Daten
Kommune
Kall
Größe
180 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
15.11.13, 18:05
Aktualisiert
29.11.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
173/2013
12.12.2013
Federführung: Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB
a)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 28.11.2013 – TOP 5 – beschließt der Rat die Aufstellung der 22. Änderung des
Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
b)
Dem Entwurf der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich
Begründung wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
des Entwurfes der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich
Begründung wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch
die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Von der Änderung sind die Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 16, Flurstücke 100
(Kölner Straße 25) und 154 (noch unbebaut) betroffen.
Vorlagen-Nr. 173/2013
Seite 2
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 30. August 2013 beantragt der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Kall,
Flur 16, Flurstücke 100 und 154, gelegen in Kall, Kölner Straße, die Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit für eine weitere Entwicklung des
auf dem Flurstück 100 bestehenden Bürogebäudes geschaffen werden. Derzeit besteht die Notwendigkeit nach weiteren Büroräumen und Stellplätzen. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“
setzt zzt. im Bereich der geplanten Änderung „WA“ - Allgemeines Wohngebiet bzw. „WR“ - Reines Wohngebiet fest. Dem Vorhaben stehen somit die Einschränkungen der §§ 3, 4 und 13 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des Vorhabens bzw. für
eine weitere Entwicklung in eine gemischt-bauliche Richtung auf den Grundstücken eine Änderung des Baugebietscharakters von „WA“ bzw. „WR“ in „Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der
Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Rand des Ortskerns, so dass die angestrebte Gebietsausweisung im Sinne einer Stärkung der zentralörtlichen Dienstleistungsfunktion angemessen
ist.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4).
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 20. September 2013 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2013
wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und
der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Das Planungsbüro wird den Entwurf zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ in
der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am
28.11.2013 detailliert vorstellen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“, der Begründung sowie den textlichen Festsetzungen entnommen
werden, die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 28.11.2013 beigefügt waren.
Der Antragsteller hat sich schriftlich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet.
Vorlagen-Nr. 173/2013
Seite 3
Vorlagen-Nr. 173/2013
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
173/2013
28.11.2013
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB
a)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, die Aufstellung der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 2
Abs. 1 BauGB zu beschließen.
b)
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall
„Ortsmitte“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
des Entwurfes der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einschließlich
Begründung wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch
die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Von der Änderung sind die Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 16, Flurstücke 100
(Kölner Straße 25) und 154 (noch unbebaut) betroffen.
Vorlagen-Nr. 173/2013
Seite 5
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 30. August 2013 beantragt der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Kall,
Flur 16, Flurstücke 100 und 154, gelegen in Kall, Kölner Straße, die Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit für eine weitere Entwicklung des
auf dem Flurstück 100 bestehenden Bürogebäudes geschaffen werden. Derzeit besteht die Notwendigkeit nach weiteren Büroräumen und Stellplätzen. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“
setzt zzt. im Bereich der geplanten Änderung „WA“ - Allgemeines Wohngebiet bzw. „WR“ - Reines Wohngebiet fest. Dem Vorhaben stehen somit die Einschränkungen der §§ 3, 4 und 13 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des Vorhabens bzw. für
eine weitere Entwicklung in eine gemischt-bauliche Richtung auf den Grundstücken eine Änderung des Baugebietscharakters von „WA“ bzw. „WR“ in „Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der
Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Rand des Ortskerns, so dass die angestrebte Gebietsausweisung im Sinne einer Stärkung der zentralörtlichen Dienstleistungsfunktion angemessen
ist.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4).
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 20. September 2013 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2013
wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und
der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine landesplanerischen Bedenken bestehen (Anlage 2).
Das Planungsbüro wird den Entwurf zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ in
der Sitzung detailliert vorstellen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ (Anlage 3), der Begründung (Anlage 4) sowie den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) entnommen werden.
Der Antragsteller hat sich schriftlich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet.