Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 2-Konzept Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gGmbH.pdf
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167 kB
Erstellt
22.12.16, 05:04
Aktualisiert
24.01.18, 04:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Konzeption
Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen
§ 13, Abs. 3 SGB VIII
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
Helenenstr. 13
50667 Köln
Träger der Einrichtung:
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH
Breite Str. 110
50667 Köln
Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
Stand: 10.05.2015
Inhaltsverzeichnis
1. Träger, Einrichtung, Leistungsart und Leistungsrahmen
1.1. Träger der Einrichtung
1.2.
Einrichtung
1.3.
Leistungsart
1.4.
Leistungsrahmen
2. Personenkreis
2.1.
Zielgruppe
2.2.
Bedarfslagen der jungen Menschen
2.3.
Ressourcen der jungen Menschen
2.4.
Ausschlusskriterien / Leistungsgrenzen des Angebotes
2.5.
Einzugsgebiet
3. Auftrag und Zielsetzung des Leistungsangebotes
4. Aufgaben, Prozesse und Organisation des Leistungsangebots
4.1.
Aufgaben
4.1.1.Sozialpädagogische Aufgaben
4.1.2. Aufgaben der Leitung
4.1.3. Aufgaben der Verwaltung
4.1.4. Hauswirtschaftliche Aufgaben
4.1.5. Technischer Dienst/Reinigung
4.2. Prozesse und Umsetzung der sozialpädagogischen Begleitung
4.2.1. Aufnahmeverfahren
4.2.2. Pädagogischen Konzeption
4.2.2.1. Grundsätze der pädagogischen Begleitung
4.2.2.2. Angebote der sozialpädagogischen Begleitung
4.2.2.3. Individuelle Förderplanung
4.2.3. Partizipation
4.2.4. Elternarbeit
4.2.5. Kooperation und Vernetzung mit externen Partnern
4.2.6. Entlassung
4.3. Organisation des Leistungsangebots
5. Strukturdaten des Jugendwohnheims
5.1. Organisationsstruktur
5.2. Standort
5.3. Personelle Ausstattung
5.3.1. Qualifikation des Personals
5.3.2. Erforderliche personelle Ausstattung
5.4. Erforderliche sachliche Ausstattung
6. Qualitätsentwicklungsbeschreibung
6.1. Qualitätsverständnis
6.2. Qualitätsentwicklung
6.3. Qualitätsdialog
6.4. Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
(§8a SGB VIII)
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Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
1.
Stand: 10.05.2015
Träger, Einrichtung, Leistungsart und Leistungsrahmen
1.1.
Träger der Einrichtung
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH
Breite Str. 110
50667 Köln
Geschäftsführerin: Alexandra Horster
Die Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH ist eine gemeinnützige
Gesellschaft zur Förderung der Jugendhilfe. Die Gesellschaft betreibt das Jugendwohnheim
im Kolpinghaus International im Zentrum Kölns an der Helenenstr. 13. Gesellschafter sind
der Deutsche Kolpingsfamilie e.V. (51%) sowie das Katholische Gesellenhospitium zu Köln
(49%). Mit Schreiben vom 13.06.2013 hat das Finanzamt Köln-Mitte die Gemeinnützigkeit
der Gesellschaft anerkannt (Steuernummer 5215/5863/1665).
Die Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH wurde am 19.04.2013
gegründet und übernimmt in Nachfolge der Kolping Jugendwohnen gemeinnützige GmbH
die Trägerschaft für die Einrichtung in Köln-Mitte. Als Einrichtung des Kolpingwerkes
versteht der Träger seinen Dienst ganz im Zeichen der Tradition und des Auftrages des
Verbandsgründers Adolph Kolping (1813 – 1865). Entsprechend identifiziert sich die
Gesellschaft mit dem Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland. Hier heißt es:
1. Adolph Kolping ist unsere Leitfigur: Seine Überzeugung ist für uns Ermutigung und
Herausforderung.
2. Das christliche Menschenbild ist das Fundament unserer täglichen Arbeit.
3. Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt: Menschen spüren in unseren Häusern
eine wertschätzende Atmosphäre.
4. Das Kolpinghaus trägt einen Namen, der uns in besonderer Weise verpflichtet.
5. Das Kolpinghaus ist ein Ort, an dem die Kolpingsfamilie zu Hause ist, und offen ist
für Vereine und Organisationen, für Mitglieder des Kolpingwerkes und für
Nichtmitglieder.
6. Wir richten unsere Ziele an der Programmatik des Kolpingwerkes aus: In der Vielfalt
der Kolpinghäuser haben wir den gleichen Auftrag und das gleiche Ziel.
7. Der Verband der Kolpinghäuser ist das Band, das uns verbindet: Gemeinsam mit
und in dem Verband bilden wir eine Solidaritäts- und Qualitätsgemeinschaft.
8. Wir stellen uns gemeinsam dem Anspruch: „Wo KOLPING draufsteht, ist auch
KOLPING drin!“
Diese Leitsätze sind unsere Grundlage, aus der heraus sich die Konzepte für das Kolping
Jugendwohnen aber auch das Handeln aller Mitarbeiter/innen und der Bewohner/innen des
Hauses ableiten. Diese Leitsätze orientieren sich am Leitbild des Kolpingwerks
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Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
Stand: 10.05.2015
Deutschland. In diesem Sinne versteht sich das Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte als ein
Instrument des verbandlichen Auftrages.
Das Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte geht in Anlehnung an das Engagement von Adolph
Kolping von einer Schutz bietenden und lebensbegleitenden Wohngemeinschaft aus, die
das Ziel der persönlichen und individuellen Weiterentwicklung jedes einzelnen Bewohners
und jeder einzelnen Bewohnerin verfolgt. Adolph Kolping verstand es als Sozialreformer
schon in der damaligen Zeit für uns noch heute gültige Ziele und Methoden zu entwickeln.
Früher konnte sich der Einzelne nur in Gemeinschaft entwickeln und weiterbilden. Schon
vor dem Aufkommen des ganzheitlichen Erziehungsansatzes wusste Kolping, dass die
Persönlichkeitsentwicklung nur durch das Ansprechen aller Bildungsbereiche des
Menschen gefördert werden kann. Sein Ziel war es, jungen Menschen, die etwas aus sich
machen wollten, Unterstützung zukommen zu lassen. In dieser Tradition verstehen wir
unseren Auftrag als Träger von Einrichtungen im Kolping Jugendwohnen.
1.2.
Einrichtung
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
Helenenstr. 13
50667 Köln
Telefon: +49 (0)221/700969-751
E-Mail: koeln-mitte@kolping-jugendwohnen.de
www.kolping-jugendwohnen.de
Pädagogische Leiterin
Rafaela Ernst
1.3.
Leistungsart
Sozialpädagogisch begleitete Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII
1.4.
Leistungsrahmen
Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen mit 24 Plätzen in 20 Zimmer (17 EZ, 3 DZ),
verteilt auf der ersten und zweiten Etage. Das Haus verfügt über insgesamt 60 Zimmer mit
71 Plätzen auf 6 Etagen. Grundsätzlich können auch weitere Plätze im sozialpädagogisch
begleiteten Jugendwohnen angeboten werden, aber zu Beginn scheint ein Platzangebot für
24 Bewohnerinnen und Bewohner realistisch.
Die restlichen Kapazitäten werden auf den Etagen 3 bis 6 mit jungen Menschen im Alter
von 18 bis 27 Jahren zur Verfügung gestellt, die sich aus Gründen eines Praktikums oder
Studiums oder zum Blockschulunterricht in Köln befinden, eine Belegung also, die
kompatibel ist mit dem sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnen auf den Etagen 1
und 2. Alle 20 Zimmer sind mit einer eigenen Nasszelle (Dusche und WC) ausgestattet. 3
Zimmer sind mit jeweils über 18 qm als Doppelzimmer nutzbar.
Die 24 Plätze werden auf die folgenden Etagen und Räume verteilt:
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Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
Stand: 10.05.2015
Erdgeschoss: Doppelpädagogenbüro, 2 Kompetenz- und Lernräume, Bistro
1. Etage: 10 Zimmer (2 DZ, 8 EZ) + 1 Nachtbereitschaftszimmer + Wohnküche
2. Etage: 10 Zimmer (1 DZ, 9 EZ) + 1 Leitungsbüro + Wohnküche
Die Etagen 3 bis 6 verfügen jeweils über eine entsprechende Anzahl an Einzel- und
Doppelzimmern + Wohnküche, so dass bei Bedarf das Konzept künftig auch auf die
weiteren Etagen erweitert werden und aus einem Bewohnerzimmer ein Pädagogenbüro
entstehen kann.
Bei der Belegung wird darauf geachtet, dass das pädagogisch begleitete Jugendwohnen
mit seinen 24 Plätzen auf der 1. und 2. Etage angeboten wird und die restliche Belegung
auf der 3. bis 6. Etage stattfindet. Bei der weiteren Belegung wird es sich um Selbstzahler
mit einer insgesamt recht homogen Bewohner/innenstruktur handeln, die mit dem
Jugendwohnen kompatibel ist. Dieser Nutzergruppe wird lediglich Wohnraum zur
vorübergehenden Nutzung ohne sozialpädagogische Begleitung angeboten werden.
Insgesamt erfolgt keine Aufnahme von Menschen, die über 26 Jahre alt sind.
Das Konzept sieht vor, eine Zahl von bis zu 8 jungen Menschen im Alter von 16 bis 18
Jahren im Rahmen des Kontingents von 24 Plätzen des sozialpädagogisch begleiteten
Jugendwohnens aufzunehmen.
Um sich im Alltag ganz auf die Ausbildung konzentrieren zu können, wird den jungen
Menschen im „Bistro“ des Wohnheims ein Vollverpflegungspaket mit Frühstück, einem
Lunchpaket zur Mitnahme und einem warmen Abendessen angeboten. Das
Vollverpflegungspaket wird nach einer Probezeit von zwei Monaten wieder kündbar sein.
Das „Bistro“ bietet neben der Vollverpflegung die Möglichkeit, gemeinsame Kochkurse und
Backaktionen etc. mit den Bewohnern durchzuführen.
Im Sinne der Verselbstständigung stehen an den Wochenenden auf den jeweiligen Etagen
Küchen zur Selbstversorgung zur Verfügung.
Besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, dass eine Teilnahme der Bewohner/innen
am Gemeinschaftsleben der Einrichtung und an Gesprächen mit den pädagogischen
Fachkräften stattfindet, um einer Vereinsamung im Hause entgegenzuwirken und die
Entwicklung des jungen Menschen aufmerksam begleiten und unterstützen zu können.
Gefördert wird dies zum einen durch den offenen Empfangsbereich, zum anderen durch
die große Gemeinschaftsetage im Untergeschoss. Diese ist vom Eingangsbereich her
einsehbar, so dass sich direkte Gemeinschaftssituationen ergeben können.
Zudem stehen zwei Schulungs- und Besprechungsräume im Erdgeschoss zur Verfügung.
Hier besteht die Möglichkeit, Gespräche mit dem/der Bewohner/in und der pädagogischen
Fachkraft und ggf. weiteren Gesprächsteilnehmer/innen (Eltern, Jugendamt, Ausbilder,
Berufsschullehrer etc.) zu führen.
Im Untergeschoss steht ein Raum mit Waschmaschinen und Trocknern für die
Hausbewohner zur Verfügung.
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Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
Stand: 10.05.2015
Ziel in Verbindung mit diesem Leistungsrahmen ist, den jungen Menschen bei ihrer
Verselbstständigung zu helfen, ihre Alltagskompetenz zu stärken und sie bei der beruflichen
und gesellschaftlichen Integration zu unterstützen. Dieser Zielsetzung soll der
Leistungsrahmen und das hier vorliegende Konzept für das Angebot des Jugendwohnens
Rechnung tragen.
Das Angebot steht ganzjährig an 365 Tagen und 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
2.
Personenkreis
2.1.
Zielgruppe
Aufgenommen werden bis zu 24 männliche und weibliche Jugendliche zwischen 16 und 26
Jahren (max. 8 junge Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren) mit und ohne
Migrationshintergrund, die sich in einer beruflichen oder schulischen Bildungsmaßnahme
befinden und die für die berufliche-gesellschaftliche Integration einer Unterbringung mit
sozialpädagogischer Begleitung bedürfen. Die jungen Menschen werden bis zur
Beendigung der Ausbildungszeit bzw. der beruflichen/schulischen Maßnahme in der
Einrichtung sozialpädagogisch begleitet.
2.2.
Bedarfslagen der jungen Menschen
Das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen gem. § 13 Abs. 3 SGB VIII richtet sich an
junge Menschen von 16 bis 26 Jahren während der Teilnahme an einer schulischen oder
beruflichen Bildungsmaßnahme. Zu diesem Personenkreis gehören:
-
Auszubildende in überbetrieblicher Ausbildung
-
Blockschüler/innen im Rahmen von beruflicher Blockbeschulung
-
Auszubildende, die in ihrer beruflichen Mobilität gefördert werden,
-
junge Menschen in schulischer oder beruflicher Ausbildung, die aus persönlichen oder
sozialen Gründen nicht mehr im Elternhaus wohnen können
-
junge Menschen in einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
2.3.
Ressourcen der jungen Menschen
Voraussetzung für die Aufnahme im Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte ist, dass der junge
Mensch
-
die Grundbereitschaft und Fähigkeit, das Angebot der sozialpädagogischen Begleitung
anzunehmen, mitbringt,
-
im Hinblick auf die eigene erfolgreiche berufliche und soziale Integration motiviert ist
sowie die Bereitschaft vorliegt, aktiv an diesem Ziel mitzuarbeiten und Schwierigkeiten,
die dem im Wege stehen, überwinden will,
-
qualifizierungs- und ausbildungsfähig ist
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Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
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Stand: 10.05.2015
und zum selbstständigen Wohnen fähig ist
2.4.
Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen des Angebotes
Eine Aufnahme ist ausgeschlossen bei
-
manifesten Suchtproblemen
-
psychischen Erkrankungen
-
geistiger Behinderung
-
Gewaltbereitschaft, die zur Fremd- und Eigengefährdung führt
-
Vorliegen eines Jugendhilfebedarf i. S. d. §§ 27, 34, 35a SGB VIII
2.5.
Einzugsgebiet
Aufgenommen werden junge Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet und der
Europäischen Union.
3.
Auftrag und Zielsetzung des Leistungsangebotes
Auftrag des Leistungsangebotes ist es, jungen Menschen zwischen 16 und 26 Jahren
während der Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahm oder bei
der beruflichen Eingliederung zu unterstützen, den notwendigen Unterhalt zu sichern, ihre
personale und soziale Entwicklung zur Verselbstständigung und ihre schulische und
berufliche Ausbildung und Eingliederung in die Arbeitswelt mit dem Ziel, der beruflichen und
sozialen Integration zu fördern. Mit diesem Auftrag verbinden sich folgende Unterziele:
-
Förderung von Schlüsselqualifikationen (Teamfähigkeit, Leben in Gemeinschaft, soziale
Kompetenzen, Alltagskompetenzen)
-
Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
-
Unterstützung der emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung
-
Unterstützung bei der Bewältigung/Strukturierung des Alltags
-
Förderung der Persönlichkeit zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen
Leben
-
Unterstützung beim Aufbau tragfähiger Beziehungen
-
Förderung sozialer Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Verlässlichkeit, Fähigkeit der
Selbstreflexion, Kritik- und Konfliktfähigkeit
-
Förderung einer Werteorientierung im Sinne einer ethisch-religiösen Grundhaltung
-
Förderung interkultureller Kompetenz
-
Angebote zur Förderung der Geschlechtersensibilität (gender mainstreaming)
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Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
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Förderung eines demokratischen Grundverständnisses (Partizipation)
4.
Aufgaben, Prozesse und Organisation des Leistungsangebots
4.1.
Aufgaben
4.1.1. Sozialpädagogische Aufgaben
Begleitung
-
Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gegenüber bis zu 8 minderjährigen Bewohner/innen
im Kontext der gesamten Einrichtung
-
Ansprechpartner für die jungen Menschen
-
Unterstützung beim Aufbau und Entwicklung tragfähiger Beziehungen zu den jungen
Menschen
-
Unterstützung bei individuellen Problemlagen
-
Krisenintervention
Schulische und berufliche Förderung
-
Unterstützung bei der Schul- und Berufslaufbahnberatung und –planung
-
Berufs- und ausbildungsbezogene Beratung (z. B. bei Konflikten im Betrieb,
Leistungsanforderungen in der Berufsschule)
-
Lern- und Aufgabenhilfen
-
Unterstützung bei der Vermittlung in ein Praktikum
-
Begleitung und Unterstützung bei Antragstellung bei Ämtern und Behörden (z. B. BAB,
BAFÖG)
-
Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Jugendamt
-
Einzelfallbezogene Kooperation mit Schulen und Betrieben
-
Gewährleistung einer regelmäßigen Teilnahme an Schule und Ausbildung
Förderung der Verselbstständigung
-
Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten, die eine eigene Lebensführung ermöglichen
(z. B. Kochen, Wohnraumgestaltung, Umgang mit Geld)
-
Unterstützung beim Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte
-
Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Ämtern
-
Unterstützung bei der individuellen Lebens- und Freizeitgestaltung
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Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
Stand: 10.05.2015
-
Unterstützung bei der Sicherstellung des persönlichen Lebensunterhaltes (z B.
Unterstützung bzgl. Schulden)
-
Unterstützung bei der Entwicklung eigener Lebensentwürfe
-
Angebote und Gestaltung von Freizeit, Sport- und Spielangeboten, Festen und
erlebnispädagogischen Maßnahmen
-
Unterstützung und Gestaltung von kulturellen/musischen/kreativen Angeboten
-
Förderung sozialer Kompetenzen (z. B. Konfliktmanagement, Teamentwicklung)
-
Religionspädagogische Angebote (Teilnahme an Gottesdiensten, Kennenlernen
verschiedener Glaubensrichtungen / Religionen, Gesprächskreise)
-
Gesundheitsberatung (gesunde Ernährung, Sensibilisierung bzgl. Infektionskrankheiten
/ HIV /Aids, Umgang mit Drogen und Alkohol)
-
Förderung der persönlichen Entwicklung (Gespräche zu Fragen von Partnerschaft,
Sexualität, Beziehung zu den Eltern, Sinn des Lebens und des Glaubens)
-
Begleitung während der Ablösephase aus dem Haus
-
bei Bedarf Vermittlung zusätzlicher Maßnahmen bspw. psychologisch-therapeutische
Maßnahmen oder Sondermaßnahmen im Bereich Schule/Ausbildung
4.1.2. Aufgaben der Leitung
Die Leitung der Einrichtung unterteilt sich in die Bereiche betriebswirtschaftliche Steuerung
und Leitung sowie in den Bereich der pädagogischen Leitung. Die Geschäftsführerin der
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH (Träger des Kolping
Jugendwohnens im Kolpinghaus International im Zentrum Kölns) ist Dienst- und
Fachvorgesetzte der pädagogischen Leitung. Ihr obliegt die Aufgabe der
betriebswirtschaftlichen Steuerung und Leitung der Einrichtung. Die pädagogische Leitung
der Einrichtung verantwortet die Umsetzung der pädagogischen Konzeption und die
operativen Abläufe im Haus. Im Einzelnen bedeutet dies:
Aufgaben der Geschäftsführung:
-
Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht über die pädagogische Leiterin
-
Weiterentwicklung der Konzeption und des Angebote des Jugendwohnheims
-
Festlegung der Grundlinien des Personaleinsatzes
-
Betriebswirtschaftliche Steuerung
-
Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit
-
Mitarbeit bei der Qualitätsentwicklung
-
Zusammenarbeit mit Gremien und Behörden
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Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
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Aufgaben der pädagogischen Leitung
-
Wahrnehmung der Fachaufsicht und Personalführung der Mitarbeiter/innen der
Einrichtung, u.a. mit Ausarbeitung der Dienstpläne Umsetzung des pädagogischen
Konzepts und der Angebote
-
Gewährleistung der Aufsichtspflicht und der Hausordnung im Jugendwohnheim
-
Mitarbeit bei der Qualitätsentwicklung
-
Mitarbeit bei der Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit
-
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
4.1.3. Aufgaben der Verwaltung
Folgende Verwaltungsaufgaben fallen an die Geschäftsstelle der Kolping Jugendwohnen
Köln-Mitte gemeinnützige GmbH und werden ggf. in Kooperation mit externen
Dienstleistern erledigt / koordiniert:
-
Entgelt-, Kostenabrechnungen
-
Vertragswesen Wohnheimverträge
-
Buchhaltung, Kostenstellenrechnung, Jahresabschluss mit Prüfung
-
Verwaltung und Beschaffung von Finanzmitteln
-
Planung, Finanzierung, Durchführung und Nachweise von Investitionen
-
Versicherungswesen
-
Kassenwesen
-
Allgemeine Verwaltungsaufgaben wie EDV-Organisation, Schriftverkehr, Aktenführung,
Post, Empfang, Telefonzentrale, Einkauf
-
Personalbuchhaltung
4.1.4. Hauswirtschaftliche Aufgaben
Die jungen Menschen werden i. d. R. im Bistro vollverpflegt. Der Träger des
Jugendwohnheims kauft dabei die Speisen von der räumlich getrennten aber sich im
Gebäudekomplex an der St. Apern Str. 32 befindlichen Kolping Stadthotel am Römerturm
GmbH ein.
Trainings- und Kochkurse nach ernährungsphysiologischen Erkenntnissen sowie
Unterstützung/Anregung bei kostenbewusstem Einkauf und der Lebensmittelhaltung
werden dem Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechend ausgerichtet und
angeboten.
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Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
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4.1.5. Technischer Dienst/Reinigung
Reinigung
-
Einkauf, Lagerhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
-
Arbeitsorganisation und Gerätetechnik
-
Durchführung von Reinigungsarbeiten in den Fluren, Treppenhäusern und
Gemeinschaftsräumen. Zimmerreinigung nur nach Auszügen bzw. unmittelbar vor
Neueinzügen.
Technischer Dienst
-
Instandhaltung, Wartung von Gebäuden, haustechnischen Anlagen, Außenanlagen,
Mobiliar
-
Begleitung von Investitions- und Sanierungsmaßnahmen
-
Straßen-, Wegereinigung, Müllentsorgung
-
Schließdienste, Fahrdienste
4.2. Prozesse und Umsetzung der sozialpädagogischen Begleitung
4.2.1. Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren erfolgt in enger Kooperation mit dem Jugendamt bzw. dem ASD.
