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Beschlusstext (Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
19.01.2016
Erstellt
26.02.16, 13:01
Aktualisiert
26.02.16, 13:01
Beschlusstext (Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2016) Beschlusstext (Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2016)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 26.02.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 19.01.2016 um 18:02 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2016 Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird folgende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für die Haushaltsjahre 2015/2016 beschlossen: Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für die Haushaltsjahre 2015/2016 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV NRW S. 496), hat der Rat der Stadt Wesseling mit Beschluss vom 19.01.2016 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 23.06.2015 erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge € erhöht um € vermindert um € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf € Ergebnisplan 2016 Erträge Aufwendungen 79.644.100 90.817.700 140.000 134.800 79.784.100 90.952.500 Finanzplan 2016 aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen 75.717.200 83.498.800 140.000 102.300 75.857.200 83.601.100 6.257.700 3.169.400 6.500.000 6.584.200 12.757.700 9.753.600 aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen im Haushaltsjahr 2016 erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 € erhöht um 6.500.000 € und damit auf 6.500.000 € festgesetzt. §3 Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 11.173.600 € um 5.200 € vermindert und auf 11.168.400 € festgesetzt. §5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. §6 Die Steuersätze werden nicht geändert. §7 Die bisherige Vorschrift des § 7 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird nichtgeändert. §8 Die bisherige Vorschrift des § 8 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird nichtgeändert. 29 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.01.2016 Seite 2