Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1 - Brandschutzbedarfsplan.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
22.12.16, 05:37
Aktualisiert
24.01.18, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Stadt Köln
Berufsfeuerwehr - Amt für Feuerschutz,
Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Anlage 1
Brandschutzbedarfsplan
für die Stadt Köln
Erstellt im Jahr 2014
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Inhaltsverzeichnis
Brandschutzbedarfsplan 2014
0
Inhaltsverzeichnis
1
Hinweise für Leserinnen und Leser
6
Zusammenfassung „ Für den eiligen Leser“
7
Abkürzungsverzeichnis
12
Einleitung
14
HAUPTTEIL A – RISIKOBETRACHTUNG FÜR KÖLN
1
Die Stadt Köln
20
2
Risiken und Schadensfälle
23
2.1
Risiken in Gebieten mit Wohnbebauung
24
Risiken in Gewerbegebieten und Mischbebauung
Brände
Technische Hilfeleistungen
Umweltschutzeinsätze
28
31
31
32
Risiken in Anlagen der Großindustrie
33
Risiken auf Verkehrsflächen
Straße
Schiene
Häfen und Wasserstraßen
Flughafen Köln-Bonn
36
37
39
42
44
2.5
Andere Gefährdungslagen
46
2.6
Interkommunaler Vergleich
53
3
Einsatzstatistik
57
3.1
Brandschutz
60
3.2
Technische Hilfeleistungen
62
3.3
Umweltschutzeinsätze
63
3.4
Fehlalarme
64
3.5
Großschadensereignisse / Katastrophen
66
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.3
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
Seite 1
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Inhaltsverzeichnis
Brandschutzbedarfsplan 2014
HAUPTTEIL B – GEFAHRENABWEHR IN KÖLN
4
Die Feuerwehr Köln
67
4.1
Aufgaben der Feuerwehr Köln
68
Operative Organisation
Die Standorte der Berufsfeuerwehr
Die Basiseinheiten der Berufsfeuerwehr
Das Führungssystem der Berufsfeuerwehr
Die Sondereinheiten der Berufsfeuerwehr
Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr
Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr
Basiseinheiten der Freiwilligen Feuerwehr
Sonderaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr
Führungsdienst der Freiwilligen Feuerwehr
68
70
71
72
74
78
79
80
81
83
Administrative Organisation
Verwaltung
Abteilung Gefahrenabwehr I und Zentrale Einsatzorganisation
Abteilung Gefahrenabwehr II und Technik und Gebäude
Abteilung Gefahrenabwehr III und Informationssysteme
Abteilung Rettungsdienst
Abteilung Gefahrenvorbeugung
Freiwillige Feuerwehr: Stabsstelle Grundsatzangelegenheiten
Sprecher FF, Jugendfeuerwehr, Stadtfeuerwehrverband
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Stabsstelle Städtisches Krisenmanagement
84
84
85
87
90
90
92
93
5
Beteiligte Organisationen
99
5.1
Nichtöffentliche Feuerwehren, Werkfeuerwehren
99
5.2
Hilfsorganisationen
101
5.3
Technisches Hilfswerk (THW)
101
5.4
Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)
103
5.5
Nachbarfeuerwehren
104
5.6
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB)
104
6
Die Schutzziele von 1996 und deren Erfüllung
105
Die Kölner Schutzziele für Einsätze von 1996
Definition, Raumbezug, Einsatzstichworte
Personelle Besetzung des Löschzugs – Dienstplanmodelle
Auswertung der Fahrzeiten – Abgleich 1995 zu 2008 / 2012
Ergebnis und Bewertung der Auswertungen
Fehleranalyse durch Auswertung mit verbesserten Methoden
106
107
109
112
114
115
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
4.2.8
4.2.9
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.5
4.3.6
4.3.7
4.3.8
4.3.9
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
Seite 2
95
96
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Inhaltsverzeichnis
Brandschutzbedarfsplan 2014
6.1.6
6.2
6.3
6.3.1
6.3.2
6.3.3
Erfüllung der Schutzziele in 2008 und 2012
116
Die Kölner Schutzziele von 1996 für die Leitstelle
119
Zusammenfassung der Ergebnisse, abschließende Bewertung
Brandschutz / Kritischer Wohnungsbrand
Technische Hilfeleistung
Leitstelle
121
121
122
122
HAUPTTEIL C – SCHUTZZIELE JETZT UND KÜNFTIG
7
Die Schutzziele von 2014
124
7.1.1
7.1.2
Stand der Technik in der Bedarfsplanung
AGBF-Schutzziele von 1998
Anpassung der Kölner Schutzziele an den AGBF-Standard
126
126
128
7.2.1
7.2.2
7.2.3
Schutzzieldefinition der Stadt Köln 2014 für Einsätze
Kritischer Wohnungsbrand
Technische Hilfe
Einsatzleitung und Führungssystem
130
130
134
136
7.3.1
7.3.2
Anwendung der neuen Schutzziele auf die Jahre 2008 und 2012
Definition von Zeiten in den AGBF-Schutzzielen
Auswertung der Daten – Erreichungsgrad Hilfsfrist
138
138
141
7.4.1
7.4.2
7.4.3
7.4.4
Handlungsbedarf
Handlungsbedarf hinsichtlich des Löschzugkonzepts
Handlungsbedarf hinsichtlich der Einsatzleitung
Handlungsbedarf hinsichtlich der Hilfsfristen
Handlungsbedarf hinsichtlich TLF 8 und TLF 14
146
146
147
147
151
Schutzziele für die Leitstelle 2014
154
Schutzziele für den Bevölkerungsschutz 2014
Stadtweite Planungen für Großschadensereignisse
Führungsorganisation – Unterstützung durch Stäbe
Katastrophenschutz und Überörtliche Hilfe
Warnung und Information der Bevölkerung
Zivile Verteidigung
Zusammenfassung der Schutzziele im Bevölkerungsschutz
155
155
156
159
160
161
162
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst
163
Personalausfallfaktor auf den Feuer- und Rettungswachen
Mögliche Arbeitszeiten nach Arbeitszeitverordnung
Ausfallzeiten von der Arbeit
Abwesenheit vom Einsatzdienst
163
164
164
165
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.6.1
7.6.2
7.6.3
7.6.4
7.6.5
7.6.6
8
8.1
8.1.1
8.1.2
8.1.3
Seite 3
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Inhaltsverzeichnis
Brandschutzbedarfsplan 2014
8.1.4
8.1.5
Vergleichszahlen
Zusammenfassende Prognose
165
170
8.2
Personalausfallfaktor in der Leitstelle
172
8.3
Der Personalausfallfaktor des Führungsdienstes der Branddirektion
172
9
Zu erwartende Veränderungen der Randbedingungen
174
9.1
Entwicklung der Stadt Köln
174
9.2
Entwicklungen im Bau- und Verkehrswesen
177
Demografische Entwicklungen
Einsatzspektrum
Personalgewinnung
178
178
179
9.4
Einsatzzahlen
179
9.5
Großschadensereignisse, Katastrophen
179
9.6
Beteiligte Organisationen
180
9.7
Kommunikation mit der Bevölkerung
181
9.8
Entwicklung der Einsatztechnik, Löschwasserbereitstellung
181
9.3
9.3.1
9.3.2
HAUPTTEIL D – DER WEG IN DIE ZUKUNFT
10
Erforderliche Maßnahmen
182
M1
M2
M3
M4
M5
M6
M7
M8
Maßnahmen zur Optimierung des Einsatzdienstes
Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 1
Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 2
Verstärkter Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr
Verringerung der Ausfallzeiten der Löschgruppenfahrzeuge
Schnelleres Ausrücken aus den Feuerwachen
Anpassung des Personalfaktors
Einführung der Zentralen Brandschutzfortbildung
Erhöhung der Verfügbarkeit von Einsatzleitern (BVA)
183
183
184
185
187
188
188
189
189
M9
M10
Maßnahmen zur Optimierung des Bevölkerungsschutzes
Optimierung der Führungsfähigkeit
Optimierung des Bevölkerungsschutzes
190
190
191
M11
M12
Maßnahmen zur Optimierung der Führungseinrichtungen/Leitstelle
Verbesserung der Prozesse in der Leitstelle, Voralarm
Einführung der S6- Funktion in der Leitstelle
192
192
196
10.1
10.2
10.3
Seite 4
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Inhaltsverzeichnis
Brandschutzbedarfsplan 2014
M13
M14
10.4
M15
M16
M17
M18
M19
10.5
Optimierung der Führungsarbeit in Krisenstab, Einsatzleitung und Stäben
Verbesserung der Bevölkerungsinformation
196
197
Notwendige Maßnahmen in der Branddirektion
Aufarbeiten der „ Restbestände“
Anpassung der Personalausstattung in der Verwaltungsabteilung 370
Anpassung der Personalausstattung bei der Feuerwehrund Rettungsdienstschule
Anpassung der Personalausstattung in Werkstätten und in der
Beschaffungsstelle von 372
Optimierung der Personalwirtschaft im Einsatzdienst
198
198
199
199
Stellenplanmäßige Auswirkungen
201
ANHÄNGE
A-1
Schutzzieldefinition der AGBF
A-2
Rechtsgutachten der Stadt Düsseldorf zum Flughafenbrand
A-3
Fehlerbetrachtung zur Einsatzanalyse (Kapitel 6)
A-4
Bearbeitungszeiten in der Leitstelle
A-5
Betrachtung zu den TLF 8, 14 und 7
A-6
Aus- und Fortbildungen bei der Berufsfeuerwehr
A-7
Stellenplanmäßige Auswirkungen des BBP
A-8
Berechnungsgrundlagen Personalausfallfaktor
A-9
Grundlagen der Personalbemessung einer Berufsfeuerwehr
Seite 5
199
200
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Hinweise für Leserinnen und Leser
Brandschutzbedarfsplan 2014
Hinweise für Leserinnen und Leser
In diesem Brandschutzbedarfsplan sind eine Fülle von Informationen über die Feuerwehr Köln und ihre Leistungen zusammengefasst. Es werden Analysen vorgestellt und Prognosen erstellt.
Je nach Interessenslage bieten sich 4 Möglichkeiten zur Lektüre an:
Für Eilige
Hier bietet sich die „ Zusammenfassung“ (Umfang 5 Seiten) direkt hinter diesem
Vorblatt an.
Kurzfassung
Zusätzlich zur Gesamtzusammenfassung werden das Inhaltsverzeichnis, die Einleitung und die Zusammenfassungen zu Beginn jedes Kapitels empfohlen. Der Gesamtumfang beträgt ca. 15 Seiten.
Der komplette Brandschutzbedarfsplan
Auf ca. 180 Seiten sind alle Sachverhalte ausführlich dargestellt.
Für Expertinnen und Experten – die Anhänge
Auf weiteren ca. 60 Seiten werden Hintergründe auch rechtlicher und mathematischer Art dargestellt.
Seite 6
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Zusammenfassung
Brandschutzbedarfsplan 2014
Zusammenfassung
Der bisher für die Stadt Köln gültige Brandschutzbedarfsplan (BBP) wurde am
10.12.1996 durch den Rat der Stadt beschlossen. Er war bundesweit einer der ersten BBP und basierte auf den „ Kölner Schutzzielen“ . Diese legten fest, dass für
bestimmte bemessungsrelevante Einsatzszenarien innerhalb von 8 Minuten Fahrzeit eine definierte Anzahl von Einsatzkräften vor Ort sein soll, und zwar in 95% aller Fälle. Im Kapitel 6 dieses Brandschutzbedarfsplanes wird anhand der Daten des
Jahres 2008 und 2012 dargestellt, wie diese „ Kölner Schutzziele“ erreicht wurden.
Zwischenzeitlich wurde, basierend auf den „ Kölner Schutzzielen von 1996“ durch
die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) ein „ AGBFSchutzziel“ definiert, das heute bundesweit bei den Berufsfeuerwehren eingeführt
ist und den Status einer Technischen Regel besitzt. Dieses Schutzziel besagt, dass
für den Fall des Kritischen Wohnungsbrandes mit Menschengefährdung 9,5 Minuten nach Beginn der Notrufabfrage 10 Einsatzkräfte vor Ort sein sollen und nach
weiteren 5 Minuten 6 zusätzliche Einsatzkräfte. Dieses Ziel soll in 95% aller Fälle
erreicht werden.
Im 7. Kapitel dieses BBP wird anhand der Daten der Jahre 2008 und 2012 dargestellt, wie das AGBF- Schutzziel erreicht worden wäre.
Unter Berücksichtigung der Datenanalyse bezüglich des künftig auch für Köln verbindlichen AGBF- Schutzzieles, weiterer Schutzziele (z.B. auch des Krisenmanagements) und einer Risikoprognose für die Stadt Köln innerhalb der nächsten Jahre werden dann Maßnahmen dargestellt, die erforderlich sind, um Detailverbesserungen anzubringen.
Eine einleitende ausführliche Darstellung des Risikos innerhalb der Stadt Köln und
der Organisation von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr Köln runden den Brandschutzbedarfsplan ab.
Seite 7
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Zusammenfassung
Brandschutzbedarfsplan 2014
Die Kölner Schutzziele von 1996 und deren Erreichung
Diese Schutzziele bezogen sich auf den kritischen Wohnungsbrand, die Technische Hilfeleistung mit und ohne Rüstzug sowie den Gefahrstoffeinsatz. Relevante
Zeit war die Fahrzeit (gemessen zwischen Ausrücken aus der Feuerwache und
Eintreffen an der Einsatzstelle), relevante Leistungsgröße war die Anzahl der
Einsatzkräfte. Der vorgegebene Zielerreichungsgrad lag bei 95%.
Ein Vergleich der Auswertungen zum statistisch relevanten „ Kritischen Wohnungsbrand“ von 1995 und 2008/2012 zeigt:
• Die 8 Minuten-Fahrzeit des ersteintreffenden LF wurde zu über 95% (1995 =
96,76%) erreicht, die des 2. LF zu über 98% (1995 = 97,77%). Dies bedeutet,
dass die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr am richtigen Platz sind.
• Das Ziel, 10 Einsatzkräfte nach 8 Minuten Fahrzeit an der Einsatzstelle verfügbar zu haben, wurde 2008 in über 90% erreicht (1995 in 43%), nach 13 Minuten
Fahrzeit waren in über 98% der Einsätze 15 Einsatzkräfte vor Ort (1995 97,8%).
Hier zeigt sich sehr deutlich die höhere Personalverfügbarkeit durch verbesserte
Stellenbesetzung und ein neues Dienstplanmodell.
Die Schutzzielerreichungsgrade in der Technischen Hilfeleistung sind niedriger wie
im Brandschutz, da die Einsatzstellen weiter außerhalb liegen und gerade bei
schweren Verkehrsunfällen die Einsatzkräfte sich durch lange Staus kämpfen müssen. Durch die Verlegung des Rüstzuges von der Feuerwache Deutz zur Feuerwache Marienburg und der damit verbundenen Neuzuweisung der Ausrückebereiche
konnten die Eintreffzeiten der Rüstzüge deutlich verbessert werden.
Die aktuellen AGBF-Schutzziele und weitere Schutzziele für Köln 2014
Die aktuellen AGBF- Schutzziele beziehen sich ausschließlich auf den „ Kritischen
Wohnungsbrand“ , also den Zimmerbrand in einem Obergeschoß eines Wohnhauses mit mehreren Nutzungseinheiten mit der Tendenz zur Brandausbreitung und
Seite 8
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Zusammenfassung
Brandschutzbedarfsplan 2014
der Notwendigkeit der Menschenrettung über Leitern der Feuerwehr. In 95% der
Fälle soll unter Berücksichtigung der Erträglichkeit von Kohlenmonoxid im menschlichen Organismus 13 Minuten nach Brandentstehung die Feuerwehr mit 10
Einsatzkräften vor Ort sein, nach weiteren 5 Minuten mit zusätzlichen 6 Einsatzkräften. In diesen Zeiten sind als Planungsgrößen enthalten:
• Meldezeit 3,5 Minuten (Entdecken des Brandes bis Annahme Notruf bei der
Feuerwehr)
• Bearbeitungszeit in der Leitstelle 1,5 Minute
• Ausrückezeit auf der Feuerwache 1 Minute
• Anfahrtzeit 7 Minuten
Bereits heute soll allerdings im Vorgriff auf eine von der AGBF geplante Änderung
des Zielerreichungsgrad von 95% auf 90% ausgegangen werden. Dies geschieht
auch im Hinblick auf internationale Standards und die derzeitige Rechtssprechung,
wonach ein Zielerreichungsgrad von 90% als Beleg für ein ordnungsgemäß funktionierendes System dieser Art gilt.
Das Schutzziel „ 10 Einsatzkräfte in 13 Minuten“ wurde im Jahr 2008 zu 82,52%
erreicht, in 2012 sogar zu 83,91%. Das Schutzziel „ 16 Einsatzkräfte in 18 Minuten“
wurde in 2008 zu 94,07% erreicht, 2012 zu 96,05%, allerdings mit 15 anstatt mit 16
Einsatzkräften. Jeweils unter der (nicht überprüften) Annahme, dass die Meldezeit
tatsächlich 3,5 Minuten betragen hat. Es ergibt sich deswegen die Notwendigkeit,
alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Bearbeitungszeiten in der Leitstelle zu reduzieren und die Ausrückezeiten auf den Feuerwachen zu optimieren. Zusätzlich sind
die auf den Feuerwachen Ostheim und Lövenich stationierten Einheiten durch ein
ständig besetztes Tanklöschfahrzeug zum kompletten Löschzug zu ergänzen.
Die Analyse zeigt allerdings auch, dass die jetzt von 8 auf 7 Minuten verkürzte Zeit
für die Anfahrt in den Stadtrandgebieten häufig nicht realisiert werden kann. Deswegen kommt hier der Freiwilligen Feuerwehr eine besondere Bedeutung zu, die
entsprechend zu berücksichtigen ist. Die Situation in diesen Bereichen ist zu beobachten.
Neben diesem Schutzziel für den „ Kritischen Wohnungsbrand“ sind weitere Ziele
für Technische Hilfe, Einsatzleitung und Logistik, Leitstelle und Krisenmanagement
zu erfüllen, die Auswirkungen auf den Personalbestand und die Ausstattung haben.
Seite 9
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Zusammenfassung
Brandschutzbedarfsplan 2014
Maßnahmenkatalog
Unter Berücksichtigung eines sich eher verdichtenden Risikos in einer wachsenden
Stadt werden primär folgende Maßnahmen für erforderlich gehalten:
Maßnahmen zur Optimierung des Einsatzdienstes
-
Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 1
-
Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 2
-
Verstärkter Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr
-
Verringerung der Ausfallzeiten der Löschgruppenfahrzeuge
-
Schnelleres Ausrücken aus den Feuerwachen
-
Anpassung des Personalfaktors
-
Einführung der Zentralen Brandschutzfortbildung
-
Erhöhung der Verfügbarkeit von Einsatzleitern
Maßnahmen zur Optimierung des Krisenmanagements
-
- Optimierung der Führungsfähigkeit
-
- Optimierung des Bevölkerungsschutzes
Maßnahmen zur Optimierung der Führungseinrichtungen/Leitstelle
-
Verbesserung der Prozesse in der Leitstelle, Voralarm
-
Einführung der S6- Funktion in der Leitstelle
-
Optimierung der Führungsarbeit in Krisenstab, Einsatzleitung und Stäben
-
Verbesserung der Bevölkerungsinformation
Notwendige Maßnahmen in der Branddirektion
-
Aufarbeiten der „ Restbestände“
-
Anpassung der Personalausstattung der Personalstelle von 370
-
Anpassung der Personalausstattung der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule
-
Anpassung der Personalausstattung in Werkstätten und in der Beschaffungsstelle von 372
-
Optimierung der Personalwirtschaft im Einsatzdienst
-
Konsequenzen der Maßnahmen des BBP 2014 für das Krisenmanagement
Seite 10
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Zusammenfassung
Brandschutzbedarfsplan 2014
Im Ergebnis bedeutet dies eine Zusetzung von über 100 Stellen.
• 40% der Stellen zum Angleichen des Personalausfallfaktors an die derzeitigen
gesetzlichen und betrieblichen Erfordernisse,
• 25% der Stellen zur Erreichung einer gleichmäßigen Vorhaltung der Einsatzkräfte für den kritischen Wohnungsbrand,
• 15% der Stellen zur Optimierung der Einsatzführungsfähigkeit,
• 20% der Stellen für die Branddirektion, um den Einsatz des zusätzlichen Personals und neu hinzugekommene oder verstärkt nachgefragte Aufgaben abdecken zu können.
Insgesamt zeigt die detaillierte Auswertung der Einsätze der Feuerwehr Köln ein
funktionierendes System, das die im letzten Brandschutzbedarfsplan 1996 definierten Schutzziele gut erreicht. Durch die Anpassung der Kölner Schutzziele an den
heute üblichen Standard der AGBF-Schutzziele ergibt sich Handlungsbedarf. Allerdings ist festzustellen, dass die Feuerwehr Köln bereits jetzt die AGBF-Schutzziele
weit besser erfüllt als vergleichbare Feuerwehren.
Seite 11
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Abkürzungsverzeichnis
Brandschutzbedarfsplan 2014
Abkürzungsverzeichnis
Im Text verwendete Abkürzungen
AAO
Alarm- und Ausrückeordnung
EL
Einsatzleiter
AB
Abrollbehälter
ELP
Einsatzleitplatz
ABC
Atomare, Biologische, Chemische….
ELR
Einsatzleitrechner
ELW
Einsatzleitwagen
AB-D
Abrollbehälter Dekontamination
EStW
Einsatzstichwort
Abb.
Abbildung
EW
Einwohner
AG
Aktiengesellschaft
Fa.
Firma
AGBF
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren Deutschlands
FF
Freiwillige Feuerwehr
ASB
Arbeiter-Samariter-Bund
FLB
Feuerlöschboot
ATF
Analytische Task Force (Analyseeinheit des Bundes)
FMD
Fernmeldedienst FF
FME
Funkmeldeempfänger
BImSchG
Bundesimissionsschutzgesetz
FMS
Funkmeldesystem
BBP
Brandschutzbedarfsplan
FSHG
BF
Berufsfeuerwehr
BOS
Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben
Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz „Gesetz über den
Feuerschutz und die Hilfeleistung
bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen“
B- Rohr
Strahlrohr mit hoher Wasserlieferung
FüFa
Führungsfahrzeug, Führungsfahrzeuge
BS
Brandschutz
Fw
Feuerwehr
BvA
Beamter vom Alarmdienst
FW
Feuerwache
ca.
zirka
FWA
Feuerwehranhänger
C- Rohr
Strahlrohr mit mittlerer Wasserlieferung
FwDV
Feuerwehrdienstvorschrift
FwK
Feuerwehrkran
DG
Dachgeschoß
gDFeu
DIN
Deutsches Institut für Normung
gehobener feuerwehrtechnischer
Dienst
DL, DLK
Drehleiter
GenTG
Gentechnik-Gesetz
DLRG
Deutsche LebensrettungsGesellschaft
ggf.
gegebenenfalls
GGVBin
DRK
Deutsches Rotes Kreuz
Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
EAL
Einsatzabschnittsleiter
GGVE
Gefahrgutverordnung Eisenbahn
EG
Erdgeschoß
GGVS
Gefahrgutverordnung Straße
Seite 12
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Abkürzungsverzeichnis
Brandschutzbedarfsplan 2014
MHD
Malteser-Hilfsdienst
Mio.
Million, Millionen
MTF
Mannschaftstransportfahrzeug
NEF
Notarzteinsatzfahrzeug
NW, NRW
Nordrhein-Westfalen
o.ä.
oder ähnliche, oder ähnliches
OG
Obergeschoß
OvA
Oberbeamter vom Alarmdienst
PASS
Personenauskunftsstelle
PSU
Psychosoziale Unterstützung
RettG
Rettungsgesetz
Höhenrettungsgruppe der BF
RD
Rettungsdienst
ICE
Inter-City-Express
RTB
Rettungsboot
IuK
Information und Kommunikation
RTW
Rettungswagen
JUH
Johanniter-Unfall-Hilfe
RW
Rüstwagen
Kap.
Kapitel
SichVO
Sicherstellungsverordnung
KatS
Katastrophenschutz
sog.
sogenannte, sogenannter
KatSG
Katastrophenschutzgesetz
STEB
Stadtentwässerungsbetriebe
KHD
Firma Klöckner-Humboldt-Deutz
SW
Schlauchwagen
km
Kilometer
t
Tonne, Tonnen
KTW
Krankentransportwagen
Tab.
Tabelle
KVB
Kölner Verkehrsbetriebe
TH
Technische Hilfe, Technische
Hilfeleistung
l
Liter
THW
Technisches Hilfswerk
LG
Löschgruppe der Freiwilligen
Feuerwehr
TLF
Tanklöschfahrzeug
LF
Löschgruppenfahrzeug
TRO, PTLF
Tanklöschfahrzeug mit Pulver
LUF
Löschunterstützungsfahrzeug
TS
Tragkraftspritze
LZ
Löschzug
u.a.
und anderes, unter anderem
L5
Kurzbezeichnung für das Dienstfahrzeug des Amtsleiters der
Feuerwehr Köln
USD
Umweltschutzdienst FF
u.U.
unter Umständen
VO
Verordnung
WF
Werkfeuerwehr
WLF
Wechselladerfahrzeug
GGVSee
Gefahrgutverordnung Seeschifffahrt
GSG
Gefährliche Stoffe und Güter
GTLF
Großtanklöschfahrzeug
GW-A
Gerätewagen Atemschutz
GW-B
Gerätewagen Bienen
GW-G
Gerätewagen Gefahrgut
GW-H
Gerätewagen Höhenrettung
GW-TR
Gerätewagen Tierrettung
GW-W
Gerätewagen Wasserrettung
hDFeu
höherer feuerwehrtechnischer
Dienst
HRG
m
Meter
MANV
Massenanfall von Verletzten
mDFeu
mittlerer feuerwehrtechnischer
Dienst
Seite 13
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einleitung – Kap. 0
Brandschutzbedarfsplan 2014
0
Einleitung
In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Brandschutzbedarfsplanung abläuft und welche einzelnen Vorgänge sie umfasst. In einer rechtlichen Würdigung ist dargestellt, dass der
Begriff „örtliche Verhältnisse“ als Maßstab für die Größe einer Feuerwehr sich auf das
Risikopotential bezieht und nicht auf die finanziellen Verhältnisse der Kommune.
Es wird die Grobgliederung des Planes dargestellt in
-
A – Risikobetrachtung für Köln
-
B – Gefahrenabwehr in Köln
-
C – Schutzziele jetzt und künftig
-
D – Der Weg in die Zukunft
Wie jede andere kommunale Dienstleistung muss auch die Feuerwehr regelmäßig
„ auf den Prüfstand“ gestellt werden. Der IST-Zustand muss analysiert und mit
dem erforderlichen SOLL-Zustand verglichen werden. Daraus ergeben sich dann
Maßnahmen, um die Feuerwehr zukunftsfähig zu machen.
Im Rahmen der Analyse sind einerseits die bisherigen Leistungen der Feuerwehr
(Output) zu betrachten, anderseits die hauptsächlichen Einflussgrößen, die auf eine
Feuerwehr wirken:
-
Das Risiko
-
Die Schutzziele
-
Die gültigen Regelwerke (Normen, Dienstvorschriften etc.)
Alle diese Vorgänge werden unter dem Begriff „ Brandschutzbedarfsplanung“ zusammengefasst.
Seite 14
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einleitung – Kap. 0
Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. 0-1
ABLAUFSCHEMA UND EINFLUSSGRÖSSEN BEI DER BRANDSCHUTZBEDARFSPLANUNG
0.1
Rechtliche Grundlagen
Nach § 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW (FSHG)
unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen
und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse,
Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
Das FSHG geht vom Örtlichkeitsprinzip aus. Das bedeutet, dass die örtliche Gemeinde für die Bekämpfung von Schadenfeuern und für die technische Hilfeleistung zunächst allein zuständig ist (siehe auch Klaus Schneider, Kommentar zum
Feuerschutzhilfegesetz Nordrhein-Westfalen, § 1 Rdnr. 1.2.1). Da Feuerwehren
zum Einsatz in Gefahrensituationen bestimmt sind, muss ihre Einrichtung nach
Planung, Organisation (Standort, technische Ausrüstung, Führung, Personal) und
Übungsstand eine den möglichen Gefahrensituationen angemessene Funktionstüchtigkeit gewährleisten. Zu den Amtspflichten einer Gemeinde gehört das Unterhalten einer jederzeit leistungsstarken und einsatzfähigen Feuerwehr. Wird hierge-
Seite 15
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einleitung – Kap. 0
Brandschutzbedarfsplan 2014
gen verstoßen, so kann ein Organisationsmangel vorliegen, der strafrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Hinsichtlich des personellen Aufstellens einer Feuerwehr sind 1982 die Richtlinien
über die Stärke und Gliederung einer Feuerwehr aufgehoben worden sind. Es obliegt daher jetzt jeder Gemeinde, in eigener Zuständigkeit hierüber zu entscheiden.
Es muss sichergestellt sein, dass das örtlich vorhandene Gefährdungspotenzial
durch eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr beherrscht werden kann. Die
Gemeinde muss grundsätzlich festlegen, in welcher Hilfsfrist (Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle) den in Not geratenen Bürgern geholfen werden
soll. Danach richtet sich auch die personelle Stärke. Auch die flächenmäßige Größe einer Gemeinde hat erheblichen Einfluss auf die Personalstärke. Die Gemeinde
trägt die volle alleinige Verantwortung für die den örtlichen Verhältnissen angepasste Feuerwehrgröße. Stellt sich bei einem besonders großen Brand oder Unglücksfall heraus, dass die von der Gemeinde vorgehaltene Feuerwehrstärke nicht
ausreicht, ist es denkbar, dass den Verantwortlichen in Rat und Verwaltung diese
Versäumnisse vorgehalten werden (Amtshaftung – ggf. auch durch Unterlassen).
Nach § 4 des FSHG nehmen die Gemeinden die Aufgaben nach diesen Gesetzen
als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Dies bedeutet, dass der
Gemeinde bei der Erfüllung dieser Aufgabe ein gewisser Ermessensspielraum zusteht, solange im Rahmen der Aufsicht des Staates besondere Weisungen nicht erteilt sind. Die Weisungen können im Einzelfall praktisch den Charakter der Fachaufsicht einnehmen, d. h. unter den Voraussetzungen des § 33 FSHG auch
„ Zweckmäßigkeitsanweisungen“ sein.
Insgesamt wird aus den Gesetzestexten und den hierzu bestehenden Kommentaren deutlich, dass durch die gewählten Formulierungen
„… eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten …“ sowie „… bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung sicherzustellen …“
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einleitung – Kap. 0
Brandschutzbedarfsplan 2014
der Gesetzgeber die Ausstattung und Organisation ausschließlich von der jeweiligen örtlichen Risikosituation und nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit einer
Kommune abhängig macht. In Bereichen, in denen der Gesetzgeber die Wahrnehmung von Aufgaben von der Finanzkraft der Gemeinde abhängig macht, formuliert er dies ausdrücklich in die gesetzlichen Vorschriften. So ist z.B. dem Schulträger (Gemeinde) die Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde zur Einrichtung einer
Schule u. a. zu versagen, wenn die erforderliche Finanzkraft fehlt
(siehe § 81
Abs. 3 Satz 3 Schulgesetz NRW).
Im §22 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes Nordrhein- Westfalen (FSHG) heißt
es: „Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne (….) aufzustellen und fortzuschreiben.“ Schon hier wird deutlich, welche
Bedeutung die Brandschutzbedarfsplanung hat: Sie betrifft nicht nur die Feuerwehr
sondern auch andere städtische Ämter (z.B. Personalamt, Kämmerei) und vor allem den Rat der Stadt. Dieser muss nämlich festlegen, welchen Schutz die Feuerwehr den Bürgern der Stadt gewährleisten soll. Er übernimmt damit Verantwortung
dafür, welches Schutzniveau die Kommune ihren Bürgern sicherstellt.
Der letzte Brandschutzbedarfsplan wurde in Köln 1996 erstellt und 2007 nach Veränderungen im Arbeitszeitrecht hinsichtlich des Personalfaktors angepasst. Forderungen aus dem diesem Plan wurden umgesetzt (z.B. Neubau der Feuerwachen 2
Marienburg und Ostheim) und es erfolgten mehrere Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen (z.B. Aufbau der Analytischen Task Force, ATF als überörtliche
Einheit der Gefahrenabwehr).
Es ist nunmehr an der Zeit alle diese Veränderungen in den Brandschutzbedarfsplan mit aufzunehmen, aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen und so einen
Plan zu erstellen, der der wachsenden Stadt Köln und der damit verbundenen Verdichtungen auch des Risikos Rechnung zu tragen.
Parallel zum Brandschutzbedarfsplan legt der Rettungsdienstbedarfsplan auf Basis
des §6 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) fest, welche rettungsdienstliche Vorhaltung erforderlich ist.
Es wird in diesem Brandschutzbedarfsplan auch auf den Bereich Bevölkerungsschutz eingegangen. Rechtspflichten hierfür formulieren wieder das FSHG und
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einleitung – Kap. 0
Brandschutzbedarfsplan 2014
nachgeordnete Rechtsnormen sowie das Bundesrecht. § 22 FSHG verpflichtet die
kreisfreie Stadt Köln, Einsatzpläne für Großschadensereignisse zu erstellen und ihre Führungsfähigkeit sicherzustellen, § 25 FSHG verpflichtet, landesweit überörtliche Hilfe zu leisten. Der Krisenstabserlass NRW (2013) und der Warn- und Meldeerlass NRW (2006) als nachgeordnete Rechtsnormen spezifizieren die Anforderungen an die Führungsfähigkeit, das Bundesgesetz über den Zivilschutz und die
Katastrophenhilfe des Bundes (2009) und die Sicherstellungsgesetze des Bundes
erweitern die kommunalen Aufgaben für die Zusammenarbeit der Länder und für
den Verteidigungsfall. Als Sonderaufgabe betreibt die Stadt Köln im Landesauftrag
eine große Personenauskunftsstelle für Großschadensereignisse, die sowohl der
Stadt Köln (§ 31 FSHG) als auch anderen Kommunen nutzt.
0.2
Aufbau des Brandschutzbedarfsplans
Im Hauptteil A werden zunächst die Stadt Köln und das in der Stadt vorhandene
Risiko beschrieben.
Im Hauptteil B folgt eine Darstellung der Feuerwehr Köln (Berufs- und Freiwillige
Feuerwehr) und der an der Gefahrenabwehr beteiligten Organisationen. Anhand
der Kölner Schutzziele aus dem Brandschutzbedarfsplan 1996 werden die Leistungen der Feuerwehr (Output) quantifiziert und bewertet.
Da zwischenzeitlich eine allgemeine Schutzzieldefinition („ AGBF-Schutzziele“ zum
kritischen Wohnungsbrand) erarbeitet wurde, die sich von der Kölner Definition aus
dem Jahr 1996 unterscheidet, erfolgt im Hauptteil C eine weitere Analyse der bisherigen Leistungen der Feuerwehr Köln bezogen auf die neuen Schutzziele zum
kritischen Wohnungsbrand, die für die Organisation und Stärke der Kölner Feuerwehr entscheidend sind. Es werden dann die weiteren Schutzziele (z.B. für die Leitstelle oder den Bevölkerungsschutz) dargestellt. Es folgt eine Darstellung der Personalbemessung (Personalfaktor). Ein Ausblick auf perspektivisch zu erwartende
Veränderungen der Randbedingungen (Risiko, Regelwerke etc.) schließt sich an.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einleitung – Kap. 0
Brandschutzbedarfsplan 2014
Im Hauptteil D werden dann die Maßnahmen dargestellt, die erforderlich sind, damit die Feuerwehr Köln auch in Zukunft ihre im Brandschutzbedarfsplan 2014 definierten Aufgaben erfüllen kann.
Im Anhang finden sich Dokumente, die einzelne Aussagen des Brandschutzbedarfsplanes detailliert belegen.
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Stadt Köln – Kap. 1
Brandschutzbedarfsplan 2014
HAUPTTEIL A – RISIKOBETRACHTUNG FÜR KÖLN
1
Die Stadt Köln
In diesem Kapitel finden Sie eine allgemeine Kurzbeschreibung der Stadt Köln.
Sie kommt zu dem Fazit, dass Köln eine wachsende Stadt mit sich verdichtendem Risiko
ist.
Köln ist mit rund 1.024.000 Einwohnern (Stand 31.12.2012) die größte Stadt in
Nordrhein-Westfalen und eine von vier Millionenstädten in der Bundesrepublik
Deutschland. Gemessen an der Fläche liegt Köln mit 405 km² vor München, der
drittgrößten Stadt Deutschlands nach Einwohnern. Das Stadtgebiet, welches durch
den Rhein im Verhältnis 2/3 rechtsrheinisch zu 1/3 linksrheinisch geteilt wird, gliedert sich in 86 Stadtteile, die in neun Stadtbezirken zusammengefasst sind. Mit
2528 Einwohnern je km² liegt die Bevölkerungsdichte über der von Hamburg (2296
Einwohner je km² ) und weit über dem Bundesdurchschnitt (226 Einwohner je
km² ). Durch einpendelnde Arbeitnehmer erhöht sich die Tagesbevölkerung auf
rund 1,2 Millionen Menschen.
Die günstige Lage am Rhein mit der Querung bedeutender West-OstHandelsstraßen und dem Sitz weltlicher und insbesondere kirchlicher Macht trugen
in der über 2000 jährigen Stadtgeschichte zur traditionellen hohen Bedeutung
Kölns innerhalb Deutschlands und Europas bei. Heute ist Köln einer der meistfrequentierten Verkehrsknotenpunkte von Europa, ein großer Industriestandort der automobilen bzw. chemischen Industrien und Veranstaltungsmetropole. Des Weiteren
besitzt Köln als Wirtschafts- und Kulturmetropole internationale Bedeutung und gilt
als eines der führenden Zentren für den weltweiten Kunsthandel. Die Karnevalshochburg ist außerdem Sitz vieler Verbände und Medienunternehmen mit zahlreichen Fernsehsendern, Musikproduzenten und Verlagshäusern. Die Stadt ist eben-
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Stadt Köln – Kap. 1
Brandschutzbedarfsplan 2014
falls Sitz der Universität zu Köln (ca. 46.000 Studenten), der Fachhochschule Köln
(ca. 21.000 Studenten) und zahlreicher weiterer Hochschulen.
In der folgenden Aufstellung sind die wichtigsten geografischen und Infrastrukturdaten zusammengetragen.
TAB 1-1
INFRASTRUKTURDATEN VON KÖLN
405 km²
Gebietsgröße
Einwohnerzahl (Stand 31.12.2012)
1.024.373
2528 Einwohner je km²
Bevölkerungsdichte
53 m
Höhe ü. NHN
Verkehrsflächen
64,1 km²
Bundesautobahn im Stadtgebiet
102,6 km
Fernverkehrsschienenwege
265,9 km
Wasserflächen
20,4 km²
Bundeswasserstraßen
67,4 km
7
Anzahl der Rheinbrücken
Schienenverkehrswege ÖPNV
191,5 km
Gewerbe- und Industrieflächen
24.8 km²
Flughafen
1
Binnenhäfen
7
Güterbahnhöfe
22
Militärische Anlagen
4
Objekte nach Strahlenschutzverordnung
128
Objekte nach Gentechnikgesetz
57
Betriebsbereiche nach Störfallverordnung
22
Hochhäuser
398
Versammlungsstätten
541
Hotels (mehr als 60 Betten)
397
Verkaufsstätten (mehr als 15.000 km²)
370
Krankenhäuser
22
Pflegeheime (mehr als 60 Betten)
125
Tunnelanlagen nach RABT
7
Bahnhöfe Fernverkehr
3
Bahnhöfe Regionalverkehr
22
Unterirdische Verkehrsanlagen (z.B. U-Bahnhöfe)
40
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Stadt Köln – Kap. 1
Brandschutzbedarfsplan 2014
Wie jede andere Großstadt ist auch die Stadt Köln einem ständigen Wandel unterworfen. Für Politik, Wirtschaft und die Einwohner Kölns stellt dieser Wandel immer
wieder grundlegende Herausforderungen dar. Köln soll als Wirtschaftsstandort,
gleichzeitig aber auch als attraktiver Wohnort erhalten bleiben und weiterentwickelt
werden. Diese Herausforderungen sind Grundlage jedweder Planung und deren
Umsetzung für alle Beteiligten. Der letzten Bevölkerungsprognose aus dem Jahr
2013 nach bleibt die Stadt Köln eine „ Wachstumsstadt“ . Zwar moderat, aber stetig, wird die Einwohnerzahl Kölns bis ins Jahr 2020 etwas mehr als 1,065 Millionen
Menschen erreichen und bis zum Jahr 2040 auf etwas mehr als 1,050 Mio. Einwohner zurückgehen. Gleichzeitig wird sich das Risiko verändern, möglicherweise
auch erhöhen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Köln eine wachsende Stadt mit
sich verdichtendem Risiko ist.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
2
Risiken und Schadensfälle in Köln
In diesem Kapitel finden Sie eine detaillierte Risikodarstellung für die Stadt Köln aus Sicht
der Feuerwehr. Anhand von konkreten Schadensfällen aus jüngster Zeit wird dies veranschaulicht.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Köln hinsichtlich der feuerwehrrelevanten Risiken im
interkommunalen Vergleich bundesweit knapp hinter Hamburg und mit deutlichem Abstand vor allen anderen Städten auf Platz 2 steht. Ursächlich hierfür sind die besonderen
Risiken des „Chemiegürtels“ und die besonderen Risiken des Verkehrs.
Die Risiken durch Naturkatastrophen und terroristische Aktionen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Wie in jeder anderen Stadt existieren auch in Köln Gefahrenquellen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger
Gefahren ist originäre Aufgabe der Feuerwehr, so weit es sich nicht um polizeiliche
1
Aufgaben der Gefahrenabwehr handelt (§ 1 FSHG ). Für die Bemessung der Feuerwehr ist folglich ein Überblick über die potentiellen Gefahren des Einsatzgebietes
erforderlich. Diesen Überblick erhält man sowohl durch analytische als auch empirische Verfahren. Dabei sind Qualität und Quantität der Gefahren und Risiken zu
ermitteln, d.h. es müssen sowohl die Art der Gefahren bekannt sein als auch die
Größenordnungen, mit denen diese Gefahren auftreten können. Beiden Aspekten
muss gleiche Priorität eingeräumt werden.
Für die Erarbeitung der in Köln möglichen Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung ist eine Strukturierung nach Risikogebieten hilfreich. Eine sinnvolle
Gliederung des Gesamtgebietes erfolgt nach infrastrukturellen Kriterien der Teilgebiete. Im Verlauf der folgenden Analyse soll nach Wohngebieten, Industriegebieten,
Mischgebieten und Verkehrsflächen unterschieden werden, weil die potentiellen
Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte in diesen Bereichen durch1
Wortlaut § 1 (1) FSHG (Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW): „Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um
Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Ereignisse
verursacht werden“
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
aus verschieden sind. Für die genannten vier Infrastrukturbereiche werden im Folgenden die jeweils spezifischen Risiken erarbeitet und einige real aufgetretene
Schadenszenarien skizziert.
2.1
Risiken in Gebieten mit Wohnbebauung
ABB. 2-1
AUSGEDEHNTER DACHSTUHLBRAND IN HISTORISCHER BEBAUUNG (FOTO: JASMIN)
Feuer in mehrgeschossigem Wohngebäude
Zahlreiche Anrufer meldeten einen Großbrand in der Annostraße in der Altstadt Süd. Beim
Eintreffen der Einsatzkräfte brannten das 3. Obergeschoss, das Dachgeschoss, sowie der
Spitzboden eines mehrgeschossigen Wohngebäudes. Sieben Menschen befanden sich in
akuter Lebensgefahr, wovon eine Person über einen Sprungretter, vier Personen über tragbare Leitern und eine Person mittels Fluchthabe über den verrauchten Treppenraum gerettet wurden. Eine Person stürzte beim Versuch ab, sich über ein Regenfallrohr in Sicherheit
zu bringen, und wurde schwer verletzt. Das Feuer wurde durch den Einsatz von 3 Wenderohren und 5 C-Rohren gelöscht.
Gasexplosion in Wohnhaus
Gegen 01:30 Uhr wurden die Bewohner in Neuehrenfeld durch eine heftige Explosion aus
dem Schlaf gerissen. Die Explosion hatte bei dem betroffenen dreigeschossigen Wohnhaus
zum großflächigen Einsturz des Daches und der darunterliegenden Geschosse bis zum ersten Obergeschoss geführt.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
Es konnten insgesamt sieben Menschen unter anderem über eine Drehleiter gerettet werden. Eine männliche Person wurde jedoch weiterhin vermisst. Deshalb wurden weitere
Kräfte, darunter das THW, ein Baustatiker, eine Rettungshundestaffel, mehrere LKW, ein
Radlader sowie drei Fachfirmen nachgefordert. Nachdem Teile einer Zwischendecke entfernt wurden, konnte die männliche Person gefunden werden. Für sie kam jede Hilfe zu
spät.
Fünf Brandtote bei einem Feuer am Heiligen Abend
In den frühen Morgenstunden des Heiligen Abends kam es am Clevischen Ring in Mühlheim zu einem Wohnungsbrand. Eine Wohnung im 2. Obergeschoss befand sich im Vollbrand. Eine Frau zog sich beim Versuch, Ihren Mann zu retten, Verbrennungen und eine
Rauchgasvergiftung zu. Ihr Mann konnte von der Feuerwehr gerettet werden, verstarb jedoch später an seinen schweren Verletzungen.
Der massive Brandrauch zog über den Treppenraum, sowie die Außenfassade auch in eine
Wohnung im 4. Obergeschoss, in welcher sich sieben Personen aufhielten. Von den genannten Personen schafften es lediglich zwei, sich auf einen Balkon zu retten. Für vier Personen, darunter zwei Kinder, kam jede Hilfe zu spät. Die fünfte Person erlitt eine schwere
Rauchvergiftung. Im Einsatz waren 4 Löschzüge, 5 Notärzte, 10 Rettungswagen, sowie
mehrere Notfallseelsorger.
Großalarm durch Kellerbrand in einem Mehrfamilienhaus
Mehrere Hausbewohnerinnen und Hausbewohner berichteten abends über Notruf von einem ausgedehnten Kellerbrand in ihrem Mehrfamilienhaus in Seeberg. Dichter schwarzer
Rauch hüllte das gesamte Eckhaus ein, als die Einsatzkräfte sieben Minuten später an der
Brandstelle eintrafen.
Umgehend leiteten sie unter Atemschutz einen Innenangriff für die Brandbekämpfung im
Keller und parallel hierzu eine Kontrolle der darüberliegenden Wohnungen ein. Im Keller
brannten mehrere offene Kellerverschläge, Autoreifen und Einrichtungsgegenstände. Die
Hitze im Keller war so groß, dass die vorgehenden Trupps keine Chance hatten, den Brand
von innen zu bekämpfen. Der Brand breitete sich daher rasch im Keller aus, so dass die
Rauchentwicklung weiter zunahm und Flammen aus den Kellerschächten schlugen.
Gleichzeitig meldeten sich einzelne Hausbewohnerinnen und Hausbewohner telefonisch bei
der Leitstelle und gaben an, dass bereits Rauch in die Wohnungen eingedrungen war. Der
Einsatzleiter entschied sich daher, alle Wohnungen des Brandobjektes zu räumen und die
Bewohnerinnen und Bewohner ins Freie zu bringen, wo sie in Bussen der Kölner VerkehrsBetriebe vom Rettungsdienst betreut werden konnten. Da auch aus dem Nachbarhaus
Rauch aus dem Keller drang, wurden auch hier alle Obergeschosse begangen. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Nachbarhauses konnten allerdings in ihren Wohnungen verbleiben.
Erst durch den Einsatz von Löschschaum konnte das Feuer eingedämmt werden. Der komplette Keller wurde schließlich bis zur Kellerdecke mit Schaum geflutet, wodurch die Rauchentwicklung deutlich zurückging. Zwei Bewohner wurden mit Verdacht auf eine Rauchvergiftung vorsorglich ins Krankenhaus transportiert. Weitere fünf Bewohnerinnen und
Bewohner konnten nach Untersuchung durch den Notarzt vor Ort verbleiben. Die Nachlöscharbeiten dauerten noch bis zum Mittag des Folgetages. Im Einsatz waren insgesamt
175 Einsatzkräfte vor Ort. Bis 23 Uhr wurden mehr als 60 Pressluftatmer und rund 2.000
Liter Schaummittel eingesetzt.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
Wohnungsbrand fordert zwei Verletzte und vier Tote
Zur Mittagszeit meldete ein Nachbar am 13. Dezember ein Feuer in einer Wohnung in
Worringen und informierte, dass ein pflegebedürftiger älterer Mann dort wohne. Eine Minute später meldete sich ein Paar aus der Dachgeschosswohnung und berichtete vom verrauchten Treppenraum. Der Leitstellendisponent forderte die beiden auf, in der sicheren
Wohnung zu bleiben und das Eintreffen der Feuerwehr abzuwarten. Die ersten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr fanden ein Sechs-Familien-Reihenhaus vor, bei dem heißer
schwarzer Rauch aus dem Treppenraum quoll und dessen linke Erdgeschosswohnung verraucht war. Der Anrufer wies die Einsatzkräfte auf den pflegebedürftigen Senior in der
Wohnung hin. Die Feuerwehr bahnte sich unter Atemschutz den Weg zur Wohnung durch
den Treppenraum und über ein Fenster auf der Hausrückseite. Das Wohnzimmer stand im
Vollbrand, die gesamte Wohnung war heiß und verraucht. Die Einsatzkräfte konnten den
Senior, der auf ein Sauerstoff-Beatmungsgerät und weitere Medikamentengaben angewiesen war, nur noch tot auf dem Boden liegend finden. Parallel dazu gingen weitere Feuerwehr-Einsatzkräfte durch den heißen Rauch in den Treppenraum vor, andere retteten das
Paar über die Drehleiter aus der Dachgeschosswohnung. Im Treppenraum fanden die Feuerwehrleute nach und nach drei Seniorinnen bewusstlos vor, die offensichtlich aus ihren
Wohnungen fliehen wollten und vom Rauch vergiftet worden waren. Sie wurden an der
Einsatzstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst wiederbelebt und in Krankenhäuser verbracht. Alle drei Seniorinnen erlagen in den nächsten Tagen ihren schweren Verletzungen
im Krankenhaus.
In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von
Menschenleben durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in
Wohngebäuden nicht allein durch das Feuer selbst, sondern in besonderem Maße
auch durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes bedroht sind:
• Bereits bei Kleinfeuern, die frühzeitig entdeckt und gemeldet werden und durch
Kräfte der Feuerwehr noch mit Kleinlöschgerät bekämpft werden können, sind
schwere Rauchvergiftungen möglich, beispielsweise im Schlaf oder bei unsachgemäßen Löschversuchen ohne Schutz vor Atemgiften.
• Zimmer- und Wohnungsbrände stellen insbesondere zur Nachtzeit eine besondere Gefährdung von Personen in den betroffenen und angrenzenden Wohnungen dar, da einerseits die meisten Wohnungen in der Nacht belegt sind, die Bewohner andererseits ein Feuer im Schlaf häufig nicht wahrnehmen. In vielen
Fällen muss die Menschenrettung mit Hilfe von Fluchthauben durch Brandrauch
hindurch oder über Leitern der Feuerwehr erfolgen. Die Brandbekämpfung wird
parallel dazu mit einem oder mehreren Strahlrohren durchgeführt, die alternativ
über den Treppenraum oder über Leitern vorgenommen werden können.
• Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung, die unter ungünstigen Umständen (z.B. bei geöffneten oder mit einem
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
Keil offengehaltenen Türen) zur Ausbreitung des Rauches nach oben und damit
zur Verqualmung weiter Gebäudeteile und zur akuten Gefährdung einer Vielzahl
von Personen führen kann. Neben der Eigengefährdung des Einsatzpersonals
in Kellern ist ein besonderes Augenmerk der Einsatzkräfte auf Gefahrenquellen
durch gelagerte Gefahrstoffe (Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen, Druckgasflaschen usw.) zu richten.
• Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung auf
benachbarte Gebäude oder Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz der
Feuerwehr zum Schutz umliegender Objekte erforderlich, gleichzeitig müssen
häufig durch Rauch, Funkenflug oder Flammenüberschlag bedrohte benachbarten Objekte zeitweise vorsorglich geräumt werden, um die Gefährdung von Personen völlig ausschließen zu können. Dies bedeutet wiederum einen hohen
Personalbedarf zu einem frühen Zeitpunkt des Einsatzgeschehens.
• Bei Häusern mit Gasversorgung ist trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich die Möglichkeit der Verpuffung oder Explosion gegeben. Dabei kann es zum Einsturz des gesamten Gebäudes kommen, und unter den
Trümmern kann eine Vielzahl von Personen verschüttet sein. Die Feuerwehr
muss innerhalb der gesetzten Hilfsfrist in der Lage sein, Einsatzkräfte und
Einsatzmittel für Suche und Rettung am Schadensort zum Einsatz zu bringen
und eine konsequente Sicherung der eigenen Kräfte durchführen, die den Rettungseinsatz erst ermöglicht. Dies umfasst ggf. auch die Sicherung benachbarter, nur teilweise betroffener Objekte zum Schutz der Bewohner und zum Eigenschutz.
• Einstürze können auch durch Überalterung oder Baufälligkeit von Gebäuden
oder durch unzureichende Abstützungen bei Baumaßnahmen am Gebäude
oder an benachbarten Gebäuden, z.B. neben Baugruben, auftreten. Die von der
Feuerwehr einzuleitenden Rettungs- und Sicherungsmaßnahmen entsprechen
den im vorausgegangenen Punkt genannten.
Bürogebäude und -räume sind in der Regel ähnlich wie Wohngebäude und Wohnungen einzuschätzen. In Bürobereichen ist tagsüber zumeist eine größere Anzahl
von Personen als in Wohnungen gefährdet, die jedoch bedingt durch den Arbeitsbetrieb wachsam und umsichtig sind und deshalb Brände frühzeitig entdecken. Zur
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
Nachtzeit sind selten Personen gefährdet. Eine Brandentdeckung und -meldung erfolgt dann aber naturgemäß zu einem sehr späten Zeitpunkt, wenn keine automatischen Brandmeldesysteme installiert sind.
Bei allen Einsätzen zeigt sich, dass die Installation von Heimrauchmeldern in ganz
erheblichem Maße zur Vermeidung oder Verminderung insbesondere von Personenschäden, aber auch von Sachschäden führt. Betroffene Personen bekommen
mögliche Gefahren sehr früh mit oder werden ggf. aus dem Schlaf geweckt, und
auch dann, wenn in den betroffenen Bereichen keine Personen anwesend sind,
werden die Rauchmelder von Nachbarn wahrgenommen, die dann die Feuerwehr
alarmieren. Selbst dies geschieht deutlich schneller als ohne Heimrauchmelder.
2.2
Risiken in Gewerbegebieten und Gebieten mit Mischbebauung
ABB. 2-2
EINSATZ UNTER CHEMIKALIENSCHUTZANZUG BEIM AUSTRITT VON SALZSÄURE AUS EINEM TANK-LKW
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
Feuer in einer Lackiererei
Am späten Abend kam es zu einem Brand in einer Lackiererei. Dort war es zunächst zu einem Feuer in einer Lüftungsanlage gekommen. Noch vor Eintreffen der Berufsfeuerwehr
kam es zu einer Verpuffung und einer Brandausbreitung auf die gesamte Lackiererei. Es
wurde die Alarmstufe FEUER 4 und Großalarm ausgelöst. Durch den Einsatz von mehreren C-Rohren, sowie von B-Rohren und Schaumrohren konnte das Feuer gelöscht und ein
Übergreifen auf benachbarte Gebäude verhindert werden.
Rettung einer verschütteten Person
Bei Ausschachtarbeiten auf einer Baustelle befand sich ein Arbeiter in einer 5 Meter tiefen
Baugrube. Als Erdreich nachrutschte, wurde dieser bis zum Bauch verschüttet. Zusätzlich
schob sich hölzernes Schalmaterial über ihn. Die Einsatzkräfte sicherten die Baugrube mit
Material des Abrollbehälters Bauunfälle und verschafften sich einen ersten Zugang zum
Patienten. Nach der medizinischen Erstversorgung wurde das Erdreich mittels Eimerkette
aus der Baugrube entfernt. Nach fast zwei Stunden konnte die verletzte Person aus der
Baugrube befreit werden.
Feuer in Müllberg
Ein Brand in einer Halle für den Umschlag und die Zwischenlagerung von Haus- und
Sperrmüll führte zu einem Großeinsatz der Feuerwehr. Die zuerst alarmierten Einheiten
der Feuerwehr nach Einsatzstichwort „FEUER 1“ erhöhten das Einsatzstichwort schnell
auf FEUER 2 und FEUER 3 und forderten zudem wegen der starken Rauchentwicklung
Messfahrzeuge an. Die Lokalisierung des Brandherds in den Müllbergen in der Halle erwies sich als sehr schwierig, da zunächst wenig Flammenschein, aber viel Rauch in einem
etwa 300 m² großen Bereich festzustellen war. Der Müll war dort etwa 8 m hoch getürmt.
Durch diese Müllberge mussten sich die Einsatzkräfte mit schwerem Gerät, mehrere firmeneigene Greifbagger und Radlader, durcharbeiten, um sämtliche Brand- und Glutnester
auseinanderziehen und ablöschen zu können. Erst am Abend konnte „Feuer aus“ gemeldet
werden. Während der gesamten Einsatzdauer waren Messfahrzeuge der Feuerwehr im Einsatz, die das vom Brandrauch betroffene Gebiet im linksrheinischen Kölner Norden mehrfach abfuhren und kontrollierten. Trotz der oftmals intensiven Geruchsbelästigung lagen
fast alle Messwerte der Feuerwehr unterhalb der Nachweisgrenze. Von den bis zu 80 Einsatzkräften der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr Köln und den Baggerführern des Abfallsortierbetriebs wurden innerhalb der knapp 13 Stunden Einsatzdauer rund 2.000 Kubikmeter Müll umgeschichtet und abgelöscht. Das angefallene kontaminierte Löschwasser
wurde aufgefangen, abgepumpt und einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.
Brand einer Lagerhalle in Ossendorf
Der Brand einer leerstehenden Lagerhalle führte zu einem Großalarm bei der Feuerwehr
Köln. Die Auswirkungen des Feuers auf ein angrenzendes Möbelhaus konnten dabei durch
den raschen Einsatz der Feuerwehr verhindert werden. Gegen 14:15 Uhr meldeten mehrere Anruferinnen und Anrufer der Leitstelle ein Feuer. Wegen der starken Rauchentwicklung
wurde bereits während der Anfahrt der ersten Kräfte die Alarmstufe erhöht. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte brannte das gesamte Lagergebäude auf einer Fläche von etwa 2000
Quadratmetern bereits in voller Ausdehnung. Sofort wurde Großalarm ausgelöst, um die
Ausweitung des Schadens auf ein angrenzendes Möbelhaus zu verhindern. Ein umfassender
Löschangriff über fünf Wenderohre, drei B-Rohre und sieben C-Rohre zeigte rasch Wirkung. Die Besucherinnen und Besucher des Möbelhauses mussten während der Löscharbeiten kurzzeitig das Gebäude verlassen. Parallel zur Brandbekämpfung wurden weiträumige
Schadstoffmessungen an 18 Messpunkten im Umfeld der Rauchgaswolke vorgenommen.
Besonders erschwerend für die Einsatzkräfte waren die Witterungsbedingungen durch die
hohen Außentemperaturen. Es mussten zusätzliche Einsatzreserven aus dem gesamten
Stadtgebiet an die Einsatzstelle herangeführt werden. Am Einsatz waren insgesamt zehn
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
Löschzüge von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr mit über 200 Einsatzkräften aus dem
gesamten Stadtgebiet beteiligt.
Chemieeinsatz am Güterbahnhof in Gremberg
Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn entdeckte am Morgen weißen Rauch unter einem mit
Gefahrgut beladenen Kesselwaggon. Er verständigte umgehend die Feuerwehr. Der Kesselwaggon hatte ein Gesamtgewicht von 80 t, war mit 59 t 70-prozentiger Wasserstoffperoxidlösung beladen und befand sich inmitten weiterer Güterwaggons. Das Produkt trat aus
und versickerte im Erdreich. Die Holzschwellen unterhalb des Kesselwaggons hatten sich
durch die chemische Reaktion bereits entzündet und brannten beim Eintreffen der Feuerwehr. Um eine weitere Brandausbreitung auf den gesamten Kesselwagen und damit eine
weitere Erwärmung des Produktes zu verhindern, löschten die Einsatzkräfte das Feuer sehr
schnell mit Pulver. Ein Trupp unter Chemieschutzanzügen fing etwa 80 Liter des ausgelaufenen Produkts auf. Mit zwei Wasserwerfern konnte der Kesselwaggon soweit gekühlt werden, dass der sinkende Innendruck die Schließung eines defekten Kugelhahns ermöglichte.
Die hinzu gerufenen Mitarbeiter der Herstellerfirma öffneten zur weiteren Druckentlastung
den Domdeckel und mischten anschießend dem Wasserstoffperoxid einen Stabilisator zu, so
dass der Einsatz nach sechs Stunden beendet werden konnte.
Auslaufende Salzsäure in Lövenich
Die Leitstelle der Feuerwehr Köln wurde um 12:18 Uhr über einen tropfenden Tanklastwagen mit Gefahrgut im Industriegebiet Lövenich informiert. Auf dem Hof eines KfzBetriebes trat aus einem mit 21.000 Litern konzentrierter Salzsäure gefüllten Tankauflieger
Gefahrgut aus. Als erste Maßnahme schlugen die Einsatzkräfte die deutlich sichtbare
Schadstoffwolke mittels Wasser nieder. Außerdem kontrollierten und räumten sie die umliegenden Firmen. Durch den Produktaustritt wurde zum Glück niemand verletzt. Da ein
Abdichten der Leckage nicht möglich war, musste die Salzsäure mit Unterstützung der
Werkfeuerwehr Currenta Dormagen in einen anderen Tankwagen umgepumpt werden. Um
die Salzsäuredämpfe niederschlagen zu können, wurden pro Minute 5.000 Liter Wasser abgegeben, das über insgesamt 2.400 Meter lange Schläuche herangeführt werden musste.
Vorsorglich führte die Feuerwehr Messungen im näheren und weiteren Umfeld der
Einsatzstelle durch. Es konnten zwar Geruchswahrnehmungen gemacht werden, eine Gefährdung bestand jedoch nicht. Von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr Köln waren 140
Kräfte im Einsatz. Der Einsatz endete in der folgenden Nacht gegen 1 Uhr.
Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch die Ansiedlung einer Vielzahl unterschiedlichster kleiner und mittelständischer Betriebe gekennzeichnet. Die Palette
der Branchen reicht vom Supermarkt oder Baumarkt über Speditions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetrieben aller Art bis hin zu metallverarbeitenden oder chemischen Betrieben. Bei Bränden in Gewerbegebieten ist daher mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Risiken zu rechnen, die nicht immer im Voraus
bekannt sein können. Daneben sind in Gewerbegebieten Einsätze mit Technischer
Hilfeleistung und zur Beseitigung von Gefahren durch chemische Stoffe verschiedenster Art zu erwarten.
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
2.2.1
Brände
Brände in Gewerbegebieten werden am Tage normalerweise frühzeitig entdeckt,
da Personen aus verschiedenen Gründen zugegen sind. Nachts und an Wochenenden können unter Umständen Großbrände entstehen, beispielsweise dann,
wenn der Betrieb unbesetzt ist, nicht über eine Brandmeldeanlage verfügt und das
Feuer deshalb eine relativ lange Vorbrenndauer hat.
Brände in Lager- und Produktionshallen führen immer wieder zu ausgedehnten
Einsätzen, da durch ihre weitläufige Konstruktion eine schnelle Brandausbreitung
auf weite Bereiche der Hallen begünstigt oder zumindest nicht unterbunden wird.
Bei vielen Einsätzen in Gewerbegebieten muss von der Feuerwehr erkundet werden, ob Gefahrstoffe beteiligt sind. Dies gilt nicht nur für Betriebe, die bekanntermaßen chemische Stoffe verarbeiten, sondern auch für die meisten anderen Wirtschaftszweige, da auch dort gefährliche Stoffe und Güter, oftmals auch in bedeutenden Mengen, gehandhabt und gelagert werden.
Brände in größeren Objekten müssen oft mit sehr großen Wassermengen gelöscht
werden, so dass die Feuerwehr zusätzlich mit zwei Problemen konfrontiert wird,
nämlich zum einen mit der Sicherstellung der Löschwasserversorgung ggf. über
lange Wegstrecken und zum anderen mit der Rückhaltung kontaminierten Löschwassers. Da beide Aufgaben zudem zeitkritisch abzuarbeiten sind, ist es erforderlich, auch für diese Situationen geeignetes Material und Personal bereitzuhalten.
Da bei allen Wasserversorgern aus verschiedenen Gründen (Hygiene, Wirtschaftlichkeit, …) ein deutlicher Trend zu weniger Hydranten und zu Wasserleitungen mit
geringeren Querschnitten, also auch geringeren Wasserleistungen zu erkennen ist,
werden Brände in Gewerbegebieten zukünftig wesentlich häufiger als bisher einen
hohen Aufwand für eine ausreichende Wasserversorgung über lange Wegstrecken
durch die Feuerwehr erfordern.
2.2.2
Technische Hilfeleistungen
Technische Hilfe durch Einsatzkräfte der Feuerwehr, häufig mit Menschenrettung
verbunden, ist in Gewerbegebieten vor allem am Tage während des laufenden Be-
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
triebs der Unternehmen erforderlich. Die Feuerwehr wird vorrangig zu Unfällen mit
Maschinen und bei der Verlastung von Gütern und Waren gerufen. Es handelt sich
dabei oftmals um Einsätze, für die die Feuerwehr zur Menschenrettung in dieser
Situation geeignetes „ schweres Gerät“ - dies sind vor allem Rüstwagen und Kran
mit hydraulischem Rettungsgerät und Rüstmaterial - sowie entsprechend geschulte
Einsatzkräfte vorhalten muss.
