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Beschlußtext (Bürgerantrag hier: Ausbau der Stichstraßen zur Danziger Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,8 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
18.10.12, 21:17
Aktualisiert
18.10.12, 21:17
Beschlußtext (Bürgerantrag
hier: Ausbau der Stichstraßen zur Danziger Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 20. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 19.09.2012: 3. Bürgerantrag hier: Ausbau der Stichstraßen zur Danziger Straße Protokollnotiz: Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. BM Herr Schemmel fasst zunächst den bisherigen Verlauf zusammen. Er betont, dass die Problematik nicht in den Pflanzbuchten sondern in den Wendehämmern liege. BM Herr Schemmel führt aus, dass es am 11.07.2012 eine Fahrprobe mit der Fa.Tönsmeier gegeben habe. Der Fahrer musste zwar beim Wenden öfters zurücksetzen (3 x), aber es habe funktioniert. Mit Schreiben vom 18.07.2012 teilte die Firma Tönsmeier jedoch mit, dass die Fahrzeuge die Stichwege nicht befahren würden. Für den kurz bevorstehenden Leerungstermin wurden sämtliche Mülltonnen durch Mitarbeiter des Bauhofes beschriftet und zur Danziger Straße vorgezogen. Am 25.07.2012 habe es einen erneuten Ortstermin mit der Fa. Tönsmeier, Vertretern des Rates und des Kreises Lippe gegeben. Bezüglich der Wendehämmer wurden mehrere Möglichkeiten getestet, wie das Müllfahrzeug wenden könne. Es bestehe die Möglichkeit zu wenden, sofern das Fahrzeug mit dem Heck einzelne Grundstücke überschwenken würde. Diesbezüglich habe er persönlich mit den betroffenen Anliegern gesprochen. In zwei Stichstraßen sei das Einverständnis erteilt worden, in einer Stichstraße nicht. Er weisst ausdrücklich darauf hin, dass das geforderte Rückwärtsfahren rechtlich nicht mehr zulässig sei. AM Herr Schulz bestätigt, dass das geforderte (Unfallverhütungsvorschriften) nicht zulässig sei. Rückwärtsfahren nach § 45 StVO Seitens der FDP-Fraktion wird ausgeführt, dass in anderen Städten das Problem mit kleineren Straßen durch kleinere Müllfahrzeuge gelöst werden würden. Es wird somit der Antrag gestellt, die eventuellen Mehrkosten für den Einsatz eines kleineren Fahrzeuges zu prüfen. Beschluss: Nach einem weiteren Meinungsaustausch wird der Antrag zur weiteren Beratung zurück in die Fraktionen verwiesen. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen Protokollnotiz: Am 24.09.2012 fand ein erneutes Gespräch mit dem Abfuhrunternehmen Tönsmeier über Lösungsansätze „Im Kleinen Werder“ statt. Unter Abwägung der jeweiligen Gefahrensituation kam man überein, die vorhandene Pflanzinsel der Straße „Im Kleinen Werder“ vor dem Haus Nr. 15 zu entfernen und als zusätzliche Fahr- / Wendefläche zur Verfügung zu stellen. Nach Entfernung der Pflanzinsel und Durchführung der Fahrproben wurden die Anlieger informiert, dass die Abfuhr ab dem 04.10.2012 wieder aufgenommen wird. Ausgenommen von dieser Regelung ist zur Zeit noch die Papierabfuhr, die mit einem größeren Fahrzeug vorgenommen wird.