Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Antwortkatalog_Tabelle.pdf
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375 kB
Erstellt
08.09.16, 02:46
Aktualisiert
02.02.18, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
A n l a g e zur Vorlage 2016 1330
Hinweis:
Lfd.
Nr.
1.
1.1
Entsprechend der Vorgabe aus der Anfrage 2015 0998, die Fragen primär aus der Sicht des Verwaltungsgebäudes „Bildungs- und Verwaltungszentrum“ zu beantworten, sind die Antworten in erster Linie auf das BVZ bezogen, enthalten jedoch ansatzweise auch kompakte Aussagen zu
den anderen betroffenen Verwaltungsgebäuden.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Gebäudenutzungen:
Für die einzelnen Gebäudestandorte (Folie 2 des Power Point Vortrages [Anmerkung: Vortrag vom 09.03.2015] ) werden die wesentlichen Gebäudedaten und Nutzer aufgezählt:
Wie sehen die genauen NutPersonal Hauptflächen
Umlageflächen (Teeküchen, Abstellräume,
SUMME
(incl. Raumzuschläge) (Flächenkontingent)
Sanitärräume, Flure, Treppen, Foyers … )
zerdaten aus, welche Ämter
Gustav-Heinemann-Platz 2-6 / BVZ
nutzen wieviel Quadratmeter
Studieninstitut Ruhr
3
865 m²
0 m²
865 m²
in den Gebäuden mit welGemeinsame Kommunale Datenzentrale
25 m²
12 m²
37 m²
chen Mitarbeiterzahlen?
Volkshochschule
39
2.356 m²
1.133 m²
3.489 m²
Bibliothek
Sozialamt
Jugendamt
Fraktionsbüros
ZD - Graphischer Betrieb
ZD - Sitzungszimmerbereich
66
248
160
28
5
549
5.203 m²
3.258 m²
2.645 m²
373 m²
801 m²
285 m²
15.812 m²
Hans-Böckler-Str. 19 / Technisches Rathaus _ ohne Zentralarchiv im 5. Untergeschoss ( = 3.035 m²)
ZD - Sitzungszimmerbereich
285 m²
Eltern-Kind-Büro
1
18 m²
Datenverarbeitung / Rechenzentrum
100
2.493 m²
Sozialamt
6
78 m²
Jugendamt
45
711 m²
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
190
2.450 m²
Amt für Geoinformation, Liegenschaften und
195
2.641 m²
Kataster
Tiefbauamt
215
3.476 m²
Umwelt- und Grünflächenamt
118
1.478 m²
Technischer Betrieb
6
124 m²
886
13.754 m²
X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx
2.501 m²
1.566 m²
1.271 m²
180 m²
385 m²
137 m²
7.184 m²
7.704 m²
4.824 m²
3.916 m²
553 m²
1.186 m²
422 m²
22.996 m²
150 m²
9 m²
1.317 m²
41 m²
375 m²
1.294 m²
435 m²
27 m²
3.810 m²
119 m²
1.086 m²
3.744 m²
1.394 m²
4.035 m²
1.835 m²
781 m²
65 m²
7.261 m²
5.311 m²
2.259 m²
189 m²
21.015 m²
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Lfd.
Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Junggesellenstr. 8
Archive des ´Referates für Kommunikation´
Wahlbüro
Rechtsamt (Lagerräume Keller)
Straßenverkehrsamt
Schulverwaltungsamt
Jugendamt [Bildungs- und Teilhabe]
Jugendamt [KiTa-Pflege]
Jugendamt [FamPädagog.Zentrum tlw. ua.]
Ratsmitglieder-Büros
sonstiges (Kellerräume, Leerstand…)
Personal
8
7
95
24
10
50
2
196
Hauptflächen
111 m²
764 m²
57 m²
80 m²
1.435 m²
351 m²
128 m²
629 m²
40 m²
124 m²
3.719 m²
Umlageflächen
59 m²
404 m²
30 m²
42 m²
759 m²
185 m²
67 m²
332 m²
21 m²
65 m²
1.964 m²
SUMME
170 m²
1.168 m²
87 m²
122 m²
2.194 m²
536 m²
195 m²
961 m²
61 m²
189 m²
5.683 m²
Stühmeyerstr. 33
Suppenküche + Diakonie
BoDo
Keller
Leerstand
Personal
-
Hauptflächen
400 m²
100 m²
148 m²
1.797 m²
2.445 m²
Umlageflächen
0 m²
0 m²
0 m²
110 m²
110 m²
SUMME
400 m²
100 m²
148 m²
1.907 m²
2.555 m²
Westring 28/30 / Gesundheitsamt
Gesundheitsamt
Leerstand
Keller/Lager
externe Nutzung
Personal
80
80
Hauptflächen
1.832 m²
739 m²
79 m²
685 m²
3.335 m²
Umlageflächen
1.367 m²
0 m²
0 m²
0 m²
1.367 m²
SUMME
3.199 m²
739 m²
79 m²
685 m²
4.702 m²
Westring 32 / Musikschule
Kulturbüro
Musikschule
Jugendamt/Jugendförderung
Externe Nutzung
Personal
14
60
25
99
Hauptflächen
206 m²
1.904 m²
273 m²
282 m²
2.665 m²
Umlageflächen
211 m²
1.947 m²
279 m²
0 m²
2.436 m²
SUMME
417 m²
3.851 m²
552 m²
282 m²
5.101 m²
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Lfd.
Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Westring 32 / Turnhalle
Vermietet an RUB
(von 08/2015-04/2016
als Flüchtlingsunterkunft genutzt, wird aktuell
wieder zu Sportzwecken hergerichtet)
Personal
Willy-Brandt-Platz 1-3 / Telekomblock
Technischer Betrieb
Geschäftsstellen von Fraktionen / Gruppierungen im Rat
Leerstand
Personal
40
Willy-Brandt-Platz 2-6 / Hist. Rathaus
Büro für Angelegenheiten des Rates und des
Oberbürgermeisters
Referat für gesamtstädt. Angelegenheiten
Gleichstellungsstelle
Kommunales Integrationszentrum Bochum
Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation
Referat für Kommunikation
Bezirksverwaltungsstelle Mitte
Amt für Finanzsteuerung
Rechtsamt
Ordnungsamt
Einwohneramt (incl. Teile Ausländerbüro)
Zentrale Dienste
Dezernate
Stabstelle für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
und Gesundheit im Betrieb
Personalrat + Schwerbehindertenvertretung
Geschäftsstellen von Fraktionen/ Gruppierungen im Rat
Sonstige
externe Nutzung
Personal
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-
Hauptflächen
924 m²
Hauptflächen
714 m²
Umlageflächen
SUMME
-
924 m²
Umlageflächen
69 m²
SUMME
783 m²
15
116 m²
12 m²
128 m²
55
22 m²
852 m²
2 m²
83 m²
24 m²
935 m²
Hauptflächen
Umlageflächen
SUMME
18
479 m²
297 m²
776 m²
9
9
18
236 m²
172 m²
439 m²
146 m²
106 m²
272 m²
382 m²
278 m²
711 m²
125
2.314 m²
1.433 m²
3.747 m²
25
5
240
71
67
117
25
30
549 m²
70 m²
3.911 m²
1.127 m²
963 m²
2.892 m²
1.731 m²
1.275 m²
340 m²
43 m²
2.357 m²
698 m²
596 m²
1.791 m²
1.072 m²
790 m²
889 m²
113 m²
6.163 m²
1.825 m²
1.559 m²
4.683 m²
2.803 m²
2.065 m²
18
344 m²
213 m²
557 m²
15
392 m²
243 m²
635 m²
30
359 m²
222 m²
581 m²
34
856
576 m²
555 m²
18.281 m²
357 m²
0 m²
10.976 m²
933 m²
555 m²
29.255 m²
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Lfd.
Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Willy-Brandt-Platz 8
Kommunales Integrationszentrum
Bezirksverwaltungsstelle Mitte
Amt für Finanzsteuerung
Einwohneramt (Ausländerbüro)
Sozialamt
Jugendamt / Kinderbüro
Tiefbauamt
ZD_Wäscherei
Stabsstelle Zentrales Projektmanagement
BezVertretung- und Fraktionsbüro
Keller + Leerstand
Arndtstr. 19:
Kreuzstr. 11:
Viktoriastr. 8:
1.2
Wie hoch ist der Anteil der
Verkehrsflächen in den Gebäuden?
Lassen sich Verkehrsflächen
verringern, um höhere Gebäudeauslastungen zu erreichen?
Personal
60
2
5
9
1
77
Hauptflächen
37 m²
36 m²
30 m²
1.037 m²
134 m²
223 m²
77 m²
249 m²
145 m²
15 m²
1.164 m²
3.147 m²
Umlageflächen
10 m²
10 m²
8 m²
290 m²
37 m²
62 m²
21 m²
69 m²
40 m²
4 m²
200 m²
751 m²
SUMME
47 m²
46 m²
38 m²
1.327 m²
171 m²
285 m²
98 m²
318 m²
185 m²
19 m²
1.364 m²
3.898 m²
seit 01.12.2013 verkauft
aktuell in der Vermarktung (keine städt. Dienststellen)
seit 01.10.2014 kein städt. Gebäude mehr
(neuer Eigentümer: Entwicklungsgesellschaft Ruhr [EGR], jetzt: WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH)
Objekt
Status
Gustav-Heinemann-Platz 2-6 _ BVZ
eigenes Gebäude
Hans-Böckler-Str. 1-19
Mietobjekt
(Techn. Rathaus [ohne Zentralarchiv] )
Junggesellenstr. 8
Mietobjekt
Stühmeyerstr. 33
eigenes Gebäude
Westring 28 - Gesundheitsamt
eigenes Gebäude
Westring 32 - Musikschule
eigenes Gebäude
Willy-Brandt- Platz 1-3 (nur angemietete [Teil-]Fläche)
Mietobjekt
Willy-Brandt-Platz 2-6 (Hist. Rathaus)
eigenes Gebäude
Willy-Brandt- Platz 8
eigenes Gebäude
Turnhalle Westring 32 => gegenstandslos
Summe :
Nutzflächen
(NF_gesamt)
16.952 m²
Verkehrsflächen (VF)
6.044 m²
Nettogrundfläche (NGF)
22.996 m²
Anteil VF
zu NGF
26,3 %
14.872 m²
6.143 m²
21.015 m²
29,2 %
4.075 m²
2.014 m²
3.300 m²
3.165 m²
764 m²
20.005 m²
3.173 m²
68.319 m²
1.608 m²
541 m²
1.403 m²
1.936 m²
171 m²
9.250 m²
725 m²
27.704 m²
5.683 m²
2.555 m²
4.703 m²
5.101 m²
935 m²
29.255 m²
3.898 m²
96.173 m²
28,3 %
21,2 %
29,8 %
38,0 %
18,3 %
31,6 %
18,6 %
28,9 %
Für den Fall von Umbaumaßnahmen in betroffenen Objekten soll das Verhältnis Verkehrsflächen/Büroflächen unter Berücksichtigung der
baulichen Möglichkeiten / Strukturen verbessert werden (bspw. im Musikschulgebäude, in dem der überdurchschnittliche Anteil der Verkehrsflächen auf die ursprünglich schulische Nutzung des Gebäudes zurückzuführen ist [ehem. Jacob-Mayer-Realschule] ).
