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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Antwortkatalog_Tabelle.pdf
Größe
375 kB
Erstellt
08.09.16, 02:46
Aktualisiert
02.02.18, 17:58

Inhalt der Datei

A n l a g e zur Vorlage 2016 1330 Hinweis: Lfd. Nr. 1. 1.1 Entsprechend der Vorgabe aus der Anfrage 2015 0998, die Fragen primär aus der Sicht des Verwaltungsgebäudes „Bildungs- und Verwaltungszentrum“ zu beantworten, sind die Antworten in erster Linie auf das BVZ bezogen, enthalten jedoch ansatzweise auch kompakte Aussagen zu den anderen betroffenen Verwaltungsgebäuden. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Gebäudenutzungen: Für die einzelnen Gebäudestandorte (Folie 2 des Power Point Vortrages [Anmerkung: Vortrag vom 09.03.2015] ) werden die wesentlichen Gebäudedaten und Nutzer aufgezählt: Wie sehen die genauen NutPersonal Hauptflächen Umlageflächen (Teeküchen, Abstellräume, SUMME (incl. Raumzuschläge) (Flächenkontingent) Sanitärräume, Flure, Treppen, Foyers … ) zerdaten aus, welche Ämter Gustav-Heinemann-Platz 2-6 / BVZ nutzen wieviel Quadratmeter Studieninstitut Ruhr 3 865 m² 0 m² 865 m² in den Gebäuden mit welGemeinsame Kommunale Datenzentrale 25 m² 12 m² 37 m² chen Mitarbeiterzahlen? Volkshochschule 39 2.356 m² 1.133 m² 3.489 m² Bibliothek Sozialamt Jugendamt Fraktionsbüros ZD - Graphischer Betrieb ZD - Sitzungszimmerbereich 66 248 160 28 5 549 5.203 m² 3.258 m² 2.645 m² 373 m² 801 m² 285 m² 15.812 m² Hans-Böckler-Str. 19 / Technisches Rathaus _ ohne Zentralarchiv im 5. Untergeschoss ( = 3.035 m²) ZD - Sitzungszimmerbereich 285 m² Eltern-Kind-Büro 1 18 m² Datenverarbeitung / Rechenzentrum 100 2.493 m² Sozialamt 6 78 m² Jugendamt 45 711 m² Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 190 2.450 m² Amt für Geoinformation, Liegenschaften und 195 2.641 m² Kataster Tiefbauamt 215 3.476 m² Umwelt- und Grünflächenamt 118 1.478 m² Technischer Betrieb 6 124 m² 886 13.754 m² X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx 2.501 m² 1.566 m² 1.271 m² 180 m² 385 m² 137 m² 7.184 m² 7.704 m² 4.824 m² 3.916 m² 553 m² 1.186 m² 422 m² 22.996 m² 150 m² 9 m² 1.317 m² 41 m² 375 m² 1.294 m² 435 m² 27 m² 3.810 m² 119 m² 1.086 m² 3.744 m² 1.394 m² 4.035 m² 1.835 m² 781 m² 65 m² 7.261 m² 5.311 m² 2.259 m² 189 m² 21.015 m² Seite 1 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Junggesellenstr. 8 Archive des ´Referates für Kommunikation´ Wahlbüro Rechtsamt (Lagerräume Keller) Straßenverkehrsamt Schulverwaltungsamt Jugendamt [Bildungs- und Teilhabe] Jugendamt [KiTa-Pflege] Jugendamt [FamPädagog.Zentrum tlw. ua.] Ratsmitglieder-Büros sonstiges (Kellerräume, Leerstand…) Personal 8 7 95 24 10 50 2 196 Hauptflächen 111 m² 764 m² 57 m² 80 m² 1.435 m² 351 m² 128 m² 629 m² 40 m² 124 m² 3.719 m² Umlageflächen 59 m² 404 m² 30 m² 42 m² 759 m² 185 m² 67 m² 332 m² 21 m² 65 m² 1.964 m² SUMME 170 m² 1.168 m² 87 m² 122 m² 2.194 m² 536 m² 195 m² 961 m² 61 m² 189 m² 5.683 m² Stühmeyerstr. 33 Suppenküche + Diakonie BoDo Keller Leerstand Personal - Hauptflächen 400 m² 100 m² 148 m² 1.797 m² 2.445 m² Umlageflächen 0 m² 0 m² 0 m² 110 m² 110 m² SUMME 400 m² 100 m² 148 m² 1.907 m² 2.555 m² Westring 28/30 / Gesundheitsamt Gesundheitsamt Leerstand Keller/Lager externe Nutzung Personal 80 80 Hauptflächen 1.832 m² 739 m² 79 m² 685 m² 3.335 m² Umlageflächen 1.367 m² 0 m² 0 m² 0 m² 1.367 m² SUMME 3.199 m² 739 m² 79 m² 685 m² 4.702 m² Westring 32 / Musikschule Kulturbüro Musikschule Jugendamt/Jugendförderung Externe Nutzung Personal 14 60 25 99 Hauptflächen 206 m² 1.904 m² 273 m² 282 m² 2.665 m² Umlageflächen 211 m² 1.947 m² 279 m² 0 m² 2.436 m² SUMME 417 m² 3.851 m² 552 m² 282 m² 5.101 m² X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 2 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Westring 32 / Turnhalle Vermietet an RUB (von 08/2015-04/2016 als Flüchtlingsunterkunft genutzt, wird aktuell wieder zu Sportzwecken hergerichtet) Personal Willy-Brandt-Platz 1-3 / Telekomblock Technischer Betrieb Geschäftsstellen von Fraktionen / Gruppierungen im Rat Leerstand Personal 40 Willy-Brandt-Platz 2-6 / Hist. Rathaus Büro für Angelegenheiten des Rates und des Oberbürgermeisters Referat für gesamtstädt. Angelegenheiten Gleichstellungsstelle Kommunales Integrationszentrum Bochum Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation Referat für Kommunikation Bezirksverwaltungsstelle Mitte Amt für Finanzsteuerung Rechtsamt Ordnungsamt Einwohneramt (incl. Teile Ausländerbüro) Zentrale Dienste Dezernate Stabstelle für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit im Betrieb Personalrat + Schwerbehindertenvertretung Geschäftsstellen von Fraktionen/ Gruppierungen im Rat Sonstige externe Nutzung Personal X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx - Hauptflächen 924 m² Hauptflächen 714 m² Umlageflächen SUMME - 924 m² Umlageflächen 69 m² SUMME 783 m² 15 116 m² 12 m² 128 m² 55 22 m² 852 m² 2 m² 83 m² 24 m² 935 m² Hauptflächen Umlageflächen SUMME 18 479 m² 297 m² 776 m² 9 9 18 236 m² 172 m² 439 m² 146 m² 106 m² 272 m² 382 m² 278 m² 711 m² 125 2.314 m² 1.433 m² 3.747 m² 25 5 240 71 67 117 25 30 549 m² 70 m² 3.911 m² 1.127 m² 963 m² 2.892 m² 1.731 m² 1.275 m² 340 m² 43 m² 2.357 m² 698 m² 596 m² 1.791 m² 1.072 m² 790 m² 889 m² 113 m² 6.163 m² 1.825 m² 1.559 m² 4.683 m² 2.803 m² 2.065 m² 18 344 m² 213 m² 557 m² 15 392 m² 243 m² 635 m² 30 359 m² 222 m² 581 m² 34 856 576 m² 555 m² 18.281 m² 357 m² 0 m² 10.976 m² 933 m² 555 m² 29.255 m² Seite 3 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Willy-Brandt-Platz 8 Kommunales Integrationszentrum Bezirksverwaltungsstelle Mitte Amt für Finanzsteuerung Einwohneramt (Ausländerbüro) Sozialamt Jugendamt / Kinderbüro Tiefbauamt ZD_Wäscherei Stabsstelle Zentrales Projektmanagement BezVertretung- und Fraktionsbüro Keller + Leerstand Arndtstr. 19: Kreuzstr. 11: Viktoriastr. 8: 1.2 Wie hoch ist der Anteil der Verkehrsflächen in den Gebäuden? Lassen sich Verkehrsflächen verringern, um höhere Gebäudeauslastungen zu erreichen? Personal 60 2 5 9 1 77 Hauptflächen 37 m² 36 m² 30 m² 1.037 m² 134 m² 223 m² 77 m² 249 m² 145 m² 15 m² 1.164 m² 3.147 m² Umlageflächen 10 m² 10 m² 8 m² 290 m² 37 m² 62 m² 21 m² 69 m² 40 m² 4 m² 200 m² 751 m² SUMME 47 m² 46 m² 38 m² 1.327 m² 171 m² 285 m² 98 m² 318 m² 185 m² 19 m² 1.364 m² 3.898 m² seit 01.12.2013 verkauft aktuell in der Vermarktung (keine städt. Dienststellen) seit 01.10.2014 kein städt. Gebäude mehr (neuer Eigentümer: Entwicklungsgesellschaft Ruhr [EGR], jetzt: WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH) Objekt Status Gustav-Heinemann-Platz 2-6 _ BVZ eigenes Gebäude Hans-Böckler-Str. 1-19 Mietobjekt (Techn. Rathaus [ohne Zentralarchiv] ) Junggesellenstr. 8 Mietobjekt Stühmeyerstr. 33 eigenes Gebäude Westring 28 - Gesundheitsamt eigenes Gebäude Westring 32 - Musikschule eigenes Gebäude Willy-Brandt- Platz 1-3 (nur angemietete [Teil-]Fläche) Mietobjekt Willy-Brandt-Platz 2-6 (Hist. Rathaus) eigenes Gebäude Willy-Brandt- Platz 8 eigenes Gebäude Turnhalle Westring 32 => gegenstandslos Summe : Nutzflächen (NF_gesamt) 16.952 m² Verkehrsflächen (VF) 6.044 m² Nettogrundfläche (NGF) 22.996 m² Anteil VF zu NGF 26,3 % 14.872 m² 6.143 m² 21.015 m² 29,2 % 4.075 m² 2.014 m² 3.300 m² 3.165 m² 764 m² 20.005 m² 3.173 m² 68.319 m² 1.608 m² 541 m² 1.403 m² 1.936 m² 171 m² 9.250 m² 725 m² 27.704 m² 5.683 m² 2.555 m² 4.703 m² 5.101 m² 935 m² 29.255 m² 3.898 m² 96.173 m² 28,3 % 21,2 % 29,8 % 38,0 % 18,3 % 31,6 % 18,6 % 28,9 % Für den Fall von Umbaumaßnahmen in betroffenen Objekten soll das Verhältnis Verkehrsflächen/Büroflächen unter Berücksichtigung der baulichen Möglichkeiten / Strukturen verbessert werden (bspw. im Musikschulgebäude, in dem der überdurchschnittliche Anteil der Verkehrsflächen auf die ursprünglich schulische Nutzung des Gebäudes zurückzuführen ist [ehem. Jacob-Mayer-Realschule] ). X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 4 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Die bisherigen Entwürfe für potenzielle Baufelder „Musikschule“ oder „Gesundheitsamt“ sahen eine klassische Erschließung der Büroräume durch einen mittig angeordneten Flur vor. Gleiches gilt bei einer Neuplanung von Objekten. Für den Fall einer Sanierung des BVZ gingen die Planungen davon aus, dass dieses komplett entkernt und die Büroflächen neu angeordnet werden (wobei aufgrund der achteckigen Gebäudestruktur zwangsläufig Grenzen vorgegeben sind). 