Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Anteilmäßige Beteiligung an Vergütungen für auf gemeindlichen Grundstücksflächen errichtete Windkraftanlagen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
03.01.17, 18:06
Aktualisiert
03.01.17, 18:06
Beschlusstext (Anteilmäßige Beteiligung an Vergütungen für auf gemeindlichen Grundstücksflächen errichtete Windkraftanlagen) Beschlusstext (Anteilmäßige Beteiligung an Vergütungen für auf gemeindlichen Grundstücksflächen errichtete Windkraftanlagen)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall vom 13.12.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 3. Anteilmäßige Beteiligung an Vergütungen für auf gemeindlichen Grundstücksflächen errichtete Windkraftanlagen Vorlagen-Nr.: 229/2016 Beratungsverlauf: Herr Sohn erläutert den Antrag. Er verweist auf andere Kommunen, in denen bereits eine Beteiligung der Bürger/innen erfolge und die gute Erfahrungen mit dieser Praktik gemacht hätten. Beispielhaft sei hier die Stadt Schleiden zu erwähnen. Seiner Auffassung nach könne dadurch eine höhere Akzeptanz für die Belästigung durch Windkraft in der Bürgerschaft erzielt werden. Die Beteiligung solle ausschließlich für Zwecke des Allgemeinwohls verwendet werden, z.B. Dorfverschönerung. Herr Fiebrich begrüßt den Vorschlag grundsätzlich, gibt jedoch zu bedenken, dass die Bürger/innen auch anderen Einflüssen und Belästigungen unterliegen, für die kein Ausgleich geschaffen werde, beispielsweise Lärm durch Straßen-/Schienenverkehr oder Gewerbe. Zudem weist er darauf hin, dass der Windpark in der Stadt Schleiden ausschließlich auf privaten Flächen betrieben werde. Bereits vor Errichtung des Windparks seien dort Vereinbarungen zwecks Ausgleichszahlungen zwischen Verwaltung und Betreibern getroffen worden. Die Beträge seien in eine Bürgerstiftung geflossen und konnten auf Antrag unter Bewerbung von Projektideen bezogen werden. Bürgermeister Radermacher ist der Ansicht, dass bereits jetzt eine praktikable Abwicklung erfolge. Durch die Pachteinnahmen aus der Windkraft seien der Gemeinde Kall freiwillige Leistungen möglich, darunter auch die Vereinsförderung, die angesichts der schlechten Haushaltslage sonst nicht bzw. nicht in dem Umfang erbracht werden könnten. Er gibt zudem zu bedenken, dass eine einheitliche Abwicklung erfolgen müsse, unabhängig davon, ob es sich um private oder gemeindliche Flächen handele. Zudem schaffe die Gemeinde damit auch an anderen Stellen Handlungsbedarf, wo anderweitige Beeinträchtigungen gegeben seien (beispielsweise Windkraftanlagen anderer Kommunen an der Gemeindegrenze, Biogasanlagen, usw…). Herr Dr. Wolter vertritt die Auffassung, dass -soweit überhaupt Ausgleichszahlungen erfolgen sollen- diese für Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (z.B. Lärmschutz) verwendet werden sollen, statt einer generellen Verteilung auf die Ortschaften, welche Ungerechtigkeiten schaffe. Herr Sohn räumt ein, dass der Antrag der SPD-Fraktion als sogenannter erster Schritt verstanden werden solle. Ungerechtigkeiten seien generell nicht gänzlich auszuschließen. Herr Schmitz spricht sich für eine einheitliche Vorgehensweise aus, um eine Benachteiligung anderer Ortslagen zu vermeiden. Demnach sollten Ausgleichszahlungen aufgrund vorhandener Beeinträchtigungen auch in den Fällen vorgenommen werden, in denen die Gemeinde keine Pachteinnahmen erziele. Nach Schluss der Aussprache lässt Bürgermeister Radermacher über die Beschlussvorschläge der Verwaltung abstimmen. Alternative 1 wird mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen abgelehnt. Alternative 2 wird mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen beschlossen. Beschluss: Alternative 2 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der SPD-Fraktion zurückzuweisen, da die beantragte Beschlussfassung eine Benachteiligung anderer Ortslagen zur Folge haben würde. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.12.2016 Seite 2