Den jungen Menschen, die dementsprechend ins Jugendwohnen Köln-Mitte kommen, wird
vermittelt, dass es sich bei dem Angebot um eine Betreuungsleistung handelt mit der
Nebenleistung, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang werden die
Regeln der Hausordnung sowie ein Zugangsrecht zu den Zimmern vermittelt. Es wird
deutlich gemacht, dass es sich bei dem Jugendwohnen um eine Dienstleistung und nicht
um ein mietrechtliches Verhältnis handelt. In einem Vorgespräch mit dem jungen Menschen
wird über die Einrichtung und das Angebot des Jugendwohnheims ausführlich informiert
und die Vertragsmodalitäten detailliert besprochen. Entsprechendes Informationsmaterial
wird zur Verfügung gestellt.
Anhand eines strukturierten Gesprächs erfolgt mit dem jungen Menschen ein Informationsund Austauschgespräch über die Erwartungshaltung der Einrichtung und des jungen
Menschen, welches dem Abgleich und der Vereinbarung gemeinsamer Ziele dient. Bei
Minderjährigen werden die Eltern/Personensorgeberechtigten und das ggf. zuständige
Jugendamt einbezogen.
Mittels eines Erhebungsbogens werden die wesentlichen personenbezogenen Daten wie
Alter, Geschlecht, Ausbildungsberuf, ethnische Herkunft etc. erfasst.
4.2.2. Pädagogische Konzeption
4.2.2.1. Grundsätze der pädagogischen Begleitung
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte bietet allen jungen Menschen - unabhängig von ihrer
Nationalität und konfessionellen Gebundenheit – eine personale Wegbegleitung auf der
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Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
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Grundlage der Person und der Zielsetzung Adolph Kolpings. Ziel ist es, junge Menschen
durch die Stärkung ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu einer eigenständigen und
selbstbestimmten Lebensführung zu befähigen. Durch die Teilnahme an schulischen oder
beruflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen sollen sie sich die Möglichkeiten zur
Teilhabe an allen Gesellschaftsbereichen erschließen und die gesellschaftliche Integration
erreichen.
Die pädagogische Begleitung orientiert sich am Grundsatz der ganzheitlichen Förderung
und setzt an den Stärken und Kompetenzen des jungen Menschen an
(Ressourcenorientierung) unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von
jungen Frauen und Mädchen und jungen Männern und Jungen.
Aufnahmen nach § 13 Abs. 3 SGB VIII finden ausschließlich über das Jugendamt statt.
4.2.2.2. Angebote der sozialpädagogischen Begleitung
Die pädagogische Begleitung der jungen Menschen findet in der Gesamtgruppe, durch
Gruppendifferenzierung und durch individuelle Begleitung statt.
Im Rahmen regelmäßiger und gezielter freizeitpädagogischer Angebote und durch
Bildungs- und Förderangebote werden die emotionale, soziale und kognitive Kompetenz
gefördert.
4.2.2.3.
Individuelle Förderung
Die individuelle Förderung bildet die Grundlage der pädagogischen Begleitung:
Die jungen Menschen erstellen mit Unterstützung der sozialpädagogischen Fachkräfte
einen individuellen Entwicklungsplan mit folgenden Phasen:
-
Bestandsaufnahme, d.h. Aufnehmen der individuellen Motivationslagen, Kompetenzen
sowie Interessen und Perspektiven des/der einzelnen jungen Menschen
-
Zusammenführen der Sichtweisen, Entwicklung gemeinsamer Zielsetzungen
-
Treffen von konkreten, verbindlichen Entscheidungen über konkrete Maßnahmen und
pädagogische Angebote auf der Grundlage der vereinbarten Ziele und der ermittelten
Ressourcen
-
gemeinsame Einschätzung und Auswertung der Umsetzung des Prozesses hinsichtlich
der vereinbarten Ziele und des individuellen Entwicklungsprozesses
-
Auswertung und Reflexion der Ergebnisse und des Verlaufes des Förderprozesses im
pädagogischen Team
-
sowie eine quartalsmäßig bis halbjährlich durchgeführte Entwicklungsanalyse, aufgrund
derer bei Bedarf modifizierte Ziele festgeschrieben werden
4.2.3. Partizipation
Neben regelmäßigen Etagenbesprechungen wird es Bewohnerversammlungen mit den
jungen Menschen geben, bei der alle Belange (Gestaltung der Gemeinschaftsräume,
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Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
Stand: 10.05.2015
Umgang und Festlegung von Regeln, Gestaltung und Planung von Freizeitaktivitäten,
Veranstaltungen etc.) unter Leitung der pädagogischen Leitung besprochen und
verbindliche Vereinbarungen getroffen werden.
4.2.4. Elternarbeit
Elterngespräche finden bei individuellem Bedarf in Abstimmung mit dem minderjährigen
jungen Menschen statt. Darüber hinaus werden die Eltern an Festen und besonderen
Anlässen da, wo es sich anbietet und gewünscht ist, beteiligt und eingeladen.
4.2.5. Kooperation und Vernetzung mit externen Partnern
Ergänzend zu der Abstimmung mit dem Jugendamt findet bedarfsorientiert und fallbezogen
eine Kooperation und Kontaktpflege mit Schulen, der Agentur für Arbeit, Argen,
Ausbildungsbetrieben und Trägern der Jugendberufshilfe zur Förderung der Entwicklung
des jungen Menschen statt.
Die Interessen der Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH werden durch
die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit vertreten. Darüber hinaus erfolgt seitens
der Leitung eine kontinuierliche Mitarbeit in Arbeitskreisen und einschlägigen Gremien des
Übergangsfeldes Schule – Beruf sowohl auf regionaler als auch auf überregionaler Ebene.
4.2.6. Entlassung
Die Aufenthaltsdauer der jungen Menschen ist abhängig von der individuellen Situation und
orientiert sich an den Zielvereinbarungen im individuellen Förderplan. Der Aufenthalt endet
in der Regel mit Beendigung der Ausbildungszeit.
Zur Beendigung der Begleitung erfolgt ein strukturiertes Entlassungsgespräch. Es wird ein
Abschlussbericht erstellt. Bei Bedarf erhält der junge Mensch Unterstützung
-
bei der Suche nach einer eigenen Wohnung/Wohnform,
-
beim Wechsel in eine andere Einrichtung,
-
bei der Rückkehr ins Elternhaus,
-
bei Fragen zur Sicherstellung der Finanzierung der Wohnung und des
Lebensunterhalts.
4.3. Organisation des Leistungsangebots
Die Dienste der pädagogischen Fachkräfte sind so gestaltet, dass diese vor allem in den
späten Nachmittags- und Abendstunden stattfinden.
Die Reinigungsarbeiten erfolgen an Werktagen in den Morgenstunden. Die Zimmerreinigung
übernehmen die jungen Menschen unter Anleitung der pädagogischen Fachkraft und des
Reinigungspersonals selbst. Für den technischen Dienst steht ein Hausmeister zur
Verfügung.
Monatlich findet eine Gesamtteambesprechung statt. Bei Bedarf können die
pädagogischen Fachkräfte eine Supervision sowie eine Fallberatung in Anspruch nehmen.
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Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
Stand: 10.05.2015
5. Strukturdaten des Jugendwohnheims
5.1. Organisationsstruktur
Die Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH ist eine gemeinnützige
Betreibergesellschaft. Ihre gemeinnützigen Gesellschafter sind:
-
Deutsche Kolpingsfamilie e.V. (51 %)
-
Katholisches Gesellenhospitium zu Köln (49 %)
Die Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH als Träger pachtet das
Jugendwohnheim im Kolpinghaus an der Helenenstr. 13, um dort sozialpädagogisch
begleitetes Jugendwohnen eigenverantwortlich zu realisieren.
Hauseigentümerin des Kolpinghauses International in Köln-Mitte ist das Katholische
Gesellenhospitium zu Köln. Zwischen dem Katholischen Gesellenhospitium zu Köln und
dem Träger wurde am 24.06.2013 ein langfristiger Pachtvertrag geschlossen, die dem
Pächter zur eigenständigen Nutzung im Sinne des Jugendwohnens zur Verfügung steht.
Der Träger zahlt dem Eigentümer monatlich eine Pacht sowie die Nebenkosten für das
Jugendwohnheim. Die Kosten für die Instand-/Substanzerhaltung, insbesondere die
laufenden Schönheitsreparaturen etc. sind vom Träger selbst zu tragen.
5.2. Standort
Das Jugendwohnheim liegt ruhig gelegen und doch sehr zentral in Köln-Mitte. Alle
wichtigen Einrichtungen sowie Ausbildungsbetriebe und Berufsschulzentren sind leicht mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen; der Kölner-Hauptbahnhof liegt ca. 10 Minuten
fußläufig entfernt, die zentralen U-Bahn-Haltestellen Appellhofplatz und Neumarkt in
unmittelbarer Nachbarschaft. Einkaufsmöglichkeiten, Banken, und vielfältige
Freizeitangebote (Schwimmbad, Kinos, Sportvereine, angemietete Sporthalle etc.) sind gut
zu erreichen.
5.3. Personelle Ausstattung
5.3.1. Qualifikation des Personals
Die Qualifikation des pädagogischen Personals entspricht den Anforderungen des
Fachkräftegebots der Kinder- und Jugendhilfe gem. §§ 72 und 45 SGB VIII.
5.3.2. Erforderliche personelle Ausstattung
Für die Leitung der Einrichtung steht die Geschäftsführerin der Kolping Jugendwohnen
Köln-Mitte gemeinnützige GmbH sowie die pädagogische Leiterin zur Verfügung. Der
zweite Stellenanteil der pädagogischen Leiterin steht für die Aufgabe als pädagogische
Fachkraft in der Einrichtung zur Verfügung. In der Übersicht bedeutet dies bei einem
Personalschlüssel von 1:12 und 24 Plätzen gemäß Rahmenvertrag II NRW:
-
Leitung und Beratung: 0,8 Stellen
-
Pädagogische Fachkräfte: 2 Stellen (verteilt auf drei Personen)
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Konzeption für sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen
Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
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Hauswirtschaft/ Reinigung/ Hausmeister: 1,2 Stellen
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Verwaltung: 0,4 Stellen
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Mitarbeiter/in im FSJ oder BFD: 1 Stelle
Stand: 10.05.2015
Angesichts der Prospektivität der zu vereinbarenden Leistung, wird die personelle
Ausstattung je nach Belegungssituation entsprechend den Auflagen angepasst. Die dem
Träger zukommende Aufsichtspflicht über die minderjährigen Bewohner/innen wird
sichergestellt. Für Verwaltungstätigkeiten steht Personal beim Verband der Kolpinghäuser
zur Verfügung.
5.4.
Erforderliche sachliche Ausstattung
Die auf den Etagen 1 und 2 zur Verfügung stehenden Zimmer sollen zunächst 24 jungen
Menschen Platz im sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnen bieten. Den
Bewohner/innen kann je nach Wunsch und Bedarf ein Doppelzimmer angeboten werden.
Alle Einzel- und Doppelzimmer verfügen über Nasszellen. Die Einzelzimmer haben inkl.
Nasszellen jeweils in der Regel mehr als 14 qm, die Doppelzimmer inkl. Nasszellen mehr als
18 qm. Sämtliche Zimmer verfügen über Betten, Kleiderschränke, Regale, Schreibtische
und Schreibtischstühle, Lampen und da wo platzmäßig möglich auch über weitere
Sitzmöbel. Auf jeder Etage ist eine gemischtgeschlechtliche Belegung möglich.
