Daten
Kommune
Kall
Größe
163 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
12.09.16, 11:00
Aktualisiert
12.09.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Proj.-Nr. 94.372
Gemeinde Kall
B-Plan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III
an der L 206 Richtung Scheven“
Entwässerungskonzept
1. Allgemeines und Veranlassung
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung und darauf folgend der Rat
der Gemeinde Kall haben in öffentlicher Sitzung vom 10.07. bzw. 02.09.2014 die Aufstellung des
Bebauungsplanes (BPlan) Nr. 28 beschlossen.
Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortslage Kall sowie der Gewerbegebiete „Kall I“ und „Kall II“
entlang der Landesstraße L 206. Zur verkehrstechnischen Anbindung stehen dort zwei
ausgebaute Kreisverkehrsplätze zur Verfügung. Von dem nördlichen Kreisverkehrsplatz aus führt
eine Gemeindeverbindungsstraße am „Heidehof“ vorbei durch den Gebietsumgriff in Richtung
Ortsteil Scheven, an die (mit gebotenem Knotenpunktabstand) angebunden werden kann. Bei
dem südlichen „Kreisel“ braucht nur noch ein bisher fehlender, vierter Ast als neue Planstraße
angebaut zu werden.
Mittig unter dem Plangebiet hindurch verläuft die Bahnstrecke Köln-Trier in Gestalt des „Kaller
Tunnels“. Im Osten grenzt ein kleiner Waldbestand oberhalb des Tunneleingangs und im Süden
eine aufgeforstete Fläche an das Plangebiet an. Ansonsten ist es von landwirtschaftlicher
Nutzung, Heidehof und L206 umgeben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus den beigefügten Planunterlagen ersichtlich. Er
umfasst neben Acker- und Wegeflächen das Gelände des Heidehofs. Die Größe des Plangebietes
beträgt rund 15,2 ha.
In den bestehenden Gewerbegebieten der Gemeinde Kall sind fast alle Gewerbegrundstücke
veräußert worden, so dass potentiellen Investoren kaum noch Gewerbeflächen angeboten werden
können. Um eine kontinuierliche wirtschaftliche Weiterentwicklung des Industrie- und
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Gewerbestandortes Kall sicherzustellen und den Bedarf an Gewerbeflächen decken zu können, ist
es notwendig, dass neue Gewerbeflächen bereitgestellt werden.
Ziel des Planverfahrens ist es, einen neuen Gewerbegebietsteil zu eröffnen, der sowohl
verkehrsgünstig gelegen ist als auch in einem sinnvollen räumlichen Zusammenhang zu den
bestehenden Gewerbegebieten steht.
2. Bestehende Entwässerungssituation
Der Ort Kall ist vollständig kanalisiert. Unterhalb des Ortes in Richtung Gemünd befindet sich eine
Kläranlage, die das gesamte im Bereich der Ortslage Kall anfallende Abwasser behandelt.
Historisch überwiegen im Einzugsgebiete der KA Kall Entwässerungslösungen als Mischsysteme.
In den an das geplante Gewerbegebiet Kall III angrenzenden Gewerbegebieten I und II sind die
Entwässerungssysteme uneinheitlich. Das Gewerbegebiet I entwässert im Mischsystem, das
Gewerbegebiet II im Trennsystem.
Im Bereich des zukünftigen Gewerbegebietes III gibt es
Grundstücksanschlusses für den bestehenden Heidehof (nur
Kanalisationsanlagen.
mit Ausnahme
Schmutzwasser)
eines
keine
Die Landesstraße L 206 bildet in dem Bereich der Gewerbegebiete Kall I – III die Wasserscheide
zwischen den Einzugsgebieten des Bleibaches (Flussgebietseinheit Rhein, Teileinzugsgebiet Erft)
und der Urft (Flussgebietseinheit Maas, Teileinzugsgebiet Maas-Süd NRW, hier: Einzugsgebiet
Rur). Die natürliche Entwässerungsrichtung aller bestehenden Bauflächen innerhalb des Ortsteils
Kall geht in Richtung Urft. Die natürliche Entwässerungsrichtung des geplanten Gewerbegebietes
Kall III geht in Richtung Bleibach. In dem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Bereich gibt es
einige Wegeseitengräben und Siefen, die oberhalb des Ortsteil Scheven ihre natürliche Vorflut im
Bleibach finden.