2.2.3
Umweltschutzeinsätze
In Betrieben, in denen gefährliche Stoffe und Güter gehandhabt und gelagert werden, besteht immer die Möglichkeit des unsachgemäßen Umgangs oder des Unfalls. Die Feuerwehr muss für den Einsatz bei Austritt von Gefahrstoffen aller Art,
auch in größeren Mengen, ausgerüstet und ausgebildet sein. Dies gilt ganz besonders in der Chemiestadt Köln, in der nicht nur Werke der chemischen Großindustrie mit eigener Werkfeuerwehr, sondern auch mittelständische und kleinere Betriebe angesiedelt sind.
In Gebieten mit Mischbebauung treten naturgemäß alle bisher behandelten Risikoschwerpunkte auf. Es entstehen dadurch zwar keine neuen Gefahren und Risiken,
ein Einsatz der Feuerwehr muss aber in der Regel mit mehr Personal durchgeführt
werden, um die Umgebung um die Einsatzstelle herum effektiv sichern und schützen zu können. Dies gilt in den meisten Fällen, aber nicht ausschließlich, für den
Schutz von Anwohnern bei (ausgedehnten) Bränden in Betrieben oder Hallen. Auch
bei Bränden in Wohngebäuden müssen angrenzende Industrieobjekte durch die
Feuerwehr effektiv geschützt werden können. Diese Leistungsanforderungen müssen bei der Bemessung der Feuerwehr berücksichtigt werden.
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
2.3
Risiken in Anlagen der Großindustrie
ABB. 2-3
BRAND EINES TANKS MIT ACRYLNITRIL IM KÖLNER NORDEN
Brand eines Acrylnitril-Tanks bei der Firma Ineos
Durch eine Leckage an einer Äthylenleitung kam es an einem Flansch zu einem Gasaustritt. Das Gas entzündete sich und der Brand griff auf einen daneben stehenden Tank mit
knapp 3000 m³ Acrylnitril über. Ein weiterer Tank befand sich zusätzlich im gefährdeten
Bereich und drohte in Brand zu geraten. Die Werkfeuerwehr leitete umfangreiche Brandbekämpfungs- und Kühlungsmaßnahmen ein, die durch Kräfte der Feuerwehr Köln unterstützt wurden. Hierzu gehörte auch der Aufbau einer ausreichenden Löschwasserversorgung. Zusätzlich wurden Einheiten zur technischen Einsatzleitung alarmiert und Oberbeamte des Alarmdienstes in der Werkseinsatzleitung sowie als Luftbeobachter eingesetzt. Im
Führungs- und Schulungszentrum der Feuerwehr Köln wurde ein Führungsstab unter Leitung des Direktors der Berufsfeuerwehr zur Koordination aller Maßnahmen auf dem Kölner Stadtgebiet eingerichtet. Zur Schadstoffmessung wurden diverse Messfahrzeuge im
Kölner Stadtgebiet eingesetzt. Diese detektierten erhöhte Schadstoffkonzentrationen, woraufhin die Bevölkerung mittels Sirenen, Radiodurchsagen und Warnfahrzeugen aufgefordert wurde, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Durch einen massiven Löschangriff
mit 31.000l/min konnten die Flammen schließlich gelöscht werden. Der Tank wurde anschließend gesichert und umgepumpt.
Im Einsatz befanden sich 10 von 11 Löschzügen der Berufsfeuerwehr Köln, das Löschboot
10-2 sowie 18 von 24 Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr. Die verbleibenden Einheiten besetzten die verwaisten Feuerwachen im Kölner Stadtgebiet. Der Einsatz dauerte
insgesamt 11 Tage.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
Schadstoffaustritt im Chemiepark Merkenich
Durch eine Betriebsstörung kam es im Chemiepark Merkenich zu einer Freisetzung von
Schwefelwasserstoff und Schwefeldioxid. Beide Stoffe sind Atemgifte, die bei erhöhter Konzentration Lungenschäden verursachen können. Schwefelwasserstoff kann aber schon bei
sehr geringen, ungefährlichen Konzentrationen durch seinen typischen Geruch nach faulen
Eiern wahrgenommen werden. Aufgrund dieses Geruchs wurde die Feuerwehr Köln zu
mehreren Einsatzstellen gerufen, wo jedoch nach Eintreffen keine Feststellung gemacht
werden konnte. Im Zuge dessen wurde die Feuerwehr unter anderem zu einer Grundschule
gerufen, wo Schulkinder über Übelkeit und Atembeschwerden klagten. Auch hier konnte
nach dem Eintreffen keine erhöhte Konzentration festgestellt werden, jedoch wurden die
Kinder rettungsdienstlich betreut und zum Teil in Kinderkliniken verbracht. Es wurden insgesamt 50 Einsatzkräfte mit 23 Fahrzeugen eingesetzt. Hierunter befanden sich 8 Rettungswagen, 3 Notarzteinsatzfahrzeuge und 5 Messfahrzeuge.
Brand eines Toluol-Tanks in der Shell-Raffinerie Godorf
Am Nachmittag genau um 15.00 Uhr wurde die Leitstelle der Feuerwehr Köln von einer
Vielzahl von Anrufern über einen lauten Knall und eine Rauchentwicklung aus dem Bereich
der Rheinland Raffinerie informiert. Zunächst wurde mit dem Einsatzstichwort „Explosion“ eine Vielzahl von Einsatzkräften der Feuerwehr Köln zum Werksgelände entsandt.
Ein Toluol-Tank mit ca. 4000 m³ Inhalt war aus ungeklärten Gründen in Brand geraten.
Die Werkfeuerwehr hatte beim Eintreffen der Kräfte der Feuerwehr Köln bereits mit einem
massiven Löscheinsatz begonnen.
Aufgrund der starken Rauchentwicklung entschloss sich die Einsatzleitung der Feuerwehr
in der Umgebung des Werkes die Sirenen auszulösen, um die Bevölkerung auf aktuelle Radiomeldungen zum Ereignis hinzuweisen. Neben einer sofortigen Lufterkundung aus einem
Hubschrauber wurde auch ein umfassender Messeinsatz begonnen. Im Führungs- und
Schulungszentrum der Feuerwehr etablierte sich bereits kurz nach dem Ereignis eine rückwärtige Einsatzleitung. Aus dieser Einsatzleitung heraus wurde auch der Messeinsatz geführt. Messfahrzeuge erkundeten im unmittelbaren und mittelbaren Bereich um das Werksgelände und führten Luftmessungen durch. Alle Messungen lagen deutlich unterhalb aller
gesundheitsrelevanten Grenzwerte. Die gemessenen Werte waren gerade eben technisch
messbar.
Vor Ort eingesetzt bzw. in Bereitschaft gehalten waren Einsatzkräfte von 5 Berufsfeuerwehrwachen und 14 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Köln. Insgesamt waren 287
Einsatzkräfte der Feuerwehr Köln eingesetzt, davon 130 ehrenamtliche Kräfte.
Luftmessungen wurden die ganze Nacht über und am Folgetag durchgeführt, um auch bei
den folgenden Arbeiten weiterhin eine Gefährdung für die Bevölkerung auszuschließen.
Köln ist eine bedeutende Industriemetropole. Besonders hervorzuheben ist der sogenannte „ Kölner Chemiegürtel“ mit über 60 Betrieben, die der Störfallverordnung
unterliegen, und einer Vielzahl von weiteren Unternehmen derselben Branche in allen denkbaren Größenordnungen. Andere wichtige Unternehmen sind im Fahrzeug- und Maschinenbau, in der Elektrotechnik und in der Feinmechanik angesiedelt. Darüber hinaus existieren in Köln zahlreiche Speditionsunternehmen mit ausgedehnten Lager- und Umschlagstationen, in denen die gesamte Palette des Gü-
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
tertransportes abgefertigt wird. Gefährdungen durch Betriebe der Großindustrie
sind mit denen in Gewerbegebieten vergleichbar, für den „ worst case“ ist bei der
Frage der Bemessung einer Feuerwehr jedoch eine andere Größenordnung der
Schadenlage mit großflächigen, zum Teil stadtteilweiten Auswirkungen zu kalkulieren. Einige der Risiken aus diesem Bereich seien hier beispielhaft angeführt:
• 22 Chemiebetriebe mit erweiterten Pflichten nach Störfallverordnung (SevesoIII-Richtlinien)
• Über 60 weitere Chemiebetriebe auf dem Stadtgebiet
• Produktion und Verarbeitung von hunderten verschiedener chemischer Produkte, darunter auch große Mengen gefährlicher gasförmiger Grundchemikalien
wie Ammoniak, Salzsäure, Blausäure, Vinylchlorid, Phosgen, u.v.m.
• (Zwischen-)Lagerung dieser und anderer Chemikalien und Mineralölprodukte in
Tanks (z.B. Schwimmdachtanks, Kugelgasbehälter) mit tausenden Kubikmetern
Fassungsvermögen
3
• In Köln steht der mit 105.000 m Fassungsvermögen (105 Millionen Liter) zweitgrößte Rohöltank Europas.
Viele der in Köln vorzuhaltenden Einsatzmittel und Einsatzkräfte begründen sich
aus diesem Gefahrenpotenzial. Dazu gehören beispielsweise:
• Werkfeuerwehren
In 10 Großbetrieben in Köln, vornehmlich der chemischen Industrie, aber auch
am Flughafen, bei Ford oder an der Uni-Klinik werden wegen dieser hohen Risiken Werkfeuerwehren vorgehalten. Sie sind in ihrem begrenzten Bereich originär zuständig. Sie werden für schnelle Eingreifzeiten und für die Fach- und
Ortskunde vor Ort vorgehalten, sind jedoch in der Regel nur für Ereignisse bis
zu einer bestimmten Größenordnung ausgestattet. Daher ist eine Unterstützung
durch die öffentliche Feuerwehr regelmäßig erforderlich. Sie muss daher Personal und Technik auch für diese Ereignissen vorhalten.
• Leitstelle
Eine wichtige Bemessungsgröße für die personelle Besetzung der Leitstelle der
Feuerwehr Köln ist ein Störfall in der chemischen Industrie mit massivem Gefahrstoffaustritt. Für die unverzügliche Bearbeitung eines solchen Ereignisses,
das u.a. die Warnung der Bevölkerung durch Sirenen, Radiodurchsagen und
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Brandschutzbedarfsplan 2014
Warnfahrzeuge erfordert, sind anfänglich mindestens 10 Mitarbeiter in der Leitstelle notwendig.
• Einsatzmittel und -personal
Hieraus begründen sich die entsprechenden Einsatzmittel der Feuerwehr Köln
für besonderen Bereichen oder Einsatzlagen. Da diese Art der Einsätze relativ
selten ist, werden die Einsatzmittel häufig als Abrollbehälter („ Container“ ) vorgehalten, die auf Wechselladerfahrzeugen verlastet werden können. Zu den Abrollbehältern zählen z.B. Einsatzmittel für den Gefahrguteinsatz, für die Dekontamination von Personen und Material, Schadwasserrückhaltung u.v.m. Des
Weiteren werden Einheiten wie Messfahrzeuge, Messleitfahrzeuge oder die
Analytische Task Force vorgehalten.
2.4
Risiken auf Verkehrsflächen
ABB. 2-4
PKW GEGEN STRAßENBAHN – PERSON EINGEKLEMMT – EINSATZ DES RÜSTZUGS
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
Durch seine zentrale Lage im bundesdeutschen Verkehrsnetz ist Köln ein Schwerpunkt des nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehrs. Die Hauptverkehrswege in der Region Köln gehören zu den am stärksten frequentierten in
Deutschland und Europa. Dieses Gefährdungspotential durch hohes Transportaufkommen muss bei der Bemessung der Kölner Feuerwehr Berücksichtigung finden
und sei im Folgenden dargestellt. Generell ist festzustellen, dass in allen Bereichen
der Verkehrsinfrastruktur Unfälle wahrscheinlich sind, die einen hohen technischen
Aufwand zur Personenrettung erfordern (z.B. Befreiung eingeklemmter Personen
durch Krane, besonderes Rüstmaterial oder besondere hydraulische Rettungsgeräte) oder bei denen mit großen Mengen an gefährlichen Gütern zu rechnen ist (Vorhaltung von Material, Spezialeinheiten für Messen, Dekontamination, chemische
Analytik, Schadwasserrückhaltung, Spezialausbildung von Einsatzkräften, ggf.
Warnung der Bevölkerung).
2.4.1
Straße
LKW Unfall auf der Autobahn A3
Feuerwehr und Rettungsdienst wurden zu einem Verkehrsunfall auf der Autobahn A3 in
Höhe der Anschlussstelle Königsforst gerufen. Beteiligt waren drei LKW, von denen zwei
stark verformt und ineinander verkeilt waren. Beide Fahrer waren in ihren Fahrerhäusern
eingeklemmt. Unter Einsatz eines Löschzuges sowie beider Rüstzüge wurden die Fahrer befreit. Einer der Fahrer trug schwere Verletzungen davon. Für den zweiten Fahrer kam jede
Hilfe zu spät.
Drei eingeklemmte Personen
Ein mit fünf Personen besetzter PKW verunglückte in Volkhoven. Das Fahrzeug war gegen
eine Straßenlaterne geprallt. Die Fahrerin und ein zwölfjähriges Kind konnten das Auto
selbständig verlassen. Das Kind hatte keinerlei Verletzungen, die Frau wurde mit leichten
Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Die restlichen drei Erwachsenen waren schwer
verletzt und mussten von der Feuerwehr mit hydraulischem Rettungsgerät befreit werden.
Alle drei Eingeklemmten hatten so schwere Verletzungen, dass jederzeit eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintreten konnte. Zwei Notärzte stabilisierten den Kreislauf
aller Drei, so dass eine möglichst schonende Rettung durchgeführt und eine sogenannte
„Crashrettung“ verhindert werden konnte. Dennoch war Eile geboten. Die Einsatzkräfte
arbeiteten von beiden Seiten gleichzeitig mit je einem hydraulischen Rettungssatz und befreiten innerhalb von 30 Minuten alle drei Personen. Der Rettungsdienst transportierte sie
ins Krankenhaus.
Brennender Wasserstoff-Transporter
Einen Einsatz mit 217 Einsatzkräften aus Köln, dem Erftkreis, dem Rhein-Sieg-Kreis und
aus Bonn hatte ein Unfall auf der Autobahn A 1 bei Köln-Lövenich zur Folge. Ein mit
Holzpaletten beladener 7,5-Tonnen-Lkw war auf einen mit Wasserstoff beladenen Gefahrgut-Lkw aufgefahren. Das Führerhaus des aufgefahrenen Lkw fing sofort Feuer. Der Fahrer konnte trotz der Rettungsversuche von Passanten nicht lebend bereit werden.
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
Gefahrenschwerpunkt waren die Wasserstofftanks, aus denen bereits Wasserstoff brennend
austrat. Sollte die Behälterwand auf Grund starker Überhitzung dem Innendruck nicht
mehr standhalten, so käme es zu einer gewaltigen Explosion. Aus diesem Grund mussten
die Behälter ständig gekühlt werden. Hierzu wurden vier Wasserwerfer eingesetzt, um das
Einsatzpersonal nicht unnötig zu gefährden. Zur Sicherheit wurden Wohnhäuser im Umkreis von etwa 250 m evakuiert. Davon waren rund 500 Personen betroffen. Die vorbeiführende Bahnlinie wurde gesperrt.
Erst nach über 14 Stunden Kühlung und kontrolliertem Abbrennen des ausströmenden
Wasserstoffs konnte der Wasserstoffaustritt mit einem Blindstopfen gestoppt werden. Die
Einsatzkräfte waren mit insgesamt 70 Fahrzeugen vor Ort, darunter 20 Tanklöschfahrzeugen, um ausreichend Wasser an die Einsatzstelle zu bringen. Zusätzlich wurden mehrere
Kilometer Schlauchleitung verlegt. Die Autobahn zwischen Kreuz Köln Nord und KölnWest blieb für 17 Stunden gesperrt.
Das Straßenverkehrsaufkommen lässt sich grob in zwei Teile gliedern:
1. Der Personen-Individualverkehr wird zu großen Teilen durch rund 350.000 Be2
rufspendler und die Vielzahl von Besuchern verursacht, die täglich die Stadt anfahren und wieder verlassen.
2. Als bedeutender Standort der Chemischen Industrie, des Fahrzeug- und Maschinenbaus sowie der Feinmechanik und Elektrotechnik werden die Straßen in
und um Köln von einem Strom von Zulieferern und Abholern frequentiert.
Rund 360.000 Fahrzeuge passieren täglich den Kölner Autobahnring, der damit der
höchstfrequentierte in Deutschland ist. Etwa 15 % entsprechend über 50.000 dieser Fahrzeuge sind Lkw, die wegen der Dichte an Chemiestandorten in Köln überdurchschnittlich häufig mit Gefahrgütern beladen sind. Auf dem Kölner Autobahnring finden im Durchschnitt jeden Tag 28 Unfälle statt. Aktuelle Prognosen erwarten
eine Zunahme des Verkehrsaufkommens auf dem Kölner Autobahnring bis 2025
um 85 % auf dann über 660.000 Fahrzeuge täglich.
Für die besondere Gefährdungslage auf Kölner Straßen sind daher folgende Punkte zu berücksichtigen:
• Die üblichen Risiken des Straßenverkehrs (Verkehrsunfälle mit verletzten
und eingeklemmten Personen) sind in Köln mit einer höheren Wahrscheinlichkeit anzusetzen.
• Das Transportaufkommen durch Gefahrguttransporte ist in Köln als einem
der größten deutschen Chemiestandorte signifikant höher als in den meisten
übrigen Teilen des deutschen Straßenverkehrsnetzes. Dadurch ist auch hier
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
eine höhere Unfallwahrscheinlichkeit zu kalkulieren. Die besonderen Umstände bei Unfällen mit Gefahrguttransporten erfordern die Vorhaltung von
Einsatzkräften der Feuerwehr, die für den Einsatz mit Gefahrgut besonders
ausgebildet und mit den entsprechenden Einsatzmitteln ausgestattet sind.
Neben diese Risiken werden in Köln Abschnitte von Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen in Tunneln geführt (u.a. A 4 zwischen Zoobrücke und AK Ost, A
1 Höhe Lövenich, Rheinuferstraße Höhe Altstadt), die bei Verkehrsunfällen mit Gefahrstoff oder Brand für die Personen im Tunnel besondere Gefahren und für die
Einsatzkräfte besondere Herausforderungen mit sich bringen.
2.4.2
Schiene
Brennende Lok im Hauptbahnhof
Am Nachmittag fuhr eine Elektrolok brennend in den Kölner Hauptbahnhof ein und stand
auf Gleis 9. Die Rauchentwicklung aus dem Führerhaus war erheblich und verrauchte den
gesamten Bereich der Bahnsteige. Aus diesem Grund wurde der Hauptbahnhof systematisch evakuiert. Die brennende Lok konnte durch den Einsatz von zwei Angriffstrupps unter
Atemschutz gelöscht werden. 40 Minuten nach Einsatzbeginn konnte der Hauptbahnhof
wieder freigegeben werden.
Person unter Zug
In der Nacht war eine männliche Person am Hansaring vor eine langsam fahrende S-Bahn
gefallen. Die Person hatte Kopfverletzungen und war zwischen Teilen der Bremsanlage
und dem Bahnsteig eingeklemmt. Nach der Erstversorgung durch eine Notärztin wurde die
34 t schwere S-Bahn im vorderen Bereich mit Hydraulikhebern einseitig angehoben, sodass
die schwer verletzte Person befreit werden konnte. Anschließend wurde der Patient vom
Rettungsdienst in ein Krankenhaus der Maximalversorgung gebracht.
Feuer U-Bahn
Gegen 20 Uhr kam es in einer U-Bahn im Bereich des U-Bahnhofs Piusstraße zu einer
Rauchentwicklung. Bei Eintreffen der Berufsfeuerwehr war die U-Bahn bereits in Richtung
Innenstadt weitergefahren. In Absprache mit den Kölner Verkehrsbetrieben wurde die
Bahn an der Haltestelle Severinstraße gestoppt. Durch den dort bereitstehenden Löschzug
wurde der Brand gelöscht und die Bahn stromlos geschaltet. Die Fahrgäste hatten die
Bahn bereits verlassen. Anschließend wurde der Zug unter der Aufsicht der Berufsfeuerwehr abgeschleppt.
Güterzug mit Flusssäure verunglückt
Am Morgen kam es zu einem Auffahrunfall zweier Güterzüge in einem Waldstück bei Humboldt-Gremberg. Dabei wurden mehrere Waggons ineinander geschoben und 11 Waggons
aus den Gleisen gehoben. Ein mit Flusssäure gefüllter Kesselwagen3 wurde dabei zwischen
2
3
Täglich etwa 250.000 Einpendler und 100.000 Auspendler (Quelle: IT.NRW über IHK Köln)
Flusssäure ist in mehrerer Hinsicht ein sehr gefährlicher Stoff. Sie ist ein Gas und wird üblicherweise in Wasser gelöst transportiert, kann aber aus der wässrigen Lösung ausgasen
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
einem Schüttgutwagen und einem Kesselwagen mit Natronlauge eingekeilt und verformt.
Nach Durchführung der Absperrmaßnahmen und einer umfassenden Erkundung wurde im
Einsatzleitwagen der Berufsfeuerwehr ein Führungsstab zusammengerufen, der die umfangreichen Bergungsmaßnahmen unter Führung der Berufsfeuerwehr koordinierte. Es
wurde eine umfassende Wasserversorgung hergestellt, um im Falle eines Austritts von
Flusssäure Dämpfe niedergeschlagen zu können. Die Bergungsmaßnahmen konnten 40
Stunden nach dem Schadenereignis abgeschlossen werden.
Der Schienenverkehr in Köln ist wie in anderen Großstädten in mehrere Bereiche
zu gliedern. Dies sind der Verkehrsbetrieb der Deutschen Bahn AG, der Eisenbahnbetrieb der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) und der Betrieb des innerstädtischen öffentlichen Personennahverkehrs durch die Kölner VerkehrsBetriebe (KVB), die zum Teil auf HGK-Streckennetz fahren. Dieser Teil könnte
zwar dort, wo er überirdisch als Straßenbahn geführt wird, auch durch erweiterte
Einsatzmaßnahmen im Bereich des Straßenverkehrs abgedeckt werden. Die Straßenbahn wird in Köln jedoch in weiten Teilen des Stadtgebietes als U-Bahn geführt
und soll gesondert betrachtet werden, weil ein unterirdischer Streckenverlauf in
Tunnelröhren besondere Probleme bei Feuerwehreinsätzen aufwirft.
Deutsche Bahn AG / HGK
Für das Personen- und Güteraufkommen auf den Strecken der Bahn AG in und um
Köln gelten die oben getroffenen Feststellungen für die Straße sinngemäß. Auch
hier ist ein überdurchschnittliches Verkehrsaufkommen zu verzeichnen. Rund
1.000 Personenzüge passieren täglich den Hauptbahnhof und die Hohenzollernbrücke. Das Personenaufkommen im Hauptbahnhof beträgt dadurch täglich
280.000 Passagiere. Auf der Güterzugstrecke über die Südbrücke verkehren täglich rund 400 Güterzüge, deren Ladungen auf sieben Güterbahnhöfen, darunter
der größte Güterbahnhof Deutschlands, umgeschlagen werden. Das Risiko von
technischen und menschlichen Fehlern, die zu Gefährdungslagen führen, ist entsprechend hoch anzusetzen. Für die Feuerwehr Köln folgende Gefahren von besonderer Bedeutung:
• Bedingt durch das hohe Verkehrsaufkommen der Bahn in und um Köln wird die
Taktfolge der Züge so gering wie möglich gehalten. Fehler und Ausfälle im Bereich der Zugsicherung führen dadurch mit höherer Wahrscheinlichkeit zu Unfällen.
und gasförmig mit dem Wind mitgetragen werden. Flusssäure verursacht neben der Ätzwirkung als Säure schon in geringen Konzentrationen schwere Stoffwechselschäden.
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
• Durch die Anbindung Kölns an das nationale und internationale Hochgeschwindigkeitsnetz (ICE, Thalys) und dem damit verbundenen hohen Passagierverkehrsaufkommen durch zeitlich attraktive Anbindung an andere Metropolen ist
eine erhöhte Wahrscheinlichkeit kritischer Unfälle mit vielen Personen bei zum
Teil hohen Geschwindigkeiten gegeben.
• Bei einem Unfall mit einem besetzten Personenzug ist mit einer sehr hohen Zahl
von Verletzten in Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen zu
rechnen. Feuerwehr und Rettungsdienst müssen in der Lage sein, einen Massenanfall von Verletzten (MANV) zu bewältigen.
• Auf den vier großen Güter- und Verschiebebahnhöfen Kölns werden für die
chemische Industrie große Mengen an Gefahrgut rangiert, die hauptsächlich
durch Leckagen an Fahrzeugen auch im täglichen Einsatzgeschehen immer
wieder zu Gefahrguteinsätzen der Feuerwehr führen. Größere Leckagen an sol3
chen Fahrzeugen, von denen jedes bis zu 80 m von u.U. sehr gefährlichen
Stoffen transportiert, sind nicht auszuschließen.
U-Bahn
Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) betreiben ein Schienennetz von 141 km Länge, von denen 31 km als U-Bahn unterirdisch geführt werden. Das kontinuierlich
steigende Aufkommen an Fahrgästen lag 2013 im Durchschnitt bei über 750.000
Personen täglich. Einsätze von Feuerwehren in unterirdischen Bahnanlagen sind
im Normalfall durch einige Besonderheiten gekennzeichnet.
• Einsätze zur technischen Hilfeleistung müssen, bedingt durch die räumliche
Enge in U-Bahnbereichen, ohne den Feuerwehrkran bewältigt werden.
• Bei Brandeinsätzen ist wegen der mangelhaften Be- und Entlüftungsmöglichkeiten bereits bei kleinen Bränden mit einer starken Verrauchung von Bahnhöfen
und Fahrtunneln zu rechnen. In der Nähe des Brandherdes ist mit einem extremen Hitzestau zu rechnen, der ebenfalls durch die unzureichenden Wärmeabzugsmöglichkeiten hervorgerufen wird.
• Während der Stoßzeiten ist eine Vielzahl von Menschen, unter Umständen
mehrere hundert Personen, durch Rauch und Hitze bis in weit entfernte Bereiche hinein akut gefährdet.
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Diese Randbedingungen machen für eine erfolgreiche Menschenrettung einen
nicht nur schnellen, sondern vor allem auch personalintensiven Feuerwehreinsatz
erforderlich.
2.4.3
Häfen und Wasserstraßen
Feuer auf einem Schiff
Am 25. Januar wurde der Feuerwehr Köln ein Feuer auf dem Hotelschiff „Viking Helvetia“ gemeldet. Das im Motorraum brennende Schiff legte trotz erheblicher technischer
Probleme an der Ruderanlage erfolgreich an einem Steiger an, so dass Kräfte der Feuerwehr Köln sowohl von einem Löschboot, welches längsseits ging, aber auch von Land an
Bord gehen konnten. Der Brand im Maschinenraum konnte schnell gelöscht werden. Durch
die Auspuffanlage wurden Teile der Elektrik auf mehreren Metern in Brand gesetzt.
Explosion des Tankschiffs AVANTI
Auf dem Rhein explodierte das niederländische Tankschiff AVANTI, das zu diesem Zeitpunkt bei der Erdölchemie in Worringen mit leichtentzündlichen Raffinerieprodukten beladen wurde. Durch die Wucht der Explosion wurde das Produkt weit verteilt, der Rhein
brannte auf mehreren hundert Metern Länge und 50 m Breite. Ein hinter der AVANTI liegendes Schiff brannte ebenfalls völlig aus. Drei Tote und fünf Schwerverletzte waren bei
diesem Einsatz zu beklagen, der von der Werkfeuerwehr Bayer Dormagen, die auch für die
EC zuständig ist, von der Feuerwehr Köln mit fünf Löschzügen und zwei Löschbooten sowie weiteren drei Löschbooten aus Neuss, Düsseldorf und von Bayer Leverkusen bekämpft
wurde.
Havarie vor dem Dom
An einem Samstagnachmittag kollidierte auf Höhe der Kölner Altstadt ein Personenschiff
mit einem Binnenfrachter. Beide Schiffe wurden beim Aufprall stark beschädigt, konnten
allerdings aus eigener Kraft das Rheinufer erreichen. Gleich nach Eingang des Notrufs
wurde der Rettungshubschrauber Christoph Rheinland vorsorglich zur Personensuche aus
der Luft entsandt. Bei Eintreffen der ersten Kräfte war das Personenschiff quer zum Rheinstrom auf dem Weg ans linksrheinische Ufer und konnte auf Höhe der Hohenzollernbrücke
festmachen. Auf dem Schiff befanden sich zum Zeitpunkt des Aufpralls 150 Gäste einer
Hochzeitsgesellschaft. Der Rettungshubschrauber ging zur Landung und die Einsatzkräfte
kümmerten sich um die Personen. Acht Personen wurden vom Rettungsdienst versorgt. Von
diesen mussten vier Personen in umliegende Krankenhäuser transportiert werden. Parallel
zur Versorgung der Verletzten auf dem Personenschiff kontrollierte das Feuerwehrlöschboot den beschädigten Binnenfrachter. Der mit Schüttgut beladene Frachter war erheblich
beschädigt, konnte aber am rechtsrheinischen Ufer festmachen. Auf dem Binnenfrachter
waren alle Personen wohlauf. Die Wasserschutzpolizei hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen. Im Einsatz waren die Feuerwachen Deutz und Innenstadt, die DLRG,
der Kölner Rettungsdienst mit dem Rettungshubschrauber Christoph Rheinland und mehreren Rettungswagen sowie der Einsatzführungsdienst der Branddirektion.
Havarie der EXCELSIOR auf dem Rheinstrom bei Köln Porz
Bei Rheinkilometer 677 kam es in Höhe Köln Zündorf zu einer Havarie des mit 103 Containern beladenen Motorfrachtschiffes „Excelsior“. Eine heftige Windböe führte bei dem
falsch beladenen Schiff zu einer Bewegung in Uferrichtung. Bei dem folgenden Fahrmanöver des zu Tal fahrenden Schiffs geriet ein großer Teil der Container aus den oberen Lagen
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
ins Gleiten. Insgesamt 32 Container, davon drei Gefahrgut- und ein Tankcontainer, stürzten beidseitig vom Schiff. Mit der Unterstützung der Feuerwehr Köln konnten die zum Teil
kilometerweit abgetriebenen, beschädigten, schwimmenden, wie auch gesunkenen Containern von Bergungsschiffen zeitnah geborgen werden. Besonders schwierig gestaltete sich
die Bergung der Gefahrgutcontainer. Der großen Umsicht und Sorgfalt der am Einsatz beteiligten Kräfte ist es zu verdanken, dass es zu keiner größeren Verunreinigung des Rheins
gekommen war. Die Havarie führte zu einer fast einwöchigen Vollsperrung des Rheins. Im
Einsatz befanden sich alle Lösch- und Rettungsboote der Feuerwehr Köln, der Gerätewagen Wasserrettung, Kräfte der Lösch- und Rüstzüge, sowie des Einsatzführungsdienstes.
Hinzu kamen Kräfte des THW, Fachberater der chemischen Industrie, diverser Behörden
und Fachfirmen sowie ein Schwimmkran.
Großbrand im Niehler Hafen
In der Nacht wurde starker Feuerschein aus dem Niehler Hafen gemeldet. Es brannten in
der Straße „Am Molenkopf“ große Säcke mit Kunststoffgranulat. Die Flammen drohten auf
eine südlich gelegene Siloanlage überzugreifen. Durch den Einsatz von drei Löschzügen
der Berufsfeuerwehr, zwei Löschgruppen und den beiden Löschbooten konnte ein umfassender Löschangriff eingeleitet werden. Insbesondere wurde die Stahlkonstruktion der Siloanlage von Innen und Außen gekühlt. Während der Löscharbeiten kam es zur Explosion
von zwei Flüssiggasflaschen.
Auf Kölner Stadtgebiet und damit im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Köln liegen 67 km Bundeswasserstraßen. Auf dem Rhein passieren täglich zwischen 400
und 500 Schiffe die Stadt, von denen 22 % mit gefährlichen Gütern beladen sind.
Diese Binnenschiffe haben teilweise Transportkapazitäten von über 2.000 t. Dem
Schiffsverkehr auf dem Rhein muss in Köln daher besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Je nach Ort des Geschehens (Hafen oder Wasserstraße)
und der Art der Wasserfahrzeuge sind die folgenden potentiellen Gefahren zu unterscheiden:
• Eine Vielzahl von Passagierschiffen - vielfach mit älteren, zum Teil behinderten
Fahrgästen - laufen Köln ganzjährig aus touristischem Interesse an. Zu Messezeiten liegen bis zu 20 Hotelschiffe am Rheinufer in der Innenstadt fest. In der
Vergangenheit ist es bereits mehrfach zu Kollisionen zwischen Hotelschiffen
und vorbeifahrenden Schiffen bzw. festliegenden Bootshäusern gekommen. Bei
einer solchen Kollision oder auch einer Havarie, an der ein Fahrgastschiff beteiligt ist, ist eine hohe Anzahl von Personen betroffen und unmittelbar gefährdet.
• Bei Unglücken mit Frachtschiffen ist, bedingt durch die großen Mengen an Betriebsstoffen und Transportgut, eine weitreichende Gefährdung der Umwelt und
einer unbestimmten Anzahl von Personen möglich, insbesondere dann, wenn
es sich bei den betroffenen Schiffen um Gefahrguttransporte handelt. Die Tankschifffahrt hat in den letzten Jahren einen erhöhten Stellenwert eingenommen
und hat deshalb einen fast stetig steigenden Anteil am Transportaufkommen auf
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Brandschutzbedarfsplan 2014
dem Rhein. Ein der Wirtschaftskrise 2008/09 geschuldeter Einbruch der Transportzahlen ist mittlerweile praktisch wieder ausgeglichen.
• In den Kölner Häfen besteht eine Gefährdung primär durch unsachgemäße
oder fehlerhafte Handhabung oder Lagerung von Transportgut (Stückgut, Container usw.). Auch hier ist wieder besonderes Augenmerk auf das Handling von
Gefahrgut zu richten. In Godorf und im Ölhafen Niehl werden große Mengen an
Mineralölprodukten und Flüssiggas umgeschlagen und gelagert. In KölnWorringen, Leverkusen und Wesseling ragen Ladebrücken in den Strom hinein
und können eine zusätzliche Gefährdung darstellen.
• Bedingt durch die bauliche Anlage entwickeln sich Feuer in den Lagerhallen der
Häfen relativ schnell zu Großbränden, wenn Entstehungsbrände nicht durch
Personal oder durch automatische Brandmeldeanlagen frühzeitig der Feuerwehr gemeldet werden können.
• Zumindest in den Sommermonaten suchen viele Bürger Erholung am Rhein und
anderen Gewässern. Insbesondere am Rhein sind sehr häufig Personen durch
Unachtsamkeit oder Unerfahrenheit bei sportlichen Aktivitäten gefährdet
(Schwimmer, Sportboote u.ä.)
2.4.4
Flughafen Köln-Bonn
Verletzte nach Rauchentwicklung in einem Flugzeug
Kurz vor dem Start eines Passagierflugzeugs der Fluggesellschaft Span Air auf dem Flughafen Köln Bonn kam es zu einer Rauchentwicklung im Innenraum der Maschine durch einen technischen Defekt. Der Start wurde sofort abgebrochen und die Maschine evakuiert.
Die Werkfeuerwehr des Flughafens Köln Bonn, sowie Kräfte der Feuerwehr Köln wurden
zur Menschenrettung und Brandbekämpfung eingesetzt. Die 168 Passagiere wurden in der
Abflughalle des Terminals 2 gesammelt. 24 Passagiere und 6 Crewmitglieder, die Rauchgase eingeatmet hatten oder sich im Zuge der Evakuierung verletzt hatten, wurden vom
Rettungsdienst in Krankenhäuser transportiert.
Der Flughafen Köln-Bonn wurde zunächst als „ Regierungsflughafen“ geplant und
gebaut. Dabei war eine geringe Auslastung vorgesehen, da die Infrastruktur des
Umlandes für ein hohes Verkehrsaufkommen zu diesem Zeitpunkt ungünstiger als
beispielsweise die des Düsseldorfer Flughafens war. Dies hat sich mittlerweile
grundlegend gewandelt. Die Passagier- und Frachtzahlen sind im Laufe der Entwicklung des Flughafens massiv gestiegen, und die umliegende Infrastruktur ist
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
zwangsläufig mitgewachsen. Durch den Flugverkehr sind für den Bereich des Kölner Stadtgebietes einige besondere Risiken zu bedenken:
• Ursprung des Köln-Bonner Flughafens ist ein Militärflughafen, der bis heute erhalten ist. (Der Flughafen hat heute noch zwei Werkfeuerwehren: eine der Bundeswehr und eine der Flughafengesellschaft). Hier starten und landen Militärmaschinen, u.a. die Maschinen hochrangiger Politiker oder die MedEvacFlugzeuge, aber auch gelegentlich bewaffnete Militärmaschinen.
• Köln-Bonn ist einer der wenigen Flughäfen ohne Nachtflugverbot. Weil Nachtflug in der Regel Frachtflug ist, haben sich viele Frachtfirmen angesiedelt. Auf
diese Weise hat sich der Flughafen Köln-Bonn zum heute zweitgrößten Frachtflughafen Deutschlands entwickelt.
• Auch das Passagierflugaufkommen ist in den letzten Jahren vor allem durch die
Fertigstellung des Terminals 2 stark angewachsen. Der Flughafen wird jährlich
nunmehr von fast 10 Mio. Passagieren benutzt.
• Einflugschneisen für den Flughafen Köln-Bonn liegen zu großen Teilen über
dem Stadtgebiet Kölns. Hier fliegen die Maschinen tief und langsam, mithin sind
der Anflug und die Landung der gefährlichste Teil des Fluges. Ein eventueller
Absturz von Flugzeugen ist daher eher über dem Stadtgebiet zu erwarten.
• Bei Bränden in Flughafengebäuden ist ebenfalls eine große Anzahl von Personen gefährdet. Die Werkfeuerwehr des Flughafens ist jedoch nach ICAORichtlinien von der technischen Seite her primär für die Bekämpfung von Flugzeugbränden auf den Rollfeldern ausgestattet und deshalb personell nicht stark
genug, einen umfassenden Löschangriff in den weitläufigen Gebäuden durchzuführen. Sie muss deshalb in diesen Fällen frühzeitig, schnell und umfassend
von der öffentlichen Feuerwehr unterstützt werden. Diese Notwendigkeit hat
sich insbesondere beim Brand im Düsseldorfer Flughafen 1996 auf dramatische
Weise gezeigt hat.
Der Flughafen Köln-Bonn stellt insgesamt ein erhebliches Gefährdungspotential
dar. Szenarien mit notlandenden oder gar abstürzenden Luftfahrzeugen sind erfahrungsgemäß unwahrscheinlich und entsprechend selten, dürfen aber trotzdem
nicht vernachlässigt werden, da sie im Falle des Eintritts auch bewältigt werden
müssen.
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
2.5
ABB. 2-5
Andere Gefährdungslagen
RETTUNG EINER VERUNFALLTEN PERSON MIT DEM FEUERWEHRKRAN AUS EINEM SCHACHT
Sturm „Kyrill“
Nach der Warnung des deutschen Wetterdienstes bereitete sich die Feuerwehr Köln auf einen anstrengenden Tag vor. Der Orkan erreichte am 18.1.2007 gegen 14 Uhr das Kölner
Stadtgebiet. Bis Mitternacht wurden der Feuerwehr 787 Einsätze gemeldet. In der Spitzenzeit gegen 19 Uhr gingen bei der Leitstelle innerhalb von 15 Minuten 1.400 Anrufe ein. Zur
Bearbeitung dieser Einsätze waren bis zum frühen Morgen insgesamt 662 Einsatzkräfte der
Berufsfeuerwehr, Freiwilligen Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks und der Polizei im
Einsatz. Es gab viele umgestürzte Bäume, lose Dachziegel, weggewehte Dach- und Fassadenteile. Ein Festzelt an der Vorgebirgsstraße musste zusätzlich gesichert werden. Ein
Baukran stürzte auf das Dach einer Schule und beschädigte dieses. Der Bereich um den
Kölner Dom war bereits im Vorfeld abgesperrt worden. Ein Fenster des Römisch Germanischen Museums wurde durch umherfliegende Holzteile zerstört. Hierdurch wurde das Dionisos-Mosaik aus der Römerzeit beschädigt. Zwei gerissene Ankerketten führten dazu, dass
ein Rheinschiff von der Feuerwehr zusätzlich gesichert werden musste. Die Abschlussbilanz
verzeichnete insgesamt 1160 Einsätze.
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Person aus dem Rhein gerettet
Der Leistelle wurde per Notruf gemeldet, dass eine Person in Höhe der Mülheimer Brücke
im Rhein gesichtet wurde. Es wurden die Einsatzmittel gemäß dem Einsatzstichwort
PRHEIN entsandt. Neben zwei Löschfahrzeugen, dem Gerätewagen Wasserrettung, einem
Notarzteinsatzfahrzeug, einem Rettungswagen und dem Führungsdienst an Land waren
dies auf dem Wasser ein Löschboot und ein Rettungsboot. Aus der Luft unterstützte der Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland“ die Suche.
Schon während der Anfahrt der bodengebundenen Kräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst entdeckten Beamte der Polizei einen leblos im Wasser treibenden Körper. Die Person wurde ans Ufer verbracht, wo umgehend die notfallmedizinische Behandlung durch die
Besatzung des Hubschraubers, des Notarzteinsatzfahrzeuges, sowie des Rettungswagens
durchgeführt wurde. Nach der Umlagerung auf eine Trage wurde die Person unter fortlaufender Reanimation und mit Unterstützung der Besatzung des Löschfahrzeuges über dich
dicht bewachsene und unwegsame Uferböschung zum nahegelegenen Rettungswagen und
anschließend ins Krankenhaus verbracht.
Einsatz von Löschboot und Höhenrettungsgruppe an der Severinsbrücke
Die Leitstelle der Berufsfeuerwehr erhielt einen Notruf aus einer Gondel unterhalb der Severinsbrücke. In dieser nicht mehr beweglichen Gondel hielten sich drei Arbeiter auf, die
mit Kontroll- sowie Reparaturarbeiten unterhalb der Brücke beschäftigt waren. Um die
Personen aus ihrer Zwangslage zu befreien, wurde die für die Rettung von Personen aus
der Gondel vorgehaltene Strickleiter auf das darunterliegende Feuerlöschboot gelassen.
Über diese Strickleiter gelangten zwei Einsatzkräfte der Höhenrettungsgruppe zur Gondel
vor, um die drei Personen von dort aus, mit Sicherungsgeschirren gesichert, einzeln auf
das Feuerlöschboot herabzulassen.
Pferderettung aus einem Schlammloch
Die Feuerwehr Köln wurde von einer Pflegerin des Reithofes für therapeutisches Reiten in
Westhoven alarmiert. Die schwarze 25-jährige Stute "Kalina" lag in einem verschlammten
Wasserloch, aus dem sie nach einem „Bad“ nicht mehr heraus kam. Die Feuerwehr pumpte einen Teil des Wassers ab, und die Stute konnte mit vereinten Kräften von Pflegern und
Feuerwehr befreit werden.
Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg – Räumung der „Riehler Heimstätten“
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf fand auf einer Grünfläche neben dem Jugendgästehaus in Köln-Riehl eine 20 Zentner schwere amerikanische
Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg. Bomben solcher Größe werden als Wohnblockknacker (Englisch: Blockbuster) bezeichnet. Der Kampfmittelfund führte zur größten und
aufwändigsten Evakuierungsaktion, die Köln zu Friedenszeiten erlebt hat. Die Anspannung
aller Beteiligten konnte erst abfallen, als die Bombe am Abend des Folgetags entschärft
war. Der Radius des Gefahrenbereichs wurde auf 1.000 Meter festgelegt. Dieser Bereich
musste vollständig evakuiert werden. Das zuständige Ordnungsamt wurde dabei von mehreren Ämtern unterstützt. Die Feuerwehr hatte die Aufgabe, alle 1.060 Bewohnerinnen und
Bewohner, davon allein 180 Bettlägerige und 360 pflegebedürftige Personen, von dem Gelände der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH in Notunterkünfte zu bringen und entsprechend zu
versorgen. Selbstverständlich mussten die Personen nach der Bombenentschärfung wieder
in ihre gewohnte Unterkunft zurückgebracht werden. Hierzu war eine umfangreiche Organisation der Transport- und Logistikanforderungen notwendig, die die Einbindung weiterer
Unterstützung erforderte. So wurden Katastrophenschutz-Einheiten aus den Stadt- und
Landkreisen Aachen, Bonn, Düren, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-ErftKreis und Leverkusen sowie der Bundesanstalt des Technischen Hilfswerks eingesetzt. Im
Einsatz waren überdies 627 Kräfte der Feuerwehr Köln, des Arbeiter-Samariter-Bundes,
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des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe sowie des Malteser Hilfsdienstes. Darüber hinaus unterstützten private Anbieter des Krankentransportwesens.
Einsturz des historischen Stadtarchivs
Am Dienstag, den 03. März 2009 wurde der Leitstelle der Feuerwehr Köln gemeldet, dass
das historische Stadtarchiv an der Severinstraße einzustürzen drohe. Es wurden gemäß
dem Stichwort EINSTURZ zunächst ein Löschzug, ein Rüstzug, mehrere Sonderfahrzeuge,
der Rettungsdienst, sowie der Einsatzführungsdienst alarmiert. Aufgrund der ersten Rückmeldung (Kompletteinsturz, weitere Gebäude drohen einzustürzen, vermisste Personen unbekannter Anzahl) wurde das Einsatzstichwort MANV1, sowie GROSSALARM ausgelöst.
Aufgrund der unklaren Lage erfolgte die Alarmierung aller Löschgruppen der Freiwilligen
Feuerwehr Köln, sowie Einheiten des THW, einer Rettungshundestaffel und weiteren Kräften des Rettungsdienstes. Die Grundausbildungslehrgänge der Feuerwehrschule besetzten
ihre Fahrzeuge.
An der Einsatzstelle wurden zunächst alle Gebäude, darunter drei Schulen, in einem Radius von 100m evakuiert. Nach einer Vielzahl von Meldungen über vermisste Personen stellten sich schließlich zwei Personen als definitiv vermisst heraus. Bevor jedoch mit der Suche
begonnen werden konnte, musste das Umfeld zunächst gegen einen weiteren Einsturz gesichert werden. Anschließend wurde damit begonnen, die Trümmer abzutragen. Beide vermissten Personen wurden schließlich in mehreren Metern Tiefe gefunden und konnten nur
noch tot geborgen werden. Zum genannten Personenschaden kam ein enormer Sachschaden, welcher an den Archivalien entstand. Auch bei der Bergung des verschütteten Kulturguts war die Feuerwehr Köln in Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen maßgeblich beteiligt.
Eisunfall am Fühlinger See
Am Fühlinger See ereignete sich ein tragisches Unglück am, bei dem ein 25-jähriger das
Leben verlor. Der Hund des jungen Mannes hatte sich bei einem Spaziergang auf das nur
2 cm dicke Eis des Sees begeben und war eingebrochen. Bei dem Rettungsversuch brach
der Hundebesitzer selbst auf der dünnen Eisschicht ein. Auch die Lebensgefährtin hatte
noch einen Rettungsversuch unternommen, diesen aufgrund der hohen Eigengefährdung
jedoch abgebrochen. Der als Erster eingetroffene Einsatzleiter ging gesichert an einer Leine zur Einbruchstelle. Er konnte den Verunglückten aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse nicht finden, rettete allerdings den Hund aus dem Wasser. Der zwischenzeitlich eingetroffene Löschzug schickte sofort einen Feuerwehrmann in einem Rettungsschwimmeranzug
ans Wasser. Aber erst ein Feuerwehrtaucher fand nach rund 40 Minuten den leblosen Körper auf dem Grund des Sees. Obwohl der Rettungsdienst sofort mit der Wiederbelebung
begann, starb der Mann im Krankenhaus.
Sturmtief „Xynthia“ führt zu zahlreichen Einsätzen der Feuerwehr
Als das Sturmtief „Xynthia“ über Deutschland zog, bekamen auch die Kölner Einsatzkräfte
einiges zu tun. Insgesamt waren über 400 Einsatzkräfte von der Berufsfeuerwehr, den
Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr sowie den THW-Ortsverbänden tätig. Auch aus
der Freizeit wurden Kollegen gerufen, um den Führungsdienst und die Leitstelle personell
zu verstärken. Im Laufe des Tages und der darauffolgenden Nacht arbeiteten sie rund 700
Einsätze ab. Bei den meisten Ereignissen handelte es sich um umgestürzte Bäume, durch
den Sturm beschädigte Dächer oder lose Gerüstteile. Menschen wurden durch den Sturm
nicht verletzt.
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
Wasserrohrbruch führt zu einem massiven Feuerwehreinsatz
Gegen 2:00 wurde die Leitstelle der Feuerwehr Köln über einen Wasserrohrbruch in KölnLongerich informiert. Zunächst wurde das zuständige Löschfahrzeug der Feuer- und Rettungswache Chorweiler zur Einsatzstelle entsandt. Vor Ort stellte sich heraus, dass an der
Militärringstraße ein Wasserrohr, ein so genanntes Transportrohr, mit einem Durchmesser
von 700 mm der RheinEnergie geborsten war. Es wurden daher weitere Einsatzkräfte zur
Schadensstelle beordert. Die Wassermassen überfluteten die Keller von 26 Häusern teilweise bis zur Decke. Des Weiteren wurden etwa 30 PKW beschädigt. Die Unterführung der
Militärringstraße am S-Bahnhof Longerich stand bis zu 1,80 m unter Wasser. Nachdem die
RheinEnergie die Wasserleitung abgeschiebert hatte, pumpte die Feuerwehr die Keller der
betroffenen Häuser leer. Personen kamen zum Glück nicht zu schaden. Der Bewohner einer
Souterrainwohnung konnte glücklicherweise von einem Hausmitbewohner noch rechtzeitig
geweckt werden. Die Militärringstraße war im Bereich des S-Bahnhofs Longerich gesperrt.
Trotz der Absperrmaßnahmen versuchten zwei PKW-Fahrer diesen Bereich mit ihren
Fahrzeugen zu passieren. Die Autos blieben liegen und mussten von der Feuerwehr befreit
werden. Die 68 Einsatzkräfte von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr waren rund 14 Stunden im Einsatz.
Fahrzeug im Rhein versunken, Besatzung von Passant gerettet
Bei dichtem Nebel hatte sich ein Autofahrer auf sein Navigationsgerät verlassen und war
am Abend des 16. November an der Autofähre in Langel über die Rampe hinaus in den
Rheinstrom gefahren. Der 61-jährige Fahrer konnte sich selbst an Land retten. Sein 36jähriger Beifahrer hatte das Fahrzeug beim Eintauchen zwar verlassen, konnte sich jedoch
nur aufs Dach retten. Während das Auto immer weiter in den Rheinstrom rollte, kam glücklicherweise ein Radfahrer vorbei und nahm den um Hilfe rufenden Mann wahr. Er bewegte
sich halb gehend, halb schwimmend, in die Fluten und rettete den Beifahrer an Land. Der
51-jährige Retter, der ursprünglich die letzte Fähre nach Hitdorf erreichen wollte, wurde
ebenso wie die beiden Fahrzeuginsassen vom Rettungsdienstpersonal und Notärzten untersucht. Alle hatten sich nur eine leichte Unterkühlung zugezogen und wurden zur Beobachtung in Krankenhäuser gebracht. Aufgrund der schlechten Sicht entschied der Einsatzleiter,
die Bergung des Fahrzeugs auf den Folgetag zu verschieben.
Für die Bergung bat das Wasser- und Schifffahrtsamt die Berufsfeuerwehr Köln um Amtshilfe. Das für die Verkehrssicherheit auf dem Rhein zuständige Amt ortete das Mittelklassefahrzeug 30 bis 40 Meter vom Ufer entfernt in etwa sechs Meter Tiefe. An dieser Stelle ist
die Strömung allerdings so stark, dass der Taucheinsatzführer entschied, dass bevor ein
Taucher zu dem Auto tauchen kann, zunächst ein Taucherschutzschild vor dem Pkw herunter gelassen werden muss. Daraufhin musste die Bergung erneut um einen Tag verschoben
werden.
Auch am zweiten Folgetag unterstützte die Feuerwehr Köln wieder das Wasser- und Schifffahrtsamt bei der Bergung und Suche des Fahrzeuges. Dabei war man zunächst davon
ausgegangen, dass es sich bei dem Auto, welches das Wasser- und Schifffahrtsamt mit seinen Ortungsgeräten gefunden hatte, um jenes handele, das seit zwei Tagen vermisst wurde.
Doch als dieses an die Wasseroberfläche gehoben wurde, wurde schnell klar, dass das
Fahrzeug schon länger dort gelegen haben muss. Die Taucher entdeckten hierin eine stark
verweste Leiche. Das Auto wurde für die weitere Ermittlungsarbeit an die Polizei übergeben. Die Tauchergruppe suchte daraufhin in einem speziellen Suchmuster den Bereich um
die Rampe der Fähre ab und fand das ursprünglich vermisste Fahrzeug. Auch dieses
schlugen die Taucher mit Ketten unter Wasser an, damit es anschließend vom Bergungsschiff des Wasser- und Schifffahrtsamts gehoben und an Land gebracht werden konnte. Das
Auto wurde dem Eigentümer übergeben.
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
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Explosionsgefahr durch Gasaustritt
Durch Tiefbauarbeiten wurde in der Industriestraße in Niehl eine Gasleitung beschädigt.
Daraufhin trat Gas unter hohem Druck und starker Geräuschentwicklung aus. Zudem wurde Sand und Erdreich in die Luft geschleudert. Durch die großen Menge Gas bestand
Explosionsgefahr an der Industriestraße, sowie an der benachbarten Geestemünder Straße.
Der Gefahrenbereich wurde weiträumig abgesperrt. Zudem wurde vorsorglich der Brandschutz bereitgestellt. Die beschädigte Gasleitung wurde abgeschiebert und die Leckagestelle anschließend freigelegt und abgedichtet.
Sprengung einer Fliegerbombe
Bei Bauarbeiten auf einem Grundstück an der Berrenrather Straße Ecke Universitätsstraße
in Köln-Sülz war am Nachmittag Fliegerbombe englischer Bauarbeit gefunden worden. Da
der Langzeitzünder der Bombe eine Beschädigung aufwies, hatte der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf vor Ort entschieden, die Bombe so bald wie
möglich kontrolliert zu sprengen. Anwohner im Umkreis von rund 300 Metern mussten ihre
Wohnungen verlassen. Davon betroffen waren rund 5.000 Menschen. In der Uni-Mensa
war eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet worden, die von rund 800 Personen aufgesucht
wurde. Von der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen wurden 52 hilfsbedürftige Menschen aus ihren Wohnungen geholt und in Krankenhäuser, in die Mensa oder andere geeignete Einrichtungen transportiert. Sie mussten nach der Sprengung der Bombe auch wieder zurückgeführt werden.
Die Evakuierung des gesperrten Bereichs rund um den Bombenfundort wurde vom Ordnungsamt mit einem zweiten Rundgang durch das Gebiet gegen 23.15 Uhr abgeschlossen.
Auch der Kampfmittelbeseitigungsdienst hatte zu diesem Zeitpunkt seine Vorbereitungen
beendet. Das Loch, in dem die Bombe lag, war mit Stroh, Sand und Kies gefüllt worden.
Rundherum stellte die Stadt Köln drei je 36 Kubikmeter große Stahlcontainer, die mit Erde
gefüllt waren und die zu erwartende Druckwelle mindern sollten.
Dennoch verzögerte sich der Beginn der Sprengung nach Abschluss der Evakuierungen erheblich, weil sich an einigen Stellen im gesperrten Bereich Schaulustige aufhielten. So
konnte die Bombe erst gegen 1.10 Uhr kontrolliert gesprengt werden, ohne weitere Schäden zu verursachen.
An dem Einsatz waren rund 500 Kräfte von Stadt, Feuerwehr, Polizei und Hilfsdiensten beteiligt.
Neben den in diesem Kapitel bisher erwähnten Risiken für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat die Feuerwehr Situationen zu bewältigen, die sich nicht direkt
einem der oben genannten Infrastrukturbereiche zuordnen lassen. Zu diesen Gefahrenlagen zählen unter anderem:
Menschenrettung
Einige Einsatzlagen zur Menschenrettung erfordern Maßnahmen, die über die üblichen Fähigkeiten einer Feuerwehr hinausgehen, beispielsweise Einsätze zur Rettung suizidgefährdeter Personen, die sich von Brücken, Balkonen, Dächern, Baukranen oder auch, wie schon vorgekommen, von einem Riesenrad stürzen wollen.
Hier ist eine Höhenrettungsgruppe notwendig, die nicht nur in der Lage ist, solche
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
Orte zu erreichen und die betroffenen Personen zu sichern und ggf. herunterzulassen, sondern die auch psychologisch gut geschult ist, um den Kontakt mit den Betroffenen herzustellen und den Dialog zum Erfolg zu führen, da sie oftmals die einzigen sind, die diese Personen überhaupt ungefährdet erreichen können.
Eine weitere Besonderheit ist die Rettung von Personen aus dem Rhein oder aus
anderen Gewässern, für die eine Tauchergruppe sowie Boote und geschultes Personal vorzuhalten sind.
Tierrettung
Der Bereich der Tierrettung umfasst nicht nur die Rettung von Tieren in Notlagen,
sondern auch das Einfangen von herrenlosen Fundtieren, die oftmals eine Gefahr
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeuten können (Beispiel Straßenverkehr). Hierfür ist wiederum geeignetes Gerät (z.B. Transportfahrzeug, Netze,
Transportbehälter, Betäubungsgewehr / Blasrohr usw.) mit entsprechend geschultem Personal vorzuhalten.
Naturereignisse / technisches Versagen
Auch Schäden durch Naturereignisse oder Unglücksfälle durch Versagen technischer Einrichtungen fallen in die Zuständigkeit der Feuerwehr im Sinne von § 1
FSHG. Naturbedingte Ereignisse können z.B. Waldbrände, Stürme und Starkregenereignisse, Hochwasser und Erdbeben (Köln ist eine erdbebengefährdete Zone!) sein. Einsatzszenarien durch Ausfall technischer Infrastruktur könnten z.B.
Wasserrohrbrüche oder durch andere Ereignisse bedingte Wasserschäden oder
Gasaustritte aus dem öffentlichen Gasversorgungsnetz sein. Auf diese Einsatzszenarien muss die Feuerwehr insbesondere durch die Vorhaltung von Material (z.B.
Kettensägen, Pumpen o.ä.) gerüstet sein. Auch wenn etliche diese Geräte zum
klassischen Handwerkszeug der Feuerwehr gehören, so müssen diese in einer
Großstadt wie Köln in einer auch für Flächenlagen ausreichenden Anzahl vorhanden sein – selbstverständlich mit hinreichend geschultem Personal.
Terroristische Aktionen
Leider gibt es zunehmend Schadensereignisse, die bewusst kriminell herbeigeführt
werden. Köln ist hier sicher eine der „ geeigneten Bühnen“ in Deutschland, auf der
Terroristen ihre Botschaft platzieren könnten. Es ist sehr schwierig abzuschätzen,
welchen Umfang solche Schadensereignisse annehmen könnten, trotzdem muss
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
eine Grundplanung bestehen, vor allem in Verbindung mit der Polizei. Neben den
offenkundig von Trittbrettfahrern verübten „ Anthrax-Anschlägen“ 2002 und 2003,
die auch heute noch gelegentlich Nachahmer finden, sind tatsächlich bedrohliche
terroristische Aktionen oder auch terrorähnliche Straftaten in den vergangenen Jahren immer wieder auch in Köln und dem nahen Umland durchgeführt worden. Auch
wenn es durch glückliche Umstände dabei nicht immer zum Schadensereignis gekommen ist, so zeigen die folgenden Beispiele eindrucksvoll, dass eine Gefahrenabwehrbehörde wie die Feuerwehr Köln notgedrungen angemessen reagieren
können muss:
• Geiselnahme Rundfahrtbus am Messeturm
• Geiselnahme Kindertagesstätte Chorweiler
• Nagelbombenattentat Keupstraße 2004
• Kofferbomben in Eisenbahnzügen in Aachen und Koblenz 2006, die in Köln
in den Zügen deponiert und durch Zeitzünder zwar gezündet wurden, aber
wegen konstruktiver Mängel nicht explodierten
• „ Sauerland-Gruppe“ , Vereitelung von Anschlägen durch gezielte Ermittlungen und frühes Eingreifen der Polizei 2007
• Mehrfacher Anschlagsverdacht auf Schulen
• Sprengsatzfund am Bonner Hauptbahnhof 2012, der sprengfähig war, aber
keinen geeigneten Zünder hatte
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
2.6
Interkommunaler Vergleich des Gefahrenpotentials
ABB. 2-6
BRAND EINES BOHRGERÄTES AUF EINER GEBORSTENEN SAUERSTOFFPIPELINE
Das Gefahrenpotenzial wird maßgeblich von Infrastrukturparametern des Stadtgebiets beeinflusst. Dies ist daran erkennbar, dass Schadensereignissen immer im direkten Zusammenhang mit Bevölkerungsdichte (potentiell gefährdete Menschenleben) und der resultierenden Wertekonzentration (potentiell gefährdete Sachwerte)
stehen. Für einen interkommunalen Vergleich des Gefahrenpotentials bietet es sich
daher an, die Infrastrukturparameter einzelner Städte zu vergleichen.
Hierfür wurden insgesamt 24 Einzelfaktoren definiert und für die Städte Dortmund,
Düsseldorf, Essen, Frankfurt, München, Hamburg und Köln gegenübergestellt (Tabelle 2-1). Die Werte wurden durch Abfragen bei den zuständigen Berufsfeuerweh-
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Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
ren, Aufsichtsbehörden und Fachdienststellen und durch Internetrecherchen ermittelt. Durch unterschiedliche Erfassungsmethoden, Statistiken, gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten in den Kommunen ist eine gewisse Unschärfe in einigen
Einzelwerten nicht auszuschließen. Des Weiteren sind einige Werte nicht ermittelbar. Eine eindeutige Tendenzaussage ist dennoch möglich.
Die Auswertung ist nach dem Prinzip der Nutzwertanalyse erfolgt. Für jeden der 24
Einzelfaktoren aus ergibt sich eine entsprechende Reihenfolge. Jede Platzierung
fließt mit einem definierten Punktwert in die Auswertung ein. Für die höchste Platzierung werden 14 Punkte vergeben und für die niedrigste 2 Punkte. Konnte ein
Einzelwert einer Stadt nicht ermittelt werden, fließt dieser mit 7 Punkten in die Auswertung ein. Im Ergebnis lässt sich für jede Stadt eine Gesamtpunktzahl errechnen, welche das Gefährdungspotenzial im Verhältnis zu den anderen Städten ausdrückt. Innerhalb dieser Betrachtung befindet sich Köln, dicht hinter Hamburg, in
der Punktzahl an zweiter Stelle. Alle anderen Städte liegen deutlich dahinter. Vor
allen in den Bereichen Industrie und Infrastruktur ist in Köln das Gefahrenpotenzial
besonders groß (Tab. 2-1, Abb. 2-4).
Seite 54
Infrastruktur
Gebietsgröße (km²)
Mitarbeiter der Feuerwehr
Anzahl der Feuerwachen
Verkehrsfläche
BAB-Länge im Stadtgebiet
Fernverkehrsschienenwege
Wasserflächen
Bundeswasserstraßen
Seite 55
Schienenverkehr ÖPNV (Straßenbahn, U-Bahn)
Gewerbe- und Insdustrieflächen
Industrie
Einheit
BF Köln
BF München
BF Hamburg
BF Frankfurt
BF Essen
BF Düsseldorf
BF Dortmund
584.361
573.783
679.571
1.778.120
1.364.194
280,4
217,0
210,3
248,3
755,0
310,4
740
1.050
750,0
950,0
2.250
9
43,1
k.A.
k.A.
2,0
9
35,2
39,0
77,0
14,6
11
29,1
57,0
53,0
5,8
12
44,0
71,0
156,0
5,3
18
72,2
82,0
146,0
61,0
1.400
10
51,9
52,0
86,0
4,1
7,0
42,0
8,0
67,0
47,0
k.A
67,4 km
77
16,3
k.A.
10,4
104
13,8
183
12,1
316
37,7
168
11,5
191,5 km
24,8 km²
405,2 km²
1.150,0
11
64,1
102,6
265,9
20,4
Flughafen
1
1
0
1
2
0
1
Häfen
1
2
1
2
30
0
7
22
Güterbahnhöfe
17
12
9
5
21
21
Militärische Anlagen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
2
k.A
4
Objekte nach Strahlenschutzverordnung
k.A.
k.A.
k.A.
105
159
95
128
Objekte nach Gentechnikgesetz
Betriebsbereiche nach Störfallverordnung
Hochhäuser
k.A.
12
78
k.A.
18
270
k.A.
10
288
27
19
560
25
37
581
16
10
237
57
22
398
Versammlungsstätten
356
320
346
261
780
596
541
Hotels (mehr als 60 Betten)
142
190
159
k.A.
490
380
397
Verkaufsstätten (mehr 15.000m²)
370
145
127
k.A.
124
220
k.A.
Krankenhäuser
12
13
15
19
36
45
22
Pflegeheime (mehr als 60 Betten)
Tunnelanlagen nach RABT
32
3
k.A.
k.A.
k.A.
1
83
k.A.
150
2
53
k.A
125
7
Bahnhöfe Fernverkehr
Bahnhöfe Regionalverkehr (DB,S)
unterirdische Verkehrsanlagen (z.B. U-Bahnhöfe)
1
2
1
4
5
3
3
14
13
k.A.
29
47
k.A.
22
24
22
21
88
113
100
40
km²
km
km
km²
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Sonderbauwerke
1.019.328 EW
576.819
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einwohnerzahl
Allgemein
INTERKOMMUNALER VERGLEICH VON INFRASTRUKTURFAKTOREN
Einzelfaktoren
Brandschutzbedarfsplan 2014
TAB 2-1
Planungsrelevamte
Faktoren
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Risiken und Schadensfälle – Kap. 2
Brandschutzbedarfsplan 2014
GEFÄHRDUNGSPOTENZIAL VON GROßEN DEUTSCHEN STÄDTEN IM VERGLEICH
350
gewichtete Punkte Gefährdungspotenzial
ABB. 2-4
317
300
300
250
201
200
190
166
169
150
144
100
50
0
Hamburg
Köln
Stadt 3
Seite 56
Stadt 4
Stadt 5
Stadt 6
Stadt 7
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einsatzstatistik - Kap. 3
Brandschutzbedarfsplan 2014
3
Einsatzstatistik
In diesem Kapitel werden die Einsatzzahlen und ihre Entwicklung über die letzten Jahre
vorgestellt.