1.3 Gibt es Absichten / Notwendigkeiten, dass es in den kommenden 24 Monaten durch Umzüge, Ämterverlagerungen etc. noch zu Veränderungen kommt? Eine Optimierung der Verkehrsflächen im Hist. Rathaus (bspw. im Zuge der bevorstehenden Sanierung des Ostflügels) kommt allerdings aufgrund des Denkmalschutzes nicht in Frage. Die Fläche des – zum Einwohneramt gehörenden - Ausländerbüros im Rathaus Bochum sowie im ´Willy-Brandt-Platz 8´ beträgt ca. 1.100 m². Die Raumgestaltung entstammt dem Umbaukonzept des Ausländerbüros aus dem Jahre 2004 und entspricht nicht mehr dem aktuellen Bedarf. Der gegenwärtige Bereich lässt jedoch keine weitere räumliche Ausdehnung mehr zu. Die Raumsituation im Ausländerbüro muss daher dringend und zeitnah verbessert werden. Aus organisatorischen Gründen käme ausschließlich eine ganzheitliche Lösung in Frage (d.h. kein Aufteilen auf mehrere Teilstandorte). Soweit nicht für das gesamte Einwohneramt eine gemeinsame Lösung erreichbar ist, wäre Ziel, zumindest für das Ausländerbüro mit seinen zusätzlich benötigten Flächen einen neuen Standort im engen Umkreis um das Hist. Rathaus herum zu finden Durch die Entwicklung der zurückliegenden 12 Monate ergab sich daneben die Notwendigkeit, zwei zusätzliche Verwaltungsstandorte anzumieten: • Gebäude Diekampstr. 26: für Zwecke der Unterbringung aller im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Flüchtlingsangelegenheiten anfallenden Arbeiten (2.410 m², geplanter Nutzungsbeginn nach Umbau: Januar 2017, Anzahl der vorgesehenen Arbeitsplätze: 76; s. Vorlagen 2016 0194 + 2016 0195) • Gebäude Westring 24: Ebenen Erdgeschoss – 2. Obergeschoss für die Nutzung als Seminarräume für zusätzliche Deutsch - Sprachangebote der VHS für erwachsene Flüchtlinge (723 m², Nutzungsbeginn 15.02.2016; s. Vorlagen 2015 3344 + 2015 3346). Ferner erarbeitet die Verwaltung entsprechend dem Auftrag aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus 2015 gegenwärtig ein Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und Familienbüros , für das ein geeigneter Standort in zentraler Innenstadtlage benötigt wird. 1.4 Welche der heutigen Nutzerämter der Gebäude sind nach dem HSK von einer deutlichen Personalreduzierung in den kommenden Jahren betroffen? Nutzeramt Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster Tiefbauamt Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation Amt für Finanzsteuerung - Objekt Techn. Rathaus, Hans-Böckler-Str. 1-19 Hist. Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2-6 Geplante Personalreduzierung 2016 bis 2022 11 Kräfte 19 Kräfte 10 Kräfte 6 Kräfte 53 Kräfte Die vorstehenden Angaben beruhen auf dem Stand 15.08.2015. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 5 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen - - 1.5 Welche arbeitsergonomischen Defizite in den Gebäuden sind aus heutiger Sicht für die Beschäftigten erkennbar? Dargestellt sind ausschließlich Einsparungen von min. 5 Kräften im Verwaltungsbereich der Ämter im Umkreis des BVZ (d.h.: das Personal, das nicht in den Verwaltungsgebäuden um den Gustav-Heinemann-Platz herum tätig ist sowie alle handwerklichen Kräfte sind nicht berücksichtigt). Nach dem Stichtag eingetretene, seinerzeit noch nicht absehbare Änderungen sind unberücksichtigt (bspw. Personalmehrbedarf im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Flüchtlingsangelegenheiten). Aus Sicht des Arbeitsschutzes werden darunter die Dinge verstanden, die die Beschäftigten bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben, nicht nur marginal, beeinträchtigen. Die nachstehende Aufzählung ist nicht vollständig, erfasst jedoch die häufigsten Problemstellungen (die baulichen Defizite sind an anderer Stelle aufgeführt – s. u. Pkt. 4.1 – 4.3 ). BVZ a. b. c. d. e. f. Fehlender Sonnenschutz Südseite Schimmelbildung, z.B. in der Stadtbücherei (punktuell im Fensterbereich der Ausstellungsflächen), Teeküchen werden mit Kopierern belegt (da keine separaten Räume für Netzwerkdrucker zur Verfügung stehen) Zugang zu Behindertentoiletten erschwert durch mit der Hand aufzuhaltende Türen Beleuchtung (z.B. unterschiedliche Lichtfarben im selben Büro) Sukzessive Umstellung der Schreibtische auf höhenverstellbare Tische (da noch nicht alle Arbeitsplätze entsprechend ausgestattet sind) g. Umbau der Pforte BVZ, weil baulich nicht für PC-Arbeit geeignet. Gesundheitsamt Westring 28-30 a. Lärmkulisse Westring-seitige Büros (Einbau lärmdämpfender Materialien wie Teppichboden, Deckensegel, Wandpuffer erforderlich) b. Außenjalousien zur klimatischen Verbesserung der Büros zum Westring Musikschule Westring 32 a. Rettungswegkonzept ist zu überarbeiten, teilweise in Arbeit b. Alarmierungssystem ist in Arbeit c. Vereinzelt fehlen Sonnenschutze Willy-Brandt-Platz 8 a. Es liegt ein Konzept für Neumöblierung vor, das sich noch im Entscheidungsweg befindet. Die Beschäftigten arbeiten teilweise an veraltetem Mobiliar und in Zwangshaltung. b. Taubenproblematik im Innenhof c. Lüftung Infotheke Ausländerbüro veraltet d. Wassereintritt / teilweise Schimmelbildung X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 6 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen 2. Gebäudeinformationen: Für eine Einschätzung der Gebäudestrukturen sind wesentliche Parameter in die Betrachtung einzubeziehen: 2.1 In welchen Baujahren sind die Objekte entstanden, wann haben wesentliche Umbauten / Sanierungen (und in welchem Umfang) in der Zeit danach stattgefunden? Objekt BVZ Wie weit sind die Gebäude dadurch in den letzten Jahren ertüchtigt worden und mit welchem Lebenszyklus ist danach gerechnet worden? 1978 1979 Zeitpunkt Umfang / Erläuterungen Die städtische Kantine im Erdgeschoss des westlichen Gebäudeteils wird ge2004 Kantine schlossen. Renovierungs~ + brandschutztechnische Anpassungsmaßnahmen in den EtaRenovie2003 – 2005 gen 2-5 (Decken wurden geöffnet, Büros gemalert, Bodenbeläge tlw. ausgerung OG2-5 tauscht [Teppich, nichttextile Beläge]…) Der Kantinentrakt wird für das Jugendamt zu Büros sowie für das Studieninsti2006 - 2008 Umbau tut zusätzlich zu Schulungsräumen umgebaut (Gesamtfläche ca. 1.580 m²). Mit Ausnahme von lokalen Reparaturen und Anpassung der Informationstechnik in der Stadtbücherei haben keine weiteren Umbauten oder umfassende Sagenerell : nierungen stattgefunden. 2007 - 2009 Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Str. 19 1982 Junggesellenstr. 8 Westring 28-30_Gesundheitsamt Westring 32_Musikschule Willy-Brandt-Platz 1-3 1989 1958 1956 1931 Hist. Rathaus , Willy Brandt-Platz 2-6 1931 Willy-Brandt-Platz 8 2.2 Baujahr 2008 - 2009 1909 1988 - 1990 ca. 2001 2002 03/2007 2010 - 2011 - Maßnahme Umbau Teilsanierung Umbau Umbau Umbau Umbau Sanierung - Vollständige Sanierung des EG und OG 1 (Umbau der ehemaligen Ladenflächen zu Verwaltungsräumen) OG 2 – OG 5, umfangreiche Renovierung, Austausch aller Fenster, Einbau äußerer Sonnenschutz, neue Fassade keine Angaben (angemietetes Gebäude) Umbau des ehemaligen Realschulgebäudes zur Musikschule keine Angaben (angemietetes Gebäude) Sockelgeschoss Westflügel zum Bürgerbüro Erdgeschoss Südwesttrakt zum Ausländerbüro Sockelgeschoss Ostflügel : Ladenräume Fa. Koch zu Büroräumen für die Bußgeldabteilung des Rechtsamtes Westflügel, EG bis OG 5 - BVZ Die Umbaumaßnahmen der städtischen Kantine haben sich im Wesentlichen auf den Innenbereich beschränkt. Für die Gebäudehülle sowie die Dachbereiche haben sich daher keine wirksamen Verbesserungen des Wärmeschutzes ergeben. Bedingt durch die Beschränkung auf notwendige Reparaturarbeiten haben sich keine über die Grundstandzeit hinausgehenden Lebenszyklen der einzelnen Bauteile prognostizieren lassen. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 7 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Hist. Rathaus Die Sanierung des Westflügels in den Etagen Erdgeschoss bis 5. Obergeschoss erfolgte im Einklang mit den Vorgaben des Denkmalschutzes und umfasste jeweils die Büros zwischen den Treppenhäusern. Im Sanierungsbereich wurden die Fenster ausgetauscht, in den Büros neue Linoleumfußböden verlegt, die Decken um 20 Zentimeter abgehängt und bildschirmgerechte Arbeitsplatzleuchten eingebaut. Jede Etage erhielt einen vollständig erneuerten Sanitärbereich. Zudem wurde die Heizungsanlage überarbeitet und mit zwei getrennt voneinander regelbaren Heizkreisen ausgestattet. Die Mittel für die Sanierung des Westflügels wurden aufwandswirksam als Instandhaltung verbucht. Eine Lebenszyklusberechnung ist nicht durchgeführt worden. 2.3 Wie sind die Gebäudestrukturen (Gesamtfläche, davon in städtischer Nutzung, Anteil Büroflächen, Anteil Verkehrsflächen, Anteil für Sanitär-, Lager, Technikflächen) hinsichtlich der Nutzungsflächen? Gebäude Gesamtfläche m² Gustav-HeinemannPlatz 2-6 (BVZ) Hans-Böckler-Str. 1-19 (Techn. Rathaus) ohne Zentralarchiv Junggesellenstr. 8 davon städtisch: Stühmeyerstr. 33 % Sanitär m² % Lager m² % Technik m² % Verkehrsflächen m² % Andere Flächen * m² % 22.996 7.027 30,6 602 2,6 1.555 6,8 835 3,6 6.044 26,3 6.933 30,1 21.015 11.985 57,0 431 2,1 651 3,1 725 3,4 6.143 29,2 1.080 5,1 5.982 3.240 54,2 205 3,4 655 11,0 90 1,5 1.608 26,9 184 3,1 2.555 1.341 52,5 88 3,4 489 19,1 72 2,8 541 21,2 24 0,9 4.702 1.632 34,7 241 5,1 467 9,9 89 1,9 1.403 29,8 870 18,5 5.101 1.388 27,2 133 2,6 426 8,4 218 4,3 1.936 38,0 1.000 19,6 2.748 1.069 38,9 85 3,1 488 17,8 191 6,9 615 22,4 300 10,9 29.255 14.636 50,0 1.108 3,8 1.353 4,6 1.279 4,4 9.250 31,6 1.629 5,61 3.898 1.969 50,5 143 3,7 692 17,8 50 1,3 725 18,6 31 8,2 5.683 davon: externe Nutzung: 500 Leerstand: 1.907 Westring 28 - Gesundheitsamt davon: externe Nutzung: 685 Leerstand: 739 Westring 32 - Musikschule Willy-Brandt- Platz 1-3 städtische Mietfläche: Willy-Brandt-Platz 2-6 (Hist. Rathaus) Bürofläche m² davon 935 davon: externe Nutzung: 555 Leerstand: 64 Willy-Brandt- Platz 8 *) = dazu gehören z.B.: Unterrichtsräume, Räume mit medizinischer Ausstattung, Küchen, Umkleideräume, Bibliotheken, Ratssaal X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 8 von 26 Lfd. Nr. 3. 3.1 Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Betriebsinformationen: Die betriebswirtschaftlichen Aspekte für eine effiziente Nutzung und Unterhaltung spielen eine wichtige Rolle für das zukünftige Gebäudeportfolio der Stadt: Wie sind die Energie- und Bruttogrundfläche Durchschnittliche Betriebskosten 2014 Kosten davon : Kosten pro m² BGF Betriebskosten pro Quadrat(BGF) -m²Wärme Strom Wasser Objekt gesamt pro m² BGF meter in den einzelnen Ge35.699 Rathaus Bochum, Willy-Brand-Platz 2 - 6 391.689,10 € 10,97 € 5,86 €/m² 4,85 €/m² 0,27 €/m² bäuden? 25.935 BVZ, Gustav-Heinemann-Platz 561.213,99 € 21,64 € 7,74 €/m² 13,61 €/m² 0,29 €/m² Wie hoch belaufen sich die 5.454 Westring 28_Gesundheitsamt 73.789,40 € 13,53 € 9,78 €/m² 3,19 €/m² 0,56 €/m² Betriebskosten insgesamt in 6.025 Westring 32_Musikschule 83.838,55 € 13,91 € 9,17 €/m² 4,45 €/m² 0,30 €/m² den Gebäuden? Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Str.19 - incl. Rechenzentrum *) Junggesellenstr. 8 Stühmeyer Str. 33 Willy-Brandt Platz 8 27.253 506.781,00 € 18,60 € 7,36 €/m² 10,94 €/m² 0,29 €/m² 6.546 3.118 4.759 77.971,95 € 32.899,85 € 54.832,20 € 11,91 € 10,55 € 11,52 € 8,05 €/m² 8,39 €/m² 5,99 €/m² 3,56 €/m² 1,79 €/m² 4,85 €/m² 0,30 €/m² 0,37 €/m² 0,68 €/m² *) getrennte Erfassung der Verbrauchswerte technisch in Vorbereitung 3.2 Wie sind die Energie- und Betriebskosten im Verhältnis zu optimierten Vergleichsgebäuden zu sehen? Auswertung von Vergleichswerten aus einer Erhebung der KGST *) bei div. Kommunen und Gemeinden (Stand 2013) *) Verbrauch pro m² BGF insgesamt: 10er Perzentil ***) Median **) 90er Perzentil ***) 6,29 €/m² 11,93 €/m² 23,67 €/m² davon : Wärme Strom Wasser 216 235 198 => Anzahl der Gebäude, von denen Kennzahlen vorliegen 3,27 €/m² 6,03 €/m² 9,99 €/m² 2,89 €/m² 5,53 €/m² 9,83 €/m² 0,13 €/m² 0,37 €/m² 3,85 €/m² KGSt: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) **) Der Median ist ein Mittelwert für Verteilungen in einer Menge, der an der mittleren Stelle steht, wenn die Werte nach Größe sortiert werden. Somit ist die eine Hälfte der Werte größer und die andere kleiner als der Median. ***) Das 10er-Perzentil wird ermittelt, indem die ausgewählten Kennzahlenwerte der Größe nach sortiert werden, sodass 10 % der Werte kleiner und 90 % der Werte größer sind; beim 90er-Perzentil sind 90 % kleiner und 10 % größer. Auswertung der Energie- und Betriebskosten lt. Angaben zu Frage 3.1 Das BVZ weist im Vergleich zu den übrigen Verwaltungsgebäuden den höchsten Wert aus. Die Gesamtkosten im BVZ sind doppelt so hoch wie im Hist. Rathaus, in dem der Westflügel in 2010/2011 energetisch saniert wurde. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 9 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen - - - 3.3 Wie hoch ist der Bauunterhaltungsaufwand in den Gebäuden in den letzten 5 Jahren gewesen? Wie hoch der Investitionsaufwand? W elche grundlegenden Maßnahmen wurden in den Objekten dabei durchgeführt? Haben die Maßnahmen zur Einsparung von Betriebskosten geführt? Der Verbrauch im BVZ fällt selbst im Vergleich zu den Daten des Techn. Rathaus, die den Verbrauch des Rechenzentrums beinhalten, das aber 2007-2009 saniert wurde, um rd. 3 €/m² BGF höher aus (=16,3 %). Die Auswertung der KGSt-Vergleichswerte für den Stromverbrauch zeigt, dass in 50 % der ausgewerteten Objekte (= 118 Objekte) dieser unterhalb von 5,53 €/m² liegt. Weitere 40 % liegen in einem Bereich von 5,53 € bis 9,83 €/m² BGF. Nur 24 von 235 Gebäuden liegen darüber. Der BVZ-Wert von 13,61 € m² liegt noch einmal 3,78 € (bzw. rd. 38 %) oberhalb dieses Schwellenwertes. Der Wärmeverbrauch im Hist. Rathaus, in dem im Zuge der Westflügelsanierung die Heizungsanlage überarbeitet und mit zwei getrennt voneinander regelbaren Heizkreisen ausgestattet wurde, liegt um 1,88 € (rd. 25 %) unter dem BVZ-Wert. Das Hist. Rathaus gehört damit in die obere Hälfte der von der KGSt betrachteten 216 Gebäude (s. median : 6,03 €/m²). Die Wärmeverbrauchswerte in den noch nicht sanierten Musikschul- und Gesundheitsamtsgebäuden liegen knapp unter halb der 10 % Gruppe (KGSt-Tabelle) mit den höchsten Wärmekosten pro m² BGF. Objekt 2011 Bauunterhaltung Sanierung Bauunterhaltung Stühmeyerstr. 33 Sanierung Bauunterhaltung Westring 28, Gesundheitsamt Sanierung Bauunterhaltung Westring 32, Musikschule Sanierung Bauunterhaltung Willy-Brandt-Platz Sanierung 2-6, Hist.Rathaus Investitionspaket *) Bauunterhaltung Willy-Brandt-Platz 8 Sanierung Summe BVZ_ GustavHeinemann-Platz 432.181 € 107.402 € 13.753 € 70.189 € 1.665 € 57.217 € 1.224.414 € 4.420 € 3.464.068 € 16.642 € 5.391.952 € 2012 419.107 € 115.624 € 10.297 € 26.983 € 41.696 € 78.854 € 812.833 € 10.188 € 35.066 € 1.550.648 € 2013 275.891 € 846 € 73.233 € 5.214 € 62.123 € 80.591 € 679.889 € 66.979 € 34.390 € 48.573 € 1.327.729 € 2014 335.736 € 319 € 9.855 € 45.400 € 53.639 € 461.628 € 146.876 € 29.975 € 6.241 € 1.089.669 € 2015 143.038 € 1.300 € 2.921 € 29.933 € 27.630 € 221.954 € 229.890 € 14.742 € 671.409 € Gesamtergebnis 1.605.954 € 225.491 € 110.059 € 32.197 € 249.341 € 1.665 € 297.933 € 0€ 3.400.719 € 458.353 € 3.464.068 € 130.815 € 54.814 € 1.831.445 € 142.256 € 251.006 € 297.933 € 7.323.140 € 185.629 € 10.031.408 € *) KP-II-Anteil für 2011 (Gesamtbetrag 2009-2011: 6.005.451 €) Anmerkung: • aufgeführt sind ausschließlich stadteigene Verwaltungsgebäude • Investitionsmaßnahmen wurden nur im Hist. Rathaus Willy-Brandt-Platz-2-6 durchgeführt. Es handelt sich hierbei um die Sanierung des Westflügels. Hierzu gehörte der Einbau neuer Fenster sowie einer neuen Heizungsanlage, wodurch Betriebskosten entsprechend reduziert werden konnten (s. auch Antworten zu 2.1, 2.2 und 3.2 [bzgl. Betriebskosteneinsparung] ). X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 10 von 26 Lfd. Nr. 4. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Bauzustandsinformationen: Die baulichen Defizite sind ein wesentlicher Auslöser für das jetzt vorgelegte städtebauliche Gesamtkonzept gewesen: 4.1 Welche technischen Mängel weisen die Objekte auf? Welcher Sanierungs- / Instandsetzungsbedarf wird daraus abgeleitet? BVZ / Allgemein Die Gebäudeteile und deren Einrichtungen sind generell "in die Jahre" gekommen und unterliegen einem nutzungsbedingten Verschleiß. In Abhängigkeit der Beanspruchung sind die unterschiedlichen Lebenszyklen der im Einzelnen zu betrachtenden Bauteile mit einer aktuellen Lebenszeit von mind. 35 Jahren erreicht oder teils auch überschritten. BVZ / Aluminiumfassaden Im Bereich der Aluminiumfassaden ist das Erreichen der maximalen Lebenszeit in ca. 8 - 10 Jahren absehbar. Je nach Lage und Einbausituation wie auch der Ausrichtung und der damit einhergehenden Witterungsbeanspruchung ist die Schlagregensicherheit der Fassade nicht mehr durchgehend gewährleistet. Wassereintritte sind nicht ausschließlich durch verschleißbedingtes Versagen in den Einzelkomponenten der Fenster sondern im Zusammenwirken mit Schwachstellen der Anschlüsse zu den Dachrändern und geometrischen Gebäudeverschneidungen zu sehen. Hieraus resultiert die Notwendigkeit ganzheitlicher Sanierungsmaßnahmen, die bedingt durch das Alter und der Konstruktion nicht von einer Erneuerung des Fassadensystems abzugrenzen sind. Unabhängig von den lokalen Wassereintritten entspricht der Wärmeschutz der Vorhangfassade weder den zukünftigen noch den aktuellen oder zurückliegenden Anforderungen gültiger Wärmeschutz bzw. Energieeinsparverordnungen. Das Fassadensystem kann konstruktions- und altersbedingt unter Abwägung technischer und wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeiten nicht durch nachträgliche Maßnahmen auf den Stand aktueller Vorschriften ertüchtigt werden. In diesem Zusammenhang ist auch der unzureichende Sonnenschutz der Verglasungen zu erwähnen. Durch die raumseitigen Stoffvorhänge kann das unkontrollierte Aufheizen der Räume zur West- und Südseite nicht reguliert werden. Ein wirksamer Sonnenschutz kann nur durch Integration in ein neues Fassadensystem realisiert werden. BVZ / Natursteinfassaden Die Vorhangfassaden