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Beschlusstext (Integriertes Handlungskonzept Kall hier: Sanierungs- und Stadtumbaugebiet Kall a) Information und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen bzw. der Öffentlichkeit b) Beschluss über die Sanierungssatzung c) Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes )

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
29.09.17, 18:06
Aktualisiert
29.09.17, 18:06
Beschlusstext (Integriertes Handlungskonzept Kall
hier: Sanierungs- und Stadtumbaugebiet Kall
       a) Information und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der 
           Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen bzw. der 
           Öffentlichkeit
       b) Beschluss über die Sanierungssatzung 
       c) Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes ) Beschlusstext (Integriertes Handlungskonzept Kall
hier: Sanierungs- und Stadtumbaugebiet Kall
       a) Information und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der 
           Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen bzw. der 
           Öffentlichkeit
       b) Beschluss über die Sanierungssatzung 
       c) Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes )

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall vom 07.09.2017 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 4. Integriertes Handlungskonzept Kall hier: Sanierungs- und Stadtumbaugebiet Kall a) Information und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen bzw. der Öffentlichkeit b) Beschluss über die Sanierungssatzung c) Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes Vorlagen-Nr.: 198/2017 Beratungsverlauf: Die Verwaltung berichtet kurz über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens und erläutert die Kernpunkte der inhaltlichen Regelungen der Sanierungssatzung sowie die einzelnen Abstufungsmöglichkeiten im Rahmen des vereinfachten Sanierungsverfahrens. SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn unterstützt den Verwaltungsvorschlag. Die SPD-Fraktion werde der Vorlage zustimmen. Insbesondere die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW zum fließenden Verkehr in der Bahnhofstraße als Teilstück der L 105 werde für die weitere Umsetzung zu berücksichtigen und in der nachfolgenden Projektabwicklung mit dem Landesbetrieb abzustimmen bzw. zu klären sein. Ratsherr Klinkhammer (FDP-Fraktion) schließt sich diesen Ausführungen an. Allgemeiner Vertreter Heller teilt in diesem Zusammenhang mit, dass am 14.09.2017 das Einplanungsgespräch zur Förderung des kommunalen Straßenbaus terminiert sei. Darüber hinaus werde nochmals darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung der Förderkulisse Voraussetzung für die städtebauliche Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms sei. Im Anschluss an die finale Beschlussfassung im Rat werde die Verwaltung die entsprechenden Unterlagen zur Komplettierung des Förderantrages an die Bezirksregierung Köln weiterleiten, so dass auch in Kürze der Förderbescheid erwartet werden könne. Beschluss: a) Die im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu folgen. Die diesbezüglich erstellte Liste ist Bestandteil des Beschlusses. b) Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB wird die beigefügte Satzung der Gemeinde Kall über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ‚Ortskern Kall‘ (Sanierungssatzung) einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes beschlossen. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften wird gem. § 142 Abs. 4 BauGB ausgeschlossen (vereinfachtes Sanierungsverfahren). Die Frist zur Durchführung der Sanierung wird gem. § 142 Abs. 3 BauGB auf 10 Jahre festgelegt und endet somit am 31.12.2026. c) Gemäß dem Vorschlag des gebilligten Integrierten Handlungskonzeptes Kall wird das im beigefügten Lageplan festgelegte Stadtumbaugebiet Kall nach § 171b Abs. 1 BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 07.09.2017 Seite 2