Eine durchschnittliche Jahresbilanz der Feuerwehreinsätze in der Stadt Köln sieht wie
folgt aus:
Anzahl der Notrufe 112
ca. 450.000
Gesamtzahl der Einsätze:
ca. 110.000, also einer alle 5 Minuten
Die Feuerwehreinsätze werden durch Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr abgearbeitet. Die Freiwillige Feuerwehr wird ca. 1.200 mal alarmiert, in Jahren mit Unwettern
auch häufiger. Im Rettungsdienst übernehmen die Hilfsorganisationen über 50 % der
Einsätze.
Einsätze der Feuerwehr:
63.000
Tendenz steigend
Rettungsdiensteinsätze
50.000
Tendenz steigend
Brandbekämpfungseinsätze
2.200
Tendenz leicht abnehmend
über 7.000
Tendenz leicht zunehmend
Darunter fallen im Durchschnitt:
o 200 Mittel- und Großbrände
o 200 Menschenrettungen
o 7 Brandtote, ca. 100 Verletzte
Hilfeleistungseinsätze
Schwerpunkte:
o Menschen und Tiere in Notlagen
o Gasausströmungen, Auslaufen von Betriebsstoffen
o Ca. 100 Austritte von Gefahrstoffen (Säuren, Laugen etc.)
o 3- 4 Mal Sonderalarm durch Naturereignisse
o 1100 Menschenrettungen
o 90 Tote, 650 Verletzte
Fehlalarme
über 4.000
Tendenz steigend
o ca. 100 böswillige Alarmierungen
Besondere Großereignisse
rund 10
Tendenz steigend
o Bombenräumungen, Krisenstabslagen, Großveranstaltungen, etc.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einsatzstatistik - Kap. 3
Brandschutzbedarfsplan 2014
Für den vorliegenden Brandschutzbedarfsplan wurden die Einsatzzahlen von 1983
bis 1995, entnommen aus dem Bedarfsplan von 1996, um die Zahlen von 1996 bis
2012 ergänzt. Durch die stetig steigenden Zahlen im Rettungsdienst, der mit rund
85 % ohnehin den mit Abstand größten Teil der Einsätze ausmacht, steigt naturgemäß auch das Gesamteinsatzaufkommen. Die folgenden Abbildungen 3-1 und
3-2 zeigen dies grafisch.
ABB. 3-1
GESAMTEINSATZZAHLEN DER FEUERWEHR KÖLN 1983 - 2012
LEGENDE:
ABB. 3-2
Einsatzzahlen der Feuerwehr Köln in allen Bereichen, d.h. Brandschutz/Hilfeleistung,
Rettungsdienst, Fehleinsätze (Rettungsdienst ohne Einsätze der Hilfsorganisationen)
EINSATZZAHLEN IM RETTUNGSDIENST 1983 - 2012
LEGENDE:
Einsatzzahlen des Rettungsdienstes der Stadt Köln - Einsätze der Feuerwehr Köln
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einsatzstatistik - Kap. 3
Brandschutzbedarfsplan 2014
Abb. 3-2 zeigt die Summe der Rettungsdiensteinsätze in Köln Sie setzt sich zusammen aus jährlich etwa 35.000 Rettungsdiensteinsätzen der für die Stadt Köln
als Verwaltungshelfer eingesetzten Hilfsorganisationen enthalten (obere Balkenreihe) und den Einsätzen der Feuerwehr Köln im Rettungsdienst (untere Balkenreihe).
Der Einbruch der Zahlen von 2002 auf 2003 ist dadurch zu erklären, dass zu diesem Zeitpunkt der Krankentransport in Köln in einem Ausschreibungsverfahren
vollständig an private Anbieter abgegeben wurde, so dass von diesem Zeitpunkt an
nur noch die Zahlen der Notfallrettung zu Buche schlagen. Diese sind aber weiterhin in erheblichem Maße angestiegen. Der Rückgang von 2011 auf 2012 erklärt
sich aus der Neuverteilung der Rettungswagen – und damit auch der Einsatzanteile
– zwischen Feuerwehr und Hilfsorganisationen im Zuge eines neuen Rettungsdienstbedarfsplans.
Rettungsdienstbedarfspläne werden auf der Grundlage von § 12 (6) RettG NRW
1
in vierjährigem Turnus erstellt. Basis für die Bemessung des Rettungsdienstes ist
dabei das tägliche, statistisch zu erwartende Einsatzaufkommen. Zufällige Bedarfsspitzen werden aus Kostengründen in der Regel nur unzureichend durch die
2
Kostenträger berücksichtigt . Deshalb unterstützen die Brandschutzkräfte der Feuerwehr Köln den Rettungsdienst maßgeblich. Alle Feuerwehrmitarbeiter im Einsatzdienst sind als Rettungsassistenten ausgebildet. Dadurch ist die Feuerwehr in der
Lage, Spitzenbedarf im Rettungsdienst in drei Stufen zu begegnen:
1. Jede
Feuer-
und
Rettungswache
verfügt
über
einen
sog.
Springer-
Rettungswagen (RTW), der bei Bedarf, also dann, wenn im eigenen Ausrückebereich kein regulärer RTW zur Verfügung steht, verzögerungsfrei durch die
Besatzung des Tanklöschfahrzeugs besetzt werden kann und wie ein normaler
RTW sofort ausrückt.
2. Sollte im eigenen Ausrückebereich ein weiterer Notfall gemeldet werden, so
kann die Leitstelle das Löschfahrzeug der Feuerwache entsenden, das ebenfalls mit Rettungsassistenten besetzt ist und umfangreiche notfallmedizinische
Ausrüstung an Bord hat.
3. Im Falle eines Massenanfalls von Verletzten (MANV), d.h. wenn sehr viele Patienten gleichzeitig zu versorgen sind und der reguläre Rettungsdienst, der auf
das Tagesgeschäft bemessen ist, überfordert ist, kann praktisch jede Einsatz1
Wortlaut § 12 (6) Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen: „Der Bedarfsplan ist kontinuierlich
unter Beteiligung der Verbände nach Absatz 5 zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, erstmals im Jahre 2000 zu ändern.“
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einsatzstatistik - Kap. 3
Brandschutzbedarfsplan 2014
kraft der Feuerwehr qualifiziert im Rettungsdienst tätig werden, um das therapiefreie Intervall für die Patienten so kurz wie möglich zu halten und dadurch
ggf. Leben zu retten.
Betrachtet man ausschließlich die für diesen Bedarfsplan relevanten Einsatzzahlen
im Bereich Brandschutz und Technischer Hilfeleistung, so erkennt man auch hier
über die betrachteten 27 Jahre hinweg einen erkennbaren Anstieg der Zahlen.
Während dabei die Hilfeleistungseinsätze mit etwa 8 % des Einsatzaufkommens
einen relativ deutlichen Aufwärtstrend zeigen, nehmen die Brandeinsätze leicht ab
und machen nur noch etwa 3 % des Einsatzgeschehens aus. Umweltschutzeinsätze als Teil der Hilfeleistung haben im Trend leicht zugenommen, und auch die
Fehlalarmierungen sind in den letzten Jahren auf einen Anteil von etwa 4 % gestiegen.
Tendenziell wird die Anzahl der Brände weiter abnehmen, allerdings ist auch weiter
vereinzelt mit extremen Großbränden zu rechnen. Durch weitere Verbreitung der
Brandmeldetechnik/Heimrauchmelder werden die Einsatzzahlen in diesem Bereich
weiter zunehmen.
Die Anzahl der Hilfeleistungen wird weiter steigen, insbesondere bei Bagatelleinsätzen, da die Hilfsfähigkeit und Hilfswilligkeit der Bevölkerung eher abnimmt.
Hinzu kommen witterungsbedingte Einsätze durch klimatische Veränderungen
nach Starkregen oder Stürmen.
3.1
Brandschutz
Die Zahl der Brände hat im betrachteten Zeitraum um einen Mittelwert von rund
3.000 Einsätzen pro Jahr geschwankt (Abbildung 3-3), dies sind durchschnittlich
knapp über 8 Brände pro Tag. In den letzten Jahren – etwa ab Mitte des vergangenen Jahrzehnts – zeigt sich ein rückläufiger Trend der Brandeinsätze. Brände sind
in der Regel personalintensive Einsätze. Sie sind immer zeitkritisch zu sehen, da
zum einen selbst bei kleinen Bränden Personen sehr früh durch den Brandrauch
2
Bedarfsspitzen im Rettungsdienst können zufällig auftretende Häufungen von Einsätzen
sein, aber auch besondere Einsatzlagen wie z.B. ein Massenanfall von Verletzten (MANV).
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einsatzstatistik - Kap. 3
Brandschutzbedarfsplan 2014
lebensbedrohlich gefährdet sein können und zum anderen bei praktisch allen
Brandobjekten eine schnelle Brandausbreitung zu erwarten ist. Brandeinsätze sind
oftmals auch diejenigen Einsätze, die mit dem höchsten Risiko für die Einsatzkräfte behaftet sind und taktisch die größten Schwierigkeiten bereiten. Deshalb muss
auch zu unklaren Brandmeldungen eine ausreichende Anzahl Einsatzkräften entsandt werden.
ABB. 3-3
BRANDEINSÄTZE DER FEUERWEHR KÖLN 1983 - 2012
LEGENDE:
Einsatzzahlen der Feuerwehr Köln bei Bränden aller Art
Brände, die durch schnelles Eingreifen noch in der Entstehungsphase mit Kübelspritze, Feuerlöscher oder einem Strahlrohr gelöscht werden können, machen naturgemäß den größten Anteil aus. Dieser Anteil liegt bei rund 90 % und dokumentiert die Effektivität einer Feuerwehr, deren originärer Sinn es ist, Schäden durch
Brände so gering wie nur möglich zu halten. Dies tut sie genau dann, wenn sie einen möglichst hohen Anteil bereits in der Phase der Brandentstehung bekämpft,
was sich in der Einsatzstatistik in einem entsprechend hohen Anteil an Entstehungs- und Kleinbränden niederschlägt. Hierzu tragen im Gewerbe- und Industriebereich vor allem automatische Brandmeldeanlagen und im häuslichen Bereich
Heimrauchmelder bei, die die Zeit bis zur Entdeckung des Brandes erheblich verkürzen und so zu einem schnellen Eingreifen der Feuerwehr beitragen.
Neben diesen Entstehungsbränden fallen pro Jahr etwa 200 Mittel- und Großbrände an, bei denen mehr als ein Strahlrohr eingesetzt werden muss. Die Feuerwehr
Köln rückt also im Mittel etwa viermal in der Woche zu einem solchen Schadenereignis aus. Insbesondere Großbrände verlaufen durchweg öffentlichkeitswirksam,
manchmal auch spektakulär und bleiben deshalb recht lange in Erinnerung.
Seite 61
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einsatzstatistik - Kap. 3
Brandschutzbedarfsplan 2014
Kaminbrände treten vorwiegend in der Heizperiode auf, so dass die Feuerwehr
Köln in diesem Zeitraum relativ häufig zu einem solchen Schaden ausrückt. Der
Verlauf von Kaminbränden ist sehr stark abhängig von vom Alter und der Bauart
des betroffenen Gebäudes.
Von der Art des Brandobjektes abhängig sind häufig auch die Höhe von Sachbzw. Personenschäden bei Bränden. Während bei Bränden in Industrie- und Gewerbegebieten in der Regel hohe Sachschäden – meist ohne Gefährdung von
Menschenleben – auftreten, sind bei Wohnungsbränden in der Regel die Sachschäden geringer, dafür sind aber oft Personen direkt oder indirekt und zum Teil
lebensbedrohend gefährdet. Im langjährigen Mittel sterben in Köln jährlich 7 Personen bei Bränden, über 100 erleiden zum Teil schwere Verletzungen, vor allem
der Atemwege.
3.2
Technische Hilfeleistung
Jedes Jahr rücken Einheiten der Feuerwehr Köln 7.000 - 8.000 mal aus, um den
Bürgern der Stadt Hilfe zu leisten (Abbildung 3-4). Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Einsatzkräfte, die der Vielfalt in allen Bereichen der Hilfeleistung
gewachsen sein müssen.
Technische Hilfeleistungen sind durch die Vielfalt der möglichen Szenarien gekennzeichnet. Das Spektrum der Einsätze, das sich hinter diesem Stichwort verbirgt, reicht von einfachen Hilfeleistungen wie dem Öffnen von Türen, dem Abstreuen von Ölspuren oder der Befreiung von Personen aus steckengebliebenen Aufzügen über Einsätze bei kleinen und großen Bauunfällen oder die Beseitigung von
umgestürzten Bäumen bis hin zur umfassenden Hilfe zur Rettung von Menschen
und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen, beispielsweise bei Verkehrsunfällen mit
eingeklemmten Personen, der Rettung von Lebensmüden, der Gefahrenabwehr
bei Freisetzung von gefährlichen Stoffen oder von Erdgas aus der flächendeckenden städtischen Gasversorgung. Die Vielfalt der Szenarien macht die Vorhaltung
von umfangreichem technischem Gerät erforderlich. Diese Anforderungen begründen die hohen materiellen Vorhaltungen im Bereich der Gefahrenabwehr. Die Bedienung dieser oftmals komplizierten Aggregate muss nicht nur erlernt, sondern
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einsatzstatistik - Kap. 3
Brandschutzbedarfsplan 2014
auch ständig geübt werden, um im Ernstfall unter Stress und Zeitdruck schnelle
und qualifizierte Hilfe leisten zu können, was wiederum hohe Anforderungen an
Personal und Ausbildung stellt.
ABB. 3-4
HILFELEISTUNGSEINSÄTZE DER FEUERWEHR KÖLN 1983 - 2012
LEGENDE:
Einsatzzahlen der Feuerwehr Köln bei Hilfeleistungen (ohne Umweltschutzeinsätze)
Die Zahl der Hilfeleistungseinsätze wird durch besondere Wetterereignisse oftmals
deutlich erhöht, was sich in der Jahresstatistik dann auch wiederfindet, z.B. 1990 Orkan
Wiebke, 2007 Orkan Kyrill, 2010 Orkan Xynthia mit jeweils mehreren hundert Einsätzen
innerhalb weniger Stunden. Die hohen Einsatzzahlen 2003 kommen durch mehrere
kleinere Ereignisse und den (500jährigen) Hitzesommer zustande.
Auch ein nicht unerheblicher Anteil der Hilfeleistungseinsätze ist zeitkritisch zu sehen. Insbesondere im Falle der Menschenrettung (eingeklemmte Personen bei
Verkehrsunfällen, unter Straßenbahn oder Zug, Personen im Rhein, Suizidgefahr
usw.) ist ein schneller und erfolgreicher Einsatz nur mit einer Vielzahl von Einsatzkräften möglich, so dass nicht nur für Brände, sondern auch im Bereich Hilfeleistung und damit generell für die Gefahrenabwehr ausreichende Personalreserven
vorzuhalten sind. Im Jahr 2012 wurden 1130 Personen bei Hilfeleistungen gerettet,
knapp 700 Verletzte erhielten rechtzeitig Hilfe, 89 Personen konnte nicht mehr geholfen werden.
3.3
Umweltschutzeinsätze
Bei rund 1.000 Einsätzen pro Jahr ist die Feuerwehr gefordert, Gefahren, die bei
der Lagerung, der Handhabung oder dem Transport von gefährlichen Stoffen und
Gütern aufgetreten sind, qualifiziert zu beseitigen. Dies entspricht etwa 10 % des
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einsatzstatistik - Kap. 3
Brandschutzbedarfsplan 2014
jährlichen Einsatzaufkommens im Bereich der Gefahrenabwehr. Umweltschutzeinsätze sind ein Teilbereich der technischen Hilfeleistung (s.o., Abbildung 3-4), stellen aber ein besonderes – und durch den Kölner Chemiegürtel ein in Köln relativ
häufiges – Einsatzszenario dar und werden deshalb hier noch einmal separat betrachtet (Abbildung 3-5).
ABB. 3-5
UMWELTSCHUTZEINSÄTZE DER FEUERWEHR KÖLN 1983 - 2012
LEGENDE:
Einsatzzahlen der Feuerwehr Köln im Bereich Umweltschutz.
An jedem Tag des Jahres sind damit von der Feuerwehr Köln zwei bis drei Gefahrstoffeinsätze zu bewältigen. Von dieser Zahl sind rund 90 % im weiteren Sinne dem
Kraftfahrzeugverkehr zuzurechnen, da es sich um die Beseitigung von Benzinen
oder Ölen handelt. Bei den verbleibenden 10 % der Gefahrguteinsätze müssen tatsächlich Gefahren durch giftige, ätzende oder umweltgefährdende Stoffe beseitigt
werden.
3.4
Fehlalarme
Selbstverständlich hat die Feuerwehr Köln auch Fehlalarmierungen. Ihre Zahl liegt
pro Jahr mittlerweile bei rund 4.000 Einsätzen, dies bedeutet einen Anteil von etwa
4 % am Gesamteinsatzaufkommen (Abbildung 3-6). Darin enthalten sind nicht die
Fehlalarme für den Rettungsdienst, sondern nur die in den Bereichen Brandschutz,
Hilfeleistung und Umweltschutz.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einsatzstatistik - Kap. 3
Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. 3-6
FEHLALARMIERUNGEN DER FEUERWEHR KÖLN 1983 – 2012 (OHNE FEHLALARME RETTUNGSDIENST)
In den meisten Fällen erfolgt die Alarmierung der Feuerwehr in gutem Glauben, ein
geringer Anteil von ca. 5 % entfällt auf böswillige Alarmierungen. Fehlalarmierungen mögen auf den ersten Blick lästige Randerscheinungen sein, bei genauerer
Betrachtung stellen sie jedoch einen Risikofaktor dar: In dem Fall, dass der Löschzug zu einer Fehlalarmierung ausgerückt ist und gleichzeitig ein kritischer Brand –
oder auch eine Hilfeleistung – im eigenen Wachbezirk anfällt, der dann von Einsätzkräften der benachbarten Wache abzuarbeiten ist, verlängern sich die Hilfsfristen für die erste eintreffende Einheit unter Umständen dramatisch. Gleichzeitig bedeuten Alarmfahrten mit Sonderrechten auch dann, wenn die Fahrer mit der zu erwartenden maximalen Vorsicht im Straßenverkehr fahren, ein zusätzliches Risiko.
Dieses Risiko wird im Falle von Fehlalarmierungen vollkommen unnötig eingegangen, bedauerlicherweise ist die Tatsache des Fehlalarms aber auf der Anfahrt naturgemäß nicht bekannt.
Der langjährige kontinuierliche Trend zum Anstieg der Fehlalarmierungen lässt sich
vor allem durch die Zunahme automatischer Alarmierungssysteme (Brandmeldeanlagen) und durch die Zunahme von Heimrauchmeldern im Wohnungsbereich erklären. Hier liegen nur 5-10 % aller Alarmierungen tatsächliche Schadensereignisse
zu Grunde, alle übrigen Alarmierungen sind in der Regel Fehlalarmierungen. Auch
wenn naturgemäß auch für diese Fehleinsätze das Risiko des Straßenverkehrs
bleibt, ist der Ausbau solcher Systeme dennoch sinnvoll und wichtig, weil im Ernstfall viel Zeit für die Entdeckung des Brandes und die Alarmierung eingespart werden kann, was eine erhebliche Begrenzung von Sach- und Personenschäden zur
Folge hat.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Einsatzstatistik - Kap. 3
Brandschutzbedarfsplan 2014
3.5
Großschadensereignisse / Katastrophen
In den letzten 8 Jahren fielen 84 Einsätze aus den Bereichen Großfeuer, große
Technische Hilfe, Schadstoffaustritte, Sturmlagen und Großunfälle unter die Kategorien Großalarm und Sonderalarm, die mit rückwärtiger Führungsunterstützung
unterschiedlicher Größe geleitet wurden.
Das Innenministerium hat bereits die Erwartung geäußert, dass künftig auch bei
bestimmten Schadensfällen unterhalb der Großschadensschwelle die Koordinierungsgruppe des Krisenstabes aktiviert wird. Einsätze dieser Größenordnung sind
FEUER 4 (4 Löschzüge zuzüglich Führungsdienst und Rettungsdienst), in den letzten 8 Jahren waren dies 16 Einsätze.
Unter den Großalarmen stechen die Großschadensereignisse jeweils im März von
vier aufeinander folgenden Jahren (Flussäure-Bahn-Havarie 2006, ContainerRhein-Havarie Excelsior 2007, Chemiewerk-Brand INEOS 2008, Archiv-Einsturz
2009)
und
die
Großveranstaltungen
(Weltjugendtag
2005,
Fußball-
Weltmeisterschaft 2006, Deutscher Evangelischer Kirchentag 2007, rechtspopulistische Demonstration mit umfangreichen Gegenkundgebungen 2008 und 2009)
hervor. Hinzu kamen Übungen zum Massenanfall von Verletzten 2004 und 2005 als
Vorbereitungen af den Weltjugendtag 2005 und die Fußball-WM 2006. Es besteht
nach wie vor eine abstrakte terroristische Gefährdungslage in Deutschland. In diesem Zusammenhang fand eine Großübung im Frühjahr 2010 statt. Mehrfach war in
den letzten Jahren auch Köln und Umgebung Ziel terroristischer Aktivitäten oder
3
terrorähnlicher Straftaten , auch wenn hier günstige Umstände teilweise nicht zu
4
Schadensfällen geführt haben , s. dazu auch Kap. 2.5.
Der Feuerwehr kommt in Köln in allen Fällen die Führung des Krisenmanagements
zu. Dessen Instrumente (Krisenstab, Einsatzleitung) werden aber auch bei anderen
besonderen Ereignissen (z.B. herausragende Großveranstaltungen) eingesetzt.
Hierbei ist die Feuerwehr zusätzlich zur Einsatzabwicklung auch hinsichtlich der
Aufrechterhaltung des eigenen Dienstbetriebs gefordert.
3
4
z.B. Geiselnahmen Messekreisel und KiTa Chorweiler, Nagelbombenanschlag Keupstraße
z.B. zwei Kofferbomben 2006 in Kölner Eisenbahnzügen, die gezündet wurden, aber wegen
konstruktiver Mängel nicht explodierten, Fund eines Sprengsatzes im Hauptbahnhof Bonn
2012, der wegen fehlenden Zünders nicht sprengfähig war oder frühzeitiges Eingreifen der
Polizei bei der sog. „Sauerland-Gruppe“ 2007
Seite 66
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
HAUPTTEIL B – GEFAHRENABWEHR IN KÖLN
4
Die Feuerwehr Köln
In diesem Kapitel wird die Feuerwehr Köln als Bestandteil der Stadtverwaltung vorgestellt.
Sie bildet eine operative und administrative Organisation. Einzigartig für ein städtisches
Amt ist die Aufgabenerfüllung durch haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte. Es werden
die Basis- und Sondereinheiten sowie die Abteilungen der Branddirektion ausführlich
vorgestellt.
Rund 900 Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr und 700 Einsatzkräften der Freiwilligen
Feuerwehr zur Hilfe vor Ort stehen ca. 375 Beschäftigte in der Branddirektion gegenüber,
die die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einsatz schaffen. Ihre Arbeit in Verwaltung, Einsatzplanung, Ausbildung oder Technik ist für die Aufgabenerfüllung zwingend
erforderlich. Gleiches gilt für den Vorbeugenden Gefahrenschutz, der die Basis eines
wirkungsvollen Feuerwehreinsatzes bereits bei der Erstellung von Gebäuden legt.
Die besonderen Anforderungen des Feuerwehreinsatzes stellen besondere Herausforderungen z.B. hinsichtlich der IT- Technik dar, die durch andere städtische Ämter so nicht
erfüllt werden können und deswegen innerhalb des Amts vorgehalten werden müssen.
Die Stadt Köln unterhält zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben der Kommune auf Grundlage § 1 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) eine Feuerwehr.
Diese ist als Amt 37 dem Stadtdirektor unterstellt. Die Feuerwehr Köln erfüllt damit
die gesetzlich definierte Aufgabe der Gefahrenabwehr bei Bränden und Unglücksfällen im Stadtgebiet Köln. Die Feuerwehr wird gebildet aus der Berufsfeuerwehr
und der Freiwilligen Feuerwehr. Darüber hinaus ist die Stadt Köln Trägerin des
Rettungsdienstes, welcher bei der Feuerwehr angegliedert ist.
Seite 67
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
4.1
Aufgaben der Feuerwehr Köln
Die originären Aufgaben der Feuerwehren im Lande Nordrhein-Westfalen werden
den Gemeinden durch die Bestimmungen im FSHG als „ Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ übertragen. Gemäß § 1 Abs. 1 FSHG unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren,
um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Ergänzt bzw. konkretisiert werden die Forderungen des FSHG durch eine Vielzahl von Feuerwehr-Dienstvorschriften
(FwDV), Erlassen und sonstigen Regelungen, welche die spezifische Verfahrensweise und die Tätigkeiten der Feuerwehr regeln.
Besondere Aufgaben der Feuerwehr ergeben sich aus den in der Gemeinde vorhandenen Risiken. So sind beispielsweise die Vorhaltung von Löschbooten durch
den Rheinstrom, die Vorhaltung von Höhenrettern aufgrund vieler Hochhäuser und
anderen hohen Objekten sowie die Gefahrguteinheit wegen der Vielzahl von Verkehrswegen, auf denen Gefahrgüter transportiert werden, Einrichtungen, in denen
solche Güter umgeschlagen oder verarbeitet werden erforderlich.
Des Weiteren ist Köln als kreisfreie Stadt gemäß § 1 Abs. 4 FSHG verpflichtet, eine Leitstelle zu unterhalten wie auch Einrichtungen zur Leitung und Koordinierung
von Großschadensereignissen.
4.2
Operative Organisation
Die Feuerwehr Köln besteht aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr. Entsprechend der vielfältigen Aufgaben hält die Feuerwehr Köln aufgabenspezifisch konfigurierte Fahrzeuge und Geräte zur Menschenrettung, für den
Brandschutz, die Hilfeleistung und für die Beseitigung von Umwelt- und sonstigen
Gefahren vor. Zusätzlich betreibt die Stadt Köln zusammen mit den Hilfsorganisationen als privaten Leistungserbringern den Rettungsdienst. Der Rettungsdienst und
seine Organisation werden im Folgenden lediglich am Rande erwähnt, da dieser
bereits im eigenen Rettungsdienstbedarfsplan ausführlich beschrieben wird. Je-
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
doch ergeben sich aus der gemeinsamen Organisation von Feuerwehr und Rettungsdienst im operativen und administrativen Bereich Synergien, auf die im
Brandschutzbedarfsplan noch näher eingegangen wird.
Von den 1203 Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr Köln sind 911 ausschließlich im
Einsatzdienst auf den Feuer- und Rettungswachen tätig. Sie sind in zwei Wachabteilungen aufgeteilt und besetzen rund um die Uhr 186 Funktionen und sieben
Funktionen im Tagesdienst, zu dem auch das diensthabende Personal der Leitstelle rechnet. Zusätzlich werden vier Funktionen des Einsatzführungsdienstes aus
den Reihen der Führungskräfte von Branddirektion und Wachvorstehern im 24-h
Dienst besetzt. Die Berufsfeuerwehr verfügt über elf Feuer- und Rettungswachen,
die fahrzeitoptimiert angeordnet annähernd gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt
sind. Zusätzlich werden aufgrund des rettungsdienstlichen Bedarfs derzeit sechs
Rettungswachen unterhalten. Diese Rettungswachen sind als Außenstationen organisatorisch den einzelnen Feuerwachen zugeordnet. Des Weiteren wird durch
die Berufsfeuerwehr der boden- und luftgebundene Notarztdienst organisiert. Dafür
sind an sieben Standorten der Feuer- und Rettungswachen bzw. am Krankenhaus
Porz Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) stationiert. Für die beiden Hubschrauber, welche zurzeit noch am Flughafen Köln/Bonn vorgehalten werden, wird gerade auf
dem Kalkberg ein eigener Standort errichtet.
Die Freiwillige Feuerwehr Köln (FF) besteht insgesamt aus 26 Einheiten, welche
sich in 24 Löschgruppen, den Fernmeldedienst und den Umweltschutzdienst aufgliedern. Darüber hinaus gibt es noch den Spielmannszug Porz-Langel der Freiwilligen Feuerwehr. Weiterhin wird angestrebt, eine weitere Einheit der Freiwilligen
Feuerwehr im Stadtteil Kalk aufzubauen. Bei dem Begriff „ Löschgruppe“ spricht
man im Allgemeinen von der aktiven Einheit, welche die eigentlichen Aufgaben einer Freiwilligen Feuerwehr (Brandbekämpfung, Hilfeleistungen, Sonderaufgaben)
durchführt. Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr bestehen aus mindestens einer aktiven Einheit und einer Ehrenabteilung. 24 Einheiten haben auch eine Jugendfeuerwehr, um bereits „ von klein auf“ den Nachwuchs sicherzustellen. Die
Mitglieder im Alter von 10 bis 18 Jahren werden spielerisch an die Aufgaben der
aktiven Einheit herangeführt. In der Ehrenabteilung sind alle ehemaligen Mitglieder
der aktiven Einheit vertreten, die aus gesundheitlichen, beruflichen oder privaten
Gründen keinen Dienst mehr in der aktiven Wehr versehen können. Diese Abteilung dient der Kameradschaftspflege. Jede der 26 Einheiten der FF verfügt über
ein Gerätehaus sowie über verschiedene Fahrzeuge.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
TAB 1-2
MITGLIEDER DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Freiwillige Feuerwehr
Mitglieder insgesamt
davon weiblich
Aktive Mitglieder
721
43
Jugendfeuerwehr
393
57
Ehrenabteilung
322
7
Gesamt
1436
107
Die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr sind vor allem im Außenbereich der
Stadt Köln angesiedelt, wo sie für die Einhaltung der Hilfsfristen unerlässlich sind.
4.2.1
Die Standorte der Berufsfeuerwehr
Grundlage für die Verteilung der Standorte der Berufsfeuerwehr ist die planerische
Fahrzeit zum Einsatzort, welche als feste Größe Bestandteil der Hilfsfrist ist. Seit
1975 ist das Standortkonzept der Kölner Feuer- und Rettungswachen hierfür sukzessiv optimiert worden. Die Feuerwachen in der Melchiorstraße und in der Vondelstraße wurden aufgegeben und zwei Feuer- und Rettungswachen an neuen
Standorten in Marienburg und Ostheim gebaut. In der Innenstadt gibt es jetzt
rechts- und linksrheinisch jeweils eine Feuer- und Rettungswache, auf einem Ring
mit 5km Radius weitere 6 Feuer- und Rettungswachen und auf einem Ring mit
10km Radius 3 weitere Feuer- und Rettungswachen. Mit der heutigen Standortverteilung können nahezu alle bewohnten Gebiete der Stadt fristgerecht erreicht werden.
Seite 70
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. 4-1
VERTEILUNG DER FEUER- UND RETTUNGSWACHEN
4.2.2
Die Basiseinheiten der Berufsfeuerwehr
Die Basiseinheit der Berufsfeuerwehr ist der „ Kölner Löschzug“ , welcher aus zehn
Einsatzkräften besteht, die ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20), eine Drehleiter (DLK 23/12) und ein Tanklöschfahrzeug (TLF/TRO oder PTLF 4000) besetzen.
Zwei Feuerwachen (FW 8 - Ostheim und FW 14 - Lövenich) stellen derzeit keinen
kompletten Kölner Löschzug, da auf Feuerwache 14 das Tanklöschfahrzeug nicht
bzw. auf Feuerwache 8 in Personalunion mit anderen Einsatzmitteln und damit
nicht gesichert besetzt wird.
Das Standardfahrzeug für den Ersteinsatz der Berufsfeuerwehr ist das Hilfeleistungslöschfahrzeug. Das Fahrzeug ist ausgestattet mit einer umfangreichen feuer-
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
wehrtechnischen Beladung, einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe, einem
Löschwasservorrat, tragbaren Leitern und einem hydraulischen Rettungssatz für
die technische Hilfeleistung. Besetzt wird dieses auf allen Feuerwachen vorgehaltene Fahrzeug zurzeit jeweils mit fünf Funktionen (Zugführer, Maschinist, drei
Mann als Angriffstrupp). Die Drehleiter ist mit drei, das Tanklöschfahrzeug mit zwei
Funktionen besetzt. Die Zusammensetzung des sogenannten „ Kölner Löschzuges“ ergibt sich aus der Schutzzieldefinition der Feuerwehr Köln (Kap. 6 und 7).
Treten im Rettungsdienst plötzliche und nicht planbare Bedarfsspitzen auf, kann zu
“ Lasten“ des Löschzugs die Besatzung der Tanklöschfahrzeuge augenblicklich
zusätzliche Rettungswagen besetzen. Dies führt zwar zu einer temporären Schwächung des Löschzugs im jeweiligen Wachbezirk, hat aber erhebliche Vorteile für
die Schutzzielerreichung im Rettungsdienst und kann in diesem Umfang nur von
der Berufsfeuerwehr durch die enge Verzahnung von Brandschutz und Rettungsdienst abgebildet werden.
ABB. 4-3
BASISEINHEIT “KÖLNER LÖSCHZUG“
4.2.3
Das Führungssystem der Berufsfeuerwehr
Je nach Größe der in den Einsatz gebrachten taktischen Einheiten sind aufgrund
der Bestimmungen der FwDV 100 „ Führung und Leitung im Einsatz“ Anzahl und
Qualifikation der Führungsstufen vorgegeben. Die Organisation der Einsatzleitung
ist als kaskadierendes System aufgebaut, welches bei Bedarf bis zur höchsten
Führungsstufe eskaliert werden kann. Für jede Führungsstufe ist ein verantwortlicher Einsatzleiter definiert. Mit ereignisabhängiger steigender Anzahl der in den
Einsatz gebrachten Einsatzmittel steigt auch die erforderliche Qualifikation des
Einsatzleiters.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
Bei kleineren Einsätzen mit einem Einzelfahrzeugs ist als Einsatzleiter ein Fahrzeugführer mit der Einsatzleitung betraut. Er verfügt über eine Qualifikation als
Trupp- oder Gruppenführer.
Einsatzlagen bis zur Stärke eines Kölner Löschzugs werden von den Zugführern
der Feuer- und Rettungswachen geleitet. Auf jeder Feuer- und Rettungswache befindet sich täglich ein Zugführer im Dienst. Die Zugführer sind innerhalb der Wachabteilung ein definierter Personenkreis, der sich aus Führungskräften des mittleren
und gehobenen Dienstes mit Gruppen- bzw. Zugführerqualifikation zusammensetzt.
Bei Einsätzen oberhalb der Löschzugsstärke, z.B. bei Gebäude- und Wohnungsbränden, sind die „ Beamten vom Alarmdienst“ (BvA) als Einsatzleiter vorgesehen.
Jeweils ein Beamter des gehobenen Dienstes ist mit seinem Führungsassistenten
und einem Einsatzleitfahrzeug (ELW 1) als BvA für das links- bzw. rechtsrheinische
Stadtgebiet zuständig. Ein weiterer Beamter des gehobenen Dienstes ist für das
gesamte Stadtgebiet als Einsatzleiter für Schadensereignisse im Zusammenhang
mit Gefahrstoffen und zum Umweltschutz eingesetzt. Der BvA- Umweltschutz (BvAU) verfügt für diese Aufgaben ebenfalls über einen speziell ausgebildeten Führungsassistenten sowie einen ELW mit messtechnischem Spezialgerät.
Komplexe Einsatzlagen und solche Ereignisse mit besonderen Risiken, z.B. Einsätze mit konkreter Gefährdung von Menschenleben, werden von einem Beamten
des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes als Gesamteinsatzleiter geführt. Dem
Einsatzleiter „ Oberbeamter vom Alarmdienst“ (OvA) steht ebenfalls ein Führungsassistent sowie ein ELW 1 zur Verfügung. Diese Führungsebene erfordert immer
die Schaffung von einzelnen Einsatzabschnitten unterhalb der Gesamteinsatzleitung. Räumliche oder aufgabenbezogene Einsatzabschnitte bei solchen Einsätzen
werden geführt von einem oder mehreren BvA.
Sollten große und komplexe Ereignisse die Führung mit einer Führungsgruppe vor
Ort oder einem rückwärtigen Führungsstab erforderlich machen, übernimmt der
Amtsleiter oder sein benannter Vertreter die Gesamteinsatzleitung. Für diese Führungsebene stehen größere Einsatzleitfahrzeuge (ELW 2 und ELW 3) sowie auch
Führungsräume im Bereich des Führungs- und Schulungszentrums zur Verfügung.
Die Besetzung einer Führungsgruppe und/oder eines Führungsstabes erfordert
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
weitere Führungskräfte die aus dem rückwärtigen Bürodienst bzw. aus der Freizeit
alarmiert werden.
4.2.4
Die Sondereinheiten der Berufsfeuerwehr
Löschboote
Für Schadensereignisse und Unglücksfälle auf dem Rheinstrom stellt die Feuerwehr Köln im Auftrag des Landes die Beasatzung der Feuerlöschbootstation im
Deutzer Hafen. Hier werden zwei Löschboote und zwei Rettungsboote von insgesamt vier Einsatzfunktionen rund um die Uhr besetzt. Die bei größeren Einsätzen
weiter benötigten Funktionen zur Besetzung dieser Einsatzmittel werden von der
anliegenden Feuer- und Rettungswache 10 Deutz nachgeführt. An diese Feuerwache ist die Feuerlöschbootstation auch organisatorisch angegliedert.
ABB. 4-4
KÖLNER LÖSCHBOOTE
Rüstzüge
Technische Hilfeleistungen im größeren Umfang, z.B. eingeklemmte Personen
nach Verkehrsunfällen, werden mit Unterstützung der beiden Rüstzüge, die auf
den Feuer- und Rettungswachen 2 und 5 stationiert sind, abgearbeitet. Diese Rüstzüge bestehen aus jeweils einem Feuerwehrkran und einem Rüstwagen. Diese
Rüstzüge sind jeweils mit vier Einsatzfunktionen besetzt und werden zu entsprechenden Ereignissen modular zum Löschzug hinzualarmiert. Bei großen Ereignis-
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Brandschutzbedarfsplan 2014
sen können einzelne Komponenten oder die vollständigen Rüstzüge auch zusammenarbeiten.
Umwelt- und Gefahrguteinheit
Bei Schadensereignissen mit Beteiligung von atomaren, biologischen und/oder
chemischen Gefahrstoffen sowie gentechnisch veränderten Stoffen wird eine Sondereinheit auf der Feuer- und Rettungswache 8 vorgehalten. Für diese Aufgaben
besetzten sechs Einsatzfunktionen zwei Trägerfahrzeuge (Wechselladerfahrzeuge)
für Abrollbehälter und einen Gerätewagen Gefahrgut (GW-G). In den Abrollbehältern werden für diese Gefahrenlagen besondere Gerätschaften und Materialien
vorgehalten oder Gerätschaften mitgeführt, mit welchen Personen (Einsatzkräfte
und zivile Personen), die mit Gefahrstoffen kontaminiert wurden, dekontaminiert
werden können. Die Besatzung eines Wechselladerfahrzeugs stellt dabei in Personalunion (Springerfunktion) gleichzeitig die Besatzung des Tanklöschfahrzeugs für
den Löschzug.
ABB. 4-5
UMWELT- UND GEFAHRGUTEINHEIT DER FEUERWACHE 8
Tierrettung
Ebenfalls auf der Feuerwache 8 wird tagsüber im 8 h Dienst mit zwei Feuerwehrbeamten ein Gerätewagen für die Tierrettung besetzt. Der GW-TR ist dabei für Hilfeleistungen und Rettung von Tieren im gesamten Stadtgebiet zuständig und eines
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Brandschutzbedarfsplan 2014
der höchstfrequentierten Einsatzmittel der Feuerwehr Köln. Finanziert wird der
GW-TR vom Veterinäramt.
Höhenretter/Taucher
Zusätzlich unterhält die Feuerwehr Köln eine Höhenrettungsgruppe, welche auf der
Feuer- und Rettungswache 4 und eine Wasserrettungs-/Tauchergruppe, welche
auf der Feuer- und Rettungswache 1 stationiert ist. Die jeweils erforderlichen vier
Einsatzfunktionen werden nicht durch gesonderte Funktionen sondern in Personalunion mit einem Löschfahrzeug besetzt und bei Bedarf in Dienst genommen. Diese
Sondereinheiten verfügen über speziell für die jeweilige Aufgabe ausgebildetes
Personal, entsprechendes Gerät und Fahrzeuge.
Atemschutzlogistik
Die Grundaufgabe der Feuerwehr schlechthin ist die Brandbekämpfung von Schadenfeuern. Aber auch bei anderen Einsätzen, z.B. beim Austreten von giften Gasen
bei Unfällen mit Gefahrgütern, ist das Tragen von Atemschutzgeräten unerlässlich.
Um an den unterschiedlichen Einsatzstellen im Stadtgebiet immer eine ausreichende Anzahl ordnungsgemäßer geprüfter und funktionsfähige Atemschutzgeräte zur
Verfügung stellen zu können, wird von der Atemschutzwerkstatt auf der Feuer- und
Rettungswache 1 der Gerätewagen Atemschutz von zwei Feuerwehrbeamten rund
um die Uhr besetzt.
Logistikeinheit
Auf der Feuer- und Rettungswache 5 werden Geräte und Material für besondere
Einsatzlagen vorgehalten (z.B. Ölbindemittel, Schaummittel, Sandsäcke und Füllmaschinen, Rüst- und Baumaterial, Einsatzstellenverspflegung und Lebensmittelvorräte, Stromerzeuger). Für den Transport zur Einsatzstelle stehen zwei Wechselladerfahrzeuge, Abrollbehälter und weitere Logistikfahrzeuge zur Verfügung. Zur
Besetzung stehen zwei Funktionen rund um die Uhr zur Verfügung, gegebenenfalls
verstärkt durch Personal des Rüst- bzw. Löschzuges. Bei größeren und längeren
Einsätzen wird die Logistikeinheit der Feuer- und Rettungswache 5 von der Freiwilligen Feuerwehr (LG Longerich) unterstützt.
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Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. 4-6
LOGISTIKEINHEIT DER FEUER- UND RETTUNGSWACHE 5
Analytische Task Force (ATF) – Standort Köln
Die Analytische Task Force (ATF) ist eine Spezialeinheit zur Erkennung und Bekämpfung biologischer, chemischer oder radiologischer Gefahren mit insgesamt
sieben Standorten in Deutschland. Einer dieser Standorte ist Köln. Die ATF Köln ist
bei der Berufsfeuerwehr stationiert und wird auch durch Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehr betrieben.
Der Schwerpunkt der Einsatzaufgaben liegt auf der chemischen Analytik. Die ATFStandorte werden durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ergänzend materiell ausgestattet, koordiniert und ausgebildet. Sie bilden
die vierte und höchste Versorgungsstufe im Bevölkerungsschutz Deutschlands.
Somit stellt die ATF eine Ergänzung kommunaler Einsatzkräfte und -mittel dar. Additiv können im Einsatzfall die durch den Bund ergänzend beschafften ABCErkundungskraftwagen und Dekontaminationsfahrzeuge, welche auch in der Freiwilligen Feuerwehr in Köln stationiert sind, gemeinsam mit der ATF zum Einsatz
gebracht werden.
Die ATF wird rund um die Uhr in Personalunion mit dem BvA-Umweltschutz und
seinem speziell ausgebildeten Führungsassistenten besetzt. Bei Bedarf wird die
ATF bei größeren Einsätzen innerhalb des Stadtgebietes und bei Einsätzen außerhalb von Köln durch eine Rufbereitschaft personell verstärkt. Der ATF Köln stehen
ein Einsatzleitwagen ATF, ein als Abrollbehälter konfiguriertes Labor sowie im
Einsatzfall weitere Fahrzeuge (ABC-Erkundungskraftwagen etc.) zur Verfügung. Mit
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
diesen Fahrzeugen kann eine umfangreiche und sehr spezialisierte Mess- und
Analysetechnik zum Einsatz gebracht werden. Die Bedienung dieser Mess- und
Analysegeräte und insbesondere die Interpretation und die Dokumentation der
Messergebnisse bedürfen einer intensiven Aus- und Fortbildung.
PSU-Team
Tragische und außergewöhnliche Belastungssituationen können im Einsatzdienst
der Feuerwehr jederzeit eintreten. Nach einem tödlichen Atemschutzunfall 1996,
bei dem ein Angehöriger der Feuerwehr Köln tödlich verunglückt ist, wurde die
Notwendigkeit erkannt, für die Einsatzkräfte belastende Einsatzsituationen professionell nachzubereiten. Mittlerweile besteht das PSU (psychosoziale Unterstützung)
auf einer Vollzeitstelle in der Branddirektion und mehreren unterstützenden
Einsatzkräften bei der gesamten Feuerwehr. Mit großer Resonanz wurden bei Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr schon viele Einsatzkräfte betreut und bei der Bewältigung von belastenden Erlebnissen unterstützt. Integriert in das PSU- Team
sind auch die Feuerwehrseelsorger der evangelischen und katholischen Kirche, die
gleichzeitig die Koordinatoren der Notfallseelsorge sind.
4.2.5
Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr
Historisch bedingt hat die Freiwillige Feuerwehr als Grundaufgabe die Sicherstellung des Brandschutzes in ihrem jeweiligen Wachgebiet. Dabei wird sie im Ereignisfall nach entsprechend ihrem Leistungsvermögen zeitgleich mit der Berufsfeuerwehr alarmiert und sie an der Einsatzstelle unterstützt. Auch werden Einsätze
selbstständig ohne Mitwirkung der Berufsfeuerwehr durchgeführt. Bei Großschadenslagen, wie z.B. dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs, arbeiteten Freiwilligeund Berufsfeuerwehr in enger Abstimmung zusammen. Die Aufgaben lassen sich
nach dem SSV- Prinzip (Schneller, Spezieller, Verstärkend) unterscheiden:
Schneller
In Randbereichen von Köln kann die Freiwillige Feuerwehr vor der Berufsfeuerwehr
eintreffen, weil die Feuerwache der Berufsfeuerwehr relativ weit entfernt ist.
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Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
Spezieller
Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr übernehmen Aufgaben an Stelle der Berufsfeuerwehr, weil diese nicht über das erforderliche Personal verfügt. Beispiele hierfür sind z.B. die Beleuchtungskomponente oder die Echolotgruppe.
Verstärkend
Auf 11 Feuerwachen der Berufsfeuerwehr steht jeweils 1 Löschzug. Mit 24 Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr steht so eine angemessene Reserve zur Verfügung, da nach FWDV 3 jeder Löschzug aus 2 Löschgruppen besteht. Allerdings
sind derzeit in dieser Zahl auch die Löschgruppen in den Randbereichen Kölns
enthalten. Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr werden an größeren Einsatzstellen
neben der Berufsfeuerwehr eingesetzt und besetzen bei langwierigen und personalintensiven Einsätzen die dadurch verwaisten Wachen der Berufsfeuerwehr.
Damit gewährleisten sie die Sicherstellung des Brandschutzes im Wachbezirk der
Berufsfeuerwehr. Weiterer Aufgabenschwerpunkt der Freiwilligen Feuerwehr ist der
Einsatz bei Flächenlagen (z.B. Unwetter mit Starkregen) im Bereich der Technischen Hilfe. Schließlich wirkt die Freiwillige Feuerwehr im Katastrophenschutz mit
und setzt vom Bund bereitgestellte Fahrzeuge ein.
Die Einheiten der FF sind personell und materiell so ausgestattet, dass durch sie
ihre originäre Aufgaben der Brandbekämpfung umfänglich sowie der Technischen
Hilfeleistung im geringen Umfang autark durchführen können.
Die funktionelle Besetzung der Positionen auf den Löschgruppenfahrzeugen der
Freiwilligen Feuerwehr erfolgt hinsichtlich der Mindestanzahl des ausrückenden
Personals wie auch der erforderlichen Qualifikation z.B. Gruppenführer, Atemschutzgeräteträger, Maschinist, vergleichbar der Berufsfeuerwehr.
4.2.6
Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr
Jede der 26 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr verfügt über ein Gerätehaus, welches sich im städtischen Besetz befindet oder angemietet ist. Die Gerätehäuser
bestehen mindestens aus einer Fahrzeughalle, dem Unterrichtsraum, einem Büro
sowie den Umkleide- und Sanitärbereichen. Des Weiteren sind bei den Gerätehäusern immer Kapazitäten für Sozialräume und die Jugendfeuerwehr vorzusehen.
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Brandschutzbedarfsplan 2014
Die Standorte der Gerätehäuser sind größtenteils historisch gewachsen, liegen
aber gerade deswegen sinnvoll. Ein Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der guten Erreichbarkeit der Gerätehäuser für die Einsatzkräfte und einer guten Einbindung in
das örtliche Geschehen. Wünschenswert ist, wenn die Einsatzkräfte im unmittelbaren Umfeld der Gerätehäuser wohnen können.
ABB. 4-7
GERÄTEHAUS DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR IN LIBUR
4.2.7
Basiseinheiten der Freiwilligen Feuerwehr
Zur Erfüllung der Grundaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr im Bereich des
Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung verfügt jede Löschgruppe über
ein Löschgruppenfahrzeug (LF) mit Wassertank und ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) als Basiseinheit. Die Löschgruppenfahrzeuge sind Fahrzeuge mit feuerwehrtechnischer Beladung, einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe und einem Löschwasservorrat, die zur Brandbekämpfung und zur einfachen Hilfeleistungen eingesetzt werden können. Mitgeführte tragbare Leitern (Steckleiter und
Schiebleiter) ermöglichen die Menschenrettung aus Gebäuden bis zur mittleren
Höhe. Um den Brandschutz und die Gefahrenabwehr auch bei Hochwasserlagen
des Rheins sicherzustellen, wird in vier Löschgruppen als Basisfahrzeug ein watfähiges LF vorgehalten, damit auch um in überfluteten Bereichen Einsätze durchgeführt werden können.
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Brandschutzbedarfsplan 2014
Die Mannschaftstransportfahrzeuge werden vor allem im Einsatzdienst als Logistikoder Unterstützungsfahrzeug, aber auch für die Jugendarbeit in der Jugendfeuerwehr genutzt.
ABB. 4-8
BASISEINHEIT DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
4.2.8
Sonderaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr
Neben den Aufgaben in der Brandbekämpfung und Technischen Hilfe übernehmen
die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Sonderaufgaben, welche von der Berufsfeuerwehr nicht abgedeckt werden können. Dies sind in der Regel Fähigkeiten,
welche sehr speziell, mit hohem Ausbildungsaufwand verbunden und selten benötigt werden, sodass sich die Vorhaltung bei der Berufsfeuerwehr personwirtschaftlich nicht rechtfertigen würde.
Die Verteilung der Aufgaben über die einzelnen Löschgruppen richtet sich nach
dem jeweiligen Leistungsvermögen, dem Standort, der räumlichen Ausstattung des
Gerätehauses, der Auslastung der Einheiten durch Einsätze und der Bereitschaft
der Einheiten, diese Aufgaben zusätzlich zu oder anstatt der Grundaufgaben zu
übernehmen.
Die Übernahme von Sonderaufgaben macht zusätzliche Ausbildung, Ausstattung
und weitere organisatorische Maßnahmen (z.B. hinsichtlich der Alarmierung) erforderlich. Unabhängig von den beschriebenen Sonderaufgaben im Einsatz führen die
Einheiten je nach den Verhältnissen in ihrem Zuständigkeitsbereich zusätzliche
Aufgaben aus und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört z.B. die Mitwirkung
in der Brandschutzerziehung.
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Brandschutzbedarfsplan 2014
Neben den nachfolgend Genannten gibt es zwei Spezialeinheiten (Fernmeldedienst
und Umweltschutzdienst), die wegen des Umfangs der Aufgaben keine Grundtätigkeiten ausführen und ausschließlich die jeweilige Spezialaufgabe ausführen.
Im Einzelnen wurden folgende Sonderaufgaben definiert und an einzelne Löschgruppen übertragen:
TAB. 4-1
SONDERAUFGABEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Sonderaufgabe
Einheit der Freiwilligen Feuerwehr
Löschwasserversorgung
Brück; Flittard, Worringen, Lövenich, Urbach, Heumar, Esch, Holweide, Rodenkirchen
Schaummittellogistik
Wahn, Zündorf
Schadwasserrückhaltung
Dellbrück
Messen von Schadstoffen
USD, Flittard, Brück, Widdersdorf, Ensen
Unterstützung ATF
USD
Erweiterte Technische Hilfeleistung
Dünnwald, Worringen, Libur
Beleuchtung
Porz-Langel
Personenortung Wasser
Fühlingen
Personenortung Land
Dünnwald
Führungsunterstützung
Führungsdienst Freiwillige Feuerwehr
Dokumentation
Merkenich, Langel-Rheinkassel
Logistik
Longerich
Belüften von Einsatzstellen
Strunden
Einsatzverpflegung
Longerich
Hochwasser
Rodenkirchen, Roggendorf, Strunden,
Ensen
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ABB. 4-9
SONDERAUFGABE BELÜFTEN: EINSATZ DES LUF 60 DURCH DIE FREIWILLIGE FEUERWEHR KÖLN
4.2.9
Führungsdienst der Freiwilligen Feuerwehr
Der Führungsdienst der Freiwilligen Feuerwehr setzt sich aus erfahrenen Führungskräften aus den Löschgruppen und Sondereinheiten zusammen. Im Einsatzfall, zumeist Flächenlagen mit umfangreichem Einsatz von Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr, fungiert der planmäßig organisierte diensthabende Führungsdienst gegenüber dem Einsatzleiter als „ Fachberater für die Freiwillige Feuerwehr“ . Seine vordringlichste Aufgabe ist die Unterstützung der Leitstelle bei Sonderalarm (z.B. Sturm, Starkregen, etc.), die rückwärtige Koordinierung und Betreuung von Kräften der FF sowie die Mitarbeit in der Einsatzleitung als Fachberater
Brandschutz.
Der Führungsdienst der Freiwilligen Feuerwehr wird bei Flächenlagen auch als Erkunder im Stadtgebiet eingesetzt. Hierfür werden dem Führungsdienst der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzfall ein Fahrzeug und ein Führungsgehilfe zur Verfügung gestellt. Ihm obliegt dann die Sichtung bzw. Priorisierung von Einsatzstellen
und
-schwerpunkten im Schadensgebiet und die Rückmeldung an die Leitstelle der
Feuerwehr Köln.
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Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
4.3
Administrative Organisation
Um die hochverfügbaren operativen Strukturen der Gefahrenabwehr zu ermöglichen, ist gleichermaßen eine hochverfügbare leistungsfähige administrative Organisation der Feuerwehr erforderlich. Kein Feuerwehreinsatz kann ohne entsprechend beschaffte Geräte, Fahrzeuge und Schutzausrüstung, die erforderlichen
Einsatzstandards oder Kommunikationseinsrichtungen fristgerecht bewältigt werden. So arbeiten alle administrativen Organisationseinheiten der obersten Zielsetzung zu, innerhalb kürzester Zeit effektiv und geeignet Hilfe zu leisten.
Die Feuerwehr Köln gliedert sich in sechs Abteilungen, von denen die Abteilungen
Gefahrenabwehr I-III, neben ihren fachlichen Aufgaben, auch für das Personal des
Einsatzdienstes von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr verantwortlich sind. Durch
diese enge Verzahnung ist sichergestellt, dass sich die Kompetenz für fachliche,
materielle bzw. logische Dienstleitung und die personelle Verantwortung bündelt.
Die drei weitere Abteilungen, Verwaltung, Gefahrenvorbeugung und Rettungsdienst, befassen sich ausschließlich mit ihren zum Teil sehr spezifischen und komplexen Aufgabenbereichen. Zusätzlich zu den sechs Abteilungen gibt es drei Organisationseinheiten, die in Stabsstellen direkt dem Amtsleiter unterstellt sind.
4.3.1
Verwaltungsabteilung
Die Verwaltungsabteilung ist wesentliche Schnittstelle insbesondere zu anderen
Ämtern der Stadtverwaltung Köln. Sie wirkt durch die Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben im Bereich Personal-, Finanz- und Vergabemanagement sowie
Organisation an der Sicherstellung des Dienstbetriebes der Feuerwehr Köln mit.
In der Verwaltungsabteilung erfolgen die dezentrale Personalsachbearbeitung und
die Umsetzung aller personalwirtschaftlichen Maßnahmen des Amtes. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Personalbeschaffung und die Organisation der Auswahlverfahren für Nachwuchskräfte des mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes. Die tägliche Besetzung der erforderlichen Funktionsstärke
im Einsatzdienst hängt somit direkt von den getroffenen personalwirtschaftlichen
Maßnahmen ab. Der demografische Wandel bedeutet perspektivisch eher größere
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Probleme in der Personalgewinnung und stellt somit eine besondere Herausforderung für diesen Arbeitsbereich dar.
Ein wesentlicher Aufgabenbereich der Verwaltungsabteilung ist die Erstellung der
Satzungen für Leistungen des Bodenrettungsdienstes, des Luftrettungsdienstes
sowie des Brandschutzes und der Hilfeleistung. Dabei werden federführend bei den
Satzungen des Rettungsdienstes die Gespräche geführt, die für die nach Rettungsgesetz NRW vorgesehene Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und
des Landesverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften erforderlich sind.
Ziel der Beteiligung ist es, Einvernehmen über die Gebührensatzungen zu erzielen.
In der Abteilung werden die Maßnahmen mit Auswirkung auf Aufbau- und Ablauforganisation sowie Stellenplan begleitet. Neben den allgemeinen Aufgaben der
Sachorganisation ist der Bereich Organisation zuständig für die Ausstattung der
Branddirektion, der Feuerwehr und Rettungsdienstschule, der Wachen und Gerätehäuser mit allgemeinen Ausstattungsgegenständen.
Ebenso werden die Aufgaben des Gesundheitsmanagements für das Amt wahrgenommen. Zu der Gruppe gehören deshalb auch eine Sportlehrerin und der Leiter
des Teams für die psychosoziale Unterstützung.
Neben dem Vergabemanagement, welches zur Qualitätssicherung bei Vergaben
des Amtes dient, werden alle relevanten Aufgaben der Finanzsteuerung (Haushaltsplanung und -ausführung, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzcontrolling
sowie Anlagenbuchhaltung) erledigt. Neben der Abrechnung der kostenpflichtigen
Leistungen nach Feuerwehr- und Feuerwehrgebührensatzung werden die Leistungen des Bodenrettungsdienstes abgerechnet.
4.3.2
Abteilung Gefahrenabwehr I und Zentrale Einsatzorganisation
Der Abteilung Gefahrenabwehr I ist für die konzeptionelle Organisation, die
einsatzbezogene Steuerung und die Ausbildung des gesamten Einsatzdienstes von
Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr verantwortlich.
Im Sachgebiet Einsatzplanung / Koordination werden alle konzeptionellen Maßnahmen, den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung betreffend, durchge-
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führt. Das Sachgebiet untergliedert sich in die einsatzplanerischen Bereiche operative
Grundlagenplanung,
objektbezogene
Einsatzplanung,
ereignisbezogene
Einsatzplanung, Planung von Großveranstaltungen und Erstellung von einsatzbezogenen Statistiken und Auswertungen. Regelmäßig erfolgen hierzu vor Einführung
verbindlicher Festlegungen Abstimmungen innerhalb und ggf. außerhalb des Amtes. Die planerischen Maßnahmen müssen oftmals abgestimmt und synchronisiert
werden mit der Einsatzorganisation im rettungsdienstlichen Bereich sowie der Abteilung Gefahrenvorbeugung. Alle koordinativen Maßnahmen mit operativer Relevanz werden mit den anderen Beteiligten federführend durchgeführt.
Die Leitstelle der Feuerwehr Köln ist die größte Leitstelle in Nordrhein Westfalen
und eine der größten Leitstellen für Rettungsdienst, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz in Deutschland. Als eines der zentralen Elemente des Einsatzdienstes wurden im Jahr 2012 insgesamt knapp 500.000 Notrufe über die Notrufnummer 112
entgegengenommen und rund 135.000 Einsätze disponiert. Des Weiteren sind in
der Leitstelle über 1600 Brandmeldeanlagen aus dem gesamten Stadtgebiet aufgeschaltet, die eine automatische und schnelle Alarmierung der Feuerwehr in besonderen Objekten garantieren. Die weitreichenden Aufgaben der Leitstellen umfassen, neben der Entgegennehme der Notrufe und der Disposition bzw. Alarmierung der Einsatzmittel, die Anleitung der Hilfesuchenden in Notfallsituationen, z.B.
bei Reanimationen und spontanen Geburten, die Koordination des Transports von
Intensiv- und schwergewichtigen Patienten, die Warnung der Bevölkerung bei
Großschadenslagen durch Radio und Sirenen, die Führung des Bettennachweises
der Kölner Krankenhäuser, die überregionale Verantwortung für die Alarmierung
der Rettungshubschrauber Christoph 3 und Christoph Rheinland sowie die Vermittlung von Hilfeersuchen zu anderen Stellen, wie z.B. dem ärztlichen Notdienst und
der Polizei.
Die Feuerwehr- und Rettungsdienstschule ist für die Aus- und Fortbildung der
Einsatzkräfte von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr im Bereich Brandbekämpfung, Technische Hilfe und Rettungsdienst verantwortlich. Die gesamte Laufbahnausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes, welche den Großteil des
Einsatzpersonals ausmacht, wird hier durchgeführt. Das Ausbildungsangebot umfasst die beamtenrechtlich festgeschriebene feuerwehrtechnische Grundausbildung
mit allen erforderlichen Zusatzlehrgängen, die Ausbildung für Sonderaufgaben im
Einsatzdienst und die Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistenten Ausbildung. Neben der Berufsfeuerwehr wird auch die gesamte Freiwillige Feuerwehr in 16 Modul-
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lehrgängen, welche durch die FwDV 2 vorgegeben wird, für ihre Aufgaben im
Einsatzdienst qualifiziert. Die Feuerwehr und Rettungsdienstschule hat zudem
überregionale Bedeutung, da andere Dienststellen ihre Auszubildenden nach Köln
zur Feuerwehr -und Rettungsdienstausbildung entsenden. Dadurch kann kontinuierlich für den stetigen Eigenbedarf ausgebildet und gleichzeitig ein gewisser Anteil
der Lehrgangsplätze gewinnbringend an externe Teilnehmer verkauft werden. Dies
sichert einen qualitativ hochwertigen Ausbildungsbetrieb bei verhältnismäßig niedrigen Kosten.
4.3.3
Abteilung Gefahrenabwehr II und Technik und Gebäude
Der Aufgabenbereich Technik gliedert sich in die Sachgebiete Fahrzeuge und Geräte, welche zwingend für den reibungslosen Betrieb der Feuerwehr erforderlich.
sind. Dabei gilt es den Einsatzdienst mit geeigneter Technik zu versorgen, die sowohl den gesetzlichen Ansprüchen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch den technischen und taktischen Anforderungen des Einsatzdienstes genügt. Es gilt das Grundprinzip, dass
alle eingesetzte Technik robust und bereits bewährt sein sollte, damit können die
Folgekosten relativ niedrig gehalten werden.
Zum reibungslosen Betrieb der Feuerwehr gehört es allerdings auch, dass rund um
die Uhr die eingesetzte Technik einsatzbereit ist. Dazu gehört nicht nur, dass die
Fahrzeuge und feuerwehrtechnischen Geräte jederzeit betriebsbereit sind, sondern
auch, dass der Rettungsdienst mit ausreichend Medikamenten und Verbrauchsmaterial versorgt ist, die Atemschutzgeräte einsatzbereit vorgehalten werden sowie alle Feuerwehrangehörigen jederzeit mit geeigneter und gut gewarteter Schutzkleidung ausgestattet sind.
Um all diese Aufgaben sicherstellen zu können, betreibt die Feuerwehr Köln fünf
eigene Werkstätten mit festem Personal. Das sind die Kfz-Werkstatt, die Atemschutzwerkstatt, die Gerätemeisterei mit Feuerlöscherwerkstatt, das Sanitätsmittellager und die Kleiderkammer. Unbenommen davon werden auf allen Feuer- und
Rettungswachen unter der fachlichen Verantwortung der Sachgebiete Fahrzeuge
und Geräte weitere Werkstätten betrieben. Ohne diese Werkstätten, die im Arbeitsdienst durch das Personal der Feuer- und Rettungswachen besetzt werden, ist
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ein geordneter Betrieb der Feuerwehr Köln ebenfalls nicht möglich. Bei diesen
Werkstätten handelt es sich um die Sauerstoffabfüllung, die Werkstatt zur Wartung
und Prüfung der Tauchgeräte, die Werkstatt zur Wartung und Prüfung von Anschlagmitteln, die Elektrowerkstatt, die Schlauchwäsche, die Werkstatt zur Wartung und Prüfung von Höhenrettungsgeräten, die Werkstatt zur Wartung und Prüfung von hydraulischen Rettungsgeräten, die zentrale Desinfektion, die Werkstatt
und das Lager für Einsatzstellenlogistik, die beiden Atemschutzwerkstätten mit
Atemschutzübungsstrecken, die Werkstatt zur Wartung und Reparatur der Geräte
und Schläuche für den Chemieeinsatz, die Werkstatt zur Wartung und Prüfung von
Messgeräten, die Werkstatt zur Wartung und Prüfung von Rettungswesten und die
Werkstatt zur Wartung und Prüfung von Geräten für den Einsatz mit radioaktiven
Stoffen.
Nur durch diese Infrastruktur, verbunden mit der entsprechenden Lager- und
Transportlogistik, werden die Ausfallzeiten der Fahrzeuge und Geräte auf ein Mindestmaß reduziert und nur so können die im Brandschutzbedarfsplan definierten
Schutzziele erreicht werden. Deshalb sollen auch künftig alle Werkstätten, die für
die ständige Einsatzbereitschaft von Fahrzeugen und Geräten notwendig sind, im
Neubau der Feuer- und Rettungswache Kalk und im zugehörigen Werkstattzentrum zusammengeführt werden.
Analog dem allgemeinen technischen Fortschritt geht auch bei der Einsatztechnik
der Trend dahin, dass kurzfristig immer weniger repariert werden kann. Insofern
kommt der Reservehaltung von Einsatztechnik besondere Bedeutung zu. Aufgrund
der immer höheren Anschaffungs- und Unterhaltungskosten wird besondere
Einsatztechnik ggf. interkommunal zu beschaffen sein und dann mehreren Feuerwehren zur Verfügung stehen.