3. Schmutzwasserableitung für den BP 28
Das B-Plangebiet Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ soll ein
Freigefälle-Leitungsnetz zur Ableitung des anfallenden Abwassers erhalten. Aufgrund der
Gefälleverhältnisse ist es möglich, das im gesamten B-Plangebiet anfallende Abwasser im freien
Gefälle zu einem Tiefpunkt unterhalb der geplanten Gewerbeflächen zu führen. Die Leitungen
können dabei sowohl innerhalb des B-Plangebietes, wie auch außerhalb des B-Plangebietes über
öffentliche Flächen geführt werden.
Zur weiteren Ableitung des Schmutzwassers soll an dem o.a. Tiefpunkt unterhalb des
Gewerbegebietes Kall III ein Pumpwerk errichtet werden. Von dort wird eine Pumpendruckleitung
zum bestehenden Kanalnetz in der Hüttenstraße im Gewerbegebiet Kall I geführt. Die
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Pumpendruckleitung kann dort an den Anfangsschacht des Mischwasserkanalnetzes
angeschlossen werden. Dieser Anfangsschacht befindet sich in der Hüttenstraße in unmittelbarer
Nähe zum Kreisverkehrsplatz Hüttenstraße/L 206.
Bei der derzeit genehmigten Kanalnetzberechnung für die Mischwasserbehandlungsanlagen im
Einzugsgebiet der KA Kall ist ein Schmutzwasseranteil von 100 l/s für das geplante
Gewerbegebiet Kall III berücksichtigt.
Die grundsätzliche Leitungsführung des oben beschriebenen Leitungsnetzes ist in dem
beigefügten Lageplan dargestellt. Da das Gelände überwiegend stetig mit der Fließrichtung fällt
können die Leitungen im Wesentlichen parallel zur Geländeoberkante geführt werden. Lediglich
im Bereich der Querung des Eisenbahntunnels ist auf einer kurzen Strecke ein Übertiefe
erforderlich.
4. Niederschlagswasserableitung
Die Ableitung des Niederschlagswassers für das B-Plangebiet Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an
der L 206 Richtung Scheven“ soll über Kanalleitungen erfolgen, die innerhalb des
Gewerbegebietes parallel zu den Schmutzwasserleitungen geführt werden. Es entsteht also ein
klassisches Trennsystem. Grundsätzlich können in Gewerbegebieten behandlungsbedürftige
Niederschlagswässer (z.B. Straßen, Hof- und Verkehrsflächen) wie auch nicht
behandlungsbedürftige Niederschlagswässer (z.B. Dachflächen) anfallen. Da zum Zeitpunkt der
Erstellung der Erschließungsanlagen vollkommen unklar ist, wie die späteren
Flächenbefestigungen anteilmäßig erstellt werden, wird das Niederschlagswasser unabhängig
vom Verschmutzungsgrad in einem Rohrsystem gesammelt und zu dem Tiefpunkt unterhalb des
Gewerbegebietes geführt.
An diesem Tiefpunkt wird ein Regenklärbecken ohne Dauerstau mit einem Nutzvolumen von ca.
100 m³ als Anlage zur Niederschlagswasserbehandlung eingerichtet. Dieses Becken dient als
Sedimentationsanlage, wird aber auch mit einer Tauchwand ausgestattet, so dass
Leichtflüssigkeiten und Schwimmstoffe zurückgehalten werden. Das im Regenklärbecken
anfallende Niederschlagswasser („Spülstoß“) wird nach dem Regenereignis zur Kläranlage
gepumpt und dort behandelt.
Das nach Vorbehandlung in Richtung Vorflut weiterzuleitende Niederschlagswasser wird mit einer
Rohrleitung in Richtung Bleibach abgeleitet. Vor der Einleitung in den Bleibach wird als erste
Rückhaltestufe ein Regenrückhaltebecken für den Spitzenabfluss aus dem Gewerbegebiet Kall III
angeordnet. Diese Becken wird vorbehaltlich einer detaillierten Überprüfung in der
Entwurfsplanung ein Volumen von 2.700 m³ erhalten und puffert den Spitzenabfluss für die
bemessungsrelevanten Niederschlagsereignisse, d.h. bis einschl. 5-jährigem Regenereignis. Für
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die bemessungsrelevanten Ereignisse wird das Niederschlagswasser gedrosselt in Richtung
Bleibach abgegeben.
