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Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss - Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
23.07.12, 08:15
Aktualisiert
23.07.12, 08:15
Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss
        - Auslegungsbeschluss) Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss
        - Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 20.06.2012: 4. 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss - Auslegungsbeschluss Herr Lompa vom Architekturbüro Drees und Huesmann stellt den Bebauungsplanentwurf und die Grundlagen und Rahmenbedingungen vor (Übersichtsplan, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Nutzungsplan, Gestaltungsentwürfe), erläutert einzelne Festsetzungen (Straßenbreite, Einzel- und Doppelhäuser, Dachform, Dachneigung, Geschossigkeiten, Fußwegebeziehungen, Verkehrsberuhigter Bereich, Öffentliche Grünflächen im Bereich des Bachlaufes, Erschließung, Lärmschutzgutachten – insbesondere auf die geplante Bebauung in der Nähe der Festhalle) und beantwortet Detailfragen der Ausschussmitglieder. Protokollnotiz: Der Vortrag ist im Ratsinformationssystem zu diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt. Seitens der SPD-Fraktion wird angeregt, auf Teilflächen auch eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mit kleinen Wohnungen zuzulassen, da diese Wohnungen aufgrund des demographischen Wandels in Leopoldshöhe verstärkt nachgefragt werden. Herr Lompa führt aus, dass die Fläche selbst sich hierfür eignen würde, rät aber an diesem Standort davon ab, da sich damit das Verkehrsaufkommen deutlich erhöhen würde. AV Herr Puchert-Blöbaum regt trotzdem an, den Gedanken im weiteren Verfahren mit aufzunehmen und in den Fraktionen diesbezüglich genauer zu beraten. Ferner schlägt die SPD-Fraktion vor, den Ballfangzaun am Sportplatz abzubauen, da dieser nicht weiter benötigt wird und die Kinder bereits jetzt sich einen Weg geschaffen haben, um mit Ihren Fahrrädern durch den Zaun zu gelangen, um zur Hauptstraße abzukürzen. FBL Herr Oortman sagt eine Überprüfung zu. Seitens der CDU-Fraktion werden erneut große Bedenken geäußert, dass eine Überbauung des Standortes der Festhalle und der Turnhalle bereits mit in den Planungen enthalten ist. Ebenso die Formulierung, dass die Festhalle nur bestehen bleibt, solange dies aus wirtschaftlichen Gründen möglich sei. Die geplante Bebauung in der unmittelbaren Nähe würde darüber hinaus bestimmt weitere Problematiken bzgl. Lärmbelästigung durch die Festhalle mit sich bringen. Ferner seien lt. der Vorlage als Begrünung Erlen geplant. Hiervon wird z.Zt. seitens BUND und NABU abgeraten. FBL Herr Oortman teilt mit, dass diese Festlegung seitens des Kreises Lippe erfolgte. Die Festsetzungen auf Seite 10 der Vorlage sollten nach Meinung der CDU-Fraktion um eine Festsetzung zu Metallzäunen ergänzt werden um weitere Probleme –wie in der Vergangenheit- zu vermeiden. Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird zunächst der als Tischvorlage verteilte Antrag bzgl. eines durchgehenden Weges entlang des Eselsbaches erläutert. Dieser Antrag wird durch die SPD-Fraktion befürwortet, da diese den Weg zuvor auch bereits vorgeschlagen habe. Darüber hinaus wurde seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine Unstimmigkeit in der Vorlage (Nr. 7 und 8) bzgl. der geplanten Verbindung zur Ahornstraße angesprochen. Einerseits ist hier eine Einbahnstraßenregelung angedacht, andererseits eine Fuß-/Radwegverbindung. Hier wird eine Fuß/Radwegverbindung befürwortet, da in der bestehenden Siedlung ein höheres Verkehrsaufkommen voraussichtlich zu Problemen führen würde. Die SPD-Fraktion schließt sich dieser Ausführung an. Für die geplante erste Häuserreihe an der Festhalle werden auch seitens derr Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Probleme bzgl. des Lärms gesehen. Hier seien Konflikte vorprogrammiert. Herr Lompa erläutert, dass die Lärmgrenzwerte für ein Mischgebiet dort eingehalten werden, gesundes Wohnen somit möglich ist. Die Grundstücke seien bewusst nach Süden ausgerichtet (ebenso die Wohn- und Aufenthaltsräume). Die evtl. Grundstückskäufer müssten hier natürlich entsprechend informiert werden. Protokollnotiz: Eine ergänzende Stellungnahme vom 05.07.2012 zum Schalltechnischen Gutachten der AKUS GmbH ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Weiter wurde seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nunmehr festgestellt, dass der Verbindungsweg von der Festhalle zur Gartenstraße nicht mehr existiert. FBL Herr Oortman führt aus, dass dieser Weg durch die Offenlegung des Eselsbaches weggefallen sei. Dies wurde entsprechend im Planfeststellungsverfahren diskutiert. Die umliegenden Flächen seien Privatbesitz. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist ebenfalls der Meinung, dass die Festhalle auf Dauer abgängig ist. In dem Zuge wird an den Antrag des Netzwerkes Leopoldshöhe –bzgl. eines Mehrgenerationenhauses- erinnert. Dieser Gedanke sollte nicht in Vergessenheit geraten, bevor in Asemissen keinerlei Veranstaltungsraum mehr existiert. Bezüglich der Verkehrsführung vertritt die CDU-Fraktion folgende Meinung: 1. Die Zufahrt von der Hauptstraße sollte bleiben, allein schon für die jetzigen Anwohner. Ab dem neuen Baugebiet sollte die Zufahrt dann als Einbahnstraße geführt werden. 2. Zur Gartenstraße soll eine Zu- und Abfahrt erfolgen. 3. Die Verbindung zur Ahornstraße soll eine Geh-/Radwegverbindung sein. Seitens Herrn Schulz sollte aus verkehrsrechtlicher Sicht über die Verkehrsfläche an der Hauptstraße nur eine Zufahrt und keine Ausfahrt möglich sein. Seitens der SPD-Fraktion wird festgestellt, dass heute lediglich zu entscheiden gilt, ob die Verkehrsfläche zur Hauptstraße bestehen bleiben soll oder nicht. Über die tatsächliche Verkehrsregelung müsse zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Sodann erfolgt seitens des Hochbau- und Planungsausschusses folgende Beschlussfassung. Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen zur erneuten Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zur Kenntnis und beschließt die erneute Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen zur erneuten Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB. Der Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe, welche durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ ausgelöst wird, zur Kenntnis. Die Beschlussfassung erfolgt unter folgenden Bedingungen: 1. Der seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragte Weg entlang des Eselsbaches soll möglichst mit berücksichtigt werden. 2. Die Wegeparzelle an der Hauptstraße bleibt bestehen. 3. Die Anbindung Richtung Ahornstraße erfolgt nur durch einen Geh-/Radweg. 4. Die evtl. Festsetzung von kleineren Wohneinheiten wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen gegeben. Beratungsergebnis: - einstimmig -