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Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hier: Einzelhandelsentwicklungskonzept)

Daten

Kommune
Kall
Größe
151 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
15.11.13, 18:05
Aktualisiert
29.11.13, 18:06

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 177/2013 12.12.2013 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hier: Einzelhandelsentwicklungskonzept Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 28.11.2013 – TOP 6 – beschließt der Rat wie folgt: a) Dem auf der Grundlage der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln modifizierten und in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall wird für die noch durchzuführende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zugestimmt. b) Die Gemeinde Kall beabsichtigt, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Gewerbegebiet Kall 1 herbeizuführen. c) Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der vorgenannten Beschlussfassung die - bisher zurückgestellte - Anfrage nach § 34 LPLG (landesplanerische Anfrage) bei der Bezirksregierung Köln für die Neuaufstellung des FNP zu stellen. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 25.06.2013 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung-. In dieser Sitzung wurde dem vorgestellten Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes Kall als Grundlage für die Erörterung mit der Landesplanung der Bezirksregierung zugestimmt. Der Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung Köln hat am 24. September 2013 im Rathaus der Gemeinde Kall stattgefunden. Folgendes Ergebnis kann festgehalten werden: Vorlagen-Nr. 177/2013 Seite 2  Darstellung des zentralen Versorgungsbereiches Der Darstellung des zentralen Versorgungsbereiches im Zentralort von Kall wird seitens der Bezirksregierung zugestimmt. Um einen größeren Spielraum für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Zentralort zu haben, wird jedoch seitens der Verwaltung bzw. des Planungsbüros vorgeschlagen zu prüfen, ob der zentrale Versorgungsbereich evtl. über die Bahngleise hinweg Richtung Trierer Straße und in südlicher Richtung (Straße „Am Hallenbad“) ausgedehnt werden könnte.  Sog. „Kaller Liste“ der zentrenrelevanten Sortimente Zu der Sortimentsliste bestehen seitens der Bezirksregierung ebenso keine Bedenken. Die Liste kann so akzeptiert werden. Nach Aussage des Gutachters ist die Liste konform mit den Vorgaben des neuen LEP -Sachlicher Teilplan – Großflächiger Einzelhandel.  Darstellung der Verkaufsflächen der großflächigen Lebensmittelmärkte bzw. der zentrenrelevanten Randsortimente des Möbelmarktes im Gewerbegebiet Kall Nach Auffassung der Bezirksregierung sind die großflächigen Lebensmittelmärkte im Gewerbegebiet auf den aktuellen Bestand festzuschreiben. Dies bedeutet, dass neben der Darstellung als „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ die Verkaufsflächen auf deren aktuellen Bestand festzuschreiben seien. Ebenso sei beim großflächigen Möbelmarkt neben der Verkaufsfläche die Flächengröße für zentrenrelevante Randsortimente festzuschreiben.  Berücksichtigung der Ziele der Landesplanung im Gewerbegebiet Kall Seitens der Bezirksregierung wird der Bereich des Gewerbegebietes Kall, der heute durch Einzelhandel geprägt ist, insgesamt kritisch gesehen. Hier sei insbesondere die Frage der Einzelhandels(agglomerationen)* (Ziel 8) des inzwischen in Kraft gesetzten LEP – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel - zu klären und im Konzept nachzuarbeiten. Bisher fehle eine Aussage zum kleinflächigen Einzelhandel. Ziel 8 verlangt von den Gemeinden im Sinne einer Handlungspflicht, dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken. Darüber hinaus haben sie dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird. Nach Auffassung der Bezirksregierung sei daher die Darstellung und Erläuterung auf FNP-Ebene zur Zielerreichung nicht ausreichend, da es nach Aufhebung des Bebauungsplanes 8.0 an konkreten Regelungen durch einen Bebauungsplan fehle. Insofern sei die Gemeinde hier gefordert, die Ziele der Landesplanung zur Vermeidung weiterer Einzelhandelsagglomerationen im Gewerbegebiet und zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches durch Beschlussfassung des Rates auf der Ebene einer verbindlichen Bauleitplanung sicherzustellen. Das derzeitige Planungsrecht im alten Gewerbegebiet (Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB) sei nicht ausreichend zur Umsetzung der Ziele der Landesplanung. Letztlich sei ein städtebauliches Konzept zur Umsetzung des Zieles 8 aus dem neuen Teilplan Großflächiger Einzelhandel unverzichtbar. Nur unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Regelung des Einzelhandels im Gewerbegebiet könne eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung für den FNP Kall bestätigt werden. Da die Grundzüge der Planung berührt seien, sei ein Weiterkommen im Planverfahren zur FNP-Neuaufstellung ansonsten nicht möglich. *) Anhäufung Vorlagen-Nr. 177/2013 Seite 3 In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls diskutiert, inwiefern die seinerzeit getroffene Ausweisung der Flächen des Gewerbegebietes als GIB im Regionalplan zutreffend gewählt wurde. Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dienen der Ansiedlung und Weiterentwicklung gewerblicher Betriebe, die aufgrund eines großen Flächenbedarfs, ihrer Emissionen oder besonderer Standortanforderungen nicht in den ASB (allgemeiner Siedlungsbereich) integriert werden können, so dass man der Auffassung ist, dass für Teile der Bereiche Siemensring und Hüttenstraße aufgrund der aktuellen Realnutzung keine GIB-Situation mehr gegeben sei. Seitens der Bezirksregierung wird eingeräumt, dass der Bereich heute keine GIB-Festsetzung mehr erfahren würde. Eine entsprechende Änderung des Regionalplanes könne aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Darüber hinaus wurde seitens der Verwaltung auf die Schwierigkeiten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes in einem Gebiet, das nahezu vollständig bebaut ist, hingewiesen. Dies habe im Vorfeld die von der Gemeinde aufgestellte Bauleitplanung zur Limitierung der Einzelhandelsnutzung mit der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Steinbusch“ deutlich gezeigt. Aufgrund der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln hat das beauftragte Fachbüro, BBE Handelsberatung GmbH, Köln, das Einzelhandelsentwicklungskonzept überarbeitet und zusammen mit der Verwaltung und dem Planungsbüro einen Vorschlag für eine Absichtserklärung des Rates zur Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet 1 erarbeitet. Das überarbeitete Einzelhandelsentwicklungskonzept wird in der Sitzung vorgestellt. Die Änderungen und Ergänzungen sind vor einer Beschlussfassung im Rat mit der Bezirksregierung abzustimmen. Die Abstimmung mit der Landesplanung erfolgt voraussichtlich am 04. Dezember 2013. Die sog. „Landesplanerische Anfrage“ (nach § 34 Landesplanungsgesetz) zur FNPNeuaufstellung wurde bisher von der Bezirksregierung Köln unter Verweis auf erforderliche Regelungen zum Einzelhandel zurückgestellt. Einigung mit der Bezirksregierung vorausgesetzt, könnte und sollte die Anfrage nunmehr gestellt werden. Vorlagen-Nr. 177/2013 Seite 4 Vorlagen-Nr. 177/2013 Seite 5 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 177/2013 28.11.2013 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: Tischvorlage TOP 6 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hier: Einzelhandelsentwicklungskonzept Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Dem auf der Grundlage der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln modifizierten und in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall wird für die noch durchzuführende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zugestimmt. b) Die Gemeinde Kall beabsichtigt, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Gewerbegebiet Kall 1 herbeizuführen. c) Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der vorgenannten Beschlussfassung die - bisher zurückgestellte - Anfrage nach § 34 LPLG (landesplanerische Anfrage) bei der Bezirksregierung Köln für die Neuaufstellung des FNP zu stellen. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 25.06.2013 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung-. In dieser Sitzung wurde dem vorgestellten Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes Kall als Grundlage für die Erörterung mit der Landesplanung der Bezirksregierung zugestimmt. Der Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung Köln hat am 24. September 2013 im Rathaus der Gemeinde Kall stattgefunden. Folgendes Ergebnis kann festgehalten werden: Vorlagen-Nr. 177/2013 Seite 6  Darstellung des zentralen Versorgungsbereiches Der Darstellung des zentralen Versorgungsbereiches im Zentralort von Kall wird seitens der Bezirksregierung zugestimmt. Um einen größeren Spielraum für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Zentralort zu haben, wird jedoch seitens der Verwaltung bzw. des Planungsbüros vorgeschlagen zu prüfen, ob der zentrale Versorgungsbereich evtl. über die Bahngleise hinweg Richtung Trierer Straße und in südlicher Richtung (Straße „Am Hallenbad“) ausgedehnt werden könnte.  Sog. „Kaller Liste“ der zentrenrelevanten Sortimente Zu der Sortimentsliste bestehen seitens der Bezirksregierung ebenso keine Bedenken. Die Liste kann so akzeptiert werden. Nach Aussage des Gutachters ist die Liste konform mit den Vorgaben des neuen LEP -Sachlicher Teilplan – Großflächiger Einzelhandel.  Darstellung der Verkaufsflächen der großflächigen Lebensmittelmärkte bzw. der zentrenrelevanten Randsortimente des Möbelmarktes im Gewerbegebiet Kall Nach Auffassung der Bezirksregierung sind die großflächigen Lebensmittelmärkte im Gewerbegebiet auf den aktuellen Bestand festzuschreiben. Dies bedeutet, dass neben der Darstellung als „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ die Verkaufsflächen auf deren aktuellen Bestand festzuschreiben seien. Ebenso sei beim großflächigen Möbelmarkt neben der Verkaufsfläche die Flächengröße für zentrenrelevante Randsortimente festzuschreiben.  Berücksichtigung der Ziele der Landesplanung im Gewerbegebiet Kall Seitens der Bezirksregierung wird der Bereich des Gewerbegebietes Kall, der heute durch Einzelhandel geprägt ist, insgesamt kritisch gesehen. Hier sei insbesondere die Frage der Einzelhandels(agglomerationen)* (Ziel 8) des inzwischen in Kraft gesetzten LEP – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel - zu klären und im Konzept nachzuarbeiten. Bisher fehle eine Aussage zum kleinflächigen Einzelhandel. Ziel 8 verlangt von den Gemeinden im Sinne einer Handlungspflicht, dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken. Darüber hinaus haben sie dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird. Nach Auffassung der Bezirksregierung sei daher die Darstellung und Erläuterung auf FNP-Ebene zur Zielerreichung nicht ausreichend, da es nach Aufhebung des Bebauungsplanes 8.0 an konkreten Regelungen durch einen Bebauungsplan fehle. Insofern sei die Gemeinde hier gefordert, die Ziele der Landesplanung zur Vermeidung weiterer Einzelhandelsagglomerationen im Gewerbegebiet und zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches durch Beschlussfassung des Rates auf der Ebene einer verbindlichen Bauleitplanung sicherzustellen. Das derzeitige Planungsrecht im alten Gewerbegebiet (Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB) sei nicht ausreichend zur Umsetzung der Ziele der Landesplanung. Letztlich sei ein städtebauliches Konzept zur Umsetzung des Zieles 8 aus dem neuen Teilplan Großflächiger Einzelhandel unverzichtbar. Nur unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Regelung des Einzelhandels im Gewerbegebiet könne eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung für den FNP Kall bestätigt werden. Da die Grundzüge der Planung berührt seien, sei ein Weiterkommen im Planverfahren zur FNP-Neuaufstellung ansonsten nicht möglich. *) Anhäufung Vorlagen-Nr. 177/2013 Seite 7 In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls diskutiert, inwiefern die seinerzeit getroffene Ausweisung der Flächen des Gewerbegebietes als GIB im Regionalplan zutreffend gewählt wurde. Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dienen der Ansiedlung und Weiterentwicklung gewerblicher Betriebe, die aufgrund eines großen Flächenbedarfs, ihrer Emissionen oder besonderer Standortanforderungen nicht in den ASB (allgemeiner Siedlungsbereich) integriert werden können, so dass man der Auffassung ist, dass für Teile der Bereiche Siemensring und Hüttenstraße aufgrund der aktuellen Realnutzung keine GIB-Situation mehr gegeben sei. Seitens der Bezirksregierung wird eingeräumt, dass der Bereich heute keine GIB-Festsetzung mehr erfahren würde. Eine entsprechende Änderung des Regionalplanes könne aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Darüber hinaus wurde seitens der Verwaltung auf die Schwierigkeiten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes in einem Gebiet, das nahezu vollständig bebaut ist, hingewiesen. Dies habe im Vorfeld die von der Gemeinde aufgestellte Bauleitplanung zur Limitierung der Einzelhandelsnutzung mit der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Steinbusch“ deutlich gezeigt. Aufgrund der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln hat das beauftragte Fachbüro, BBE Handelsberatung GmbH, Köln, das Einzelhandelsentwicklungskonzept überarbeitet und zusammen mit der Verwaltung und dem Planungsbüro einen Vorschlag für eine Absichtserklärung des Rates zur Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet 1 erarbeitet. Das überarbeitete Einzelhandelsentwicklungskonzept wird in der Sitzung vorgestellt. Die Änderungen und Ergänzungen sind vor einer Beschlussfassung im Rat mit der Bezirksregierung abzustimmen. Die Abstimmung mit der Landesplanung erfolgt voraussichtlich am 04. Dezember 2013. Die sog. „Landesplanerische Anfrage“ (nach § 34 Landesplanungsgesetz) zur FNPNeuaufstellung wurde bisher von der Bezirksregierung Köln unter Verweis auf erforderliche Regelungen zum Einzelhandel zurückgestellt. Einigung mit der Bezirksregierung vorausgesetzt, könnte und sollte die Anfrage nunmehr gestellt werden.