Nach der Auflösung des Hochbauamtes wurden alle durch die Feuerwehr genutzten Immobilien und damit alle Eigentümerpflichten auf 37 übertragen und nicht wie
bei anderen städtischen Dienststellen an 26 übergeben. Zu den Eigentümerpflichten gehören alle Bauunterhaltungsmaßnahmen, aber auch alle Bauherrenpflichten
bei Neubaumaßnahmen. Dies bietet die Vorteile, Planungsleistungen durch feuerwehreigene Bauingenieure und Architekten zu erbringen und bei bauunterhaltenden Maßnahmen feuerwehreigene Handwerker einzusetzen. Deshalb unterhält die
Feuerwehr Köln zur Aufrechterhaltung des täglichen Dienstbetriebes zurzeit 33 ei-
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gene und 16 angemietete Gebäude. Die Gebäude sind in ihrer Größe, Nutzungsmöglichkeit, technischer Ausstattung und ihrem Alter sehr unterschiedlich.
Das Sachgebiet Bauunterhaltung ist für die Sanierung und Instandhaltung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr, des Führungs- und Schulungszentrums sowie Katastrophenschutzzentrums, der Löschbootstation, der Rettungswachen und Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr zuständig. Neben der Beauftragung und fachlichen Begleitung von Reparaturen, regelmäßigen Wartungsarbeiten und Materialbeschaffungen werden projektbezogen bauunterhaltende Maßnahmen größeren
Umfangs durchgeführt. Diese Maßnahmen werden aus einem Gebäudekataster,
basierend auf jährlichen Gebäudebegehungen mit Bauteilzustandswertungen, bedarfsgerecht abgeleitet, um die Gebäude bei laufendem Dienstbetrieb bestmöglich
zu erhalten.
Regelmäßige Bauunterhaltungsmaßnahmen verhindern jedoch nicht, dass Gebäude den Anforderungen nicht mehr genügen oder in ihrer Substanz völlig überaltern.
In solchen Fällen werden Neubaumaßnahmen erforderlich. Bei der Feuerwehr Köln
befinden sich zur Zeit Neubau- und Erweiterungsbauprojekte in einem Umfang von
ca. 100 Mio. € in unterschiedlichen Planungs- bzw. Bauphase. Hinzu kommen zukünftig die in Vorbereitung befindlichen dringend notwendigen Neubau- bzw. Generalsanierungsbaumaßnahmen der Feuerwache 8 (Ostheim) und der Feuerwache 1
(Innenstadt). Weiterhin sind neue Feuerwehrgerätehäuser für die Löschgruppen
Longerich, Langel-Rheinkassel, Lövenich, Urbach, Flittard und Rodenkirchen und
die notwendigen Rettungswachen Brück und Worringen in der mittelfristigen Planung.
Die Feuerwehr Köln übernimmt bei den Baumaßnahmen mit Unterstützung einer
Projektleitung und Projektsteuerung die Bauherrenfunktion. Zur Bewältigung der
Bauprojekte ist bei der Feuerwehr die Schaffung einer Organisationseinheit „ Neubauprojekte“ in Vorbereitung, welche nicht nur methodisch Bedarfe, Projektziele
und Gebäudestandards erarbeiten soll, sondern die gesamten Baumaßnahmen
über alle Planungs- und Umsetzungsphasen begleitet.
Die Einbindung von Erfahrungen der Gebäudeunterhaltung und Instandhaltung sowie die unmittelbare Einflussnahme durch den Nutzer stellen sicher, dass die Gebäude langlebig den Anforderungen des Einsatzdienstes gerecht werden.
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4.3.4
Abteilung Gefahrenabwehr III und Informationssysteme
Die Abteilung „ Gefahrenabwehr III und Informationssysteme“ plant, beschafft und
betreibt die gesamten informationstechnischen Systeme und deren Einsatz, inklusive der zur deren Betrieb notwendigen Infrastruktur des Amtes 37. Zu den amtsspezifischen Informationssystemen zählen die Kernsysteme zur Notrufabfrage,
Einsatzmitteldisposition, Warnung der Bevölkerung, Alarmierung, Informationsbeschaffung- und -aufbereitung und zur Kommunikation zu den Einsatzkräften aller
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Neben den Kernsystemen sind Supportsysteme für den sicheren Betrieb der Kernsysteme und Managementsysteme unverzichtbare Komponenten des Informationsverbundes der
Feuerwehr Köln. Um diese notwendige Hochverfügbarkeit zu garantieren, müssen
die informationstechnischen Systeme vom Amt 37 in Kooperation mit Amt 12 betrieben werden.
Für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind diese
Informationssysteme und deren Infrastruktur integraler Bestandteil der inneren Organisation. Sie sind Voraussetzung einer funktionierenden Gefahrenabwehr und für
die Daseinsvorsorge unverzichtbar.
Die für die Kernaufgaben notwendigen Informationssysteme müssen sowohl im
Regelbetrieb als auch in Ausnahmesituationen mit einem maximalen Leistungsspektrum zur Verfügung stehen und im Störungsfall jederzeit möglichst schnell
wieder in den Regelbetrieb überführt oder ergänzt werden können. Die Planung
und der zuverlässige Betrieb von Informationssystemen mit diesen Anforderungen
setzen hohes Fachwissen und Erfahrung in der Informationstechnik als auch im
täglichen Einsatzdienst voraus. Informationssysteme der Feuerwehr müssen als
eigenständige Komponenten der „ Kritischen Infrastruktur“ der Gesellschaft betrachtet und entsprechend geschützt werden.
4.3.5
Abteilung Rettungsdienst
Bei der kreisfreien Stadt Köln nimmt das Amt 37 „ Berufsfeuerwehr“ die Trägerschaft im Rettungsdienst gemäß § 6 RettG NRW wahr. Nahezu alle Ressourcen
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Brandschutzbedarfsplan 2014
sind dabei in der eigenen Abteilung „ Rettungsdienst“ mit dem Ziel einer zentralen
Aufgabenwahrnehmung gebündelt.
Im Bereich rettungsdienstlicher Einsatzplanung und -organisation werden Einsatzund Fahrzeugkonzepte für den Kölner Rettungsdienst entwickelt, sowie Einsatzplanungen und -übungen für Großveranstaltungen und Großschadensfälle maßgeblich unterstützt. Das Weitern werden Sanitätsdienste für Veranstaltungen als Stellungnahme für die Ordnungsbehörde der Stadt Köln bemessen. Diese legt die Anzahl und die Qualität der vorzuhaltenden Kräfte und der Unfallhilfsstellen fest.
Die Einbeziehung Dritter gemäß § 13 RettG NRW unterliegt vergaberechtlichen
Vorschriften und erfordert umfangreiche Ausschreibungsmaßnahmen. Die Abteilung Rettungsdienst sichert und überwacht die Einhaltung des gesetzlichen und
vertraglich vorgegebenen Standards durch die an der Notfallrettung beteiligten Organisationen. Ebenso werden die acht privaten Anbieter im Krankentransport überwacht. Neben der Aufsicht für die bodengebundene Notfallrettung und den bodengebundenen Krankentransport wird auch die Aufsicht über die Luftrettung innerhalb
der Trägergemeinschaft Köln getätigt. Dazu gehören die in Köln stationierten Hubschrauber Christoph 3 als Rettungshubschrauber und Christoph Rheinland als Intensivtransporthubschrauber. Weiterhin gehört die Bildung von Trägergemeinschaften im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit z.B. für Interhospitaltransporte, zum Transport von „ schwergewichtigen Patienten“ sowie für den
Transport von hochinfektiösen Patienten zum Aufgabenbereich.
Das Verfahren bei einer Unterbringung von psychisch kranken Personen nach §§
10, 14 PsychKG (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen
Krankheiten vom 17.12.1999) wird von der Berufsfeuerwehr Köln als zuständige
Sonderordnungsbehörde wahrgenommen. Dazu gehört auch die Durchführung
damit in Zusammenhang stehender Transporte. Da bei diesen Zwangseinweisungen massiv in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen wird, ist die Durchführung der Transporte Vollzugsbeamten vorbehalten, so dass hierfür im wesentlichen
Rettungsmittel der Berufsfeuerwehr eingesetzt werden. Für Transporte nach
Betreuungsrecht im Rahmen des § 1906 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), für die
Inobhutnahme von Minderjährigen im Rahmen des § 1631b BGB, für Transporte
nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie für Transporte nach § 126a Strafprozessordnung (StPO) kommen ebenfalls nahezu ausschließlich Rettungsmittel der
Berufsfeuerwehr Köln zum Einsatz.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
Entsprechend § 12 des „ Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen“ (Rettungsgesetz NRW –
RettG NRW) legt die kreisfreie Stadt Köln regelmäßig einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan vor. Dieser Rettungsdienstbedarfsplan analysiert die Veränderungen der letzten Jahre, unternimmt eine Vorausschau in die nächsten vier Jahre
und ermittelt den Bedarf an Einheiten des Rettungsdienstes. Das Ziel ist die Sicherstellung der durch das RettG NRW geforderten bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports mit einem funktionierenden Rettungsdienstsystem.
4.3.6
Abteilung Gefahrenvorbeugung
Der Gesetzgeber hat den Brandschutzdienststellen drei wesentliche Aufgabenbereiche des vorbeugenden Brandschutzes zugewiesen. Dies sind die Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren (§5 FSHG), Brandschau in bestehenden Objekten (§6 FSHG) und Brandsicherheitswachdienst in Versammlungsstätten und bei Großveranstaltungen (§41 SonderbauVO oder § 7 FSHG).
In der Abteilung gehen mit steigender Tendenz jährlich rund 1.500 Bauanträge zur
Stellungnahme ein. Die ingenieurmäßige Beurteilung der Anträge beinhaltet sowohl
die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, als auch die planbaren Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes. Die mit dem Bauantrag zur Prüfung
vorgelegten Brandschutzkonzepte sollen die zielgerichtete brandschutztechnische
Gesamtbewertung darstellen. Somit müssen strenge Maßstäbe angelegt werden,
die sich einerseits am politisch vereinbarten Schutzzielniveau der Kommune ausrichten und andererseits die allgemein anerkannten Schutzziele des Vorbeugenden
Brandschutzes berücksichtigen
Der Gesetzgeber verpflichtet den Eigentümer eines Gebäudes, es instand zu halten und es damit im Laufe der Zeit gegebenenfalls auch Veränderungen zu unterwerfen. Damit das ursprüngliche Brandschutzkonzept dabei nicht völlig ausgehöhlt
wird und etwaige brandschutztechnische Gefahrensituationen erkannt werden, unterliegen die Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) der so genannten Brandschau. Spätestens alle fünf Jahre begehen die Mitarbeiterinnen und
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
Mitarbeiter der Abteilung „ Gefahrenvorbeugung“ zusammen mit dem Eigentümer
und in vielen Fällen auch in Begleitung der Bauaufsicht insgesamt mehr als 9.000
Objekte im Stadtgebiet. Neben diesen Brandschauen in Sonderbauten werden in
Köln auch ältere Wohngebäude auf Grund eines politischen Auftrags aus dem Jahre 1989 einer brandschauähnlichen Überprüfung unterzogen. Dabei stehen die besonderen Risiken dieser Gebäude, wie offen liegende Keller- oder Speicherzugänge sowie Holztreppen und brandschutztechnisch unzureichend abgesicherte Wohnungseingangstüren im Fokus der Überprüfung.
Veranstaltungen mit zahlreichen Zuschauern stellen im Freien, wie insbesondere in
Versammlungsstätten, ein erhöhtes brandschutztechnisches Risiko dar. Der Gesetzgeber fordert daher den Betreiber beziehungsweise den Veranstalter auf, eine
Brandsicherheitswache einzurichten. Die Personalstärke sowie die Mindestqualifikation der einzusetzenden Feuerwehrkräfte werden anhand einer Risikoabschätzung durch Mitarbeiter der Abteilung „ Gefahrenvorbeugung“ festgelegt. In der Medien- und Kulturstadt Köln gibt es ständig bespielte Versammlungsstätten, sowie
zahlreiche Events auf öffentlichen Straßen und Plätzen, so dass der Brandsicherheitswachdienst für mehr als 2.000 Veranstaltungen pro Jahr geplant und durchgeführt werden muss.
Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die flächendeckende Bereitstellung von
Löschwasser nicht mehr sichergestellt ist. Hier sind sowohl neue vertragliche
Grundlagen zu schaffen als auch ggf. Kompensationsmaßnahmen durch die Feuerwehr vorzusehen.
4.3.7
Freiwillige Feuerwehr: Stabsstelle Grundsatzangelegenheiten,
Sprecher, Jugendfeuerwehr, Stadtfeuerwehrverband
Stabsstelle
Alle Verfahren und Regelungen bezüglich der Organisation und Einbindung der
Freiwilligen Feuerwehr Köln werden federführend von oder unter Einbindung der
Stabsstelle erarbeitet. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung und Aktualisierung von Konzepten, Beförderungen, Entlassungen, Ernennungen, das Dokumentenmanagement für alle Regelungen sowie die Teilnahme an Arbeitskreisen. Darüber hinaus steht die Stabsstelle im engen Kontakt mit den Führungskräften, dem
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
Sprecher und den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr und stimmt sich mit ihnen
über die Regelungen, Anforderungen und aktuelle Themen ab. Hierzu werden regelmäßige Besprechungen mit den Bereichssprechern, dem Sprecher und der
Amtsleitung und sowie Dienstbesprechungen mit allen Einheitsführern organisiert.
In Abstimmung mit dem Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr ist die Stabsstelle für
die Organisation des Führungsdienstes der Freiwilligen Feuerwehr zuständig.
Im Bereich der Ausbildung erfolgt zusammen mit der Feuerwehrschule die Bedarfsfeststellung für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Erstellung von Ausbildungsrichtlinien. Die Stabsstelle ist für die Überprüfung der Einheiten auf ihre Leistungsfähigkeit zuständig und führt mit dem Stadtfeuerwehrverband dazu jährlich einen Leistungswettbewerb durch. Des Weiteren fällt in die Zuständigkeit der Stabsstelle das Verwalten der Bundesmittel für den Bereich der
Ausbildung und Unterbringung von Bundesfahrzeugen bei der Freiwilligen Feuerwehr.
Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr
Nach § 11, Abs. 2 FSHG wählen die Zug- und Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr aus ihren Reihen für die Dauer von 6 Jahren einen Sprecher, der die Belange der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber dem Leiter der Berufsfeuerwehr vertritt.
Da die FF analog der Einteilung der Berufsfeuerwehr in drei Bereiche gegliedert ist,
gibt es in jedem Bereich einen sogenannten Bereichssprecher. Dieser wird von den
Löschgruppenführern im jeweiligen Bereich für die Dauer von sechs Jahren gewählt und er übernimmt die Aufgaben des Sprechers der FF auf Abschnittsebene,
das heißt er vertritt die Einheiten im Abschnitt gegenüber dem Abteilungsleiter.
Gleichzeitig sind die Bereichssprecher die offiziellen Vertreter des Sprechers der
FF und sie arbeiten mit dem Sprecher der FF eng zusammen.
In Köln wird der Sprecher der FF aus den Reihen der Löschgruppenführungen
(Löschgruppenführer und Vertreter) und der Bereichssprecher für die Dauer von
sechs Jahren gewählt. Er vertritt somit in gesetzlicher Funktion die personellen und
sächlichen Anliegen aller Angehörigen der FF gegenüber dem Leiter der Berufsfeuerwehr. Der Sprecher der FF wird vom Leiter der BF rechtzeitig und umfassend
über wesentliche Sachverhalte, die den Bereich der FF berühren, informiert. Sämtliche Verhandlungen über strittige Fragen zwischen den Belangen der FF und der
BF sind immer mit dem ernsten Willen zur Einigung und Erarbeitung von Vorschlägen zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu führen.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr ist die Jugendorganisation der Freiwilligen Feuerwehr. Sie
umfasst derzeit rund 400 Jugendliche (darunter ca. 60 Mädchen) in 24 Jugendgruppen. Die Jugendfeuerwehr steht im Auftrag des Amtsleiters unter der Aufsicht
der gewählten ehrenamtlichen Stadtjugendfeuerwehrwartin. Da auch die Personalgewinnung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr durch die
demografische Entwicklung beeinflusst wird, ist künftig den Instrumenten Kinderund Jugendfeuerwehr sowie Inklusion besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Stadtfeuerwehrverband
Der Stadtfeuerwehrverband ist ein gemeinnütziger Verband nach §16 des FSHG,
in dem die Berufsfeuerwehr, die Freiwillige Feuerwehr sowie Werk- und Betriebsfeuerwehren aus dem Stadtgebiet Köln zusammengeschlossen sind. Satzungsgemäße Ziele sind u.a. die Betreuung der Mitglieder, Förderung der Tradition und der
Ausbildung. Geborener Vorsitzender des Stadtfeuerwehrverbandes ist der Direktor
der Berufsfeuerwehr, er wird durch ein gewähltes Vorstandsgremium unterstützt.
4.3.8
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit besteht aus dem Pressesprecher der Feuerwehr Köln. Dort werden die Presse- und Medienarbeit sowie die Öffentlichkeitsarbeit koordiniert. Sofern erforderlich, werden die jeweiligen Maßnahmen durch die
Stabsstelle direkt mit dem Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und dem
Brandschutzdezernenten abgestimmt. Darüber hinaus obliegt der Stabsstelle der
konzeptionelle Ausbau der internen Kommunikation innerhalb der Feuerwehr Köln.
Bei Einsätzen mit hohem Medieninteresse steht der Pressesprecher als erster Ansprechpartner den Medien zur Verfügung. Bei großen Schadensereignissen, welche eine rückwärtige Führung erfordern, wird durch den Pressesprecher die Stabsfunktion S 5 (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) besetzt.
Die allgemeine Pressearbeit wird unter Beteiligung der zuständigen Fachabteilungen durch den Pressesprecher koordiniert. Die Medienanfragen erreichen die
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
Stabsstelle zum einen über die Pressehotline der Feuerwehr, aber auch indirekt
über das amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In Abstimmung mit der Amtsleitung und gegebenenfalls weiterer Stellen werden die Anfragen beantwortet. Die aktive Information der Medien mittels Pressemitteilungen außerhalb von Einsätzen erfolgt in fortlaufender Abstimmung über das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus analysiert die Stabsstelle das Bild der Feuerwehr Köln in der
Öffentlichkeit und steht im engen Kontakt mit den lokalen Pressevertretern.
Auch die gezielte Information der Bevölkerung durch die regionalen Medien und
sozialen Netzwerke bei großen Schadens- und Unglücksfällen wird durch die
Stabsstelle geplant und im Ereignisfall veranlasst.
Der Kommunikationsbedarf und die Kommunikationsmöglichkeiten steigen permanent weiter an, diesem Trend muss sich auch die Feuerwehr anpassen. Der Bürger
erwartet auch von der Feuerwehr umgehend Informationen, insbesondere wenn
Einsätze deutlich wahrgenommen werden können (z.B. große Rauchwolke). Umgekehrt besteht auch die Möglichkeit, diese Medien zur Bevölkerungsinformation
gezielt einzusetzen.
4.3.9
Stabsstelle Städtisches Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
Aufgabe der Stabsstelle „ Städtisches Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz“ ist die Sicherstellung der Fähigkeit zur Gefahrenabwehr der Stadt Köln bei
Lagen mit hohem Koordinierungsaufwand von Ämtern, Betrieben, Behörden und
Organisationen, einschließlich des Katastrophen- und Verteidigungsfalles.
Die Stabsstelle gewährleistet zum Einen die Funktion der Führungseinrichtungen,
zum Anderen betreut und koordiniert sie die stadtweiten ämterübergreifenden Einsatzplanungen (Lenkungsgruppe Großschadensereignisse) durch Beratung, Abstimmungen und Übungen. Zur Funktion der Führungseinrichtungen gehören die
technische Pflege, die organisatorischen Einsatzplanungen und die Personalplanung und -entwicklung. Zu den Führungseinrichtungen gehört als besondere Aufgabe die Personenauskunftsstelle (PASS) für Großschadensereignisse, die die
Stabsstelle sowohl für die kommunale Nutzung als auch im Auftrag des Landes zur
Unterstützung westfälischer Kommunen betreibt.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
Die abstrakte terroristische Gefährdungslage sowie die Gefahr durch Amokläufe
und Geiselnahmen haben zu einer weiteren Zunahme der Aufgaben geführt, ebenfalls die laufende Neukonzeption des nordrhein-westfälischen Katastrophenschutzes als Solidarsystem der Kommunen und seiner immer häufiger werdenden Inanspruchnahme, auch durch andere deutsche Länder (z. B. Hochwasser-Einsätze im
Münsterland, der Eifel und Sachsen-Anhalt). Die Herausforderung der nächsten
Jahre ist der (Wieder-) Aufbau eines leistungsfähigen Betreuungsdienstes im Katastrophenschutz für evakuierte Bürger.
Die Stabsstelle baut für die Stadt Köln über mehrere Jahre ein flächendeckendes
mehrstufiges Warnsystem aus Sirenen, Funk- und Netzmedien sowie Warnfahrzeugen (wieder) auf und wird in Zukunft Deutschlands größtes Sirenen-System
betreiben.
Dieser Arbeitskraftbedarf erfordert eine fortlaufende Neu-Priorisierung der Aufgaben und auch eine vorübergehende Zurückstellung seltenerer Pflichtaufgaben. Zur
Entlastung konnte die Stabsstelle historische Aufgaben wie die SchutzbautenVerwaltung („ Bunker“ ) größtenteils aufgeben.
Die Stabsstelle verwaltet das Budget für den Katastrophenschutz der Kölner Hilfsorganisationen als Bundes- und Landesauftragsverwaltung sowie die pauschalen
und ereignisgebundenen Budgets für Großeinsätze und überörtliche Hilfe.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Feuerwehr Köln – Kap. 4
Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. 4-6
ADMINISTRATIVE ORGANISATION DER FEUERWEHR KÖLN
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Beteiligte Organisationen – Kap. 5
Brandschutzbedarfsplan 2014
5
Beteiligte Organisationen
In diesem Kapitel werden die nichtöffentlichen Feuerwehren und Organisationen vorgestellt, die in Köln vertreten sind und die Öffentliche Feuerwehr im Einsatz unterstützen.
Es zeigt sich, dass hier ein enormes Potential zur Verfügung steht, dessen Bestand aus
unterschiedlichsten Gründen jedoch nicht dauerhaft gesichert ist. Kommt es hier zu Veränderungen, müssen die Leistungen durch die Öffentliche Feuerwehr erbracht werden.
Im Gegensatz zu früher kann die Bundeswehr in Köln kurzfristig keine operative Unterstützung mehr leisten.
5.1
Nichtöffentliche Feuerwehren, Werkfeuerwehren
Im Stadtgebiet Köln werden 11 nicht-öffentliche Feuerwehren, sogenannte Werkfeuerwehren, bei Betrieben oder Einrichtungen vorgehalten, bei denen die Gefahr
eines Brandes oder einer Explosion besonders groß ist, oder bei denen in einem
Schadensfall eine große Anzahl von Personen gefährdet wird. Diese Werkfeuerwehren werden durch die Bezirksregierung staatlich angeordnet oder anerkannt.
Die gesetzliche Grundlage zur Schaffung dieser betrieblichen Gefahrenabwehreinrichtungen findet sich in § 15 Abs. 1 FSHG.
Die generelle Zuständigkeit der Gemeinde nach § 1 FSHG bleibt von der Einrichtung einer Werkfeuerwehr an sich unberührt. Die Aufgabenzuständigkeit der Feuerwehr geht jedoch für das Betriebsgelände auf die Werkfeuerwehr über. Die öffentliche Feuerwehr wird nach § 15 FSHG in der Regel nur dann auf dem Werkgelände eingesetzt, wenn sie angefordert wird. Durch die gesetzliche Formulierung
wird deutlich, dass die öffentliche Feuerwehr neben der Werkfeuerwehr zuständig
bleibt, dass heißt auch ohne Anforderung eingreifen kann und muss, wenn objektiv
erkennbar die Werkfeuerwehr mit dem Schadensfall allein nicht fertig wird.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Werkfeuerwehren:
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Beteiligte Organisationen – Kap. 5
Brandschutzbedarfsplan 2014
• Werkfeuerwehr Flughafen Köln/Bonn
• Bundeswehrfeuerwehr Flugbereitschaft Bundesministerium der Verteidigung,
Köln-Wahn
• Werkfeuerwehr Deutz AG
• Werkfeuerwehr Currenta, Chempark Dormagen
• Werkfeuerwehr Currenta, Chempark Leverkusen
• Werkfeuerwehr Ford AG
• Werkfeuerwehr Deutsche Infineum
• Werkfeuerwehr Uniklinik Köln
• Werkfeuerwehr Shell Rheinland Raffinerie Godorf
• Werkfeuerwehr LyondellBasell
• Werkfeuerwehr Orion Engineered Kalscheuren
Weiterhin unterhalten die AkzoNobel Functional Chemicals und der Chemiepark
Merkenich betriebliche Feuerwehren, die keine Werkfeuerwehren im Sinne des
Gesetzes sind, jedoch zur initialen Gefahrenabwehr innerhalb der jeweiligen Betriebe eingesetzt werden. Insgesamt versehen in diesen Einrichtungen und Betrieben insgesamt 1080 Feuerwehrangehörige Dienst, davon sind 664 Feuerwehrangehörige hauptberuflich in den Feuerwehren der Betriebe beschäftigt.
Das Personal der Werkfeuerwehr hat neben der allgemeinen feuerwehrtechnischen Grundausbildung weitere spezifische Ausbildungen, die es befähigt, mit den
jeweiligen Betriebsabläufen im Werk und den spezifischen Gefahren durch die Betriebsabläufe und die dabei verwendeten Grundstoffe, Zwischen- und Endprodukten umzugehen. Zur spezifischen Gefahrenabwehr werden auch Gerätschaften und
Fahrzeuge vorgehalten, die sich von denen der öffentlichen Feuerwehren unterscheiden und deren Eigenschaften und Leistungsvermögen sich (ausschließlich)
an den Gegebenheiten des Werkes orientieren.
Der Wegfall einer Werkfeuerwehr unter Beibehaltung der betriebsspezifischen Gefahren kann nicht von der öffentlichen Feuerwehr kompensiert werden. Daher sind
die staatlich angeordneten und anerkannten Werkfeuerwehren integraler und unverzichtbarer Bestandteil der Gefahrenabwehr innerhalb der Stadt Köln.
Bei besonderen Einsatzlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln kann Spezialgerät der Werkfeuerwehren (Großraum-Turbolüfter, Gelenkmast, Hochleistungs-
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Beteiligte Organisationen – Kap. 5
Brandschutzbedarfsplan 2014
Wasserwerfer, alkoholbeständiges Schaummittel) angefordert werden. Sofern der
Schutz im Werk nicht nachhaltig durch die Gestellung von Fahrzeug und/oder Gerätschaften beeinträchtigt wird, kann die öffentliche Feuerwehr diese zur konkreten
Gefahrenabwehr einsetzen.
5.2
Hilfsorganisationen
Neben den Feuerwehren existieren weitere Organisationen und Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes, welche in der Gefahrenabwehr in einzelnen Bereichen
oder in besonderen Aufgaben aufgrund städtischer Verträge oder landesbehördlicher Vereinbarung und Anerkennung mitwirken. Im bodengebundenen Rettungsdienst sind dies als Ergebnis der letzten europaweiten Ausschreibung augenblicklich die vier privaten Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches
Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfallhilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD).
Sie stellen auf Grundlage des § 13 Rettungsgesetzes NRW neben Rettungswagen
und Notarzteinsatzfahrzeugen der Grundversorgung auch Einheiten für Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen, zusätzliche Rettungsmittel als Sonderbedarf, sowie Kräfte und Material zur Unterstützung bei aufwachsenden Lagen im Rettungsdienst (MANV - Massenanfall von Verletzten).
Nach § 18 FSHG sind die vier Hilfsorganisationen auch mit Einsatzeinheiten im Katastrophenschutz tätig. Sie werden auf Grundlage einer Vereinbarung ihrer Landesverbände mit dem Innenministerium im Rahmen des landesweit einheitlich konzeptionierten Katastrophenschutzes tätig. Ihre örtlichen Gliederungen unterstellen
sich dazu der kommunalen Gefahrenabwehr der Stadt Köln. Der Schwerpunkt ihrer
Aufgaben liegt im Betreuungsdienst, im Sanitätsdienst (grundlegende medizinische
Versorgung) und in der logistischen Unterstützung bei Hochwasserlagen.
5.3
Technisches Hilfswerk (THW)
Das THW ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums mit
bundesweit rund 80.000 ehrenamtlichen und hauptberuflichen Helfern. Die rechtli-
Seite 101
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Beteiligte Organisationen – Kap. 5
Brandschutzbedarfsplan 2014
che Grundlage für das Handeln findet sich im THW-Gesetz, zuletzt geändert am
29.07.2009. Demnach hat die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk die Aufgabe,
technische Hilfe nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz zu leisten, im
Auftrag der Bundesregierung im Ausland, bei der Bekämpfung von Katastrophen,
öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung
der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen.
Innerhalb der Stadt Köln ist das THW in den drei Ortsverbänden Köln-Ost, KölnPorz und Köln Nord-West, mit insgesamt rund 400 ehrenamtlichen Helfern organisiert. Sofern Spezialwissen und Gerätschaften erforderlich ist, was in den Kölner
Ortsverbänden nicht vorgehalten wird, kann dieses bei Bedarf kurzfristig über die
Geschäftsstelle des THW bei anderen Ortsverbänden überregional angefordert
werden. Somit kann das THW auch auf Einheiten in anderen Landesteilen oder sogar im Bundesgebiet zurückgreifen. Der Ortsverband Köln-Ost verfügt über zwei
technische Züge für allgemeine technische Hilfeleistungen sowie über die Fachgruppen Räumen und Wassergefahren. Im Ortsverband Köln Nord-West werden
die Fachgruppen Infrastruktur, Elektroversorgung und Beleuchtung, im Ortsverband
Köln-Porz die Fachgruppen Wasserschaden/Pumpen, Führung und Kommunikation vorgehalten. Insgesamt sind im Stadtgebiet Köln rund 300 Helferinnen und Helfer im THW aktiv.
Das THW unterstützt bei besonderen Einsatzlagen mit Spezialgerätschaften und
Spezialkenntnissen. In erster Linie sind dieses Räumtätigkeiten beispielsweise bei
flächigen Lagen (Sturmlagen) oder punktuell großen Lagen wie Explosionen und
Einstürze von baulichen Anlagen, umfangreiche Abstützarbeiten bei einsturzgefährdeten Objekten oder infrastrukturellen Hilfsmaßnahmen z.B. bei flächigen
Stromausfällen. Die THW-Helfer verfügen über Fachkenntnisse, Fahrzeuge und
Gerätschaften, die sie spezialisieren für besondere Schadenslagen und eine gute
Ergänzung der kommunalen Gefahrenabwehr darstellen.
Im Rahmen des baulichen Hochwasserschutzes ist das THW durch die Stadtentwässerungsbetriebe (STEB) vertraglich bei der Errichtung von mobilen Hochwasserschutzeinrichtungen eingebunden. So werden die Kapazitäten der öffentlichen
Feuerwehr, die in solchen Fällen erwartungsgemäß stark beansprucht werden,
maßgeblich entlastet.
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Beteiligte Organisationen – Kap. 5
Brandschutzbedarfsplan 2014
5.4
Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)
Die DLRG ist eine gemeinnützige, selbstständige Organisation und arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern und verfügt in Köln über ca. 150 aktive
Angehörige. Sie hat sich u.a. zur Aufgabe gemacht, einen flächendeckenden Wasserrettungsdienst zu organisieren und durchzuführen und diesen als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr von Bund, Ländern und Gemeinden zu betreiben. In Köln
unterhält die DLRG insgesamt acht Ortsgruppen.
Die Spezialisierung im Bereich der Wasserrettung führt zu vielen Berührungspunkten mit der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörde. So gehören Wasserwachten auf dem Rheinstrom und den Seen im Kölner Stadtgebiet ebenso wie die
Mitwirkung bei der Strömungsrettung und den Luft-Wasser-Rettern zum Hilfeleistungsspektrum dieser Hilfsorganisation. Für Einsatz- und Ausbildungszwecke stehen der Gesellschaft rund 20 Boote mit unterschiedlicher Ausstattung zur Verfügung.
Die DLRG wird regelmäßig zur Personensuche im Rhein und in den Kölner Gewässern, zusätzlich zu den Einsatzkräften der Feuerwehr mitalarmiert, und unterstützen diese. Insbesondere als vorbeugende Maßnahmen beispielsweise bei Veranstaltungen am oder auf dem Wasser, bei denen Menschen gefährdet werden
können, wird die DLRG eingesetzt. Darüber hinaus werden Rettungsmaßnahmen
in solchen Bereichen bereits vor Eintreffen der Feuerwehr eingeleitet, bei denen ein
„ Gewässer-Wachdienst“ seitens der Hilfsorganisation eingerichtet wurde.
Im Rahmen des Hochwasserschutzes wird die DLRG zur Personenbeförderung in
überfluteten Gebieten eingesetzt. Des Weiteren werden in Zusammenarbeit mit der
DLRG die Sanitäts- und Rettungsdienstboote besetzt, um in denen vom Hochwasser betroffenen Bereichen eine adäquate Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Beteiligte Organisationen – Kap. 5
Brandschutzbedarfsplan 2014
5.5
Nachbarfeuerwehren
An die Stadt Köln grenzen die Feuerwehren der Städte Niederkassel (Rhein-SiegKreis), Troisdorf (Rhein-Sieg-Kreis), Rösrath (Rheinisch-Bergischer Kreis), Refrath
(Rheinisch-Bergischer Kreis), Bergisch-Gladbach (Rheinisch-Bergischer Kreis), Leverkusen, Dormagen (Rhein-Kreis Neuss), Pulheim (Rhein-Erft-Kreis), Frechen
(Rhein-Erft-Kreis), Hürth (Rhein-Erft-Kreis), Brühl (Rhein-Erft-Kreis), Wesseling
(Rhein-Erft-Kreis). Bei den unmittelbar angrenzenden Feuerwehren handelt es sich
um Freiwillige Feuerwehren mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften sowie
um die Berufsfeuerwehren Leverkusen und Dormagen.
Wenn nicht die Wahrnehmung eigener Aufgaben vordringlich ist, leisten aufgrund
der Bestimmungen § 25 FSHG die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie sonstige unter Aufsicht des
Landes stehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
sowie die privaten Hilfsorganisationen überörtliche Hilfe. In erster Linie wird diese
überörtliche Hilfe von den Feuerwehren der unmittelbar aneinander grenzenden
Gemeinden geleistet. Bei der Bekämpfung von Schadenfeuer ist diese Hilfe mit
Ausnahme der Erstattung der Kosten für besondere Sachaufwendungen unentgeltlich. Bei diesen überörtlichen Hilfeleistungen kann mit Mannschaft, Gerät und Sonderaufgaben (z.B. ausgedehnte Messeinsätze) unterstützt werden.
5.6
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB)
Der bauliche Hochwasserschutz wurde vertraglich an die Stadtentwässerungsbetriebe übergeben. Damit verbunden war auch die Übernahme von Planungsaufgaben für Hochwasserereignisse bis zum 200jährigen Hochwasser (11,90 m Kölner
Pegel). Hier werden durch StEB Arbeiten ausgeführt, die ansonsten auf das Amt 37
zukommen würden. Operative Tätigkeiten im Ereignisfall werden auch durch Mitarbeiter der StEB oder von dort beauftragte Unternehmen ausgeführt, was insbesondere zu einer Entlastung der Freiwilligen Feuerwehr führt. Außerdem übernimmt
die StEB Aufgaben im Sinne der Hochwassermanagementrichtlinie des Landes
NRW.
Seite 104
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Schutzziele und deren Erfüllung – Kap 6
Brandschutzbedarfsplan 2014
6
Die Schutzziele von 1996 und deren Erfüllung
In diesem Kapitel wird die Erreichung der im letzten Brandschutzbedarfsplan 1996 beschlossenen Schutzziele dargestellt:
•
Schutzziele für den „Kritischen Wohnungsbrand“: 10 Funktionen an der Einsatzstelle nach 8 Minuten Fahrzeit, 15 Funktionen an der Einsatzstelle nach 15 Minuten
Fahrzeit, jeweils in ≥ 95% der Fälle
•
Schutzziele für Technische Hilfeleistungseinsätze und Gefahrstoffeinsätze
•
Schutzziele für die Leitstelle
Für die Organisation und Größe der Feuerwehr Köln hauptsächlich relevantes Schutzziel
ist das des „Kritischen Wohnungsbrandes“. Hierzu wurden die Daten der Jahre 2008 und
2012 ausgewertet und mit den Daten des Jahres 1995 verglichen.
Wichtige Ergebnisse
1.
Durch Einführung eines neuen Dienstplanmodells im Jahr 1998 mit zwei (anstatt drei)
Wachabteilungen und eines Verfügerdienstes in Verbindung mit der Zuführung des
stellenplanmäßig erforderlichen Personals konnte die Unterbesetzung der Löschzüge
drastisch gesenkt werden.
2.
Dadurch stehen jetzt auf allen Feuerwachen (mit Ausnahme der Feuerwachen 8
und 14!) die erforderlichen 10 Funktionen mit geringen Schwankungen kontinuierlich
zur Verfügung.
3.
Die Standorte der Feuerwachen sind so verteilt, dass die Fahrzeiten von 8 bzw. 13
Minuten eingehalten werden können.
4.
Der Zielerreichungsgrad hat sich seit 1995 (80 %) kontinuierlich gesteigert. 2012
wurde der Sollwert von 95 % sogar übertroffen.
Für die Aufstellung der Feuerwehr Köln finden mehrere Schutzziele Verwendung.
Das bekannteste und hinsichtlich der Folgen relevanteste Schutzziel ist sicher das,
was sich auf das Schadensereignis „Kritischer Wohnungsbrand mit Personengefährdung“ bezieht, es ist inzwischen bundeseinheitlich definiert. Weiterhin
bestehen Schutzziele für die Leitstelle und den Bevölkerungsschutz.
Seite 105
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Schutzziele und deren Erfüllung – Kap 6
Brandschutzbedarfsplan 2014
6.1
Die Kölner Schutzziele für Einsätze von 1996
Im vorausgegangenen Brandschutzbedarfsplan von 1996 wurden Schutzziele der
Stadt Köln bei Einsätzen der Feuerwehr festgelegt. Sie definieren Leistungskriterien, die bei typischen Einsatzszenarien von der Feuerwehr zu erreichen sind und
stellen damit ein entscheidendes Controlling-Instrument dar. Diese Schutzziele basieren auf Überlegungen, die 1995 und 1996 sowohl in Köln als auch darüber
hinaus diskutiert wurden, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht bundesweite vereinbart waren. Köln musste daher mangels deutschlandweit anerkannter
Schutzziele zwangsläufig eine Vorreiterrolle einnehmen. Erst 1998 wurde durch
1
Empfehlung der AGBF Bund ein fachlich begründeter deutschlandweiter Standard
eingeführt, der sich weitestgehend mit Schutzzielen für Feuerwehren im europäischen und nordamerikanischen Raum deckt. Laut einem Rechtsgutachten der
Stadt Düsseldorf im Nachgang zum Flughafenbrand in Düsseldorf im Jahr 1996 ist
diese kurz „AGBF-Schutzziele“ genannte fachliche Meinung in Ermangelung detaillierter gesetzlicher Regelungen als ein Standard anzusehen, der rechtlich dem
2
einer allgemein anerkannten Regel der Technik entspricht .
Da der bisher gültige Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 1996 stammt, sind die
mittlerweile bundesweit akzeptierten Schutzziele der AGBF von 1998 nur zum Teil
darin berücksichtigt. Um Köln dem anerkannten nationalen Standard anzugleichen
und damit auch hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Köln ein Stück
weit rechtssicherer zu werden, sind die Kölner Schutzziele in der vorliegenden Aktualisierung des Brandschutzbedarfsplans so weit wie möglich dem bundesweiten
Stand anzupassen.
1
2
Voller Titel des Papiers: „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ der AGBF Bund (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland)
i.d.F.v. 16.9.1998. Die AGBF ist eine Einrichtung im Deutschen Städtetag. S.a. Anhang A-1
Rechtsgutachten des Rechtsamts der Stadt Düsseldorf vom 10.6.1997; s.a. BVerfG Par. 49,
89 ff; BVerfG Par. 53, 30 ff; BVerfG Par. 56, 54 ff. S.a. Anhang A-2
Seite 106
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Schutzziele und deren Erfüllung – Kap 6
Brandschutzbedarfsplan 2014
6.1.1
Definitionen, Raumbezug, Einsatzstichworte
Schutzzieldefinitionen von 1996
Der Brandschutzbedarfsplan von 1996 definiert folgende vier Schutzzielszenarien
3
der Stadt Köln bei Feuerwehreinsätzen :
TAB. 6-1
SCHUTZZIELE FEUERWEHR KÖLN 1996
*)
PERSONAL
FAHRZEIT
[MIN]
ERREICHUNGS-
1. Stufe: Zuständige FW
10
8
≥ 95 %
2. Stufe: Unterstützungseinheit
5
13
≥ 95 %
1. Stufe: Zuständige FW
7
8
≥ 95 %
2. Stufe: Rüstzug
4
13
n.def.
1. Stufe: Zuständige FW
10
8
≥ 95 %
2. Stufe: Rüstzug
4
8
n.def.
1. Stufe: Zuständige FW
8
8
≥ 95 %
2. Stufe: Gefahrstoffeinheit
6
13
n.def.
SZENARIO
GRAD
Kritischer Wohnungsbrand
Technische Hilfe ohne Rüstzug
**)
Technische Hilfe mit Rüstzug
**)
Gefahrstoffeinsatz
**)
*)
In der 1996er Schutzzielen werden die Hilfsfristen über die Fahrzeiten (ohne Leitstellenzeit und
ohne Ausrückezeit des Personals) definiert, weil zu diesem Zeitpunkt (alter Einsatzleitrechner)
nur die Fahrzeiten sinnvoll auswertbar waren.
**)
Für TH- und GSG-Einsätze werden im Stadtgebiet nur eine begrenzte Zahl von Sondereinheiten
vorgehalten. Für die o.g. Szenarien sind dies zwei Rüstzüge (FW 2 und FW 5) sowie ein Gefahrstoffzug (FW 8) und der BvA-U (früher MLW, FW 5). Insofern ist die Eintreffzeit in hohem Maße
vom Einsatzort innerhalb des Stadtgebiets abhängig und kann die gesetzten Fahrzeiten ggf.
deutlich überschreiten.
Wichtig ist dabei die Feststellung, dass die Schutzziele grundsätzlich aus zwei
Komponenten bestehen, nämlich einerseits der zu erreichenden Mindestpersonalstärke, die es ermöglicht, alle für einen erfolgreichen Einsatzablauf notwendigen
Arbeiten durchführen zu können, und andererseits der Hilfsfrist, also der maximal
4
tolerierbaren Eintreffzeit der Feuerwehr . Da zusätzlich aber berücksichtigt werden
muss, dass die Schutzziele nicht in jedem einzelnen Fall eingehalten werden kön3
4
Hintergründe, ausführliche Erläuterungen, Begründungen und Randbedingungen der Entscheidung für genau diese Qualitätskriterien für die Feuerwehr Köln sind im
Brandschutzbedarfsplan von 1996, Kap. 4 - Schutzziele, einzusehen.
Erläuterungen zur Definition des Begriffs der Hilfsfrist nach DIN 14011 und seiner zeitlichen
Teilkomponenten sowie zum Erreichungsgrad finden sich im Anhang A-1.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Schutzziele und deren Erfüllung – Kap 6
Brandschutzbedarfsplan 2014
nen, beispielsweise wegen Paralleleinsätzen, durch unvorhersehbare Verkehrssituationen,
bei
überdurchschnittlichem
Krankheitsstand
oder
vergleichbaren
Ereignissen, sind sie immer mit einem anzustrebenden Erreichungsgrad zu verknüpfen, der nach aktuell gültiger Rechtsprechung bei mindestens 90 % liegen
5
soll .
Durch die Schutzzieldefinition werden überprüfbare Qualitätskriterien nur für Fahrzeuge des Löschzuges festgelegt. Sonderfahrzeuge wie die Rüstzüge oder
Fahrzeuge der Gefahrenabwehr bei Gefahrstoffeinsätzen, die ebenfalls in den
Schutzzielen vorkommen, sollten zwar wie der Löschzug auch einer fachlich begründbaren maximalen Hilfsfrist unterliegen, können aber mit Blick auf die relativ
geringen Einsatzzahlen aus ökonomischen Gründen nur ein- oder zweimal im
Stadtgebiet vorgehalten werden. Daher wird die Eintreffzeit dieser Fahrzeuge im
Stadtgebiet mit Ausnahme des eigenen Wachbezirks real grundsätzlich über 8 min
und oft auch über den als 2. Stufe definierten 13 min Fahrzeit liegen. Entsprechend
wurde für diese Sonderfahrzeuge der Technischen Hilfeleistung im Bedarfsplan
von 1996 auch kein Erreichungsgrad festgelegt. Letztlich findet hier der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit Anwendung, d.h. es spiegelt sich eine Abwägung aus Kostengründen zwischen schneller Hilfe und statistischer Notwendigkeit wider.
Raumbezug der Einsatzauswertungen
In allen Schutzzielen von 1996 ist die räumlich zuständige Feuerwache – sei es mit
dem gesamten Löschzug oder mit Teilen davon – als ersteintreffende Einheit beschrieben. Diese Forderung basierte 1996 auf zwei Faktoren:
• Die Stationierung der Feuer- und Rettungswachen hat so zu erfolgen, dass
planmäßig alle Punkte des Stadtgebiets innerhalb der festgelegten Hilfsfrist erreichbar sind.
• Die Löschzüge bilden die Grundeinheiten des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung. Sie sind für alle notwendigen (Erst-)Maßnahmen ausgerüstet und entsprechend einsetzbar.
Selbstverständlich kann es in Einzelfällen vorkommen, dass der zuständige Löschzug bei einer Alarmierung bereits in einem anderen Einsatz gebunden und daher
nicht verfügbar ist. In diesem Fall wird über ein festgelegtes System - das sog.
5
Beschluss des OVG NRW vom 22.10.1999, Stadt Bochum ./. Unternehmen im priv. Krankentransport, Aktenzeichen 13 A 5617/89
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Ausrückefolgeverzeichnis innerhalb der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) - der
Löschzug der dann nächstgelegenen Feuer- und Rettungswache alarmiert. In diesen Fällen sind die ersten eintreffenden Kräfte nicht der räumlich zuständige
Löschzug oder Teile davon. Dies wirkt sich in vielen Fällen negativ auf die Fahrzeit
und damit auf den Erreichungsgrad des Schutzziels aus, weil eine benachbarte,
nicht unmittelbar zuständige Feuerwache einen Einsatzort in einem für sie weiter
entfernten fremden Wachbezirk kaum innerhalb der gesetzten Hilfsfrist erreichen
kann.
Vor diesem Hintergrund wäre also eine Auswertung von Fahr- oder Eintreffzeiten
einzelner Fahrzeuge – beispielsweise von denen eines Löschfahrzeugs der Innenstadtwache – der falsche Ansatz. Richtig ist vielmehr, einen Raumbezug
herzustellen und die Eintreffzeiten in einzelnen Wachbezirken oder im gesamten
Stadtgebiet zu betrachten, unabhängig davon, welches Fahrzeug oder welcher
Löschzug alarmiert wurde und/oder als Erstes eintrifft. Damit wird die Aussage getroffen, wie die Eintreffzeiten der ersten Einsatzkräfte innerhalb dieses bestimmten
Gebiets aussehen. Erst diese Betrachtungsweise stellt den notwendigen Bezug zu
den Schutzzielen her, die ja lauten, innerhalb einer festgelegten Zeit mit festgelegter Personalstärke an jedem Ort des Stadtgebiets einzutreffen.
Einsatzstichworte
Zu betrachten sind zudem auch nicht alle Einsätze des Löschzugs oder seiner
Komponenten. Für die Auswertung sind nur solche Einsatzstichworte – also Einsatzarten – zu berücksichtigen, die bei der Notrufabfrage einen Anscheinsverdacht
einer gesundheits- oder lebensbedrohlichen Situation für Betroffene oder einer Gefährdung der Umwelt oder erheblicher Sachwerte begründen.
6.1.2
Personelle Besetzung des Löschzugs – Dienstplanmodelle
Die Forderungen der Schutzieldefinition von 1996 umfassen auch die Betrachtung
der Personalstärke. In der ersten Stufe (8 min Fahrzeit) werden mindestens 10
Einsatzkräfte gefordert, in der zweiten Stufe (13 min Fahrzeit) werden weitere 5
Einsatzkräfte gefordert. Mit der Besetzung des Löschfahrzeugs (LF) mit 5 Einsatzkräften, der Drehleiter (DL) mit 3 Einsatzkräften und des Tanklöschfahrzeugs (TLF
oder TRO) mit 2 Einsatzkräften kann diesen beiden Forderungen Rechnung
getragen werden, indem für die erste Stufe der gesamte zuständige Löschzug und
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für die zweite Stufe zusätzlich das Löschfahrzeug der nächstgelegenen
Feuerwache ausrücken.
Der Brandschutzbedarfsplan von 1996 basiert wie erwähnt auf Daten von 1995. Zu
diesem Zeitpunkt hatte die Feuerwehr Köln ein starres Dienstplanmodell, das praktisch keine schnellen Reaktionen auf einen kurzfristigen Personalausfall, z.B. durch
Krankheit, ermöglichte. Solche Personalausfälle wurden dann in der Besetzung der
Fahrzeuge des Löschzugs wie folgt behandelt:
TAB. 6-2
AUSWIRKUNGEN VON PERSONALAUSFALL AUF DIE LÖSCHZUGBESATZUNGEN BIS INCL. 1997
LF
DL
TLF / TRO oder
Sonderfahrzeug
(= 10)
5
3
2
Minus 1
(= 9)
5
2
2
Minus 2
(= 8)
5
3
a.D.
Minus 3
(= 7)
5
2
a.D.
Sollstärke
Auf Feuerwachen mit Sonderfahrzeugen, (Rüstzug, Wechselladerfahrzeuge, Gerätewagen
usw.) wurden deren Besatzungen ebenfalls in einer festgelegten Reihenfolge in dieses
System eingebunden
Wenn hohe Personalausfälle gleichzeitig auf mehreren Feuer- und Rettungswachen auftraten, waren daher u.U. mehrere Tanklöschfahrzeuge und/oder
Sonderfahrzeuge außer Dienst. Die Einsatzplanung ermittelte die strategisch günstigste Variante für die Reihenfolge der Außerdienstnahme der Fahrzeuge und legte
diese fest. Um diese Reihenfolge einzuhalten, musste zufällig auftretende ungleiche Personalverteilung auf den Feuer- und Rettungswachen häufig durch ad-hocPersonalausgleich zwischen den Wachen (das sog. „Wandern“) ausgeglichen werden. Insgesamt bestand aber praktisch keine sichere Möglichkeit, zusätzliches
Personal aus der Freizeit in den Dienst zu bekommen. Daher wurde die planmäßige Stärke der Löschzüge von 10 Einsatzkräften (bzw. wegen des fehlenden TLF
nur 8 Kräften auf FW 14 und der damals vorhandenen FW 12) oft unterschritten:
im Ergebnis war die Berufsfeuerwehr Köln z.B. bei Grippewellen gelegentlich um
30 Mann unterbesetzt, womit eine Vielzahl von Fahrzeugen außer Dienst genommen werden musste. Für 1995 wurde festgestellt, dass die Löschzüge nur etwa in
der Hälfte der Zeit voll besetzt waren (s.a. Brandschutzbedarfsplan 1996).
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Zur Behebung dieses Problems wurde am 1.1.1998 ein neues Dienstplanmodell
(REDIPLAN für „rechnergestütztes Dienstplanmodell“) eingeführt, das zwei wichtige Neuerungen brachte:
1. Für jede Feuer- und Rettungswache war ein sog. „Verfüger“ vorgesehen, der
am freien Tag ab Dienstbeginn eine Stunde zu Hause zur Verfügung stand, um
Krankheitsausfälle zu kompensieren. Da in den meisten Fällen ohnehin nur ein
Mann pro Wache durch Krankheit o.ä. spontan ausfällt, konnten auf diese Weise die meisten Personalausfälle beglichen werden. Nicht kompensiert wurden
Ausfälle, die später als eine Stunde nach Dienstbeginn erfolgten.
2. Es wurde von drei auf zwei Wachabteilungen umgestellt, um den hierfür zur
Verfügung stehenden Personalpool zu vergrößern und die Flexibilität zu erhöhen.
Im Ergebnis lag der Anteil der personelle Unterbesetzungen der Löschzüge unter
REDIPLAN bei nur noch etwa 1,5 % aller Tage. Insofern darf man davon
ausgehen, dass der Personalausfall die Zeitergebnisse der ersten Stufe des
Schutzziels maximal nur noch um diesen Wert reduziert, was ab 1.1.1998 eine
entsprechend sprunghafte Verbesserung der vorherigen Situation zur Folge hatte.
Seit 2009 bedient sich die Berufsfeuerwehr Köln eines weiter entwickelten Nachfolge-Dienstplanmodells („SP-Expert“, kurz SPX), mit dem pro Wache ein Verfüger
über 24 Stunden vorgehalten wird. Mit dieser Variante können nunmehr auch
krankheitsbedingte Personalausfälle über den gesamten Tagesverlauf ausgeglichen werden. Hinzu kommt die Option, Mitarbeiter im freien Tag anzurufen und auf
freiwilliger Basis zum Dienst kommen zu lassen. Durch diesen verbesserten Zugriff
auf Personalreserven liegt die Quote von Unterbesetzungen der Feuer- und Rettungswachen nunmehr bei abgeschätzt 0,5 % aller Tage und Wachabteilungen,
6
d.h. die Wachen sind zu 99,5 % aller Fälle voll besetzt. . Insofern kann auch hier
davon ausgegangen werden, dass kurzfristiger Personalausfall die zeitlichen
Ergebnisse der ersten Stufe des Schutzziels mittlerweile nur noch um diesen Wert
von 0,5 % reduziert, was noch einmal eine Verbesserung der Personalkonstanz zu
der Zeit vorher darstellt.
6
Eine genauere Aussage der eintreffenden Personalstärke am Einsatzort kann zur Zeit mit
einfachen statistischen Methoden nicht durchgeführt werden, weil kein DV-technischer
Abgleich der täglichen SPX-Personalstärken mit den Einsatzdatensätzen aus dem
Einsatzleitrechner (ELR) erfolgt.
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6.1.3
Auswertung der Fahrzeiten – Abgleich 1995 zu 2008 / 2012
Einsatzstichworte
Für die Auswertungen der Hilfsfristen im Brandschutzbedarfsplan von 1996 wurden
nur die 1995er Einsätze bei einzelnen, definierten Stichworten untersucht. Für den
kritischen Wohnungsbrand war dies das Einsatzstichwort FEUER 1 (i.e. unklare
Rauchentwicklung, Feuerschein in einer Wohnung). Im Bereich der technischen
Hilfeleistung wurde entsprechend das Stichwort PEINGEKL (eingeklemmte Person
nach Verkehrsunfall) ausgewertet. Die beiden hinsichtlich der weiteren Schutzziele
relevanten Stichworte PSTRAB (Person unter Straßenbahn eingeklemmt) und
GSG („Gefährliche Stoffe und Güter“, Chemieeinsatz) wurden wegen einer für sichere statistische Aussagen zu geringen Datenbasis damals nur theoretisch
betrachtet, aber nicht ausgewertet.
Auswertung Feuer (Stichwort FEUER 1)
1996 waren die Möglichkeiten der Datenanalyse gegenüber dem heutigen Stand
technisch begrenzt. Der Einsatzleitrechner lieferte keine sekundengenauen, sondern nur minutengenaue Zeiten, zudem wurden nicht alle relevanten Zeitpunkte
7
des Zeitstrahls dokumentiert . Dies war im Jahr 1996 der entscheidende Grund für
die Definition der Schutzziele über Fahrzeiten und nicht über Eintreffzeiten der
Feuerwehr, also z.B. Gesamteintreffzeit, bestehend aus der Fahrzeit zuzüglich der
Leitstellenzeit und der Ausrückezeit auf den Feuerwachen. Auch die Auswertung
der Fahrzeiten des gesamten Löschzugs wurde wegen begrenzter Rechnerkapazitäten nicht durchgeführt. Vielmehr wurde für die Fahrzeit des Löschzugs die
Fahrzeit des LF eingesetzt und über Fahrzeiten des TLF/TRO korrigiert.
8
Für den direkten Vergleich der Daten aus 1995 mit denjenigen aus 2008 und 2012
wurde eine Datenanalyse durchgeführt, die mit der aus 1995 identisch ist. In der
Tabelle können daher die Zahlen aus den drei betrachteten Jahren direkt miteinander verglichen werden:
7
8
s. dazu ebenfalls Anhang A-1, Definition der Hilfsfristen
Zu Herleitung und Begründungen s. Brandschutzbedarfsplan von 1996, S. 85
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TAB. 6-3
ERREICHUNGSGRADE DER FAHRZEITEN FÜR DIE JAHRE 1995, 2008 UND 2012 BEI FEUER
Krit. Wohnungsbrand
1.LF
Erreichungsgrad
Fahrzeit [%]
95% erreicht nach
[min]
*)
TLF/TRO
*)
2.LF
**)
Soll ≤ 8 min
Soll ≤ 8 min
Soll ≤ 13 min
1995
96,76
88,71
97,77
2008
95,37
94,03
98,03
2012
95,82
92,91
98,69
1995
8
11
11
2008
8
9
12
2012
8
9
10
*)
Für Fahrzeuge des Löschzugs liegt die vorgegebene Fahrzeit bei max. 8 Minuten, s.a. Tab 6-1.
**)
Für Unterstützungs-/Sonderfahrzeuge (2. LF bei Feuer, RW bei eingeklemmter Person) liegt die
vorgegebene Fahrzeit bei max. 13 Minuten, s.a. Tab 6-1.
Die Tabelle zeigt eine merkliche Verbesserung des Erreichungsgrads der vorgegebenen maximal 8 Minuten Fahrzeit der Tanklöschfahrzeuge von 1995 bis 2008
und in etwa Stagnation auf diesem Level 2012, während der Erreichungsgrad der
Löschfahrzeuge (und damit gemäß der Annahme aus 1996 auch der Drehleiter) für
Fahrzeiten bis 8 min geringfügig schwankte.
Die in Tab. 6-3 angeführten Ergebnisse können wie folgt interpretiert werden:
• LF bzw. Löschzug
Beim Erreichungsgrad für die Fahrzeit des LF zeigt in den drei Vergleichsjahren
in etwa Stagnation; das gesetzte Ziel von 95 % wird erreicht. Die Zeiten und Erreichungsgrade für die LF sind gemäß der Annahmen im Brandschutzbedarfsplan von 1996 auf den gesamten Löschzug zu übertragen und bilden
damit das Ergebnis der Schutzzielanalyse hinsichtlich der Eintreffzeiten.
• TLF/TRO
Von 1995 auf 2008 zeigt sich eine Verbesserung des Erreichungsgrads von
88,7 % auf 94,0 %, die 2012 wieder auf 92,9 % fällt. Die Ergebnisse liegen da9
mit im Rahmen der zu erwartenden Schwankungen , somit wird die vollständige
Löschzugstärke gemäß der Annahme aus 1996 in 94,0 % (2008) bzw. 92,9 %
(2012) innerhalb von 8 min erreicht und damit das Ziel von 95 % nur knapp verfehlt. Die Verbesserung der Eintreffzeiten für die TLF/TRO ist direkt darauf
9
Hinweise zur Fehleranalyse und -bewertung folgen in Kap. 6.2.3
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zurückzuführen, dass die Verstetigung der Personalstärken auf den Löschzügen durch flexible Dienstplanmodelle anders als 1995 nicht mehr erforderlich
macht, Tanklöschfahrzeuge wegen personeller Unterbesetzung der Löschzüge
außer Dienst zu nehmen. Sie treffen also praktisch nicht verspätet nach LF und
DL ein.
• 2. LF
Der Erreichungsgrad der Fahrzeit für das Unterstützungs-LF innerhalb der gesetzten Zeit von maximal 13 min liegt nach wie vor bei rund 98 % und damit
über dem gesetzten Ziel von 95 %.
Auswertung Technische Hilfe (PEINGEKL, PSTRAB, GSG)
Für den Bereich Technische Hilfeleistung erfolgte keine analoge Auswertung anhand der drei o.g. Einsatzstichworte aus den 1996er Schutzzielen. Es zeigte sich,
dass die geringen Fallzahlen, zudem noch um fehlerhafte Datensätze bereinigt, zu
einer hohen statistischen Unsicherheit führen. Von daher können hierzu keine Aussagen getroffen werden.
6.1.4
Ergebnis und Bewertung der Auswertungen:
Erreichungsgrad nach 1996er Definition
Wie bereits erwähnt, bestehen die Schutzziele aus zwei Teilen – einer zeitlichen
und einer personellen Komponente. Erst die Kombination von beiden Teilen führt
zu den Gesamtergebnissen, die im Folgenden kurz vorgestellt und erläutert werden. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die folgenden 2008er und
2012er Ergebnisse mit den gleichen (eingeschränkten) Methoden wie die 1995er
Ergebnisse erarbeitet wurden, um eine direkte Vergleichbarkeit herzustellen.
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Schutzziel kritischer Wohnungsbrand
TAB. 6-4
VERGLEICH ERGEBNIS KRITISCHER W OHNUNGSBRAND 1995 / 2008 / 2012
1995
Schutzziel Stufe 1
Schutzziel Stufe 2
10 Einsatzkräfte in max. 8 min
15 Einsatzkräfte in max. 13 min
wird erreicht in ca. 43 % aller Einsätze wird erreicht in 97,8 % aller Einsätze
für den alarmierten Löschzug
wird verbessert auf ca. 80 % aller
Einsätze durch frühzeitiges Eintreffen
des 2. LF
2008
wird erreicht in 94,0 % aller Einsätze wird erreicht in 98,3 % aller Einsätze
für den alarmierten Löschzug,
wird durch frühzeitiges Eintreffen des
2. LF nicht weiter verbessert, weil es
nur in 84,5 % der Fälle innerhalb von 8
min eintrifft.
2012
wird erreicht in 92,9 % aller Einsätze wird erreicht in 98,7 % aller Einsätze
für den alarmierten Löschzug,
wird durch frühzeitiges Eintreffen des
2. LF nicht weiter verbessert, weil es
nur in 89,7 % der Fälle innerhalb von 8
min eintrifft.
Die Verbesserungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Verstetigung der Personalstärken der Löschzüge durch die Anwendung flexibler Dienstplanmodelle.
Damit wurde eine wesentliche Forderung des alten 1996er Brandschutzbedarfsplans erfüllt. Diese Maßnahme allein hat die Erreichung der Schutzziele
um rund 15 %-Punkte verbessert.
6.1.5
Fehleranalyse durch Auswertung mit verbesserten Methoden
Erweiterte DV-technische Möglichkeiten gegenüber 1996 ermöglichen heute die
Auswertung der Schutzzielerreichung mit verbesserten Methoden. Aus diesem
Grund wurden entsprechende Analysen durchgeführt, um herauszufinden, welche
Ergebnisse für die 1996 gesetzten Schutzziele in den Jahren 2008 bzw. 2012 erzielt werden, wenn dieser verbesserte Auswertungsmaßstab angelegt wird. Diese
Auswertungen ermöglichen einerseits einen detaillierteren Blick auf das Geschehen, bieten aber – und vor allem das ist wichtig – erheblich bessere Möglichkeiten
zur Fehlerabschätzung.
Seite 115
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Die durchgeführten Analysen sowie die daraus resultierende Fehlerabschätzung
sind komplex und daher ausführlich zu erläutern. Es wurden hierzu mehrere Auswertungsmethoden nebeneinander gestellt und verglichen. Daneben wurden –
basierend auf den jeweiligen Analysen, verschiedene Fehlerquellen der Datenerfassung und -aufbereitung erkannt und bewertet. Die Summe der Ergebnisse führt
zu Erkenntnissen hinsichtlich der Genauigkeit bzw. der Fehlertoleranz der vorliegenden Datenauswertungen, die über die bisher bekannten Abschätzungen zur
Fehlertoleranz hinausgehen und dadurch diese Abschätzungen präzisieren. Die
Fehlerabschätzung würde in vollem Umfang den textlichen Rahmen an dieser Stelle sprengen und ist deshalb im Anhang A-3 dargestellt und beschrieben. An dieser
Stelle sei lediglich das Ergebnis dargestellt.
Ergebnis der Fehlerabschätzung
Die Berücksichtigung der in Anhang A-3 ausführlich dargestellten Fehlerabschätzung führt zu der Erkenntnis, dass die Verwendung der Eintreffzeit des ersten
eintreffenden LF des Löschzugs als Eintreffzeit für den gesamten Löschzug zu verwenden ist, so wie es bereits für den Brandschutzbedarfsplan 1996 durchgeführt
wurde. Grundvoraussetzung für diese Analysemethode ist die personelle Vollbesetzung der Fahrzeuge des Löschzugs, die durch die bereits erläuterte Einführung
flexibler Dienstplanmodelle grundsätzlich sichergestellt ist. Bei dieser Auswertung
erhält man die unten stehenden Endergebnisse hinsichtlich der Erfüllung der
Schutzziele des Bedarfsplans von 1996 durch die Feuerwehr Köln in den Jahren
2008 und 2012.
6.1.6
Erfüllung der Schutzziele in 2008 und 2012
Die folgenden Ergebnisse folgen der o.g. Fehlerabschätzung und basieren daher
auf der Auswertung der Fahrzeiten des Löschfahrzeugs (LF) als „Substituent“ für
den gesamten Löschzug unter den genannten Randbedingungen. Diese Methode
weist in der Summe die geringsten Fehler auf und beschreibt die Realität, also die
tatsächliche Leitungsfähigkeit der Feuerwehr Köln hinsichtlich der 1996 gesetzten
Schutzziele, besser als alle übrigen Methoden. Insofern stellen die unten angeführten Erreichungsgrade als das Endergebnis der Auswertungen zum Kritischen
Wohnungsbrand dar.
