Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss.pdf
Größe
180 kB
Erstellt
07.11.17, 03:27
Aktualisiert
24.01.18, 05:17

öffnen download melden Dateigröße: 180 kB

Inhalt der Datei

Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 06.11.2017 3331/2017 Dezernat, Dienststelle V/V Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 Beantwortung der mündlichen Anfrage zu TOP 8.2 aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 07.09.2017 Aktuelle mündliche Anfrage von Frau Heuser zur integrativen Betreuung im U-25 Bereich des Jobcenter Köln Wortlaut der Anfrage: RM Frau Heuser teilt mit, dass sie gehört habe, dass die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg in Erwägung zieht, den gesamten U25-Bereich zu übernehmen und damit die integrative Beratung und Betreuung junger Menschen im SGB II-Bezug aus den Jobcentern bundesweit herauszulösen. Sie bittet um eine Einschätzung der Sozialverwaltung zu diesem Thema. Antwort Verwaltung: Ausgangslage Ende des Jahres 2016 schlug Herr Peter Clever (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) als stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit vor, die integrative Betreuung aller Jugendlichen im Alter von 15-25 Jahren in die Betreuung der Bundesagentur für Arbeit zu überführen. Angeführte Argumente für diesen Vorstoß war die Annahme, dass die Jugendlichen in der jetzigen Herangehensweise durch verschiedene Ansprechpartner nicht qualitativ ausreichend betreut würden. Fiskalisch ist geplant, die Beratungskosten mit der Überführung dieser Gruppe in den Rechtskreis SGB III aus der Arbeitslosenversicherung für einen Zeitraum von 5 Jahren zu übernehmen. Derzeit handelt es sich innerhalb des SGB II um steuerliche Transferleistungen. Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Situation wie folgt dar:  Bereits heute besteht auf freiwilliger Basis die Möglichkeit für jeden Jugendlichen das Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in Köln in Anspruch zu nehmen o Die Ausbildungsvermittlung für SGB II Kunden/innen erfolgt auch heute in Köln durch die Berufsberatung der Arbeitsagentur. Das Jobcenter Köln kauft diese Dienstleistung bei der Agentur ein. 2 o Agentur und Jobcenter kaufen auch heute gemeinsam Angebote / Maßnahmen, wie z.B. die assistierte Ausbildung, berufsvorbereitende Maßnahmen etc. ein und stimmen sich inhaltlich hierzu ab. o Gemeinsame Veranstaltungen wie Elternabende, Jobbörsen etc. werden durchgeführt. o Eine kooperative Jugendberufsagentur mit SGB II, SGB III und Stadt Köln wird entwickelt und aufgebaut. Aktuell erfolgt die Übernahme der Betreuung Jugendlicher in den SGB III-Bereich (Berufsberatung) nur dann, wenn die Ausbildungsreife des Jugendlichen vorliegt oder zu erwarten ist, dass diese in einem angemessenen Zeitraum erreichbar sein wird. Die Definition der Ausbildungsreife bildet einen Mindeststandard / Rahmen, um die Ausbildungseignung junger Menschen abbilden zu können. Sie bietet somit eine Grundlage zur Einschätzung von entsprechenden Fördermöglichkeiten. Im Fokus liegen:  Merkmale allgemeiner Bildungs- und Arbeitsfähigkeit sowie schulische Basiskenntnisse,  Grundlegende kognitive, soziale und persönliche Dispositionen, psychische und physische Belastbarkeit. Bezogen auf diese Kriterien gelten etwa 70 % der jungen Menschen im SGB II-Bezug als noch nicht ausbildungsreif. Gerade die Kompetenzen im Bereich des Arbeitsverhaltens und der persönlichen Disposition sind oftmals noch nicht ausgeprägt. Hierzu bietet das Jobcenter Köln ein breites und durch Erfahrung aufgebautes Portfolio an Angeboten, eine speziell darauf ausgerichtete Beratungskompetenz und dezentrale organisatorische Aufstellungen (Hotspot Chorweiler, be-fit-4-job, uvm.) an. Präventive Angebote: o Schülerteams nehmen die Jugendlichen SGB II Bezieher/innen bereits im Übergang zur Schule und Beruf auf und aktivieren diese frühzeitig, damit die Jugendlichen auf die Berufsberatung gut vorbereitet sind. o Aktivierendes Streetwork zur Vorbeugung eines SGB II-Bezugs. Mit dem §16h SGB II hat die Gesetzgebung eine Möglichkeit hierzu geschaffen. Allgemeine Angebote für alle: o Sozialräumliche Angebote (Ansprache der Jugendlichen in ihrem Lebensumfeld) Hotspot Chorweiler, Klosterwald, Beratungsangebote in Jugendzentren und Jugendbüros, o Tagesstrukturierende Angebote (z.B.: Module), o Gruppenspezifische Angebote (für Alleinerziehende, Geflüchtete, psych. Erkrankte, DIMA, Fallmanagement), o alle berufsvorbereitenden Angebote (Assistierte Ausbildung, Einstiegsqualifizierung etc.), o Niedrigschwellige Angebote und Kooperationen (z.B. Don Bosco Club) u.v.m Hierbei arbeitet das Jobcenter:        ganzheitlich (im Kontext der Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern), sozialräumlich, gemeinsam mit den kommunalen Partnern und Trägern, gemeinsam mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Köln, für alle jungen Menschen 15-25 Jahre im SGB II Bezug, ohne ein sogn. „Creaming“ vorzunehmen, individuell und einzelfallbezogen. 3 Ein Blick auf die Zahlen: Arbeitslose Jugendliche (August 2017) SGB II (Köln) Aktueller Monat Veränderung zum Vorjahr Insgesamt ohne abgeschl. Berufsausbildung ohne Hauptschulabschl. 2080 -154 / -6,9 % 1606 -295 / -15,5 % 642 -18 / -2,7 % SGB II (NRW) Insgesamt ohne abgeschl. Berufsausbildung ohne Hauptschulabschl. 45439 -1994 / -4,2 35938 -2579/ -6,7 % 14226 1192/ / + 9,1% Resümee: Die Übergabe der kompletten integrativen Betreuung der jungen Menschen aus dem SGB II in den Rechtskreis SGB III würde eine zusätzliche Schnittstelle im Begleitprozess der Jugendlichen öffnen. Jugendliche, die nicht den Anforderungen der „Ausbildungs-reife“ entsprächen, blieben zurück.     Das bisher aufgebaute Know-how und die Vernetzung der Strukturen, insbesondere im Bereich der kommunalen Eingliederungsleistungen wären dann verloren. Es ist nicht zu erwarten, dass die Problematik der fehlenden Motivation, Mobilität, der Termintreue und Erreichbarkeit der Jugendlichen durch diese Umstrukturierungen erhöht werden kann. Die Sozialraumorientierung des Jobcenter Köln und seiner diesbezüglichen Angebote für Jugendliche gingen verloren. Neue bereits implementierte Beratungsstrukturen gingen ebenfalls verloren. Die passgenaue Vermittlung von freien Ausbildungsplätzen mit noch unversorgten Bewerbern und Bewerberinnen (Matching) sowie die Anzahl der Jugendlichen ohne Schul- bzw. Berufsabschluss lassen sich nicht durch eine Umstrukturierung in einer anderen Rechtskreis steigern. Die Vermittlung in Ausbildung (insbesondere in den Mangelberufen Gastronomie und Lebensmittelhandwerk) muss mit einer Erhöhung der Attraktivität dieser Berufsbilder einhergehen. Das Entscheidungsverhalten von Jugendlichen beim Übergang von Schule in den Beruf zeigt, dass viele Schüler/innen im Verlauf des Abgangsjahres aufgrund der vorhergehenden Erfahrungen der Chancenlosigkeit auf dem Ausbildungsmarkt, den Wunsch, eine Berufsausbildung zu beginnen, zurückstellen und sich zunehmend an den Gelegenheitsstrukturen des Ausbildungsmarktes orientieren; sie weichen häufig auf eine weiterführende Schule aus. Diesem Trend kann nur durch eine gemeinsame Anstrengung von Industrie und Handwerk, Politik, Kommune, Agentur für Arbeit und Jobcenter entgegengewirkt werden. Die Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde u.a. von der maßgeblichen Idee getragen, dass die Verantwortlichen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Bund und Kommune, Agenturen für Arbeit und Sozialämter vernetzt für die Menschen arbeiten sollen. Das hat in den sog. gemeinsamen Einrichtungen, in den Jobcentern zu geschehen, die sich zu diesem Zweck gebildet haben. In Köln hat man 4 bereits vor 2005 dieser notwendigen Idee mit dem „Kölner Modell“ Rechnung getragen und es im SGB II fortgesetzt. Die Rückübertragung einer großen und wichtigen Personengruppe an einen Träger (in diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit) würde diesem Grundgedanken entgegenstehen. Gez. Rau