Bei darüber hinausgehenden Ereignissen gibt es eine weitere Sicherungsstufe für die unterhalb
gelegenen Orte, nämlich ein in einem Parallelverfahren geplantes Hochwasserrückhaltebecken,
das auf bis zu 25-jährige Regenereignisse ausgelegt ist. Der Überlauf aus dem
Regenrückhaltebecken für das Gewerbegebiet Kall III wird in dem nachgeschalteten
Hochwasserrückhaltebecken zur Sicherstellung eines gedrosselten Abflusses nochmals
zwischengespeichert und ist bei der Dimensionierung der Hochwasserrückhaltung berücksichtigt.
Darüber hinaus gibt es im B-Plan Hinweise zur Vermeidung von Versiegelungen und Speicherung
von Niederschlagswasser auf den Grundstücken, z.B. in Zisternen, durch die der
Spitzenwasseranfall reduziert werden soll. Da die Größe und Verfügbarkeit dieser Maßnahmen
derzeit nicht angegeben werden kann, ist wurden dies aus Sicherheitsgründen bei der Bemessung
der Rückhalteräume rechnerisch nicht angesetzt, tragen aber natürlich zusätzlich zur Reduzierung
des Spitzenabflusses bei. Dieser Bemessungsansatz liegt somit auf der sicheren Seite.
5. Zusammenfassung
Die Entwässerung des B-Plangebietes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung
Scheven“ in Kall soll getrennt für Schmutzwasser und Niederschlagswasser in einem klassischen
Trennsystem erfolgen.
Das Schmutzwasser wird über ein hierfür einzubauendes Leitungsnetz gesammelt und im freien
Gefälle einem Tiefpunkt unterhalb des Erschließungsgebietes zugeführt. Von dort wird das
Schmutzwasser mit Hilfe eines Pumpwerkes und einer Pumpendruckleitung der vorhandenen
Mischwasserkanalisation in der Hüttenstraße (Gewerbegebiet Kall I) zugeführt Dort und im
nachgelagerten Netz stehen entsprechende Kapazitäten zu Aufnahme des Schmutzwassers zur
Verfügung Damit ist eine ordnungsgemäße Ableitung, schlussendlich zur Kläranlage Kall,
gewährleistet.
Das Niederschlagswasser wird ebenfalls über Rohrleitungen zu dem o.a. Tiefpunkt unterhalb des
Erschließungsgebietes abgeleitet. Dort wird zur Behandlung des Niederschlagswassers ein
Regenklärbecken eingebaut. Der dort zurückgehaltene, verschmutzte Anteil des
Niederschlagswassers wird nach Abklingen des Regenereignisses mit Hilfe der o.a.
Pumpeinrichtung und des nachfolgenden Kanalnetzes zur KA Kall abgeleitet und dort behandelt.
Das nach der Niederschlagswasserbehandlung weiter in Richtung Vorflut abgeleitete
Niederschlagswasser wird oberhalb des Ortsteils Scheven in einem Regenrückhaltebecken
gepuffert und gedrosselt in den Bleibach eingeleitet. Dem Regenrückhaltebecken soll ein
Hochwasserrückhaltebecken nachgeschaltet werden. Dieses Hochwasserrückhaltebecken dient
darüber hinaus als Pufferspeicher für weiteres Niederschlagswasser. Bzgl. Einzelheiten wird auf
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das laufende Parallelverfahren zur Erlangung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die
Maßnahmen zum Hochwasserschutz Scheven verwiesen.
Im weiteren Verfahren zur Erschließung des Gewerbegebietes Kall III werden die hier
konzeptionell beschriebenen Entwässerungseinrichtungen detailliert geplant. Die Kanalnetze
werden gem. § 58 (1) LWG NRW angezeigt. Für die Abwasserbehandlungsanlagen wird ein
Genehmigungsantrag gem. § 58 (2) LWG NRW und für die Einleitung in den Bleibach ein
Erlaubnisantrag gestellt.
Aufgestellt: Kall, den 07.09.2016
(Dipl.-Ing. Andreas Göttgens)
Anlagen:
Übersichtskarte
Lageplan GG Kall III
Lageplan Ableitung/RRB
M. 1 : 1000, Plan Nr. 114-1
M. 1 : 1000, Plan Nr. 114-2
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