Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
29.04.2010
Erstellt
10.06.10, 21:22
Aktualisiert
10.06.10, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 3. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 29.04.2010:
5.
Überprüfung von Aufhebungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen in der Gemeinde
Leopoldshöhe
hier: Am Beispiel des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“
Die CDU-Fraktion sieht aufgrund der eigenen Recherche und der vorliegenden Ausarbeitung der
Verwaltung keine Notwendigkeit, den Bebauungsplan aufzuheben.
Gegen eine Bebauungsplanaufhebung spreche z.B., dass ein Vollverfahren mit Umweltbericht
notwendig sei, derzeit bestehende Baurechte nicht mehr genutzt werden können, für Bauvorhaben
nach einer Aufhebung immer ein gebührenpflichtiger Bauantrag zu stellen sei und von Seiten der
Verwaltung aufwendigere Prüfungen stattfinden müssen.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne bedankt sich für die sehr ausführliche Vorlage. Allerdings, so die
Fraktion, widerspreche ihrer Meinung nach der Beschlussvorschlag dem Inhalt der Vorlage. Die
Grundidee, einen Bebauungsplan aufzuheben, wenn dieser nicht mehr benötigt werde, sei gut, aber für
den Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ werde keine Notwendigkeit gesehen. Hier überwiegen
die Nachteile, wie u.a. personeller Mehraufwand, die Entstehung eines anderen städtebaulichen
Gesichtes oder die Gefährdung des Nachbarschutzes durch Wegfall der Festsetzungen zu Art und Maß
der Nutzung und der Baugrenzen.
Die SPD-Fraktion bedauert die Einschätzungen der anderen Fraktionen. Der Bebauungsplan sei so gut
wie „vollgelaufen“, weshalb zukünftig mit nicht mehr vielen Bauanträgen zu rechnen sei.
Aus dem Grund wird von Seiten der SPD-Fraktion auch nicht befürchtet, dass die gewachsene
Siedlungsstruktur ein anderes Gesicht erhalte. Außerdem seien nach der Bebauungsplanaufhebung
alle Bauvorhaben gem. § 34 Bau GB zu beurteilen, dass heißt, Art und Maß der baulichen Nutzung und
auch die Bauweise müssen sich in die nähere Umgebung einfügen. Für eine Aufhebung sei zwar
einmalig ein Vollverfahren notwendig, anschließend aber weitere Anträge auf Änderung des
Bebauungsplanes hinfällig. Dies wiederum erspare den Bauinteressenten Wartezeiten oder die Kosten
für ein externes Planungsbüro.
Im Anschluss an die Ausführungen lässt AV Herr Puchert-Blöbaum über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt erstmalig die Aufhebung eines Bebauungsplanes,
hier: Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung
Beratungsergebnis:
- 6 Ja-Stimme(n), 9 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
Der Antrag ist somit abgelehnt.