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Allgemeine Vorlage (Einziehung von landwirtschaftlichen Wegeparzellen im Gemeindegebiet Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
05.06.15, 18:06
Aktualisiert
05.06.15, 18:06
Allgemeine Vorlage (Einziehung von landwirtschaftlichen Wegeparzellen im Gemeindegebiet Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 115/2015 18.06.2015 Vorlage erstellt: 02.06.2015 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Einziehung von landwirtschaftlichen Wegeparzellen im Gemeindegebiet Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beschließt, die beiden Teilflächen aus den landwirtschaftlichen Wegeparzellen Gemarkung Sistig, Flur 15, Flurstücke 54 und 100, gelegen bei Sistig, Unter dem Oberbusch, einzuziehen. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 20. November 2014 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung der Teilflächen aus den Wegeparzellen Gemarkung Sistig, Flur 15, Flurstücke 54 und 100 einzuleiten, da für diese beiden Teilflächen kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr besteht. Die beabsichtigte Einziehung der vorgenannten Wegeteilflächen wurde am 23. Januar 2015 im Rundblick Nr. 2 / 4. Woche veröffentlicht. Nach Auslauf der Einspruchsfrist (24. April 2015.) liegt der Verwaltung lediglich eine einzige Einwendung gegen die beabsichtigte Einziehung der Wegeteilflächen vor. Aus diesem Einspruch geht nach Abwägung aller Interessen jedoch kein einschlägiger Einwand hervor, der einer Einziehung der beiden Wegeteilflächen entgegensteht. Aufgrund der vorgenommenen Abwägung empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss die Wegeteilflächen Gemarkung Sistig, Flur 15, Flurstücke 54 und 100 einzuziehen. Der bei der Verwaltung eingegangene Einwand, sowie der dazugehörige Lageplan sind dieser Vorlage beigefügt.