Waschmaschinen und eine Gelegenheit zum Trocknen der Wäsche sind im Haus für die
Kleiderpflege vorhanden (Waschraum im UG).
Die Zimmerausstattung trägt den alters- und entwicklungsorientierten Erfordernissen von
jungen Menschen Rechnung. Sie werden völlig neu möbliert. Jedem Jugendlichen stehen
abschließbare Schränke, Regale, ein Schreibtisch und Bett zur Verfügung. Die Zimmer sind
mit TV- und Telefonanschlüssen ausgestattet. Ein Internetzugang ist vorhanden. Die
Zimmer können von den Bewohner/innen individuell im normalen Rahmen gestaltet
werden.
Ebenfalls befinden sich im Hause ein großer Gemeinschaftraum sowie Büros für die
sozialpädagogischen Fachkräfte. Als Besprechungsraum stehen zwei Räume im EG zur
Verfügung. Die Büros sind mit den erforderlichen technischen Anforderungen (Computer,
Fax, Kopiergerät, Anrufbeantworter, Internetzugang) ausgestattet.
6.
Qualitätsentwicklungsbeschreibung
6.1. Qualitätsverständnis
Die Zufriedenheit des Kunden (er/sie beurteilt die Qualität) ist wesentlicher Maßstab für die
Bewertung der Qualität. Nur in einer positiven und angenehmen Atmosphäre, als Basis für
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten (junger Mensch,
Erziehungsberechtigte, Schule, Ausbildungsstätte u.a.), können die festgelegten Ziele
erreicht werden, welche an den Interessen und Bedürfnissen der Kunden ausgerichtet
werden.
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Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
Stand: 10.05.2015
Das Kolping Jugendwohnen bietet einen Lebensraum, indem die Individualität der jungen
Menschen und deren Privatsphäre gefördert und entwickelt werden. Es dient als Übungs-/
Lern- und Bewährungsfeld auf dem Weg zur Verselbstständigung. Durch Unterstützung,
Anleitung und Beratung wird Raum für ein hohes Maß an Selbsterfahrung in einem
geschützten Rahmen geschaffen, mit dem Ziel einer bestmöglichen
Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen.
6.2.
Qualitätsentwicklung
Die Sicherung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der Einrichtung soll
gewährleistet werden durch:
Konzeptentwicklung
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Verschriftlichung und halbjährliche Überprüfung der Konzeption durch die
pädagogischen Fachkräfte
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Regelmäßige Mitarbeit in örtlichen und überörtlichen Arbeitsgruppen (Mitarbeit im
Kreis der Kölner Jugendwohnheime, in der Diözesan-Arbeitsgemeinschaft
Jugendsozialarbeit Köln und in der Landesarbeitsgemeinschaft Katholische
Jugendsozialarbeit, im Verband der Kolpinghäuser sowie bei AUSWÄRTS ZUHAUSE,
der Gemeinschaftsinitiative der Jugendwohnheime in Deutschland. Der Einrichtung
wird das Qualitätssigel der Initiative verliehen und damit die Einhaltung von 13
Standards anerkannt. Diese lauten:
„1. Wir bieten jungen Menschen ein Zuhause auf Zeit
Die Unterbringung in unseren Jugendwohnheimen erfolgt in der Regel in möblierten Einzeloder Doppelzimmern mit Duschen und WCs auf den Zimmern oder der Etage. Der Wunsch
nach Dreibettzimmern kann mancherorts erfüllt werden. Bei uns wird großer Wert auf ein
sauberes Wohnumfeld gelegt. Ein Jugendwohnheim ist in der Regel zentral gelegen oder
gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr erreichbar.
2. Wir bieten mehr als ein Dach über dem Kopf
Zentraler Bestandteil unseres Angebotes ist die pädagogische Begleitung der jungen
Menschen in Form von Einzel- oder Gruppenangeboten. Pädagogische Fachkräfte sind
Ansprechpartner und Vermittler für Jugendliche, Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und
Familienangehörige. Sie fördern die Bewohner/innen durch Bildungs-, Freizeit- und
Sportangebote.
3. Wir bieten Wohnkomfort in bester Gesellschaft
Jugendwohnheime bieten jungen Menschen ein Zimmer, einen persönlichen
Rückzugsraum sowie Gelegenheit und Räumlichkeiten für das Zusammenleben mit
Gleichaltrigen in vergleichbaren Lebenssituationen. Damit bieten sie beste
Voraussetzungen, um in der neuen Umgebung schnell Anschluss und neue Freundschaften
zu finden.
4. Wir kümmern uns um Gesundheit und Wohlergehen
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In unseren Jugendwohnheimen bieten wir Voll- oder Teilverpflegung an. Alternativ
ermöglichen wir die Selbstversorgung in Gemeinschaftsküchen. In jedem Fall unterstützen
wir unsere Bewohner/innen bei einer ausgewogenen und gesunden Ernährung und
Lebensweise.
5. Jugendwohnheime sind Lebens- und Lernorte
Kompetentes Personal kümmert sich um die Belange der Bewohner/innen. Unser Ansatz
lautet: Soviel Begleitung und Förderung wie nötig und soviel Freiheit und Freiraum wie
möglich. Jugendwohnheime sind Orte, an denen soziales, berufliches und
außerschulisches Lernen gefördert und aktiv unterstützt wird. Auf die Bedürfnisse der
Bewohner/innen gehen wir im Sinne eines ganzheitlichen Auftrages ein und stehen ihnen
mit Rat und Tat zur Verfügung.
6. Demokratie und aktive Beteiligung sind für uns Grundlage unserer Arbeit
Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass unsere Angebote für junge Menschen eine Zukunft
haben. Aus diesem Grund vernetzen wir uns mit relevanten Partnern in unserer Region.