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Lfd.
Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Die bisherigen Entwürfe für potenzielle Baufelder „Musikschule“ oder „Gesundheitsamt“ sahen eine klassische Erschließung der Büroräume durch einen mittig angeordneten Flur vor. Gleiches gilt bei einer Neuplanung von Objekten.
Für den Fall einer Sanierung des BVZ gingen die Planungen davon aus, dass dieses komplett entkernt und die Büroflächen neu angeordnet
werden (wobei aufgrund der achteckigen Gebäudestruktur zwangsläufig Grenzen vorgegeben sind).
1.3
Gibt es Absichten / Notwendigkeiten, dass es in den
kommenden 24 Monaten
durch Umzüge, Ämterverlagerungen etc. noch zu Veränderungen kommt?
Eine Optimierung der Verkehrsflächen im Hist. Rathaus (bspw. im Zuge der bevorstehenden Sanierung des Ostflügels) kommt allerdings
aufgrund des Denkmalschutzes nicht in Frage.
Die Fläche des – zum Einwohneramt gehörenden - Ausländerbüros im Rathaus Bochum sowie im ´Willy-Brandt-Platz 8´ beträgt ca. 1.100
m². Die Raumgestaltung entstammt dem Umbaukonzept des Ausländerbüros aus dem Jahre 2004 und entspricht nicht mehr dem aktuellen
Bedarf. Der gegenwärtige Bereich lässt jedoch keine weitere räumliche Ausdehnung mehr zu. Die Raumsituation im Ausländerbüro muss
daher dringend und zeitnah verbessert werden.
Aus organisatorischen Gründen käme ausschließlich eine ganzheitliche Lösung in Frage (d.h. kein Aufteilen auf mehrere Teilstandorte). Soweit
nicht für das gesamte Einwohneramt eine gemeinsame Lösung erreichbar ist, wäre Ziel, zumindest für das Ausländerbüro mit seinen zusätzlich
benötigten Flächen einen neuen Standort im engen Umkreis um das Hist. Rathaus herum zu finden
Durch die Entwicklung der zurückliegenden 12 Monate ergab sich daneben die Notwendigkeit, zwei zusätzliche Verwaltungsstandorte anzumieten:
• Gebäude Diekampstr. 26: für Zwecke der Unterbringung aller im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Flüchtlingsangelegenheiten anfallenden Arbeiten (2.410 m², geplanter Nutzungsbeginn nach Umbau: Januar 2017, Anzahl der vorgesehenen Arbeitsplätze:
76; s. Vorlagen 2016 0194 + 2016 0195)
• Gebäude Westring 24: Ebenen Erdgeschoss – 2. Obergeschoss für die Nutzung als Seminarräume für zusätzliche Deutsch - Sprachangebote der VHS für erwachsene Flüchtlinge (723 m², Nutzungsbeginn 15.02.2016; s. Vorlagen 2015 3344 + 2015 3346).
Ferner erarbeitet die Verwaltung entsprechend dem Auftrag aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus 2015 gegenwärtig ein
Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und Familienbüros , für das ein geeigneter Standort in zentraler Innenstadtlage benötigt wird.
1.4
Welche der heutigen Nutzerämter der Gebäude sind
nach dem HSK von einer
deutlichen Personalreduzierung in den kommenden
Jahren betroffen?
Nutzeramt
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Tiefbauamt
Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation
Amt für Finanzsteuerung
-
Objekt
Techn. Rathaus,
Hans-Böckler-Str. 1-19
Hist. Rathaus,
Willy-Brandt-Platz 2-6
Geplante Personalreduzierung 2016 bis 2022
11 Kräfte
19 Kräfte
10 Kräfte
6 Kräfte
53 Kräfte
Die vorstehenden Angaben beruhen auf dem Stand 15.08.2015.
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Lfd.
Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
-
-
1.5
Welche arbeitsergonomischen Defizite in den Gebäuden sind aus heutiger
Sicht für die Beschäftigten
erkennbar?
Dargestellt sind ausschließlich Einsparungen von min. 5 Kräften im Verwaltungsbereich der Ämter im Umkreis des BVZ
(d.h.: das Personal, das nicht in den Verwaltungsgebäuden um den Gustav-Heinemann-Platz herum tätig ist sowie alle handwerklichen Kräfte sind nicht berücksichtigt).
Nach dem Stichtag eingetretene, seinerzeit noch nicht absehbare Änderungen sind unberücksichtigt (bspw. Personalmehrbedarf im
Zusammenhang mit der Bearbeitung von Flüchtlingsangelegenheiten).
Aus Sicht des Arbeitsschutzes werden darunter die Dinge verstanden, die die Beschäftigten bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben, nicht nur marginal, beeinträchtigen. Die nachstehende Aufzählung ist nicht vollständig, erfasst jedoch die häufigsten Problemstellungen
(die baulichen Defizite sind an anderer Stelle aufgeführt – s. u. Pkt. 4.1 – 4.3 ).
BVZ
a.
b.
c.
d.
e.
f.
Fehlender Sonnenschutz Südseite
Schimmelbildung, z.B. in der Stadtbücherei (punktuell im Fensterbereich der Ausstellungsflächen),
Teeküchen werden mit Kopierern belegt (da keine separaten Räume für Netzwerkdrucker zur Verfügung stehen)
Zugang zu Behindertentoiletten erschwert durch mit der Hand aufzuhaltende Türen
Beleuchtung (z.B. unterschiedliche Lichtfarben im selben Büro)
Sukzessive Umstellung der Schreibtische auf höhenverstellbare Tische (da noch nicht alle Arbeitsplätze entsprechend
ausgestattet sind)
g. Umbau der Pforte BVZ, weil baulich nicht für PC-Arbeit geeignet.
Gesundheitsamt Westring 28-30
a. Lärmkulisse Westring-seitige Büros (Einbau lärmdämpfender Materialien wie Teppichboden, Deckensegel, Wandpuffer
erforderlich)
b. Außenjalousien zur klimatischen Verbesserung der Büros zum Westring
Musikschule Westring 32
a. Rettungswegkonzept ist zu überarbeiten, teilweise in Arbeit
b. Alarmierungssystem ist in Arbeit
c. Vereinzelt fehlen Sonnenschutze
Willy-Brandt-Platz 8
a. Es liegt ein Konzept für Neumöblierung vor, das sich noch im Entscheidungsweg befindet. Die Beschäftigten arbeiten teilweise an veraltetem Mobiliar und in Zwangshaltung.
b. Taubenproblematik im Innenhof
c. Lüftung Infotheke Ausländerbüro veraltet
d. Wassereintritt / teilweise Schimmelbildung
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Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
2.
Gebäudeinformationen:
Für eine Einschätzung der Gebäudestrukturen sind wesentliche Parameter in die Betrachtung einzubeziehen:
2.1
In welchen Baujahren sind
die Objekte entstanden,
wann haben wesentliche
Umbauten / Sanierungen
(und in welchem Umfang) in
der Zeit danach stattgefunden?
Objekt
BVZ
Wie weit sind die Gebäude
dadurch in den letzten Jahren ertüchtigt worden und
mit welchem Lebenszyklus
ist danach gerechnet worden?
1978
1979
Zeitpunkt
Umfang / Erläuterungen
Die städtische Kantine im Erdgeschoss des westlichen Gebäudeteils wird ge2004
Kantine
schlossen.
Renovierungs~ + brandschutztechnische Anpassungsmaßnahmen in den EtaRenovie2003 – 2005
gen 2-5 (Decken wurden geöffnet, Büros gemalert, Bodenbeläge tlw. ausgerung OG2-5
tauscht [Teppich, nichttextile Beläge]…)
Der Kantinentrakt wird für das Jugendamt zu Büros sowie für das Studieninsti2006 - 2008 Umbau
tut zusätzlich zu Schulungsräumen umgebaut (Gesamtfläche ca. 1.580 m²).
Mit Ausnahme von lokalen Reparaturen und Anpassung der Informationstechnik in der Stadtbücherei haben keine weiteren Umbauten oder umfassende Sagenerell :
nierungen stattgefunden.
2007 - 2009
Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Str. 19
1982
Junggesellenstr. 8
Westring 28-30_Gesundheitsamt
Westring 32_Musikschule
Willy-Brandt-Platz 1-3
1989
1958
1956
1931
Hist. Rathaus ,
Willy Brandt-Platz 2-6
1931
Willy-Brandt-Platz 8
2.2
Baujahr
2008 - 2009
1909
1988 - 1990
ca. 2001
2002
03/2007
2010 - 2011
-
Maßnahme
Umbau
Teilsanierung
Umbau
Umbau
Umbau
Umbau
Sanierung
-
Vollständige Sanierung des EG und OG 1
(Umbau der ehemaligen Ladenflächen zu Verwaltungsräumen)
OG 2 – OG 5, umfangreiche Renovierung, Austausch aller Fenster,
Einbau äußerer Sonnenschutz, neue Fassade
keine Angaben (angemietetes Gebäude)
Umbau des ehemaligen Realschulgebäudes zur Musikschule
keine Angaben (angemietetes Gebäude)
Sockelgeschoss Westflügel zum Bürgerbüro
Erdgeschoss Südwesttrakt zum Ausländerbüro
Sockelgeschoss Ostflügel : Ladenräume Fa. Koch zu Büroräumen für die Bußgeldabteilung des Rechtsamtes
Westflügel, EG bis OG 5
-
BVZ
Die Umbaumaßnahmen der städtischen Kantine haben sich im Wesentlichen auf den Innenbereich beschränkt. Für die Gebäudehülle sowie
die Dachbereiche haben sich daher keine wirksamen Verbesserungen des Wärmeschutzes ergeben.
Bedingt durch die Beschränkung auf notwendige Reparaturarbeiten haben sich keine über die Grundstandzeit hinausgehenden Lebenszyklen
der einzelnen Bauteile prognostizieren lassen.
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Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Hist. Rathaus
Die Sanierung des Westflügels in den Etagen Erdgeschoss bis 5. Obergeschoss erfolgte im Einklang mit den Vorgaben des Denkmalschutzes
und umfasste jeweils die Büros zwischen den Treppenhäusern. Im Sanierungsbereich wurden die Fenster ausgetauscht, in den Büros neue
Linoleumfußböden verlegt, die Decken um 20 Zentimeter abgehängt und bildschirmgerechte Arbeitsplatzleuchten eingebaut.