aus Muschelkalkplatten haben aus statisch-konstruktiver Sicht auf Grund des Ankersystems keinen negativen Einfluss auf den Lebenszeitzyklus des Gesamtgebäudes. Materialausbrüche und Steinabplatzungen im Bereich der Ankerdorne und mechanisch bedingte Schäden im Sockelbereich erfordern Reparaturmaßnahmen an Einzelpatten, welche sich jedoch einzeln nicht zerstörungsfrei demontieren und neu einbauen lassen. Die Fläche der Vorhangfassaden aus Muschelkalk stellt den geringeren Anteil der gebäudeumhüllenden Fassadenfläche dar und befindet sich zudem vordergründig im Bereich der Treppenhäuser. Ein ausreichender Wärmeschutz ist auch hier nicht mehr gegeben, er entspricht ca. dem der Aluminiumfassade. Eine Verbesserung des Wärmeschutzes ist konstruktionsbedingt nicht möglich. Im Sanierungsfall ist davon auszugehen, dass die Platten im Übergang zur Aluminiumfassade zur Herstellung von Folienanschlüssen etc. erneuert werden müssen. BVZ / Flachdächer Die Flachdachaufbauten einschließlich derer Abdichtungen und Anschlüsse zeigen sich mit Ausnahme von Teilflächensanierungen im Zustand des Ersteinbaus. Die zu erwartende Lebensdauer ist überschritten, kurzfristige Gesamtmaßnahmen werden unausweichlich. Über die Abdich- X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 11 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen tungen der Innenhöfe sind Wassereintritte in darunterliegende und angrenzende Räume zu beklagen. Weitere Einflüsse durch generelle Undichtigkeiten in den Flächen der Hauptdächer sind derzeit nicht gegeben. Maßnahmen an den Flachdächern können nur ganzheitlich betrachtet werden und erfordern ebenfalls eine generelle Erneuerung sämtlicher Rand- und Fassadenanschlüsse. Aktuelle Vorschriften der Energieeinsparverordnungen implizieren im Falle der Neuabdichtung eine gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der vorhandenen Wärmedämmung an die vorgegebenen Grenz- bzw. Höchstwerte. BVZ / Ausbau, Innenbereiche Die Einbauten und der allgemeine Ausbau wie Innentüren, Decken-, Wand- und Bodenbekleidungen etc. entsprechen in ihrer Beschaffenheit und Gestaltung der Bauzeit und den gestalterischen Vorstellungen aus den 80er Jahren. Auch hier wurden lediglich vereinzelte Reparaturund/oder lokal begrenzte Anpassungen vorgenommen. Die Bauteile unterliegen weniger einem nutzungsbedingten Verschleiß sondern allgemeinen technischen und gestalterischen Alterungsprozessen. Die Funktionsfähigkeit ist im Sinne einer allgemeinen Gebrauchstauglichkeit entsprechend der jetzigen Nutzung noch gegeben. Planerische und nutzungsbedingte Anpassungen von Grundrissen und Raumnutzungen werden zu einer Erneuerung der Bauteile führen. In diesem Zusammenhang ist auf den festgestellten Zustand der Fußböden in sämtlichen Fluren aller Gebäudeteile hinzuweisen. Der Estrich schüsselt in den Flurzonen durchgängig in Folge eines Mangels in der Bauausführung bzw. einer unzureichenden Ausbildung von Rand- und Dehnungsfugen mehrere cm auf. Der Mangel ist nur durch einen Austausch des Estrichs zu beheben. Eine Erneuerung des Bodenbelages unter Belassung des Estrichs im jetzigen Zustand ist nicht möglich. Die Unebenheiten des Estrichs bedingen, dass notwendige Rauch- und Brandschutztüren nicht rauchdicht abschließen können, teilweise ist bereits jetzt ein vollständiges Öffnen von Flurtüren nicht möglich. BVZ/ Tiefgarage Die Tiefgarage unterliegt infolge winterlichem Streusalzeinsatz chemischen Belastungen durch Chlorideintrag, welcher durch die von den Fahrzeugen bei der Ein- und Ausfahrt eingeschleppten Tausalze entsteht. Aus der Entnahme und Analyse von Bohrmehlproben hat sich ergeben, dass eine in den beiden oberen Parkebenen über den zulässigen Grenzwert hinausgehende Chloridbelastung im Fahrbahnbereich vorliegt, die quantitativ in den unteren Parkebenen 3 und 4 abnimmt. Die erhöhte Chloridbelastung ist bereits bis in den unteren Bereich des Fahrbahnestrichs eingedrungen und stellt somit auf Grund des aggressiven Schädigungsmechanismus und der gegebenen Betonüberdeckung ein statisch konstruktives Gefährdungspotential für die obere Bewehrungslage der Stahlbetondeckenplatten dar. Diese ist insbesondere im Bereich der tragenden Stahlbetonstützen für die Standsicherheit relevant. Aus dieser Gefährdung ergibt sich ein kurzfristiger Handlungsbedarf. BVZ / Gebäudetechnik - Sanitär In den Sanitärbereichen sind keine wesentlichen Mängel bekannt. Die sanitären Anlagen sind nicht zwingend zu erneuern. Nur im Falle von größeren Sanierungsmaßnahmen, auch wenn nur Teilbereiche des Gebäudes betroffen sind, sind die Vorgaben der Trinkwasserverordnung umzusetzen. In den nächsten 5-10 Jahren sind hier über das normale Maß der Bauunterhaltung keine umfangreichen Maßnahmen zu erwarten, es sei denn, es werden auf Nutzerwunsch hin größere Bereiche umgebaut. Gesundheitliche Gefahren bestehen insofern nicht, da regelmäßig Wasserproben entnommen und ausgewertet werden. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 12 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Bei einem positiven Befund ist dann, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, eine eher räumlich begrenzte Maßnahme durchzuführen. Im schlimmsten Fall ist das Rohrnetz als Ganzes zu desinfizieren (dies kann aber auch bei neuen Rohrleitungen geschehen). BVZ / Gebäudetechnik - Heizung Die Anlagen sind bis heute unauffällig, was den Reparaturaufwand angeht. Die Regelanlagen für die Heizungsseite wurden vor einigen Jahren saniert. Beschwerden über zu niedrige Raumtemperaturen sind eher selten. Bei Außentemperaturen um 0°C reichen die Vorlauftemperaturen im Automatikmodus der Regelung teilweise nicht mehr aus, die Büros und Nebenräume ausreichend aufzuheizen. Hierzu wird die Regelung auf „Hand“ geschaltet, um in Teilbereichen die Wärme vorzuhalten. Meistens sind undichte Fenster und zugestellte Heizkörper die Ursache. Ein grundsätzlicher, sofortiger Sanierungsbedarf lässt sich daraus aber nicht ableiten. Auch hier sollte der Betrieb mit einem "normalen" Aufwand in der Bauunterhaltung aufrecht zu erhalten sein. BVZ / Gebäudetechnik - Lüftung Die Regelung der Lüftungsanlagen ist sanierungsbedürftig und sollte ausgetauscht werden. Ein Weiterbetrieb für 5 - 10 Jahre sollte allerdings auch durch partielle Reparaturmaßnahmen zu gewährleisten sein. Die Kälteanlage wird noch benötigt, da einige Bereiche im UG, Druckerei, nach Auflösung der Kantine umgebaut und auch mit "Kälte" versorgt wurden. Die Anlage kann in geringem Maße überdimensioniert sein, ein Austausch würde jedoch nur unnötig Kosten verursachen. Die Lüftermotoren der Lüftungsgeräte sind erneuerungsbedürftig und werden in den nächsten Jahren sicherlich bei Ausfall zu erneuern sein. Auch dies lässt sich partiell im Rahmen der Bauunterhaltung erledigen. Grundsätzlich ist der Zustand so, dass ein Betrieb der Anlagen für die nächsten 5-10 Jahre, mit entsprechenden Aufwendungen in der Bauunterhaltung, zu gewährleisten ist. Vor allem wenn sicher ist, das nach Ablauf eines solchen Zeitraumes eine Gesamtsanierung oder ein Abriss ansteht. Allerdings kann dieses Bild sich schnell umkehren, wenn durch umfangreichere Umbauten und/oder neue Brandschutzkonzepte Dinge ausgelöst werden, die sich nicht mehr partiell behandeln lassen und eine Gesamtsanierung einzelner Anlagen (z. B. Lüftungsbereiche) nach sich ziehen. Hier werden dann schnell Arbeiten ausgelöst, die dann wieder sehr nah an einer Gesamtsanierung sind. Das Kanalnetz ist stark staubbelastet und bedarf einer generellen Reinigung und Überholung. Durch zahlreiche Undichtigkeiten können die vorgesehenen Luftmengen die Nutzungseinheiten nicht mehr im ausreichenden Maße erreichen (schlechte Luftqualität). Der Brandschutz der Lüftungsanlage entspricht nicht mehr dem technischen Standard, die Brandschutzklappen sind mit Asbest belastet. Bedingt durch das Alter (> 35 Jahre) treten häufige Anlagenausfälle durch technische Schäden auf. Die Lüftungsanlage ist energetisch nicht mehr effizient, da sie nicht modulierend sondern nur ein-/zweistufig betrieben werden kann. Im Bereich der Bücherei wird beklagt, dass es im Winter zu kalt wird und im Sommer eine starke Aufheizung der Räume eintritt. Die Luftverteilung ist unzureichend, der Betrieb der Lüftungsanlage ist mit einem erhöhten Geräuschpegel einhergehend. In der VHS/Studieninstitut (frühere Werkraumnutzung) führt die technisch bedingte Lüftungsverteilung für die oberen Stockwerke zu starken Strömungsgeräuschen, welche den Unterricht stören. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 13 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen BVZ / Gebäudetechnik - Regelung Die Regelung ist vollständig veraltet, Feinjustierungen und das Einstellen von Steuerungszeiten sind kaum oder gar nicht mehr möglich. Teilweise verfügen die Einheiten nur noch über Ein-/Aus Funktionen. Für die Regelungstechnik sind aufgrund der Steuerspannungen (14-16V) keine Ersatzteile mehr lieferbar. Aufzüge - Elektroinstallationen Aufzüge Es existieren insgesamt 4 Aufzüge, davon sind drei Stück in einer Gruppe zusammengefasst. Der einzelne Aufzug befindet sich in der Stadtbücherei. Er ist so alt wie das Gebäude. Trotz mehrerer Modernisierungsmaßnahmen in den letzten Jahren ist er sehr störanfällig. Die Aufzüge der Dreiergruppe sind ebenfalls laufend modernisiert worden. Ursprünglich waren für dieses Gebäude sechs Aufzüge vorgesehen, es wurden aber nur drei eingebaut. Bedingt durch die Vielzahl an Nutzern sind diese ständig überlastet und damit störanfällig. In der Gefährdungsanalyse wurden umfangreiche zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für alle vier Aufzüge gefordert. Allgemeininstallation Die Elektroverteilungen sind so alt wie das Gebäude und kommen an das Ende ihrer Nutzungsdauer. Bedingt durch die in den letzten Jahren zusätzlich eingebrachten Elektrogeräte sind sie thermisch überlastet und haben weder elektrische noch räumliche Reserven. Dies betrifft auch das gesamte Leitungsnetz. Bedingt durch die mittlerweile bestehenden Brandschutzvorschriften sind Nachinstallationen von Kabeln wegen des Fehlens von geeigneten Leitungstrassen nur mit großen Aufwand möglich. Beleuchtung Die Leuchten im gesamten Gebäude sind am Ende ihrer Nutzungsdauer. Die Büroleuchten entsprechen nicht den aktuellen Vorschriften für die Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen. Der Energieverbrauch dieser alten Leuchten ist zu hoch. Blitzschutz Die Blitzschutzanlage wurde in den letzten Jahren laufend repariert und ist soweit in Ordnung. Hebeanlagen Die Fassadenbefahranlage für die Fensterputzer ist so alt wie das Gebäude und hat trotz laufender Modernisierung in den letzten Jahren das Ende der Nutzungsdauer erreicht. Dies betrifft ebenfalls die beiden Hebebühnen in der Tiefgarage. Brandmeldeanlage Die Brandmeldeanlage ist so alt wie das Gebäude. Die Zentrale Technik wurde vor einigen Jahren komplett erneuert. Das sternförmige Leitungsnetz musste beibehalten werden, da das Nachrüsten eines Busleitungssystems zu aufwändig ist. Dadurch kann die Brandüberwachung nicht flächendeckend realisiert werden. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 14 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Sicherheitsbeleuchtung Die vorhandene Sicherheitsbeleuchtung ist so alt wie das Gebäude. Die Zentrale Technik und die Batterie wurden vor einigen Jahren komplett erneuert. Trotzdem konnte eine Anpassung der Anlage an die aktuellen Vorschriften nicht erreicht werden, da hierzu das Leitungsnetz aufwändig ausgebaut werden und die zentrale Beleuchtungssteuerung komplett umgebaut werden müsste. Angaben für die übrigen Verwaltungsgebäude im Gleisdreieck aus der Sanierungsbedarfsliste 2013: Vorbemerkung: Die nachstehenden Angaben aus der Sanierungsbedarfsliste weisen den erforderlichen Sanierungsaufwand der Gebäude sowohl für den Bereich Hochbau als auch für die Gebäudetechnik aus. Im Hochbauteil (Kostengruppe 300) werden in der Regel ausschließlich die Kosten für den Erhalt der Gebäudeaußenhülle (Dächer, Fenster und Fassaden) erfasst. Die Ausbaugewerke (z.B. Fliesen-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten) sind nicht enthalten. Bei der technischen Gebäudeausrüstung (Kostengruppe 400) sind die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Nutzung unter Berücksichtigung der jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik aufgeführt. Die Angaben enthalten keine Kosten für sonstige energetische, brandschutztechnische und Schadstoffsanierungsmaßnahmen (es sei denn, dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird). Objekt Stühmeyerstr. 33 Westring 28, Gesundheitsamtgebäude Kostengruppe 300 330 360 Beschreibung Bauwerk - Baukonstruktionen Außenwände Dächer 400 Bauwerk - Technische Anlagen 440 450 460 Starkstromanlagen Fernmelde- + informationstechnische Anlagen Förderanlagen 300 410 420 430 440 450 460 Bauwerk - Baukonstruktionen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Wärmeversorgungsanlagen Lufttechnische Anlagen Starkstromanlagen Fernmelde- + informationstechnische Anlagen Förderanlagen Sanierungsbedarf 1.243.000 € 271.000 € 0€ HLS: Zunächst kein Sanierungsbedarf 144.000 € 200.000 € 177.000 € 2.035.000 € 20.000 € 250.000 € 20.000 € 200.000 € 100.000 € 330.000 € 920.000 € • die Heizungs- und Sanitäranlage ist aufgrund der Überalterung zu sanieren. • die Sanitäranlage entspricht in keiner Weise der Trinkwasserverordnung X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Erläuterungen Hochbau: Zunächst kein Sanierungsbedarf Seite 15 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Westring 32, Musikschulgebäude • • • Westring 32, Einfachturnhalle Willy-Brandt-Platz 8 • • • 330 Außenwände 400 Bauwerk - Technische Anlagen 440 450 Starkstromanlagen Fernmelde- + informationstechnische Anlagen 164.000 € 0€ HLS: Zunächst kein Sanierungsbedarf 150.000 € 80.000 € 394.000 € Die Lüftungsanlage in der Aula ist veraltet und regelungstechnisch unzureichend Wartungen sind nur unzureichend möglich die Sanitärleitungen der WC-Anlagen sind marode, eine Sanierung ist erforderlich 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 278.000 € 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 70.000 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 40.000 € 440 Starkstromanlagen 100.000 € 488.000 € 330 Außenwände 1.250.000 € 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 120.000 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 200.000 € 440 Starkstromanlagen 280.000 € 450 Fernmelde- + informationstechnische Anlagen 206.000 € 460 Förderanlagen 164.000 € 2.220.000 € die Sanitäranlage entspricht nicht der aktuellen Trinkwasserverordnung das Rohrsystem ist aufgrund der Überalterung zu sanieren die Heizungsanlage ist aufgrund der Überalterung zu sanieren (Rohrbrüche) zum Vergleich: Hochrechnung für 2016 BPI 1.Quart. 2016 = 112,9 BPI 3.Quart. 2012 = 105,8 BPI 4.Quart. 2013 = 108,2 Zusammenfassung Sanierungsbedarfe BVZ lt. Kostenprognose 07/2012 : Übrige Sanierungsbedarfe lt. Sanierungsbedarfsliste 2013 : SUMME: X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx 49.000.000 € 6.057.000 € 55.057.000 € 52.288.000 € 6.320.000 € 58.608.000 € Seite 16 von 26 Lfd. Nr. 4.2 Fragekomplex Welche absolut dringenden Maßnahmen dulden keinen Aufschub? Welches finanzielle Volumen ist damit verbunden? Antworten / Anmerkungen BVZ / Bautechnik Die Flachdächer der Innenhöfe müssen kontrolliert und einschließlich der Anschlüsse zu aufgehenden Bauteilen erneuert werden. In den Fluren ist in Folge der Estrichaufwölbungen die Gangbarkeit der Rauchschutztüren durchgehend zu kontrollieren und im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen durch Teilaustausch des Estrichs vorzunehmen. Die Fenster sind gangbar, müssen jedoch eingestellt werden. Versprödungen an Dichtstoffen der Gläser sowie Profildichtungen sind noch nicht zu erkennen, im Zusammenwirken mit einem sich verschlechternden Beschlag ist eine ausreichende Regensicherheit bei Schlagregen jedoch nicht mehr durchweg gewährleistet. Stärkere Wassereintritte sind im Zusammenwirken mit undichten Flachdachanschlüssen zu sehen und erfordern geeignete Maßnahmen. BVZ / Tiefgarage Die Chloridbelastung in den unteren Estrichbereichen der Fahrbahnen stellt eine potentielle Gefährdung für die Standsicherheit der Deckenkonstruktion in der Tiefgarage dar. Die vorgenommenen Untersuchungen müssen fortgeschrieben und ein Sanierungskonzept für die Tiefgarage erstellt werden. Es ist zu erwarten, dass zumindest in den oberen 2 Etagen weite Teile des Estrichs aufgenommen und durch ein neues Beschichtungssystem ersetzt werden müssen. BVZ / Gebäudetechnik Aufgrund der zahlreichen Beschwerden über das Raumklima (Kalt-warm, verbrauchte Luft), einhergehend mit den elektrischen Verbrauchsdaten (Grundlastprofile) ist eine Optimierung der Lüftungsanlage in den Räumlichkeiten Bücherei sowie in der VHS/Studieninstitut dringend erforderlich. An Lüftungsgeräten und Regelungen sind dringende technische Anpassungen sowie Maßnahmen zur Brandfrüherkennung erforderlich. BVZ / Brandschutz Die notwendigen Flure sind mit automatischen Brandmeldern (Kenngröße: Rauch) der Brandmeldeanlage zu überwachen und zu alarmieren. Türen zu notwendigen Treppenräumen sind instand zu setzen. Es ist sicherzustellen, dass das Forum zu keinem Zeitpunkt durch mehr als 50 Personen genutzt wird (Versammlungsstätte). Das Forum ist mit automatischen Brandmeldern (Kenngröße: Rauch) der Brandmeldeanlage zu überwachen, die Unterrichtsräume südwestlich des Forums sind auf Grund der Rettungswegsituation mit zu alarmieren. T-90 Türen in den Brandwänden schließen nicht mehr und müssen erneuert werden. => Finanzielles Volumen: Die vorstehend genannten Maßnahmen sind Teil des Sanierungsbetrages von 49 Mio €, der unter Pkt. 4.1 für das BVZ aufgeführt ist. Dieser Kostenprognose lag allerdings die Vorgabe zu Grunde, das BVZ komplett zu entkernen, zu sanieren und umzubauen. Ein Herauslösen und Kostenbetrachten der Einzelmaßnahmen ist vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll und beinhaltet die Gefahr falscher Schlussfolgerungen. Mit dem Beschränken auf einzelne bauliche Maßnahmen wird unter dem Strich kein zufriedenstellendes Gesamtergebnis X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 17 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen erreicht werden, da hiermit zwar die Funktionalität und technische Nutzbarkeit des Baukörper nach dem heutigen Stand der Technik sichergestellt werden kann, dabei jedoch zwangsläufig Folgekosten nicht ausreichend berücksichtigen werden können, die sich durch notwendige, begleitende Maßnahmen wie zB. Schadstoffsanierungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Fenstern, Fassadenelementen oä. ergeben. 