Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
29.09.17, 18:06
Aktualisiert
29.09.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall
vom 07.09.2017
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 4.
Integriertes Handlungskonzept Kall
hier: Sanierungs- und Stadtumbaugebiet Kall
a) Information und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus
der
Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen bzw. der
Öffentlichkeit
b) Beschluss über die Sanierungssatzung
c) Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes
Vorlagen-Nr.: 198/2017
Beratungsverlauf:
Die Verwaltung berichtet kurz über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens und erläutert die
Kernpunkte der inhaltlichen Regelungen der Sanierungssatzung sowie die einzelnen
Abstufungsmöglichkeiten im Rahmen des vereinfachten Sanierungsverfahrens.
SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn unterstützt den Verwaltungsvorschlag. Die SPD-Fraktion
werde der Vorlage zustimmen. Insbesondere die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen
NRW zum fließenden Verkehr in der Bahnhofstraße als Teilstück der L 105 werde für die
weitere Umsetzung zu berücksichtigen und in der nachfolgenden Projektabwicklung mit dem
Landesbetrieb abzustimmen bzw. zu klären sein.
Ratsherr Klinkhammer (FDP-Fraktion) schließt sich diesen Ausführungen an.
Allgemeiner Vertreter Heller teilt in diesem Zusammenhang mit, dass am 14.09.2017 das
Einplanungsgespräch zur Förderung des kommunalen Straßenbaus terminiert sei.
Darüber hinaus werde nochmals darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung der Förderkulisse
Voraussetzung für die städtebauliche Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms
sei. Im Anschluss an die finale Beschlussfassung im Rat werde die Verwaltung die
entsprechenden Unterlagen zur Komplettierung des Förderantrages an die Bezirksregierung
Köln weiterleiten, so dass auch in Kürze der Förderbescheid erwartet werden könne.
Beschluss:
a) Die im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger eingegangenen
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den
Beschlussvorschlägen zu folgen.
Die diesbezüglich erstellte Liste ist Bestandteil des Beschlusses.
b) Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB wird die beigefügte Satzung der Gemeinde Kall
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ‚Ortskern Kall‘
(Sanierungssatzung) einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes beschlossen.
Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften wird gem. § 142
Abs. 4 BauGB ausgeschlossen (vereinfachtes Sanierungsverfahren).
Die Frist zur Durchführung der Sanierung wird gem. § 142 Abs. 3 BauGB auf 10 Jahre
festgelegt und endet somit am 31.12.2026.
c) Gemäß dem Vorschlag des gebilligten Integrierten Handlungskonzeptes Kall wird das im
beigefügten Lageplan festgelegte Stadtumbaugebiet Kall nach § 171b Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 07.09.2017
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