Jede Etage erhielt einen vollständig erneuerten Sanitärbereich. Zudem wurde die Heizungsanlage überarbeitet und mit zwei getrennt voneinander regelbaren Heizkreisen ausgestattet. Die Mittel für die Sanierung des Westflügels wurden aufwandswirksam als Instandhaltung verbucht. Eine Lebenszyklusberechnung ist nicht durchgeführt worden.
2.3
Wie sind die Gebäudestrukturen (Gesamtfläche, davon
in städtischer Nutzung, Anteil
Büroflächen, Anteil Verkehrsflächen, Anteil für Sanitär-, Lager, Technikflächen) hinsichtlich der Nutzungsflächen?
Gebäude
Gesamtfläche
m²
Gustav-HeinemannPlatz 2-6 (BVZ)
Hans-Böckler-Str. 1-19
(Techn. Rathaus)
ohne Zentralarchiv
Junggesellenstr. 8
davon städtisch:
Stühmeyerstr. 33
%
Sanitär
m²
%
Lager
m²
%
Technik
m²
%
Verkehrsflächen
m²
%
Andere Flächen *
m²
%
22.996
7.027
30,6
602
2,6
1.555
6,8
835 3,6
6.044
26,3
6.933
30,1
21.015
11.985
57,0
431
2,1
651
3,1
725 3,4
6.143
29,2
1.080
5,1
5.982
3.240
54,2
205
3,4
655
11,0
90 1,5
1.608
26,9
184
3,1
2.555
1.341
52,5
88
3,4
489
19,1
72 2,8
541
21,2
24
0,9
4.702
1.632
34,7
241
5,1
467
9,9
89 1,9
1.403
29,8
870
18,5
5.101
1.388
27,2
133
2,6
426
8,4
218 4,3
1.936
38,0
1.000
19,6
2.748
1.069
38,9
85
3,1
488
17,8
191 6,9
615
22,4
300
10,9
29.255
14.636
50,0
1.108
3,8
1.353
4,6
1.279 4,4
9.250
31,6
1.629
5,61
3.898
1.969
50,5
143
3,7
692
17,8
50 1,3
725
18,6
31
8,2
5.683
davon: externe Nutzung:
500
Leerstand:
1.907
Westring 28
- Gesundheitsamt davon: externe Nutzung: 685
Leerstand:
739
Westring 32
- Musikschule Willy-Brandt- Platz 1-3
städtische
Mietfläche:
Willy-Brandt-Platz 2-6
(Hist. Rathaus)
Bürofläche
m²
davon
935
davon: externe Nutzung: 555
Leerstand: 64
Willy-Brandt- Platz 8
*)
= dazu gehören z.B.: Unterrichtsräume, Räume mit medizinischer Ausstattung, Küchen, Umkleideräume, Bibliotheken, Ratssaal
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Lfd.
Nr.
3.
3.1
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Betriebsinformationen:
Die betriebswirtschaftlichen Aspekte für eine effiziente Nutzung und Unterhaltung spielen eine wichtige Rolle für das zukünftige Gebäudeportfolio der Stadt:
Wie sind die Energie- und
Bruttogrundfläche
Durchschnittliche Betriebskosten 2014
Kosten
davon : Kosten pro m² BGF
Betriebskosten pro Quadrat(BGF) -m²Wärme
Strom
Wasser
Objekt
gesamt
pro
m²
BGF
meter in den einzelnen Ge35.699
Rathaus Bochum, Willy-Brand-Platz 2 - 6
391.689,10 €
10,97 €
5,86 €/m²
4,85 €/m²
0,27 €/m²
bäuden?
25.935
BVZ, Gustav-Heinemann-Platz
561.213,99 €
21,64 €
7,74 €/m²
13,61 €/m²
0,29 €/m²
Wie hoch belaufen sich die
5.454
Westring 28_Gesundheitsamt
73.789,40 €
13,53 €
9,78 €/m²
3,19 €/m²
0,56 €/m²
Betriebskosten insgesamt in
6.025
Westring 32_Musikschule
83.838,55 €
13,91 €
9,17 €/m²
4,45 €/m²
0,30 €/m²
den Gebäuden?
Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Str.19
- incl. Rechenzentrum *) Junggesellenstr. 8
Stühmeyer Str. 33
Willy-Brandt Platz 8
27.253
506.781,00 €
18,60 €
7,36 €/m²
10,94 €/m²
0,29 €/m²
6.546
3.118
4.759
77.971,95 €
32.899,85 €
54.832,20 €
11,91 €
10,55 €
11,52 €
8,05 €/m²
8,39 €/m²
5,99 €/m²
3,56 €/m²
1,79 €/m²
4,85 €/m²
0,30 €/m²
0,37 €/m²
0,68 €/m²
*) getrennte Erfassung der Verbrauchswerte technisch in Vorbereitung
3.2
Wie sind die Energie- und
Betriebskosten im Verhältnis zu optimierten Vergleichsgebäuden zu sehen?
Auswertung von Vergleichswerten
aus einer Erhebung der KGST *) bei
div. Kommunen und Gemeinden
(Stand 2013)
*)
Verbrauch
pro m² BGF
insgesamt:
10er Perzentil ***)
Median
**)
90er Perzentil ***)
6,29 €/m²
11,93 €/m²
23,67 €/m²
davon :
Wärme
Strom
Wasser
216
235
198
=> Anzahl der Gebäude, von denen Kennzahlen vorliegen
3,27 €/m²
6,03 €/m²
9,99 €/m²
2,89 €/m²
5,53 €/m²
9,83 €/m²
0,13 €/m²
0,37 €/m²
3,85 €/m²
KGSt: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)
**) Der Median ist ein Mittelwert für Verteilungen in einer Menge, der an der mittleren Stelle steht, wenn die Werte nach Größe sortiert werden. Somit ist
die eine Hälfte der Werte größer und die andere kleiner als der Median.
***) Das 10er-Perzentil wird ermittelt, indem die ausgewählten Kennzahlenwerte der Größe nach sortiert werden, sodass 10 % der Werte kleiner und 90
% der Werte größer sind; beim 90er-Perzentil sind 90 % kleiner und 10 % größer.
Auswertung der Energie- und Betriebskosten lt. Angaben zu Frage 3.1
Das BVZ weist im Vergleich zu den übrigen Verwaltungsgebäuden den höchsten Wert aus.
Die Gesamtkosten im BVZ sind doppelt so hoch wie im Hist. Rathaus, in dem der Westflügel in 2010/2011
energetisch saniert wurde.
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Lfd.
Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
-
-
-
3.3
Wie hoch ist der Bauunterhaltungsaufwand in den Gebäuden in den letzten 5 Jahren gewesen?
Wie hoch der Investitionsaufwand?
W elche grundlegenden
Maßnahmen wurden in den
Objekten dabei durchgeführt?
Haben die Maßnahmen zur
Einsparung von Betriebskosten geführt?
Der Verbrauch im BVZ fällt selbst im Vergleich zu den Daten des Techn. Rathaus, die den Verbrauch des
Rechenzentrums beinhalten, das aber 2007-2009 saniert wurde, um rd. 3 €/m² BGF höher aus (=16,3 %).
Die Auswertung der KGSt-Vergleichswerte für den Stromverbrauch zeigt, dass in 50 % der ausgewerteten Objekte
(= 118 Objekte) dieser unterhalb von 5,53 €/m² liegt. Weitere 40 % liegen in einem Bereich von 5,53 € bis 9,83 €/m² BGF.
Nur 24 von 235 Gebäuden liegen darüber. Der BVZ-Wert von 13,61 € m² liegt noch einmal 3,78 € (bzw. rd. 38 %) oberhalb
dieses Schwellenwertes.
Der Wärmeverbrauch im Hist. Rathaus, in dem im Zuge der Westflügelsanierung die Heizungsanlage überarbeitet und mit
zwei getrennt voneinander regelbaren Heizkreisen ausgestattet wurde, liegt um 1,88 € (rd. 25 %) unter dem BVZ-Wert.
Das Hist. Rathaus gehört damit in die obere Hälfte der von der KGSt betrachteten 216 Gebäude (s. median : 6,03 €/m²).
Die Wärmeverbrauchswerte in den noch nicht sanierten Musikschul- und Gesundheitsamtsgebäuden liegen knapp unter
halb der 10 % Gruppe (KGSt-Tabelle) mit den höchsten Wärmekosten pro m² BGF.
Objekt
2011
Bauunterhaltung
Sanierung
Bauunterhaltung
Stühmeyerstr. 33
Sanierung
Bauunterhaltung
Westring 28,
Gesundheitsamt
Sanierung
Bauunterhaltung
Westring 32,
Musikschule
Sanierung
Bauunterhaltung
Willy-Brandt-Platz
Sanierung
2-6, Hist.Rathaus
Investitionspaket *)
Bauunterhaltung
Willy-Brandt-Platz 8
Sanierung
Summe
BVZ_ GustavHeinemann-Platz
432.181 €
107.402 €
13.753 €
70.189 €
1.665 €
57.217 €
1.224.414 €
4.420 €
3.464.068 €
16.642 €
5.391.952 €
2012
419.107 €
115.624 €
10.297 €
26.983 €
41.696 €
78.854 €
812.833 €
10.188 €
35.066 €
1.550.648 €
2013
275.891 €
846 €
73.233 €
5.214 €
62.123 €
80.591 €
679.889 €
66.979 €
34.390 €
48.573 €
1.327.729 €
2014
335.736 €
319 €
9.855 €
45.400 €
53.639 €
461.628 €
146.876 €
29.975 €
6.241 €
1.089.669 €
2015
143.038 €
1.300 €
2.921 €
29.933 €
27.630 €
221.954 €
229.890 €
14.742 €
671.409 €
Gesamtergebnis
1.605.954 €
225.491 €
110.059 €
32.197 €
249.341 €
1.665 €
297.933 €
0€
3.400.719 €
458.353 €
3.464.068 €
130.815 €
54.814 €
1.831.445 €
142.256 €
251.006 €
297.933 €
7.323.140 €
185.629 €
10.031.408 €
*) KP-II-Anteil für 2011 (Gesamtbetrag 2009-2011: 6.005.451 €)
Anmerkung:
• aufgeführt sind ausschließlich stadteigene Verwaltungsgebäude
• Investitionsmaßnahmen wurden nur im Hist. Rathaus Willy-Brandt-Platz-2-6 durchgeführt. Es handelt sich hierbei um die Sanierung
des Westflügels. Hierzu gehörte der Einbau neuer Fenster sowie einer neuen Heizungsanlage, wodurch Betriebskosten entsprechend reduziert werden konnten (s. auch Antworten zu 2.1, 2.2 und 3.2 [bzgl. Betriebskosteneinsparung] ).