Gleichzeitig ist diese Maxime auch Anspruch und Recht für unsere Bewohner/innen. Daher
schaffen wir Möglichkeiten zu Partizipation und Teilhabe.
7. Wir denken global und handeln lokal
Der schonende Umgang mit den Ressourcen ist uns ein besonderes Anliegen. Dabei
achten wir sowohl in der Ausrichtung unserer Häuser als auch bei der Begleitung unserer
Bewohner/innen auf einen schonenden, bewussten und nachhaltigen Umgang mit Energie,
Rohstoffen und Lebensmitteln.
8. Wir respektieren Unterschiede
In unseren Häusern werden die spezifischen Interessen von Mädchen und Jungen
gleichermaßen berücksichtigt. Unsere Angebote sind auf deren spezielle Bedürfnisse
ausgerichtet.
9. Fremde werden Freunde
In unseren Häusern sind junge Menschen aus unterschiedlichen Regionen und Ländern der
Welt willkommen. Wir betrachten kulturelle und religiöse Vielfalt als willkommene
Bereicherung. Wir setzen uns daher aktiv gegen Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und
Gewalt ein. Es ist uns ein Anliegen, dass unsere Jugendwohnheime Lernorte für
interkulturelle Begegnung und multikulturelle Kompetenz sind.
10. Wir arbeiten auf geltender gesetzlicher Grundlage
Die Jugendwohnheime, die minderjährige Jugendliche aufnehmen, verfügen über eine
Betriebserlaubnis, die zusätzliche Anforderungen an die Ausstattung des Hauses und die
Qualität des Angebotes stellt. Unabhängig davon haben die Jugendwohnheime eine
Leistungsbeschreibung bzw. ein pädagogisches Fachkonzept. Die Regelungen des
Jugendschutzes werden beachtet.
11. Unser Medienangebot ist zeitgemäß
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Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
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Unsere Jugendwohnheime haben eine eigene Homepage. Den Bewohner/-innen stehen
ein Internetzugang und ein Telefonanschluss zur Verfügung. Außerdem gibt es
Fernsehräume bzw. die Möglichkeit, einen eigenen Fernseher mitzubringen.
12. Erfolg ist unser Ziel
Wir nutzen unsere Erfahrungen und unser Wissen, um die jungen Menschen dabei zu
unterstützen, ihre (Aus-)Bildungsziele erfolgreich zu erreichen. Unsere Qualität entwickeln
wir u.a. durch Ergebnissicherung und Ergebniskontrolle ständig weiter. Die Teilnahme
unserer Mitarbeiter/-innen an Fort- und Weiterbildungen ist uns dabei wichtig. Der kollegiale
Austausch und das Lernen voneinander nehmen für uns einen hohen Stellenwert ein.
13. Wir sind aktiver Teil von AUSWÄRTS ZUHAUSE
Wir vernetzen uns mit allen Einrichtungen des Jugendwohnens auf der Plattform
AUSWÄRTS ZUHAUSE und stellen unser Angebot umfassend und informativ auf der
Homepage www.auswaerts-zuhause.de dar.“
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Durchführung von Qualitätszirkeln mit dem Ziel der Weiterentwicklung bestehender
Maßnahmen und Entwicklung neuer Maßnahmen in einrichtungsübergreifenden
Fachgruppen
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Teilnahme an bedarfsorientierten Fort- und Weiterbildungen sowie externer
Fallsupervisionen
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Kooperation und Mitarbeit im trägerübergreifenden Netzwerk der Jugendsozialarbeit
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Aktive Mitarbeit im Verband der Kolpinghäuser und regelmäßige Teilnahme am
fachlichen und kollegialen Austausch mit den Jugendwohnheimen in Köln
Personalentwicklung
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Auswahl von qualifiziertem Personal (nach Vorlage eines Personalkonzeptes durch die
pädagogische Leiterin und ihrer Mitentscheidung)
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Festlegung und Dokumentation klarer Strukturen und Zuständigkeiten in den
Stellenbeschreibungen
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Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen durch persönliche Begleitung in der
Einarbeitungsphase
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Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen
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Reflexionsgespräche der pädagogischen Fachkraft/Einrichtungsleitung mit der
Geschäftsführung hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung, der
betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und der Perspektive der Einrichtung
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Abstimmung der pädagogischen Vorstellungen im Team im Hinblick auf die
konzeptionellen Zielsetzungen
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bei Bedarf Beratung durch externe Fachkräfte und externe Supervision
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Förderung einer positiven Arbeitsatmosphäre z. B. durch gemeinsame
Unternehmungen aller Mitarbeiter/innen
Dokumentation
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Systematische und übersichtliche Aktenführung
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Führung von Fallakten
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Verschriftlichung und Fortschreibung individueller Förderpläne
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Dokumentation eines standardisierten Aufnahmegesprächs mit Angaben zur Person
(Alter, Geschlecht, Herkunftsort, Schulabschluss, beruflicher Status, angestrebter
Beruf, geplante Verweildauer, ethnische Herkunft, Angaben zu den Eltern/
Personensorgeberechtigten und zum sozialen Umfeld des jungen Menschen)
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Systematische Dokumentation der pädagogischen Aktivitäten (Freizeitangebote,
Beratungsgespräche, Aufnahmegespräche, Elterngespräche etc.)
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Erstellung eines Jahresberichtes
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Ergebnisprotokolle aller relevanten Besprechungen (Teamsitzungen etc.)
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Dokumentation der Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter/innen
6.3.
Qualitätsdialog
Angebot zur jährlichen Überprüfung der festgelegten Qualitätsstandards im Dialog mit dem
zuständigen Jugendamt.
6.4.
Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
Eine Vereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Köln zur Wahrnehmung der Aufgaben,
die aus dem § 8a SGB VIII erwachsen, wird abgeschlossen.
Köln, den 10. Mai 2015
gez. Alexandra Horster
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