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Allgemeine Vorlage (Satzung 4. Änderung Gebühren Friedhof)

Daten

Kommune
Kall
Größe
133 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:06
Aktualisiert
27.08.14, 18:06
Allgemeine Vorlage (Satzung 4. Änderung Gebühren Friedhof) Allgemeine Vorlage (Satzung 4. Änderung Gebühren Friedhof)

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Inhalt der Datei

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Kall vom 07. November 2001 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom _______________ Aufgrund § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.06.2003 (GV NRW S. 313) - SGV NRW 2127 - und des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S. 878) - SGV NRW 2023 -, hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 02.09.2014 folgende 4. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Kall beschlossen: Artikel I Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Kall vom 07. November 2001 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17. April 2013 wird wie folgt geändert: In § 2 erhalten die Tarifblöcke I und V folgende Fassung: §2 Höhe der Gebühren „I. Bestattungs- und Umbettungsgebühren 1. Ausheben, Verfüllen, Ausschmückung sowie die erste Nachfüllung a) eines Grabes für Verstorbene bis 5 Jahre b1) eines Grabes für Verstorbene über 5 Jahre (maschinell) b2) eines Grabes für Verstorbene über 5 Jahre (Handarbeit) c1) eines Tiefgrabes, 1. Bestattung (maschinell) c2) eines Tiefgrabes, 1. Bestattung (Handarbeit) d) eines Urnengrabes 337,00 Euro 612,00 Euro 687,00 Euro 662,00 Euro 687,00 Euro 220,00 Euro 2. Ausgraben einer Leiche a) innerhalb von 10 Jahren seit der Bestattung b) nach 10 Jahren seit der Bestattung 612,00 Euro 487,00 Euro 3. Umbettung einer Leiche innerhalb des Friedhofes a) innerhalb von 10 Jahren seit der Bestattung b) nach 10 Jahren seit der Bestattung 837,00 Euro 725,00 Euro 4. Ausgraben einer Urne 127,00 Euro 5. Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofes 162,00 Euro 6. Zuschlag für Bestattungen, die samstags durchgeführt werden 50,00 Euro“ „V. Sonstige Gebühren 1. Kosten für das Einebnen von Grabstellen: a) Einebnen einer Einzelgrabstätte b) Einebnen einer Doppelgrabstätte c) Einebnen einer Einzelurnengrabstätte d) Einebnen einer Doppelurnengrabstätte maschinell 240,00 Euro 290,00 Euro 120,00 Euro 160,00 Euro Artikel II Diese Änderungsatzung tritt am 01.10.2014 in Kraft. Handarbeit 290,00 Euro 360,00 Euro ----- ‘‘