Bebauungsdichte, auf. Die
innenstadtnahen Bezirksregionen sind überwiegend relativ schlecht ausgestattet,
lediglich die Bezirksregion XIV weist mit dem Anton-Saefkow-Park, dem
Blankensteinpark und dem Einsteinpark eine deutliche Überversorgung auf.
Für die Kategorie wohnungsnahe Grünflächen wird, vergleichbar mit der
Spielplatzentwicklung, ein Grünflächenentwicklungsplan empfohlen, in dem neben
städtebaulichen Aspekten auch die Flächensicherung behandelt wird.
Weitere Bedarfe der sozialen und grünen Infrastruktur
Für die ausgewogene Ausstattung des Bezirkes mit Infrastruktureinrichtungen sind
weitere Einrichtungen und Anlagen erforderlich, die der Bildung, Freizeitbetätigung und
Erholung dienen und in unterschiedlichen Bezugsräumen bzw. innerhalb des gesamten
Bezirkes vorhanden sein müssen.
In der Übersicht sind die erforderlichen Größenordnungen in den nächsten Jahren, in
Abhängigkeit vom Bevölkerungszuwachs, dargestellt. Die Betrachtung und Planung von
Seniorenfreizeitstätten ist aufgrund fehlender Bemessungs- und Orientierungswerte
völlig unzureichend. Hier besteht dringender Nachholebedarf, der sich an der
Altersstruktur in den einzelnen Bezirksregionen ausrichten muss.
Maßnahmen und Strategien zur Infrastrukturversorgung des Bezirkes Pankow
Das Ergebnis des Infrastrukturkonzeptes stellt die erforderliche Größenordnung an
Einrichtungen und Anlagen bei einer wachsenden Bevölkerung um ca. 21 % in
15 Jahren dar. Im Abgleich mit den vorhandenen Einrichtungen und Anlagen ergibt sich
in den einzelnen Bezirksregionen ein differenzierter Handlungsbedarf. Für alle
notwendigen Maßnahmen sind die Flächensicherung für die Errichtung neuer bzw. für
die Erweiterung bestehender Standorte und die Finanzplanung eine grundlegende
Voraussetzung.
Der Schwerpunkt liegt dabei in Abhängigkeit von der Umsetzung des
Wohnungsbaukonzeptes. Innerhalb von 5 bis 10 Jahren müssen somit der
überwiegende Teil neuer Einrichtungen realisiert und für weitere Entwicklungen bis
2025 bzw. 2030 Vorsorge getroffen werden.
Die aktuell in Anspruch genommenen Zeiträume für die Realisierung von Vorhaben
stellen ein enormes Hindernis für die Erfüllung der Bedarfsanpassung dar. Bei einer
praktizierten Projektentwicklung von ca. 7 – 8 Jahren (insbesondere im Bereich der
Schulplanung bei Neugründungen) würden sowohl die pflichtgemäße Versorgung mit
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als auch die geplante Umsetzung zahlreicher
Wohnungsbauvorhaben in Frage gestellt werden. Daher ist es zwingend erforderlich,
einen ämterübergreifenden und politischen Konsens für die Entwicklung von
öffentlichen Bauvorhaben zu initiieren, bei dem die Planung und Realisierung von
Infrastrukturvorhaben innerhalb von 3 – 4 Jahren geleistet werden können.
Eine weitere, entscheidende Voraussetzung für die Realisierung der notwendigen
Vorhaben ist die Finanzierung. Die Auflage eines landes- bzw. bundesweiten
Förderprogramms, beispielsweise ähnlich dem Konjunkturpaket II, zur Finanzierung der
sozialen Infrastruktureinrichtungen auf der Grundlage einer bestätigten
Bedarfsermittlung, ist unumgänglich.
Bestandteil des Infrastukturkonzeptes sind das Maßnahmekonzept und der
Maßnahmekatalog mit strategischen und konkreten Maßnahmen für die Entwicklung
einer bedarfsgerechten und perspektivisch angelegte Infrastruktur, die die Versorgung
in den einzelnen Teilräumen im Bestand und für eine Erweiterung des
Wohnungsbestandes sicherstellt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Für die Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten, landschaftsplanerischen
Untersuchungen und Objektplanungen sind Sach- und Personalmittel einzuplanen. Das
gilt auch für die erforderlichen fachspezifischen Planungsleistungen der Bereiche Natur,
Umwelt und Verkehr.
Hier wird ein jährlicher Sachmittelbedarf von 150.000 € erforderlich.
Für die Fortschreibung des Konzeptes für die soziale und grüne Infrastruktur ist von
einem Sachmittelbedarf in Höhe von 40.000 € pro Aktualisierung auszugehen.
Die benötigten finanziellen und personellen Ressourcen werden grundsätzlich aus den
beschlossen Haushaltsansätzen gedeckt, bzw. rechtzeitig zur Haushaltsplanung
angemeldet. Auch die Inanspruchnahme von Drittmitteln wird ggf. geprüft.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Anlage
Konzept der sozialen und grünen Infrastruktur, Stand Mai 2016