Daten
Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
19.01.2016
Erstellt
26.02.16, 13:01
Aktualisiert
26.02.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 26.02.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 19.01.2016 um 18:02 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
5.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2016
Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird folgende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt
Wesseling für die Haushaltsjahre 2015/2016 beschlossen:
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
der Stadt Wesseling für die Haushaltsjahre 2015/2016
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
25. Juni 2015 (GV NRW S. 496), hat der Rat der Stadt Wesseling mit Beschluss vom 19.01.2016 folgende
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 23.06.2015 erlassen:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
die
bisherigen
festgesetzten
Gesamtbeträge
€
erhöht um
€
vermindert
um
€
und damit der
Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschl.
Nachträge
festgesetzt auf
€
Ergebnisplan 2016
Erträge
Aufwendungen
79.644.100
90.817.700
140.000
134.800
79.784.100
90.952.500
Finanzplan 2016
aus laufender Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen
Auszahlungen
75.717.200
83.498.800
140.000
102.300
75.857.200
83.601.100
6.257.700
3.169.400
6.500.000
6.584.200
12.757.700
9.753.600
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen
Auszahlungen
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen im Haushaltsjahr 2016 erforderlich ist,
wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 € erhöht um 6.500.000 € und damit auf 6.500.000
€ festgesetzt.
§3
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im
Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 11.173.600 € um
5.200 € vermindert und auf 11.168.400 € festgesetzt.
§5
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§7
Die bisherige Vorschrift des § 7 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird nichtgeändert.
§8
Die bisherige Vorschrift des § 8 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird nichtgeändert.
29 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.01.2016
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