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Beschlußtext (Klärschlammentwässerung hier: weitere Beratung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
13.04.2011
Erstellt
27.04.11, 10:02
Aktualisiert
27.04.11, 10:02
Beschlußtext (Klärschlammentwässerung 
hier: weitere Beratung) Beschlußtext (Klärschlammentwässerung 
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung (Wahlperiode 2009/2014) am 13.04.2011: 3. Klärschlammentwässerung hier: weitere Beratung Nach kurzer Einleitung durch AV Herr Baltschun erläutert der zu diesem Punkt als Gast anwesende RBD Herr Schumacher tlw. auf Nachfrage aus dem Ausschuss und mit Ergänzungen der Betriebsleitung wie folgt die Sicht der Landesregierung zu dieser Thematik: Abschnitt 1 - Faulturm etc.: - Die anaerobe Faulung im Faulturm lässt höhere Schlammdichten zu. Dadurch ist weniger Beckenvolumen erforderlich als bei (in Leopoldshöhe verwendeten aeroben) Belebungsanlagen. - Faulturm-Gasgewinnung-Mikroturbine-Energiegewinnung rechnete sich in der Vergangenheit erst ab ca. 30.000 Einwohnerwerten (EW). Mittlerweile laufen solche Anlagen schon ab ca. 15.000 EW rentabel. - Lebensdauer: Faulturm-Gebäude ca. 30 – 40 Jahre, Faulturm-Technik ca. 20 Jahre, Mikroturbine ca. 15 Jahre. - Angesichts der sich abzeichnenden immer höheren Preise für Energie steigt die Rentabilität solcher Anlagen jährlich. - Die elektrische Energie kann sowohl auf der Kläranlage selber genutzt wie auch ins Netz eingespeist werden. - Die Wärmeenergie kann aufgrund der Entfernungen zur Bebauung rentabel nur als Fußbodenheizung in der angedachten Trocknungshalle („Gewächshaus“) genutzt werden. Dadurch reduziert sich die erforderliche Fläche deutlich. - Der Klärschlamm aus dem Faulturm hat noch einen ähnlich hohen Wasseranteil wie der bisherige Belebtschlamm, ist aber besser entwässerbar. Zur Reduzierung der Gewächshausfläche wird es sinnvoll sein, eine Einfachentwässerung („Flotte Lotte“) vorzuschalten. Dann wäre für einen Trockensubstanzgehalt von ca. 70 %, der einen Monobrand (evtl. auch mit Phosphatrückgewinnung) zulässt, eine Fläche von etwa 1500 m² erforderlich. Diese Fläche steht auf abwasserwerkseigenem Gelände zur Verfügung. - Der Wartungsaufwand ist bei einem Faulturm etc. geringer als bei der bisherigen Entwässerungsmaschine (Pressmaster). - Bei einer eventuellen Umstellung auf Faulturm etc. würde es sich wohl anbieten, auch eine Mikrofiltration anzudenken. Diese könne in absehbarer Zeit wohl für größere Anlagen vom Bund auf jeden Fall gefordert werden, um so die Gewässer von Mikroschadstoffen zu entlasten. Gerade die Werre sei diesbezüglich relativ hoch belastet. - Durch die Mikrofiltration würden die Klärschlämme natürlich höher belastet werden, daher tendiere die Regierung zur Verbrennung, um die Äcker nicht mit den Mikroschadstoffen zu belasten. Die übrigen Grenzwerte für den Klärschlamm würden ebenfalls verschärft werden. - Das Land würde den auf die der Mikrofiltration zurechenbaren (also mehr als die reinen...) Kostenanteil einer Studie, die auf ca. 12.000 € geschätzt wird, mit 80 % und die zurechenbaren Baukostenanteile mit 70 % fördern. Abschnitt 2 – Vererdung - Angesichts der z.B. im Ruhrgebiet nicht vorhandenen Flächen wird die Vererdung vom Land nicht begrüßt, in Ostwestfalen angesichts der geringen Bevölkerungsdichte gleichwohl aber durchaus - - geduldet. Eine Landesförderung wird nicht gewährt. Bei der zu erwartenden Verschärfung der Grenzwerte für Schlamm müssten die während der Lagerphase angefallenden Mengen auch eventuell verbrannt werden. (Anm. der Betriebsleitung: Lt. Studie würde die Vererdung auch bei vollständiger Verbrennung noch rentabel sein). Die Schadstoffanreicherung im Schlamm ist bei allen Verfahren vergleichbar, lediglich bei der Option Mikrofiltration wird der ansonsten im Ablauf gelangende Anteil im Klärschlamm gebunden. Abschnitt 3 - Pressmaster/Dekanter Hierzu erwähnt die Betriebsleitung, dass diese bislang übliche Entwässerung nach wie vor auch künftig Verwendung finden kann. Die Vererdung setzt als einzige Alternative den Ankauf einer Fläche voraus. Der Erwerb dieser Fläche ist nur noch bis Juni 2011 möglich. Bezüglich „Vererdung-keine Vererdung“ wird daher die Thematik jeweils in der nächsten Fraktionssitzung behandelt. Das Ergebnis teilen die Fraktionen Herrn Friedrich vom Abwasserwerk kurzfristig mit. Beschluss: Sollte sich gegen die Vererdung ausgesprochen werden, wird die Betriebsleitung beauftragt, eine Studie in Auftrag zu geben, um anhand konkreter Zahlen belegen zu können, ob und wie weit es sinnvoll ist, den Weg „Faulturm – Turbine – Gewächshaus – Mikrofiltration“ zu beschreiten. Beratungsergebnis: - einstimmig -