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Nr.
4.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Bauzustandsinformationen:
Die baulichen Defizite sind ein wesentlicher Auslöser für das jetzt vorgelegte städtebauliche Gesamtkonzept gewesen:
4.1
Welche technischen Mängel
weisen die Objekte auf?
Welcher Sanierungs- / Instandsetzungsbedarf wird
daraus abgeleitet?
BVZ / Allgemein
Die Gebäudeteile und deren Einrichtungen sind generell "in die Jahre" gekommen und unterliegen einem nutzungsbedingten Verschleiß. In
Abhängigkeit der Beanspruchung sind die unterschiedlichen Lebenszyklen der im Einzelnen zu betrachtenden Bauteile mit einer aktuellen
Lebenszeit von mind. 35 Jahren erreicht oder teils auch überschritten.
BVZ / Aluminiumfassaden
Im Bereich der Aluminiumfassaden ist das Erreichen der maximalen Lebenszeit in ca. 8 - 10 Jahren absehbar. Je nach Lage und Einbausituation wie auch der Ausrichtung und der damit einhergehenden Witterungsbeanspruchung ist die Schlagregensicherheit der Fassade nicht
mehr durchgehend gewährleistet. Wassereintritte sind nicht ausschließlich durch verschleißbedingtes Versagen in den Einzelkomponenten
der Fenster sondern im Zusammenwirken mit Schwachstellen der Anschlüsse zu den Dachrändern und geometrischen Gebäudeverschneidungen zu sehen. Hieraus resultiert die Notwendigkeit ganzheitlicher Sanierungsmaßnahmen, die bedingt durch das Alter und der Konstruktion
nicht von einer Erneuerung des Fassadensystems abzugrenzen sind.
Unabhängig von den lokalen Wassereintritten entspricht der Wärmeschutz der Vorhangfassade weder den zukünftigen noch den aktuellen
oder zurückliegenden Anforderungen gültiger Wärmeschutz bzw. Energieeinsparverordnungen. Das Fassadensystem kann konstruktions- und
altersbedingt unter Abwägung technischer und wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeiten nicht durch nachträgliche Maßnahmen auf den Stand
aktueller Vorschriften ertüchtigt werden.
In diesem Zusammenhang ist auch der unzureichende Sonnenschutz der Verglasungen zu erwähnen. Durch die raumseitigen Stoffvorhänge
kann das unkontrollierte Aufheizen der Räume zur West- und Südseite nicht reguliert werden. Ein wirksamer Sonnenschutz kann nur durch
Integration in ein neues Fassadensystem realisiert werden.
BVZ / Natursteinfassaden
Die Vorhangfassaden aus Muschelkalkplatten haben aus statisch-konstruktiver Sicht auf Grund des Ankersystems keinen negativen Einfluss
auf den Lebenszeitzyklus des Gesamtgebäudes. Materialausbrüche und Steinabplatzungen im Bereich der Ankerdorne und mechanisch bedingte Schäden im Sockelbereich erfordern Reparaturmaßnahmen an Einzelpatten, welche sich jedoch einzeln nicht zerstörungsfrei demontieren und neu einbauen lassen. Die Fläche der Vorhangfassaden aus Muschelkalk stellt den geringeren Anteil der gebäudeumhüllenden
Fassadenfläche dar und befindet sich zudem vordergründig im Bereich der Treppenhäuser. Ein ausreichender Wärmeschutz ist auch hier nicht
mehr gegeben, er entspricht ca. dem der Aluminiumfassade. Eine Verbesserung des Wärmeschutzes ist konstruktionsbedingt nicht möglich.
Im Sanierungsfall ist davon auszugehen, dass die Platten im Übergang zur Aluminiumfassade zur Herstellung von Folienanschlüssen etc.
erneuert werden müssen.
BVZ / Flachdächer
Die Flachdachaufbauten einschließlich derer Abdichtungen und Anschlüsse zeigen sich mit Ausnahme von Teilflächensanierungen im Zustand
des Ersteinbaus. Die zu erwartende Lebensdauer ist überschritten, kurzfristige Gesamtmaßnahmen werden unausweichlich. Über die Abdich-
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Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
tungen der Innenhöfe sind Wassereintritte in darunterliegende und angrenzende Räume zu beklagen. Weitere Einflüsse durch generelle Undichtigkeiten in den Flächen der Hauptdächer sind derzeit nicht gegeben.
Maßnahmen an den Flachdächern können nur ganzheitlich betrachtet werden und erfordern ebenfalls eine generelle Erneuerung sämtlicher
Rand- und Fassadenanschlüsse. Aktuelle Vorschriften der Energieeinsparverordnungen implizieren im Falle der Neuabdichtung eine gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der vorhandenen Wärmedämmung an die vorgegebenen Grenz- bzw. Höchstwerte.
BVZ / Ausbau, Innenbereiche
Die Einbauten und der allgemeine Ausbau wie Innentüren, Decken-, Wand- und Bodenbekleidungen etc. entsprechen in ihrer Beschaffenheit
und Gestaltung der Bauzeit und den gestalterischen Vorstellungen aus den 80er Jahren. Auch hier wurden lediglich vereinzelte Reparaturund/oder lokal begrenzte Anpassungen vorgenommen. Die Bauteile unterliegen weniger einem nutzungsbedingten Verschleiß sondern allgemeinen technischen und gestalterischen Alterungsprozessen. Die Funktionsfähigkeit ist im Sinne einer allgemeinen Gebrauchstauglichkeit
entsprechend der jetzigen Nutzung noch gegeben. Planerische und nutzungsbedingte Anpassungen von Grundrissen und Raumnutzungen
werden zu einer Erneuerung der Bauteile führen.
In diesem Zusammenhang ist auf den festgestellten Zustand der Fußböden in sämtlichen Fluren aller Gebäudeteile hinzuweisen. Der Estrich
schüsselt in den Flurzonen durchgängig in Folge eines Mangels in der Bauausführung bzw. einer unzureichenden Ausbildung von Rand- und
Dehnungsfugen mehrere cm auf. Der Mangel ist nur durch einen Austausch des Estrichs zu beheben. Eine Erneuerung des Bodenbelages
unter Belassung des Estrichs im jetzigen Zustand ist nicht möglich. Die Unebenheiten des Estrichs bedingen, dass notwendige Rauch- und
Brandschutztüren nicht rauchdicht abschließen können, teilweise ist bereits jetzt ein vollständiges Öffnen von Flurtüren nicht möglich.
BVZ/ Tiefgarage
Die Tiefgarage unterliegt infolge winterlichem Streusalzeinsatz chemischen Belastungen durch Chlorideintrag, welcher durch die von den
Fahrzeugen bei der Ein- und Ausfahrt eingeschleppten Tausalze entsteht. Aus der Entnahme und Analyse von Bohrmehlproben hat sich
ergeben, dass eine in den beiden oberen Parkebenen über den zulässigen Grenzwert hinausgehende Chloridbelastung im Fahrbahnbereich
vorliegt, die quantitativ in den unteren Parkebenen 3 und 4 abnimmt. Die erhöhte Chloridbelastung ist bereits bis in den unteren Bereich des
Fahrbahnestrichs eingedrungen und stellt somit auf Grund des aggressiven Schädigungsmechanismus und der gegebenen Betonüberdeckung
ein statisch konstruktives Gefährdungspotential für die obere Bewehrungslage der Stahlbetondeckenplatten dar. Diese ist insbesondere im
Bereich der tragenden Stahlbetonstützen für die Standsicherheit relevant. Aus dieser Gefährdung ergibt sich ein kurzfristiger Handlungsbedarf.
BVZ / Gebäudetechnik - Sanitär
In den Sanitärbereichen sind keine wesentlichen Mängel bekannt. Die sanitären Anlagen sind nicht zwingend zu erneuern. Nur im Falle von
größeren Sanierungsmaßnahmen, auch wenn nur Teilbereiche des Gebäudes betroffen sind, sind die Vorgaben der Trinkwasserverordnung
umzusetzen.
In den nächsten 5-10 Jahren sind hier über das normale Maß der Bauunterhaltung keine umfangreichen Maßnahmen zu erwarten, es sei denn,
es werden auf Nutzerwunsch hin größere Bereiche umgebaut.
Gesundheitliche Gefahren bestehen insofern nicht, da regelmäßig Wasserproben entnommen und ausgewertet werden.
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Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Bei einem positiven Befund ist dann, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, eine eher räumlich begrenzte Maßnahme durchzuführen. Im
schlimmsten Fall ist das Rohrnetz als Ganzes zu desinfizieren (dies kann aber auch bei neuen Rohrleitungen geschehen).
BVZ / Gebäudetechnik - Heizung
Die Anlagen sind bis heute unauffällig, was den Reparaturaufwand angeht. Die Regelanlagen für die Heizungsseite wurden vor einigen Jahren
saniert. Beschwerden über zu niedrige Raumtemperaturen sind eher selten. Bei Außentemperaturen um 0°C reichen die Vorlauftemperaturen
im Automatikmodus der Regelung teilweise nicht mehr aus, die Büros und Nebenräume ausreichend aufzuheizen. Hierzu wird die Regelung
auf „Hand“ geschaltet, um in Teilbereichen die Wärme vorzuhalten. Meistens sind undichte Fenster und zugestellte Heizkörper die Ursache.
Ein grundsätzlicher, sofortiger Sanierungsbedarf lässt sich daraus aber nicht ableiten.
Auch hier sollte der Betrieb mit einem "normalen" Aufwand in der Bauunterhaltung aufrecht zu erhalten sein.
BVZ / Gebäudetechnik - Lüftung
Die Regelung der Lüftungsanlagen ist sanierungsbedürftig und sollte ausgetauscht werden. Ein Weiterbetrieb für 5 - 10 Jahre sollte allerdings
auch durch partielle Reparaturmaßnahmen zu gewährleisten sein.
Die Kälteanlage wird noch benötigt, da einige Bereiche im UG, Druckerei, nach Auflösung der Kantine umgebaut und auch mit "Kälte" versorgt
wurden. Die Anlage kann in geringem Maße überdimensioniert sein, ein Austausch würde jedoch nur unnötig Kosten verursachen.
Die Lüftermotoren der Lüftungsgeräte sind erneuerungsbedürftig und werden in den nächsten Jahren sicherlich bei Ausfall zu erneuern sein.
Auch dies lässt sich partiell im Rahmen der Bauunterhaltung erledigen.
