Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
22.12.16, 05:38
Aktualisiert
24.01.18, 04:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
2004/2016
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-1
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gemeinsames Frühstück aller Kinder in Kölner
Kindertagesstätten (Az.: 02-1600-33/16)
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Gremium
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Datum
21.06.2016
Beschluss:
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für ihre Eingabe. Der Ausschuss sieht jedoch keinen Bedarf, die derzeitige Regelung für die Einnahme des Frühstücks in den
Kölner Kindertagesstätten zu ändern.
Alternative:
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für ihre Eingabe und bittet die
Verwaltung, die Regelung für die Einnahme des Frühstücks in den Kölner Kindertagesstätten im Sinne der Elternschaft zu ändern.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
Eltern der städt. Kindertagesstätte Weyertal 113 beantragen die Einführung eines gemeinsamen
Frühstücks für alle Kinder in den Kölner Kindertagesstätten (vgl. Anlage 1).
In der 5-gruppigen Kindertagesstätte Weyertal werden insgesamt 90 Kindern betreut. Entgegen der
ursprünglichen Regelung, grundsätzlich sollen die Eltern den Kindern ein Frühstück mit in den Kindergarten geben – siehe hierzu das Grundsatzschreiben zur Regelung des Frühstückes in städt. Tageseinrichtungen für Kinder vom 29.10.2007 – (vgl. Anlage 2), wurde über einen längeren Zeitraum
den Kindern ein umfangreiches Frühstücksbüffet in der Kindertagesstätte angeboten.
Aufgrund der Preiserhöhungen der Lebensmittel führte dies längerfristig zu regelmäßigen Überschreitungen des zur Verfügung stehenden Budgets der Kindertagesstätte für die Verpflegung der Kinder.
Gleichzeitig war die Beschaffung sowie die Zu- und Nachbereitung des Frühstücksangebotes mit einem täglichen erheblichen Zeitaufwand der Mitarbeiter/innen verbunden. Für die Umsetzung des Bildungsauftrages blieb nicht ausreichend Zeit zur Verfügung.
Dies wurde zum Anlass genommen, mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Frühstückssituation
zu besprechen bzw. zu überprüfen. Ziel war es, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der
Kindertagesstätte wieder auf ihre originären Aufgaben wie z.B. Sprachförderung konzentrieren. Bei
dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass das Personal viel Zeit für den Themenbereich der Ernährung, besonderes bei der Gestaltung des Frühstückes investieren, indem sie Lebensmittel dekorativ
für die Kinder bereitstellen und oftmals eine Mitarbeiter/in in der Gruppe mit der Durchführung des
Frühstücks bis ca. 10.00 Uhr beschäftigt war.
Ferner mussten die Mitarbeiter/innen zur Sicherung der Frische und Haltbarkeit der Lebensmittel, das
Haltbarkeitsdatum - der von den Eltern beschafften Lebensmittel - überprüfen und für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung sorgen.
Außer der Zeitabfrage gab es noch weitere Gründe für die Notwendigkeit, wieder zur ursprünglichen
Regelung der Frühstückssituation zukommen.
Neben den gesetzlichen Elternbeiträgen können von den Eltern keine weiteren Beträge erhoben werden, unabhängig von der Frage, von wem diese eingesammelt werden. Hierzu gab es Beschwerden
von Eltern, die für zusätzliche Zahlungen nicht bereit waren.
Weiterhin stellt es einen erheblichen zeitlichen Aufwand dar, Eltern an das Beschaffen von Lebensmittel zu erinnern, die Eltern aus Spendengeldern finanzieren.
Zur Verbesserung der beschriebenen Situation und insbesondere zur optimaleren Nutzung zeitlicher
Ressourcen der Mitarbeiter/innen, wurde entschieden, dass die Kinder ihr Frühstück – wie in allen
anderen städt. Kindertagesstätten auch – entsprechen der ursprünglichen Regelung selbst von zu
Hause mitbringen.
Die Mitarbeiter/innen stellen die entsprechenden Getränke (Milch, Tee, Kakao, Fruchtsäfte) zur Verfügung. Kinder, die auch mal ohne Frühstück in den Kindergarten kommen, erhalten von den Mitarbeiter/innen ein kleines Frühstücksangebot. Es wird Brot, Wurst, Käse, Quark, Obst, Rohkost u.v.a
mehr zur Verfügung gestellt, sodass jedes Kind in einer städtischen Kindertagesstätte genug zu essen erhält.
Die Gestaltung des Frühstücks bleibt den einzelnen Gruppen überlassen. Insofern ist es weiterhin
möglich sowohl individuelle Zeiten als auch ein gemeinsames Frühstück in der Gruppe anzubieten.
Darüber hinaus gibt es für die Kinder ausreichende Möglichkeiten, gemeinsame Esskultur zu erleben.
Hier bieten sich das Mittagessen, aber auch die jährlichen 20-25 Geburtstage an.
Nach Einführung der ursprünglichen Regelung, dass die Eltern den Kindern ein Frühstück mit in den
Kindergarten geben, konnte festgestellt werden, dass die Mitarbeiter/innen mehr Zeitressourcen für
die Bildungsarbeit zur Verfügung haben. Die Planung des Tagesablaufes kann nun so gestaltet werden, dass das Thema Ernährung nicht überproportional besetzt wird und mehr Zeit für andere, eben-
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so relevante Themen zur Verfügung steht.
Von den Mitarbeiter/innen konnte jetzt beobachtet werden, dass die veränderte
Frühstückssituation von den Kindern gut angenommen wurde
Die Kinder erhalten von ihren Eltern ein gesundes Frühstück, das abwechslungs - und vitaminreich ist
und somit auch ihre körperliche und geistige Gesundheit fördert.
Ihr mitgebrachtes Frühstück können die Kinder selbstverständlich, wie geschildert – auch gemeinschaftlich zu sich nehmen.