Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
23.07.12, 08:15
Aktualisiert
23.07.12, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 16. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 20.06.2012:
4.
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss
Herr Lompa vom Architekturbüro Drees und Huesmann stellt den Bebauungsplanentwurf und die
Grundlagen und Rahmenbedingungen vor (Übersichtsplan, Landschaftspflegerischer Begleitplan,
Nutzungsplan, Gestaltungsentwürfe), erläutert einzelne Festsetzungen (Straßenbreite, Einzel- und
Doppelhäuser, Dachform, Dachneigung, Geschossigkeiten, Fußwegebeziehungen, Verkehrsberuhigter
Bereich, Öffentliche Grünflächen im Bereich des Bachlaufes, Erschließung, Lärmschutzgutachten –
insbesondere auf die geplante Bebauung in der Nähe der Festhalle) und beantwortet Detailfragen der
Ausschussmitglieder.
Protokollnotiz: Der Vortrag ist im Ratsinformationssystem zu diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt.
Seitens der SPD-Fraktion wird angeregt, auf Teilflächen auch eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern
mit kleinen Wohnungen zuzulassen, da diese Wohnungen aufgrund des demographischen Wandels in
Leopoldshöhe verstärkt nachgefragt werden.
Herr Lompa führt aus, dass die Fläche selbst sich hierfür eignen würde, rät aber an diesem Standort
davon ab, da sich damit das Verkehrsaufkommen deutlich erhöhen würde.
AV Herr Puchert-Blöbaum regt trotzdem an, den Gedanken im weiteren Verfahren mit aufzunehmen
und in den Fraktionen diesbezüglich genauer zu beraten.
Ferner schlägt die SPD-Fraktion vor, den Ballfangzaun am Sportplatz abzubauen, da dieser nicht weiter
benötigt wird und die Kinder bereits jetzt sich einen Weg geschaffen haben, um mit Ihren Fahrrädern
durch den Zaun zu gelangen, um zur Hauptstraße abzukürzen.
FBL Herr Oortman sagt eine Überprüfung zu.
Seitens der CDU-Fraktion werden erneut große Bedenken geäußert, dass eine Überbauung des
Standortes der Festhalle und der Turnhalle bereits mit in den Planungen enthalten ist. Ebenso die
Formulierung, dass die Festhalle nur bestehen bleibt, solange dies aus wirtschaftlichen Gründen
möglich sei. Die geplante Bebauung in der unmittelbaren Nähe würde darüber hinaus bestimmt weitere
Problematiken bzgl. Lärmbelästigung durch die Festhalle mit sich bringen.
Ferner seien lt. der Vorlage als Begrünung Erlen geplant. Hiervon wird z.Zt. seitens BUND und NABU
abgeraten.
FBL Herr Oortman teilt mit, dass diese Festlegung seitens des Kreises Lippe erfolgte.
Die Festsetzungen auf Seite 10 der Vorlage sollten nach Meinung der CDU-Fraktion um eine
Festsetzung zu Metallzäunen ergänzt werden um weitere Probleme –wie in der Vergangenheit- zu
vermeiden.
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird zunächst der als Tischvorlage verteilte Antrag bzgl.
eines durchgehenden Weges entlang des Eselsbaches erläutert.
Dieser Antrag wird durch die SPD-Fraktion befürwortet, da diese den Weg zuvor auch bereits
vorgeschlagen habe.
Darüber hinaus wurde seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine Unstimmigkeit in der Vorlage
(Nr. 7 und 8) bzgl. der geplanten Verbindung zur Ahornstraße angesprochen. Einerseits ist hier eine
Einbahnstraßenregelung angedacht, andererseits eine Fuß-/Radwegverbindung. Hier wird eine Fuß/Radwegverbindung befürwortet, da in der bestehenden Siedlung ein höheres Verkehrsaufkommen
voraussichtlich zu Problemen führen würde.
Die SPD-Fraktion schließt sich dieser Ausführung an.
Für die geplante erste Häuserreihe an der Festhalle werden auch seitens derr Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen Probleme bzgl. des Lärms gesehen. Hier seien Konflikte vorprogrammiert.
Herr Lompa erläutert, dass die Lärmgrenzwerte für ein Mischgebiet dort eingehalten werden, gesundes
Wohnen somit möglich ist. Die Grundstücke seien bewusst nach Süden ausgerichtet (ebenso die
Wohn- und Aufenthaltsräume). Die evtl. Grundstückskäufer müssten hier natürlich entsprechend
informiert werden.
Protokollnotiz:
Eine ergänzende Stellungnahme vom 05.07.2012 zum Schalltechnischen Gutachten der AKUS GmbH
ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Weiter wurde seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nunmehr festgestellt, dass der
Verbindungsweg von der Festhalle zur Gartenstraße nicht mehr existiert.
FBL Herr Oortman führt aus, dass dieser Weg durch die Offenlegung des Eselsbaches weggefallen sei.
Dies wurde entsprechend im Planfeststellungsverfahren diskutiert. Die umliegenden Flächen seien
Privatbesitz.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist ebenfalls der Meinung, dass die Festhalle auf Dauer abgängig
ist. In dem Zuge wird an den Antrag des Netzwerkes Leopoldshöhe –bzgl. eines
Mehrgenerationenhauses- erinnert. Dieser Gedanke sollte nicht in Vergessenheit geraten, bevor in
Asemissen keinerlei Veranstaltungsraum mehr existiert.
Bezüglich der Verkehrsführung vertritt die CDU-Fraktion folgende Meinung:
1. Die Zufahrt von der Hauptstraße sollte bleiben, allein schon für die jetzigen Anwohner. Ab dem
neuen Baugebiet sollte die Zufahrt dann als Einbahnstraße geführt werden.
2. Zur Gartenstraße soll eine Zu- und Abfahrt erfolgen.
3. Die Verbindung zur Ahornstraße soll eine Geh-/Radwegverbindung sein.
Seitens Herrn Schulz sollte aus verkehrsrechtlicher Sicht über die Verkehrsfläche an der Hauptstraße
nur eine Zufahrt und keine Ausfahrt möglich sein.
Seitens der SPD-Fraktion wird festgestellt, dass heute lediglich zu entscheiden gilt, ob die
Verkehrsfläche zur Hauptstraße bestehen bleiben soll oder nicht. Über die tatsächliche
Verkehrsregelung müsse zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Sodann erfolgt seitens des Hochbau- und Planungsausschusses folgende Beschlussfassung.
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen zur
erneuten Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zur
Kenntnis und beschließt die erneute Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02
„Barkhauser Bruch“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a
BauGB.
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen zur
erneuten Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.
Der Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Berichtigung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe, welche durch die 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ ausgelöst wird, zur Kenntnis.
Die Beschlussfassung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Der seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragte Weg entlang des Eselsbaches soll
möglichst mit berücksichtigt werden.
2. Die Wegeparzelle an der Hauptstraße bleibt bestehen.
3. Die Anbindung Richtung Ahornstraße erfolgt nur durch einen Geh-/Radweg.
4. Die evtl. Festsetzung von kleineren Wohneinheiten wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen
gegeben.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -