Daten
Kommune
Kall
Größe
205 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
16.01.15, 18:07
Aktualisiert
16.01.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
18/2015
29.01.2015
Vorlage erstellt:
15.01.2015
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Bildung von Bauabschnitten für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme „In den
Stöcken, Auf dem Kickberg, Auf der Höll und Waldstraße“ in der Ortslage Sötenich
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die
Erschließungsanlagen „In den Stöcken, Auf dem Kickberg, Auf der Höll und Waldstraße“ in der
Ortslage Sötenich zum Zwecke der Abrechnung in entsprechende Bauabschnitte aufzuteilen,
damit nach Fertigstellung der Straßenausbaumaßnahme eine eindeutige Zuordnung des beitragsfähigen Aufwandes erfolgen kann.
Straßenabschnitte, die nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW)
abgerechnet werden:
1. „Auf der Höll“
(Von Einmündung „Auf dem Kickberg“ bis einschließlich
Grundstück Haus-Nr. 5 bzw.12)
2. „Auf dem Kickberg“
(Von Einmündung „Bendenstraße“ bis einschließlich
Grundstück Haus-Nr. 12a)
Straßenabschnitte, die nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) abgerechnet werden:
3. „Auf der Höll“
(Von Grundstück Haus- Nr. 5 bzw.12 bis Einmündung „In den Stöcken“)
4. „Auf dem Kickberg“
(Von Grundstück Haus-Nr. 12a bis Einmündung „In den Stöcken“)
5. „Waldstraße“ (kompletter Straßenzug)
6. „In den Stöcken“ (kompletter Straßenzug)
Vorlagen-Nr. 18/2015
Seite 2
Sachdarstellung:
Die Erschließungsanlagen „In den Stöcken“, „Auf dem Kickberg“, „Waldstraße“, „Auf der Höll“ in
der Ortslage Sötenich werden zum Teil erstmalig nach den Vorgaben des Baugesetzbuches
(BauGB) endgültig hergestellt bzw. in Teilbereichen nachmalig nach den Bestimmungen des § 8
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) wiederhergestellt. Während für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage ein Erschließungsbeitrag erhoben wird, ist Gegenstand des
Straßenbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche
Herstellungsmaßnahme an einer bereits bestehenden Anlage.
§ 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Kall definiert
die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage. Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und Parkflächen sind
demnach endgültig hergestellt, wenn
a) die Gemeinde Eigentümerin der Fläche für die Erschließungsanlage ist und diese mit betriebsfertigen Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen ausgestattet sind und
b) sie auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten,
Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise hergestellt (befestigt) sind.
Die Straßenzüge „In den Stöcken“ und „Waldstraße“ wurden bislang lediglich durch eine sog.
Baustraße an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Ein tragfähiger Unterbau, Nebenanlagen, Beleuchtungsanlagen sowie Straßenentwässerungseinrichtungen sind in diesem Bereich
bisher nicht hergestellt worden, so dass diese nach den Vorgaben des BauGB komplett erstmalig
herzustellen sind.
Die Straßen „Auf dem Kickberg“ und „Auf der Höll“ erfüllen zumindest in Teilbereichen die Merkmale einer erstmaligen endgültigen Herstellung, so dass diese Bereiche nach den Bestimmungen des § 8 KAG nachmalig wiederhergestellt werden. Die darüber hinaus liegenden Straßenabschnitte sind somit ebenso wie in den Straßen „In den Stöcken“ und „Waldstraße“ nach den
Vorgaben des BauGB erstmalig herzustellen.
Zum Zwecke der Abrechnung des beitragspflichtigen Erschließungsaufwandes bzw. der Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW ist es daher erforderlich, die einzelnen
Erschließungsanlagen in entsprechende Abrechnungsabschnitte aufzuteilen. Aufgrund der vorgegebenen unterschiedlichen Abrechnungsweise ist es von Bedeutung, dass alle anfallenden
Baukosten der jeweiligen Erschließungsanlage entsprechend zugeordnet werden können.
Um im Anschluss an die geplante Baumaßnahme eine eindeutige Zuordnung des beitragsfähigen Aufwandes gewährleisten zu können, schlägt die Verwaltung folgende Festlegung von Straßenabschnitten in der Ortslage Sötenich vor:
Straßenabschnitte, die nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG
NRW) abgerechnet werden:
1. „Auf der Höll“
(Von Einmündung „Auf dem Kickberg“ bis einschließlich
Grundstück Haus-Nr. 5 bzw.12)
2. „Auf dem Kickberg“
(Von Einmündung „Bendenstraße“ bis einschließlich
Grundstück Haus-Nr. 12a)
Vorlagen-Nr. 18/2015
Seite 3
Straßenabschnitte, die nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) abgerechnet
werden:
3. „Auf der Höll“
(Von Grundstück Haus- Nr. 5 bzw.12 bis Einmündung „In den Stöcken“)
4. „Auf dem Kickberg“
(Von Grundstück Haus-Nr. 12a bis Einmündung „In den Stöcken“)
5. „Waldstraße“ (kompletter Straßenzug)
6. „In den Stöcken“ (kompletter Straßenzug)
Die entsprechenden Abrechnungsgebiete sind aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) ersichtlich.