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Allgemeine Vorlage (22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
180 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
15.11.13, 18:05
Aktualisiert
29.11.13, 18:06
Allgemeine Vorlage (22.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und  4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (22.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und  4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (22.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und  4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (22.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und  4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (22.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und  4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 173/2013 12.12.2013 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 28.11.2013 – TOP 5 – beschließt der Rat die Aufstellung der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. b) Dem Entwurf der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich Begründung wird zugestimmt. Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich Begründung wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Von der Änderung sind die Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 16, Flurstücke 100 (Kölner Straße 25) und 154 (noch unbebaut) betroffen. Vorlagen-Nr. 173/2013 Seite 2 Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 30. August 2013 beantragt der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 16, Flurstücke 100 und 154, gelegen in Kall, Kölner Straße, die Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit für eine weitere Entwicklung des auf dem Flurstück 100 bestehenden Bürogebäudes geschaffen werden. Derzeit besteht die Notwendigkeit nach weiteren Büroräumen und Stellplätzen. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ setzt zzt. im Bereich der geplanten Änderung „WA“ - Allgemeines Wohngebiet bzw. „WR“ - Reines Wohngebiet fest. Dem Vorhaben stehen somit die Einschränkungen der §§ 3, 4 und 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des Vorhabens bzw. für eine weitere Entwicklung in eine gemischt-bauliche Richtung auf den Grundstücken eine Änderung des Baugebietscharakters von „WA“ bzw. „WR“ in „Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Rand des Ortskerns, so dass die angestrebte Gebietsausweisung im Sinne einer Stärkung der zentralörtlichen Dienstleistungsfunktion angemessen ist. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4). Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 20. September 2013 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2013 wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Das Planungsbüro wird den Entwurf zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 28.11.2013 detailliert vorstellen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“, der Begründung sowie den textlichen Festsetzungen entnommen werden, die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 28.11.2013 beigefügt waren. Der Antragsteller hat sich schriftlich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet. Vorlagen-Nr. 173/2013 Seite 3 Vorlagen-Nr. 173/2013 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 173/2013 28.11.2013 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die Aufstellung der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. b) Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich Begründung wird zugestimmt. Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich Begründung wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Von der Änderung sind die Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 16, Flurstücke 100 (Kölner Straße 25) und 154 (noch unbebaut) betroffen. Vorlagen-Nr. 173/2013 Seite 5 Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 30. August 2013 beantragt der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 16, Flurstücke 100 und 154, gelegen in Kall, Kölner Straße, die Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit für eine weitere Entwicklung des auf dem Flurstück 100 bestehenden Bürogebäudes geschaffen werden. Derzeit besteht die Notwendigkeit nach weiteren Büroräumen und Stellplätzen. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ setzt zzt. im Bereich der geplanten Änderung „WA“ - Allgemeines Wohngebiet bzw. „WR“ - Reines Wohngebiet fest. Dem Vorhaben stehen somit die Einschränkungen der §§ 3, 4 und 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des Vorhabens bzw. für eine weitere Entwicklung in eine gemischt-bauliche Richtung auf den Grundstücken eine Änderung des Baugebietscharakters von „WA“ bzw. „WR“ in „Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Rand des Ortskerns, so dass die angestrebte Gebietsausweisung im Sinne einer Stärkung der zentralörtlichen Dienstleistungsfunktion angemessen ist. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4). Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 20. September 2013 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2013 wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine landesplanerischen Bedenken bestehen (Anlage 2). Das Planungsbüro wird den Entwurf zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ in der Sitzung detailliert vorstellen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ (Anlage 3), der Begründung (Anlage 4) sowie den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) entnommen werden. Der Antragsteller hat sich schriftlich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet.