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Beschlusstext (Ausbau der Straßen „Am Birnbaum“ und „Zum Eichtal“ in OL Urft)

Daten

Kommune
Kall
Größe
101 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
16.05.17, 18:06
Aktualisiert
16.05.17, 18:06
Beschlusstext (Ausbau der Straßen „Am Birnbaum“ und „Zum Eichtal“ in OL Urft) Beschlusstext (Ausbau der Straßen „Am Birnbaum“ und „Zum Eichtal“ in OL Urft) Beschlusstext (Ausbau der Straßen „Am Birnbaum“ und „Zum Eichtal“ in OL Urft)

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BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall vom 25.04.2017 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 5. Ausbau der Straßen „Am Birnbaum“ und „Zum Eichtal“ in OL Urft Vorlagen-Nr.: 95/2017 Beratungsverlauf: Eine Ortsbesichtigung hat stattgefunden. Dipl. Ing. Andreas Göttgens, PE Becker GmbH, Architekten und Ingenieure, Kall stellt die Vorplanung zum Ausbau der Straßen „Am Birnbaum“ und „Zum Eichtal“ in der Ortslage Urft anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Die Präsentation ist als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt. Der Planer stellt folgende Eckpunkte zum Ist-Zustand der Straßen bzw. zum Vorentwurf des angedachten Planungskonzeptes heraus: Räumliche Einordnung und Bestand der Straßen: - Zur räumlichen Einordnung der Straßen erläutert der Planer, dass die Straße „Am Birnbaum“ eine sog. historische Straße sei, die heute für den Fahrverkehr nur noch eine einseitige Anbindung aufweist. Die Straße „Zum Eichtal“ sei derzeit in der Qualität einer Baustraße hergestellt (Zustand seit ca. 33 Jahren); eine erste Bebauung sei in den Jahren 1965-1970 erfolgt. - Die Straße „Zum Eichtal“ sei eine reine Anliegerstraße mit einer breiten ungeordneten Verkehrsfläche ohne planmäßige Wasserführung. Während den Arbeitszeiten sei wenig und in den Abendstunden nach Feierabend und zu Wochenendzeiten hingegen viel ruhender Verkehr vorhanden. Geplanter Ausbau „Zum Eichtal“: - Ausbau im Separationsprinzip - Fahrbahnbreite: 5,05 m (damit Parken im Verkehrsraum möglich wird: ca. 16-20 Pkw) Verkehrsberuhigung durch Grüninseln Gehweg: einseitig mit Mindestbreite von 1,50 m Für die verbleibenden Restflächen bestehen folgende Alternativen/Varianten: a) Schotter(rasen) b) Pflaster c) An Eigentümer übertragen Zufahrt West: Bestand und Planung - Die Zufahrt sei derzeit bergseitig gesichert durch eine massive Betonwand, die augenscheinlich in Ordnung sei; Breite von 4,00 m - 4,20 m ausreichend für den Begegnungsfall: Pkw-Rad; für Pkw-Pkw wäre eine Breite von 4,75 m erforderlich - Für einen Ausbau der Zufahrt (Begegnungsfall: Pkw/Pkw) wäre eine entsprechende Verbreiterung der Straße (Errichtung einer Stützwand talseitig) erforderlich. Kosten: ca. 600.000,00 € (+ ca. 280.000,00 € für die Brücke) Vorschlag alternative Deckensanierung: mit Verbesserung der Randeinfassung und der Entwässerung jedoch Gebrauchseinschränkungen bei Begegnungsverkehr wie bisher Straße „Am Birnbaum“ - Bestand mit Einschränkungen - Breite: ca. 3,00 m – 4,00 m; Aufweitung nur bergseitig möglich Vorschlag: Sanierung des Istzustandes, da ein Ausbau nach den Regeln der Technik zu kostenintensiv sei Im Ergebnis ist festzuhalten, dass ein Vollausbau der Zufahrten nicht verhältnismäßig sei, so dass lediglich für die Straße „Zum Eichtal“ ein Vollausbau mit Klärung der Restflächen und für die übrigen Verkehrsflächen eine Sanierungslösung des Istzustandes empfohlen werde. CDU-Fraktionsvorsitzender Mießeler spricht sich für die vorgeschlagene Deckensanierung (abgespeckte Maßnahme) im Bereich der Zufahrten aus. Die Entscheidung zu den vorgestellten Varianten des Ausbaus der Straße „Zum Eichtal“ sollte von den Anliegern getroffen werden. Diskussionswürdig sei die Frage der Nutzung der Restflächen. Unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes und im Sinne einer einheitlichen Regelung für diese Flächen, sollte man überlegen, diese den Anliegern kostenlos (bei Übernahme der Notarkosten) zu übertragen. Ratsherr Kunz (SPD-Fraktion) schließt sich in vielen Punkten diesen Ausführungen an. Die Nutzung der Restflächen sollte in der Anliegerversammlung thematisiert werden. Ggf. sei eine Nutzung als Stellplatzfläche möglich. Eine Übertragung der Fläche sei nur sinnvoll, wenn alle Anlieger mitziehen. Darüber hinaus spreche man sich für die kostengünstigeren Regelungen für die Zufahrten aus. Ratsherr Dr. Huppertz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht dies ebenso. Die Anliegerversammlung mit der Abfrage zu den Restflächen sollte zeitnah erfolgen. Das Ergebnis dieser Beteiligung sollte in die Planungen einbezogen werden. Herr Reiff (FDP-Fraktion) schließt sich ebenso diesen Ausführungen an. Er habe jedoch Bedenken, ob die Anlieger die Flächen annehmen werden. Bürgermeister Radermacher weist darauf hin, dass grundsätzlich nach den Regeln der Technik auszubauen sei. Die Kosten für die Zufahrt seien in den beitragsfähigen Aufwand einzurechnen. Er sehe die vorgeschlagene Lösung für eine reduzierte Maßnahme im Bereich der Zufahrten (Sanierung des Ist-Zustandes) als Entgegenkommen der Gemeinde. Für die Umsetzung der abgespeckten Lösung sei jedoch die Zustimmung der Anlieger erforderlich. Man ist sich einig, die Anliegerversammlung für beide Straßen - analog anderer Ausbaumaßnahmen - gemeinsam durchführen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 25.04.2017 Seite 2 Beschluss: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt stimmt der vorgestellten Vorentwurfsplanung für den Ausbau der Straßen „Am Birnbaum“ und „Zum Eichtal“ als Grundlage für die Durchführung einer Anliegerinformation zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 25.04.2017 Seite 3