Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Bezirksvertretung.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
02.06.17, 04:27
Aktualisiert
24.01.18, 05:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
1580/2017
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
VI/15/152
152/1
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler
Hier: Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds
Lindweiler
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Gremium
Datum
Veedelsbeirat Lindweiler
14.06.2017
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
06.07.2017
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Änderung der Ziffer 11 der Richtlinie zur Gewährung
von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Lindweiler.
Alternative:
Die Bezirksvertretung Chorweiler lehnt die Änderung der Ziffer 11 der Richtlinie zur Gewährung von
Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Lindweiler ab.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
Mit Wirkung vom 01.09.2016 wurde die Kölner Vergabeordnung (KVO) geändert. Unter anderem
wurden die Wertgrenzen zur Angebotsbeiziehung bei Lieferungen und Leistungen angehoben.
Die Regelungen der KVO sind nach Ziffer 11 der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus
dem Verfügungsfonds Lindweiler auch von den Antragstellern zu beachten. Die maximale Zuwendungshöhe pro Projektantrag liegt bei 2.499,00 €. Daher sind die nachfolgenden Änderungen der
KVO auch in der o.g. Richtlinie zu berücksichtigen:
Unter 500 Euro (netto) sind keine Vergleichsangebote erforderlich (alt: 250 Euro).
Unter 2.500 Euro (netto) sind mindestens 3 Bieter mündlich zur Angebotsabgabe aufzufordern
(alt: 1.250 Euro).
Die neue Fassung der Ziffer 11 der o.g. Richtlinie ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Anlage