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Kritischer Wohnungsbrand
Schutzziel Stufe 1
Tabelle 6-5 zeigt die Erreichungsgrade für das Schutzziel der Stufe 1 beim kritischen Wohnungsbrand (10 Einsatzkräfte in maximal 8 min). Im Anschluss daran
sind die Ergebnisse aus den beiden betrachteten Jahren 2008 und 2012 grafisch
dargestellt (Abb. 6-1 und 6-2, Häufigkeitsverteilungen der Eintreffzeiten).
TAB. 6-5
SCHUTZZIEL STUFE 1 BEI KRITISCHEM W OHNUNGSBRAND IN 2008 UND 2012
[ ZIEL: FAHRZEIT MAXIMAL 8 MIN IN 95 % ALLER FÄLLE ]
ERREICHUNGSGRAD
NACH 8 MIN
[%]
≥ 95 % ERREICHT
[MIN]
MITTLERE
FAHRZEIT
[MIN]
2008
94,8
8:30
4,1
2012
95,6
8:00
4,0
BEI
ABB. 6-1
FAHRZEITENVERTEILUNG SCHUTZZIEL STUFE 1 FÜR 2008
ABB. 6-2
FAHRZEITENVERTEILUNG SCHUTZZIEL STUFE 1 FÜR 2012
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Kritischer Wohnungsbrand
Schutzziel Stufe 2
Die Unterstützungseinheit, bestehend aus 5 Einsatzkräften mit einem Löschfahrzeug, soll gemäß Schutzzieldefinition in 95 % aller Einsätze innerhalb von maximal
13 min an der Einsatzstelle eintreffen. Das Ergebnis ist in Tabelle 6-6 wiedergegeben, die grafische Auswertung erfolgt analog zu oben in den Abbildungen 6-3 und
6-4 (Häufigkeitsverteilung der Eintreffzeiten).
TAB 6-6
SCHUTZZIEL STUFE 2 BEI KRITISCHEM W OHNUNGSBRAND IN 2008 UND 2012
[ ZIEL: FAHRZEIT MAXIMAL 13 MIN IN 95 % ALLER FÄLLE ]
ERREICHUNGSGRAD
NACH 13 MIN
[%]
≥ 95 % ERREICHT
[MIN]
MITTLERE
FAHRZEIT
[MIN]
2008
98,3
11:00
5,9
2012
98,7
10:30
5,7
BEI
ABB. 6-3
FAHRZEITENVERTEILUNG SCHUTZZIEL STUFE 2 FÜR 2008
ABB. 6-4
FAHRZEITENVERTEILUNG SCHUTZZIEL STUFE 2 FÜR 2012
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Brandschutzbedarfsplan 2014
6.2
Die Kölner Schutzziele von 1996 für die Leitstelle
Auch für die Leitstelle der Feuerwehr Köln wurden 1996 Schutziele definiert. Sie
10
lauteten :
1. Die Leitstelle muß in der Lage sein, die angepasst an die Ganglinie des Notrufund
Einsatzaufkommens
entstehenden
Bearbeitungszeiten
der
reinen
Einsatzbearbeitung abzuwickeln.
2. Nicht zeitkritische Tätigkeiten stehen davor zurück. Der Sicherheitsfaktor für die
zeitgleiche Eröffnung von Einsätzen im Bereich der Notfallrettung wird auf 2,5
festgesetzt. Damit werden in 99 % der Fälle Wartezeiten bei Notrufen
verhindert.
3. Neben der reinen Einsatzeröffnung muß die LST gleichzeitig in der Lage sein,
zeitkritische Meldungen zu laufenden Einsätzen unverzüglich zu bearbeiten.
4. Im Krankentransport wird eine längere Wartezeit bei der Annahme von
Transportaufträgen akzeptiert. Der Sicherheitsfaktor wird auf 2,0 zeitgleiche
Einsätze festgelegt.
5. Die für Sonderlagen notwendigen Mitarbeiter müssen mit Ausnahme der
Anrufannahme bei Sonderalarm qualifizierte Leitstellenbeamte sein.
6. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Sonderlagen ist unabhängig von der
Tageszeit. Daher ist die Grundvorhaltung der notwendigen Kräfte über 24
Stunden sicherzustellen.
Diese Schutzziele wurden in den vergangenen Jahren wie folgt erfüllt:
Zu Punkt 1
Für
die
Anpassung
der
jeweiligen
Leitstellenkapazität
an
Tages-
und
Wochenganglinien im Notruf-, Einsatzdispositions- und übrigen Arbeitsaufkommen
in der Leitstelle existieren verbindliche Tages- und Wochendienstpläne, die dies
berücksichtigen. Die empirisch zu ermittelnden Tages- und Wochenganglinien
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unterliegen mittel- und langfristigen Schwankungen, die sich aus im Laufe der Zeit
verändertem Notruf- und Einsatzaufkommen sowie ggf. sich ändernden mittleren
11
Bearbeitungszeiten ergeben . Der Personalansatz für die Leitstelle musste und
muss daher bei Bedarf an diese sich verändernden Rahmenbedingungen
angepasst werden. Dies geschah im betrachteten Zeitraum mehrfach durch
Personalzusetzungen, und auch
zukünftig sind
hier
Anpassungen
durch
Personalzusetzungen zu erwarten, da das Einsatzaufkommen – insbesondere im
Rettungsdienst – weiter steigt.
Zu Punkt 2
Die Vermeidung von Wartezeiten im Notruf durch einen Sicherheitsfaktor von 2,5
bei der Personalstärke für die Notrufannahme ist in Tageszeiten durchweg
gewährleistet, da hier mehr als 2 Disponenten, nämlich planmäßig bis zu 6
Disponenten, an den Einsatzleitplätzen Dienst tun. Lediglich in den Nachtstunden,
in denen nur 2 Disponenten an den Plätzen sitzen, sinkt der Sicherheitsfaktor auf ≤
2 ab. Eine statistische Verifizierung des hohen Ziels von ≥ 99 % Erreichungsgrad
steht jedoch bislang aus.
Zu Punkt 3
Das zu Punkt 2 Gesagte gilt sinngemäß auch für Punkt 3. Tätigkeiten niedriger
Priorität können und müssen grundsätzlich immer dann ausgesetzt werden, wenn
Tätigkeiten höherer Priorität anstehen. Auch für die Entgegennahme zeitkritischer
Meldungen parallel zu den eingehenden Notrufen müssen mindestens 3
Disponenten die Leitstelle besetzen, so dass hierfür wiederum die Nachtbesetzung
von 2 Disponenten nicht ausreicht. Auch in diesem Bereich fehlt ein statistischer
Nachweis, der aber allein schon deswegen nicht sinnvoll zu führen ist, weil kein
konkretes (zahlenmäßiges) Ziel gesetzt wurde.
Zu Punkt 4
Die Feuerwehr Köln führt den Krankentransport in Köln seit 2002 nicht mehr selbst
durch und führt auch seit diesem Zeitpunkt den nunmehr privatisierten
Krankentransport in Köln nicht mehr aus der Leitstelle der Feuerwehr.
10
11
s. Brandschutzbedarfsplan von 1996, S. 54 ff
z.B. durch Einführung neuer Leitstellentechnik
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Zu Punkt 5
Die Besetzung der Leitstelle mit qualifiziertem Personal gemäß den Vorgaben laut
Leitstellenerlass
12
ist zurzeit nicht vollständig gewährleistet. Grundlegende
Forderungen an die Qualifikation des Leitstellenpersonals sind mehrjährige
Erfahrung als Einsatzbeamter (gewährleistet), Ausbildung zum Rettungsassistent
mit regelmäßiger jährlicher Fortbildung (ebenfalls gewährleistet) sowie die
Qualifikation zum Gruppenführer (Führungslehrgang B III, nicht in allen Fällen
gewährleistet). Grund für diesen Mangel ist die nicht ausreichende Zahl an
Lehrgangsplätzen am Institut der Feuerwehr NRW in Münster, das für die
Führungsausbildung in NRW zuständig ist. Deshalb werden in unregelmäßigen
Abständen Kompensationen durch eigene, interne Fortbildungsmaßnahmen
geschaffen,
die
formell
allerdings
nicht
den
rechtlichen
Vorgaben
des
Leitstellenerlasses genügen.
Zu Punkt 6
Die Personalgrundvorhaltung in der für Sonderlagen notwendigen Mindestpersonalstärke ist jederzeit gewährleistet.
6.3
Zusammenfassung der Ergebnisse, abschließende Bewertung
Mit der Schutzzieldefinition im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln von 1996
wurden für den Brandschutz, die Technische Hilfeleistung und die Tätigkeiten der
Leitstelle Leistungsziele für die Feuerwehr Köln beschrieben und festgelegt. Die
Überprüfung der Erfüllung dieser Ziele mit statistischen Methoden, beispielhaft
durchgeführt für die Jahre 2008 und 2012, zeigt im bewerteten Endergebnis ein
zufriedenstellendes Resultat.
6.3.1
Brandschutz / Kritischer Wohnungsbrand
Im Bereich des Brandschutzes wurde das Schutzziel, 10 Einsatzkräfte in 95 % aller
Fälle innerhalb einer Fahrzeit von 8 min vor Ort zu haben, mit einem Resultat von
94,8 % für 2008 für das gesamte Stadtgebiet nur um 0,2 %-Punkte verfehlt und mit
95,6 % für 2012 erfüllt. Da die Abweichungen vom gesetzten Ziel 2008 deutlich
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unterhalb der Fehlerbandbreite des Datenerfassungssystems liegt, darf für beide
betrachteten Jahre mit einer hohen Sicherheit angenommen werden, dass das
gesetzte Leistungsziel von 95 % erreicht wurde.
Die
zweite
Stufe
des
Schutzziels
für
den
Brandschutz
betrifft
die
Unterstützungseinheit von 5 Einsatzkräften, entsprechend einem Löschfahrzeug
der nächstgelegenen Feuerwache, dem eine Fahrzeit von maximal 13 Minuten in
mindestens 95 % der Fälle zugestanden wird. Hier ist die Vorgabe mit einem
Zielerreichungsgrad von 98,3 % (2008) und 98,7 % (2012) für das gesamte
Stadtgebiet erfüllt.
Erfüllung des Schutzziels Kritischer Wohnungsbrand
6.3.2
2008
2012
Stufe 1
10 Einsatzkräfte in 8 Minuten
94,8 %
95,6 %
Stufe 2
15 Einsatzkräfte in 13 Minuten
98,3 %
98,7 %
Technische Hilfeleistung
Aus der bereits erwähnten statistischen Unsicherheit aufgrund geringer Fallzahlen
im Bereich Technische Hilfeleistungen konnten hier keine aussagekräftigen
Analysenergebnisse erzielt werden.
6.3.3
Leitstelle
Schutzziele für die Tätigkeiten der Leitstelle wurden 1996 im Wesentlichen als
Inputsteuerung formuliert, beispielsweise die Forderung nach der Einhaltung eines
Sicherheitsfaktors von 2,5 für den Notruf, mit dem zufällig parallel auftretende
Notrufe zu 99 % aller Fälle abgedeckt werden könnten. Dies basiert auf einer
empirischen Schätzung, weil 1996 noch keine ausreichenden technischen
12
Leitstellenerlass BezReg K
Seite 122
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Die Schutzziele und deren Erfüllung – Kap 6
Brandschutzbedarfsplan 2014
Voraussetzungen existierten, die die Überprüfung an Realdaten aus der
Telefonanlage (Output) ermöglichten. Insofern werden die Schutzziele für die
Leitstelle durch personelle und organisatorische Maßnahmen bis auf zwei Aspekte
erfüllt: nicht alle Disponenten haben B III-Qualifikation (Gruppenführerausbildung),
und der vorgesehene Sicherheitsfaktor von 2,5 kann in den Nachtzeiten, in denen
nur zwei Disponenten am Einsatzleitplatz sitzen, nicht erfüllt werden. Dennoch
kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die
Gleichzeitigkeit von Notrufen abgedeckt werden kann, da das Notrufaufkommen zu
diesen Zeiten und damit auch die Parallelität von Notrufen sehr gering ist. Ein
Nachweis mit statistischen Methoden steht hier allerdings aus.
Seite 123
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
HAUPTTEIL C – SCHUTZZIELE JETZT UND KÜNFTIG
7
Die Schutzziele von 2014
In diesem Kapitel werden die aktuellen Schutzziele der Kölner Feuerwehr für Einsätze, die
Leitstelle und erstmals auch für den Bevölkerungsschutz vorgestellt. Für das neue „AGBFSchutzziel Kritischer Wohnungsbrand“ wird analysiert, wie es in der Vergangenheit erreicht
worden wäre.
Schutzziele für Einsätze
Diese bestehen aus dem hinsichtlich der Auswirkungen auf Organisation und Größe der
Feuerwehr dominierenden „Schutzziel für den Kritischen Wohnungsbrand“, dem „Schutzziel für Technische Hilfe“ und „Weiteren bemessungsrelevanten Einsatztätigkeiten“.
Dadurch, dass nun bundesweit durch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) ein Schutzziel für den „Kritischen Wohnungsbrand“ definiert wurde, muss
dieses auch in Köln eingeführt werden, um eine Steigerung der Rechtssicherheit zu erhalten. Auch die Feuerwehren in Hamburg und Berlin führen dieses Schutzziel derzeit ein.
Die Veränderungen sind:
-
Definition einer Hilfsfrist (bestehend aus Notrufabfrage- und Dispositionszeit in der
Leitstelle, Ausrückezeit auf der Feuerwache und Fahrzeit) anstatt bisher lediglich
einer Fahrzeit. Dies bedeutet, dass nunmehr der gesamte Prozessablauf vor Eintreffen an der Einsatzstelle betrachtet wird und nicht nur die Anfahrt
-
Festlegung von Hilfsfrist 1 (Eintreffen 9,5 Minuten nach Notrufannahme) und Hilfsfrist 2 (Eintreffen 14,5 Minuten nach Notrufannahme)
-
Erhöhung der nach Hilfsfrist 2 erforderlichen Funktionszahl von 15 auf 16 entsprechend den gültigen Feuerwehrdienstvorschriften
-
Festlegung des Zielereichungsgrades auf 90% (bisher 95%) als übliches Maß für
ein „funktionierendes System“
-
Die Hilfsfristen setzen voraus, dass der Brand innerhalb von 3,5 Minuten nach Entstehung gemeldet wird.
Seite 124
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Mit einer Analyse der Daten der Jahre 2008 und 2012 wurde die Erreichung des (für Köln
neuen) bundeseinheitlichen Schutzziels für den „Kritischen Wohnungsbrand“ hypothetisch
überprüft. Hierbei wurde festgestellt:
1. Die Hilfsfrist 1 (9,5 Minuten) wäre lediglich in ca. 85% (anstatt 90%) aller Fälle erreicht
worden
2. Die Hilfsfrist 2 (14,5 Minuten) wäre in ca. 95% (anstatt 90%) aller Fälle erreicht worden
3. Die erforderlichen 16 Funktionen (anstatt 15 Funktionen) nach 14,5 Minuten wären
überhaupt nicht erreicht worden.
Wesentliche Ursachen hierfür sind:
-
Auf den Feuerwache 8 und 14 fehlt ein Tanklöschfahrzeug mit je 2 Funktionen
-
Die Zeitansätze für Notrufabfrage und Disposition in der Leitstelle sowie für das
Ausrücken auf der Feuerwache werden überschritten
-
Das derzeitige Löschzugkonzept mit 5 Einsatzkräften auf dem LF kann in der Hilfsfrist 2 (Eintreffen des Unterstützungs-LF) lediglich 15 Funktionen liefern
-
Der Zeitansatz für die Fahrzeit ist in einigen Stadtrandgebieten zu knapp bemessen
Schutzziele für die Leitstelle
-
Notrufannahme in 99% aller Fälle sofort
-
Zeitkritische Aspekte der Disposition und Einsatzbearbeitung in 95% aller Fälle sofort
-
Abarbeiten von definierten Sonderlagen (z.B. Störfall in einem Chemiebetrieb) mit
10 Funktionen 60 Sekunden nach Meldungseingang
Schutzziele für den Bevölkerungsschutz
Aufgrund der komplexen Thematik werden hier qualitative Ziele aus folgenden Bereichen
definiert:
-
- Stadtweite Planungen für Großschadensereignisse
-
- Führungsorganisation – Unterstützung durch Stäbe
-
- Katastrophenschutz und Überörtliche Hilfe
-
- Warnung und Information der Bevölkerung
-
- Zivile Verteidigung
Seite 125
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
7.1
Stand der Technik in der Bedarfsplanung
Wie bereits zuvor angerissen, sind die mit dem 1996er Brandschutzbedarfsplan
verabschiedeten und damit bisher in Köln selbst definierten Schutzziele bei Feuerwehreinsätzen mittlerweile überholt. Ursache dafür ist die bundesweite Einigung
der einschlägigen Fachgremien auf gemeinsame Qualitätskriterien für Feuerweh1
ren in städtischen Ballungsräumen (die sog. AGBF-Schutzziele ) im Jahr 1998 mit
geringfügigen Abweichungen gegenüber den Kölner Standards. Köln musste 1996
aber mangels deutschlandweit anerkannter Schutzziele zwangsläufig eine Vorreiterrolle
einnehmen.
Um
jetzt
einerseits
für
Köln
eine
Steigerung
der
Rechtssicherheit zu erlangen und andererseits die angestrebte Einheitlichkeit von
Feuerwehr-Schutzzielen in Deutschland zu forcieren, sollen die Kölner Schutzziele
mit Gültigkeit des vorliegenden 2014er Brandschutzbedarfsplans an den AGBFStandard angepaßt werden. Erwähnt sei dabei, dass neben diversen Feuerwehren
in Nordrhein-Westfalen wie Duisburg, Düsseldorf und Dortmund sich auch derzeit
die Berufsfeuerwehren von Berlin und Hamburg auf die AGBF-Schutzziele ausrichten. Des Weiteren haben sich in der Rechtssprechung die AGBF-Schutzziele in
mehreren Urteilen als Stand der Technik etabliert.
7.1.1
AGBF-Schutzziele von 1998
Szenario Kritischer Wohnungsbrand
Die AGBF-Schutzziele bemessen eine Feuerwehr nach dem Szenario des sog.
„Kritischen Wohnungsbrandes“, der genau so auch schon 1996 als Grundlage für
die Kölner Schutzziele herangezogen wurde. Es handelt sich hierbei um eine alltäglich wahrscheinliche Standardsituation mit Menschenrettung, die zu jeder
Tages- und Nachtzeit in jedem Teil des Stadtgebiets auftreten kann. Es wird folgende Situation angenommen:
• Zimmerbrand in einem Obergeschoß eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit
mehreren Nutzungseinheiten mit der Tendenz zur Brandausbreitung.
1
s. Anhang A-1. Voller Titel des Papiers: „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von
Feuerwehren in Städten“ der AGBF Bund (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland) i.d.F.v. 16.9.1998. Die AGBF ist eine Einrichtung im
Deutschen Städtetag.
Seite 126
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
• Der Treppenraum, im Normalfall Fluchtweg für alle Bewohner des Hauses (der
sog. „1. Rettungsweg“), ist durch den Brandrauch unpassierbar. Dadurch ist gefährdeten Bewohnern von Wohnungen oberhalb der Brandwohnung der
Fluchtweg ins Freie über den Treppenraum versperrt. Dies erfordert neben der
Brandbekämpfung eine unverzügliche Menschenrettung aus einem Obergeschoss über Leitern der Feuerwehr.
• Die tatsächliche Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht
bekannt.
Dieses Szenario lag auch den Kölner Schutzzielen von 1996 zu Grunde – an dieser Stelle ändert sich zukünftig also nichts. Für die fachgerechte taktische
Abarbeitung dieses Standard-Einsatzszenarios sind gemäß der AGBF-Empfehlung
folgende Anforderungen an die Leistungen der Feuerwehr zu stellen:
Personalstärke
• Für die Menschenrettung muss die erste eintreffende Einheit aus mindestens
10 Einsatzkräften einschließlich des (ggf. vorläufigen) Einsatzleiters bestehen.
Diese Einheit kann zunächst aber ausschließlich die notwendige Menschenrettung auf zwei unabhängigen Rettungswegen durchführen.
• Zur Bekämpfung des Brandes ist deshalb eine weitere (Unterstützungs-)Einheit,
bestehend aus mindestens 6 Einsatzkräften, erforderlich. Sie ist bereits mit der
ersten Alarmierung zum kritischen Wohnungsbrand zu entsenden.
Hilfsfrist
Die Hilfsfrist ist das Zeitintervall zwischen Eingang des Notrufs in der Leitstelle und
dem Eintreffen der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle. War im alten Brandschutzbedarfsplan von 1996 lediglich die Fahrzeit der Fahrzeuge von der Feuerwache bis
zur Einsatzstelle hilfsfristrelevant, muss jetzt die Zeit in der Leitstelle und das Ausrücken auf der Feuerwache mit berücksichtigt werden. Es hat sich nämlich gezeigt,
dass es auch hier zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen kann. Dabei sind
zwei Hilfsfristen zu berücksichtigen:
• Hilfsfrist 1: Die erste Einheit mit 10 Funktionen zur Menschenrettung muss innerhalb einer Zeit von 9,5 Minuten nach Eingang des Notrufs an der
Einsatzstelle eintreffen.
• Hilfsfrist 2: Die Unterstützungseinheit mit 6 Funktionen muss innerhalb von 14,5
Minuten nach Notrufseingang eintreffen.
Seite 127
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Erreichungsgrad
• Die genannten Schutzziele, d.h. 10 Mann in 9,5 min und 16 Mann in 14,5 min
sollen nach AGBF-Empfehlung in 95 % aller Fälle durch die örtliche Feuerwehr
erreicht werden.
Die vollständige AGBF-Schutzzieldefinition mit allen Details ist dem Bedarfsplan
als Anhang A-1 beigefügt.
7.1.2
Anpassung der Kölner Schutzziele an den AGBF-Standard und die
gültigen Feuerwehrdienstvorschriften
Personalstärken
Eine Anpassung der derzeitigen Kölner Schutzziele an den AGBF-Standard ist unter den gegebenen Umständen relativ einfach und weitestgehend personalneutral
möglich. Hierbei muss eine Funktion von der Drehleiter auf das Löschfahrzeug
umgesetzt werden und die bestehende Löschzugkonzeption hinsichtlich der vorgeplanten Arbeitsweise angepasst werden. Somit würden künftig die Drehleiter mit
zwei Funktionen und die Löschfahrzeuge mit sechs Funktionen besetzt werden.
Diese konzeptionelle Änderung würde auch den Regelungen der Feuerwehrdienstvorschriften entsprechen und an eine Anpassung an etablierte interkommunale Standards bedeuten.
Hilfsfrist
Die zeitliche Komponente der Schutzziele, die Hilfsfrist, setzt sich nach AGBFStandard aus mehreren Teilzeiten zusammen. Bei einer geschätzten Entdeckungsund Meldezeit eines Brandes von durchschnittlich 3,5 Minuten sollen für die Feuerwehr
beeinflussbare
und
somit
hilfsfristrelevanten
Teilzeiten
von
Bearbeitungszeit in der Leitstelle (Notruf, Einsatzmitteldisposition und Alarmierung,
Planungsgröße 1,5 min), Ausrückezeit der Einsatzkräfte (Planungsgröße 1 min)
und die Fahrzeit der Einsatzmittel bis zum Eintreffen an der benannten Adresse
(Planungsgröße 7 min) maximal 9,5 min betragen.
Da mit dem 2007 in Dienst genommen Einsatzleitrechner nunmehr alle Möglichkeiten bestehen, die einzelnen Teilzeiten der Eintreffzeit nach AGBF-Empfehlung zu
dokumentieren und zu betrachten, ist die Adaption der in den Kölner Schutzzielen
Seite 128
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
festzulegenden Zeiten auf die AGBF-Definition mit den entsprechenden Auswertungen ohne Weiteres möglich.
Erreichungsgrad
Der in den AGBF-Schutzzielen geforderte Erreichungsgrad von 95 % unterscheidet
sich nicht vom bisherigen Standard in Köln, der hier bisher allerdings nur auf die
Fahrzeiten angewendet wurde. Dieser Standard ist jedoch in Frage zu stellen. In
allen Großstädten Deutschlands hat sich gezeigt, dass die 95%-Anforderung eine
sehr hoch angesetzte Hürde ist, die von keiner Feuerwehr erreicht werden kann.
Dies liegt in der Regel an den Standorten der Feuer- und Rettungswachen, die in
den meisten Großstädten im Laufe vieler Jahrzehnte auf der Grundlage unterschiedlicher strategischer Ansätze und Denkweisen entstanden oder gar historisch
gewachsen sind. Erst in den letzten Jahren wurden und werden Standorte für
Neubauten anhand der Anforderungen der AGBF-Schutzzieldefinition optimiert. Insofern wird in der
AGBF
Bund zurzeit die
Überlegung diskutiert, die
Schutzzielempfehlungen in der Sache zu belassen, aber auf einen Erreichungsgrad von 90 % zurückzustufen. Dies geschieht auch mit Blick auf internationale
Standards, bei denen die fachlichen Anforderungen sehr ähnlich wie in Deutschland formuliert werden und bei denen die geforderten Erreichungsgrade eher unter
2
95 % liegen . Relevant ist weiterhin auch die Rechtsprechung, in der es zwar für
den Bereich Brandschutz und Technische Hilfeleistung bislang keine Urteile gibt,
die aber für den analog zu betrachtenden Bereich des Rettungsdienstes einen Erreichungsgrad
von mindestens
90 %
als
Basis
eines
„funktionierenden
3
Rettungsdienstes“ fordert . Insofern muss sich die Stadt Köln hier am Machbaren
und Finanzierbaren orientieren und die Zielgröße für den Erreichungsgrad auf
90 % festlegen. Dies ist möglich und legitim, weil auch mit diesem Erreichungsgrad
hinreichende Rechtssicherheit gegeben ist.
Vor dem Hintergrund dieser grundsätzlichen Überlegungen werden die Schutzziele
2014 für die Stadt Köln wie im folgenden Unterkapitel 7.2 dargestellt festgelegt.
2
3
Recherchen der Feuerwehr Köln bei Feuerwehren in Großstädten
Beschluss des OVG NRW vom 22.10.1999, Stadt Bochum ./. Unternehmen im priv. Krankentransport, Aktenzeichen 13 A 5617/89
Seite 129
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
7.2
Schutzzieldefinition der Stadt Köln 2014 für Einsätze
7.2.1
Kritischer Wohnungsbrand
Szenario
Der Kritische Wohnungsbrand ist anerkanntermaßen die wichtigste und grundsätzlichste Bemessungsgröße für Feuerwehren in städtischen Ballungsräumen und
damit auch für die Feuerwehr Köln. Ein Feuer in einem Obergeschoß eines Wohnhauses mit der Notwendigkeit, Menschen aus einem Obergeschoß zu retten, ist
alltäglich wahrscheinlich und damit eine Standardsituation, die zu jeder Tages- und
Nachtzeit in jedem Teil des Stadtgebiets bewältigt werden können muss. Es wird
die bereits beschriebene Situation zugrunde gelegt, die hier der Vollständigkeit
halber erneut genannt wird:
• Zimmerbrand in einem Obergeschoß eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit
mehreren Nutzungseinheiten mit Tendenz zur Brandausbreitung.
• Der Treppenraum, im Normalfall Fluchtweg für alle Bewohner des Hauses (der
sog. „1. Rettungsweg“), ist durch den Brandrauch unpassierbar. Gefährdeten
Bewohnern von Wohnungen oberhalb der Brandwohnung ist der Fluchtweg ins
Freie über den Treppenraum dadurch versperrt. Dies erfordert eine unverzügliche Menschenrettung aus einem Obergeschoß über Leitern der Feuerwehr (2.
Rettungsweg).
• Die tatsächliche Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht
genau bekannt, d.h. die Leitstelle entsendet Kräfte aufgrund eines Anscheinsverdachts.
Aufgaben
In dieser Lage sind folgende Aufgaben zu bewältigen:
1. Menschenrettung
Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und der vom Brand betroffenen Wohnung(en) nach Personen und deren Rettung. Das eintreffende
Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf zwei voneinander
unabhängigen Wegen durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines Rohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen und über eine Leiter
einen zweiten, vom Treppenraum unabhängigen Rettungsweg sicherstellen.
Seite 130
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
2. Brandbekämpfung
Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen
sicheren Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Rohren erforderlich. Dabei wird das 1. Rohr über den verqualmten Treppenraum
vorgenommen, der Angriff des 2. Rohres erfolgt über eine Leiter, da wegen der
unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten des 1. Rohres unsicher sind.
Zur Verhinderung eines Flash-overs, also eines Brandübersprunges mit schlagartiger Brandausbreitung, ist nach einer bestimmten Einsatzverlaufszeit eine
selbständige taktische Einheit erforderlich.
Personalstärke
Zur Bewältigung der im Modell genannten Einsatzsituation sind 10 Funktionen
notwendig, die sich sinnvollweise auf ein Hilfeleistungslöschfahrzeug, eine Drehleiter und ein Tanklöschfahrzeug aufteilen. Mit diesem Kräfteansatz kann aber
zunächst nur die Menschenrettung über zwei unabhängige Rettungswege eingeleitet und durchgeführt werden. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben,
insbesondere der Brandbekämpfung ist spätestens 5 Minuten nach dem Eintreffen
der ersten taktischen Einheit eine weitere erforderlich. Die wichtigste Aufgabe dieser Ergänzungseinheit ist die weitere Brandbekämpfung zur Verhinderung eines
Flash-Overs. Die Ergänzungseinheit beinhaltet nach Schutzzielempfehlung der
AGBF 6 Funktionen.
Seite 131
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. 7-1
SCHUTZZIELE 2014 DER STADT KÖLN – KRITISCHER W OHNUNGSBRAND
Hilfsfrist 1: 1. Löschzug
nach max. 9,5 Minuten
ab Notrufeingang
Unterstützungstrupp LF
Menschenrettung, Brandbekämpfung
Einheitsführer
Angriffstrupp LF
Menschenrettung, Brandbekämpfung
Maschinist LF
Pumpe, Geräte, Atemschutz
Maschinist DL
Bedienung Geräte
Fahrzeugführer DL
Bedienung Geräte
Sicherheitstrupp TLF
Sicherheitstrupp, Wasserversorgung
Hilfsfrist 2: Unterstützungs-LF
nach max. 14,5 Minuten ab Notrufeingang
6 Mann U-LF
Brandbekämpfung
Seite 132
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Hilfsfristen
Die Hilfsfristen betragen in Analogie zum AGBF-Standard 9,5 min für den ersten
Löschzug als erste eintreffende taktische Einheit (10 Einsatzkräfte) und 14,5 Minuten für das Unterstützungs-LF als zweite eintreffende taktische Einheit (6
Einsatzkräfte). Diese Fristen gelten ab der ersten Dokumentation des Einsatzes im
Einsatzleitrechner bis zum Eintreffen der Kräfte an der benannten Adresse und
beinhalten damit alle Teilzeiten der Eintreffzeit nach AGBF-Empfehlung, also die
Bearbeitungszeit der Leitstelle, die Ausrückezeiten der Einsatzkräfte der Feuerwachen und die Fahrzeiten.
Erreichungsgrad
Die oben genannten Schutzziele sollen in mindestens 90 % aller Fälle erreicht
werden.
ABB. 7-2
SCHUTZZIELE DER STADT KÖLN 2014 – KRITISCHER W OHNUNGSBRAND
Grundeinheit
Personalstärke
Zuständiger Löschzug
10
Hilfsfrist 1: 10 Einsatzkräfte in 9,5 Minuten, 90 % aller Fälle
Unterstützungseinheit
Personalstärke
Hilfeleistungslöschfahrzeug
6
Hilfsfrist 2: 6 Einsatzkräfte in 14,5 Minuten, 90 % aller Fälle
Seite 133
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
7.2.2
Technische Hilfeleistung
Szenarien
Unter dieser Rubrik sind alle Szenarien zusammengefasst, die sich aus den Risiken einer modernen Großstadt ergeben, beginnend bei Verkehrsunfällen mit
eingeklemmten Personen, Flächenlagen durch Unwetter, Umweltgefahren, Rettungen aus Wassergefahr etc. (siehe auch Kapitel 2).
Personalstärke
Grundeinheit der Technischen Hilfeleistung ist – wie beim Brandschutz auch – der
Löschzug der zuständigen Feuerwache. Materielle und personelle Ausstattung des
Löschzugs sowie die Ausbildung der Einsatzkräfte sind darauf ausgelegt, bei allen
Einsatzarten adäquate Basismaßnahmen bis zum Eintreffen von erforderlichen
Sondereinheiten treffen zu können. Wie im Brandschutz (Kritischer Wohnungsbrand) beträgt die Personalstärke des Löschzugs 10 Einsatzkräfte, was auch durch
die Regelungen der Feuerwehrdienstvorschrift bestätigt wird.
Hilfsfrist
Grundsätzlich gilt, dass die Hilfsfrist im Falle der Menschenrettung oder schweren
Gesundheitsgefährdung aus fachlicher und medizinischer Sicht möglichst kurz sein
sollte. Die dabei gestellten zeitlichen Forderungen mit einer Hilfsfrist 9,5 Minuten
an den Kritischen Wohnungsbrand, sind für die Technische Hilfeleistung in Bezug
auf den ersten Löschzug hinreichend.
Dennoch treten Einsatzsituationen auf, in denen die Sondereinheiten zur Menschenrettung erforderlich sind und daher zweckmäßigerweise innerhalb der kurzen
Hilfsfrist vor Ort sein sollten. Ein typisches und nicht seltenes Beispiel hierfür wäre
ein Verkehrsunfall, bei der ein Pkw mit hoher Wucht unter einen Sattelauflieger gefahren oder geschoben worden ist. In dieser Situation muss der Auflieger zur
Rettung von eingeklemmten Person(en) im Pkw mit einem Kran angehoben werden – idealerweise innerhalb der gesetzten Hilfsfrist. Tatsächlich ist aber die
flächendeckende Vorhaltung von Rüstzügen mit Kranen bei der vergleichsweise
geringen Einsatzhäufigkeit aus den genannten ökonomischen Gesichtspunkten
nicht leistbar. Dies bedingt im Umkehrschluss aber zwangsläufig, dass in den
meisten Bereichen des Stadtgebiets längere Eintreffzeiten für diese Sondereinsatz-mittel in Kauf genommen werden müssen und deshalb keine konkrete
Hilfsfrist festgelegt werden kann.
Seite 134
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Erreichungsgrad
Die Grundeinheit, also der zuständige Löschzug, soll das Schutzziel wie im Brandschutz (Kritischer Wohnungsbrand) in 90 % aller Fälle erreichen. Auch für alle
Sondereinheiten gilt selbstverständlich der allgemeine Grundsatz, dass sie so
schnell wie möglich vor Ort sein müssen. Ein Erreichungsgrad analog zur AGBFSchutzzieldefinition wird wegen nur der ein- oder zweimaligen Vorhaltung im Stadtgebiet nicht festgelegt.
ABB. 7-3
SCHUTZZIELE DER STADT KÖLN 2014 – TECHNISCHE HILFELEISTUNG
Grundeinheit
Personalstärke
Zuständiger Löschzug
10
10 Einsatzkräfte in 9,5 Minuten, 90 % aller Fälle
Sondereinheit nach Lage (beispielhafte Auswahl)
Personalstärke
Rüstzüge (FW 2, FW 5)
4
Gefahrgutzug Feuerwache 8 (LF 8, GW-G 8, AB-D 8)
9
Taucher (GW-W auf FW 1, gemeinsame Besatzung mit LF1.2)
5
Höhenrettung (GW-H auf FW 4, gemeinsame Besatzung mit LF 4)
5
Seite 135
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Sondereinheit nach Lage (beispielhafte Auswahl)
Personalstärke
Analytische Task Force (FW 5, FF USD)
6 – 16
*)
7.2.3
*)
Personalstärke der ATF ist abhängig vom Szenario
Einsatzleitung und Führungssystem
Hilfsfrist
Die Komplexität von Einsätzen z.B. größere Brände, Bombenentschärfungen,
Schwertransporte oder auch Technische Hilfeleistungen erfordern neben der notwendigen Personalstärke auch eine fachgerechte Führung. Zielsetzung muss
demnach sein, dass analog zur Hilfsfrist 2 der AGBF-Schutzzieldefinition (14,5 Minuten nach Notrufeingang) eine Führungskraft im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst an der Einsatzsatzstelle die Einsatzleitung übernimmt.
Davon unberührt ist die Notwendigkeit eines Gesamteinsatzleiters für die operative
Durchführungsverantwortung des Einsatzdiensts, der bei großen oder besonders
komplexen Einsatzlagen die Einsatzleitung übernimmt. Da der Oberbeamte vom
Alarmdienst (OvA) für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist, müssen hier längere
Eintreffzeiten in Kauf genommen werden.
Personalstärke
Das fristgerechte Eintreffen eines Einsatzleiters innerhalb der Hilfsfrist 2 (14,5 Minuten nach Notrufeingang) kann sichergestellt werden, wenn auf fünf der
insgesamt elf Feuer- und Rettungswachen jeweils ein Einsatzleiter (BvA) mit einem
Führungsassistenten im Dienst ist. Zusätzlich wird wie bisher der Oberbeamte vom
Alarmdienst (OvA) für größere Einsätze als Gesamteinsatzleiter vorgehalten.
Mit fünf Einsatzleitern im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (BvA) und einem Gesamteinsatzleiter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst (OvA) können
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
zudem alle Führungsdienstfunktionen, die zum Führen gemäß Großalarm der
Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Köln erforderlich sind, besetzt werden, und darüber hinaus wird eine enge Verzahnung spezieller Kenntnisse aus
den Sachgebieten der Branddirektion mit dem Einsatzführungsdienst erreicht.
Erreichungsgrad
Die oben genannten Schutzziele sollen in mindestens 90 % aller Fälle erreicht
werden.
ABB. 7-4
SCHUTZZIELE DER STADT KÖLN 2014 – EINSATZLEITUNG
Einsatzleitung
Personalstärke
Zuständiger Einsatzleiter
2
1 Einsatzleiter und 1 Führungsgehilfe in 14,5 Minuten, 90 % aller Fälle
Seite 137
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
7.3
Anwendung der neuen Schutzziele auf die Jahre 2008 und 2012
Die Neudefinition von Schutzzielen der Stadt Köln für den Einsatz der Feuerwehr
aus den diskutierten Gründen schafft eine neue Situation, die prospektiv, also in
der Zukunft wirksam wird. Damit ist eigentlich erst zukünftig erkennbar, wie die Leistungen der Feuerwehr Köln bezüglich dieser Schutzziele aussehen werden.
Wendet man aber diese neuen Schutzziele auf einen schon vergangenen Zeitraum
an, so lassen sich hier einerseits Erkenntnisse über die zu erwartende Leistungsfähigkeit hinsichtlich der neuen Zielsetzungen erhalten, andererseits lässt sich aber
auch Handlungsbedarf für die kommenden Jahre ableiten, der eventuell zur (besseren) Erreichung dieser Ziele erforderlich ist. Insofern wird in diesem Unterkapitel
die Frage „Was wäre, wenn die Feuerwehr Köln diese neuen Schutzziele schon
2008 und 2012 gehabt hätte?“ beantwortet, um mögliche Defizite offenzulegen und
notwendige Maßnahmen für die Zukunft ergreifen zu können. Auch dabei wird der
direkte Vergleich der 2008er und 2012er Ergebnisse zu den alten 1996er Schutzziele zur Bewertung herangezogen.
Im Gegensatz zur Kölner Schutzzieldefinition von 1996, bei der aus technischen
Gründen, nämlich der eingeschränkten Dokumentation von Zeiten im damals vorhandenen Einsatzleitrechner, nur die Fahrzeit der Einsatzmittel betrachtet wurde,
liegen den Hilfsfristen nach AGBF-Schutzzieldefinition differenzierte Zeiten zugrunde, die wiederum auf der deutschen Norm DIN 14011 basieren. Zum besseren
Verständnis der Auswertungsergebnisse werden diese Zeiten nachfolgend zunächst detailliert erläutert.
7.3.1
Definition von Zeiten in den AGBF-Schutzzielen
Die Hilfsfrist nach DIN 14011 und daraus abgeleitet auch der AGBF-Schutzziele
setzt sich aus mehreren Zeiten zusammen, die bei mehreren am Einsatz beteiligten Organisationseinheiten der Feuerwehr entstehen. Dies ist zum einen die
Leitstelle, die den Notruf entgegennehmen und abfragen muss und auf der Basis
der dabei gewonnenen Erkenntnisse die Einsatzmittel disponieren und alarmieren
muss. Zum anderen sind dies die Feuerwachen im weitesten Sinne, deren Besatzungen zunächst die Alarmierung wahrnehmen müssen, dann die Fahrzeuge
besetzen, ausrücken und schließlich zur angegebenen Adresse fahren. Diese einzelnen Zeitabschnitte sind in der folgenden Abbildung dargestellt und erläutert.
Seite 138
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. 7-5
ZEITPUNKTE UND ZEITINTERVALLE DER HILFSFRIST
Zeitpunkte
Notrufannahme /
Einsatzeröffnung
Alarmierung der
Einsatzmittel
Ausrücken der Einsatzmittel, Beginn der Fahrzeit
Zeitintervalle
Vorgaben nach AGBF
Notrufabfrage- und
Dispositionszeit in
der Leitstelle
Leitstelle
90 s = 1,5 min
Ausrückezeit auf
der Feuerwache
Fahrzeit für die
Einsatzmittel
Ausrücken und
Fahrzeit
zusammen
8 min
Eintreffen der Einsatzmittel, Ende der Fahrzeit
Die AGBF empfiehlt eine Hilfsfrist von 8 Minuten ohne Betrachtung der Leitstelle,
d.h. ab Alarmierung auf der Feuerwache. Innerhalb dieser 8 Minuten wird nicht
zwischen Ausrückezeit und Fahrzeit differenziert, sondern nur die Gesamtdauer
beider Teilschritte betrachtet. Üblicherweise wird hier nicht mehr als 1 Minute für
das Ausrücken der Einsatzkräfte angenommen, so dass mindestens 7 Minuten
Fahrzeit bleiben. Unter Einbeziehung von 90 Sekunden = 1,5 Minuten Notrufabfrage- und Dispositionszeit in der Leitstelle ergibt sich dann die bereits mehrfach
erwähnte Hilfsfrist nach AGBF-Empfehlung von 9,5 Minuten.
Dokumentation im Einsatzleitrechner
Zum Verständnis einer Analyse der Leistungen der Feuerwehr Köln im Hinblick auf
die AGBF-Schutzziele muss nun noch erläutert werden, wie der im Jahr 2007 in
Betrieb genommene Einsatzleitrechner der Feuerwehr Köln die in der oben ste-
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
henden Grafik nach AGBF gelisteten Zeitpunkte und Zeitintervalle dokumentiert.
Da der Einsatzleitrechner neben den genannten Zeitpunkten noch weitere aufzeichnet, können intern zusätzliche Rückschlüsse für zukünftige Handlungs- und
Verfahrensweisen gezogen werden. Die folgende Grafik zeigt die Dokumentationsstruktur des Einsatzleitrechners. Gleichzeitig wird hier die Terminologie und
Bedeutung der vier verschiedenen Eintreffzeiten aufgezeigt, die für die Analysen
verwendet werden (Fahrzeit sowie Eintreffzeiten 1 bis 3)
ZEITPUNKTE UND ZEITINTERVALLE DER HILFSFRIST
Zeitintervalle
Alarmierung der
Einsatzmittel
Ausrücken der Einsatzmittel, Beginn der Fahrzeit
Dispositionszeit
in der Leitstelle
Ausrückezeit auf
der Feuerwache
Fahrzeit für die
Einsatzmittel
EINTREFFZEIT 3
Ende Notruf, Disposition der Einsatzmittel
Notrufabfragezeit
in der Leitstelle
EINTREFFZEIT 2
Notrufannahme /
Einsatzeröffnung
Eintreffzeiten
EINTREFFZEIT 1
Zeitpunkte
FAHRZEIT
ABB. 7-6
Eintreffen der Einsatzmittel, Ende der Fahrzeit
Dabei bedeuten:
FAHRZEIT
(FZ)
Zeitintervall von Ausrücken der Einsatzkräfte bis zum Eintreffen
an der benannten Adresse
EINTREFFZEIT 1
(ETZ 1)
Zeitintervall vom Alarmierungszeitpunkt der Einsatzkräfte durch
die Leitstelle bis zum Eintreffen an der benannten Adresse
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Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
EINTREFFZEIT 2
(ETZ 2)
Zeitintervall vom Ende der Notrufabfrage und Beginn der Einsatzmitteldisposition durch die Leitstelle bis zum Eintreffen an
der benannten Adresse
EINTREFFZEIT 3
(ETZ 3)
Zeitintervall von der Notrufannahme und Einsatzeröffnung
durch die Leitstelle bis zum Eintreffen an der benannten Adresse
(Dieses Zeitintervall entspricht der Hilfsfrist der AGBFSchutzzieldefinition!)
Anmerkung
Die Eintreffzeit 2 ist zwar für die Einschätzung von leitstelleninternen Arbeitsabläufen von
hohem Interesse, hat für die Betrachtung von Schutzzielen aber keine Bedeutung. Sie wird
im Folgenden daher vernachlässigt.
7.3.2
Auswertung der Daten – Erreichungsgrad Hilfsfristen
Wird die Abfrage des Erreichungsgrads der Feuerwehr Köln für die neuen Schutzziele in der Stufe 1 (10 Einsatzkräfte in 9,5 min Eintreffzeit bei Brandschutz und
Hilfeleistung) und für die Stufe 2 (weitere 5 Einsatzkräfte in 14,5 min Eintreffzeit im
Brandschutz) nach neuer 2014er Definition auf die Einsätze der Jahre 2008 und
2012 angewendet, so erhält man folgende Ergebnisse (Tabelle 7-1):
TAB. 7-1
FIKTIVE SCHUTZZIELERREICHUNG 2008 UND 2012 BEI ANNAHME DER NEUEN 2014ER SCHUTZZIELE
ERREICHUNGSGRAD (FIKTIV)
BRANDSCHUTZ / FEUER
PLANUNGSGRÖSSE
1)
JAHR
[MIN]
FAHRZEIT
EINTREFFZEIT 1
2)
EINTREFFZEIT 3
3)
1)
2)
3)
TECH. HILFE
STUFE 1
STUFE 2
STUFE 1
[%]
[%]
[%]
7:00
(12:00)
2008
91,21
97,33
83,79
2012
92,09
97,91
89,14
8:00
(13:00)
2008
82,73
95,13
73,01
2012
83,91
95,93
70,67
9:30
(14:30)
2008
84,62
94,07
68,85
2012
86,95
96,50
69,14
In Klammern Planungsgröße für Stufe 2
Ausrückezeit FW + Fahrzeit
Gesamtzeit Notrufannahme bis Eintreffen
Auf der Grundlage dieser Daten können zunächst folgende Feststellungen gemacht werden:
• Die Ergebnisse wären unter der Annahme der neuen 2014er Schutzziele insgesamt schlechter als die Ergebnisse nach den alten, 1996er Schutzzielen.
Seite 141
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Brandschutzbedarfsplan 2014
• Die Eintreffzeiten der zweiten Stufe des Schutzziels Kritischer Wohnungsbrand,
also das Eintreffen der Unterstützungseinheiten (2. LF), sind auch laut dieser
Auswertung nicht das zentrale Problem. Hier werden durchweg Erreichungsgrade erzielt, die über den avisierten 90 % liegen. Aus diesem Grunde können
sich Betrachtungen auf die erste Stufe der Schutzziele beschränken. Notwendige Maßnahmen, die hieraus ggf. resultieren müssen, verbessern auch die
Eintreffzeiten in der zweiten Stufe weiter.
• Die 1996er Schutzziele beziehen sich ausschließlich auf die Fahrzeit und lassen hier 8 Minuten zu. Betrachtet man die Fahrzeit mit Blick auf die 2014er
Schutzziele, so sind hier planerisch nur 7 Minuten vorzusehen, weil das Ausrücken der Kräfte von der Feuerwache mit einer Minute als zusätzliche
Planungsgröße zu berücksichtigen ist. Dies bringt automatisch einen niedrigeren Erreichungsgrad für die Komponente „Fahrzeit“ mit sich, weil Bereiche am
nördlichen, östlichen und südlichen Stadtrand, die innerhalb des Zeitintervalls
zwischen 7 und 8 Minuten Fahrzeit noch erreicht werden konnten, nunmehr
nicht mehr innerhalb der neuen Planungsgröße von 7 min liegen. Dennoch bedeutet dies zunächst noch keine unmittelbare Einschränkung der Möglichkeit,
die Ziele insgesamt trotzdem zu erreichen (s.u. „Statistische Relevanz einzelner
Defizite“).
• Die Eintreffzeit 1 beinhaltet zur Fahrzeit eine zusätzliche Minute als planerische
Ausrückezeit auf den Feuerwachen. Der gegenüber der reinen Fahrzeit deutlich
schlechtere Erreichungsgrad zeigt allerdings eindrucksvoll, dass das Ausrücken
auf den Feuer- und Rettungswachen in der Regel offensichtlich erheblich länger
als diese geplante Minute dauert.
• Nimmt man nun noch die Leitstellenzeit mit einem Soll von 90 s = 1:30 min hinzu so finden sich Abweichungen zwischen Brandschutz und Hilfeleistung:
− Im Brandschutz bleibt der Erreichungsgrad etwa auf diesem Level, was dafür spricht, dass die Leitstelle hier die für diese Abschätzung avisierten
1:30 min Gesamtbearbeitungsdauer in etwa einhält.
− Im Bereich Hilfeleistung sinkt der Erreichungsgrad dagegen noch einmal
drastisch. Dies bestätigt die bereits mehrfach erwähnte qualitative Erkenntnis, dass die Leitstelle hier für Abfrage und Disposition deutlich länger als
bei Feuer benötigt, auch in Zahlen.
Seite 142
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Brandschutzbedarfsplan 2014
Hierfür gibt es zwei wichtige Gründe:
1. Die Notrufabfrage dauert bei Hilfeleistungen wegen der schwierigen Ortsverifizierung
(Autobahnanschlussstellen,
Streckenabschnitte
DB
AG,
Rheinkilometer u.v.m.) in der Regel wesentlich länger als bei einem Feuer
(Abfrage einer meist bekannten Adresse), und
2. automatische Alarmierungssysteme vergleichbar automatischen Brandmeldeanlagen, die die Durchschnittszeiten in der Leitstelle im Bereich
Brandschutz erheblich verkürzen, fehlen vollständig.
Um detailliertere Aussagen hinsichtlich der Bearbeitungszeit in der Leitstelle und
der Ausrückezeiten auf den Feuerwachen zu erhalten, werden diese im Folgenden
getrennt betrachtet und analysiert. Wegen der kurzen planmäßigen Zeitintervalle
von 1 Minute (Ausrücken auf den Feuer- und Rettungswachen) bzw. 1:30 Minuten
(Leitstelle) wurde die Verteilung der realen Zeiten mit Sekundengenauigkeit betrachtet, da ansonsten nur pauschale ja/nein-Aussagen möglich wären. Die
betrachteten Zeiten sind im Folgenden dargestellt und erläutert.
Ausrückezeiten
Die in der folgenden Grafik betrachteten Ausrückezeiten wurden für alle schutzzielrelevanten
Einsätze
und
für
die
Fahrzeuge
des
Löschzugs
und
die
Sonderfahrzeuge, die in den Schutzzieldefinitionen vorkommen, ermittelt. Brandschutz und Hilfeleistung können hier zusammengefasst werden, weil kein
Anhaltspunkt existiert, dass sich die Ausrückezeiten in den beiden Bereichen gravierend unterscheiden.
ABB. 7-7
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG AUSRÜCKEZEITEN DER BF KÖLN BEI SCHUTZZIELEINSÄTZEN 2008
In dieser Darstellung erkennt man, dass die Ausrückezeiten auf den Feuerwachen
vom Ziel 1 Minute noch deutlich entfernt sind. Das Maximum der Verteilungskurve
Seite 143
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liegt bei etwa 113 s, der rechnerische Mittelwert bei 120,7 s entsprechend 2 Minuten. Im Erreichungsgrad für 1 Minute kommen die Wachen hier nur auf einen Anteil
von 7 %, die 90 %-Marke ist erst nach 169 s entsprechend 2:49 min erreicht. Ein
entsprechender Handlungsbedarf besteht hier.
Auch die Auswertung der Daten von 2012 sieht erwartungsgemäß sehr ähnlich
aus, da in den dazwischen liegenden Jahren hinsichtlich der Optimierung von Ausrückezeiten keine Maßnahmen ergriffen wurden.
ABB. 7-8
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG AUSRÜCKEZEITEN DER BF KÖLN BEI SCHUTZZIELEINSÄTZEN 2012
Mittelwert bei 118,5 s entsprechend ≈ 2 min,
nach 1 min sind 5,5 % ausgerückt,
90 % ausgerückt sind bei 162 s = 2:42 min
[Anmerkung zu Abb. 7-6 und 7-8: Das erste kleine Maximum in den Grafiken bei etwa
6 s und nachfolgende sehr kurze Ausrückezeiten entstehen durch die (sehr schnelle) Alarmierung funkfreier Fahrzeuge, die als Ausrückezeit praktisch nur die Entgegennahme der
(Funk-)Alarmierung haben.]
Alarmdurchsage
Zu den Ausrückezeiten ist ein kleiner, aber wichtiger Hinweis zu ergänzen. Das
Verfahren der Alarmierung bei der Feuerwehr Köln führt zwangsläufig zu einer zusätzlichen Verzögerung von 30-40 Sekunden durch die Alarmdurchsage der
Leitstelle. Dies ist wie folgt zu verstehen:
Wenn der Disponent in der Leitstelle mit allen für die Alarmierung notwendigen Tätigkeiten fertig ist, aktiviert er die Alarmierung der Fahrzeuge durch Tastendruck.
Dieser Zeitpunkt wird im Einsatzleitrechner dokumentiert. Theoretisch beginnt hier
die Ausrückezeit für die Beamten auf den Feuerwachen. Auf der Feuerwache läutet der Alarmgong im Schnitt etwa 5-10 Sekunden später, bedingt durch die
elektronische Aufschaltung des Wachalarms. Dann folgt die Alarmdurchsage des
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Disponenten, in der er (zweimal) die grundsätzlichen Einsatzinformationen (Einsatzstichwort, Einsatzort, Aufzählung der Einsatzmittel) durchgibt. Erst dann, wenn
der Mitarbeiter auf der Wache erkannt hat, dass sein Fahrzeug in der Einsatzmittelkette enthalten ist, beginnt er, auszurücken, d.h. ggf. erst nach Ende der
Durchsage. Abschätzungen haben ergeben, dass die Alarmdurchsagen eine Verzögerung von durchschnittlich etwa 30 s verursachen. Für schutzzielrelevante
Ereignisse, die u.U. eine sehr lange Einsatzmittelkette haben, kann dies auch
schon einmal deutlich über die 30 s hinausgehen. In der Zeitdokumentation im
Einsatzleitrechner läuft diese Zeit zu Lasten der Ausrückezeit der Feuerwache,
obwohl diese hierauf keinerlei Einfluss hat. Richtigerweise müsste diese Zeit, obwohl sie real „verbraucht“ wird, von der Ausrückezeit abgezogen werden und eine
eigene Position bekommen, was DV-technisch derzeit aber nicht möglich ist. Zumindest für die Auswertung der Ausrückezeiten muss dies aber berücksichtigt
werden – sie verbessern sich dadurch im Durchschnitt um etwa 30 Sekunden.
Bearbeitungszeiten in der Leitstelle
Die Bearbeitungszeiten der Leitstelle haben naturgemäß Einfluss auf die Gesamtschnelligkeit der Feuerwehr. Gemäß AGBF-Empfehlungen und gemäß der oben
neu definierten Schutzziele der Feuerwehr Köln soll die Gesamt-Bearbeitungszeit
in der Leitstelle, die sich aus Notrufabfrage, Einsatzmitteldisposition und Alarmierung der Einsatzmitte zusammensetzt, weitestgehend unter der planerischen
Größe von 90 s liegen, um nicht durch erheblich verlängerte Bearbeitungszeiten
die anderen Zeitfenster (Ausrücken, Fahrzeit) einzuschränken. Dies ist in den betrachteten Jahreszeiträumen 2008 und 2012 wie in der folgenden Tabelle
beschrieben erfolgt:
TAB. 7-2
AUSWERTUNG BEARBEITUNGSZEITEN LEITSTELLE BEI SCHUTZZIELRELEVANTEN EINSÄTZEN
MITTELWERT
NACH 90 S SIND
90 % ERREICHT NACH
BEARBEITET
FEUER
TECHN.
HILFE
2008
60 s = 1:00 min
76,2 %
130 s = 2:10 min
2012
45 s = 0:45 min
90,5 %
118 s = 1:28 min
2008
100 s = 1:40 min
42,7 %
> 4 min
2012
93 s = 1:33 min
57,3 %
163 s = 2:43 min
Weitere, differenziertere Auswertungen, in denen die Notrufabfrage und die Dispositionszeiten getrennt betrachtet werden, würden an dieser Stelle den textlichen
Rahmen sprengen und sind im Anhang A-4 dargestellt, wo die entsprechenden
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Details einzusehen sind. Die Ergebnisse dieser Analysen lassen insgesamt aber
folgende Aussagen zu:
• Sehr gut erkennbar ist, dass die Vielzahl der Brandmeldealarme und die gegenüber größeren Technischen Hilfeleistungen einfachere Notrufabfrage bei
Feuer – und hier im Wesentlichen die einfachere Ortsverifizierung – die mittleren Bearbeitungszeiten bis zur Alarmierung niedrig halten. Aber auch die
Einsatzmitteldisposition scheint bei Technischen Hilfeleistungen deutlich aufwändiger zu sein, was die mittleren Zeiten gegenüber dem Feuer hier noch
einmal verlängert.
• Die Verkürzungen der Bearbeitungszeiten in der Leitstelle von 2008 auf 2012
sind signifikant. Hier scheinen sich Optimierungen in der Arbeitsorganisation
der Leitstelle und vermutlich auch die langjährige Gewöhnung in der Bedienung
4
des Einsatzleitsystems (die Einführung erfolgte 2007) auszuzahlen .
7.4
Handlungsbedarf
7.4.1
Handlungsbedarf hinsichtlich des Löschzugkonzepts
Es wurde darauf hingewiesen, dass die national anerkannten Schutzziele gemäß
AGBF-Empfehlung eine Rechtsgrundlage vergleichbar einer Technischen Regel
darstellen. Durch das zurzeit gültige Löschzugkonzept der Feuerwehr Köln ist die
Adaption dieser Technischen Regel auf die Stadt Köln relativ einfach möglich.
Hierfür müssen die Löschfahrzeuge anstatt mit fünf, künftig mit sechs und die
Drehleiter anstatt mit drei, künftig mit zwei Einatzkräften besetzt sein. Dieser Personaltausch ist weitestgehend personalneutral möglich, lediglich auf Feuer- und
Rettungswache 1 ist eine zusätzliche Funktionsstelle erforderlich, da hier zwei
Löschfahrzeuge, aber nur eine Drehleiter stationiert sind.
4
Das neue Einsatzleitsystem wurde im Februar 2007 in Betrieb genommen, 2008 und 2012
bringen also 1 Jahr bzw. 5 Jahre Routine in der Bedienung des Systems mit sich. Dieser
Unterschied dürfte sich hier auswirken.
Seite 146
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
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7.4.2
Handlungsbedarf hinsichtlich der Einsatzleitung
Die Komplexität von Einsätzen aller Art erfordert eine adäquate Führung. Mit fünf
Einsatzleitern (BvA), die verteilt im Stadtgebiet stationiert, kann analog zur Hilfsfrist 2 des AGBF-Schutzziels (14,5 Minuten nach Notrufeingang) ein Beamter im
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst an der Einsatzstelle eintreffen. Da bislang lediglich drei solcher Einsatzleiter existieren, ist die zusätzliche Besetzung
zweier Einsatzleiterfunktionen erforderlich. Dies ist personalneutral möglich, da
geeignetes Personal in der Branddirektion bereits vorhanden und der Einsatzdienst
anteilig im Stellenplan vorgesehen ist. Lediglich zwei Funktionen für die Führungsgehilfen und zwei Einsatzleitwagen (ELW) werden künftig zusätzlich erforderlich.
7.4.3
Handlungsbedarf hinsichtlich der Hilfsfristen
Es ist erkennbar, dass in der gesamten Rettungskette Handlungsbedarf hinsichtlich der Optimierung der Zeiten besteht, um zukünftig die neu definierten 2014er
Schutzziele erfüllen zu können. Insgesamt lässt die Datenlage die im Folgenden
dargestellten Schussfolgerungen für die Erfüllung der Hilfsfristen bei Einführung
der AGBF-Schutzziele zu.
Notrufannahme
Die Notrufannahme und -bearbeitung nimmt in der Leitstelle den breitesten Raum
ein. Aktuell liegen die Ergebniswerte im Bereich Brandschutz bei einem Mittelwert
von etwa 45 s, was ein gutes Ergebnis darstellt, aber die Abarbeitung von 90 % aller Fälle erst bei 130 s = 2:10 min zeigt Probleme auf. Gerade im Bereich der
Notrufannahme sind die Einflussmöglichkeiten aber sehr begrenzt. Der Disponent
kann zwar Einfluss auf den Gesprächsverlauf nehmen, um diesen zu beschleunigen, muss in jedem Fall die einsatzrelevanten Daten erfragen und ist dabei auf die
Mitarbeit der Notrufers angewiesen, der sich häufig in einer Ausnahmesituation befindet und daher nicht unbedingt strukturiert denkt. Insofern ist hier vermutlich nur
ein sehr geringes Potential vorhanden, Zeit einzusparen. Dennoch muss für die
Zukunft überlegt werden, ob hier die Möglichkeit einer noch weiter strukturierten
Notrufabfrage möglich ist, die den Hilfesuchenden zu schnelleren Aussagen hinführt, ohne ihn in seiner Ausnahmesituation (gefühlt) zu nötigen.
Seite 147
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Disposition und Alarmierung der Einsatzmittel
Der nächste Arbeitsschritt in der Leitstelle ist den Daten zufolge in der Regel sehr
kurz (häufigster Wert im Brandschutz bei etwa 6 s) und wird in den meisten Fällen
unter einer halben Minute abgearbeitet (Brandschutz 80-85 %, Hilfeleistung
60-65 %). Hier muss der Disponent eigentlich nur den Einsatzmittelvorschlag des
Einsatzleitrechners akzeptieren und eine Taste drücken, um den Vorgang (zeitlich)
abzuschließen. Dass die Häufigkeitsverteilungskurve aber trotz der häufig schnellen Disposition doch noch einen anteilmäßig bedeutsamen, nur langsam
auslaufenden Zweig an längeren Dispositionszeiten aufweist, deutet darauf hin,
dass die vom Leitrechner vorgeschlagenen Einsatzmittel doch nicht immer wie gewünscht
passen
und
der
Disponent
entsprechend
Einfluss
auf
die
Einsatzmittelkette nehmen muss. Dies resultiert im Wesentlichen daraus, dass
durch hohe Auslastung der Einsatzmittel oftmals umdisponiert werden muss, was
entsprechend Zeit kostet. Hier sind in gesonderten Betrachtungen die Ursachen zu
finden und das gesamte Verfahren, ggf. auch die Alarm- und Ausrückeordnung
(AAO), zu überprüfen. Insbesondere die Nutzung von GPS-Daten und die damit
mögliche „nächstes Fahrzeug-Strategie“ sollte dabei in Betracht gezogen werden.
Ausrücken der Einsatzkräfte
Ein deutliches zeitliches Manko in der Abarbeitung der Rettungskette sind die Ausrückezeiten auf den Feuerwachen. Sie liegen aktuell bei einem Mittelwert von
knapp 120 s ≈ 2 min und einer Abarbeitung von 90 % aller Fälle nach 162 s = 2:42
min. Diese Feststellung ist nicht ganz neu, wurde aber bisher nicht in dieser Weise,
sondern nur durch gelegentliche stichprobenartige Zeitmessungen auf den Feuerwachen beziffert. Als Reaktion auf diese Feststellung wurde bereits 2006 eine
Arbeitsgruppe Ausrückezeiten gebildet, die zunächst diese Messungen verifizierte,
Ursachenforschung betrieb und in der Folge auch erste Lösungsvorschläge machte. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind in schriftlicher Form veröffentlicht und
verfügbar. Die vollständige und konsequente Umsetzung erfordert neben z.T. einschneidenden organisatorischen Maßnahmen auch kostenintensive bauliche
Änderungen, die beide bisher nur in geringem Maß umgesetzt werden konnten.
Fahrzeit
Die Ergebnisse der Auswertungen zum Erreichungsgrad der Schutzziele von 1996
zeigen, dass das Ziel einer Fahrzeit von 8 min in etwa 95 % der Fälle (Brandschutz) bzw. 89 % der Fälle (Hilfeleistung) erreicht werden kann. Die neuen 2014er
Schutzziele lassen planerisch eine Fahrzeit von nur noch 7 Minuten zu. Unter den
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
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gleichen Randbedingungen bleibt hier zwangsläufig ein geringerer Erreichungsgrad für den strengeren Maßstab, der den Auswertungen zufolge bei nunmehr
etwa 91 % (Brandschutz) bzw. 71 % (Hilfeleistung) liegt. Da seitens der Feuerwehr
auf viele derjenigen Randbedingungen nur relativ wenig Einfluss genommen werden kann, die die Fahrzeiten maßgeblich beeinflussen, erscheinen Optimierungen
in den zuvor genannten Bereichen – Notrufannahme, Disposition, Alarmierung,
Ausrücken – um so wichtiger.
Betroffen sind insbesondere einzelne Randbereiche an der nördlichen, östlichen
und südlichen Stadtgrenze. Hier sind neben den o.g. Optimierungen weitere kompensatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Eintreffzeiten erforderlich. Diese
Maßnahmen betreffen von allem die in diesen Bereichen zuständigen Freiwilligen
Feuerwehren, die zu jedem zeitkritischen Ereignis mitzualarmieren sind. Auch die
bereits veranlasste Einführung des Voralarms für die Freiwillige Feuerwehr ab
1.2.2014 gehört zu diesen Maßnahmen.
