Daten
Kommune
Kall
Größe
28 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
12.12.16, 08:22
Aktualisiert
12.12.16, 08:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
229/2016
1. Ergänzung
Vorlage erstellt:
06.12.2016
Federführung:
2.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
Sitzungstermin
20.12.2016
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
Anteilmäßige Beteiligung an Vergütungen für auf gemeindlichen Grundstücksflächen errichtete Windkraftanlagen
Beschlussvorschlag:
Alternative 1
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.12.2016 -TOP 4- beschließt der
Rat, an die direkt betroffenen Ortsvorsteherbezirke ab dem Jahr 2017 einen jährlichen Betrag in
Höhe von 3.000,00 Euro aus den der Gemeinde Kall zufließenden Pachteinnahmen für auf gemeindeeigenen Grundstücken errichtete Windkraftanlagen auszuzahlen.
Alternative 2
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.12.2016 -TOP 4- beschließt der
Rat, den Antrag der SPD-Fraktion zurückzuweisen, da die beantragte Beschlussfassung eine
Benachteiligung anderer Ortslagen zur Folge haben würde.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 beantragt die SPD-Fraktion, einen Anteil aus den der Gemeinde Kall zufließenden Einnahmen aus der Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücksflächen, auf denen Windkraftanlagen errichtet worden sind, an die im direkten Umfeld liegenden
Ortslagen weiterzuleiten. Es wird vorgeschlagen, die betroffenen Ortsvorsteherbezirke mit einem
Anteil von 20% der Pachteinnahmen, höchstens jedoch mit 3.000,- Euro pro Jahr und Ortsvorsteherbezirk zu beteiligen.
Begründet wird der Antrag damit, dass die im unmittelbaren Umkreis von Windkraftanlagen wohnenden Anwohner erfahrungsgemäß dauerhaft mit den von ihnen wahrgenommenen Beeinträchtigungen leben müssen.
Vorlagen-Nr. 229/2016 1. Ergänzung
Seite 2
Auf dem Gebiet der Gemeinde Kall wurden im Bereich des Windparks Honderberg/Sistiger Venn
im Jahre 2007 insgesamt 5 Windkraftanlagen errichtet. 3 dieser Windkraftanlagen (WEA1-3) stehen auf gemeindeeigenem Grund und Boden. Die anderen beiden Windkraftanlagen (WEA4-5)
wurden auf privaten Grundstücksflächen errichtet. Die Windkraftanlagen 1-3 stehen im Bereich
des Sistiger Venns und die Windkraftanlagen 4-5 befinden sich in Richtung der Ortslagen Golbach und Straßbüsch. Schallimmissionsmessungen, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, haben in den umliegenden Ortslagen keine Überschreitung der gesetzlich festgesetzten
Grenzwerte ergeben.
Die von der SPD-Fraktion beantragte Beteiligung an den der Gemeinde zufließenden Pachteinnahmen würde zu einer Ungleichbehandlung von Einwohnern führen, die an anderer Stelle mit
einer vergleichbaren geräuschmäßigen Einschränkung leben müssen. Darüber hinaus sollten
anteilmäßige Beteiligungen schon alleine unter Wahrung aller Interessen, allen Einwohnern des
Gemeindegebietes zugutekommen und nicht nur einem bestimmten, definierten Personenkreis.
Es wird darauf hingewiesen, dass die der Gemeinde Kall zufließenden Pachteinnahmen als allgemeine Deckungsmittel dienen und in der beantragten Weise keine Verwendung finden sollten.