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Beschlußtext (Überprüfung von Aufhebungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen in der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Am Beispiel des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
29.04.2010
Erstellt
10.06.10, 21:22
Aktualisiert
10.06.10, 21:22
Beschlußtext (Überprüfung von Aufhebungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen in der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:  Am Beispiel des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 3. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 29.04.2010: 5. Überprüfung von Aufhebungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen in der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Am Beispiel des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ Die CDU-Fraktion sieht aufgrund der eigenen Recherche und der vorliegenden Ausarbeitung der Verwaltung keine Notwendigkeit, den Bebauungsplan aufzuheben. Gegen eine Bebauungsplanaufhebung spreche z.B., dass ein Vollverfahren mit Umweltbericht notwendig sei, derzeit bestehende Baurechte nicht mehr genutzt werden können, für Bauvorhaben nach einer Aufhebung immer ein gebührenpflichtiger Bauantrag zu stellen sei und von Seiten der Verwaltung aufwendigere Prüfungen stattfinden müssen. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne bedankt sich für die sehr ausführliche Vorlage. Allerdings, so die Fraktion, widerspreche ihrer Meinung nach der Beschlussvorschlag dem Inhalt der Vorlage. Die Grundidee, einen Bebauungsplan aufzuheben, wenn dieser nicht mehr benötigt werde, sei gut, aber für den Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ werde keine Notwendigkeit gesehen. Hier überwiegen die Nachteile, wie u.a. personeller Mehraufwand, die Entstehung eines anderen städtebaulichen Gesichtes oder die Gefährdung des Nachbarschutzes durch Wegfall der Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung und der Baugrenzen. Die SPD-Fraktion bedauert die Einschätzungen der anderen Fraktionen. Der Bebauungsplan sei so gut wie „vollgelaufen“, weshalb zukünftig mit nicht mehr vielen Bauanträgen zu rechnen sei. Aus dem Grund wird von Seiten der SPD-Fraktion auch nicht befürchtet, dass die gewachsene Siedlungsstruktur ein anderes Gesicht erhalte. Außerdem seien nach der Bebauungsplanaufhebung alle Bauvorhaben gem. § 34 Bau GB zu beurteilen, dass heißt, Art und Maß der baulichen Nutzung und auch die Bauweise müssen sich in die nähere Umgebung einfügen. Für eine Aufhebung sei zwar einmalig ein Vollverfahren notwendig, anschließend aber weitere Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes hinfällig. Dies wiederum erspare den Bauinteressenten Wartezeiten oder die Kosten für ein externes Planungsbüro. Im Anschluss an die Ausführungen lässt AV Herr Puchert-Blöbaum über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt erstmalig die Aufhebung eines Bebauungsplanes, hier: Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung Beratungsergebnis: - 6 Ja-Stimme(n), 9 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) - Der Antrag ist somit abgelehnt.