Alarmdurchsage
Der Einfluss der Alarmdurchsage auf die Ausrückezeit der Feuerwachen wurde
bisher nur kurz erwähnt, ist aber nicht zu unterschätzen und bedarf an dieser Stelle
einer ausführlicheren Betrachtung. Die Handlungsabfolge bei Alarmierung und
Ausrücken wurde bereits beschrieben (1. Alarmgong, 2. Alarmdurchsage der Leitstelle, 3. erst anschließend begeben sich die Besatzungen zu den Fahrzeugen)
und ist in erheblichem Maße optimierungsfähig. Dies sei im Folgenden mit zwei
Grafiken kurz erläutert.
ABB. 7-9
AKTUELLE ZEITABFOLGE BEI AUSRÜCKEN UND ALARMIERUNG
LST-ZEIT
AL ARMDURCHSAGE
AUSRÜCKEZEIT
Alarmierung
durch die LST /
Alarmgong
FAHRZEIT
Abfahrt der Fahrzeuge,
Beginn der Fahrzeit
Einsatzkräfte laufen
zum Fahrzeug
Neben den o.g. Problemen beim Ausrücken der Einsatzkräfte ist die Dauer der
Alarmdurchsage eine entscheidende Komponente. Ziel muss sein, die Mannschaft
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
auf der Wache sofort mit dem Beginn der Alarmierung durch die Leitstelle in Bewegung zu setzen, um dann die Zeit für die Alarmdurchsage und die Zeit für das
Ausrücken, also den Lauf der Einsatzkräfte zu den Fahrzeugen, parallel ablaufen
zu lassen. Dies ist durch Methoden wie Voralarm oder eine geänderte Alarmierungsweise immer dann möglich, wenn das erste Alarmsignal, z.B. der Gong, die
notwendigen (Erst-)Informationen enthält oder eine knappe Durchsage wie “Voralarm für den Löschzug” erfolgt. Dann können sich die Fahrzeugbesatzungen
sofort zu den Fahrzeugen begeben, die Schutzkleidung anziehen und verzögerungsfrei ausrücken, wenn alle weiteren nötigen Informationen vorliegen,
beispielsweise durch die Alarmdepesche. Das Ergebnis könnte in etwa wie folgt
aussehen:
ABB. 7-10
MÖGLICHE OPTIMIERTE ZEITABFOLGE BEI AUSRÜCKEN UND ALARMIERUNG
LST-ZEIT
AL ARMDURCHSAGE
FAHRZEIT
AUSRÜCKE-
Alarmgong
oder Voralarm
ZEIT
Abfahrt der Fahrzeuge,
Beginn der Fahrzeit
Einsatzkräfte laufen
zum Fahrzeug
Der zeitliche Vorteil dürfte nach derzeitigen Abschätzungen bei rund einer Minute
liegen. Würde für die Alarmdurchsage ein modernes technisches Hilfsmittel wie
Sprachkonserve oder text-to-speech verwendet, so hätte dies noch zwei wichtige
Vorteile für die Leitstelle: erstens würde die Bearbeitungszeit für die Durchsage für
den Leitstellendisponent wegfallen – immerhin rund 100.000 Einsätze á 30 s mittlerer Durchsagedauer – und zweitens könnte der Disponent alarmieren, ohne den
Notruf beenden zu müssen, was ggf. sehr hilfreich für den Anrufer oder den Betroffenen sein kann.
Voralarm
Da für den Brandschutzbedarfsplan bereits 2009 die Datenauswertungen für das
Jahr 2008 erfolgten und hier entsprechender Handlungsbedarf erkennbar war,
konnte im Laufe des Jahres 2012 bereits der Voralarm für den Löschzug eingeführt werden. Ein Schritt zur Optimierung der Zeiten ist damit bereits
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan 2014
getan. Eine sichere Aussage über die Auswirkungen dieser Maßnahme kann wegen der noch ungenügenden Datenlage noch nicht statistisch sicher getroffen
werden, stichprobenartige Analysen zeigen aber eine deutliche Verkürzung des
Zeitblocks „Leitstelle + Ausrücken“ von rund 30-40 s, in Einzelfällen auch bis zu einer Minute.
Statistische Relevanz einzelner Defizite
Es sei hier darauf hingewiesen, dass die Analysen zwar in allen Teilbereichen der
Eintreffzeit deutliche Zeitüberschreitungen und die entsprechend niedrige Erreichungsgrade zutage fördern. Es ist dabei aber zu berücksichtigen, dass solche
Defizite in der Summe häufig durch schnelle Reaktionszeiten in anderen Bereichen
ausgeglichen werden, weil z.B. eine überlange Notrufabfrage statistisch nur selten
mit einer überlangen Ausrückezeit und/oder einer überlangen Fahrzeit verknüpft
ist. Daher ist das Endergebnis “Eintreffzeit” in der Regel besser als die Summe
seiner einzelnen Komponenten, was sich ja auch in den Auswertungen (s.a. Tab.
7-3) widerspiegelt. Dennoch sollte das Ziel, die jeweilige zeitliche Planungsgröße
der einzelnen Teilzeiten der Hilfsfrist bzw. der Eintreffzeiten in 90 % der Fälle einzuhalten, zumindest annäherungsweise erreicht werden.
Unterstützungseinheit
Alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Eintreffzeiten des ersten Löschzuges
ergriffen werden oder werden könnten, dienen auch der Verbesserung der Eintreffzeiten aller anderen Einsatzmittel. Insofern ist für die Optimierung der (ohnehin
guten) Eintreffzeiten der Unterstützungseinheiten kein besonderer Handlungsbedarf zu erkennen.
7.4.4
Handlungsbedarf hinsichtlich TLF 8 und TLF 14
Sonderfälle: fehlende TLF auf FW 8 und 14 sowie TLF auf FW 7
Wie bereits in der Bestandsaufnahme dargestellt, sind nicht alle Feuer- und Rettungswachen mit einem vollständigen Löschzug ausgestattet. Eingeschränkt sind
hier die Feuerwachen 8 in Ostheim und 14 in Lövenich. Der limitierende Faktor ist
bei beiden Wachen das Personal, das gemäß aktuellem Stellenplan nicht zur Verfügung steht. Deshalb rücken diese beiden Feuerwachen grundsätzlich mit einem
um das jeweilige Tanklöschfahrzeug reduzierten Löschzug aus, bestehend also
nur aus Löschfahrzeug und Drehleiter. Zwar ist auf beiden Wachen jeweils ein
Seite 151
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Tanklöschfahrzeug stationiert, diese dienen aber nur als technische Ausfallreserve
5
für den Fall, dass ein Tanklöschfahrzeug im Stadtgebiet wegen eines technischen
Defekts oder eines vorgeplanten längeren Werkstattaufenthalts außer Dienst gehen muss.
Dabei ist allerdings zwischen den unterschiedlichen Situationen auf den beiden
Feuerwachen zu differenzieren: FW 14 ist die kleinste Feuerwache der BF Köln
und hat tatsächlich pro 24h-Dienstschicht nur acht feuerwehrtechnische Einsatzkräfte im Dienst. Diese besetzen das LF 14 (5 Kräfte) und die DL 14 (3 Kräfte).
Das dennoch auf der Feuerwache stationierte TLF heißt formal „TLF 14 Reserve“
und ist ein unbesetztes Fahrzeug als technische Ausfallreserve für alle Feuerwachen im Stadtgebiet (s. dazu auch Tab. 7-3).
Gleiches gilt grundsätzlich auch für das „TLF 8 Reserve“, das formal ebenfalls eine
technische Ausfallreserve darstellt. Im Gegensatz zur FW 14 sind auf FW 8 aber
verschiedene Sonderfahrzeuge stationiert, die personell besetzt sind, aber z.T. relativ geringe Einsatzzahlen aufweisen. Insofern wurde für FW 8 der Kompromiss
geschlossen, aus dem Einsatzpersonal dieser Fahrzeuge einen Personalpool zu
generieren, aus dem zusätzlich das TLF 8 besetzt wird, wenn erforderlich und
möglich. Die beteiligten Poolfahrzeuge sind ebenfalls Tab. 7-3 zu entnehmen. Dies
führt dazu, dass die FW 8 im Gegensatz zur FW 14 in der Mehrzahl der Fälle mit
einem vollständigen Löschzug, bestehend aus Löschfahrzeug, Drehleiter und
Tanklöschfahrzeug, ausrücken kann.
TAB 7-3
PERSONELLE BESETZUNG DER FAHRZEUGE AUF FW
FW 14
FW 8
LF
5
5
DL
3
3
TLF
0
0
WLF 8-1
---
2
WLF 8-2
---
2
GW-TR 8 *)
---
2 *)
*)
5
8 UND FW 14
Pool FW 8 *)
6 Kräfte für
4 Fahrzeuge (tagsüber)
bzw.
4 Kräfte für
4 Fahrzeuge (nachts/Wochenende)
Der Gerätewagen Tierrettung der Feuerwache 8 (GW-TR 8) ist im 8h-Dienst besetzt, so dass die
Poolbesatzung der FW 8 an Werktagen tagsüber aus 6 Einsatzkräften und nachts sowie am Wochenende aus 4 Einsatzkräften besteht.
Die Berufsfeuerwehr Köln hält zurzeit drei verschiedene Typen von Tanklöschfahrzeugen
3
vor. Dies sind normale Tanklöschfahrzeuge mit 4,8 m großem Wassertank, abgekürzt TLF,
sowie sog. Trockentanklöschfahrzeuge mit zusätzlich 750 kg Löschpulver, abgekürzt TRO,
sowie die Nachfolgegeneration der TRO, die PTLF (P für Pulver). Zur Vereinfachung wird im
Folgenden die Abkürzung TLF für alle Arten von Tanklöschfahrzeugen benutzt.
Seite 152
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Für eine Bewertung der Situationen auf FW 8 und FW 14 hinsichtlich der Verfügbarkeit
bzw.
Nichtverfügbarkeit
eines
Tanklöschfahrzeugs
im
eigenen
Wachbereich ist es erforderlich, die Einsatzorte und Eintreffzeiten der Fahrzeuge
im gesamten Stadtgebiet festzustellen und mögliche Anomalien in den betreffenden Wachbezirken mit dem Fehlen der Fahrzeuge zu korrelieren.
Da diese Analysen sehr umfangreich sind und eine Vielzahl von Hinweisen liefern,
die den textlichen Rahmen an dieser Stelle sprengen würden, ist die gesamte
Auswertung im Anhang A-5 erläutert.
Aus den dabei gewonnenen Erkenntnissen ergibt sich Handlungsbedarf hinsichtlich der Einführung von Tanklöschfahrzeugen auf den Feuerwachen 8 (Ostheim)
und 14 (Lövenich) sowie hinsichtlich der Situation des Tanklöschfahrzeugs auf
Feuerwache 7 in Porz (TRO 7), um ein Organisationsverschulden auszuschließen,
das die Gleichbehandlung des gesamten (urban besiedelten) Stadtgebiets und
verbunden damit die Einhaltung der gesetzten Schutzziele betrifft. Im Ergebnis
sind folgende Forderungen zu stellen:
FW 14 - Lövenich
• Auf FW 14 ist ein fest besetztes TLF 14 einzuführen (2 Funktionen im 24hDienst).
FW 8 - Ostheim
• Auf FW 8 ist ein fest besetztes TLF 8 einzuführen (2 Funktionen im 24h-Dienst).
Hierfür wird die Besatzung des WLF 8-2 eingesetzt, die Forderung ist damit kostenneutral umsetzbar.
• Die Besetzung des GW-TR 8 wird vom 8h-Dienst auf den 24h-Dienst erweitert.
• Das WLF 8-1 bleibt wie bisher im 24h-Dienst besetzt.
• Diese drei Fahrzeugbesatzungen bilden weiterhin einen Pool für die vier Fahrzeuge.
• Das WLF 8-2 ist zukünftig personell unbesetzt. Die extrem selten zu erwartenden Situationen, in denen beide WLF und AB-Dekon benötigt werden, müssen
aus dem Pool abgearbeitet werden.
• Für den Rettungsdienst ergibt sich ggf. die Möglichkeit, wie auf anderen Feuerund Rettungswachen einen Springer-RTW 8-3 zu besetzen. Eine Bewertung
dieser Option ist im Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung vorzunehmen.
Seite 153
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
FW 7 - Porz
• Die Auswirkungen der Inbetriebnahme des RTW 4-5 für schwergewichtige Patienten sind zu beobachten; Erwartungshaltung wäre hier eine deutlich
verbesserte Verfügbarkeit des TRO 7.
7.5
Schutzziele für die Leitstelle
Die im Brandschutzbedarfsplan von 1996 gesetzten Schutzziele für die Leitstelle
der Feuerwehr Köln sind auch aus der heutigen Betrachtung heraus weitestgehend
gültig. Dennoch sind konsequente Neuformulierungen erforderlich, weil die 1996er
Schutzziele im Wesentlichen einen Ressourceninput definieren, dessen Auswirkungen aber – damals vor allem wegen mangelnder Möglichkeiten der Auswertung
– auf der Ergebnisseite nicht oder fast nicht überprüfbar waren. Leistungsdefinitionen, wie Schutzziele es definitionsgemäß sind, werden aber erst dann zum
wirksamen Controllinginstrument, wenn sie auf der Outputseite, also im Endergebnis so überprüfbar sind, dass eine Ursachenanalyse die ggf. notwendigen
Steuerungskriterien offenlegt.
Um dies zu gewährleisten, werden die Schutzziele für die Leitstelle wie folgt festgelegt:
Notrufannahme und Alarmierung
6
Eingehende Notrufe über die Notrufleitungen in der Leitstelle sollen in 99 % aller
Fälle sofort, d.h. ohne Verzögerung angenommen werden können. Die annehmenden Disponenten müssen frei sein, den Notruf entgegenzunehmen und die
notwendigen Einsatzmittel ohne Unterbrechung zu disponieren und zu alarmieren.
Zeitkritische Einsatzbearbeitung
Zeitkritische Aspekte der Disposition und Einsatzbearbeitung sollen in der Leitstelle
in 95 % aller Fälle sofort, d.h. ohne Verzögerung abgearbeitet werden können.
6
Notrufleitungen in diesem Sinne sind nicht nur die internationale Notrufnummer 112, sondern zusätzlich alle Leitungen, die gelegentlich noch für Notrufe genutzt werden, so z.B. die
19222, das Notruffax für Gehörlose oder die Standleitungen zu Polizei, Werkfeuerwehren
und Ordnungsbehörden.
Seite 154
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Sonderlagen
Bemessungsgröße für Sonderlagen ist ein Störfall in einem Störfallbetrieb (D3bzw. D4-Lage), bei der durch gasförmig austretende Gefahrstoffe eine unmittelbare Gefährdung einer Vielzahl von Personen in der Bevölkerung wahrscheinlich ist.
Hier müssen insbesondere für die Warnung der Bevölkerung durch Sirenenauslösung, Radiodurchsagen und Warnfahrzeuge, aber auch für erste Maßnahmen der
Erkundung und Informationsbeschaffung (Messeinsatz) und der Gefahrenbekämpfung sowie für die Vorbereitung weiterer Maßnahmen bis hin zur Evakuierung von
Gebieten 10 Einsatzleitplätze innerhalb einer Minute besetzt werden können (9
Einsatzleitplätze durch Disponenten plus 1 Dienstgruppenleiter). Somit müssen zu
jeder Tages- und Nachtzeit 10 Mitarbeiter der Leitstelle am Platz oder im Bereitschaftsdienst in unmittelbarer Nähe zur Leitstelle sein.
Alle weiteren zeitkritischen Sonderlagen wie Großalarm (Feuer ab Alarmstufe 4
und darüber) oder Sonderalarm (Sturmlagen) sowie Gefahrstoffaustritte, die ggf.
wie eine D3- oder D4-Lage behandelt werden müssen, können innerhalb dieses
Schutzziels abgearbeitet werden.
7.6
Schutzziele für den Bevölkerungsschutz
Die Stadt Köln stellt ihre Fähigkeit zur Gefahrenabwehr bei Lagen mit hohem
Koordinierungsaufwand von Ämtern, Betrieben, Behörden und Organisationen –
einschließlich des Katastrophen- und Verteidigungsfalles – sicher. Dazu unterhält
sie das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz als
Berufsfeuerwehr, stellt stadtweite, ämterübergreifende Einsatzplanungen für
wahrscheinliche Großschadensszenarien auf, plant personell, organisatorisch und
materiell die Führung, unterhält Führungseinrichtungen, bereitet die überörtliche
Hilfe, die Warnung und Information der Bevölkerung vor und unterstützt die
Streitkräfte im Verteidigungsfall.
7.6.1
Stadtweite Planungen für Großschadensereignisse
Die Stadt Köln stellt stadtweite, ämterübergreifende Planungen für Hochwasser
(oberhalb
baulicher
Sicherheit),
ABC-Gefahrstofflagen,
Massenanfall
von
Verletzten mit ABC-Gefahrstoffen, Seuchen und Pandemien, Trinkwasser,
Seite 155
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Tierseuchen, großflächigen Stromausfall, Kommunikationsnetze, Bevölkerungsinformation und Medienarbeit, Bevölkerungswarnung, Evakuieren, Psychosoziale
Unterstützung und Betreuung. Sie ergänzt diese Planungen um Planungen für
Bedrohungslagen, wie Anschläge, Amok-Lagen und große Geiselnahmen, die zu
diesen Einsatzlagen führen.
Sachstand
Alle Planungen sind fortgeschritten, naturgemäß jedoch von unterschiedlicher
Detailtiefe und Entwicklungsgraden: Einsatzüberprüft sind die Einsatzpläne zu
ABC-Gefahrstofflagen,
Bevölkerungsinformation
und
Medienarbeit,
Bevölkerungswarnung, Psychosoziale Unterstützung, Betreuung und Bedrohungslagen. Durch Übungen evaluiert sind die Einsatzpläne Hochwasser, Massenanfall
von Verletzten, Seuchen und Pandemien, Stromausfall und Evakuieren. Zum Teil
erhebliche Investitionen und Organisationsarbeit sind für die dritte Gruppe
notwendig – beispielhaft ist der stadtweite Aufwand zur Milderung eines
großflächigen langdauernden Stromausfalls zu werden, der in Europa immer
wahrscheinlicher wird.
Alle Planungen müssen dauerhaft gepflegt werden, da sie beeinflusst werden
durch
rechtliche,
technische
und
gesellschaftliche
Entwicklungen
–
der
Arbeitsaufwand für die Pflege ist niedriger als vollständige Neu-Aufstellungen nach
einigen Jahren wegen Überalterung. Die Planungen erfordern in den kommenden
Monaten auch Entscheidungen der politischen Gremien über den Einsatz von
Finanz- und Personalressourcen.
7.6.2
Führungsorganisation – Unterstützung durch Stäbe
Die Stadt Köln stellt den Führungsdienst der Berufsfeuerwehr für die sofortige
Gefahrenabwehr
an
allen
Tage
des
Jahres
sicher.
Sie
verstärkt
den
Führungsdienst rückwärtig innerhalb von 30 min und innerhalb von 90 min mit
einem vollständigen Führungsstab nach FwDV 100. Innerhalb von 24 Stunden
richtet sie bei Bedarf Einsatzabschnitte mit zusätzlichen Führungsstäben im
Stadtgebiet ein.
Seite 156
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Die Stadt Köln stellt die Arbeitsfähigkeit ihres Krisenstabes innerhalb von 120 min
an allen Tagen des Jahres sicher. Die erforderliche Koordinierungsgruppe ist
innerhalb von 60 min arbeitsbereit.
Eine vorbereitende Aktivierung der Koordinierungsgruppe kommt immer dann in
Frage, wenn interdisziplinäre Abstimmungen mit mehreren städtischen Ämtern und
Dienststellen, anderen Behörden und auch privaten Externen wie Firmen und
Unternehmen notwendig werden, damit alle einen Beitrag zur Gefahrenabwehr
leisten können. Bei Großalarm ist die Koordinierungsgruppe in Bereitschaft zu
versetzen.
Sachstand
Die Stadt Köln verfügt über eine „Verfahrenanweisung zur Gefahrenabwehr bei
Großschadensereignissen“ (VA GSE), einen Personalbedarfsplan für den Krisenstab und die Einsatzleitung und über Arbeitshilfen für diese Arbeitsteilung in der
Führungsarbeit.
Es besteht eine abgestufte Alarmierungsmöglichkeiten für Führungskräfte über das
kommerzielle System „t-mobile Alarmruf“ mit hoher Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit. Das System setzt ein Mobil- oder Festnetz-Telefon beim Alarmierten
voraus. Die operativen Führungsstäbe und alle Krisenstabsorgane kommunizieren
konventionell über Telefon, Telefax und persönliches Gespräch, zum Teil über EMail.
In allen Stäben werden die Entscheidungsgrundlagen konventionell visualisiert: im
operativen Bereich vornehmlich über Aufschriften auf eine Lagekarte, im Krisenstab über Projektionen von Office-Anwendungen. Beide Verfahren sind einfach
bedienbar, sehr ausfallsicher, aber im operativen Bereich sind ein Datenaustausch
und eine kontinuierliche Dokumentation erschwert. Eine computergestützte Visualisierung ist im Aufbau und bedarf danach einer einfach und sicher gestalteten
Benutzer-Schnittstelle.
Entscheidungen werden konventionell über Stabstagebücher, besondere Vermerke und Fotografie dokumentiert. Zur Auswertung und zum Datenaustausch
müssen diese Medien einzeln und meist manuell aufbereitet werden.
Seite 157
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Die Stadt Köln verfügt über jeweils einen Stabsraum für die Einsatzleitung und den
Krisenstab mit Ausstattung. Beide teilen sich eine Fernmeldebetriebsstelle zur
Kontrolle des Meldeflusses. Durch Büroraum-Mangel bei der Berufsfeuerwehr fehlen derzeit zwei Fach-Besprechungsräume für die Stabsarbeit; ebenfalls fehlt
Raum mit Arbeitsplätzen zur Unterstützung des Krisenstabs. Einsatzleitung und
Krisenstab besitzen keine Toilettenanlage und keine Sozialräume, sondern nutzen
bereits beanspruchte Einrichtungen der Leitstelle und der Feuerwehrschule. Für
die Größe des Krisenstabes beim Archiv-Einsturz, anderen Einsätzen und Übungen war der Stabsraum zu klein.
Nach technisch notwendigem Rückbau des Rathaus-Bunkers existieren derzeit
keine Redundanzen für die beiden obersten Stäbe Einsatzleitung und Krisenstab,
jedoch eine Machbarkeitsstudie für die Nutzung der Feuerwache Marienburg, auf
der sich auch die Notleitstelle befindet.
Auf den Feuerwachen können Sozialräume oder Geschäftszimmer für die Stabsarbeit von Einsatzabschnittsleitungen genutzt werden; es fehlen derzeit eine
Ausstattung und eine einheitliche Organisationsplanung. Für mobile Stabsarbeit
unterhält die Feuerwehr Köln einen Einsatzleitwagen (ELW) für einen vollständigen
Stab und zwei für verkleinerte Stäbe; sie besitzen wie die Stabsräume eine mehrheitlich konventionelle Ausstattung mit einfacher EDV-Unterstützung.
EDV-Unterstützung existiert derzeit nur in der Einsatzleitung, im Krisenstab und
reduziert in den Einsatzleitwagen in Form von Arbeitsplatzrechnern. Teilweise
kann über Projektoren visualisiert werden. Die Arbeitsplatzrechner sind mit OfficeAnwendungen ausgestattet; dies ist intuitiv, birgt aber Unsicherheiten bei der Dokumentation und beim Informationsfluss. Zur Verbesserung sind Anforderungen an
eine Stabssoftware ermittelt worden; Jedes derzeit kommerzielle Software-Produkt
müsste daran angepasst werden, es existiert keine befriedigende kommerzielle
Lösung (Nischenprodukt Stabssoftware).
Die Telekommunikation erfolgt über das Netz und die Anlagen der Berufsfeuerwehr, das in sich geschützt und ausfallsicher ist. Die übrige Stadtverwaltung Köln
verfügt über ein Netz mit geringeren Anforderungen an die Verfügbarkeit; auswärtige Betriebe und Behörden können bis auf Direktleitungen nur über die Netze der
privaten Netzbetreiber erreicht werden und sind nicht hochverfügbar und ausfallsicher. Dies ist jedoch Ausdruck des politischen Willens der Privatisierung und
Seite 158
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Deregulierung. Unter Stress ist die Telefonanlage in der Einsatzleitung derzeit
nicht intuitiv bedienbar, sondern bedarf der Einbindung der Fachabteilung.
Dienststellen der Stadtverwaltung und stadtnahe Betriebe werden zurzeit über
E-Mail, teilweise über Telefon über die Aktivierung des Krisenstabs informiert. Es
liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Dienststelle, wie sie nach Bedarf ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert oder auch alarmiert. Das Informationssystem ist abhängig von der Verfügbarkeit der städtischen Netze.
Das Land baut die Datenbank „Informationssystem Gefahrenabwehr NRW“ (IG
NRW), der Bund DENIS-2plus auf. Das Land plant, zukünftig auch Anforderungen
über seine Datenbank teilautomatisch zu ermöglichen. Der Zugriff auf diese und alle anderen Datenbanken erfolgt über das Internet mit seinen Sicherheits- und
Verfügbarkeitsrisiken und das Landesdatennetz.
Im Führungsdienst der Berufsfeuerwehr besteht regelmäßiger Ausbildungs- und
Übungsbedarf für die Stabsarbeit, auch durch Personalbewegungen – selbst die
hohe Häufigkeit von Großeinsätzen in Köln reicht nicht zum Training des gesamten
Führungsdienstes. Dasselbe gilt für den Krisenstab, in dem Personalbewegungen
auch durch politische Entscheidungen entstehen. Die Feuerwachen müssen materiell wieder für die Stabsarbeit vorbereitet werden.
7.6.3
Katastrophenschutz und Überörtliche Hilfe
Die Stadt Köln unterhält leistungsfähige Einheiten des Katastrophenschutzes nach
Landesvorgabe bei der Freiwilligen Feuerwehr und den Hilfsorganisationen. Sie
stellt an allen Tagen des Jahres sicher, dass fremde Einheiten der überörtlichen
Hilfe gemäß Vorgabe des Innenministeriums angefordert, empfangen, zum Einsatz
gebracht oder bereitgestellt werden können. Sie stellt ebenfalls sicher, dass ihre
eigenen Einheiten alarmiert, zusammengestellt und geführt marschieren können
sowie ausgebildet und geübt sind.
Sachstand
Die Planungen sind fortgeschritten, teilweise abgeschlossen und in der laufenden
Fortschreibung. Es existieren zwei einsatzüberprüfte Sammelräume in Köln, ein
Seite 159
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Dritter
im
Süden
ist
zu
planen.
Ebenfalls
existieren
Arbeitshilfen
für
Fahrzeugmärsche mit dem Einsatz von Lotsen, die fortzuschreiben sind.
Die Planungen für die Einheiten für Gefahrstoff-Einsätze werden stark beeinflusst
durch die technische Entwicklungen und das Engagement von Bund und Land und
erfordern dauernde Anpassung. Das Land hat neue Vorgaben für den
Betreuungsdienst erlassen und entwickelt fortlaufend die großen FeuerwehrEinheiten (Feuerwehr-Bereitschaften und -Abteilung). Die neuen Vorgaben
verpflichten die Stadt Köln zu umfangreichen Vorplanungen (Unterbringung,
Verpflegung, Versorgung und Information von bis zu 10.000 Personen in
Schulgebäuden).
7.6.4
Warnung und Information der Bevölkerung: Warndienst, Bürgertelefon und Personenauskunft, Bürgerinformationsstelle
Die Stadt Köln stellt an allen Tagen des Jahres sicher, dass ihre Bürger und
Besucher über Einsätze und Gefahren informiert, im Einzelfall vor Gefahren an
allen Orten im Stadtgebiet gewarnt und auf Anfrage weitergehende Informationen
zur Entwicklung, zu betroffenen Angehörigen und zur Eigenvorsorge und Mitarbeit
erhalten.
Sachstand
Der Warnplan mit seinem gestuften Warnsystem ist in der Schlussabstimmung. Mit
Weck-Sirenen sind die Nachbarschaft des Chemiegürtels und des Rheins
abgedeckt; der Lückenschluss ist politisch beschlossen und in der technischen
Planung; der Ausbau wird 2014 beginnen. Nach dem Ausbau wird die Stadt Köln
das zur Zeit größte deutsche Warnnetz betreiben und pflegen.
Zu Radio Köln, der städtischen Internet-Redaktion und vielen Medien bestehen
fest vereinbarte Informationswege, auch zur KVB. Rechtlich schwierig und
unständlich ist die Einbeziehung des WDR. Mit dem Land und dem Bund werden
die Möglichkeiten zur Mobiltelefon- und Internet-Warnung ausgebaut, die derzeit
weniger technisch, aber stark rechtlich behindert sind.
Die Fahrzeugflotte der Berufsfeuerwehr verfügt mehrheitlich über Vorrichtungen für
Warndurchsagen, ist aber im Einsatzfall nicht komplett verfügbar; der Warnplan
Seite 160
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
beschreibt
notwendige
technische
und
organisatorische
Maßnahmen,
um
ausreichend viele Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr und anderer Ämter als
Warnfahrzeuge einzusetzen. Eine Reduzierung der Fahrzeuge kann den
Warnerfolg gefährden.
Das
Amt
für
Presse-
und
Öffentlichkeitsarbeit
hat
eine
Planung
zur
„Bevölkerungsinformation und Medienarbeit“ (BuMA) den politischen Gremien
vorgelegt und mit der Umsetzung begonnen. Die Herausforderung ist die
Personalgewinnung und –organisation allein aus ehrenamtlichen Engagement
städtischer Beschäftigter. Die Aufgabe „Bürgertelefon im Gefahrenfall“ wird seit
letztem Jahr durch das städtische Bürgertelefon und die Berufsfeuerwehr
wahrgenommen. Für die gesetzliche Personenauskunftsstelle (PASS) existieren 7
Arbeitsplätze und eine kommunale nebenamtliche Besetzung, die PASS kann im
Landesauftrag auf 30 Plätze technisch erweitert werden.. Planungen für eine
Bürgerinformationsstelle sind erstellt.
7.6.5
Zivile Verteidigung: Zivilschutz, Versorgung und Unterstützung der
Streitkräfte
Die Stadt Köln stellt im Verteidigungsfall im Rahmen der Gesetze den Schutz der
Zivilbevölkerung, die Versorgung ihrer Bürger und die Unterstützung der
Streitkräfte sicher. Hierzu bedient sie sich der Einheiten und Einrichtungen des
Katastrophenschutzes sowie der planerischen Vorkehrungen zur selektiven
Verteilung oder Bevorratung der notwendigen Ressourcen.
Sachstand
Die Planungen der Stadt Köln für den Zivilschutz sind zum Ende des letzten
Jahrzehnts konserviert wurden, da alte Vorgaben des Bundes nicht mehr
eingefordert werden und der Pflegeaufwand erheblich ist. Planungen für
Großschadensereignisse, zum Beispiel Trinkwasser- und Stromsicherstellung,
werden auch im Verteidigungsfall helfen – eine rationierte LebensmittelVersorgung aller ihrer Bürger kann die Stadt Köln aktuell nicht mehr sicherstellen.
Der Bund und in Folge die Stadt Köln haben den Bau und die Pflege von
Schutzbauten (Bunker) vollständig eingestellt.
Seite 161
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Die Schutzziele von 2014 – Kap. 7
Brandschutzbedarfsplan 2014
7.6.6
Zusammenfassung Bevölkerungsschutz
Nach erheblichen öffentlichen Einsparungen in den 90er Jahren wurde der
Bevölkerungsschutz durch Landes- und kommunales Engagement ab 2002 wieder
aufgebaut – Szenarien sind heute weniger der Verteidigungsfall, sondern
technische und Naturkatastrophen. Für diese Ereignisse sind Gesellschaft,
Wirtschaft und Staat verletztlicher geworden – auch durch die fortschreitende
Technisierung, von der unser Wohlstand mehr und mehr abhängt.
Unfreiwillig hat die Stadt Köln ihre Planungen und Vorbereitungen an mehreren
Großschadensereignisse überprüfen müssen – allen voran dem Archiv-Einsturz
von 2009. Diese Ereignisse zeigen, dass die Stadt Köln zum Einen größere
Risiken trägt als andere Kommunen, zum Anderen eine große Selbsthilfefähigkeit
notwendig ist, da mit einer ausreichenden Hilfe von außen nicht zu rechnen ist. Die
Bündelung der Aufgaben „Städtisches Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz“ 2006 in einer Stabsstelle bei der Berufsfeuerwehr hat sich bewährt.
Die Aufrechterhaltung der Führungsfähigkeit der Stadt Köln in Gefahrenlagen ist
eine dauerhafte Aufgabe. Sie bedingt organisatorische Veränderungen und
Investitionen in Verwaltung und Infrastruktur – das technische Maß dafür ist das
Risikopotential.
Seite 162
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst – Kap. 8
Brandschutzbedarfsplan 2014
8
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst
In diesem Kapitel wird die neben der Anzahl der zu besetzenden Funktionen wesentlichste
Einflussgröße auf den Personalbedarf im Einsatzdienst dargestellt. Der Personlausfallfaktor gibt an, wie viel Personal benötigt wird, um eine Funktion über einen bestimmten Zeitraum kontinuierlich zu besetzen.
Die Höhe des Personalausfallfaktors ist abhängig von:
-
Möglichen Arbeitszeiten nach Arbeitszeitverordnung
-
Ausfallzeiten von der Arbeit (z.B. Urlaub, Sonderurlaub, Krankheit, Kur, Feiertage)
-
Abwesenheitszeiten vom Einsatzdienst (z.B. Ausbildungszeiten außerhalb des
Schichtdienstes, Verfügerdienste)
Die detaillierte Analyse der vergangenen 3 Jahre und eine perspektivische Betrachtung
ergeben, dass der letztmalig 2007 angepasste Personalausfallfaktor um ca. 5% auf den
Wert von 4,9992 pro Funktion erhöht werden muss, d.h. zur Besetzung einer Funktion
rund um die Uhr werden künftig knapp 5 Einsatzkräfte benötigt. Dies entspricht rund 45
Stellen.
Ursachen für die Steigerung dieses Wertes sind:
1. Erhöhung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs
2. Erhöhung des Anspruchs auf Sonderurlaub (z.B. Elternzeit, Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr)
3. Zunahme der Bewilligung von Kuren
4. Massiv erhöhter Ausbildungsbedarf, vor allem durch gestiegene gesetzliche Anforderungen, neue Aufgabenbereiche (z.B. Intensivmedizin) und sinkende Einsatzerfahrung in der Brandbekämpfung
8.1
Personalausfallfaktor auf den Feuer- und Rettungswachen
Die Einsatzmittel sind in der Regel an 365 Tagen rund um die Uhr besetzt, in Einzelfällen gibt es auch andere „Besetztzeiten“. Wie viel Personal (und damit Planstellen) man benötigt, um eine Funktion zu besetzen, hängt davon ab, wie viele
Stunden ein Mitarbeiter pro Jahr im Einsatzdienst tätig sein kann.
Seite 163
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst – Kap. 8
Brandschutzbedarfsplan 2014
Besetztstunden der Funktion
Personalausfallfaktor =
Anwesenheitsstunden eines Mitarbeiters im Einsatzdienst
Die Anwesenheitsstunden eines Mitarbeiters im Einsatzdienst sind abhängig von:
− Möglicher Arbeitszeit nach Arbeitszeitverordnung
− Ausfallzeiten von der Arbeit
− Abwesenheitszeiten vom Einsatzdienst
8.1.1
Mögliche Arbeitszeit nach Arbeitszeitverordnung
Sie ergibt sich im Schichtdienst aus der Arbeitszeitverordnung für die Feuerwehren
in Nordrhein-Westfalen (AZVOFeu NRW) und beträgt derzeit unter Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten im jährlichen Mittel 48 Stunden wöchentlich. Für Zwecke der Personalausfallberechnung wird dieser Wert auf eine Fünftagewoche
(Montag bis Freitag) von täglich 9,6 Stunden umgerechnet.
Für Funktionen, die nur Montag bis Freitag während der Büroarbeitszeiten besetzt
werden, gilt die Arbeitszeitverordnung (AZVO NRW) für die Beamten in NordrheinWestfalen mit einer Wochenarbeitszeit von derzeit 41 Stunden, dies entspricht einem Tageswert Montag bis Freitag von 8,2 Stunden.
8.1.2
Ausfallzeiten von der Arbeit
Hierunter fallen folgende Arten von Ausfallzeiten:
− Erholungsurlaub
− Sonderurlaub: Sonderurlaubsverordnung, Freistellung nach FSHG für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren, Erziehungsurlaub, Sabbatical, Teilzeitbeschäftigung, Urlaub ohne Bezüge
− Krankheit
− Kur
− Wochenfeiertage
Seite 164
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst – Kap. 8
Brandschutzbedarfsplan 2014
Es ist festzustellen, dass diese Ausfallzeiten tendenziell eher zunehmen und in der
Regel keine Möglichkeiten bestehen, die entsprechenden Anträge abzulehnen.
8.1.3
Abwesenheitszeiten vom Einsatzdienst
Dies sind alle Arbeitszeiten, in denen der Mitarbeiter nicht in seiner Funktion im
Einsatzdienst eingesetzt wird.
Hierunter fallen:
− Ausbildungszeiten außerhalb des Einsatzdienstes
− Tätigkeiten im Tagesdienst
− Einsatzzeiten über das Schichtende hinaus, in denen der ablösende Mitarbeiter
auf der Feuerwache ist
8.1.4
Vergleichszahlen
Die letzte Ermittlung des Personalausfallfaktors durch 11 (Personal- und Organisationsamt (damals noch 10 - Hauptamt) erfolgte 1996 („1996 PLAN“). Berechnungseinheit war damals die Anzahl der Dienstschichten. Eine Anpassung dieser Werte
musste 2007 erfolgen, da die Wochenarbeitszeit infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes von 54 Stunden pro Woche auf 48 Stunden pro Woche abgesenkt wurde. Hier wurde dem Vorschlag von 37 durch 10 - Hauptamt stattgegeben,
der in Wochentagen gerechnet war („2007 PLAN“).
Es wird der Wert „IST“ angegeben, der den arithmetischen Mittelwert aus den ISTWerten der Jahre 2011 bis 2013 darstellt, soweit sie vorhanden sind. Diese Werte
sind aus der Datenbank der Dienstplanverwaltungssoftware SP-Expert entnommen. Genauere Informationen sind in Anhang 7 enthalten. Schließlich ist eine
Prognose („2014 PLAN“) angegeben, die die künftig erforderlichen Werte angibt.
Seite 165
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst – Kap. 8
Brandschutzbedarfsplan 2014
1.
Erholungsurlaub
1996 PLAN
17,7
*)
*)
2007 PLAN
IST
28,9
28,8350
Wert 1996 in Dienstschichten, andere
Werte in Werktagen
pro Mitarbeiter und
Jahr
2014 PLAN
30
Erholungsurlaub incl. Ausgleichsschichten für Arbeitszeitverkürzung von 56 auf 54 Wochenstunden
Nachdem früher der Erholungsurlaub altersabhängig war, wurde er aufgrund eines
Gerichtsurteils erstmals 2011 und 2012 einheitlich mit 30 Arbeitstagen gewährt.
Dieser Wert ist zwischenzeitlich dauerhaft gesetzlich festgeschrieben.
2.
Sonderurlaub
1996 PLAN
2007 PLAN
IST
0,42
1,05
1,4664
2014 PLAN
2
Wert 1996 in Dienstschichten, andere
Werte in Werktagen
pro Mitarbeiter und
Jahr
Hierunter fallen Freistellungen von Berufsfeuerwehrleuten für die Tätigkeit in der
Freiwilligen Feuerwehr auf Basis des § 12 des FSHG, Erziehungsurlaub, Sabbatical, Teilzeitbeschäftigungen und unbezahlter Urlaub. Im Zuge allgemeiner Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist dieser Wert ständig steigend, auch Beurlaubungen zur
1
Pflege von Angehörigen oder kranker Kinder sind zu berücksichtigen. Mit dem erhöhten Wert wird es erstmals möglich sein, die gesetzlichen Ansprüche der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr auf Freistellung in vorgeschriebenem Maße zu
befriedigen.
3.
1
Krankheit
1996 PLAN
2007 PLAN
IST
2014 PLAN
9,27
18,64
20,0219
20
0,8
Nicht erfasst
1,46
1,5
Wert 1996 in Dienstschichten, andere
Werte in Werktagen
pro Mitarbeiter und
Jahr
Davon durch Dienstunfälle verursacht
Neueste Untersuchungen haben ergeben, dass in NRW derzeit 22% der berufstätigen
Männer ihren Anspruch auf Elternzeit geltend machen, die Tendenz ist steigend.
Seite 166
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst – Kap. 8
Brandschutzbedarfsplan 2014
Ein hoher Anteil dieses Wertes wird durch Langzeitkranke (über 3 Monate krank)
verursacht. Durch Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und
konsequente Verfahren bei Dauerkranken könnte die Krankenquote gesenkt werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei Anstieg des Altersdurchschnitts der Mitarbeiter der Krankenstand künftig ansteigen könnte.
Zusätzlich zu den vollen Krankentagen entstehen Ausfallzeiten durch „Krank von
Wache“, im Mittel sind dies pro Mitarbeiter ca. 0,34 Tage und Jahr.
Die Entwicklung dieses Wertes ist kritisch zu beobachten.
4.
Kur
1996 PLAN
2007 PLAN
IST
0,46
0,31
0,6103
2014 PLAN
1
Wert 1996 in Dienstschichten, andere
Werte in Werktagen
pro Mitarbeiter und
Jahr
Dieser Wert steigt seit Jahren kontinuierlich an. Er berücksichtigt den allgemeinen
Trend zur Prävention statt Rehabilitation im Gesundheitsmanagement. Das gesamtstädtisch und innerhalb von 37 eingerichtete Gesundheitsmanagement lässt
vermehrt personenbezogene Präventionsmaßnahmen zur Sicherung der Einsatzfähigkeit erwarten.
Die größte Mitarbeitergruppe ist derzeit die der im Jahr 2013 zwischen 45 und 49
Jahre alten Mitarbeiter. Auch aus diesem Grund ist mit einer Zunahme der Ausfalltage durch Kuren zu rechnen.
5.
Wochenfeiertage
1996 PLAN
2007 PLAN
IST
4,0
11,67
11,67
2014 PLAN
11,67
Wert 1996 in Dienstschichten, andere
Werte in Werktagen
pro Mitarbeiter und
Jahr
Der Wert von 4 Dienstschichten war gesetzlich festgelegt. Heute wird das langjährige Mittel an gesetzlichen Wochenfeiertagen zuzüglich 24.12. und 31.12. herangezogen.
Seite 167
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst – Kap. 8
Brandschutzbedarfsplan 2014
6.
Ausbildungszeiten außerhalb des Einsatzdienstes
1996 PLAN
2007 PLAN
IST
3,11
7,65
7,65
2014 PLAN
11
Wert 1996 in Dienstschichten, andere
Werte in Werktagen
pro Mitarbeiter und
Jahr
Der Ausbildungsbedarf hat sich im Vergleich zu 2007 deutlich erhöht. Gründe hierfür sind beispielsweise:
− Zusätzliche neue Aufgaben, z.B. Intensivtransporte
− Notwendigkeit der Einführung einer Zentralen Brandschutzfortbildung für alle
Einsatzkräfte. Ursachen hierfür sind weniger Einsatzerfahrung im Brandschutzdienst durch abnehmende Einsatzzahlen bei kürzerer Dienstzeit
− Forderung von Ausbildungsnachweisen aufgrund von Arbeitsschutzgesetzen,
bevor Produkte eingesetzt werden dürfen
Dieser zusätzliche Bedarf kann derzeit nicht gedeckt werden, da das erforderliche
Personal nicht zur Verfügung steht. Es ist jedoch zwingend erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Hinsichtlich der Ausbildungsthematik wird auf eine aktuelle Erfassung und Bewer2
tung des Ausbildungsbedarfes verwiesen . Aus dieser geht hervor, dass derzeit lediglich 40 % des Gesamtausbildungsbedarfs nicht im Schichtdienst ausgeführt werden kann. Über 150 Aus- und Fortbildungen werden derzeit bei der Berufsfeuerwehr Köln benötigt. Sie sind in Anlage 6 beigefügt.
Hinweise:
Zur Durchführung der Rettungsassistentenausbildung nach beendeter Laufbahnprüfung sind derzeit zusätzlich 12 Stellen A7 vorhanden. Hierfür können jährlich 24
Mitarbeiter mit Rettungssanitäterausbildung zum Rettungsassistenten fortgebildet
werden. Dieser Wert ist seit mehreren Jahren nicht mehr ausreichend, da mehr
Rettungsassistenten ausgebildet werden müssen. Dadurch entsteht Mehrarbeit.
Nach Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes wird dieser Wert dauerhaft und erheblich erhöht werden müssen, da sich die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung
2
Feyrer, Ausbildung und Ausbildungsquote bei der Berufsfeuerwehr Köln, Januar 2014
Seite 168
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst – Kap. 8
Brandschutzbedarfsplan 2014
deutlich verlängert. Dies wird im nächsten Rettungsdienstbedarfsplan thematisiert
werden.
7.
Tätigkeiten im Tagesdienst
1996 PLAN
2007 PLAN
IST
Nicht berücksichtigt
1,07
1
2014 PLAN
1
Wert 1996 in Dienstschichten, andere
Werte in Werktagen
pro Mitarbeiter und
Jahr
Unter dieser Rubrik werden alle zwingend notwendigen Tätigkeiten (außer Ausbildung) zusammengefasst, die nicht im Rahmen des Einsatzdienstes absolviert werden können. Dies sind beispielsweise:
− Teilnahme an Dienstveranstaltungen, die außerhalb des Feuerwache oder außerhalb des Grundschichtplanes stattfinden (Personalversammlung, Aussprache mit dem Amtsleiter)
− Tätigkeiten im Personalrat
− Fahrzeugabholungen
8.
Einsatzzeiten über das Schichtende hinaus
1996 PLAN
2007 PLAN
IST
Nicht berücksichtigt
Nicht berücksichtigt
0,229
2014 PLAN
0,3
Wert 1996 in Dienstschichten, andere
Werte in Werktagen
pro Mitarbeiter und
Jahr
Hier kommt zum Ausdruck, dass es durch die Verkürzung der Schichtlänge im Rettungsdienst und steigende Einsatzahlen (siehe Kapitel 9.4 - Entwicklung der
Einsatzzahlen) häufiger zu Überschneidungen kommt wie früher. Hinzu kommen
verlängerte Dienstzeiten auf den Luftrettungsmitteln.
Überschneidungen im Brandschutzdienst liegen unter dem Wert von 5 Stunden
monatlich durch den Beamten unentgeltlich zu leistenden Mehrarbeitsstunden.
Seite 169
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst – Kap. 8
Brandschutzbedarfsplan 2014
9.
Verfügerbereitschaftsdienst
1996 PLAN
2007 PLAN
IST
Nicht berücksichtigt
Nicht berücksichtigt
Nicht berücksichtigt
2014 PLAN
1,502
Wert 1996 in Dienstschichten, andere
Werte in Werktagen
pro Mitarbeiter und
Jahr
Es wird täglich auf jeder Wache ein Verfüger zum Bereitschaftsdienst eingeteilt, der
bei kurzfristigen Ausfällen eingesetzt wird. Er erhält für seine Bereitschaftszeit eine
Zeitgutschrift von 3 h, die derzeit als Mehrarbeit bezahlt wird, künftig jedoch im Personalfaktor zu berücksichtigen ist.
8.1.5
Zusammenfassende Prognose
In der folgenden Tabelle sind alle bisherigen Ausfallfaktoren gegenübergestellt.
In den Spalten rechts ist die Prognose für den künftigen Ausfall dargestellt, aus der
sich der künftige Personalausfallfaktor ergibt.
Somit ergibt sich in Summe eine Erhöhung des Personalausfallfaktors für Funktionen im 24h-Dienst von bisher 4,7598 auf neu 4,9992. Analog ist der Personalfaktor
für Funktionen im Tagesdienst (Besetztzeit 41 Stunden pro Woche) künftig 1,3697
(bisher: 1,2916) und der Wert für 12h-Besetztzeit an 5 Werktagen pro Woche
2,0044. Diese Werte liegen deutlich unter dem Durchschnittswert anderer Berufsfeuerwehren, wobei zu beachten ist, dass die Berechnungsgrundlagen teilweise unterschiedlich sind.
Die stellenplanmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus der Anlage 7 (Berechnung
des Gesamtpersonalbedarfs). Im Einsatzdienst werden bei gleicher Funktionszahl
und damit gleicher Leistung über 45 Mehrstellen benötigt.
Eine weitere Erkenntnis aus dieser Tabelle ist die Feststellung, dass derzeit selbst
bei Besetzung aller Stellen im Einsatzdienst Mehrarbeit anfällt, da der Personalausfallfaktor seit mehreren Jahren den realen Gegebenheiten nicht mehr angepasst
wurde.
Seite 170
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst – Kap. 8
Brandschutzbedarfsplan 2014
TAB. 8-1
DARSTELLUNG DER PERSONALAUSFALLFAKTOREN 1996 UND 2007, DES IST-ZUSTANDES (GEMITTELT
AUS DEN ERGEBNISSEN DER JAHRE 2011, 2012, SOWIE 2013) UND DER
Seite 171
PROGNOSE 2014 PLAN
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst – Kap. 8
Brandschutzbedarfsplan 2014
8.2
Der Personalausfallfaktor in der Leitstelle
Der Stellenplan der Leitstelle sieht derzeit 73 Stellen für den Leitstellenbetrieb vor.
Hinzu kommt der Leiter der Leitstelle mit einem Bürosachbearbeiter, die beide Bürodienst versehen.
Die 73 Stelleninhaber versehen ihren Dienst so, dass 15 rund um die Uhr im Dienst
sind und 3 montags bis freitags Tagesdienst versehen. Während für die 5 Funktionen auf den ELW OVA, BVA 3, BVA 10 und BVAU sowie NEF 5 der Personalfaktor
der Feuer- und Rettungswachen ( Kapitel 3.1) angenommen werden kann, erfolgte die Personalbemessung für die Besetzung der Einsatzleitplätze durch 10 bisher
nach dem „Besetztzeitverfahren“, überlagert durch ein Personalkonzept für Sonderlagen, das ständig verfügbar sein muss. Die Personalbemessung wurde letztmals
1990 systematisch überprüft und ist zu aktualisieren. Insbesondere ist zu prüfen, ob
der Personalansatz für die Bearbeitung der ständig höheren Anzahl von Rettungsdiensteinsätzen noch auskömmlich ist.
8.3
Der Personalausfallfaktor des Führungsdienstes der Branddirektion
Die Einsatzführungsdienste OVA (Oberbeamter vom Alarmdienst, höherer feuerwehrtechnischer Dienst) und BVA (Beamter vom Alarmdienst, gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) erfolgt als Mischdienst. Dies bedeutet, dass die Einsatzleiter nach einem Grunddienstplan Einsatzführungsdienst versehen und die darüber
hinaus zur Verfügung stehende Arbeitszeit Bürodienst leisten. Dies bedeutet, dass
sie je nach Häufigkeit des Einsatzdienstes im Bürodienst nur eingeschränkt zur
Verfügung stehen. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie während ihres
Einsatzdienstes auch Arbeiten im Umfang von ca. 6 Stunden in ihrem Büroaufgabengebiet ausführen können. Voraussetzung hierfür ist, dass sie am Standort ihres
Einsatzfahrzeugs die Möglichkeit haben, einen PC- Arbeitsplatz zu nutzen.
Seite 172
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalausfallfaktor im Einsatzdienst – Kap. 8
Brandschutzbedarfsplan 2014
TAB. 8-2
ANTEIL EINSATZDIENST AN DER GESAMTARBEITSZEIT IMM MISCHDIENST 1996, 2007 UND 2013
Anzahl der
Einsatzleiter
Dienste
pro Jahr
Stunden
Einsatzdienst
Stundensoll
52x41h
Anteil
Einsatzdienst
10 (OVA)
36,5
529,25
2132
25%
11 (BVAU)
33,18
481,1
2132
22,5%
13 (BVA3, BVA 10)
28,1
407,45
2132
19,1%
*)
*)
In der 41h-Woche entspricht ein 24h-Dienst 20,5 Stunden Arbeitszeit, davon werden 6h für Bürotätigkeit abgezogen.
Seite 173
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Sich ändernde Randbedingungen – Kap. 9
Brandschutzbedarfsplan 2014
9
Zu erwartende Veränderungen der Randbedingungen
In diesem Kapitel werden die mittelfristig zu erwartenden Veränderungen der Randbedingungen dargestellt, die Einfluss auf die Feuerwehr Köln haben können. Dies sind sowohl
Veränderungen im Risikobereich wie Größen, die auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Einfluss haben.
-
Köln bleibt eine wachsende Stadt mit Risikoverdichtung
-
Immer komplexere Einsatzobjekte sind besondere Herausforderungen für Gefahrenvorbeugung und Einsatzplanung
-
Die demografische Entwicklung führt zu zusätzlichen Einsätzen mit älteren Menschen und bringt Personalgewinnungsprobleme im haupt- und ehrenamtlichen Bereich
-
Rettungsdiensteinsätze nehmen weiterhin deutlich zu, Hilfeleistungseinsätze steigen an, Brände nehmen weiterhin ab, Großschadensereignisse und Tätigkeiten im
Krisenmanagement werden zur besonderen Herausforderung
-
Die Unterstützung durch andere Organisationen könnte abnehmen
-
Das Bedürfnis der Bevölkerung nach Information (vor allem im Schadensfall) nimmt
rasant zu
9.1
Entwicklung der Stadt Köln
Wie jede andere Großstadt ist auch die Stadt Köln einem ständigen Wandel unterworfen. Für Politik, Wirtschaft und die Einwohner Kölns stellt dieser Wandel immer
wieder grundlegende Herausforderungen dar. Köln soll als Wirtschaftsstandort,
gleichzeitig aber auch als attraktiver Wohnort erhalten bleiben und weiterentwickelt
werden. Diese Herausforderungen sind Grundlage jedweder Planung und deren
Umsetzung für alle Beteiligten. Der letzten Bevölkerungsprognose aus dem Jahr
2013 nach bleibt die Stadt Köln eine „Wachstumsstadt“. Zwar moderat, aber stetig,
wird die Einwohnerzahl Kölns bis ins Jahr 2020 etwas mehr als 1,065 Millionen
Menschen erreichen und bis zum Jahr 2040 auf etwas mehr als 1,050 Mio. Einwohner zurückgehen [Quelle].
Seite 174
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Sich ändernde Randbedingungen – Kap. 9
Brandschutzbedarfsplan 2014
Die vorliegenden Zahlen sowie die demografische Entwicklung Kölns machten es
erforderlich, den am 15.12.2005 ergangenen Ratsbeschluss der Stadt Köln, der die
Stadtentwicklung Kölns als Leitlinie für die städtische Wohnungspolitik und ein umzusetzendes Handlungskonzept als Wohnungsgesamtplan 2003 beinhaltet, zu
überarbeiten und weiter zu entwickeln. Dieser Wohnungsgesamtplan zielt darauf
ab, für die gesamte Wohnbevölkerung, unabhängig von deren Einkommen, ausreichend attraktiven Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Mit dem Bemühen,
Pendler durch attraktive Wohnraumangebote an die Stadt Köln zu binden, soll auch
dem demografischen Wandel Kölns durch die Bindung von Familien an die Stadt
etwas Einhalt geboten werden.
Rein rechnerisch werden deutlich über 50.000 neue Wohnungen bis 2030 benötigt,
davon alleine 30.000 bis 2020, um für den prognostizierten Bevölkerungszuwachs
angemessen Wohnraum bieten zu können. Dies soll einerseits durch die Förderung der Eigentumsbildung durch die Erschließung von preisgünstigen, konkurrenzfähigen Bauland einhergehend mit sparsamem Flächenverbrauch durch Begrenzung des Neu- und Freilandflächenverbrauchs und andererseits durch verstärkte
Nutzung von verfügbaren Baulücken und Wiederverwendung nicht mehr genutzter
Flächen erreicht werden. All dies unter dem Anspruch, städtebaulich und architektonisch hohe Qualitäten umzusetzen, Wohnen im Alter zu gestalten und zu lenken,
den Wohnungsbedarf für einkommensschwächere Haushalte zu decken und so
letztlich das Bevölkerungswachstum und die Bevölkerungsstruktur zu steuern.
Im direkten Zusammenhang hiermit sind Weiterentwicklung und Neukonzeption
des Standortes Köln zu sehen. Fußend auf dem „Standortkonzept Güterverkehr
und Logistik“ sowie der „Regionale 2010 – Stadtentwicklung beiderseits des
Rheins“ sollen Arbeitsplätze gesichert werden, neue Arbeitsplätze entstehen, die
Attraktivität im Sinne des Tourismus gesteigert und eine Abwanderung von Kölner
Mitbürger in das Umland vermieden werden.
Die Infrastruktur der Stadt, der Straßen- und Güterverkehr sowie der Kölner Flughafen als Drehscheibe für den Personen- und Frachtverkehr, ist an die stetig steigenden Ansprüche der möglichen Nutzer anzupassen, um die gesetzten Ziele erreichen zu können. Die Festigung der Häfen Niehl, Mülheim und Deutz sowie der
geplante Ausbau des Hafens Godorf als Güterumschlagplätze rücken den Rhein
als Bundesschifffahrtsstraße wieder mehr ins Blickfeld der Industrie. Der Aus- und
Umbau des Kölner Autobahnrings, die Reaktivierung von Gleisanschlüssen einher-
Seite 175
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Sich ändernde Randbedingungen – Kap. 9
Brandschutzbedarfsplan 2014
gehend mit einem geplanten Ausbau des Schienennetzes sowie die Standortsicherung des Kölner Flughafens als Frachtflughafen sind als Großprojekte wegweisend.
Sowohl im Kölner Norden, als auch im Kölner Süden sollen so Industriestandorte
durch eine adäquate Verkehrsanbindung gesichert und ausgebaut werden.
Die Steigerung der Attraktivität der Stadt, sowohl im Hinblick auf den Tourismus als
Wirtschaftsfaktor, als auch im Hinblick auf die Wohnqualität für die Bürger der
Stadt als Verbindung der beiden Rheinseiten ist Ziel des Projektes „Stadtentwicklung beiderseits des Rheins“. Mit dem „Brückenschlag über den Rhein – Rheinboulevard“ suchen die Verantwortlichen die Verbindung linksrheinischer Tradition und
Geschichte Kölns zum rechtsrheinischen Modernen mit dem Weltmarkt „Koelnmesse“ und dem Ausbau des Bahnhofs Deutz zum ICE-Terminal als östlicher Teil
des Hauptbahnhofs.
Von der Deutzer Brücke bis zur Severinsbrücke bildet der Rhein so die zentrale
Achse, das Rückgrat von Köln. Mit der Umgestaltung des Rheinufers insgesamt
soll der Rhein als Teil der Stadt verstanden und empfunden werden. Welchen Stellenwert einzelne Standortfaktoren einnehmen zeigt die Industrieumfrage aus dem
Jahr 2006:
Neben dem Standort Köln für die Industrie ist Köln aber auch als Standort einer
Medien- und Dienstleistungsmetropole zu festigen und weiter zu entwickeln. Der
Bau von Büro- und Verwaltungsgebäuden, die in ihrem Erscheinungsbild zum
Stadtbild passen und in ihrer Funktionalität den vorhandenen Bestand in den Schatten stellen sollen, spielt hierbei eine wichtige Rolle. Der Umbau veralteter Büroeinheiten in qualitativ hochwertigen Wohnraum dient dabei gleichzeitig dem Erhalt des
Erscheinungsbildes der Stadt und dem Gedanken an den sparsamen Umgang mit
vorhandenen Ressourcen.
Als Fazit ist festzuhalten, dass Köln weiterhin eine wachsende Stadt ist mit der
Konsequenz einer weiteren Risikoverdichtung.
Seite 176
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Sich ändernde Randbedingungen – Kap. 9
Brandschutzbedarfsplan 2014
9.2
Entwicklungen im Bau- und Verkehrswesen
Industrie- und Wohnungsbau werden sich, baulich betrachtet, auch langfristig in ihren Grundzügen nicht wesentlich verändern. Lediglich die Anpassung geltender
Regelwerke an den neuesten Stand der Technik führen, zumindest im Wohnungsbau, vereinzelt zu Gebäuden, die sich unter dem Aspekt technischer Neuerungen
allenfalls durch innere Strukturen und äußeres Erscheinungsbild von den heutigen
Gebäuden unterscheiden. Die dafür zu verwendenden Baustoffe ändern sich im
Vergleich zu den heutigen lediglich in ihrer technischen Ausführung. Die Umsetzung gesetzlicher Forderungen nach dem sparsamen Umgang mit Energie und
dem Umweltschutz stellen dabei für Bauherren und Architekten eine Herausforderung dar.
Deregulierung bei Gesetzen und Vorschriften und individuelles Bauen machen immer speziellere Brandschutzkonzepte im Baugenehmigungsverfahren erforderlich,
die durch die Feuerwehr als Brandschutzbehörde geprüft werden müssen.
Der Wunsch nach einem Gebäude, dass überwiegend aus dem Baustoff Holz erstellt wird, dürfte sich auch in Zukunft, allein schon aus brandschutztechnischen
Gründen und dem damit verbundenen Kostenaufwand, auf Ein- oder Zweifamilienhäuser reduzieren. Der Bau von Mehrfamilienhäusern aus Holz stellt, da alle so
hergestellten Gebäude den gesetzlichen Ansprüchen an Gebäude aus Stein und
Beton genügen müssen, schon aufgrund der auszuführenden brandschutztechnischen Maßnahmen ein nahezu unwirtschaftliches Unterfangen dar. Einzig die
Rückbesinnung auf den Naturbaustoff Holz reicht zum Bau von mehrgeschossigen
Gebäuden heute nicht aus. Insgesamt ist umfangreicher technischer Sachverstand
und neueste Technologie so einzubringen, dass neben der höheren Wohnqualität
gleichermaßen die Sicherheit der Nutzer erreicht wird, wie man sie von der derzeit
üblichen Bautechnik her kennt.
Die zunehmende Automation der Gebäudetechnik (BUS- Steuerung) stellt auch an
die Einsatzkräfte besondere Anforderungen. Darüber hinaus bietet sie bei Verwendung geeigneter Schnittstellen zur Einsatztechnik der Feuerwehr aber auch die
Möglichkeit, der Nutzung dieser Technik im Einsatz.
Seite 177
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Sich ändernde Randbedingungen – Kap. 9
Brandschutzbedarfsplan 2014
Die Einführung der Heimrauchmelderpflicht erhöht einerseits den Personenschutz
bei Bränden, ist andererseits aber auch die Ursache zahlreicher Fehleinsätze.
Im Verkehrswesen werden gerade auch in Köln alternative Antriebstechniken entwickelt und getestet (z.B. Strom, Erdgas, Wasserstoff). Dies bedeutet, dass sich
die Feuerwehr auch auf diese Risiken vorbereiten muss.
Den vorangegangenen Ausführungen Rechnung tragend, muss sich auch die Feuerwehr Köln zukunfts- und zielorientiert so aufstellen, dass sie sich im Einsatzfall
trotzdem in den immer komplexeren Einsatzobjekten zurechtfindet um die Anforderungen ihres gesetzlichen Auftrags zum Schutz von Menschen und Sachgütern in
vollem Umfang zu erfüllen. In diesem Zusammenhang kommt der Einsatzplanung
eine besondere Bedeutung zu.
9.3
Demografische Entwicklungen
Die allgemeine demografische Entwicklung (Überalterung und Abnahme der Bevölkerung) hat Auswirkungen sowohl hinsichtlich der Einsatztätigkeit als auch der Personalgewinnung für die Feuerwehr
9.3.1
Einsatzspektrum
Bei einer Überalterung der Bevölkerung nehmen die altersabhängigen Einsätze zu.
Hierbei handelt es sich primär um Rettungsdiensteinsätze, die aber häufig durch
Feuerwehrkräfte unterstützt werden müssen (z.B. Türöffnen bei hilfloser Person
hinter verschlossener Tür). Hausnotrufanlagen bringen im Notfall wertvolle Zeitvorteile, sind aber auch die Quelle von Fehleinsätzen. Ältere Personen sind bei kleineren Notfällen des Alltags (z.B. Wasserschaden durch abgerissenen Schlauch an
der Waschmaschine) eher hilflos, von daher wird die Zahl kleinerer Hilfeleistungen
eher ansteigen.
Seite 178
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Sich ändernde Randbedingungen – Kap. 9
Brandschutzbedarfsplan 2014
9.3.2
Personalgewinnung
Bei einer tendenziellen Abnahme der „arbeitsfähigen Bevölkerung“ kommt der
Nachwuchsgewinnung besondere Bedeutung zu. Für die Berufsfeuerwehr ergeben
sich möglicher Weise neue Ausbildungsgänge (auch unter Berücksichtigung von
Synergien mit dem Rettungsdienst Notfallsanitätergesetz), für die Freiwillige
Feuerwehr bedürfen die Themen Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr besonderer Beachtung.
9.4
Einsatzzahlen
Tendenziell wird die Anzahl der Brände weiter abnehmen, allerdings ist auch weiter
vereinzelt mit extremen Großbränden zu rechnen. Durch weitere Verbreitung der
Brandmeldetechnik/Heimrauchmelder werden die Einsatzzahlen in diesem Bereich
weiter zunehmen.
Die Anzahl der Hilfeleistungen wird weiter steigen, insbesondere bei Bagatelleinsätzen, da die Hilfsfähigkeit und Hilfswilligkeit der Bevölkerung eher abnimmt.
Hinzu kommen witterungsbedingte Einsätze durch klimatische Veränderungen
nach Starkregen oder Stürmen.
Die Zahl der Rettungsdiensteinsätze wird weiter steigen, damit ergibt sich auch
weiterhin die Notwendigkeit der Abdeckung von rettungsdienstlichen Bedarfsspitzen aus dem Löschzug heraus.
9.5
Großschadensereignisse, Katastrophen
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass sich diese Ereignisse häufen. Die
Ursachen dafür sind vielfältig, sie reichen von terroristischen Aktionen bis hin zu klimatischen Veränderungen. Insbesondere ist zu denken an:
-
Hochwasser
-
Starkregen
-
Stürme
-
Erdbeben
-
Pandemien
Seite 179
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Sich ändernde Randbedingungen – Kap. 9
Brandschutzbedarfsplan 2014
-
Tierseuchen
-
Störungen der Infrastruktur (Strom, Trinkwasser)
-
Störungen der IT
Im Grünbuch „Risiken und Herausforderungen für die öffentliche Sicherheit in
Deutschland“ identifizierten die Bundestagsfraktionen 2009 die Schlüsselszenarien
„Stromausfall“, „Terrorismus“ und „Seuchen/Pandemien“ als Bedrohung für die
Gesellschaft und das staatliche Handeln und fordern vom Staat Vorsorge
(www.zukunftsforum-oeffentliche-sicherheit.de). Durch die Liberalisierung des
Strommarktes und der ökologischen Energiewende geht die deutsche Stromwirtschaft heute von der Möglichkeit flächiger Stromausfälle von 72 h aus und rät zur
Vorsorge. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und
die Studie der Allianz-Versicherung 2008 konstatieren die Vulnerabilität unserer
Gesellschaft durch die obigen Szenarien und fordern staatliche Vorsorge
Hierbei ist die Feuerwehr zusätzlich zur Einsatzbearbeitung auch hinsichtlich der
Aufrechterhaltung des eigenen Dienstbetriebs gefordert.
Der Feuerwehr kommt in Köln in allen Fällen die erste Führung des Krisenmanagements zu, im Weiteren der Unterstützung des gesamtstädtischen Krisenmanagements. Die Instrumente des Krisenmanagements (Krisenstab, Einsatzleitung)
werden aber auch bei anderen besonderen Ereignissen (z. B. herausragende
Großveranstaltungen) eingesetzt.
9.6
Beteiligte Organisationen
Bei den Organisationen mit ehrenamtlichen Einsatzkräften bestehen grundsätzlich
die gleichen Probleme wie bei der Freiwilligen Feuerwehr, allerdings ergeben sich
zusätzliche Probleme durch den Wegfall der Wehrpflicht, da keine Ersatzdienstleistenden mehr zur Verfügung stehen. Werkfeuerwehren werden immer schärfer auf
ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft und wenn rechtlich irgendwie realisierbar zurückgefahren. Beide Entwicklungen bedeuten perspektivisch eher eine abnehmende Unterstützung der Feuerwehr Köln durch andere Organisationen. Dadurch ergibt sich eher eine quantitative und qualitative Zunahme der Aufgaben der Feuerwehr Köln.
Seite 180
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Sich ändernde Randbedingungen – Kap. 9
Brandschutzbedarfsplan 2014
9.7
Kommunikation mit der Bevölkerung
Der Kommunikationsbedarf und die Kommunikationsmöglichkeiten steigen permanent an, diesem Trend muss sich auch die Feuerwehr anpassen. Der Bürger erwartet auch von der Feuerwehr umgehend Informationen, insbesondere wenn Einsätze deutlich wahrgenommen werden können (z.B. große Rauchwolke). Umgekehrt besteht auch die Möglichkeit, diese Medien zur Bevölkerungsinformation gezielt einzusetzen. Das Erfordernis zur Vernetzung von Callcentern unterschiedlichster Art ist zu beobachten, um dem Hilfesuchenden möglichst hohen Komfort zu bieten.
9.8
Entwicklung der Einsatztechnik, Löschwasserbereitstellung
Analog dem allgemeinen technischen Fortschritt geht auch bei der Einsatztechnik
der Trend dahin, dass kurzfristig immer weniger repariert werden kann. Insofern
kommt der Reservehaltung von Einsatztechnik besondere Bedeutung zu. Aufgrund
der immer höheren Anschaffungs- und Unterhaltungskosten wird besondere
Einsatztechnik ggf. interkommunal zu beschaffen sein und dann mehreren Feuerwehren zur Verfügung stehen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die flächendeckende Bereitstellung von Löschwasser nicht mehr sichergestellt ist. Hier sind sowohl neue
vertragliche Grundlagen zu schaffen als auch ggf. Kompensationsmaßnahmen
durch die Feuerwehr vorzusehen.
Seite 181
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
HAUPTTEIL D – DER WEG IN DIE ZUKUNFT
10
Erforderliche Maßnahmen
In diesem Kapitel werden die Maßnahmen dargestellt, die erforderlich sind, damit die
Feuerwehr Köln zukunftsfähig bleibt. Sie beziehen sich auf die Verbesserung sowohl der
Schnelligkeit des Einsatzes als auch der Qualität des Einsatzes und umfassen:
-
Maßnahmen zur Optimierung des Einsatzdienstes
-
Maßnahmen zur Optimierung des Krisenmanagements
-
Maßnahmen zur Optimierung der Führungseinrichtungen
-
Maßnahmen zur Optimierung der Branddirektion
In 19 Maßnahmenpaketen werden organisatorische, ausstattungsmässige und personelle
Konsequenzen zusammengefasst.
-
Stationierung je eines TLF auf den Feuerwachen 8 (Ostheim) und 14 (Lövenich),
damit auch in diesen Wachbezirken das im restlichen Stadtgebiet bereits vorhandene Schutzziel 1 (10 Einsatzkräfte in 9,5 Minuten nach Notrufeingang vor Ort) erreicht wird
-
Umorganisation der Aufgaben im Löschzug und Zusetzung einer Funktion auf dem
2. LF der Feuerwache Innenstadt, damit überall das Schutzziel 2 (16 Einsatzkräfte
in 14,5 Minuten nach Notrufeingang vor Ort) erreicht wird.
-
Verstärkter Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr vor allem in den Stadtrandgebieten
-
Verringerung der Ausfallzeiten der Löschgruppenfahrzeuge
-
Schnelleres Ausrücken aus den Feuerwachen
-
Anpassung des Personalfaktors
-
Einführung der jährlichen Zentralen Brandschutzfortbildung für alle Einsatzkräfte
der Berufsfeuerwehr
-
Erhöhung der Verfügbarkeit von Einsatzleitern
-
Optimierung der Führungsfähigkeit
-
Optimierung des Bevölkerungsschutzes
-
Verbesserung der Prozesse in der Leitstelle, Voralarm
-
Einführung der S6-Funktion in der Leitstelle
-
Optimierung der Führungsarbeit in Krisenstab, Einsatzleitung und anderen Stäben
-
Verbesserung der Bevölkerungsinformation
-
Notwendige Maßnahmen in der Branddirektion zur Sicherstellung der Leistungserbringung des Einsatzdienstes (6 Einzelmaßnahmen)
Neben Investitionen bedeutet dies einen Personalmehrbedarf von über 100 Stellen.
Seite 182
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
Um den Feuerwehreinsatz an die Notwendigkeiten anzupassen, gibt es grundsätzlich zwei Wege:
-
Verbesserung der Schnelligkeit des Einsatzes
-
Verbesserung der Qualität des Einsatzes
Diese Maßnahmen betreffen vorrangig den Einsatzdienst im Allgemeinen sowie die
Leitstelle. Es sind aber auch allgemeine städtebauliche Faktoren zu berücksichtigen, z.B. Vorbehaltsstraßen für Einsatzfahrzeuge oder Vorrangschaltungen an
Ampeln.
Darüber hinaus kommt der Arbeit in der Branddirektion eine besondere Bedeutung bei der Sicherung des Einsatzerfolges zu. Um die Einsatzbereitschaft der
Einsatzkräfte von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr rund um die Uhr zu gewährleisten, ist eine Branddirektion erforderlich, die die notwendige Unterstützung in
personeller, technischer und planerischer Hinsicht leisten kann. Dies bedeutet,
dass sowohl angemessene personelle als auch materielle Resourcen vorhanden
sein müssen bzw. bei Ausfall unverzüglich ergänzt werden müssen.
Im Folgenden werden die aus derzeitiger Sicht erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen zusammengefasst. Sie sind gegliedert nach:
-
Maßnahmen zur Optimierung des Einsatzdienstes
-
Maßnahmen zur Optimierung des Krisenmanagements
-
Maßnahmen zur Optimierung der Führungseinrichtungen
-
Maßnahmen zur Optimierung der Branddirektion
10.1
Maßnahmen zur Optimierung des Einsatzdienstes
M1
Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 1
Die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr mit 11 Feuer- und Rettungswachen ist für
den Kritischen Wohnungsbrand als Bemessungsszenario mit einer guten Gebietsabdeckung verbunden und hat sich retrospektiv als bedarfsgerecht erwiesen. Um
die Schutzzielstufe 1 des AGBF- Schutzziels auch hinsichtlich der erforderlichen
Seite 183
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
Personalstärke in allen Bereichen des Stadtgebiets erfüllen zu können, müssen
gleichermaßen auf allen Feuerwachen 10 Funktionen für die Basisabdeckung im
Brandschutz vorgehalten werden.
Zurzeit werden auf den Feuer- und Rettungswachen 8 und 14 lediglich ein Löschfahrzeug (HLF) und eine Drehleiter (DLK) mit acht Einsatzfunktionen für die Basisabdeckung im Brandschutz besetzt. Dies führt einerseits zu einer uneinheitlichen
Versorgung zu Lasten des Sicherheitsniveaus für die Einwohner, da in anderen
Stadtteilen mehr Potenzial zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt wird, und für
die Einsatzkräfte andererseits, die unter Umständen einen Ersteinsatz zu Lasten
der Eigensicherung durchführen müssen. Deshalb ist jeweils auf den Feuerwachen
8 und 14, wie auf allen anderen Feuerwachen im Stadtgebiet bereits vorhanden,
künftig auch ein Tanklöschfahrzeug mit zwei Einsatzfunktionen vorzusehen.
Dies bedeutet:
-
Beschaffung, Unterbringung und Unterhaltung je eines Pulvertanklöschfahrzeuges PTLF auf den FW 8 und 14
-
Einstellung, Ausbildung und Unterbringung der für die Besetzung der Fahrzeuge erforderlichen 17,5 Mitarbeiter des mittleren Feuerwehrdienstes
-
Zusetzung einer Stelle Wachvorsteher zur Führung der Feuerwache 14, die
durch das zusätzliche Fahrzeug vergleichbar mit den Feuerwachen 3, 9 und
7 wird
-
Einstellung, Ausbildung und Unterbringung eines Mitarbeiter des gehobenen
Dienstes
M2
Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 2
Das AGBF-Schutzziel fordert in Schutzzielstufe 2 eine Personalstärke von insgesamt 16 Einsatzfunktionen. Bei bisheriger Funktionsbesetzung der Fahrzeuge kann
jedoch lediglich eine Gesamtstärke von 15 Funktionen erreicht werden. Durch eine
veränderte Funktionsverteilung innerhalb der Basiseinheiten, indem eine Funktion
von der DLK auf das HLF umgesetzt wird, werden die Löschfahrzeuge künftig mit
sechs und die Drehleitern mit zwei Funktionen besetzt. Hierdurch kann das in
Schutzzielstufe 2 eintreffende Unterstützungs-Löschfahrzeug die geforderte Gesamtstärke von 16 Einsatzfunktionen sicherstellen.
Seite 184
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
Neben der Erfüllung von etablierten technischen Standards, wird gleichzeitig durch
die veränderte Funktionsbesetzung den Forderungen der Feuerwehrdienstvorschriften Rechnung getragen und ein erheblicher einsatztaktischer Mehrwert erreicht. Dies kann weitestgehend personalneutral umgesetzt werden. Lediglich auf
Feuer- und Rettungswache 1, wo ein zweites HLF vorgehalten wird, ist eine zusätzliche Funktionsstelle vorzusehen.
Dies bedeutet:
-
Einstellung, Ausbildung und Unterbringung der für die Besetzung der neuen
Funktion 2. Angriffstruppführer LF erforderlichen 5 Mitarbeiter des mittleren
Feuerwehrdienstes. Durch Verzicht auf die bisherige Funktion „3. Mann
Drehleiter“ steht hierfür bereits fast alles Personal zur Verfügung.
-
Ausstattung der 12 Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr mit Material für 2
Angriffstrupps zu 2 Personen
-
M3
Schulung aller Mitarbeiter des Einsatzdienstes auf das neue Konzept
Verstärkter Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr
Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt nach den Kriterien „Schneller, spezieller, verstärkend“. Hier ist die Realisierung des Kriteriums „schneller“ in zweifacher Hinsicht zu überprüfen:
-
Die Freiwillige Feuerwehr ist überall zu allen zeitkritischen Einsätzen mit „Menschenleben in Gefahr“ mitzualarmieren, wenn sie schneller wie die alarmierten
Kräfte der Berufsfeuerwehr eintreffen könnte. Dies gilt nicht nur gegenüber den
ersteintreffenden Kräften sondern auch gegenüber nachrückenden Kräften der
Berufsfeuerwehr.
-
Zu allen anderen Einsatzarten ist die Freiwillige Feuerwehr in Abhängigkeit von
der individuellen Situation der Einheiten zu alarmieren.
-
In den Stadtrandgebieten, die weit von der nächsten Wache der Berufsfeuerwehr entfernt liegen, ist auf die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr
besonderes Augenmerk zu legen.
Seite 185
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
Mit der Einrichtung von Wachen der Berufsfeuerwehr wurden im 19. Jahrhundert
die damals bestehenden Freiwilligen Feuerwehren in den heutigen Innenstadtbezirken Kalk, Lindenthal, Nippes und Ehrenfeld aufgelöst. Deswegen gibt es heute
Löschgruppen der Freiwillige Feuerwehren nur in den Außenbezirken. Insbesondere für die Aufgabe „Verstärkung der Berufsfeuerwehr“ zur Wachbesetzung, bei
größeren Einsatzstellen sowie bei vielen gleichzeitigen Einsatzstellen (z.B. Sonderalarm nach Starkregen) besteht jedoch auch in der Innenstadt Bedarf für eine Einheit der Freiwilligen Feuerwehr, die in den Wachbezirken 1 (Innenstadt) und 10
(Kalk) schnell eingesetzt werden kann.
Beim Neubau des Feuerwehrzentrums Kalk an der Gummersbacher Straße wird
ein Gerätehaus für die dann zu gründende Freiwillige Feuerwehr Kalk errichtet.
Mitglieder der Löschgruppe könnten insbesondere aus dem Bereich der Fachhochschule kommen, die dort Rettungsingenieurwesen studieren und häufig bereits in
ihren Heimatorten Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr sind. Weiterhin gibt es Interessenten aus der Innenstadt, die dort wohnen und/oder arbeiten, aber bisher von
einem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr so weit weg wohnen, dass sie nicht
mehr sinnvoll zum Einsatz kommen können.
Letztlich wird bei der Löschgruppe Kalk auch eine Jugendfeuerwehr gegründet
werden Dies bedeutet eine weitere wünschenswerte Aufwertung des Freizeitangebots im Stadtbezirk Kalk.
Hinzu kommt, dass durch die demografische Entwicklung insgesamt verstärkt
Maßnahmen zur Sicherstellung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr erforderlich sind. Hier kommt auch dem Stadtfeuerwehrverband besondere Bedeutung zu ( Kapitel 4.3.7)
Dies bedeutet:
-
Maßnahmen zur Personalgewinnung und dauerhaften Sicherung des Personalbestandes für die Freiwilligen Feuerwehr
-
Einstellung und Ausbildung von ca. 20 Einsatzkräften für die Löschgruppe
Kalk
-
Beschaffung und Unterhaltung je eines Löschfahrzeugs LF 10/10 und Mannschaftstransportfahrzeugs
-
Durchführung von Planungen zur verstärkten Einbindung der Freiwilligen
Feuerwehr
Seite 186
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
-
Aufwandsentschädigungen/Verdienstausfall für verstärkten Einsatz von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
Grundsätzlich ist die Feuerwehr die einzige Organisation, bei der kommunale
Pflichtaufgaben auch ehrenamtlich erfüllt werden. Insofern kommt der Förderung
dieses Ehrenamtes eine herausragende Bedeutung zu. Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie Ehrenamtliche gewonnen und für dauerhaftes Engagement motiviert
werden können.
M4
Verringerung der Ausfallzeiten der Löschgruppenfahrzeuge
Zur Erreichung der Schutzziele der Stufen 1 und 2 werden derzeit 12 Löschgruppenfahrzeuge der Berufsfeuerwehr rund um die Uhr vorgehalten. Untersuchungen
haben ergeben, dass durch Sonderausbildungen außerhalb des Wachbezirks (z.B.
Löschboot, Höhenrettung, Taucher) und die jährliche Atemschutzübung aller Mitarbeiter auf den Feuerwachen in Chorweiler und Porz von Montag bis Freitag täglich
8 Stunden rechnerisch ein Löschfahrzeug nicht für den Einsatzdienst zur Verfügung
steht. Neben der Aufnahme der Atemschutzübung in die zentrale Brandschutzfortbildung sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, die Verfügbarkeit der Löschgruppenfahrzeuge erhöhen. Gegebenenfalls muss die erforderliche Ausbildung außerhalb des Einsatzdienstes geleistet werden, was zu einer weiteren Erhöhung des
Personalfaktors führen würde.
Dies bedeutet:
-
Prüfung von Möglichkeiten, Sonderausbildungen unter Aufrechterhaltung der
Einsatzbereitschaft der Löschfahrzeuge durchzuführen (z.B. Kompensation
durch Wachbesetzungen der Freiwilligen Feuerwehr)
-
Zusätzliche Personalkapazitäten für spezielle Sonderausbildungen außerhalb
des Einsatzdienstes durch Personalzusetzungen oder Anordnung von Mehrarbeit
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
M5
Schnelleres Ausrücken aus der Feuerwache
Die Analyse der Zeitfaktoren im Feuerwehreinsatz ergab, dass die Ausrückezeiten
über dem Sollwert liegen. Es handelt sich hierbei um die Zeit zwischen dem Bennennen des Einsatzfahrzeugs in der Alarmdurchsage auf der Feuerwache, das
ausrücken muss und dem Verlassen der Wache durch das Einsatzfahrzeug. Als
Reaktion auf die Feststellung wurde eine „Arbeitsgruppe Ausrückezeiten“ gebildet,
die zunächst diese Messungen verifizierte, Ursachenforschung betrieb und in der
Folge auch erste Lösungsvorschläge machte. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
sind in schriftlicher Form veröffentlicht und verfügbar. Die vollständige und konsequente Umsetzung erfordert neben z.T. einschneidenden organisatorischen Maßnahmen (Veränderung des Wachalarms) auch kostenintensive bauliche Änderungen, die beide bisher nur in geringem Maß umgesetzt werden konnten. Diese müssen bei den Neubau- bzw. Sanierungsvorhaben für Feuerwachen der Berufsfeuerwehr Beachtung finden. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Optimierung der
Laufwege der Einsatzkräfte zu den Einsatzfahrzeugen und automatische Toren an
den Fahrzeughallen.
Dies bedeutet:
-
Überprüfung der Situation auf allen Feuerwachen
-
Planen und Umsetzen organisatorischer Veränderungen
-
Durchführung baulicher Maßnahmen, die schnelleres Ausrücken ermöglichen
M6
Anpassung des Personalfaktors
Wie in Kapitel 8 dargestellt, nimmt die mögliche Arbeitszeit durch gesetzliche Vorgaben ab, gleichzeitig nehmen die Ausfallzeiten von der Arbeit zu. Derzeit wird dies
durch Verschieben notwendiger Ausbildung und durch zum Teil erhebliche Mehrarbeit kompensiert. Beide Maßnahmen sind dauerhaft aus arbeitsschutzrechtlichen
Gründen nicht fortsetzbar.
Der Personalfaktor im Einsatzdienst für 24h- Funktionen ist um 5,02% auf 4,9992
und für Tagesdienstfunktionen auf 1,3697 zu erhöhen.
Seite 188
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
Dies bedeutet:
-
Verstärkte Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterwerbung unter dem Motto „Die
Stadt Köln als attraktiver Arbeitgeber“
-
Einstellung, Ausbildung und Unterbringung zusätzlicher 45,5 Mitarbeiter in allen Besoldungsgruppen des Einsatzdienstes
M7
Einführung der Zentralen Brandschutzfortbildung
Bedingt durch die sinkende Anwesenheitszeit auf der Feuerwache und einer Abnahme der Zahl der Brandereignisse kommt es zu einem deutlichen Erfahrungsverlust der Einsatzkräfte in der Brandbekämpfung. Dies erfordert eine Intensivierung
der Ausbildung in diesem Bereich. Analog zur jährlichen Rettungsdienstfortbildung
absolviert künftig jede Einsatzkraft eine zweitägige Brandschutzfortbildung außerhalb des Einsatzdienstes an der Feuerwehrschule, bei der z.B. bei realem Heißtraining Taktiken der Brandbekämpfung geübt werden können. Dabei wird auch die
gesetzlich vorgeschriebene jährliche Leistungskontrolle im Atemschutz durchgeführt, die bislang die Einsatzbereitschaft der Löschgruppenfahrzeuge verminderte.
Der hierfür erforderliche Personalmehraufwand ist im neuen Personalfaktor enthalten.
Dies bedeutet:
-
Zusätzlicher Lehrgangsleiter und 2 Ausbilder in der Feuerwehrschule zur Organisation und Durchführung der Ausbildung
-
Kosten für Ausbildungsmöglichkeiten (z.B. Wärmegewöhnungsanlage) und
Ausbildungsmaterial
M8
Erhöhung der Verfügbarkeit von Einsatzleitern (BVA)
Das derzeitige Führungssystem der Feuerwehr Köln besteht aus jeweils einem
rechtsrheinischen- bzw. einem linksrheinischen Einsatzleiter und einem Einsatzleiter für Umwelteinsätze (Beamter vom Alarmdienst, BVA). Die Erfahrung hat gezeigt, dass zusätzliche Führungsfunktionen erforderlich sind:
-
Gleichzeitigkeit von Einsätzen
-
Möglichkeit der sofortigen Abschnittsbildung bei Großeinsätzen
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
-
Zunehmende Anzahl von Einsätzen die spezialisierte Führungskräfte benötigen, z.B. Schwergewichtigentransport, Einweisungen nach PsychKG, Bombenräumungen
-
Überörtliche Einsätze unter Führung eines Einsatzleiters
-
Höhere Erwartungen an Bevölkerungs- und Medieninformation
-
Überwachung der Arbeitssicherheit und Atemschutz („Safetyofficer“)
Es ist ein Konzept zu entwickeln, das unter Verwendung der Mitarbeiter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes die Anzahl der im Schichtdienst befindlichen
Einsatzleiter BVA erhöht.
Unabhängig davon muss, wie bisher, für besondere Einsatzlagen, wie z.B. Einsätze
mit konkreter Gefährdung von Menschenleben, Ereignisse in kritischen Objekten
oder anderen Großschadenslagen ein Gesamteinsatzleiter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst vorgehalten werden (Oberbeamter vom Alarmdienst, OVA).
Dies bedeutet:
-
Beschaffung, Unterbringung und Unterhaltung von 2 zusätzlichen Einsatzleitwagen ELW 1
-
Einstellung, Ausbildung und Unterbringung zusätzlicher 10 Mitarbeiter als
Führungsassistenten der Leitstelle
10.2
Maßnahmen zur Optimierung des Krisenmanagements
Die stadtweiten ämter- und betriebsübergreifenden Planungen für Großschadensereignisse sind dauerhaft zu pflegen; ihre Ergebnisse materiell, personell und organisatorisch stufenweise umzusetzen. Die Alarmierungssicherheit ist fortlaufend zu
prüfen und Technik anzupassen.
M9
Optimierung der Führungsfähigkeit
Der Führungsdienst der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr ist bis in
die unteren Führungsebenen für die Stabsarbeit zu trainieren – sowohl durch Einsätze als auch durch staatliche und eigene Maßnahmen. Der Krisenstab ist nach
dem Wechsel eines Dezernenten oder Amtsleiters aus dem Krisenstab fortzubil-
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
den, spätestens nach zwei Jahren ohne Einsatz. Die Koordinierungsgruppe des
Krisenstabs ist ständig fortzubilden.
Nach den Planungen der Projektgruppen „Kommunikation/Netze“ und „Stromausfall“ sowie der Berufsfeuerwehr sind die Möglichkeiten des Krisenstabes zum Informationsaustausch mit den Dienststellen der Stadtverwaltung und der stadtnahen
Betriebe zu optimieren. Um das Krisenmanagement handlungsfähig zu halten, sind
die Kernnetze der Verwaltung wie bei den Sicherheitsorganisationen Feuerwehr
und Polizei gegen Stromausfall von 72 h und Angriff zu sichern. Dazu sind erhebliche Investitionen in die Infrastruktur notwendig – analog wie beim Hochwasserschutz.
Die einzelnen Dienststellen planen, wie sie nach Bedarf ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter informieren oder auch alarmieren. Der Zugriff auf die staatlichen Datenbanken zur Gefahrenabwehr ist durch sichere Behördennetze sicher zu stellen.
Dies bedeutet:
-
geplante jährliche Fortbildung für mindestens je 30 Führungskräfte der Berufsfeuerwehr sowie zwei jährlich für den Krisenstab (falls kein Einsatztraining)
-
mindestens 2 Fortbildungen pro Jahr für die Koordinierungsgruppe
-
zentraler und dezentraler Planungsaufwand in den Dienststellen zur Datennetz-Optimierung und -Sicherung, Stromausfall-Sicherung und MitarbeiterInformation/Alarmierung
-
Einstellung, Ausbildung und Ausstattung eines Mitarbeiters A 10/A 11 bei
37/4 zu zentralen Planungen „Stromausfall-Sicherheit“ und dezentraler Planungsunterstützung
M10
Optimierung des Bevölkerungsschutzes
Für den Empfang und die Entsendung überörtlicher Hilfe sind weitere organisatorische, technische und bauliche Voraussetzungen zu schaffen (Sammelräume, Lotsen, Logistik für Marschverbände).
Seite 191
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
Die Stadt Köln unternimmt umfangreiche Vorplanungen zum Betreuungsdienst
nach Landesvorgabe (Unterbringung, Verpflegung, Versorgung und Information
von bis zu 10.000 Personen in Schulgebäuden) und passt alle KatastrophenschutzEinheiten von Feuerwehr und Hilfsorganisationen an die sich ändernden
Landesvorgaben an.
Das dreifach gestufte Warnsystem für die Bevölkerung ist auszubauen, zu pflegen
und durch einen Warnplan zu organisieren (Sirenen-Ausbau auf das gesamte
Stadtgebiet, Nutzung aller geeigneten Breiten-Medien zur Bevölkerungsinformation,
Sicherstellung ausreichender Menge geeigneter Warnfahrzeuge).
Dies bedeutet:
-
bauliche und technische Einrichtung eines Sammelraums Süd für den Katastrophenschutz
-
Ausstattung des Kölner Betreuungsdienstes nach neuer Landesnorm 2013
-
Einrichtung einer Stelle A 8 zur Aktualisierung und Pflege der rund 1.000
Kölner Warnbezirke mit besonderen Objekten und rund 120 Sirenen
10.3
Maßnahmen zur Optimierung der Führungseinrichtungen /
Leitstelle
M11
Verbesserung der Prozesse in der Leitstelle, Voralarm
Derzeit werden umfassende Optimierungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes
„Siveillance Command“ durchgeführt. Hierbei wird die Leitstellentechnik umfassend
angepasst:
-
Digitalfunkanbindung
-
Automatische Fahrzeugortung
-
Einbindung von Geoinformationssystemen#
-
Erweiterung des Wachalarmierung
-
IT- Service- und Sicherheitskonzept für die Leitstelle
-
Umsetzung der Technischen Richtlinie Notruf
Seite 192
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
Hinzu kommt eine grundlegende Neuorganisation der Datenstruktur in Verbindung
mit einer modifizierten Alarm- und Ausrückeordnung.
Unter Berücksichtigung des spezifischen Bemessungsszenarios der Leitstelle, den
Notruf- und Einsatzzahlen sowie der Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiter ist die
derzeitige Personalausstattung von täglich 10 Funktionen für die Besetzung der
Einsatzleitplätze nicht mehr bedarfsgerecht. Schon jetzt werden deshalb zur Tagesverstärkung wochentags zusätzlich zwei Funktionen von 8 bis 16 Uhr besetzt.
Das System einer auslastungsabhängigen, temporären Verstärkung zur Abdeckung von Bearbeitungsspitzen in der Leitstelle hat sich bewährt und soll künftig bei
Großveranstaltungen im Stadtgebiet, wie z.B. Kölner Lichter oder Karneval und in
den Nachstunden am Wochenende planmäßig vorgesehen werden. Die Tischbesetzzeiten werden somit an definierten Zeitpunkten um zwei Funktionen temporär
erhöht und der jeweils aktuellen Auslastung angepasst. Gleichzeitig muss der Personalbedarf kontinuierlich überwacht und an die steigenden Einsatzzahlen im Rettungsdienst angepasst werden.
Des Weiteren erfordert die rückwärtige Einsatzunterstützung und die Komplexität
des Dienstbetriebes der Leitstelle die ständige Verfügbarkeit einer entsprechenden
Hierarchie- und Entscheidungsebene. Wie in anderen Leitstellen vergleichbarer
Größenordnung üblich, soll deshalb künftig die Funktion eines Lagedienstführers
zusätzlich vorgehalten werden. Diese Funktion soll aus vorhandenen Mitarbeitern
der Leitstelle und der Branddirektion des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes besetzt werden.
Im Bereich der Notrufabfrage der Leitstellen werden immer häufiger Algorithmen
etabliert, welche dem hilfesuchenden Bürger bereits gezielt Anleitung am Telefon
zur Erst- bzw. Selbsthilfe geben bis die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst an der Einsatzstelle eintreffen und professionelle Hilfe leisten. Dadurch kann
das therapiefreie Intervall bei einem Herz- und Kreislaufstillstand auf ein Minimum
reduziert oder lebensrettende Hinweise über das Verhalten im Brandfall gegeben
werden. Derartige Algorithmen sind im europäischen Ausland weit verbreitet und
etablieren sich auch nach und nach in Deutschland. Die Erfahrung zeigt jedoch,
dass dadurch die Arbeitsprozesse in der Leitstelle grundsätzlich verändert werden
und dies mit der Überprüfung der Personausstattung einhergehen muss.
Seite 193
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
Dies bedeutet:
-
Überprüfung der Personalbemessung für die Leitstelle
-
Schulung der Leitstellenmitarbeiter auf neue Abfragemethoden
-
Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes für den Lagedienstführer in der Leitstelle
-
Unterbringung der bereits vorhandenen Mitarbeiter in der Leitstelle, die künftig den Lagedienst ausführen werden
Exkurs: Die Einführung des Voralarms
Ein Beispiel für eine bereits optimierte Schwachstelle ist die Einführung des Voralarms.
Mit der geplanten Umstellung auf die Schutzzieldefinition der AGBF, ändert sich vor
allem die schutzzielrelevante Zeiterfassung der Hilfsfrist. War bislang lediglich eine
Fahrzeit von acht Minuten relevant, wird künftig die Zeit zwischen Notrufeingang
und dem Eintreffen der Einsatzkräfte von insgesamt 9,5 Minuten ausschlaggebend
sein. Die Einsatzbearbeitung in der Leitstelle und das Ausrücken sind somit künftig
Bestandteil der Schutzzieldefinition. Analysen haben ergeben, dass vor allem hierfür erhebliche Zeit benötigt wird.
Das Prinzip des Voralarms ist relativ einfach. Identifiziert der Leitstellendisponent
während des Notrufs ein kritisches Ereignis, löst er noch während des Notrufs für
den Löschzug auf der zuständigen Feuerwache ein Signal mit einer automatischen
Durchsage aus. Die Mannschaft kann so vor der eigentlichen Alarmierung bereits
die Schutzausrüstung anlegen, die Fahrzeuge besetzen und zur Einsatzstelle ausrücken. Prozesse welche früher nacheinander abgelaufen sind, können nun parallel
stattfinden.
Seite 194
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. 10-1
GESTUFTE ALARMIERUNG MIT VORALARM
VORALARM
HAUPTALARM
restliche Einsatzkräfte
Notrufabfrage
Disposition
Alarmierung
Ausrücken
Fahren zur
Einsatzstelle
Status 3
Status 3
Notrufeingang
Ausrücken
Status 4
Status 4
Eintreffen
Fahren zur
Einsatzstelle
1. Löschzug
Die technische Umsetzung ist dagegen relativ komplex. Der Voralarm kann nach
der Verifikation des Einsatzortes während der ersten Sekunden der Einsatzbearbeitung per Mausklick in der Annahmemaske des Einsatzleitsystems ausgelöst werden. Alle weiteren Schritte erfolgen dann vollkommen automatisiert und erfordern
keine weiteren Bedienschritte, sodass das Notrufgespräch nicht unterbrochen werden muss. Nachdem der Disponent die restlichen Informationen in Erfahrung gebracht und die Einsatzbearbeitung abgeschlossen hat, werden der zuständige
Löschzug und die restlichen Einsatzkräfte der Nachbarfeuerwachen mit dem
Hauptalarm alarmiert. Der Zeitvorteil für den zuständigen Löschzug gegenüber der
bisherigen Alarmierung ist erheblich und beträgt ca. eine Minute.
Die gestufte Alarmierung mit Voralarm ist im Vorgriff auf die geplante Umstellung
des Schutzziels im Einsatzdienst eingeführt und leistet bereits jetzt bei etwa der
Hälfte der schutzzielrelevanten Brandeinsätze einen wichtigen Beitrag für eine verbesserte Schutzzielerreichung. In der Nachbetrachtung einiger Einsätze, konnten
schon mehrfach lebensrettende Sekunden gespart werden. Derzeit wird auch die
Freiwillige Feuerwehr mit in den Voralarm aufgenommen Künftig soll das Alarmierungsverfahren auch im Rettungsdienst zum Einsatz kommen.
Seite 195
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
M12
Einführung der S6-Funktion in der Leitstelle
Zur Bewältigung der rund 123.000 Einsätze pro Jahr im Rettungsdienst, im Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung setzt die Feuerwehr auf moderne Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik. Die rechtlichen Forderungen
und Standards zur Notrufabfrage, Einsatzsteuerung und Kommunikation zu allen
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben erfüllt sie durch den Einsatz
eines eigenständigen Informationsverbundes mit spezieller Sicherheitsarchitektur.
Aufgrund der steigenden Sicherheitsanforderungen und der zunehmenden Komplexität ist eine ständige Systembetreuung durch Feuerwehr-Führungskräfte mit
Spezialkenntnissen des Informations- und Kommunikationswesens erforderlich.
Neben der Sicherstellung des technischen Betriebs - inklusive des Störungs- und
Notfallmanagements im Sinne einschlägiger IT-Sicherheitsstandards – zählen die
lagespezifischen Systemkonfiguration bei Großschadenslagen, Großveranstaltungen oder Sondereinsätzen ebenso zu den Aufgaben der Systembetreuung wie die
unverzügliche Inbetriebnahme von mobilen und stationären Sondertechniken und
die Beratung der Einsatzleitung zu weiteren Aufgaben.
Dies bedeutet:
-
Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes für den S6 in der Leitstelle
-
Einstellung, Ausbildung und Unterbringung der für 5 die Besetzung der Funktion S6 erforderlichen Mitarbeiter des gehobenen Feuerwehrdienstes oder
vergleichbarerer geeigneter Qualifikation. Die bisher durch Mitarbeiter der
Abteilung 373 geleistete Rufbereitschaft entfällt damit.
M13
Optimierung der Führungsarbeit in Krisenstab, Einsatzleitung und Stäben
Das Führungszentrum bei der Berufsfeuerwehr Köln ist zur Vergrößerung des Krisenstabes und der notwendigen Arbeits-, Fachbesprechungs- und Sozialräume
auszubauen. Eine Redundanz ist zu planen und aufzubauen. Für Flächenlastlagen
sind die Feuerwachen als dezentrale Führungseinheiten für Disposition und Stabsarbeit organisatorisch und technisch zu ertüchtigen. Die Einsatzleitwagen sind in
der Ausstattung und Funktionalität an die Stabsräume anzupassen.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
Die Vernetzung der operativen Führungsstäbe und aller Krisenstabsorgane ist behördenübergreifend
auszubauen
für
Datenverkehr
und
mit
Redundan-
zen/Ausfallsicherheiten. Die Leitstelle ist miteinzubeziehen. Die Vernetzung ist auf
die Integration moderner Informationstechnologie vorzubereiten.
Für die Visualisierung der Entscheidungsgrundlagen, die Dokumentation von Entscheidungen und den Informationsaustausch ist ein elektronisches System zu entwickeln und zu beschaffen, das Sicherheit, einfache Bedienung, Datenaustausch
und spätere Auswertung gewährleistet, hoch verfügbar ist oder eine geeignete
Rückfallebene bietet.
Dies bedeutet:
-
Ausbau des Führungszentrums durch Schließung einer Baulücke mit einem
Krisenstabsraum und einem Sozialraum, Umbau des bestehenden Stabsraum in die notwendigen drei Büro- und einen Planungs-/Besprechungsraum
-
Ausstattung der Feuerwachen als dezentrale Führungseinheiten für Flächenlastlagen; Ausstattung der Feuerwache Marienburg als Redundanz für die
Stäbe Krisenstab und Einsatzleitung
-
Umbau und Ausstattung der drei Einsatzleitwagen an die einheitliche Funktionalität der stationären Stabsräume
-
Auftrag zur Optimierungsplanung der sicheren Vernetzung kommunaler und
Landesdienststellen zum Krisenmanagement einschließlich der Vorbereitung
für IT-Entwicklungen
-
Einstellung, Ausbildung und Ausstattung eines Mitarbeiters bei 373 zur Entwicklung, zur Planung, zur Integration und zum Betrieb des elektronischen
Systems für die Stabsarbeit im Krisenmanagement; Beschaffung der Systemkomponenten
M14
Verbesserung der Bevölkerungsinformation
Vor allem größere Schadensereignisse (z.B. Störfälle in der chemischen Industrie,
Bombenfunde mit großflächigen Räumungen) zeigen immer wieder, dass der Anspruch der Bevölkerung nach unverzüglicher Information ständig wächst. Dies bezieht sich nicht nur auf die „klassischen Medien“ sondern auch auf das Internet,
insbesondere soziale Netzwerke. Darüber hinaus sind zunehmend Anfragen aus
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
dem politischen Raum im Nachgang zu solchen Einsätzen zeitnah zu beantworten.
Hierfür ist die personelle Ausstattung der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit mit einem
Mitarbeiter gD nicht mehr Weise ausreichend, es werden deswegen derzeit Mitarbeiter aus der Einsatzplanung vertretend eingesetzt. Dadurch kommt es dort zu
Engpässen.
Die Stabsstelle ist personell zu verstärken.
Dies bedeutet:
-
Verstärkung der Stabsstelle um einen weiteren Mitarbeiter des gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienstes (A11)
-
Vorhaltung eines Pressesprechers im Schichtdienst, der diese Sonderaufgabe als Einsatzleiter des gehobenen Dienstes (BVA) im Schichtdienst ausübt
(siehe M8)
-
Anhebung der Stelle des Leiters der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit von A11
nach A12
10.4
Notwendige Maßnahmen in der der Branddirektion
M15
Aufarbeiten der „Restbestände“
In den vergangenen Jahren wurden immer wieder notwendige Anpassungen der
Organisation und Personalausstattung der Branddirektion angeregt. Ein Großteil
wurde realisiert, einige als notwendig erkannte Optimierungen konnten bis heute
nicht realisiert werden.
Dies bedeutet:
-
Strukturelle Veränderung der Besoldungsstruktur in der Feuerwehr- und Rettungsschule zur Sicherung der Attraktivität der Arbeitsplätze im Vergleich zu
anderen Arbeitsbereichen, insbesondere des Einsatzdienstes. Dies wird erreicht durch Anhebung von 6 Stellen Lehrgangsleiter von A9 nach A9Z
-
Festlegung von besonders einsatzrelevanten Stellen der Branddirektion, die
nach Vakanz unverzüglich wiederbesetzt werden müssen
Seite 198
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
-
Anpassung der Organisationsstruktur und Personalausstattung der Abteilung
372 (Technik) unter besonderer Berücksichtigung der Bauunterhaltung (Zusetzung 1 Stelle gD)
-
Zusetzung von 3 Stellen im Sachgebiet 372/3 – Neubau aufgrund von Umbau- und Neubaumaßnahmen unter eigener PLPS
M16
Anpassung der Personalausstattung in der Verwaltungsabteilung 370
Die Erhöhung des Personalbestandes hat direkte Auswirkungen auf die Belastung
der dezentralen Personalverwaltung, der Rechnungsbearbeitung und auf die Organisation in der Verwaltungsabteilung. Insofern ist hier für die dezentrale Personalverwaltung zusätzliches Personal erforderlich (plus je 1 Stelle mD, gD).
Die mit der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes verbundenen strukturellen
Maßnahmen werden Einfluss auf die Rechnungsbearbeitung und die die Organisationsangelegenheiten haben (plus je 0,5 Stelle E6).
M17
Anpassung der Personalausstattung bei der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule
Die derzeitige Personalausstattung der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule geht
von jährlich 4 Lehrgängen zu 20 Teilnehmern aus. Der aus diesem BBP resultierende Personalmehrbedarf macht es erforderlich, zusätzlich auszubilden. Hierfür
sind zusätzlich 1 Lehrgangsleiter und 2 Ausbilder erforderlich.
M18
Anpassung der Personalausstattung in Werkstätten und in der Beschaffungsstelle von 372
Die Erhöhung des Personalbestandes hat direkte Auswirkungen auf die Belastung
der Bekleidungskammer. Verstärkt wird dies durch eine höhere Fluktuation in der
Freiwilligen Feuerwehr mit der Folge vermehrter Aus- und Einkleidungen selbst bei
konstantem Personalbestand.
Seite 199
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
Die Beschaffung, Unterhaltung und Unterbringung zusätzlicher Fahrzeuge und
Atemschutzgeräte hat Auswirkungen auf die erforderliche Personalausstattung der
Technischen Abteilung.
Dies bedeutet:
M19
-
Zusetzung von 1 Stelle im Beschaffungswesen und in der Auftragsvergabe
-
Zusetzung von 5,5 Stellen in den Werkstätten der Technischen Abteilung
Optimierung der Personalwirtschaft im Einsatzdienst
Um die im Brandschutzbedarfsplan geforderten Ziele der Gefahrenabwehr einhalten zu können, müssen die erforderlichen Einsatzmittel unter Berücksichtigung vieler personalwirtschaftlicher Aspekte besetzt werden.
Es muss eine große Zahl an qualitativen Anforderungen berücksichtigt werden, die
zur Einhaltung der geforderten Schutzziele, unter Berücksichtigung gesetzlichen
Bestimmungen notwendig sind. Diese Anforderungen ergeben sich insbesondere
aus den gesetzlichen Forderungen des FSHG sowie der Feuerwehrdienst- und Unfallverhütungsvorschriften. Die Besetzung der Einsatzdienstfunktionen erfolgt unter
Beachtung von Ausbildung, Dienstrang und Funktion.
Neben den qualitativen Anforderungen gilt es aus wirtschaftlichen Gründen einen
im hohen Maß effizienten Personaleinsatz zu gewährleisten. Die geforderten
Einsatzdienstfunktionen müssen entsprechend den Forderungen in diesem Brandschutzbedarfsplan an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
Unterbesetzungen in der Personalstärke würden zwangsläufig zu einer Reduzierung der Schutzziele und Gefährdung der Einsatzkräfte führen. Übersollstärken
sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten. Der Personaleinsatz für die
Einsatzdienstfunktionen erfolgt in verschiedenen Dienst- und Arbeitszeitmodellen,
die den jeweiligen Bestimmungen der Arbeitzeitverordnungen und des Arbeitsschutzes genügen müssen.
Eine wie oben beschriebene Personalwirtschaft im Einsatzdienst kann wirtschaftlich
nur durch den Einsatz einer IT-gestützen Dienstplanung (Software) erfolgen. Die
große Anzahl der Einflussfaktoren an die Dienstplanung erfordert jedoch einen re-
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Erforderliche Maßnahmen – Kap. 10
Brandschutzbedarfsplan 2014
gelmäßigen Support der Software und der Anwender auf den Feuerwachen. Aus
diesem Grund muss eine Stelle des gehobenen Dienstes für die Administration und
Systembetretung der Dienstplansoftware eingerichtet werden.
Dies bedeutet:
-
Zusetzung von 2 Stellen zur konzeptionellen Entwicklung der Anwendung
„Dienstplansoftware“ und zur Planung und Überwachung eines ordnungsgemäßen Betriebs sowie zur Benutzerunterstützung, Auswertung, Kontrolle und
Korrekturbuchung.
10.5
Stellenplanmäßige Auswirkungen
Die oben dargestellten Maßnahmen haben in Summe folgende stellenplanmäßige
Auswirkungen:
Mehrstellen
Gerundet
Maßnahmenpaket
Maßnahmen
Einheitlicher Grundschutz mit
10-Funktionen-Löschzug in der
Schutzzielzeit 1
1
17,5
Eintreffen 16 Funktionen in der Schutzzielzeit 2
2
5
Anpassung Personalfaktor
6
45,5
Optimierung Einsatzführung
8, 12,
Optimierung Branddirektion
1, 7, 9, 10, 13, 14, 15,
16, 18, 19
Summe
15
23,5
106,5
Dies bedeutet für den Einsatzdienst 9,1 % mehr Personal und für die Branddirektion rund 6,2 % mehr Personal.
Da ein Großteil der Maßnahmen nach Ratsbeschluss unverzüglich umgesetzt werden muss und ausgebildetes Einsatzpersonal auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, sind Übergangsmaßnahmen erforderlich.
Seite 201
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Schutzzieldefinition AGBF 1998 – Anhang A-1
Brandschutzbedarfsplan 2014
Anhang A-1
Arbeitsgemeinschaft der Leiter
der Berufsfeuerwehren
AGBF
in der Bundesrepublik Deutschland
- Bund -
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
für
Qualitätskriterien
für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten
16.September 1998
Vorbemerkung
Bundesweit wird in den Kommunen das „Neue Steuerungsmodell (NSM)“ eingeführt. Hauptziel
des NSM ist die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung, also die Zusammenführung
von Aufgaben, Verantwortung und Kompetenz. Für definierte Produkte werden Budgets zur
Verfügung gestellt; die Produkte sind durch Art, Menge und Qualität definiert. Von der KGSt
wurde ein “Produktkatalog Feuerwehr“ erstellt. Darauf basierend hat die AGBF für die Produkte
„Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ die wesentlichen Qualitätskriterien erarbeitet. Diese sind „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“ und „Erreichungsgrad“ für ein standardisiertes
Schadensereignis.
Qualitätskriterien:
Hilfsfrist
Funktionsstärke
Erreichungsgrad
Diese Empfehlungen erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie
an das festgelegte Sicherheitsniveau im Feuerwehrbereich der jeweiligen Stadt.
Seite A-1 - 1
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Schutzzieldefinition AGBF 1998 – Anhang A-1
Brandschutzbedarfsplan 2014
Standardisiertes Schadensereignis
Im In- und Ausland gilt als „kritisches“ Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die größten
Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoß
eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen.
Da die Qualitätskriterien für das Produkt „Brandbekämpfung“ bekanntlich auch für das Produkt
„Technische Hilfeleistung“ hinreichend sind, können sich diese Betrachtung auf den „Kritischen
Wohnungsbrand“ beschränken.
Spezielle Risikoanalyse
Außer den Überlegungen zum Standardereignis ist die Risikoanalyse des Stadtgebietes eine
unabdingbare Voraussetzung für die richtige Bedarfsplanung der Feuerwehr.
Hilfsfrist
Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach der Bundesstatistik ist
die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung).
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Orbit-Studie in den siebziger Jahren liegt die
Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (siehe
Abb.).
Seite A-1 - 2
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Schutzzieldefinition AGBF 1998 – Anhang A-1
Brandschutzbedarfsplan 2014
Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muß der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem Wohnungsbrand
nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. Folglich gelten für die
Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:
• Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch:
ca. 13 Minuten
• Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch:
ca. 17 Minuten
• Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over:
18 bis 20 Minuten
Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt
sich generell wie folgt zusammen:
Zeitpunkt
1
Zeitabschnitt
Brandausbruch
> Entdeckungszeit
2
Brandentdeckung
> Meldezeit
3
Betätigung einer Meldeeinrichtung
(Telefon, Notrufmelder usw.)
> Aufschaltzeit
4
Beginn der Notrufabfrage in der
zuständigen Notrufabfragestelle
> Gesprächs- und Dispositionszeit
5
Alarmierung der Einsatzkräfte
> Ausrückezeit
6
Ausrücken der Einsatzkräfte
> Anfahrtzeit
7
Eintreffen an der Einsatzstelle
> Erkundungszeit
8
Erteilung des Einsatzauftrages
> Entwicklungszeit
9
Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen
Seite A-1 - 3
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Schutzzieldefinition AGBF 1998 – Anhang A-1
Brandschutzbedarfsplan 2014
Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr
beeinflußbar und dokumentierbar sind. Hierunter fallen
• die Gesprächs- und Dispositionszeit,
• die Ausrückezeit sowie
• die Anfahrtszeit.
Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert:
Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage - möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden
Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten
Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle.
In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim kritischen Wohnungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. 3 Minuten sowie
die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. 4 Minuten betragen. Eine wissenschaftliche Untersuchung hierzu ist notwendig.
Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:
• 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie
• 8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit.
Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung
und die Notfallrettung angewendet.
Funktionsstärke
Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und
zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“ mindestens 16 Einsatzfunktionen zur
Verfügung stehen. Diese 16 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Schutzzieldefinition AGBF 1998 – Anhang A-1
Brandschutzbedarfsplan 2014
mehrerer Einheiten dargestellt werden. Die Kombination von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr
ist möglich.
Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung
eingeleitet werden.
Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „Kritischen Wohnungsbrand“ die ersten 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erforderlich.
Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen „Flash-Over“ mindestens 16 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funktionen sind
zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur
Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach
den örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten und der Risikobetrachtungen sind
gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren.
Der zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:
6 Funkt.
10 Funkt.
+
1,5 min
0 min
3,5 min
BrandBeginn
ausbruch Notrufabfrage
8 min
5 5 min
5 min
Alarmierung
Zeit
13 min
18 min
Eintreffen
10 Funktionen
16 Funktionen
verfügbar
Erreichungsgrad
Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B.
80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht.
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Schutzzieldefinition AGBF 1998 – Anhang A-1
Brandschutzbedarfsplan 2014
Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von
• der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder
ganz binden,
• der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes,
• der Optimierung des Personaleinsatzes,
• den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.
Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und sich die
Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad
Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinem Dienstvorgesetzten.
Die
Personalkosten
stehen
in
unmittelbarem
Zusammenhang
mit
dem
Erreichungsgrad.
Um für eine Stadt den Erreichungsgrad festzulegen und zu bewerten, sind auch interkommunale Vergleiche erforderlich. Diese müssen auf gesicherten, vergleichbaren statistischen Daten
beruhen. Aus fachlicher Sicht wird derzeit sowohl für die Bearbeitung des Notrufes in der Leitstelle als auch für die Alarmierungs- und Anfahrtzeit ein Erreichungsgrad von jeweils 95 % als
Zielsetzung für richtig angesehen.
In anderen Bereichen der Feuerwehr und des Notfallrettungsdienstes existieren international
ebenfalls Zielerreichungsgrade bis zu 95 %.
Die Empfehlung „Qualitätskriterien“ wurde vom Grundsatzausschuss der AGBF erarbeitet und
am 16. September 1998 durch die Vollversammlung bei 73 Anwesenden mit einer Gegenstimme verabschiedet.
Auskünfte erteilen:
Branddirektor
Ernst-Peter Döbbeling
Vorsitzender des Arbeitskreises Grundsatzfragen
Feuerwehr Ludwigshafen am Rhein
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Landesbranddirektor
Albrecht Broemme
Vorsitzender der AGBF
Berliner Feuerwehr
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Rechtsgutachten Düsseldorf – Anhang A-2
Brandschutzbedarfsplan 2014
Anhang A-2
Rechtsgutachten der Stadt Düsseldorf von 1997
Auf den folgenden vier Seiten ist das Rechtsgutachtens der Stadt Düsseldorf zum
Flughafenbrand mit Bezug zu den AGBF-Schutzzielen wiedergegeben.
Das Gutachten liegt lediglich als Scan mit geringer Qualität vor.
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Fehlerbetrachtung – Anhang A-3
Brandschutzbedarfsplan 2014
Anhang A-3
1
Fehlerbetrachtung zur Einsatzanalyse (Kapitel 6)
Fehlerquellen
Die Datenbank des Einsatzleitrechners besteht aus einer Vielzahl von Datenfeldern pro Einsatz, die im Verlauf eines Einsatzes ausgefüllt werden. Das Meiste
davon geschieht automatisch und unterliegt hinsichtlich des Fehlers der Genauigkeit des hinterlegten Standards. Ein automatisches Ausfüllen von Datenfeldern
erfolgt beispielsweise bei der Einsatzeröffnung oder bei der Alarmierung der Fahrzeuge durch den Einsatzleitrechner. Hier wird u.a. ein Zeitstempel automatisch
1
gesetzt. Die Referenzzeit des Einsatzleitrechners ist dabei der DCF77-Standard ,
der systembedingt einen minimalen Fehler beinhaltet und für die Anwendungen
der Feuerwehr als absolut angesehen werden kann. Auch händische Eintragungen
können zum Teil als fehlerfrei angesehen werden, beispielsweise die Dokumentation des Einsatzorts, der, wenn er nicht schon bei der Alarmierung korrekt war,
durch die Einsatzkräfte verifiziert und in der Leitstelle korrigiert wird.
Andere Datenfelder, darunter auch solche, die für die Schutzzielauswertungen von
elementarer Bedeutung sind, unterliegen großen Ungenauigkeiten. Dies sind im
Besonderen die FMS-Zeitstempel, die von den Fahrzeugbesatzungen händisch
per Funkmeldesystem (FMS) gesetzt werden und die dem Einsatzleitrechner den
2
Status des jeweiligen Einsatzmittels übermitteln . Auch wenn den Einsatzkräften
die Definition der jeweiligen Zeitpunkte klar ist und das FMS nach bestem Wissen
und Gewissen angewendet wird, treten hier durch individuelle Auslegung und Anwendung hohe Abweichungen zwischen Fahrzeugen in identischen Situationen
auf.
1
2
Der DCF77-Standard ist eines der in Deutschland und im westlichen Europa am häufigsten
verwendeten Zeitsignale (z.B. für Funkuhren). Es wird gesendet von einem Langwellensender in Süddeutschland, dessen Zeitsignal durch eine hochpräzise Spezialuhr erzeugt wird,
die ihrerseits laufend mit den Atomuhren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in
Braunschweig abgeglichen wird.
Das Funkmeldesystem (FMS) ist ein Zahlencode, der im Fahrzeug manuell benutzt wird, um
den Einsatzleitrechner per Funk über den jeweils aktuellen Zustand jedes einzelnen Einsatzmittels zu informieren. Der Einsatzleitrechner dokumentiert den jeweiligen Zeitpunkt der
Statusmeldung und den ab dann gültigen Status und benutzt diesen Status für weitere automatische Dispositionsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang wichtige Status sind: 3 =
Einsatz übernommen / auf der Anfahrt; 4 = Eintreffen am Einsatzort / im Einsatz gebunden;
1 = Einsatz beendet / funkfrei unterwegs / über Funk alarmierbar; 2 = auf der Wache.
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Fehlerbetrachtung – Anhang A-3
Brandschutzbedarfsplan 2014
Einige dieser einzelnen unterschiedlichen Fehlerquellen lassen sich nur aufdecken
und einordnen, wenn die Einsätze individuell betrachtet werden, was bei der statistischen, rechnergestützten Auswertung der Fahr- oder Eintreffzeiten nicht erfolgen
kann. Deshalb wurden neben den statistischen Auswertungen auch händische
Auswertungen einiger hundert Einsätze aus den Bereichen Brandschutz und
Technische Hilfeleistung vorgenommen, mit deren Hilfe eine Einordnung von Fehlereinflüssen
auf
die
Ergebnisse
möglich
ist.
In
einer
abschließenden
Ergebnisbewertung sind demnach die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
• In rund 90 % der Fälle, in denen ein vollständiger Löschzug alarmiert wird,
kommt dieser Löschzug von der gleichen Feuerwache, rückt gemeinsam aus
und kommt zusammen an. Diese Aussage basiert auf der händischen Auswertung von mehreren hundert Einsätzen aus den Bereichen Feuer und
Hilfeleistung.
• Händische Auswertungen von ausgewählten Einsätzen haben gezeigt, dass bei
Fahrzeugen, die nachweislich zusammen ausgerückt und zusammen am Einsatzort angekommen sind, Zeitabweichungen in den FMS-Status von 30-40 s
keine Seltenheit sind, und dass erheblich größere Abweichung durchaus vorkommen.
• Der Löschzugverband fährt aus taktischen Gründen, nämlich wegen der Fahrzeugaufstellung am Einsatzort, in der Reihenfolge LF, DL, TLF/TRO zur
Einsatzstelle. In den händischen Auswertungen stellt sich heraus, dass die
Drehleitern fast immer später als die Löschfahrzeuge per FMS das Eintreffen
am Einsatzort melden und die Tanklöschfahrzeuge dann noch einmal später.
Dies aber ist in 90 % der Fälle nicht etwa darauf zurückzuführen, dass die
Fahrzeuge in diesen Abständen am Einsatzort eintreffen, sondern ist dem Umstand geschuldet, dass im Löschzugverband in der genau dieser Reihenfolge
zum Einsatz gefahren wird und DL und TLF/TRO das Eintreffen an der Einsatzstelle deutlich später bemerken als das vorausfahrende Fahrzeug (s.o.). Dies
könnte ein triftiger Grund sein, wie 1996 auch heutzutage die Fahrzeiten des LF
für die Schutzzieleinsätze auszuwerten.
• Trotzdem ist nicht immer die Zeit des LF die schnellste Zeit des Löschzugs. Offensichtlich tritt auch immer wieder der Fall ein, dass vor dem LF ein anderes
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Fehlerbetrachtung – Anhang A-3
Brandschutzbedarfsplan 2014
Fahrzeug des Löschzugs das Eintreffen meldet, was nicht mehr über die Fahrzeugreihenfolge im Zugverband, sondern durch individuelle Auslegung des
Eintreffzeitpunkts erklärbar ist und dadurch, dass vergessen wurde, eine FMSMeldung abzusetzen.
• Sehr häufig vergessen die Einsatzkräfte, einen FMS-Status zu drücken. In diesem Fall fehlt ein Zeitstempel in der Datenbank des Einsatzleitrechners, und
der betreffende Datensatz kann für die Auswertung nicht herangezogen werden. Es darf angenommen werden, dass dieser Fehler nicht systematisch,
sondern zufällig und damit statistisch verteilt auftritt. Bei der Auswertung der
ELR-Daten konnten etwa 30 % der Datensätze nicht verwendet werden, d.h. in
knapp einem Drittel aller Datensätze fehlt mindestens ein FMS-Status. Dies
kann wiederum als ein zusätzlicher Hinweis gewertet werden, wie dominant die
Fehlerrate in den FMS-Zeitstempeln der übrigen Datensätze sein dürfte.
• Wichtig: Analog zum bisher Gesagten treten sinngemäß die gleichen Fehler
auch beim Ausrücken der Fahrzeuge auf!
Bewertung
Die mit neuen und gegenüber 1996 präziseren Datenauswertungen erzielten Ergebnisse für die Schutzzielerreichung haben in der Stufe 1, also 10 Einsatzkräfte
innerhalb einer Fahrzeit von 8 min, einen um etwa 4 %-Punkte schlechteren Erreichungsgrad
ergeben.
Erste
Erklärungen
könnten
darauf
abheben,
dass
beispielsweise Faktoren wie das seit 1996 erheblich gestiegene Verkehrsaufkommen mit täglichen Staus auf dem Autobahnring und im innerstädtischen Bereich
von Bedeutung sein könnten. Werden aber die oben genannten Fehlerquellen in
der Datenauswertung richtig gedeutet, so ergibt sich, dass die Feuerwehr Köln im
Wesentlichen den Erreichungsgrad von 1996 beibehalten haben dürfte. Die Gründe ergeben sich aus der Art der Analyse selbst in Verbindung mit der Bewertung
der Fehlerquellen.
• Die Analyse der Schutzziele der Stufe 1 (10 Einsatzkräfte innerhalb einer Fahrzeit von 8 min) mit den Ergebnissen von 91,2 % bei Feuer und 78,1 % bei
Hilfeleistungen für 2008 sowie 91,2 % bei Feuer und 76,9 % bei Hilfeleistungen
für 2012 ist maximal konservativ ausgelegt, d.h. sie berücksichtigt nur die
nachweislich vorhandenen Einsatzkräfte mit den nachweislich dokumentierten
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Fehlerbetrachtung – Anhang A-3
Brandschutzbedarfsplan 2014
Zeiten. Sie gibt also den schlechtesten möglichen Zustand des Ergebnisses
wieder. Positiv ausgedrückt ist die Feuerwehr Köln 2008 also in garantiert 91,2
% bzw. 78,1 % aller Einsätze mit 10 Kräften innerhalb von 8 min vor Ort gewesen (2012: 91,2 % bzw. 76,9 %). Darin ist dann aber ausschließlich der
negative (!) Einfluss aller möglichen Fehlerquellen maximal (!) berücksichtigt.
• Zur Erreichung der Schutzziele sind in der ersten Stufe drei Fahrzeuge und in
der zweiten Stufe ein viertes Fahrzeug erforderlich. In einer Auswertung, die
sich auf diese vier Fahrzeuge bezieht, treten folgerichtig drei Viertel der Fälle, in
denen fehlerhafte Datensätze aussortiert werden müssen, bei den Fahrzeugen
der Stufe 1 auf, also 75 % aller Fehler. Berücksichtigt man dann noch, dass ein
Drittel aller Datensätze aussortiert werden müssen, so ist bei einem Drittel von
75 %, also bei 25 % aller Stufe1-Auswertungen das dritte Fahrzeug, das die 10
Einsatzkräfte vervollständigt, nicht ein Fahrzeug aus dem zuständigen Löschzug, sondern das Unterstützungs-LF (eigentlich das vierte Fahrzeug). Dieses
LF kommt aber von einer anderen Wache und kann die geforderten 8 min nur
ausnahmsweise erreichen. Dies verschlechtert das rechnerische Ergebnis erheblich, obwohl die drei Fahrzeuge des zuständigen Löschzugs in der Realität
in fast allen Fällen früh eingetroffen sein dürften.
• Die konservative (also die „schlechteste“) Auswertung der verfügbaren Daten
berücksichtigt demnach auch nicht, dass der Löschzug in rund 90 % der Einsätze zusammen ankommt, die drei Fahrzeuge aber mit 30-40 s Differenz den
FMS-Zeitstempel setzen. Bei der konservativen Auswertung wird aber die
schlechteste Zeit im Löschzug ausgewertet. Trotzdem dürfte in diesen Fällen
die Zeit des ersten eintreffenden Fahrzeugs des Löschzugs relevant sein, da
vorausgesetzt werden kann, dass der FMS-Status „Eingetroffen“ grundsätzlich
nicht vor Erreichen der Einsatzstelle gemeldet wird, das erste Fahrzeug pünktlich reagiert und die übrigen Fahrzeuge mit Zeitverzögerung reagiert haben.
Betrachtet man in diesem Sinne die 8min-Erreichungsgrade der ersten Fahrzeuge vor Ort – oder genauer derjenigen Fahrzeuge des Löschzugs, die als
erste das Eintreffen per FMS-Kennung gemeldet haben – als maximal optimistisches Ergebnis, so zeigen sich deutlich bessere Werte von 99,0 % (2008) bzw.
97,9 % (2012) bei Feuer und 94,5 % (2008) bzw. 93,9 % (2012) bei Hilfeleistung.
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Fehlerbetrachtung – Anhang A-3
Brandschutzbedarfsplan 2014
• Diese sehr schnelle Zeit und der damit verbundene hohe Erreichungsgrad muss
allerdings um die 10 % der Fälle reduziert werden, in denen der Löschzug nicht
gemeinsam eintrifft. Als rechnerische Größe hierfür kann die Differenz zwischen
der konservativen Rechnung und der optimistischen Rechnung von rund 8 %Punkten (Feuer) bzw. rund 16 %-Punkten (Hilfeleistung), multipliziert mit den
erwähnten 10 % der Fälle, angenommen werden. Folglich muss das maximal
optimistische Ergebnis aus den Zeiten der schnellsten Fahrzeuge um 1-2 %Punkte reduziert werden.
• In gleicher Größenordnung von 1-2 %-Punkten muss das so erhaltene „Zwischenergebnis“ noch einmal reduziert werden, um die Unterbesetzungen der
Löschzüge während der Phase des Dienstplanmodells REDIPLAN zu berücksichtigen.
• Die eingangs erwähnten händischen Auswertungen von mehreren hundert Einsätzen dokumentieren Fahrzeitdifferenzen von 30-40 s und mehr bei
Löschzügen, die aufgrund von Plausibilitätsprüfungen nachweislich zusammen
eingetroffen sind. Bei einer mittleren Fahrzeit von etwa 4-5 min über alle Einsätze entspricht dieser Fehler einer mittleren Abweichung von deutlich über
10 %. Dieser systemimmanente (menschliche) Fehler, die FMS-Statusmeldungen zu einem nicht korrekten Zeitpunkt abzusetzen, ist also erheblich
größer als alle rechnerischen Ergebnisabweichungen bei den Datenauswertungen, die bisher betrachtet wurden.
Mit dieser Abschätzung landet man mit den Ergebnissen relativ genau bei der gleichen Größenordnung, die man auch dann erhält, wenn man einfach nur die Zeiten
des ersten eintreffenden Löschfahrzeugs betrachtet, wie dies bei den Auswertungen 1996 geschehen ist. Dies wären dann im 2008er Ergebnis Erreichungsgrade
für die Schutzziel-Stufe 1 von 94,8 % (Feuer) bzw. 88,1 % (Hilfeleistung) für 10
Einsatzkräfte innerhalb von 8 min Fahrzeit und im 2012er Ergebnis 95,6 % (Feuer
bzw. 89,1 % (Hilfeleistung). Mit diesen Zahlen, die mathematisch nicht vollständig
herleitbar sind, sich aber aus der durchgeführten Fehlerabschätzung und Plausibilitätsprüfung ergeben, dürfte die Leistungsqualität der Feuerwehr Köln deutlich
besser beschrieben sein als mit der konservativen Rechnung, die zwar garantierte
Zahlen liefert, die Wirklichkeit aber nur eingeschränkt abbilden kann.