4.3 4.4 Wie sieht insbesondere die Datenversorgungstechnik in den Objekten aus? Welche brandschutztechnischen Zukunftsfragen sind noch zu erwarten? Westring 28, Gesundheitsamtgebäude Die Rohrleitungen der Heizungs- und Sanitärinstallationen weisen in den letzten Jahren vermehrt Rohrbrüche auf, insbesondere sind die Verteilleitungen in den Bodenkanälen in einem untragbar schlechten Zustand. Die Vorgaben aus der Trinkwasser-VO sind mit diesem Rohrsystem und den Rohreinbauten kaum oder nur unter besonderen Maßnahmen zu erbringen. Die Anlage weist über das normale Maß hinaus viele bekannte und zu vermutende Totstrecken mit stehendem Wasser auf ( => bzgl. des finanziellen Volumens siehe Pkt. 4.1, Seite 15). Die passive Verkabelung (Dosen, Patchfelder + Verkabelung) müssten in allen Gebäude (bis auf Rathaus-Westflügel und Techn. Rathaus [EG+OG 1] ausgetauscht werden [da nicht mehr Stand der Technik]). Die im BVZ eingesetzten aktiven Komponenten entsprechen dem Stand der Technik und müssen aktuell nicht getauscht werden. BVZ - Brandschutztechnischen Zukunftsfragen Notwendige Flure • Sie sind im Gebäude möbliert und aufgrund der Kabeltrassen nicht mehr ausreichend brandlastfrei. Teilweise sind Flurwände als Systemwände vorhanden, die nicht über die erforderliche Feuerwiderstandsklasse F 30-AB verfügen. Die Rauchschutzunterteilungen der Flure sind aufgrund von nachträglichen Leitungsnachrüstungen offen. Aufgrund des aufgeschüsselten Estrichs schließen einige Rauchschutztüren nicht mehr. Ein Großteil der Rauchschutztüren ist altersbedingt verschlissen. Als Sofortmaßnahme sind die notwendigen Flure mit automatischen Brandmeldern (Kenngröße: Rauch) der Brandmeldeanlage zu überwachen und zu alarmieren. Da aufgrund der Lage der Treppenräume sich zukünftig keine Ausbildung von maximal 400 m² großen Nutzungseinheiten umsetzen lässt, müssen die notwendigen Flure brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Notwendige Treppenräume • Der Großteil der Rauch- und Brandschutztüren an den Treppenräumen sind verschlissen und zum Teil nicht mehr funktionstüchtig. Als Sofortmaßnahme sind die Türen die nicht zu den unter Punkt 1 beschrieben Fluren führen, instand zu setzen. Zukünftig sind diese Türen zu erneuern. Breiten in Rettungswegen • Die lichten Breiten der Zugangstüren zu den Treppenräumen betragen zum Großteil 0,87 cm. Gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ist diese Breite für maximal 20 Arbeitnehmer je Geschoss ausreichend. In den Obergeschossen sind jedoch zum Teil mehr als 20 Arbeitnehmer pro Treppenzugang vorhanden. Zukünftig sind die Rettungswegbreiten entsprechend zu prüfen und zu ertüchtigen. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 18 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Versammlungsstätten • Das Forum im Erdgeschoss umfasst 547 m² und stellt daher aus heutiger Sicht eine Versammlungsstätte dar. Für diese Versammlungsstätte sind nicht die erforderlichen Ausgangsbreiten und nicht die erforderlichen brandschutztechnischen Abtrennungen gegen das restliche Erdgeschoss vorhanden. Des Weiteren werden die maximalen Rettungsweglängen überschritten. Als Sofortmaßnahme ist sicherzustellen, dass das Forum zu keinem Zeitpunkt durch mehr als 50 Personen genutzt wird. Zukünftig ist das Forum baulich als Versammlungsstätte auszubilden. Unterrichträume südwestlich des Forums • Die Unterrichträume südwestlich des Forums verfügen über keinen sicheren 1. Rettungsweg. Als Sofortmaßnahme ist das Forum mit automatischen Brandmeldern (Kenngröße: Rauch) der Brandmeldeanlage zu überwachen und die Räume sind zu alarmieren. Zukünftig sind die Unterrichtsräume mit direkten Ausgängen ins Freie aus zu bilden. Brandabschnittstrennung • Aufgrund von nachträglichen Leitungsinstallationen sind Öffnungen in den Brandwänden vorhanden. Die T 90-Türen in den Brandwänden schließen zum Teil wegen des aufgeschüsselten Estrichs nicht mehr. Zukünftig sind die Leitungsdurchführungen ordnungsgemäß zu schotten und die Fußböden und T 90-Türen sind zu erneuern. Trennwände • Aufgrund von nachträglichen Leitungsinstallationen sind Öffnungen in den brandschutztechnischen Trennwänden vorhanden. Zukünftig sind die Leitungsdurchführungen ordnungsgemäß zu schotten und die Fußböden und T 90-Türen sind zu erneuern. 5. Konzeptionelle Ziele: Beide vorgestellten Varianten greifen in bestehende Strukturen ein, die teilweise weitere Maßnahmen erfordern: 5.1 In welchem Rahmen muss bei einem Abriss des BVZ die Decke zur Tiefgarage ertüchtigt werden, und welche statischen Erfordernisse sind dafür notwendig? Führt dies z.B. zu einer Sperrung / Teilsperrung der Tiefgarage? Die Tiefgarage hat eine Fläche von ca. 5.000 m². Wenn das BVZ abgerissen werden sollte, muss diese Fläche abgedichtet und verstärkt werden, damit sie als Platz genutzt werden kann. Bei Errichtung des Gebäudes Ende der 70er Jahre wurde die Traglast nur auf 500 kg/m² ausgelegt. Um den Platz zum Beispiel mit Pflaster zu versehen oder zu begrünen, muss vorher sichergestellt werden, dass das Regenwasser geordnet abfließt und die Fläche so tragfähig ist, dass eine ausreichende Erdschicht aufgetragen werden und die Feuerwehr den Platz befahren kann. Hierfür muss die Belastbarkeit mehr als verdoppelt werden (auf 1.150 kg/m²). Im einzelnen • muss die alte Schicht auf der Tiefgarage bis auf die Oberkante der oberen Kassettendecke entfernt werden (Abtragen der vorhandenen Dämmung) X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 19 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen • müssen die Betondecken anschließend statisch umfassend verstärkt werden (durch Aufbetonieren eine neuen Deckenplatte, die ausreichend tragfähig ist), der Rampenbereich sowie der Randbereich der Druckerei benötigt eine komplett neue Betondecke • ist die neue Deckenplatte abzudichten und wärme-zu-dämmen • sind Fugen und Wandanschlüsse zu schaffen und Leitungswege für die Entwässerung anzulegen, da sonst – bei einer Fläche von 5.000 m² - mit einem Reißen der Abdichtung gerechnet werden müsste Hierfür ergeben sich folgende Kosten (Kostenschätzung Stand 02/2015) • • • • 5.000 m² statische Maßnahmen zur Schaffung einer Belastbarkeit von 1.150 kg/m² (incl. aller Nebenkosten) 3.400.000,- € 5.000 m² Abdichtung herstellen im Abbruchbereich 2.000.000,- € 2.500 m² Abdichtung herstellen im sonstigen Bereich 1.000.000,- € Ingenieurleistungen 600.000,- € 7.000.000,- € (Hinweis: die sich aus den grundsätzliche Ausführungen zur BVZ-Tiefgarage, Pkt. 4.1, Seite 12 sowie Pkt. 4.2, Seite 17 ergebenden Kosten für Sanierungsmaßnahmen der Tiefgarage sind hierin nicht enthalten und kämen zu der Ertüchtigung der Decke noch dazu.) Die Fragen, ob und in welchem Umfang Sperrungs- bzw. Teilsperrungsmaßnahmen erforderlich werden, kann erst im Zusammenhang mit der konkreten Ausführungsplanung geklärt werden. Damit ggfs einhergehende Einschränkungen würden für diesen Fall mit den beteiligten Fachbereichen rechtzeitig abgestimmt, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten. 5.2 Nach dem Haushaltssicherungskonzept stehen kausal Flächenkompensationen zu anderen Gebäuden an. Wie sieht der aktuelle Sachstand dazu aus (z.B. Junggesellenstr. 8, Viktoriastr. 10)? Objekt Stühmeyerstr. 33 Ursprüngliche Planung Eigenes Gebäude Aufgabe ab 2013 Sachstand Anfang März 2013 zog die bis dahin in der ´Arndtstr.19´ untergebrachte Bochumer Suppenküche e.V. in das Gebäude ´Stühmeyerstr.33´ ein. Auslöser waren die erheblichen baulichen Sicherheitsmängel in der ´Arndtstr.19´, die eine weitere Nutzung des Gebäudes nicht mehr zuließen. So wurden für die Suppenküche kurzfristig und zwingend neue Räume benötigt. Da sich die Bemühungen von Liegenschaftsverwaltung und Wirtschaftsförderung, das Objekt ´Stühmeyerstr.´ zu vermarkten, bis zu diesem Zeitpunkt als erfolglos erwiesen, drängte sich hierfür die ´Stühmeyerstr. 33´ als passendes Ausweichquartier auf. Diese seinerzeit nicht absehbaren Entwicklungen machen es erforderlich, die Zukunft der ´Stühmeyerstr. 33´ neu zu klären. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 20 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Westring 28/30 Eigenes Gebäude Aufgabe ab 2013 Gesundheitsamt Die für 2013 geplante Aufgabe des Gesundheitsamtes erfolgte im Hinblick auf den hohen Sanierungsbedarf im Bereich ´Heizung, Lüftung, Sanitär´ (insbesondere des sanierungsbedürftigen Wasserleitungs-systems). Aufgrund der nicht zu beanstandenden Trinkwasseruntersuchungen in 2012 war es möglich, das Gebäude mittelfristig weiter zu nutzen. Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption für den Verwaltungsstandort am Gustav-HeinemannPlatz wurde Anfang 2015 der Vorschlag entwickelt, das Gebäude nicht mehr vollständig aufzugeben, sondern – nach Abriss des hinteren Gebäudeteiles - zu sanieren und weiter zu nutzen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung ist die Zukunft / weitere Nutzung des Gebäudes zu überarbeiten. Hinweis: Das Gebäude ist aktuell in Bezug auf den Denkmalschutz als erhaltenswertes Gebäude eingestuft und wird aus Sicht der Unteren Denkmalbehörde als denkmalwert betrachtet. Die abschließende Entscheidung ist offen. Junggesellenstr. 8 angemietetes Gebäude, Mietablauf 31.12.2013, Aufgabe ab 2016 Für die im Gebäude untergebrachten Dienststellen (ua. Schulverwaltungsamt, Wahlbüro sowie Sachgebiete des Jugendamtes) wurden im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption für den Verwaltungsstandort am Gustav-Heinemann-Platz in 2015 neue räumliche Lösungen entwickelt. Zum Konzept gehörte die aktualisierte Vorgabe, dass die ´Junggesellenstr. 8´ bis zum vorgesehenen Auszug der Fachbereiche in ihre neuen Standorte zur Verfügung steht und erst danach (ab 2021) aufgegeben wird. Vor diesem Hintergrund wurde der bis dahin einmalig bis 31.12.2015 verlängerte Mietvertrag noch einmal bis zum 31.12.2020 verlängert (s.Vorlage 2015088). Die Planungen sind von der aktuellen Entwicklung unabhängig und weiterhin aktuell. Willy-BrandtPlatz 1-3 Willy-BrandtPlatz 8 angemietetes Gebäude, Mietablauf 14.12. d. Jahres Aufgabe ab 2016 eigenes Gebäude Aufgabe ab 2016 Westring 32 eigenes Gebäude Aufgabe ab 2017 Der Mietvertrag - jeweils um 1 Jahr verlängerbar (mit 6-monatiger Kündigungsfrist) – läuft aktuell bis Ende 2016. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass die gemietete Fläche weiterhin (zunächst bis Ende 2017) benötigt werden wird und der Mietvertrag daher um ein Jahr verlängert werden wird. Die weiteren Planungen sind abhängig von der aktuellen Entwicklung. Für die Fläche war im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption für den Verwaltungsstandort am Gustav-Heinemann-Platz in 2015 eine neue Planung vorgesehen (Abriss des alten und Errichtung eines neuen Gebäudes [seinerzeitiger Vorschlag: neuer, zentraler Bibliotheks-Standort]). Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung ist die Planung zu überarbeiten. Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption für den Verwaltungsstandort am Gustav-HeinemannPlatz wurde 2015 der Vorschlag entwickelt, das Gebäude nicht aufzugeben, sondern zu sanieren und weiter zu nutzen, ergänzt um Anbauten an beiden Gebäudeseiten für weitere städtische Verwaltungseinrichtungen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung ist die Zukunft / weitere Nutzung des Gebäudes zu überarbeiten. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 21 von 26 Lfd. Nr. Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Viktoriastr.10 angemietetes Gebäude, Mietablauf grds. 31.03.2018, geplant: vorzeitige Aufgabe ab Mitte 2014 5.3 5.4 Ist über eine mögliche Aufstockung des BVZ um eine weitere Etage / weitere Etagen nachgedacht worden? Ist dies überhaupt technisch möglich? Wurde darüber nachgedacht, die Nutzflächen im Bereich Gesundheitsamt/ Musikschule so weit aufzustocken, dass ein Abriss des BVZ bei gleichzeitigem Erhalt des Appolonia-PfausParks möglich wird? Wäre diese Variante technisch und finanziell realisierbar? Erledigt (mit Übernahme des Mietverhältnisses durch die Entwicklungsgesellschaft Ruhr [EGR], jetzt: WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH sind seit Anfang 2015 keine städtischen Dienststellen mehr im Gebäude.) Bisher sind keine Planungserwägungen zur Aufstockung des BVZ erfolgt. Die Aufstockung des BVZ um zumindest 1 Geschoss ist technisch möglich, sofern eine Lastableitung über das vorhandene Stützensystem erfolgt. Hierbei sind Leichtbauweisen als Stahlkonstruktionen vorzuziehen. Die Möglichkeit weiterer Aufstockungen bedarf weiterer Planungsschritte und statischer Einzelprüfungen, die im Status der jetzigen Gebäudebetrachtung noch nicht impliziert sind. Die vorgeschlagene Variante beinhaltet nachfolgende Ausgangslage: • Unterbringung der rd. 540 im BVZ gegenwärtig tätigen städtischen Dienstkräfte in dem aufgestockten Musikschul- sowie Gesundheitsamtgebäude • Zusätzlich: Schaffen ausreichender Ausstellungsflächen für die Bibliothek (aktuell ca. 4.030 m²) sowie Unterrichtsflächen für die VHS (aktuell ca. 1.770 m²), ebenfalls in den beiden aufzustockenden Gebäuden (gesamt ca. 5.800 m²) • Dadurch Möglichkeit zum vollständigen Abriss des BVZ sowie zum Erhalt des Appolonia-Pfaus-Parks Vorbehaltlich der bautechnischen + finanziellen Machbarkeit entstünden pro Gebäude zusätzlich je aufgestockter Etage rd. 1.200 m² Geschossfläche bzw. rd. 60 Arbeitsplätze. Damit würden rd. 14 neue Etagen benötigt, nämlich rd. 9 Etagen á 60 Arbeitsplätze für die ca. 540 Kräfte, die aus dem BVZ ausziehen würden. rd. 5 Etagen für die Ausstellungsflächen der Bibliothek sowie die Seminarräume der VHS Sowohl das Gesundheitsamt als auch die Musikschule wären damit jeweils um 7 Geschosse zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wurde über eine Aufstockung des Gesundheitsamtes sowie der Musikschule bisher nicht nachgedacht. Jedoch wurden vorab grobe Überlegungen über Neubauten entlang des Westringes bei gleichzeitigem Abriss der Musikschule und des Gesundheitsamtes unternommen. Ein 5-geschossiger Gebäudekomplex würde rd. 827 Arbeitsplätze ermöglichen. Entgegen den benötigten rd. 720-730 Arbeitsplätzen für die anzusiedelnden Ämter aus den drei Gebäuden Westring 28-30, 32 sowie BVZ zzgl. der Funktionsflächen für die Musikschule (ca. 1.000 m²), Gesundheitsamt (ca. 600 m²), Bibliothek (ca. 4.030 m²) und VHS (ca. 1.770 m²) stünden bei dieser Variante nur für Musikschule und Gesundheitsamt ausreichend Flächen für Unterrichtsklassen bzw. Untersuchungsräume zur Verfügung. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 22 von 26 Lfd. Nr. 6. 6.1 Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Logistische Erfordernisse: Im Wege der Umsetzung der Konzepte sind ggf. logistische Interimslösungen erforderlich: Welche Überlegungen gibt Die Baumaßnahmen sollten zeitlich und organisatorisch so ablaufen, dass sowohl das städtische Personal als auch die Bürgerinnen und es, bei einer Totalsanierung Bürger möglichst wenig belastet werden. Die betroffenen Fachbereiche sollten möglichst nur einmal umziehen (gilt insbesondere für Volksdes BVZ die heutigen Ämter hochschule und Bibliothek). mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern temporär Geeignete, im logischen Zusammenhang stehende Baumaßnahmen würden parallel abgewickelt, um die durch eine Stückelung einzelner anders unterzubringen? Bauabschnitte entstehenden jahrelangen Beeinträchtigungen im innerstädtischen Bereich möglichst zu vermeiden. Weitere Eckpunkte • Das Studieninstitut zieht ab Anfang 2017 vollständig nach Dortmund in einen neuen Standort um und benötigt in Bochum keine neuen Flächen mehr. • Das Gebäude ´Junggesellenstr. 8´ steht bis zum vorgesehenen Auszug der dortigen Fachbereiche zur Verfügung (s.o. Ausführungen zu Pkt. 5.2 _ Hinweis: der aktuell laufende Mietvertrag ist bis zum 31.12.2020 befristet). Konkretere Überlegungen und Planungen sind abhängig von der weiteren Entwicklung. 6.2 Ist eine komplette Sanierung des BVZ vorgesehen oder soll dies in Teilschritten erfolgen? Welche Vor- und Nachteile leiten sich daraus ab? 6.3 6.4 Wie kann dabei die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu den Ausweichstandorten möglichst bürgerfreundlich gestaltet werden? Welche Ansätze für ein „Baustellenmarketing“ in dieser Zeit sieht die Verwaltung? Aus logistischen Gründen war beabsichtigt, das BVZ turmweise in zwei Bauabschnitten im lfd. Betrieb zu sanieren. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen • des Jugendamtes sowie der Fraktionsgeschäftsstellen wären damit in der Gesamtbauzeit (ca. 4 Jahre), • die der Bibliothek sowie des Ausländerbüros jeweils für einen Bauabschnitt (1,5 - 2 Jahre) erheblichem Baulärm- und Schmutzbelästigungen ausgesetzt. • Das Sozialamt mit ca. 220 Personen wäre hiervon ausgenommen, müsste allerdings für die Dauer der gesamten Bauzeit interimsweise in ein anderes Gebäude wechseln. Die Beschäftigten müssten damit zweimal umziehen. Konkrete Überlegungen sind noch nicht angestellt worden, würden jedoch im Rahmen der Projektarbeit frühzeitig mit allen beteiligten Dienststellen und Fachbereichen abgestimmt werden. Konkrete Überlegungen sind noch nicht angestellt worden, würden jedoch im Rahmen der Projektarbeit frühzeitig mit allen beteiligten Dienststellen und Fachbereichen abgestimmt werden. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 23 von 26 Lfd. Nr. 7. 7.1 Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Städtebauliche Konzeption Das städtebauliche Gesamtkonzept zeigt vielfältige Chancen auf der gesamten Achse Viktoriaquartier / Rathausbereich / Appolonia-Pfaus-Park: Welche Fördermöglichkei- Im Rahmen der Städtebauförderung können Investitionszuschüsse vorrangig zur funktionalen Verbesserung in den kommunalen Geten von EU / Bund / Land bäudebestand in einem Quartier erfolgen. Im Rahmen integrierter Gesamtkonzepte können dabei Maßnahmen zur Verringerung der bestehen in Bezug auf die CO²-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur einzelnen Vorhabenschritte Herstellung von Barrierefreiheit gefördert werden. Zu diesen Gemeinbedarfseinrichtungen im kommunalen Kernhaushalt gehören u. auf die jetzt vorgestellte Ge- a. Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen. Maßnahmen zur Umnutzung und Modernisierung bestehender Gebäude werden entspresamtkonzeption? chend den Prinzipien der erhaltenden Stadterneuerung vorrangig gefördert. Darüber hinaus werden im Rahmen der Städtebauförderung Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Raumes gefördert - soweit ein Quartiersbezug vorliegt. In welchem finanziellen Mit dem derzeitigen Planungsstand ist der finanzielle Rahmen der Förderung nicht realistisch zu benennen. Rahmen könnten sich diese bewegen? Wie sind die Fördermöglichkeiten in Zusammenhang mit den laufenden Fördergebieten in der Innenstadt zu sehen? Das heutige Rathausumfeld liegt in keinem Stadterneuerungsgebiet. Das bis zum Jahr 2019 laufende „Sanierungsgebiet Innenstadt“ umfasst das Rathausumfeld nicht. Die Verwaltung hat die Intention für die gesamte Innenstadt ein neues Stadterneuerungsgebiet auf Grundlage eines integrierten Handlungskonzeptes zu erstellen, um die Innenstadt und damit auch das Rathausumfeld für die Zukunft aufzustellen. In Kraft treten kann ein solches „Stadterneuerungsgebiet Innenstadt“ erst mit Abschluss des Sanierungsgebietes Innenstadt. Aus letzterem werden bis 2018 die letzten Abschnitte der Kortumstraße, die Huestraße und der Hellweg gefördert und neu ausgebaut. 7.2 Ist für die Umsetzung ein inte- Um für die Maßnahmen – sowohl im öffentlichen Raum als auch im Gebäudebestand - aus dem künftigen Rathausumfeld grundsätzlich griertes Handlungskonzept zu die Voraussetzung zur Förderfähigkeit zu schaffen, ist ein städtebaulicher Quartiersbezug (Stadterneuerungsgebiet) und die Herleitung erstellen? der Maßnahme aus einem integrierten Handlungskonzept herzustellen (vgl. Beantwortung 7.1). Die Funktion des Gebäudes für die Versorgung der Bewohner des Quartiers/ der Innenstadt ist entsprechend zu verdeutlichen. Einzelmaßnahmen können nicht gefördert werden. 7.3 Können Programm der KfW Energetische Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch die KfW finanziell unterstützt werden. (Doppelförderung ist ausoder anderer Förderträger geschlossen, vgl. Beantwortung 7.1). Inwieweit andere Förderträger in Anspruch genommen werden können, muss bei Konkretisierung des nutzbar gemacht werden? integrierten Handlungskonzeptes geprüft werden. 7.4 In welchem Rahmen ist eine aktive Bürgerbeteiligung zur Entwicklung dieses attraktiven Innenstadtbereichs möglich? Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes zur Innenstadt ist eine aktive Bürgerbeteiligung unabdingbar. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 24 von 26 Lfd. Nr. 8. 8.1 Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Weitere Aspekte: Der heutige „Rathausbereich“ hat durch den Verwaltungs- und Dienstleistungsstandort eine funktionale, aber auch eine ideelle, Bedeutung für die Innenstadt: Die VHS stellt ein wichtiges Die Verwaltung teilt diese Auffassung und will die VHS als frequenzbringende Einrichtung vorrangig im Schnittpunkt zwischen VerwalBindeglied für die Belebung tungsstandort und zentraler Innenstadt nutzen. Die ersten Überlegungen, die VHS zur Wittener Str. auszulagern, um dort den kultudes Bereiches auch in den rellen Standort mit dem Stadtarchiv zu stärken (s. Pkt. 6.1), sind damit als nachrangig anzusehen. Abendstunden dar. Hinweis: Der angestrebte Auszug der Zentralen Dienste (ZD) aus dem 3. Obergeschoss (OG) des Gebäudes ´Wittener Str. 47´ bleibt Welche Aspekte bieten sich, dabei unberührt. Die aktuellen Planungen gehen davon aus, dass die ZD ebenfalls in geeigneten Flächen rund um den Gustav-Heineum diese Belebung auch zu- mann-Platz untergebracht werden sollen. Da für die bisher von ZD genutzte Fläche von 3.087 m² im 3. OG (Mietanteil brutto: 527.500 künftig zu erzielen? €/Jahr) gegenwärtig keine konkreten Planungen zur weiteren Nutzung vorliegen, wäre hierfür eine Nachnutzung bis Mietvertragsende 31.07.2026 zu entwickeln. 8.2 Die Stadtbücherei bildet ebenfalls einen Ankerpunkt für die Belebung am Verwaltungsstandort. Gibt es weitere Standortüberlegungen dafür, z.B. im Bereich des TelekomBlocks? Stadtbücherei und VHS können an dem Standort entlang der Viktoriastraße als Ankerpunkte und Frequenzbringer als Rückgrat und Belebung für die Innenstadt dienen. Die derzeit in Bearbeitung befindliche Gesamtkonzeption greift dies auf. Die bisherigen Überlegungen aus 2015 hatte diese Überlegung bereits für die Stadtbücherei vorgesehen und aus o. g. Gründen für die VHS nicht vorgesehen (VHS i. V. m. Stadtarchiv sowie logistische Überlegungen zum Umzug der VHS, s. auch Pkt. 6.1). Die derzeit in Bearbeitung befindliche Gesamtkonzeption erstreckt sich vom Appolonia-Pfaus-Park bis zum Husemannplatz und sieht damit grundsätzlich Möglichkeiten vor, sowohl die Stadtbücherei als auch die VHS als Mietobjekt im Bereich des Telekom- und Justizblocks zu verorten (s. auch Hinweis zu Pkt. 6.1). 8.3 Wie könnte der „neue“ Verwaltungsstandort durch die Schaffung eines Familienzentrums aufgewertet werden? offen (abhängig von den weiteren Planungen / Arbeiten zur Realisierung eines Familienbüros) 8.4 Was passiert mit der Brun- Die Brunnenanlage mit dem Titel „Tränenden Augen“ ist von Erich Reusch und grundsätzlich als Kunst zu erhalten. Sollten hier notwendigen nenanlage zwischen Rathaus Neuplanungen des Gustav-Heinemann-Platzes eine Veränderung erfordern, wird dies in Abstimmung mit dem Künstler sowie den dafür und BVZ? zuständigen politischen Gremien erfolgen. X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 25 von 26 Lfd. Nr. 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 Fragekomplex Antworten / Anmerkungen Finanzierungsaspekte: Die aufgezeigten Varianten zur städtebaulichen Gesamtkonzeption können auf unterschiedlichste Art und Weise finanziert werden: Wie ist die Finanzierung des offen (abhängig von der weiteren Entwicklung) Umbaus des BVZ vorgesehen? Können KfW-Mittel aus dem offen (abhängig von der weiteren Entwicklung) Programm „Energetische Sanierung“ eingesetzt werden? Ist geplant, das Gebäude zu offen (abhängig von der weiteren Entwicklung) verkaufen und durch einen Investor sanieren zu lassen, um es dann langfristig anzumieten? Welche Finanzierungsvarioffen (abhängig von der weiteren Entwicklung) anten sind vorgesehen, sollte die „Neubauvariante“ gewählt werden? Sind „reduzierte Lösungen“ Das Raumprogramm bildet die künftigen Bedarfe der Verwaltung ab. Insofern kann kein Baufeld entfallen. Es gibt aber erste Überlegungen, unter Verzicht auf eines die Gesamtkonzeption wie oben beschrieben auch auf Mietobjekte in der angrenzenden Entwicklungsfläche „Stadtquartier Viktoriastraße“ der vorgesehenen Baufelunterzubringen. Die Bedeutung des Adressgebers Rathaus hat deutlich gemacht, dass man die Entwicklung entlang der Viktoriastraße mit der denkbar und sinnvoll? dem künftigen Einzelhandels- und Dienstleistungsquartier zusammen betrachten muss, um mit einer durchmischten Nutzung die Innenstadt beleben und stärken zu können. Welche Mittel sind mindestens erforderlich, um bestehende und in absehbarer Zeit auflaufende Sanierungsbedarfe zu decken? offen (abhängig von der weiteren Entwicklung) X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx Seite 26 von 26