Grundsätzlich ist der Zustand so, dass ein Betrieb der Anlagen für die nächsten 5-10 Jahre, mit entsprechenden Aufwendungen in der Bauunterhaltung, zu gewährleisten ist. Vor allem wenn sicher ist, das nach Ablauf eines solchen Zeitraumes eine Gesamtsanierung oder ein Abriss
ansteht.
Allerdings kann dieses Bild sich schnell umkehren, wenn durch umfangreichere Umbauten und/oder neue Brandschutzkonzepte Dinge ausgelöst werden, die sich nicht mehr partiell behandeln lassen und eine Gesamtsanierung einzelner Anlagen (z. B. Lüftungsbereiche) nach sich
ziehen. Hier werden dann schnell Arbeiten ausgelöst, die dann wieder sehr nah an einer Gesamtsanierung sind.
Das Kanalnetz ist stark staubbelastet und bedarf einer generellen Reinigung und Überholung. Durch zahlreiche Undichtigkeiten können die
vorgesehenen Luftmengen die Nutzungseinheiten nicht mehr im ausreichenden Maße erreichen (schlechte Luftqualität).
Der Brandschutz der Lüftungsanlage entspricht nicht mehr dem technischen Standard, die Brandschutzklappen sind mit Asbest belastet.
Bedingt durch das Alter (> 35 Jahre) treten häufige Anlagenausfälle durch technische Schäden auf. Die Lüftungsanlage ist energetisch nicht
mehr effizient, da sie nicht modulierend sondern nur ein-/zweistufig betrieben werden kann.
Im Bereich der Bücherei wird beklagt, dass es im Winter zu kalt wird und im Sommer eine starke Aufheizung der Räume eintritt. Die Luftverteilung ist unzureichend, der Betrieb der Lüftungsanlage ist mit einem erhöhten Geräuschpegel einhergehend.
In der VHS/Studieninstitut (frühere Werkraumnutzung) führt die technisch bedingte Lüftungsverteilung für die oberen Stockwerke zu starken
Strömungsgeräuschen, welche den Unterricht stören.
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Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
BVZ / Gebäudetechnik - Regelung
Die Regelung ist vollständig veraltet, Feinjustierungen und das Einstellen von Steuerungszeiten sind kaum oder gar nicht mehr möglich. Teilweise verfügen die Einheiten nur noch über Ein-/Aus Funktionen. Für die Regelungstechnik sind aufgrund der Steuerspannungen (14-16V)
keine Ersatzteile mehr lieferbar.
Aufzüge - Elektroinstallationen
Aufzüge
Es existieren insgesamt 4 Aufzüge, davon sind drei Stück in einer Gruppe zusammengefasst. Der einzelne Aufzug befindet sich in der Stadtbücherei. Er ist so alt wie das Gebäude. Trotz mehrerer Modernisierungsmaßnahmen in den letzten Jahren ist er sehr störanfällig.
Die Aufzüge der Dreiergruppe sind ebenfalls laufend modernisiert worden. Ursprünglich waren für dieses Gebäude sechs Aufzüge vorgesehen,
es wurden aber nur drei eingebaut. Bedingt durch die Vielzahl an Nutzern sind diese ständig überlastet und damit störanfällig. In der Gefährdungsanalyse wurden umfangreiche zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für alle vier Aufzüge gefordert.
Allgemeininstallation
Die Elektroverteilungen sind so alt wie das Gebäude und kommen an das Ende ihrer Nutzungsdauer. Bedingt durch die in den letzten Jahren
zusätzlich eingebrachten Elektrogeräte sind sie thermisch überlastet und haben weder elektrische noch räumliche Reserven. Dies betrifft auch
das gesamte Leitungsnetz.
Bedingt durch die mittlerweile bestehenden Brandschutzvorschriften sind Nachinstallationen von Kabeln wegen des Fehlens von geeigneten
Leitungstrassen nur mit großen Aufwand möglich.
Beleuchtung
Die Leuchten im gesamten Gebäude sind am Ende ihrer Nutzungsdauer. Die Büroleuchten entsprechen nicht den aktuellen Vorschriften für
die Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen. Der Energieverbrauch dieser alten Leuchten ist zu hoch.
Blitzschutz
Die Blitzschutzanlage wurde in den letzten Jahren laufend repariert und ist soweit in Ordnung.
Hebeanlagen
Die Fassadenbefahranlage für die Fensterputzer ist so alt wie das Gebäude und hat trotz laufender Modernisierung in den letzten Jahren das
Ende der Nutzungsdauer erreicht. Dies betrifft ebenfalls die beiden Hebebühnen in der Tiefgarage.
Brandmeldeanlage
Die Brandmeldeanlage ist so alt wie das Gebäude. Die Zentrale Technik wurde vor einigen Jahren komplett erneuert. Das sternförmige Leitungsnetz musste beibehalten werden, da das Nachrüsten eines Busleitungssystems zu aufwändig ist. Dadurch kann die Brandüberwachung
nicht flächendeckend realisiert werden.
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Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Sicherheitsbeleuchtung
Die vorhandene Sicherheitsbeleuchtung ist so alt wie das Gebäude. Die Zentrale Technik und die Batterie wurden vor einigen Jahren komplett
erneuert. Trotzdem konnte eine Anpassung der Anlage an die aktuellen Vorschriften nicht erreicht werden, da hierzu das Leitungsnetz aufwändig ausgebaut werden und die zentrale Beleuchtungssteuerung komplett umgebaut werden müsste.
Angaben für die übrigen Verwaltungsgebäude im Gleisdreieck aus der Sanierungsbedarfsliste 2013:
Vorbemerkung: Die nachstehenden Angaben aus der Sanierungsbedarfsliste weisen den erforderlichen Sanierungsaufwand der Gebäude sowohl für den
Bereich Hochbau als auch für die Gebäudetechnik aus. Im Hochbauteil (Kostengruppe 300) werden in der Regel ausschließlich die Kosten für den Erhalt
der Gebäudeaußenhülle (Dächer, Fenster und Fassaden) erfasst. Die Ausbaugewerke (z.B. Fliesen-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten) sind nicht enthalten. Bei der technischen Gebäudeausrüstung (Kostengruppe 400) sind die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Nutzung unter Berücksichtigung
der jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik aufgeführt. Die Angaben enthalten keine Kosten für sonstige energetische, brandschutztechnische und
Schadstoffsanierungsmaßnahmen (es sei denn, dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird).
Objekt
Stühmeyerstr. 33
Westring 28,
Gesundheitsamtgebäude
Kostengruppe
300
330
360
Beschreibung
Bauwerk - Baukonstruktionen
Außenwände
Dächer
400
Bauwerk - Technische Anlagen
440
450
460
Starkstromanlagen
Fernmelde- + informationstechnische Anlagen
Förderanlagen
300
410
420
430
440
450
460
Bauwerk - Baukonstruktionen
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Wärmeversorgungsanlagen
Lufttechnische Anlagen
Starkstromanlagen
Fernmelde- + informationstechnische Anlagen
Förderanlagen
Sanierungsbedarf
1.243.000 €
271.000 €
0€
HLS: Zunächst
kein Sanierungsbedarf
144.000 €
200.000 €
177.000 €
2.035.000 €
20.000 €
250.000 €
20.000 €
200.000 €
100.000 €
330.000 €
920.000 €
• die Heizungs- und Sanitäranlage ist aufgrund der Überalterung zu sanieren.
• die Sanitäranlage entspricht in keiner Weise der Trinkwasserverordnung
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Erläuterungen
Hochbau: Zunächst
kein Sanierungsbedarf
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Lfd.
Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Westring 32,
Musikschulgebäude
•
•
•
Westring 32,
Einfachturnhalle
Willy-Brandt-Platz 8
•
•
•
330
Außenwände
400
Bauwerk - Technische Anlagen
440
450
Starkstromanlagen
Fernmelde- + informationstechnische Anlagen
164.000 €
0€
HLS: Zunächst
kein Sanierungsbedarf
150.000 €
80.000 €
394.000 €
Die Lüftungsanlage in der Aula ist veraltet und regelungstechnisch unzureichend
Wartungen sind nur unzureichend möglich
die Sanitärleitungen der WC-Anlagen sind marode, eine Sanierung ist erforderlich
390
Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
278.000 €
410
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
70.000 €
420
Wärmeversorgungsanlagen
40.000 €
440
Starkstromanlagen
100.000 €
488.000 €
330
Außenwände
1.250.000 €
410
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
120.000 €
420
Wärmeversorgungsanlagen
200.000 €
440
Starkstromanlagen
280.000 €
450
Fernmelde- + informationstechnische Anlagen
206.000 €
460
Förderanlagen
164.000 €
2.220.000 €
die Sanitäranlage entspricht nicht der aktuellen Trinkwasserverordnung
das Rohrsystem ist aufgrund der Überalterung zu sanieren
die Heizungsanlage ist aufgrund der Überalterung zu sanieren (Rohrbrüche)
zum Vergleich: Hochrechnung für 2016
BPI 1.Quart. 2016 = 112,9
BPI 3.Quart. 2012 = 105,8
BPI 4.Quart. 2013 = 108,2
Zusammenfassung
Sanierungsbedarfe BVZ lt. Kostenprognose 07/2012 :
Übrige Sanierungsbedarfe lt. Sanierungsbedarfsliste 2013 :
SUMME:
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49.000.000 €
6.057.000 €
55.057.000 €
52.288.000 €
6.320.000 €
58.608.000 €
Seite 16 von 26
Lfd.
Nr.
4.2
Fragekomplex
Welche absolut dringenden
Maßnahmen dulden keinen
Aufschub?
Welches finanzielle Volumen ist damit verbunden?
Antworten / Anmerkungen
BVZ / Bautechnik
Die Flachdächer der Innenhöfe müssen kontrolliert und einschließlich der Anschlüsse zu aufgehenden Bauteilen erneuert werden. In den
Fluren ist in Folge der Estrichaufwölbungen die Gangbarkeit der Rauchschutztüren durchgehend zu kontrollieren und im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen durch Teilaustausch des Estrichs vorzunehmen.
Die Fenster sind gangbar, müssen jedoch eingestellt werden. Versprödungen an Dichtstoffen der Gläser sowie Profildichtungen sind noch
nicht zu erkennen, im Zusammenwirken mit einem sich verschlechternden Beschlag ist eine ausreichende Regensicherheit bei Schlagregen
jedoch nicht mehr durchweg gewährleistet. Stärkere Wassereintritte sind im Zusammenwirken mit undichten Flachdachanschlüssen zu sehen
und erfordern geeignete Maßnahmen.
