Daten
Kommune
Kall
Größe
339 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 18:06
Aktualisiert
02.09.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L206 Richtung Scheven“
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB - Nachtrag zur Abwägungsliste
Lfd.
Nr.
49
b
Behörde/
Träger öffentlicher
Belange
Landwirtschaftskammer
NRW, Düren
Inhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Zuschnitt des Gewerbegebiets „Kall III“
nordöstlich der Landesstraße L 206 hat
sich aus der Abstimmung mit den
übergeordneten
Behörden
Bezirksregierung Köln und Kreis Euskirchen,
Untere
Landschaftsbehörde,
im
(inzwischen
abgeschlossenen)
FNPNeuaufstellungsverfahren ergeben. V.a.
aus Gründen des Natur- und Artenschutzes
konnten / können die inzw. naturschutzrechtlich geschützten Flächen und deren
näheres Umfeld westlich von Dottel nicht in
Anspruch
genommen
werden.
Der
Naturschutz
überwiegt
hier
andere
Belange, z.B. auch dem
Aspekt der
Bodenbeschaffenheit.
Bei
der
Vorabstimmung der Bauflächenpotentiale
mit den maßgeblichen Behörden blieb kein
anderer Spielraum als eine Verortung der
Bauflächen in nordwestlicher Richtung, so
wie jetzt dargestellt.
Den
nebenstehenden
Ausführungen zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahme wird
gefolgt.
20.10.2015
1
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 GE III - Erg Liste Behörden.doc
An der Ausweisung des
Bebauungsplangebietes
wird festgehalten.
Lfd.
Nr.
49
b
Behörde/
Träger öffentlicher Belange
Inhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Fortsetzung
Landwirtschaftskammer NRW,
Düren
Im Übrigen bewirkt eine bauleitplanerische
Darstellung allein noch keine
Einschränkung der Bewirtschaftungsmöglichkeit für den Landwirt.
Die vorgetragene Anregung sollte, wie
auch im FNP-Verfahren, zurückgewiesen
werden.
GE III \ Nachtrag Liste Behörden 1. Beteil.-Runde
2
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP 28 GE III - Erg Liste Behörden.doc
Beschlussvorschlag