Daten
Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
03.01.17, 18:06
Aktualisiert
03.01.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde
Kall
vom 13.12.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 3.
Anteilmäßige Beteiligung an Vergütungen für auf gemeindlichen
Grundstücksflächen errichtete Windkraftanlagen
Vorlagen-Nr.: 229/2016
Beratungsverlauf:
Herr Sohn erläutert den Antrag. Er verweist auf andere Kommunen, in denen bereits eine
Beteiligung der Bürger/innen erfolge und die gute Erfahrungen mit dieser Praktik gemacht
hätten. Beispielhaft sei hier die Stadt Schleiden zu erwähnen. Seiner Auffassung nach könne
dadurch eine höhere Akzeptanz für die Belästigung durch Windkraft in der Bürgerschaft erzielt
werden. Die Beteiligung solle ausschließlich für Zwecke des Allgemeinwohls verwendet werden,
z.B. Dorfverschönerung.
Herr Fiebrich begrüßt den Vorschlag grundsätzlich, gibt jedoch zu bedenken, dass die
Bürger/innen auch anderen Einflüssen und Belästigungen unterliegen, für die kein Ausgleich
geschaffen werde, beispielsweise Lärm durch Straßen-/Schienenverkehr oder Gewerbe. Zudem
weist er darauf hin, dass der Windpark in der Stadt Schleiden ausschließlich auf privaten
Flächen betrieben werde. Bereits vor Errichtung des Windparks seien dort Vereinbarungen
zwecks Ausgleichszahlungen zwischen Verwaltung und Betreibern getroffen worden. Die
Beträge seien in eine Bürgerstiftung geflossen und konnten auf Antrag unter Bewerbung von
Projektideen bezogen werden.
Bürgermeister Radermacher ist der Ansicht, dass bereits jetzt eine praktikable Abwicklung
erfolge. Durch die Pachteinnahmen aus der Windkraft seien der Gemeinde Kall freiwillige
Leistungen möglich, darunter auch die Vereinsförderung, die angesichts der schlechten
Haushaltslage sonst nicht bzw. nicht in dem Umfang erbracht werden könnten. Er gibt zudem
zu bedenken, dass eine einheitliche Abwicklung erfolgen müsse, unabhängig davon, ob es sich
um private oder gemeindliche Flächen handele. Zudem schaffe die Gemeinde damit auch an
anderen Stellen Handlungsbedarf, wo anderweitige Beeinträchtigungen gegeben seien
(beispielsweise Windkraftanlagen anderer Kommunen an der Gemeindegrenze, Biogasanlagen,
usw…).
Herr Dr. Wolter vertritt die Auffassung, dass -soweit überhaupt Ausgleichszahlungen erfolgen
sollen- diese für Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (z.B. Lärmschutz) verwendet werden
sollen, statt einer generellen Verteilung auf die Ortschaften, welche Ungerechtigkeiten schaffe.
Herr Sohn räumt ein, dass der Antrag der SPD-Fraktion als sogenannter erster Schritt
verstanden werden solle. Ungerechtigkeiten seien generell nicht gänzlich auszuschließen.
Herr Schmitz spricht sich für eine einheitliche Vorgehensweise aus, um eine Benachteiligung
anderer Ortslagen zu vermeiden. Demnach sollten Ausgleichszahlungen aufgrund vorhandener
Beeinträchtigungen auch in den Fällen vorgenommen werden, in denen die Gemeinde keine
Pachteinnahmen erziele.
Nach Schluss der Aussprache lässt Bürgermeister Radermacher über die Beschlussvorschläge
der Verwaltung abstimmen.
Alternative 1 wird mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen abgelehnt.
Alternative 2 wird mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen beschlossen.
Beschluss:
Alternative 2
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der SPD-Fraktion
zurückzuweisen, da die beantragte Beschlussfassung eine Benachteiligung anderer Ortslagen
zur Folge haben würde.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.12.2016
Seite 2