Daten
Kommune
Kall
Größe
7,1 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Geschäftsordnung für den
Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall vom 21.10.1999 mit sofortiger Wirkung
wie folgt zu ändern:
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge
aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 14. Tag vor dem
Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion
vorgelegt werden.“
Sachdarstellung:
Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde die Geschäftsordnung am 17.11.2004
dahingehend geändert, dass die Einladung zu Rats- und Ausschusssitzungen
mindestens 10 volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Zustellung nicht
mitgerechnet, zugehen muss. Die konkurrierende Vorschrift, dass der Bürgermeister
Vorschläge einer Fraktion bzw. von einem Fünftel der Ratsmitglieder, die ihm in
schriftlicher Form spätestens am 10. Tage vor dem Sitzungstag zugehen, in die
Tagesordnung aufnehmen muss, wurde dabei nicht geändert und ist seitdem nicht
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