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Allgemeine Vorlage (Synopse neu für Ratssitzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
10 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
29.11.13, 18:06
Aktualisiert
29.11.13, 18:06
Allgemeine Vorlage (Synopse neu für Ratssitzung)

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Inhalt der Datei

Synopse der geänderten Artikel bzw. Paragraphen der Friedhofssatzung der Gemeinde Kall vor und nach der geplanten 4. Änderung alte Fassung neue Fassung § 27 Entfernung und vorzeitige Auflösung von Grabstätten § 27 Entfernung und vorzeitige Auflösung von Grabstätten (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen-, (2) Kinder- und Urnengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Das Entfernen erfolgt durch die Nutzungsberechtigten bzw. auf schriftlichen Antrag des Nutzungsberechtigten auch durch die Gemeinde Kall oder eines von ihr beauftragten Unternehmens. Die Kosten der Beseitigung hat der jeweilige Nutzungsberechtigte zu tragen. Mit der Auflösung erlöschen jegliche Rechte des bisher Nutzungsberechtigten an der Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen-, Kinder- und Urnengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen binnen drei Monaten nach Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts zu entfernen. Das Entfernen erfolgt durch die Nutzungsberechtigten bzw. auf schriftlichen Antrag des Nutzungsberechtigten auch durch die Gemeinde Kall oder eines von ihr beauftragten Unternehmens. Die Kosten der Beseitigung hat der jeweilige Nutzungsberechtigte zu tragen. Wenn nicht binnen drei Monaten nach Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts die Grabstätte vom Nutzungsberechtigten entfernt wurde, erfolgt die Entfernung auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch die Gemeinde Kall. Mit der Auflösung erlöschen jegliche Rechte des bisher Nutzungsberechtigten an der Grabstelle.