Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Bildung von Bauabschnitten für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme „In den Stöcken, Auf dem Kickberg, Auf der Höll und Waldstraße“ in der Ortslage Sötenich)

Daten

Kommune
Kall
Größe
205 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
16.01.15, 18:07
Aktualisiert
16.01.15, 18:07
Allgemeine Vorlage (Bildung von Bauabschnitten für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme „In den Stöcken, Auf dem Kickberg, Auf der Höll und Waldstraße“ in der Ortslage Sötenich) Allgemeine Vorlage (Bildung von Bauabschnitten für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme „In den Stöcken, Auf dem Kickberg, Auf der Höll und Waldstraße“ in der Ortslage Sötenich) Allgemeine Vorlage (Bildung von Bauabschnitten für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme „In den Stöcken, Auf dem Kickberg, Auf der Höll und Waldstraße“ in der Ortslage Sötenich)

öffnen download melden Dateigröße: 205 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 18/2015 29.01.2015 Vorlage erstellt: 15.01.2015 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Bildung von Bauabschnitten für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme „In den Stöcken, Auf dem Kickberg, Auf der Höll und Waldstraße“ in der Ortslage Sötenich Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die Erschließungsanlagen „In den Stöcken, Auf dem Kickberg, Auf der Höll und Waldstraße“ in der Ortslage Sötenich zum Zwecke der Abrechnung in entsprechende Bauabschnitte aufzuteilen, damit nach Fertigstellung der Straßenausbaumaßnahme eine eindeutige Zuordnung des beitragsfähigen Aufwandes erfolgen kann. Straßenabschnitte, die nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) abgerechnet werden: 1. „Auf der Höll“ (Von Einmündung „Auf dem Kickberg“ bis einschließlich Grundstück Haus-Nr. 5 bzw.12) 2. „Auf dem Kickberg“ (Von Einmündung „Bendenstraße“ bis einschließlich Grundstück Haus-Nr. 12a) Straßenabschnitte, die nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) abgerechnet werden: 3. „Auf der Höll“ (Von Grundstück Haus- Nr. 5 bzw.12 bis Einmündung „In den Stöcken“) 4. „Auf dem Kickberg“ (Von Grundstück Haus-Nr. 12a bis Einmündung „In den Stöcken“) 5. „Waldstraße“ (kompletter Straßenzug) 6. „In den Stöcken“ (kompletter Straßenzug) Vorlagen-Nr. 18/2015 Seite 2 Sachdarstellung: Die Erschließungsanlagen „In den Stöcken“, „Auf dem Kickberg“, „Waldstraße“, „Auf der Höll“ in der Ortslage Sötenich werden zum Teil erstmalig nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) endgültig hergestellt bzw. in Teilbereichen nachmalig nach den Bestimmungen des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) wiederhergestellt. Während für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage ein Erschließungsbeitrag erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche Herstellungsmaßnahme an einer bereits bestehenden Anlage. § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Kall definiert die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage. Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und Parkflächen sind demnach endgültig hergestellt, wenn a) die Gemeinde Eigentümerin der Fläche für die Erschließungsanlage ist und diese mit betriebsfertigen Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen ausgestattet sind und b) sie auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise hergestellt (befestigt) sind. Die Straßenzüge „In den Stöcken“ und „Waldstraße“ wurden bislang lediglich durch eine sog. Baustraße an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Ein tragfähiger Unterbau, Nebenanlagen, Beleuchtungsanlagen sowie Straßenentwässerungseinrichtungen sind in diesem Bereich bisher nicht hergestellt worden, so dass diese nach den Vorgaben des BauGB komplett erstmalig herzustellen sind. Die Straßen „Auf dem Kickberg“ und „Auf der Höll“ erfüllen zumindest in Teilbereichen die Merkmale einer erstmaligen endgültigen Herstellung, so dass diese Bereiche nach den Bestimmungen des § 8 KAG nachmalig wiederhergestellt werden. Die darüber hinaus liegenden Straßenabschnitte sind somit ebenso wie in den Straßen „In den Stöcken“ und „Waldstraße“ nach den Vorgaben des BauGB erstmalig herzustellen. Zum Zwecke der Abrechnung des beitragspflichtigen Erschließungsaufwandes bzw. der Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW ist es daher erforderlich, die einzelnen Erschließungsanlagen in entsprechende Abrechnungsabschnitte aufzuteilen. Aufgrund der vorgegebenen unterschiedlichen Abrechnungsweise ist es von Bedeutung, dass alle anfallenden Baukosten der jeweiligen Erschließungsanlage entsprechend zugeordnet werden können. Um im Anschluss an die geplante Baumaßnahme eine eindeutige Zuordnung des beitragsfähigen Aufwandes gewährleisten zu können, schlägt die Verwaltung folgende Festlegung von Straßenabschnitten in der Ortslage Sötenich vor: Straßenabschnitte, die nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) abgerechnet werden: 1. „Auf der Höll“ (Von Einmündung „Auf dem Kickberg“ bis einschließlich Grundstück Haus-Nr. 5 bzw.12) 2. „Auf dem Kickberg“ (Von Einmündung „Bendenstraße“ bis einschließlich Grundstück Haus-Nr. 12a) Vorlagen-Nr. 18/2015 Seite 3 Straßenabschnitte, die nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) abgerechnet werden: 3. „Auf der Höll“ (Von Grundstück Haus- Nr. 5 bzw.12 bis Einmündung „In den Stöcken“) 4. „Auf dem Kickberg“ (Von Grundstück Haus-Nr. 12a bis Einmündung „In den Stöcken“) 5. „Waldstraße“ (kompletter Straßenzug) 6. „In den Stöcken“ (kompletter Straßenzug) Die entsprechenden Abrechnungsgebiete sind aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) ersichtlich.