BVZ / Tiefgarage
Die Chloridbelastung in den unteren Estrichbereichen der Fahrbahnen stellt eine potentielle Gefährdung für die Standsicherheit der Deckenkonstruktion in der Tiefgarage dar. Die vorgenommenen Untersuchungen müssen fortgeschrieben und ein Sanierungskonzept für die Tiefgarage erstellt werden. Es ist zu erwarten, dass zumindest in den oberen 2 Etagen weite Teile des Estrichs aufgenommen und durch ein neues
Beschichtungssystem ersetzt werden müssen.
BVZ / Gebäudetechnik
Aufgrund der zahlreichen Beschwerden über das Raumklima (Kalt-warm, verbrauchte Luft), einhergehend mit den elektrischen Verbrauchsdaten (Grundlastprofile) ist eine Optimierung der Lüftungsanlage in den Räumlichkeiten Bücherei sowie in der VHS/Studieninstitut dringend
erforderlich.
An Lüftungsgeräten und Regelungen sind dringende technische Anpassungen sowie Maßnahmen zur Brandfrüherkennung erforderlich.
BVZ / Brandschutz
Die notwendigen Flure sind mit automatischen Brandmeldern (Kenngröße: Rauch) der Brandmeldeanlage zu überwachen und zu alarmieren.
Türen zu notwendigen Treppenräumen sind instand zu setzen.
Es ist sicherzustellen, dass das Forum zu keinem Zeitpunkt durch mehr als 50 Personen genutzt wird (Versammlungsstätte).
Das Forum ist mit automatischen Brandmeldern (Kenngröße: Rauch) der Brandmeldeanlage zu überwachen, die Unterrichtsräume südwestlich
des Forums sind auf Grund der Rettungswegsituation mit zu alarmieren.
T-90 Türen in den Brandwänden schließen nicht mehr und müssen erneuert werden.
=> Finanzielles Volumen: Die vorstehend genannten Maßnahmen sind Teil des Sanierungsbetrages von 49 Mio €, der unter Pkt. 4.1 für das
BVZ aufgeführt ist. Dieser Kostenprognose lag allerdings die Vorgabe zu Grunde, das BVZ komplett zu entkernen, zu sanieren und umzubauen.
Ein Herauslösen und Kostenbetrachten der Einzelmaßnahmen ist vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll und beinhaltet die Gefahr falscher
Schlussfolgerungen. Mit dem Beschränken auf einzelne bauliche Maßnahmen wird unter dem Strich kein zufriedenstellendes Gesamtergebnis
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Lfd.
Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
erreicht werden, da hiermit zwar die Funktionalität und technische Nutzbarkeit des Baukörper nach dem heutigen Stand der Technik sichergestellt werden kann, dabei jedoch zwangsläufig Folgekosten nicht ausreichend berücksichtigen werden können, die sich durch notwendige,
begleitende Maßnahmen wie zB. Schadstoffsanierungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Fenstern, Fassadenelementen oä. ergeben.
4.3
4.4
Wie sieht insbesondere die
Datenversorgungstechnik in
den Objekten aus?
Welche brandschutztechnischen Zukunftsfragen sind
noch zu erwarten?
Westring 28, Gesundheitsamtgebäude
Die Rohrleitungen der Heizungs- und Sanitärinstallationen weisen in den letzten Jahren vermehrt Rohrbrüche auf, insbesondere sind die
Verteilleitungen in den Bodenkanälen in einem untragbar schlechten Zustand. Die Vorgaben aus der Trinkwasser-VO sind mit diesem Rohrsystem und den Rohreinbauten kaum oder nur unter besonderen Maßnahmen zu erbringen. Die Anlage weist über das normale Maß hinaus
viele bekannte und zu vermutende Totstrecken mit stehendem Wasser auf ( => bzgl. des finanziellen Volumens siehe Pkt. 4.1, Seite 15).
Die passive Verkabelung (Dosen, Patchfelder + Verkabelung) müssten in allen Gebäude (bis auf Rathaus-Westflügel und Techn. Rathaus
[EG+OG 1] ausgetauscht werden [da nicht mehr Stand der Technik]).
Die im BVZ eingesetzten aktiven Komponenten entsprechen dem Stand der Technik und müssen aktuell nicht getauscht werden.
BVZ - Brandschutztechnischen Zukunftsfragen
Notwendige Flure
• Sie sind im Gebäude möbliert und aufgrund der Kabeltrassen nicht mehr ausreichend brandlastfrei. Teilweise sind Flurwände als
Systemwände vorhanden, die nicht über die erforderliche Feuerwiderstandsklasse F 30-AB verfügen. Die Rauchschutzunterteilungen der Flure sind aufgrund von nachträglichen Leitungsnachrüstungen offen. Aufgrund des aufgeschüsselten Estrichs schließen
einige Rauchschutztüren nicht mehr. Ein Großteil der Rauchschutztüren ist altersbedingt verschlissen. Als Sofortmaßnahme sind
die notwendigen Flure mit automatischen Brandmeldern (Kenngröße: Rauch) der Brandmeldeanlage zu überwachen und zu alarmieren. Da aufgrund der Lage der Treppenräume sich zukünftig keine Ausbildung von maximal 400 m² großen Nutzungseinheiten
umsetzen lässt, müssen die notwendigen Flure brandschutztechnisch ertüchtigt werden.
Notwendige Treppenräume
• Der Großteil der Rauch- und Brandschutztüren an den Treppenräumen sind verschlissen und zum Teil nicht mehr funktionstüchtig.
Als Sofortmaßnahme sind die Türen die nicht zu den unter Punkt 1 beschrieben Fluren führen, instand zu setzen. Zukünftig sind
diese Türen zu erneuern.
Breiten in Rettungswegen
• Die lichten Breiten der Zugangstüren zu den Treppenräumen betragen zum Großteil 0,87 cm. Gemäß den Technischen Regeln für
Arbeitsstätten ist diese Breite für maximal 20 Arbeitnehmer je Geschoss ausreichend. In den Obergeschossen sind jedoch zum Teil
mehr als 20 Arbeitnehmer pro Treppenzugang vorhanden. Zukünftig sind die Rettungswegbreiten entsprechend zu prüfen und zu
ertüchtigen.
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Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Versammlungsstätten
• Das Forum im Erdgeschoss umfasst 547 m² und stellt daher aus heutiger Sicht eine Versammlungsstätte dar. Für diese Versammlungsstätte sind nicht die erforderlichen Ausgangsbreiten und nicht die erforderlichen brandschutztechnischen Abtrennungen gegen
das restliche Erdgeschoss vorhanden. Des Weiteren werden die maximalen Rettungsweglängen überschritten. Als Sofortmaßnahme ist sicherzustellen, dass das Forum zu keinem Zeitpunkt durch mehr als 50 Personen genutzt wird. Zukünftig ist das Forum
baulich als Versammlungsstätte auszubilden.
Unterrichträume südwestlich des Forums
• Die Unterrichträume südwestlich des Forums verfügen über keinen sicheren 1. Rettungsweg. Als Sofortmaßnahme ist das Forum mit
automatischen Brandmeldern (Kenngröße: Rauch) der Brandmeldeanlage zu überwachen und die Räume sind zu alarmieren. Zukünftig sind die Unterrichtsräume mit direkten Ausgängen ins Freie aus zu bilden.
Brandabschnittstrennung
• Aufgrund von nachträglichen Leitungsinstallationen sind Öffnungen in den Brandwänden vorhanden. Die T 90-Türen in den Brandwänden schließen zum Teil wegen des aufgeschüsselten Estrichs nicht mehr. Zukünftig sind die Leitungsdurchführungen ordnungsgemäß zu schotten und die Fußböden und T 90-Türen sind zu erneuern.
Trennwände
• Aufgrund von nachträglichen Leitungsinstallationen sind Öffnungen in den brandschutztechnischen Trennwänden vorhanden. Zukünftig sind die Leitungsdurchführungen ordnungsgemäß zu schotten und die Fußböden und T 90-Türen sind zu erneuern.
5.
Konzeptionelle Ziele:
Beide vorgestellten Varianten greifen in bestehende Strukturen ein, die teilweise weitere Maßnahmen erfordern:
5.1
In welchem Rahmen muss
bei einem Abriss des BVZ die
Decke zur Tiefgarage ertüchtigt werden, und welche statischen Erfordernisse sind dafür notwendig?
Führt dies z.B. zu einer
Sperrung / Teilsperrung der
Tiefgarage?
Die Tiefgarage hat eine Fläche von ca. 5.000 m². Wenn das BVZ abgerissen werden sollte, muss diese Fläche abgedichtet und verstärkt
werden, damit sie als Platz genutzt werden kann. Bei Errichtung des Gebäudes Ende der 70er Jahre wurde die Traglast nur auf 500 kg/m²
ausgelegt.
Um den Platz zum Beispiel mit Pflaster zu versehen oder zu begrünen, muss vorher sichergestellt werden, dass das Regenwasser geordnet
abfließt und die Fläche so tragfähig ist, dass eine ausreichende Erdschicht aufgetragen werden und die Feuerwehr den Platz befahren kann.
Hierfür muss die Belastbarkeit mehr als verdoppelt werden (auf 1.150 kg/m²).
Im einzelnen
• muss die alte Schicht auf der Tiefgarage bis auf die Oberkante der oberen Kassettendecke entfernt werden (Abtragen der vorhandenen Dämmung)
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Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
• müssen die Betondecken anschließend statisch umfassend verstärkt werden (durch Aufbetonieren eine neuen Deckenplatte, die ausreichend tragfähig ist), der Rampenbereich sowie der Randbereich der Druckerei benötigt eine komplett neue Betondecke
• ist die neue Deckenplatte abzudichten und wärme-zu-dämmen
• sind Fugen und Wandanschlüsse zu schaffen und Leitungswege für die Entwässerung anzulegen, da sonst – bei einer Fläche von
5.000 m² - mit einem Reißen der Abdichtung gerechnet werden müsste
Hierfür ergeben sich folgende Kosten (Kostenschätzung Stand 02/2015)
•
•
•
•
5.000 m² statische Maßnahmen zur Schaffung einer Belastbarkeit
von 1.150 kg/m² (incl. aller Nebenkosten)
3.400.000,- €
5.000 m² Abdichtung herstellen im Abbruchbereich
2.000.000,- €
2.500 m² Abdichtung herstellen im sonstigen Bereich
1.000.000,- €
Ingenieurleistungen
600.000,- €
7.000.000,- €
(Hinweis: die sich aus den grundsätzliche Ausführungen zur BVZ-Tiefgarage, Pkt. 4.1, Seite 12 sowie Pkt. 4.2, Seite 17 ergebenden Kosten
für Sanierungsmaßnahmen der Tiefgarage sind hierin nicht enthalten und kämen zu der Ertüchtigung der Decke noch dazu.)