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Fehlerbetrachtung – Anhang A-3
Brandschutzbedarfsplan 2014
Argumentativ kann zusätzlich berücksichtigt werden, dass das Löschfahrzeug die
zentrale Komponente des Löschzugs bildet. Es stellt 50 % des Personals und fast
alle feuerwehrtechnischen Gerätschaften und wäre auch als einziges Fahrzeug vor
Ort weitgehend handlungsfähig. Dies ist bei den beiden anderen Fahrzeugen des
Löschzugs nicht der Fall. Sie wären bei Eintreffen nur bedingt handlungsfähig und
auf ein weiteres Fahrzeug angewiesen.
Die gesamte hier durchgeführte Fehlerbetrachtung gilt sinngemäß natürlich auch
für die Unterstützungseinheit (Schutzziel Stufe 2). Da hier aber bereits bei der konservativen Rechnung das Schutzziel erfüllt wird – und hier sogar nachweislich und
mathematisch sicher – ist die gesamte Diskussion an dieser Stelle obsolet.
2
Ergebnis
Unter Berücksichtigung der oben ausgeführten Fehlerabschätzung erhält man die
unten stehenden Endergebnisse hinsichtlich der Erfüllung der Schutzziele des Bedarfsplans von 1996 durch die Feuerwehr Köln in den Jahren 2008 und 2012.
Kritischer Wohnungsbrand
Schutzziel Stufe 1
Tabelle A-3-1 zeigt die Erreichungsgrade für das Schutzziel der Stufe 1 beim kritischen Wohnungsbrand (10 Einsatzkräfte in maximal 8 min). Im Anschluss daran
sind die Ergebnisse aus den beiden betrachteten Jahren 2008 und 2012 grafisch
dargestellt (Abb. A-3-1 und A-3-2).
Seite A-3 - 6
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Fehlerbetrachtung – Anhang A-3
Brandschutzbedarfsplan 2014
TAB. A-3-1
SCHUTZZIEL STUFE 1 BEI KRITISCHEM W OHNUNGSBRAND IN 2008 UND 2012
[ ZIEL: FAHRZEIT MAXIMAL 8 MIN IN 95 % ALLER FÄLLE ]
ERREICHUNGSGRAD
NACH 8 MIN
[%]
95 % ERREICHT
[MIN]
MITTLERE
FAHRZEIT
[MIN]
2008
94,8
8:30
4,1
2012
95,6
8:00
4,0
BEI
ABB. A-3-1
FAHRZEITENVERTEILUNG SCHUTZZIEL STUFE 1 FÜR 2008
ABB. A-3-2
FAHRZEITENVERTEILUNG SCHUTZZIEL STUFE 1 FÜR 2012
Kritischer Wohnungsbrand
Schutzziel Stufe 2
Die Unterstützungseinheit, bestehend aus 5 Einsatzkräften mit einem Löschfahrzeug, soll gemäß Schutzzieldefinition in 95 % aller Einsätze innerhalb von maximal
13 min an der Einsatzstelle eintreffen. Das Ergebnis ist in Tabelle A-3-2 wiedergegeben, die grafische Auswertung erfolgt analog zu oben in den Abbildungen A-3-3
und A-3-4.
Seite A-3 - 7
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Fehlerbetrachtung – Anhang A-3
Brandschutzbedarfsplan 2014
TAB. A-3-2
SCHUTZZIEL STUFE 2 BEI KRITISCHEM W OHNUNGSBRAND IN 2008 UND 2012
[ ZIEL: FAHRZEIT MAXIMAL 13 MIN IN 95 % ALLER FÄLLE ]
ERREICHUNGSGRAD
NACH 13 MIN
[%]
95 % ERREICHT
[MIN]
MITTLERE
FAHRZEIT
[MIN]
2008
98,3
11:00
5,9
2012
98,7
10:30
5,7
BEI
ABB. A-3-3
FAHRZEITENVERTEILUNG SCHUTZZIEL STUFE 2 FÜR 2008
ABB. A-3-4
FAHRZEITENVERTEILUNG SCHUTZZIEL STUFE 2 FÜR 2012
Technische Hilfeleistung
Schutzziel Stufe 1
Analog zur o.g. Auswertung ergeben sich im Bereich Technische Hilfeleistung die
unten stehenden Ergebnisse. Tabelle A-3-3 zeigt die Erreichungsgrade für das
Schutzziel der Stufe 1 bei der Technischen Hilfeleistung (10 Einsatzkräfte in maximal 8 min). Im Anschluss daran sind die Ergebnisse aus den beiden betrachteten
Jahren 2008 und 2012 grafisch dargestellt (Abb. A-3-5 und A-3-6).
Seite A-3 - 8
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Fehlerbetrachtung – Anhang A-3
Brandschutzbedarfsplan 2014
TAB. A-3-3
SCHUTZZIEL STUFE 1 BEI TECHNISCHER HILFELEISTUNG IM JAHR 2008
[ ZIEL: FAHRZEIT MAXIMAL 8 MIN IN 95 % DER FÄLLE ]
ERREICHUNGSGRAD
NACH 8 MIN
[%]
95 % ERREICHT
[MIN]
MITTLERE
FAHRZEIT
[MIN]
2008
88,1
9:30
4,8
2012
89,1
10:00
4,9
BEI
ABB. A-3-5
FAHRZEITENVERTEILUNG SCHUTZZIEL STUFE 1 BEI TECHNISCHER HILFELEISTUNG FÜR 2008
ABB. A-3-6
FAHRZEITENVERTEILUNG SCHUTZZIEL STUFE 1 BEI TECHNISCHER HILFELEISTUNG FÜR 2012
Seite A-3 - 9
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Bearbeitungszeiten in der Leitstelle – Anhang A-4
Brandschutzbedarfsplan 2014
Anhang A-4
Bearbeitungszeiten in der Leitstelle 1
Die vier folgenden Abbildungen A-4-1 bis A-4-4 zeigen die Häufigkeitsverteilung
der Bearbeitungszeiten für die schutzzielrelevanten Einsätze in den Jahren 2008
und 2012, aus den im Text genannten Gründen (s.a. Tab. 6-9) getrennt für die Bereiche Brandschutz und Hilfeleistung. Das Ziel sollte sein, weitestgehend unter der
planerischen Größe von 90 s zu bleiben, um nicht durch erheblich verlängerte Bearbeitungszeiten die anderen Zeitfenster (Ausrücken, Fahrzeit) einzuschränken.
ABB. A-4-1
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG
DER
BEARBEITUNGSZEITEN
IN DER
LEITSTELLE
FÜR
NOTRUFABFRAGE
UND
EINSATZMITTELDISPOSITION 2008 – BRANDSCHUTZ
Mittelwert bei ≈ 60 s,
nach 90 s sind 76,2 % abgearbeitet,
90 % abgearbeitet sind bei 130 s = 2:10 min
1
Bearbeitungszeit der Leitstelle ist in diesem Zusammenhang nur die Zeit der Notrufabfrage
und der Disposition bis zur Alarmierung der Einsatzmittel, weil die Bearbeitungszeit während
des Einsatzes nicht hilfsfristrelevant ist.
Seite A-4 - 1
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Bearbeitungszeiten in der Leitstelle – Anhang A-4
Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. A-4-2
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG
DER
BEARBEITUNGSZEITEN
IN DER
LEITSTELLE
FÜR
NOTRUFABFRAGE
UND
LEITSTELLE
FÜR
NOTRUFABFRAGE
UND
LEITSTELLE
FÜR
NOTRUFABFRAGE
UND
EINSATZMITTELDISPOSITION 2012 – BRANDSCHUTZ
Mittelwert bei ≈ 45 s,
nach 90 s sind 90,5 % abgearbeitet,
90 % abgearbeitet sind bei 118 s = 1:28 min
ABB. A-4-3
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG
DER
BEARBEITUNGSZEITEN
IN DER
EINSATZMITTELDISPOSITION 2008 – TECHN. HILFELEISTUNG
Mittelwert bei ≈ 100 s ≈ 1:40 min,
nach 90 s sind 42,7 % abgearbeitet,
90 % abgearbeitet sind bei > 4:00 min
ABB. A-4-4
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG
DER
BEARBEITUNGSZEITEN
IN DER
EINSATZMITTELDISPOSITION 2012 – TECHN. HILFELEISTUNG
Mittelwert bei ≈ 93 s ≈ 1:33 min,
nach 90 s sind 57,3 % abgearbeitet,
90 % abgearbeitet sind bei 163 s = 2:43 min
Seite A-4 - 2
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Bearbeitungszeiten in der Leitstelle – Anhang A-4
Brandschutzbedarfsplan 2014
In diesen Auswertungen sind die Unterschiede zwischen Brandschutz und Hilfeleistung, die bereits
zuvor angedeutet wurden, noch einmal in Zahlen
wiederzufinden. Gleichzeitig ist zu erkennen, dass die Bearbeitungszeiten der Leitstelle von 2008 nach 2012 signifikant kürzer geworden sind, insbesondere im
Bereich Brandschutz, aber auch im Bereich Hilfeleistung. Hier scheinen sich Optimierungen in der Arbeitsorganisation der Leitstelle und vermutlich auch die
langjährige Gewöhnung in der Bedienung des Einsatzleitsystems (die Einführung
2
erfolgte 2007) auszuzahlen . Weitere und detailliertere Informationen erhält man,
wenn man sich die beiden Teile Notrufabfrage und Einsatzmitteldisposition getrennt ansieht (Abbildungen A-4-5 bis A-4-12).
ABB. A-4-5
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG
DER
BEARBEITUNGSZEITEN
IN DER
LEITSTELLE
FÜR DIE
NOTRUFABFRAGE
DER
BEARBEITUNGSZEITEN
IN DER
LEITSTELLE
FÜR DIE
NOTRUFABFRAGE
2008 – BRANDSCHUTZ
ABB. A-4-6
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG
2012 – BRANDSCHUTZ
2
Das neue Einsatzleitsystem wurde im Februar 2007 in Betrieb genommen, 2008 und 2012
bringen also 1 Jahr bzw. 5 Jahre Routine in der Bedienung des Systems mit sich. Dieser
Unterschied dürfte sich hier auswirken.
Seite A-4 - 3
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Bearbeitungszeiten in der Leitstelle – Anhang A-4
Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. A-4-7
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG
DER
BEARBEITUNGSZEITEN
IN DER
LEITSTELLE
FÜR DIE
NOTRUFABFRAGE
IN DER
LEITSTELLE
FÜR DIE
NOTRUFABFRAGE
2008 – TECHN. HILFELEISTUNG
ABB. A-4-8
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG
DER
BEARBEITUNGSZEITEN
2012 – TECHN. HILFELEISTUNG
ABB. A-4-9
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG
DER
BEARBEITUNGSZEITEN
EINSATZMITTELDISPOSITION 2008 – BRANDSCHUTZ
Seite A-4 - 4
IN
DER
LEITSTELLE
FÜR
DIE
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Bearbeitungszeiten in der Leitstelle – Anhang A-4
Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. A-4-10
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG
DER
BEARBEITUNGSZEITEN
IN
DER
LEITSTELLE
FÜR
DIE
IN
DER
LEITSTELLE
FÜR
DIE
IN
DER
LEITSTELLE
FÜR
DIE
EINSATZMITTELDISPOSITION 2012 – BRANDSCHUTZ
ABB. A-4-11
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG
DER
BEARBEITUNGSZEITEN
EINSATZMITTELDISPOSITION 2008 – TECHN. HILFELEISTUNG
ABB. A-4-12
HÄUFIGKEITSVERTEILUNG
DER
BEARBEITUNGSZEITEN
EINSATZMITTELDISPOSITION 2012 – TECHN. HILFELEISTUNG
Insgesamt ist sehr gut erkennbar, dass die Vielzahl der Brandmeldealarme und die
gegenüber größeren Technischen Hilfeleistungen einfachere Notrufabfrage bei
Feuer – und hier im Wesentlichen die einfachere Ortsverifizierung – die mittleren
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Bearbeitungszeiten in der Leitstelle – Anhang A-4
Brandschutzbedarfsplan 2014
Bearbeitungszeiten bis zur Alarmierung niedrig halten. Aber auch die Einsatzmitteldisposition scheint bei Technischen Hilfeleistungen deutlich aufwändiger zu sein,
was die mittleren Zeiten hier noch einmal gegenüber dem Feuer verlängert.
Seite A-4 - 6
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
Anhang A-5
Sonderfälle: fehlende TLF auf FW 8 und 14 sowie TLF auf FW 7
1
Einsatzzahlen und -bereiche der Tanklöschfahrzeuge
Für eine Bewertung der Situationen auf FW 8 und FW 14 hinsichtlich der Verfügbarkeit
bzw.
Nichtverfügbarkeit
eines
Tanklöschfahrzeugs
im
eigenen
Wachbereich ist es erforderlich, die Einsatzorte und Eintreffzeiten der Fahrzeuge
im gesamten Stadtgebiet festzustellen und mögliche Anomalien in den betreffenden Wachbezirken mit dem Fehlen der Fahrzeuge zu korrelieren. Für den Bezug
zu Schutzzielen ist es dabei wichtig, nicht alle Fahrzeugbewegungen der TLF und
TRO zu betrachten, sondern pro Einsatz nur die des ersten eintreffenden TLFs
bzw. TROs, weil bei höheren Alarmstufen mehrere TLF eingesetzt werden und dadurch naturgemäß immer Fahrzeuge enthalten sind, die anderen Wachbereichen
entstammen, aber mit der aktuellen Betrachtung nichts zu tun haben.
Die folgenden Tabellen einschließlich der Grafiken (folgende Seiten) zeigen die
Einsatzzahlen der (ersten eintreffenden!) TLF / TRO in den Jahren 2008 und 2012
und stellen den Bezug zwischen dem eigenen Wachbereich mit originärer Zuständigkeit und dem Einsatzort (Wachbezirk) her.
Seite A-5 - 1
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
236
13
3
9
6
222
4
4
8
22
284
6
8
5
16
5
221
26
3
7
155
ABB. A-5-1
2
22
589
8
267
241
7
8
Summe
10
TLF 14
10
TRO 10
26
TLF 9
TLF 5
42
TLF 8
TLF 4
16
TRO 7
TLF 3
473
2
6
TRO 6
FW
1
TRO 2
EINSATZZAHLEN DER ERSTEN TLF/TRO 2008, AUFGESCHLÜSSELT NACH W ACHBEZIRKEN
TRO 1
TAB A-5-1
2
2
215
57
5
149
9
1
329
8
278
2
167
12
284
15
182
9
1
4
309
29
343
10
22
8
4
289
323
14
2
1
74
Σ
543
260
47
24
346
346
244
189
220
218
324
387
EINSATZZAHLEN DER ERSTEN TLF/TRO 2008, AUFGESCHLÜSSELT NACH W ACHBEZIRKEN
Seite A-5 - 2
0
3077
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
TRO2
PTLF2
TLF3
TLF4
TLF5
TRO6
TRO7
TLF8
TLF9
PTLF9
TRO10
PTLF10
TLF14
Summe
EINSATZZAHLEN DER ERSTEN TLF/TRO 2012, AUFGESCHLÜSSELT NACH W ACHBEZIRKEN
548
14
26
15
6
0
0
0
1
43
0
653
2
17
207
13
0
0
0
0
1
0
4
0
242
3
37
6
168
4
0
0
0
2
0
1
0
218
4
6
1
24
273
14
15
0
0
0
0
0
333
5
18
0
0
4
207
25
1
1
2
4
0
262
6
1
1
0
4
16
113
0
1
0
0
0
136
7
0
3
1
0
1
0
150
32
4
21
0
212
8
0
2
0
0
0
0
10
90
22
34
0
158
9
2
0
0
0
1
0
1
4
213
31
0
252
10
29
5
0
0
2
0
0
5
7
257
0
305
FW
1
ABB. A-5-2
TRO1
PTLF1
TAB A-5-2
14
0
2
70
19
0
0
0
0
0
0
0
91
Σ
658
241
302
319
247
153
162
136
249
395
0
2862
EINSATZZAHLEN DER ERSTEN TLF/TRO 2012, AUFGESCHLÜSSELT NACH W ACHBEZIRKEN
Seite A-5 - 3
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
In den aufgezeigten Einsatzzahlen stecken zwei Fragen, die unterschiedlicher Natur sind und deswegen grundsätzlich differenziert werden müssen:
1. Betrachtung der Daten aus dem Blickwinkel der Wachbereiche, also letztlich die
Frage: „Welche Tanklöschfahrzeuge sind in den einzelnen Wachbereiche jeweils wie oft zum Einsatz gekommen?“
2. Betrachtung der Daten aus dem Blickwinkel der Fahrzeuge, also letztlich die
Frage: „Wohin, also in welche Wachbezirke, sind die einzelnen Tanklöschfahrzeuge jeweils gefahren?“
Die Antworten auf diese Fragen finden sich in den folgenden Tabellen A-5-3 bis
A-5-6. Sie liefern unterschiedliche Informationen, aus denen jeweils eigene Rückschlüsse gezogen werden müssen. In den Tabellen werden die Einsatzzahlen
jeweils auf 100 % bezogen, d.h. die Verteilung wird anteilmäßig dargestellt, um eine direkte Vergleichbarkeit zwischen den Wachbereichen (Punkt 1, Tab. A-5-3 und
A-5-4) bzw. den Fahrzeugen (Punkt 2, Tab. A-5-5 und A-5-6) herzustellen.
1. Betrachtung aus dem Blickwinkel Wachbereiche
Zunächst ist zu beantworten, durch welche Fahrzeuge Einsätze in den einzelnen
Wachbezirken abgearbeitet wurden (s.o., Frage 1), so dass sich in den beiden folgende Tabellen für 2008 und 2012 jeweils 100 % für die einzelnen Wachbezirke
ergibt.
Seite A-5 - 4
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
TAB A-5-3
PROZENTUALER ANTEIL
DER EINZELNEN
TANKLÖSCHFAHRZEUGE
AN DEN
EINSATZZAHLEN
DER ELF
KÖLNER W ACHBEZIRKE 2008
3,7
2,5
92,1
1,7
4
2,4
6,7
86,3
1,8
2,4
5
5,8
1,8
79,5
9,4
1,8
4,2
92,8
1,1
9
0,3
10
6,8
14
2,7
1,1
63,5
3,7
100,0
3,0
100,0
100,0
7
8
Summe
3
TLF 14
1,7
TRO 10
4,4
4,9
TLF 9
TLF 5
7,1
88,4
TLF 8
TLF 4
2,7
3,7
TRO 7
TLF 3
80,3
2
6
TRO 6
FW
1
TRO 2
TRO 1
[ „W ELCHE TLF ODER TRO KAMEN 2008 IN DEN W ACHBEZIRKEN WIE OFT ZUM EINSATZ?“ ]
0,7
0,3
100,0
2,9
100,0
1,2
100,0
4,2
100,0
75,7
20,1
2,7
81,9
4,9
8,2
100,0
1,2
90,1
8,5
100,0
2,5
1,2
89,5
100,0
1,4
100,0
32,4
Anm.: Diese Tabelle beantwortet die Frage, von welchen TLF/TRO 2008 die einzelnen Wachbezirke
im Einsatzfall angefahren wurden.
PROZENTUALER ANTEIL
DER EINZELNEN
TANKLÖSCHFAHRZEUGE
AN DEN
EINSATZZAHLEN
DER ELF
KÖLNER W ACHBEZIRKE 2012
7,0
85,5
5,4
3
17,0
2,8
77,1
1,8
4
1,8
0,3
7,2
82,0
4,2
4,5
5
6,9
1,5
79,0
9,5
6
0,7
2,9
11,8
83,1
0,7
7
1,4
8
1,3
9
0,8
10
9,5
14
0,4
0,5
0,4
2,2
0,7
76,9
100,0
0,0
1,7
100,0
0,5
100,0
0,9
0,5
1,6
6,6
20,9
Summe
2
0,2
TLF14
0,9
TRO10
PTLF10
2,3
TLF9
PTLF9
TLF5
4,0
TLF8
TLF4
2,1
1
TRO7
TLF3
83,9
FW
TRO6
TRO2
PTLF2
[ „W ELCHE TLF, TRO ODER PTLF KAMEN 2012 IN DEN W ACHBEZIRKEN WIE OFT ZUM EINSATZ?“ ]
TRO1
TLF1
TAB A-5-4
100,0
0,4
0,4
70,8
100,0
0,8
1,5
15,1
1,9
9,9
100,0
6,3
57,0
13,9
21,5
100,0
0,4
1,6
84,5
12,3
100,0
1,6
2,3
84,3
100,0
100,0
0,7
100,0
Anm.: Diese Tabelle beantwortet die Frage, von welchen TLF/TRO 2012 die einzelnen Wachbezirke
im Einsatzfall angefahren wurden.
Den aufgeführten Daten können unmittelbar folgende wichtige Informationen entnommen werden:
Seite A-5 - 5
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
• Der Anteil der Einsätze, für die primär wachfremde TLF, TRO bzw. PTLF alarmiert werden müssen, lag 2008 im Kölner Stadtgebiet je nach Feuerwache
zwischen 8 % und 24 % und im Jahr 2012 zwischen 14 % und 43 %. Diese Unterstützung wird in der überwiegenden Zahl der Fälle durch die direkten
Nachbarn geleistet. Dabei sind den Zahlen direkt folgende Auffälligkeiten zu
entnehmen:
− Relativ hohe Verfügbarkeiten der Tanklöschfahrzeuge von rund 90 % hatten
2008 die Feuerwachen 2, 3, 6, 9 und 10. Dies sind mit Ausnahme der FW 10
durchweg Feuerwachen, die für die Besatzungen der Tanklöschfahrzeuge
1
keine Sonderaufgaben haben . Das TRO 10 unterstützt die FW 8 als Nachbarwache, und ergänzt regelmäßig die Löschbootbesatzungen, was hier
aber offensichtlich anteilmäßig nicht dramatisch zu Buche schlägt. 2012 hatte keine Wache eine Verfügbarkeit des eigenen Tanklöschfahrzeugs bei
Einsätzen von mehr als 86 %, dennoch gilt sinngemäß das Gleiche.
− Wachbezirk 1 (Innenstadt) hat einen Fremdanteil von etwa 20 % (2008) bzw.
16 % (2012) an primär eingesetzten Tanklöschfahrzeugen, obwohl die Besatzung des TRO 1 keine ausdrückliche Sonderfunktion hat. Hier kommt
zwar die hohe Einsatzfrequenz in der Innenstadt zum Tragen, aber auch die
Unterstützung der Atemschutzwerkstatt bei hohem Arbeitsaufkommen durch
viele Atemschutzeinsätze erfordert gelegentlich die Außerdienstnahme von
Fahrzeugen der FW 1. Dies ist dann in der Regel das TRO (bzw. mittlerweile
das PTLF). Die Unterstützung im Einsatz erfolgt dann durch alle benachbarten Wachbezirke.
− Wachbezirk 7 (Porz) wird zu 24 % (2008) bzw. 29 % (2012) durch Tanklöschfahrzeuge von außerhalb bedient. Dies ist durch die häufige
Inanspruchnahme des personell nicht fest besetzten sog. Mannschaftsbusses der FW 7 (M-Bus 7) zu erklären, der insgesamt drei Funktionen
übernimmt. Er führt in Einzelfällen notwendige Personaltransporte durch,
wird zu allen Gasaustritten im Stadtgebiet sowie weiteren Einsätzen als Unterbringungsraum für evakuierte Personen alarmiert und übernimmt wegen
seiner entsprechenden rettungsdienstlichen Ausstattung Transporte besonders schwergewichtiger Patienten im Stadtgebiet Köln und auf Anforderung
auch darüber hinaus. Die Besetzung des M-Bus 7 erfolgt durch die Besatzung des TRO 7. Die Unterstützung des Wachbereichs 7 erfolgt fast
ausschließlich durch das TLF 8, in wenigen Fällen durch das TRO 10.
Seite A-5 - 6
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
− Wachbezirk 5 (Nippes) wird primär zu gut 20 % von Tanklöschfahrzeugen
anderer Feuerwachen bedient. Hier liegt die Begründung darin, dass die
FW 5 für große Teile der Logistik bei größeren Einsätzen zuständig ist und
hierfür Personal benötigt, das durch die Außerdienstnahme von Fahrzeugen
– in der Regel zunächst das TLF und erst bei besonders hohem Bedarf zusätzliche Fahrzeuge – bereitgestellt wird.
− Wachbezirk 4 (Ehrenfeld) liegt mit etwa 13 % / 18 % Fremdanteil zwischen
den Extremen. Dies lässt sich nur unzureichend mit der gelegentlichen Inanspruchnahme des Rettungsbusses (R-Bus 4) bei besonderen Lagen und
Einsätzen im Wachbezirk 14 erklären. Wichtiger ist die Tatsache, dass die
FW 4 im Wachbezirk 3 kompensieren muss, wenn das TLF 3 wieder einmal
im Wachbereich 14 eingesetzt ist (was ein Drittel der Einsätze des LF 3
ausmacht, s.u.).
• Da kein TLF 14 existiert, muss der Wachbezirk 14 primär von den Nachbarwachen bedient werden. Dies sind zu etwa zwei Dritteln die FW 3 und zu etwa
einem Drittel die FW 4 sowie in Einzelfällen weitere Wachen. Dadurch wird die
Verfügbarkeit der betreffenden TLF für ihren originären Zuständigkeitsbereich
eingeschränkt.
• Die Verfügbarkeit von Poolpersonal auf FW 8 war 2008 so schlecht, dass der
Wachbereich FW 8 nur zu etwa 80 % durch das eigene Fahrzeug bedient werden konnte, wobei hier noch etwa 20 % der Einsätze des Nachbarbereichs FW
7 übernommen werden mussten. Dies reduziert sich bis 2012 auf einen Eigenanteil von 57 % im Wachbezirk bei einer Unterstützung des Wachbezirks 7 von
immer noch rund 15 %.
2. Betrachtung aus dem Blickwinkel Fahrzeuge
Auch die umgekehrte Betrachtungsweise, nämlich die Analyse, wohin die einzelnen Tanklöschfahrzeuge in den betrachteten Zeiträumen jeweils ausgerückt sind,
liefert mehrere interessante Ergebnisse.
1
Die Sonderaufgabe der Besetzung von Springer-RTW für zufällige Bedarfsspitzen im Rettungsdienst, die für alle TLF-/TRO-Besatzungen gilt, bleibt in dieser Betrachtung
unberücksichtigt.
Seite A-5 - 7
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Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
TAB A-5-5
PROZENTUALE VERTEILUNG DER ZIELBEREICHE DER EINZELNEN TANKLÖSCHFAHRZEUGE 2008
2
1,8
90,8
3,8
3
1,7
2,3
64,2
1,2
4
1,5
6,4
82,1
2,5
4,2
5
2,9
1,4
90,6
13,8
0,9
2,9
82,0
5,7
2,1
7
8
0,4
0,8
0,3
0,6
2,1
0,5
97,7
26,1
2,3
68,3
2,8
3,1
3,9
9
0,2
1,8
95,4
7,5
10
4,1
3,7
1,2
74,7
14
0,4
Σ
100,0
100,0
TLF 14
4,1
TRO 10
TLF 5
7,5
TLF 9
TLF 4
12,1
TLF 8
TLF 3
6,2
TRO 7
TRO 2
87,1
6
TRO 6
FW
1
TRO 1
[ „W OHIN SIND DIE TLF/TRO ZUM EINSATZ GEFAHREN?“ ]
13,6
6,9
100,0
100,0
0,3
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
0,0
Anm.: Diese Tabelle beantwortet die Frage, in welche Wachbezirke die TLF/TRO 2008 im Einsatzfall
alarmiert wurden.
PROZENTUALE VERTEILUNG DER ZIELBEREICHE DER EINZELNEN TANKLÖSCHFAHRZEUGE 2012
3
5,6
2,5
55,6
1,3
4
0,9
0,4
7,9
85,6
5,7
9,8
5
2,7
1,3
83,8
16,3
0,6
0,7
6
0,2
1,3
6,5
73,9
0,0
0,7
92,6
6,2
0,6
0,4
7
1,2
8
0,8
9
0,3
10
4,4
14
Σ
100,0
0,3
0,4
0,4
2,1
0,8
0,8
23,2
6,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
0,4
10,9
0,7
1,0
1,5
0,3
0,8
1,0
23,5
1,6
5,3
66,2
8,8
8,6
2,9
85,5
7,8
3,7
2,8
65,1
100,0
100,0
100,0
TLF14
2,4
TRO10
PTLF10
4,7
4,3
TLF9
PTLF9
TLF5
8,6
85,9
TLF8
TLF4
5,8
2,6
TRO7
TLF3
83,3
2
FW
1
TRO6
TRO2
PTLF2
[ „W OHIN SIND DIE TLF, TRO ODER PTLF ZUM EINSATZ GEFAHREN?“ ]
TRO1
PTLF1
TAB A-5-6
0,0
Anm.: Diese Tabelle beantwortet die Frage, in welche Wachbezirke die TLF/TRO 2012 im Einsatzfall
alarmiert wurden.
Diese Zahlen führen unmittelbar zu den folgenden Aussagen:
Seite A-5 - 8
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
• Die Zielorte der einzelnen Tanklöschfahrzeuge – auch hier nur die Primäralarmierungen betrachtet – schwanken anteilmäßig stärker als die Verfügbarkeit in
den Wachbezirken. Auffällig sind hier die Zahlen für folgende Fahrzeuge:
− Das TLF 3 fährt nur knapp zwei Drittel (2008) bzw. nur etwas mehr als die
Hälfte (2012) seiner Einsätze im eigenen Bereich, weil es wesentlich den
Bereich der FW 14, aber auch die Bereiche der Feuerwachen 1 (hohe Einsatzzahlen) und 4 (Einsätze für FW 14) mit bedient.
− Das TLF 4 bedient den Bereich der FW 14, aber auch den der FW 1 (hohe
Einsatzzahlen) und kommt so auf einen Fremdanteil von knapp 20 % (2008)
bzw. 14 % (2012).
− Das TRO 6 unterstützt häufig die FW 5, gelegentlich die FW 4.
− Das TRO 7 fährt 98 % (2008) bzw. 93 % (2012) aller Einsätze im eigenen
Wachbezirk.
− Das TLF 8 fährt nur zwei Drittel seiner Einsätze im eigenen Wachbezirk. In
rund 25 % der Fälle wird das Fahrzeug in den Wachbezirk 7 alarmiert, der
Rest fällt im Wesentlichen auf die beiden übrigen rechtsrheinischen Wachen.
− Das TRO 10 unterstützt im Wesentlichen die FW 1 (hohe Einsatzzahlen)
und die FW 8 (kein TLF) sowie verteilt die übrigen Nachbarwachen.
• Insgesamt lässt sich gerade bei dieser Betrachtung ein „Dominoeffekt“ erkennen, der aus der Notwendigkeit entsteht, ein fehlendes und mehrere zeitweise
unbesetzte Tanklöschfahrzeuge zu kompensieren, insbesondere bei den Wachen um FW 14 und um FW 7 herum.
2
TLF 14
Die Auswirkungen des Fehlens eines Tanklöschfahrzeugs auf FW 14 sind direkt an
den Erreichungsgraden der schutzzielrelevanten Leistungen im Wachbereich 14
abzulesen. Ein direkter Vergleich zum Durchschnitt im Kölner Stadtgebiet zeigt die
Defizite deutlich auf.
Seite A-5 - 9
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
TAB. A-5-7
ERREICHUNGSGRADE SCHUTZZIELE
IM
W ACHBEREICH
DER
FW 14
IM
VERGLEICH
ZUM GESAMTEN
STADTGEBIET KÖLN [ ANGABEN IN % ]
Schutzziel 1996
Fahrzeit max. 8 min
Feuer
Hilfeleistung
Schutzziel 2014 (AGBF)
Eintreffzeit max. 8 min
Wachbereich 14
Vergleich Köln
gesamt
Wachbereich 14
Vergleich Köln
gesamt
2008
81,0
94,8
57,2
84,6
2012
84,8
95,6
61,1
87,0
2008
28,6
88,1
33,3
68,9
2012
50,0
89,1
50,0
69,1
Anmerkung zur Tabelle:
Die Ergebnisse des Gesamtgebiets der Stadt Köln ergeben finden sich in Kap. 6.2.4. Sie basieren auf
den Zeiten des ersten eintreffenden LF auf der Grundlage aller Fehlerbetrachtungen gemäß Kap. 6.2.3
und Anhang A-3. Diese Fehlerbetrachtungen und -korrekturen sind aber für die FW 14 nicht anwendbar, da hier kein vollständiger Löschzug stationiert ist und auch keine Kompensation erfolgen kann.
Daher ist hier richtigerweise diejenige (konservative) Analyse anzuwenden, die das Eintreffen von 10
Kräften innerhalb der Frist definitiv nachweist.
Das Fehlen eines TLF kann in Köln aufgrund des Stationierungskonzepts der Feuer- und Rettungswachen schon theoretisch nicht durch andere Feuerwachen
kompensiert werden, da nur im jeweils eigenen Wachbereich auskömmliche Fahrzeiten möglich sind, in fremden Wachbereichen in der Regel aber nicht. Diese
Tatsache wird durch die in Tab. A-5-7 dokumentierten tatsächlichen Defizite im Bereich der Eintreffzeiten im Wachbereich der FW 14 signifikant bestätigt. Hier liegt
für den Bereich der FW 14 ein entsprechender dringender Handlungsbedarf vor,
um nicht einem Organisationsverschulden zu erliegen.
3
TLF 8
Auf FW 8 ist die Situation grundsätzlich anders gelagert als auf FW 14. Durch die
im Text bereits erwähnte Poolbildung (Tab. 7-5) besteht die Möglichkeit, das TLF 8
relativ häufig zu besetzen und die entsprechenden Defizite zu kompensieren.
Durch die Tatsache, dass der Gerätewagen Tierrettung (GW-TR 8) nur im Tagesdienst fest besetzt ist (41 h pro Woche), schwankt die Poolbesatzung zwischen 6
Einsatzkräften tagsüber an Werktagen und 4 Einsatzkräften nachts und an Wochenenden und Feiertagen. Wegen der Notwendigkeit, Einsatzfahrzeuge mit
(mindestens) 2 Kräften zu besetzen, besteht also grundsätzlich die Möglichkeit,
zwei bzw. drei der vier vorhandenen Poolfahrzeuge gleichzeitig zum Einsatz zu
bringen. Einschränkungen ergeben sich allerdings teilweise aus der Qualifikation
Seite A-5 - 10
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
der Poolbesatzungen, die aufgrund von Stellenplan und Ausbildung nicht immer für
alle vier Fahrzeuge eingesetzt werden können, da es sich außer beim TLF um
Sonderfahrzeuge handelt, die einer besonderen Ausbildung und Qualifikation bedürfen.
Einsatzzahlen der Poolfahrzeuge
Die Einsatzzahlen der vier Poolfahrzeuge der FW 8 in den betrachteten Jahreszeiträumen sind der folgenden Tabelle A-5-8 dargestellt:
TAB. A-5-8
EINSATZZAHLEN DER POOLFAHRZEUGE FW 8 IN 2008
Fahrzeug
Formelle Besatzung
Anzahl Einsätze
2008
2012
GW-TR 8
8h-Dienst (41h/Wo)
1756
2017
TLF 8
unbesetzt
WLF 8-1
24 h
47
45
WLF 8-2
24 h
11
11
*)
362
*)
311
*)
Das TLF 8 kann als unbesetztes Fahrzeug natürlich nur eingesetzt werden, wenn Poolbesatzung
verfügbar ist. Insofern wären reale Einsatzzahlen eines fest besetzten Tanklöschfahrzeugs höher.
Damit können zunächst folgende einfache Aussagen getroffen werden:
• Der GW-TR 8 weist das mit Abstand höchste Einsatzaufkommen der vier Fahrzeuge auf, gefolgt vom TLF.
• Die beiden WLF haben geringe Einsatzzahlen. Insbesondere das WLF 8-2 hat
nur sehr wenige Einsätze pro Jahr, wird aber häufig für Logistik- und Transportaufgaben eingesetzt. Diese Fahrten sind allerdings nicht im Einsatzleitrechner
dokumentiert, da sie nicht zu einem Einsatz gehören.
Tagesganglinien des Gerätewagens Tierrettung (GW-TR 8)
Die o.g. Einsatzzahlen des GW-TR 8 sagen zunächst nur wenig über die Belastung des gesamten Pools durch die Tierrettung aus. Hierzu ist ein Blick auf die
Tagesganglinien der Einsätze, zweckmäßigerweise aufgeteilt nach Wochentagen,
sehr aufschlussreich. Es zeigt sich, dass der GW-TR 8, der eigentlich nur im Tagesdienst besetzt ist, auch in der Nacht und am Wochenende viele Einsätze hat,
bei denen dann die Besatzungen anderer Fahrzeuge einspringen müssen.
Seite A-5 - 11
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. A-5-3
TAGESGANGLINIEN DER EINSÄTZE DES GW-TR 8 IN 2008
GW-TR 8
personell besetzt
(nur Wochentage, nicht Sa, So)
ABB. A-5-4
TAGESGANGLINIEN DER EINSÄTZE DES GW-TR 8 IN 2012
GW-TR 8
personell besetzt
(nur Wochentage, nicht Sa, So)
Der Vergleich der einzelnen Wochentage wird in diesen beiden Darstellungen erheblich erleichtert, wenn die Summenlinie nicht gezeigt wird und dadurch die
Linien der Wochentage optisch aufgespalten werden können (Abb. A-5-5 und A-56).
Seite A-5 - 12
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Brandschutzbedarfsplan 2014
ABB. A-5-5
TAGESGANGLINIEN DER EINSÄTZE DES GW-TR 8 IN 2008
GW-TR 8
personell besetzt
(nur Wochentage, nicht Sa, So)
ABB. A-5-6
TAGESGANGLINIEN DER EINSÄTZE DES GW-TR 8 IN 2012
GW-TR 8
personell besetzt
(nur Wochentage, nicht Sa, So)
Hier zeigt sich deutlich, dass unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zufälligkeit der Einsatzverteilung keinerlei statistisch signifikante Abweichungen zwischen
den Ganglinien der einzelnen Wochentage existieren. Wichtig hinsichtlich des Einsatzaufkommens des GW-TR 8 sind demnach zwei Feststellungen:
1. Auch in der Nacht (16-8 Uhr) fällt für die Tierrettung eine Vielzahl von Einsätzen
an. Für diese Einsätze muss der Personalpool bemüht werden, andere Fahrzeuge sind dadurch dann ggf. nicht verfügbar.
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
2. Gleiches gilt für das Wochenende. Die fast identisch verlaufenden Ganglinien
für alle Tage der Woche zeigen, dass die Tierrettung am Wochenende keine
„Pause“ hat, sondern in gleichem Maße wie an jedem anderen Tag gefordert
ist.
Händische Auswertungen der FW 8 für den 1.10.2010 bis 30.9.2011 (ein voller
Jahreszeitraum) bestätigen dies: im benannten Zeitraum hatte der GW-TR 8 außerhalb der Tagesdienstzeiten, in denen er fest besetzt ist, 1336 Einsätze
abzuarbeiten, die ausschließlich von den Besatzungen der WLF erledigt wurden.
Einsatzkonzepte
Würde man daraus folgernd nun ausschließlich auf die Einsatzzahlen und Tagesganglinien abheben, so müssten mit dem vorhandenen Personal der GW-TR 8 und
das TLF 8 im 24h-Dienst und das WLF 8-1 im 8h-Dienst besetzt werden. Diese
Einschätzung vernachlässigt aber die Notwendigkeit, gegebene Einsatzkonzepte
bei der Besetzung der Fahrzeuge zu berücksichtigen.
• Das TLF ist integraler Bestandteil des Löschzugkonzepts der Feuerwehr Köln.
Hier können konzeptionell keine Ausnahmen gemacht werden, vor allem vor
dem Hintergrund der Sicherheit an der Einsatzstelle und der Notwendigkeit,
Leistungskriterien (Erfüllung von Schutzzielen) spätestens bei rechtlichen Überprüfungen nachweisen zu müssen.
• Das Fehlen eines TLF kann in Köln aufgrund des Stationierungskonzepts der
Feuer- und Rettungswachen und des Löschzugkonzepts nicht durch andere,
benachbarte Feuerwachen kompensiert werden, da jeweils im eigenen Wachbereich auskömmliche Fahrzeiten möglich sind, in fremden Wachbereichen in
der Regel aber nicht. Ein Organisationsverschulden muss ausgeschlossen werden (analog Kap. 6.9.2 – TLF 14).
• Die beiden Wechselladerfahrzeuge sind mit den beiden auf FW 8 stationierten
Abrollbehältern („Containern“) für die Dekontamination von Personen (Einsatzkräfte und Betroffene/Verletzte) bestückt. Damit sind sie integraler Bestandteil
von Einsatzkonzepten für Einsätze mit atomaren, biologischen oder chemischen Gefahrstoffen und müssen bei den entsprechenden Einsatzstichworten
unverzüglich verfügbar sein.
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
• Tatsächlich ist nur eines der beiden Fahrzeuge (nämlich das WLF 8-1 mit dem
AB-Dekon 8-1) konzeptionell in die Vielzahl der in Köln stattfindenden ABCEinsätze eingebunden. Das zweite Fahrzeug (WLF 8-2 mit dem AB-Dekon 8-2)
dient einerseits als Einsatzmittel für Paralleleinsätze und andererseits der Erfüllung von vom Land NRW vorgegebenen Einsatzkonzepten im Dekon-Bereich,
bei denen beide Fahrzeuge parallel eingesetzt werden müssen. Aus diesem
Grund sind zurzeit beide WLF fest besetzt. Diese beiden Fälle sind aber äußerst selten, so dass hier ggf. andere Lösungen als eine Festbesetzung beider
WLF möglich sind.
4
TRO 7
Das Tanklöschfahrzeug der Feuerwache 7 (TRO 7) weist in den oben angeführten
Auswertungen die mit Abstand schlechteste Verfügbarkeit von allen Tanklöschfahrzeugen auf, denn der Wachbereich 7 wurde bis zu 30 % von wachfremden
Tanklöschfahrzeugen bedient. Im Rahmen dieses Brandschutzbedarfsplans kann
hier nur festgestellt werden, dass die Ausfälle im Wesentlichen durch die in den
letzten Jahren erheblich gestiegene Zahl der Rettungsdiensteinsätze des M-Bus 7
bedingt sind, der durch die Besatzung des TRO 7 in Springer- bzw. Poolfunktion
besetzt wird. Dies führt letztlich zu einer noch schlechteren Verfügbarkeit des Tanklöschfahrzeugs als auf FW 8.
Lösungen hierfür können nicht Teil des Brandschutzbedarfsplans sein, sondern
müssen von Seiten des Rettungsdienstes kommen. An dieser Stelle ist aber als
bedeutend festzustellen, dass gerade für die Randwache FW 7, bei der ein fehlendes Fahrzeug im Einsatzfall nur von wenigen anderen Wachen ersetzt werden
kann (FW 8 und ggf. FW 2), hier ein entsprechendes Sicherheits- und Organisationsproblem auftritt. Mit der Indienstnahme eines speziellen Rettungswagens für
schwergewichtige Patienten auf FW 4 (RTW 4-5) im Jahr 2013 wurde hier ein erster Schritt getan. Wie sich dieses Fahrzeug auf die Verfügbarkeit des TRO 7 in der
Zukunft auswirkt, wird zu beobachten sein.
Seite A-5 - 15
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Sonderfälle TLF - Anhang A-5
Brandschutzbedarfsplan 2014
5
Handlungsbedarf
Aus dem bisherigen Ausführungen ergibt sich Handlungsbedarf hinsichtlich der
Einführung von Tanklöschfahrzeugen auf den Feuerwachen 8 (Ostheim) und 14
(Lövenich), um ein Organisationsverschulden auszuschließen, das die Gleichbehandlung des gesamten (urban besiedelten) Stadtgebiets und verbunden damit die
Einhaltung der gesetzten Schutzziele betrifft.
Im Ergebnis sind folgende Forderungen zu stellen:
FW 14 - Lövenich
• Auf FW 14 ist ein fest besetztes TLF 14 einzuführen (2 Funktionen im 24hDienst).
FW 8 - Ostheim
• Auf FW 8 ist ein fest besetztes TLF 8 einzuführen (2 Funktionen im 24h-Dienst).
Hierfür wird die Besatzung des WLF 8-2 eingesetzt, die Forderung ist damit kostenneutral umsetzbar.
• Die Besetzung des GW-TR 8 wird vom 8h-Dienst auf den 24h-Dienst erweitert.
• Das WLF 8-1 bleibt wie bisher im 24h-Dienst besetzt.
• Diese drei Fahrzeugbesatzungen bilden weiterhin einen Pool für die vier Fahrzeuge.
• Das WLF 8-2 ist zukünftig personell unbesetzt. Die extrem selten zu erwartenden Situationen, in denen beide WLF und AB-Dekon benötigt werden, müssen
aus dem Pool abgearbeitet werden.
• Für den Rettungsdienst ergibt sich ggf. die Möglichkeit, wie auf anderen Feuerund Rettungswachen einen Springer-RTW 8-3 zu besetzen. Eine Bewertung
dieser Option ist im Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung vorzunehmen.
FW 7 - Porz
• Die Auswirkungen der Inbetriebnahme des RTW 4-5 für schwergewichtige Patienten sind zu beobachten; Erwartungshaltung wäre hier eine deutlich
verbesserte Verfügbarkeit des TRO 7.
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Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Aus- und Fortbildungen bei der BF Köln - Anhang A-6
Brandschutzbedarfsplan 2014
Anhang A-6
Aus- und Fortbildungen bei der Berufsfeuerwehr Köln
Gesamtsummen 10028,49
1
FW 14 A-Einheiten
Ausbildung
5
5
3
Gerätewart Atom
Ausbildung
2,5
5
2
FW 14 A-Einheiten
Fortbildung
1
4
152 Strahlenschutzfortbildung
Fortbildung
im 24hDienst
Tage
Bezeichnung
Dauer der Aus-/Fortbildung in
Tagen
Ausbildung oder Fortbildung
Nr.
Tage
Tagesdienst
Stand: 26.01.2014
14330
47
Summe Sondereinheit Atomare Gefahren
14
47
4
ATF
Ausbildung
15
30
5
ATF
Fortbildung
10
95
95
125
95
Summe Sondereinheit ATF
FW 8 ABC-Einheiten
Ausbildung
7
FW 8 ABC-Einheiten
Fortbildung
8
Seminare IdF für ABC- Sondereinheiten
Fortbildung
3
6
9
Seminare AKNZ für ABC- Sondereinheiten
Fortbildung
4
32
Summe Sondereinheit BC - Gefahren
Seite A-6 - 1
3
24
6
274
62
274
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Aus- und Fortbildungen bei der BF Köln - Anhang A-6
Brandschutzbedarfsplan 2014
5,15
11 Wartung Ölabscheider
Ausbildung
1
16 Gerätetechnik = Gerätewart
Ausbildung
3
17 Gerätetechnik = Gerätewart
Fortbildung
1
40
32 Ausbildungsbeauftragter
Ausbildung
3
33
33 Ausbildungsbeauftragter
Fortbildung
1
40
34 DL-Maschinist
Ausbildung
6
123
35 DL-Maschinist
Fortbildung
2
112,4
36 DL- FaFü
Ausbildung
6
45
45 Atemschutzmaskenprüfer
Ausbildung
1
14
46 Atemschutzmaskenprüfer
Fortbildung
0,5
12,75
23 Fahrerunterweisung
Fortbildung
0,25
17,75
24 BIII-Lehrgang
Ausbildung
40
600
25 Brandschutzerziehung
Ausbildung
1
16
26 Brandschutzerziehung
Fortbildung
1
27
27 FASI
Ausbildung
1
2,25
29 ZF/WAF- Schulung incl. RS
Ausbildung
80
320
30 SpEx/PEP- Schulung
Ausbildung
1
12
31 SpEx/PEP- Schulung
Fortbildung
1
48
37 Fachausbilder DL
Ausbildung
5
26,65
38 Fachausbilder DL
Fortbildung
1
36
40 Zentrale Brandschutzfortbildung
Fortbildung
2
1822
41 Zentrale Brandschutzfortbildung GF/ZF
Fortbildung
2
42 Allgemeine Seminare IdF
Fortbildung
5
102,5
43 Allgemeine Seminare AKNZ
Fortbildung
5
82,5
44 Seminar Realbrandbekämpfung
Fortbildung
1
49 Personalführung (Fögeling)
Ausbildung
10
50 Personalführung (Fögeling)
Fortbildung
2
51 Führungskräfteseminare
Fortbildung
3
243
53 Besondere Schulung FW-B
Ausbildung
1
48
54 Fachübungsleiter Dienstsport
Ausbildung
3,5
49
Seite A-6 - 2
60
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Aus- und Fortbildungen bei der BF Köln - Anhang A-6
Brandschutzbedarfsplan 2014
55 Fachübungsleiter Dienstsport
Fortbildung
1,5
42,75
56 Fortbildung der Dozenten
Fortbildung
0,5
37,5
57 Schirrmeister
Ausbildung
5
61 PSU lt. separater Anlage
Ausbildung
15
30
62 PSU lt. separater Anlage
Fortbildung
8
96
127 FW- Fortbildung auf den Feuerwachen
Fortbildung
8,25
132 Anleiterübungen
Fortbildung
201
133 Einsatzübungen
Fortbildung
121
134 Objektbesichtigungen
Fortbildung
258
135 U- Bahnbegehungen
Fortbildung
64
136 KVB- Hebeübungen LZ
Fortbildung
97
144 Motorkettensägen Modul 5
Fortbildung
149 Ortskunde
Fortbildung
23
151 DL- Ma Vorbereitung
Fortbildung
91
153 Anfahrproben mit 32
Fortbildung
16
154 Anleiterproben für VB
Fortbildung
24
155 Einsatztaktische Übung
Fortbildung
45
1
7499
20
4164,2
Summe FW- Ausbildung Basis für alle
63 Basiskurs digitale Fotografie
Ausbildung
3
6
64 Basiskurs digitale Fotografie
Fortbildung
3
6
10 TRG- Schulungen
Fortbildung
0,25
12
12 Gabelstapler
Ausbildung
3
30
13 Gabelstapler
Fortbildung
1
14 Atemschutzgerätewart
Ausbildung
5
22,5
15 Atemschutzgerätewart
Fortbildung
1
19,5
18 Sachkundiger Anschlagmittel
Ausbildung
5
6
19 Hydraulik/Pneumatik
Ausbildung
6
12
20 Hydraulik/Pneumatik
Fortbildung
4
8
21 Sachkundiger E-Prüfung u. Rep.
Ausbildung
5
3,5
47 Wartung Schwimmwesten
Ausbildung
2
1
48 Wartung Schwimmwesten
Fortbildung
0,5
1
Seite A-6 - 3
8439
91
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Aus- und Fortbildungen bei der BF Köln - Anhang A-6
Brandschutzbedarfsplan 2014
58 RTB
Ausbildung
7
84
21
59 RTB
Fortbildung
2
24
60
65 LUF 60
Fortbildung
1
1
66 Messgeräte
Ausbildung
2
1
67 Messgeräte
Fortbildung
1
2
28 Ladungssicherung
Ausbildung
1
15
39 Stabslehrgänge intern für mD
Ausbildung
3
52,5
60 Boteneinweisung
Ausbildung
2
4
129 Atemschutzübung aus dem Dienst
Fortbildung
0,3
138 Übungsfahrten ELW 5
Fortbildung
24
140 Dombesichtigung LZ 1, 2, 3, 10
Fortbildung
14
146 WLF/AB/GW-L
Fortbildung
45
147 Ladungssicherung
Fortbildung
45
150 Aufbauübung ELW 5
Fortbildung
37
148 Radlader
Fortbildung
11
Summe FW- Ausbildung Basis
212
311
10
30
68 Höhenrettung
Ausbildung
69 Höhenrettung
Fortbildung
70 Gerätewart Höhenrettung
Ausbildung
5
10
71 Gerätewart Höhenrettung
Fortbildung
2
4
72 Ausbilder Höhenrettung
Ausbildung
10
20
73 Ausbilder Höhenrettung
Fortbildung
2
12
366
Summe Sondereinheit Höhenrettung
76
366
200
74 Leitstellenlehrgang
Ausbildung
25
52 Atemschutzübung vom freien Tag
Fortbildung
0,3
75 Laufende Aus- und Fortbildung DGL/TL
Fortbildung
1
34
76 Laufende Aus- und Fortbildung Disponenten
Fortbildung
1
43
77 ELW- FüAss von Feuerwachen
Fortbildung
0,5
78 ITS- Verleger
Fortbildung
1
141 Fortbildung LST Wachunterricht
Fortbildung
3
Seite A-6 - 4
560
12,5
24
878
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Aus- und Fortbildungen bei der BF Köln - Anhang A-6
Brandschutzbedarfsplan 2014
Summe Leitstelle
313,5
79 LB Patent
Ausbildung
22
44
80 LB Radar
Ausbildung
6
12
81 LB Radar
Fortbildung
2
9,34
82 LB Streckenfahrt
Fortbildung
2
28
83 LB UKW Sprechfunk
Ausbildung
5
10
84 Schiffsbrandbekämpfung FW 10
Fortbildung
2,5
30
85 Schiffsbrandbekämpfung alle FW
Fortbildung
1,5
131 Übungsfahrten mit Löschboot
Fortbildung
512
Summe Sondereinheit Mole
133,34
86 Lehrrettungsassistent
Ausbildung
15
240
87 Lehrrettungsassistent
Fortbildung
0,5
55
145 Besondere Schulung RD-Ba
Fortbildung
2
96
90 Rettungsdienst-Fortbildung
Fortbildung
4
3360
91 Erste Hilfe Fortbildung
Fortbildung
0,5
35,5
Fortbildung
1
100 Fortbildung ZF/WAF MANV
Fortbildung
0,5
128 RD- Fortbildung auf den Feuerwachen
Fortbildung
2,75
Fortbildung
0,37
92
95
Fahrsicherheitstraining für RettSan / RettAss
(Nachholbedarf)
Besondere Schulung RD allgemein FW1 und
LST
Summe RD- Ausbildung Basis alle
512
40,5
2310
22,20
3849,20
22 Busfahrer
Ausbildung
20
60
88 Desinfektor FW 5
Ausbildung
20
40
89 Desinfektor FW 5
Fortbildung
3
21
93 Besondere Schulung RD NEF 1
Fortbildung
0,5
12,5
94 Besondere Schulung RD NEF 5
Fortbildung
0,5
15
96 Notarzt-Assistent
Ausbildung
11
99
97 Notarzt-Assistent (METI)
Fortbildung
1
52,5
Seite A-6 - 5
878
2310
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Aus- und Fortbildungen bei der BF Köln - Anhang A-6
Brandschutzbedarfsplan 2014
98 MANV-Gruppen
Ausbildung
3
99 MANV-Gruppen
Fortbildung
1
Summe RD- Ausbildung Basis
20
136
320
136
101 IMA / HCM
Ausbildung
15
30
102 IMA / HCM
Fortbildung
10
60
103 HEMS-Crew
Ausbildung
25
104 HEMS-Crew
Fortbildung
9
142 Kümmerer HEMS
Fortbildung
3
3
105 Luftbeobachter an RTH- Station
Ausbildung
1
6
143 Fortbildung IMA/ITA
Fortbildung
0,25
106 Einweisung Intensivmedizin ITA
Ausbildung
3
107 Intensivmedizin ITA
Fortbildung
3,5
Summe Spezialrettungsdienst
11,5
110,5
108 Kranmaschinist
Ausbildung
10
80
109 Kranmaschinist
Fortbildung
5
40
110 Fachausbilder Kran
Ausbildung
5
2
111 Rüstzugführer
Fortbildung
1
30
112 Rüstzugführer
Ausbildung
113 Rüstwagenmaschinist
Ausbildung
5
40
114 Rüstwagenmaschinist
Fortbildung
115 Fortbildung RZ- Führer
Fortbildung
3
12
137 KVB- Hebeübungen RZ 2 und RZ 5
Fortbildung
18
139 Rüstzugübungsdienst FW 2 und FW 5
Fortbildung
329
Summe Sondereinheit Rüstzüge
204
116 Tierrettung
Ausbildung
2
8
117 Tierrettung
Fortbildung
1
38
Summe Sondereinheit Tierrettung
46
118 Taucher
Ausbildung
Seite A-6 - 6
51
204
347
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Aus- und Fortbildungen bei der BF Köln - Anhang A-6
Brandschutzbedarfsplan 2014
119 Tauchtruppführer
Fortbildung
2
24
120 Lehrtaucher
Ausbildung
52
52
121 Lehrtaucher
Fortbildung
2
16
122 Fliegende Taucher
Ausbildung
8
0
123 Fliegende Taucher
Fortbildung
2
0
124 Tauchgerätetechnik
Ausbildung
3
0,75
125 Tauchgerätetechnik
Fortbildung
1,5
130 Übungstauchen
Fortbildung
Summe Sondereinheit Wasserrettung
126 belegt durch B4 aus 1996
Seite A-6 - 7
3
366
299,75
366
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Stellenplanauswirkungen – Anhang A-7
Brandschutzbedarfsplan 2014
Anhang A-7
Stellenplanmäßige Auswirkungen des BBP 2014
Seite A7 - 1
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Personalausfallrechnung – Anhang A-8
Brandschutzbedarfsplan 2014
Anhang A-8
Hinweise zur Tabelle 8-1 – Personalausfallrechnung
Die ermittelten IST-Werte der Tabelle 8-1 sind, soweit keine anderen Hinweise zu
den Einzelwerten angegeben sind, mit Hilfe der bei der Berufsfeuerwehr Köln eingesetzten
Dienstplanverwaltungssoftware
SP-Expert
der
Firma
Interflex
ausgewertet worden. Abgefragt wurden alle Mitarbeiter im Einsatzdienst der Feuerund Rettungswachen, sowie der Leitstelle. Es wurden jeweils die Einzelwerte der
Jahre 2011, 2012 und 2013 für jeden Mitarbeiter ermittelt und tabellarisch zusammengefasst. Mitarbeiter, die wegen (Neueinstellung, Versetzung, Pensionierung
etc.) nur anteilig im Jahr zur Verfügung standen, wurden anteilig (gerundet auf
ganze Monate) gewertet. Bei den angegebenen IST-Werten handelt es sich um
Werktage pro Mitarbeiter.
Tabelle Abschnitt 3 Ausfälle
M1
Erholungsurlaub
Der IST-Wert ist das arithmetische Mittel der ausgewerteten Jahre 2011, 2012 und
2013. Gewertet wurden alle genommenen Erholungstage. Folgende Einzelwerte
liegen der Berechnung zu Grunde:
Jahr
2011
Urlaubstage
genommene
23940
Mitarbeiter
gewertet
844,67
Urlaubtage
pro Mitarbeiter
28,3425
2012
25010
893,50
27.9884
2013
27396
907,92
30,1740
Mittelwert:
M2
28,835
Sonderurlaub
Der IST-Wert ist das arithmetische Mittel der ausgewerteten Jahre 2011, 2012 und
2013. Berücksichtigt sind alle Sonderurlaubstage gemäß Freistellungs- und Urlaubsverordnung
NRW,
inkl.
Beurlaubungen
Seite A-8 - 1
und
Urlaub
ohne
Bezüge,
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Personalausfallrechnung – Anhang A-8
Brandschutzbedarfsplan 2014
Freistellungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr nach §12 FSHG NRW,
sowie Abwesenheit wegen Elternzeit.
Jahr
2011
Sonderurlaub
Freistellungen,
Elternzeit (Tage)
1323
Mitarbeiter
gewertet
Sonderurlaubstage pro Mitarbeiter
844,67
1,5663
2012
1257
893,50
1,4067
2013
1295
907,92
1,4263
Mittelwert:
M3
1,4664
Krankheit
Bei dem dargestellten IST-Wert handelt es sich um einen arithmetischen Mittelwert
der Jahre 2011, 2012 und 2013. Ausgewertet wurden alle Fehltage im Einsatzdienst
durch
Krankheit,
Dienstunfall
und
vorübergehende
Einsatzdienstuntauglichkeit. Hierin sind auch Arbeitsversuche und Wiedereingliederungsmaßnahmen enthalten, in denen das Personal keine Einsatzdienstfunktion
übernehmen kann. Dieser Wert konnte erst ab dem Jahr 2013, mit insgesamt 1096
Tagen ermittelt werden. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung des mittlere Ist-Wertes
von 1,203. Zusätzlich zu den ermittelten Krankheitstagen wurden in dem o.g. Zeitraum
durchschnittlich
4340
Stunden
ermittelt,
die
durch
anteilige
Krankheitsausfälle entstanden sind (Erkrankung im Dienst). Von den 4340 ermittelten Krankheitsstunden sind nach empirischen Ermittlungen 3700 Stunden in der
bemessungsrelevanten Sollarbeitszeit entstanden. Hieraus ergibt sich zusätzlich
eine Erhöhung des mittleren IST-Wertes von 0,42 Kranktage pro Mitarbeiter. Folgende Einzelwerte liegen der Ist-Wert Berechnung zu Grunde:
Jahr
Mitarbeiter
gewertet
2011
Kranktage,
Dienstunfall,
(Tage)
15843
Kranktage
pro Mitarbeiter
844,67
18,7564
2012
16595
893,50
18,5730
2013
16222
907,92
17,8672
Mittelwert:
zzgl. Mittelwert Krank von Wache:
zzgl. Mittelwert Ersatz für Wiedereingliederung:
Gesamt:
Seite A-8 - 2
18,3989
0,42
1,203
20,0219
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Personalausfallrechnung – Anhang A-8
Brandschutzbedarfsplan 2014
M4
Kur
Der IST-Wert ist das arithmetische Mittel der ausgewerteten Jahre 2011, 2012 und
2013.
Jahr
Kurtage
2011
578
Mitarbeiter
gewertet
844,67
2012
616
893,50
0,6894
2013
415
907,92
0,4571
Mittelwert:
M5
Kurtage pro
Mitarbeiter
0,6843
0,6103
Wochenfeiertage
Bei dem hier angegebenen Wert handelt es sich um einen 10 Jahres – Durchschnittswert. Berücksichtigt wurden alle Werkfeiertage in NRW sowie Heiligabend
und Sylvester, die bei der Stadtverwaltung dienstfrei sind.
M6
Ausbildung
Es wurden die Wachvorsteher und die Abteilungen der Branddirektion aufgefordert, alle ihrer Meinung nach notwendigen Aus- und Fortbildungen möglichst mit
gesetzlicher Begründung aufzulisten und anzugeben, wie viele Tage außerhalb
des Schichtdienstes hierfür künftig im jährlichen Mittel benötigt werden. Diese Angaben wurden auf Plausibilität geprüft und für alle Feuerwachen harmonisiert.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass nach derzeitigem Stand jährlich rund 10.000 Arbeitstage für Ausbildung im Tagesdienst benötigt werden, dies entspricht pro
Mitarbeiter 11 Arbeitstage/Jahr. Nähere Details ergeben sich aus der umfassenden
Untersuchung von 371.
M7
Tagesdienst
Bei dem hier angegebenen IST-Wert handelt es sich um einen empirisch ermittelten Wert. Darin enthalten ist z.B. die Beteiligung an der Personalversammlung,
arbeitsmedizinische Untersuchungen, Mitwirkung in Arbeitskreisen, Personalratstätigkeit, u.a.
M8
Einsatzzeiten über Schichtende hinaus
Die verlängerten Einsatzzeiten über Schichtende können derzeit aus technischen
Gründen nicht automatisiert abgefragt werden. Eine Abfrage und Auszählung auf
Seite A-8 - 3
Stadt Köln – der Oberbürgermeister
Personalausfallrechnung – Anhang A-8
Brandschutzbedarfsplan 2014
den Feuer- und Rettungswachen ergab für das Jahr 2012 insgesamt 2003,27 Std.
Stunden zusätzlich gebuchte Arbeitszeit.
Berechnung:
2003,27 Std.
911 MA x 9,6 Std./Tag
=
0,229 Tage pro Mitarbeiter
M9
Verfügerbereitschaftsdienst
Der hier angegebene IST-Wert errechnet sich aus der Bedarfsermittlung. Die
Funktion des Verfügers wird von den 11 Feuerwachen, sowie der Leitstelle, an 365
Tagen (je 24 Std.) zur Kompensation von unerwarteten Ausfällen im Einsatzdienst
vorgehalten. Die Rufbereitschaft wird mit 1/8 der Bereitschaftszeit gewertet. Er ergibt sich somit:
Vorhaltung an 365 Tagen x 12 Verfüger x 3 Std.
911 Mitarbeiter x 9,6 Std.
1,502 Tage pro Mitarbeiter
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalbemessung – Anhang A-9
Brandschutzbedarfsplan 2014
Anhang A-9
Grundlagen der Personalbemessung für eine Berufsfeuerwehr
Prinzipiell erfolgt die Personalbemessung nach dem folgenden Modellschema. In
der Realität sind zusätzlich eine Fülle von Differenzierungen zu beachten.
1
Ermittlung der Anzahl der Feuerwachen (Z)
Der Schutzbereich einer Feuerwache ergibt sich aus der Fläche, die von dort aus
mit einem Löschzug innerhalb von 7 Minuten Fahrzeit erreicht wird. Aus der Größe
und Geometrie des Stadtgebietes ergibt sich die Anzahl der erforderlichen Standorte.
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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Personalbemessung – Anhang A-9
Brandschutzbedarfsplan 2014
2
Ermittlung der Anzahl der benötigten Funktionen für den „Kritischen
Wohnungsbrand“ (F1)
Pro Feuerwache sind 10 Funktionen erforderlich wenn sichergestellt ist, dass die
Unterstützung durch weitere 6 Einsatzkräfte innerhalb von 12 Minuten Fahrzeit eintrifft. Außerdem sind ggf. Zuschläge (FZ) für gleichzeitige Einsätze zu berücksichtigen.
F1 = Z x 10 + FZ
3
Ermittlung der Anzahl weiterer benötigter Funktionen (F2)
Hier sind beispielsweise zu berücksichtigen:
4
-
Leitstelle
-
Einsatzführungsdienste
-
Sondereinheiten
-
Rettungsdienstbedarfsplan
Ermittlung des Personalausfallfaktors (A)
Hier ist zu ermitteln, wie viele Einsatzkräfte benötigt werden, um eine Funktion über
einen bestimmten Zeitraum (z.B. das ganze Jahr über rund um die Uhr oder 60 h
pro Woche) zu besetzen.
5
Ermittlung der Anzahl der benötigten Einsatzkräfte (E)
E = (Z x F1 + F2) x A
6
Ermittlung der Anzahl der im rückwärtigen Dienst
erforderlichen Mitarbeiter (B)
7
Ermittlung des insgesamt erforderlichen Personals (G)
G=E+B
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