Die Fragen, ob und in welchem Umfang Sperrungs- bzw. Teilsperrungsmaßnahmen erforderlich werden, kann erst im Zusammenhang mit
der konkreten Ausführungsplanung geklärt werden. Damit ggfs einhergehende Einschränkungen würden für diesen Fall mit den beteiligten
Fachbereichen rechtzeitig abgestimmt, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten.
5.2
Nach dem Haushaltssicherungskonzept stehen kausal Flächenkompensationen zu anderen Gebäuden
an.
Wie sieht der aktuelle Sachstand dazu aus (z.B. Junggesellenstr. 8, Viktoriastr.
10)?
Objekt
Stühmeyerstr. 33
Ursprüngliche Planung
Eigenes Gebäude
Aufgabe ab 2013
Sachstand
Anfang März 2013 zog die bis dahin in der ´Arndtstr.19´ untergebrachte Bochumer Suppenküche e.V. in
das Gebäude ´Stühmeyerstr.33´ ein. Auslöser waren die erheblichen baulichen Sicherheitsmängel in der
´Arndtstr.19´, die eine weitere Nutzung des Gebäudes nicht mehr zuließen. So wurden für die Suppenküche kurzfristig und zwingend neue Räume benötigt. Da sich die Bemühungen von Liegenschaftsverwaltung
und Wirtschaftsförderung, das Objekt ´Stühmeyerstr.´ zu vermarkten, bis zu diesem Zeitpunkt als erfolglos
erwiesen, drängte sich hierfür die ´Stühmeyerstr. 33´ als passendes Ausweichquartier auf. Diese seinerzeit
nicht absehbaren Entwicklungen machen es erforderlich, die Zukunft der ´Stühmeyerstr. 33´ neu zu klären.
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Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Westring
28/30
Eigenes Gebäude
Aufgabe ab 2013
Gesundheitsamt
Die für 2013 geplante Aufgabe des Gesundheitsamtes erfolgte im Hinblick auf den hohen Sanierungsbedarf im Bereich ´Heizung, Lüftung, Sanitär´ (insbesondere des sanierungsbedürftigen Wasserleitungs-systems). Aufgrund der nicht zu beanstandenden Trinkwasseruntersuchungen in 2012 war es möglich, das
Gebäude mittelfristig weiter zu nutzen.
Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption für den Verwaltungsstandort am Gustav-HeinemannPlatz wurde Anfang 2015 der Vorschlag entwickelt, das Gebäude nicht mehr vollständig aufzugeben, sondern – nach Abriss des hinteren Gebäudeteiles - zu sanieren und weiter zu nutzen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung ist die Zukunft / weitere Nutzung des Gebäudes zu überarbeiten.
Hinweis: Das Gebäude ist aktuell in Bezug auf den Denkmalschutz als erhaltenswertes Gebäude eingestuft und wird
aus Sicht der Unteren Denkmalbehörde als denkmalwert betrachtet. Die abschließende Entscheidung ist offen.
Junggesellenstr. 8
angemietetes Gebäude,
Mietablauf
31.12.2013,
Aufgabe ab 2016
Für die im Gebäude untergebrachten Dienststellen (ua. Schulverwaltungsamt, Wahlbüro sowie Sachgebiete des Jugendamtes) wurden im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption für den Verwaltungsstandort am Gustav-Heinemann-Platz in 2015 neue räumliche Lösungen entwickelt.
Zum Konzept gehörte die aktualisierte Vorgabe, dass die ´Junggesellenstr. 8´ bis zum vorgesehenen Auszug der Fachbereiche in ihre neuen Standorte zur Verfügung steht und erst danach (ab 2021) aufgegeben
wird. Vor diesem Hintergrund wurde der bis dahin einmalig bis 31.12.2015 verlängerte Mietvertrag noch
einmal bis zum 31.12.2020 verlängert (s.Vorlage 2015088).
Die Planungen sind von der aktuellen Entwicklung unabhängig und weiterhin aktuell.
Willy-BrandtPlatz 1-3
Willy-BrandtPlatz 8
angemietetes Gebäude, Mietablauf
14.12. d. Jahres
Aufgabe ab 2016
eigenes Gebäude
Aufgabe ab 2016
Westring 32
eigenes Gebäude
Aufgabe ab 2017
Der Mietvertrag - jeweils um 1 Jahr verlängerbar (mit 6-monatiger Kündigungsfrist) – läuft aktuell bis Ende
2016. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass die gemietete Fläche weiterhin (zunächst bis Ende 2017)
benötigt werden wird und der Mietvertrag daher um ein Jahr verlängert werden wird.
Die weiteren Planungen sind abhängig von der aktuellen Entwicklung.
Für die Fläche war im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption für den Verwaltungsstandort am
Gustav-Heinemann-Platz in 2015 eine neue Planung vorgesehen (Abriss des alten und Errichtung eines
neuen Gebäudes [seinerzeitiger Vorschlag: neuer, zentraler Bibliotheks-Standort]).
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung ist die Planung zu überarbeiten.
Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption für den Verwaltungsstandort am Gustav-HeinemannPlatz wurde 2015 der Vorschlag entwickelt, das Gebäude nicht aufzugeben, sondern zu sanieren und weiter zu nutzen, ergänzt um Anbauten an beiden Gebäudeseiten für weitere städtische Verwaltungseinrichtungen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung ist die Zukunft / weitere Nutzung des Gebäudes
zu überarbeiten.
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Lfd.
Nr.
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Viktoriastr.10 angemietetes Gebäude, Mietablauf
grds. 31.03.2018,
geplant: vorzeitige Aufgabe ab
Mitte 2014
5.3
5.4
Ist über eine mögliche Aufstockung des BVZ um eine
weitere Etage / weitere Etagen nachgedacht worden?
Ist dies überhaupt technisch
möglich?
Wurde darüber nachgedacht, die Nutzflächen im
Bereich Gesundheitsamt/
Musikschule so weit aufzustocken, dass ein Abriss
des BVZ bei gleichzeitigem
Erhalt des Appolonia-PfausParks möglich wird?
Wäre diese Variante technisch und finanziell realisierbar?
Erledigt
(mit Übernahme des Mietverhältnisses durch die Entwicklungsgesellschaft Ruhr [EGR], jetzt: WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH sind seit Anfang 2015 keine städtischen Dienststellen mehr im
Gebäude.)
Bisher sind keine Planungserwägungen zur Aufstockung des BVZ erfolgt. Die Aufstockung des BVZ um zumindest 1 Geschoss ist technisch
möglich, sofern eine Lastableitung über das vorhandene Stützensystem erfolgt. Hierbei sind Leichtbauweisen als Stahlkonstruktionen vorzuziehen. Die Möglichkeit weiterer Aufstockungen bedarf weiterer Planungsschritte und statischer Einzelprüfungen, die im Status der jetzigen
Gebäudebetrachtung noch nicht impliziert sind.
Die vorgeschlagene Variante beinhaltet nachfolgende Ausgangslage:
• Unterbringung der rd. 540 im BVZ gegenwärtig tätigen städtischen Dienstkräfte in dem aufgestockten Musikschul- sowie Gesundheitsamtgebäude
• Zusätzlich: Schaffen ausreichender Ausstellungsflächen für die Bibliothek (aktuell ca. 4.030 m²) sowie Unterrichtsflächen für die VHS
(aktuell ca. 1.770 m²), ebenfalls in den beiden aufzustockenden Gebäuden (gesamt ca. 5.800 m²)
• Dadurch Möglichkeit zum vollständigen Abriss des BVZ sowie zum Erhalt des Appolonia-Pfaus-Parks
Vorbehaltlich der bautechnischen + finanziellen Machbarkeit entstünden pro Gebäude zusätzlich je aufgestockter Etage rd. 1.200 m² Geschossfläche bzw. rd. 60 Arbeitsplätze. Damit würden rd. 14 neue Etagen benötigt, nämlich
rd. 9 Etagen á 60 Arbeitsplätze für die ca. 540 Kräfte, die aus dem BVZ ausziehen würden.
rd. 5 Etagen für die Ausstellungsflächen der Bibliothek sowie die Seminarräume der VHS
Sowohl das Gesundheitsamt als auch die Musikschule wären damit jeweils um 7 Geschosse zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wurde
über eine Aufstockung des Gesundheitsamtes sowie der Musikschule bisher nicht nachgedacht.
Jedoch wurden vorab grobe Überlegungen über Neubauten entlang des Westringes bei gleichzeitigem Abriss der Musikschule und des Gesundheitsamtes unternommen. Ein 5-geschossiger Gebäudekomplex würde rd. 827 Arbeitsplätze ermöglichen. Entgegen den benötigten rd.
720-730 Arbeitsplätzen für die anzusiedelnden Ämter aus den drei Gebäuden Westring 28-30, 32 sowie BVZ zzgl. der Funktionsflächen für
die Musikschule (ca. 1.000 m²), Gesundheitsamt (ca. 600 m²), Bibliothek (ca. 4.030 m²) und VHS (ca. 1.770 m²) stünden bei dieser Variante
nur für Musikschule und Gesundheitsamt ausreichend Flächen für Unterrichtsklassen bzw. Untersuchungsräume zur Verfügung.
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Nr.
6.
6.1
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Logistische Erfordernisse:
Im Wege der Umsetzung der Konzepte sind ggf. logistische Interimslösungen erforderlich:
Welche Überlegungen gibt
Die Baumaßnahmen sollten zeitlich und organisatorisch so ablaufen, dass sowohl das städtische Personal als auch die Bürgerinnen und
es, bei einer Totalsanierung
Bürger möglichst wenig belastet werden. Die betroffenen Fachbereiche sollten möglichst nur einmal umziehen (gilt insbesondere für Volksdes BVZ die heutigen Ämter hochschule und Bibliothek).
mit ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern temporär
Geeignete, im logischen Zusammenhang stehende Baumaßnahmen würden parallel abgewickelt, um die durch eine Stückelung einzelner
anders unterzubringen?
Bauabschnitte entstehenden jahrelangen Beeinträchtigungen im innerstädtischen Bereich möglichst zu vermeiden.
Weitere Eckpunkte
• Das Studieninstitut zieht ab Anfang 2017 vollständig nach Dortmund in einen neuen Standort um und benötigt in Bochum keine neuen
Flächen mehr.
• Das Gebäude ´Junggesellenstr. 8´ steht bis zum vorgesehenen Auszug der dortigen Fachbereiche zur Verfügung (s.o. Ausführungen
zu Pkt. 5.2 _ Hinweis: der aktuell laufende Mietvertrag ist bis zum 31.12.2020 befristet).
Konkretere Überlegungen und Planungen sind abhängig von der weiteren Entwicklung.
6.2
Ist eine komplette Sanierung
des BVZ vorgesehen oder
soll dies in Teilschritten erfolgen?
Welche Vor- und Nachteile
leiten sich daraus ab?
6.3
6.4
Wie kann dabei die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen
und Bürger zu den Ausweichstandorten möglichst
bürgerfreundlich gestaltet
werden?
Welche Ansätze für ein „Baustellenmarketing“ in dieser
Zeit sieht die Verwaltung?
Aus logistischen Gründen war beabsichtigt, das BVZ turmweise in zwei Bauabschnitten im lfd. Betrieb zu sanieren. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
• des Jugendamtes sowie der Fraktionsgeschäftsstellen wären damit in der Gesamtbauzeit (ca. 4 Jahre),
• die der Bibliothek sowie des Ausländerbüros jeweils für einen Bauabschnitt (1,5 - 2 Jahre)
erheblichem Baulärm- und Schmutzbelästigungen ausgesetzt.
• Das Sozialamt mit ca. 220 Personen wäre hiervon ausgenommen, müsste allerdings für die Dauer der gesamten Bauzeit interimsweise in ein anderes Gebäude wechseln. Die Beschäftigten müssten damit zweimal umziehen.
Konkrete Überlegungen sind noch nicht angestellt worden, würden jedoch im Rahmen der Projektarbeit frühzeitig mit allen beteiligten Dienststellen und Fachbereichen abgestimmt werden.
Konkrete Überlegungen sind noch nicht angestellt worden, würden jedoch im Rahmen der Projektarbeit frühzeitig mit allen beteiligten Dienststellen und Fachbereichen abgestimmt werden.
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Lfd.
Nr.
7.
7.1
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Städtebauliche Konzeption
Das städtebauliche Gesamtkonzept zeigt vielfältige Chancen auf der gesamten Achse Viktoriaquartier / Rathausbereich / Appolonia-Pfaus-Park:
Welche Fördermöglichkei- Im Rahmen der Städtebauförderung können Investitionszuschüsse vorrangig zur funktionalen Verbesserung in den kommunalen Geten von EU / Bund / Land bäudebestand in einem Quartier erfolgen. Im Rahmen integrierter Gesamtkonzepte können dabei Maßnahmen zur Verringerung der
bestehen in Bezug auf die CO²-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur
einzelnen Vorhabenschritte Herstellung von Barrierefreiheit gefördert werden. Zu diesen Gemeinbedarfseinrichtungen im kommunalen Kernhaushalt gehören u.
auf die jetzt vorgestellte Ge- a. Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen. Maßnahmen zur Umnutzung und Modernisierung bestehender Gebäude werden entspresamtkonzeption?
chend den Prinzipien der erhaltenden Stadterneuerung vorrangig gefördert. Darüber hinaus werden im Rahmen der Städtebauförderung Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Raumes gefördert - soweit ein Quartiersbezug vorliegt.
In welchem finanziellen Mit dem derzeitigen Planungsstand ist der finanzielle Rahmen der Förderung nicht realistisch zu benennen.
Rahmen könnten sich
diese bewegen?
Wie sind die Fördermöglichkeiten in Zusammenhang mit den laufenden Fördergebieten in der Innenstadt zu sehen?
Das heutige Rathausumfeld liegt in keinem Stadterneuerungsgebiet. Das bis zum Jahr 2019 laufende „Sanierungsgebiet Innenstadt“
umfasst das Rathausumfeld nicht. Die Verwaltung hat die Intention für die gesamte Innenstadt ein neues Stadterneuerungsgebiet auf
Grundlage eines integrierten Handlungskonzeptes zu erstellen, um die Innenstadt und damit auch das Rathausumfeld für die Zukunft
aufzustellen. In Kraft treten kann ein solches „Stadterneuerungsgebiet Innenstadt“ erst mit Abschluss des Sanierungsgebietes Innenstadt. Aus letzterem werden bis 2018 die letzten Abschnitte der Kortumstraße, die Huestraße und der Hellweg gefördert und neu
ausgebaut.
7.2
Ist für die Umsetzung ein inte- Um für die Maßnahmen – sowohl im öffentlichen Raum als auch im Gebäudebestand - aus dem künftigen Rathausumfeld grundsätzlich
griertes Handlungskonzept zu die Voraussetzung zur Förderfähigkeit zu schaffen, ist ein städtebaulicher Quartiersbezug (Stadterneuerungsgebiet) und die Herleitung
erstellen?
der Maßnahme aus einem integrierten Handlungskonzept herzustellen (vgl. Beantwortung 7.1). Die Funktion des Gebäudes für die
Versorgung der Bewohner des Quartiers/ der Innenstadt ist entsprechend zu verdeutlichen. Einzelmaßnahmen können nicht gefördert
werden.
7.3
Können Programm der KfW Energetische Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch die KfW finanziell unterstützt werden. (Doppelförderung ist ausoder anderer Förderträger geschlossen, vgl. Beantwortung 7.1). Inwieweit andere Förderträger in Anspruch genommen werden können, muss bei Konkretisierung des
nutzbar gemacht werden?
integrierten Handlungskonzeptes geprüft werden.
7.4
In welchem Rahmen ist
eine aktive Bürgerbeteiligung zur Entwicklung dieses attraktiven Innenstadtbereichs möglich?
Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes zur Innenstadt ist eine aktive Bürgerbeteiligung unabdingbar.
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Nr.
8.
8.1
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Weitere Aspekte:
Der heutige „Rathausbereich“ hat durch den Verwaltungs- und Dienstleistungsstandort eine funktionale, aber auch eine ideelle, Bedeutung für die Innenstadt:
Die VHS stellt ein wichtiges Die Verwaltung teilt diese Auffassung und will die VHS als frequenzbringende Einrichtung vorrangig im Schnittpunkt zwischen VerwalBindeglied für die Belebung tungsstandort und zentraler Innenstadt nutzen. Die ersten Überlegungen, die VHS zur Wittener Str. auszulagern, um dort den kultudes Bereiches auch in den rellen Standort mit dem Stadtarchiv zu stärken (s. Pkt. 6.1), sind damit als nachrangig anzusehen.
Abendstunden dar.
Hinweis: Der angestrebte Auszug der Zentralen Dienste (ZD) aus dem 3. Obergeschoss (OG) des Gebäudes ´Wittener Str. 47´ bleibt
Welche Aspekte bieten sich, dabei unberührt. Die aktuellen Planungen gehen davon aus, dass die ZD ebenfalls in geeigneten Flächen rund um den Gustav-Heineum diese Belebung auch zu- mann-Platz untergebracht werden sollen. Da für die bisher von ZD genutzte Fläche von 3.087 m² im 3. OG (Mietanteil brutto: 527.500
künftig zu erzielen?
€/Jahr) gegenwärtig keine konkreten Planungen zur weiteren Nutzung vorliegen, wäre hierfür eine Nachnutzung bis Mietvertragsende
31.07.2026 zu entwickeln.
8.2
Die Stadtbücherei bildet
ebenfalls einen Ankerpunkt
für die Belebung am Verwaltungsstandort.
Gibt es weitere Standortüberlegungen dafür, z.B. im
Bereich des TelekomBlocks?
Stadtbücherei und VHS können an dem Standort entlang der Viktoriastraße als Ankerpunkte und Frequenzbringer als Rückgrat und Belebung
für die Innenstadt dienen. Die derzeit in Bearbeitung befindliche Gesamtkonzeption greift dies auf. Die bisherigen Überlegungen aus 2015
hatte diese Überlegung bereits für die Stadtbücherei vorgesehen und aus o. g. Gründen für die VHS nicht vorgesehen (VHS i. V. m. Stadtarchiv
sowie logistische Überlegungen zum Umzug der VHS, s. auch Pkt. 6.1).
Die derzeit in Bearbeitung befindliche Gesamtkonzeption erstreckt sich vom Appolonia-Pfaus-Park bis zum Husemannplatz und sieht damit
grundsätzlich Möglichkeiten vor, sowohl die Stadtbücherei als auch die VHS als Mietobjekt im Bereich des Telekom- und Justizblocks zu
verorten (s. auch Hinweis zu Pkt. 6.1).
8.3
Wie könnte der „neue“ Verwaltungsstandort durch die
Schaffung eines Familienzentrums aufgewertet werden?
offen (abhängig von den weiteren Planungen / Arbeiten zur Realisierung eines Familienbüros)
8.4
Was passiert mit der Brun- Die Brunnenanlage mit dem Titel „Tränenden Augen“ ist von Erich Reusch und grundsätzlich als Kunst zu erhalten. Sollten hier notwendigen
nenanlage zwischen Rathaus Neuplanungen des Gustav-Heinemann-Platzes eine Veränderung erfordern, wird dies in Abstimmung mit dem Künstler sowie den dafür
und BVZ?
zuständigen politischen Gremien erfolgen.
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Nr.
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
9.6
Fragekomplex
Antworten / Anmerkungen
Finanzierungsaspekte:
Die aufgezeigten Varianten zur städtebaulichen Gesamtkonzeption können auf unterschiedlichste Art und Weise finanziert werden:
Wie ist die Finanzierung des offen (abhängig von der weiteren Entwicklung)
Umbaus des BVZ vorgesehen?
Können KfW-Mittel aus dem
offen (abhängig von der weiteren Entwicklung)
Programm „Energetische Sanierung“ eingesetzt werden?
Ist geplant, das Gebäude zu offen (abhängig von der weiteren Entwicklung)
verkaufen und durch einen
Investor sanieren zu lassen,
um es dann langfristig anzumieten?
Welche Finanzierungsvarioffen (abhängig von der weiteren Entwicklung)
anten sind vorgesehen,
sollte die „Neubauvariante“
gewählt werden?
Sind „reduzierte Lösungen“ Das Raumprogramm bildet die künftigen Bedarfe der Verwaltung ab. Insofern kann kein Baufeld entfallen. Es gibt aber erste Überlegungen,
unter Verzicht auf eines
die Gesamtkonzeption wie oben beschrieben auch auf Mietobjekte in der angrenzenden Entwicklungsfläche „Stadtquartier Viktoriastraße“
der vorgesehenen Baufelunterzubringen. Die Bedeutung des Adressgebers Rathaus hat deutlich gemacht, dass man die Entwicklung entlang der Viktoriastraße mit
der denkbar und sinnvoll?
dem künftigen Einzelhandels- und Dienstleistungsquartier zusammen betrachten muss, um mit einer durchmischten Nutzung die Innenstadt
beleben und stärken zu können.
Welche Mittel sind mindestens erforderlich, um bestehende und in absehbarer
Zeit auflaufende Sanierungsbedarfe zu decken?
offen (abhängig von der weiteren Entwicklung)
X:\10\BVZ-Sanierung_Projektordner\Vorlagen VV + Politik\2016-07-27_ANLAGE_korrigiert_ zur Vorlage 2016 1330_abgestimmt mit 61.docx
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