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Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichs-flächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg (nördl. Abzweig der Voißeler Straße)“ sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs-/Ergänzungssatzung“) a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kall
Größe
134 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
08.03.13, 18:11
Aktualisiert
26.03.13, 18:06

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 22/2013 11.04.2013 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 13 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg (nördl. Abzweig der Voißeler Straße)“ sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs-/Ergänzungssatzung“) a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Rat beschließt die in der Anlage 2 aufgeführte Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg“ (nördl. Abzweig der Voißeler Straße) sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs-/Ergänzungssatzung“) Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 – TOP 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg“ (nördlich Abzweig der Voißeler Straße) sowie Bereich „Siebertzfeld“ beschlossen. Vorlagen-Nr. 22/2013 Seite 2 Erweiterungsflächen im Bereich „Am Mühlenweg“; B1 und B2 (nördl. Abzweig der Voißeler Straße) Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hat der Eigentümer des Maler- und Lackiererbetriebes in Wallenthal, Voißeler Straße 19a, mit Stellungnahme vom 12. Oktober 2010 beantragt, das Firmengelände durch Darstellung einer weiteren Mischgebietsfläche zu erweitern. Mit Schreiben vom 05.12.2011 wurde dargelegt, dass die Fläche für die Errichtung einer dringend benötigten zusätzlichen Lagerhalle zur Neuorganisation der Lagermöglichkeiten für die Betriebsausrüstung und der Bevorratung von Material erforderlich wird. Die Verwaltung hat daraufhin eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG bei der Bezirksregierung Köln für die beantragte Erweiterungsfläche gestellt. Mit Verfügung vom 06.03.2012 wurde seitens der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes besteht. Mit Schreiben vom 20.04.2012 hat der Eigentümer beantragt, die fragliche Außenbereichsfläche (B1) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal einzubeziehen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zurzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Die Fläche schließt unmittelbar an die vorhandene Ortslage an. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung. Der Vorentwurf des FNP wurde entsprechend geändert. Die Fläche B2 ist bereits mit einem Bürogebäude mit zugehörigem Stellplatz bebaut und wird zur Klarstellung (Abgrenzung der Ortslage zum Außenbereich) mit in die Satzung aufgenommen. Erweiterungsflächen im Bereich Wallenthal „Siebertzfeld“ (B3 und B4) Die Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 2, Flurstück 67, gelegen in Wallenthal, Siebertzfeld, hat bei der Verwaltung beantragt, die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als „neue Mischgebietsflächen“ dargestellten beiden Außenbereichsgrundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal einzubeziehen. Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen hat für die beantragten Flächen eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Flächen wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung. Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 05. Juli 2012 - Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wurde die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes beschlossen. Vorlagen-Nr. 22/2013 Seite 3 Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 16. Oktober bis einschließlich 16. November 2012 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28. September 2012 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 19.03.2013 – TOP 6 – vorberaten. Vorlagen-Nr. 22/2013 Seite 4 Vorlagen-Nr. 22/2013 Seite 5 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 22/2013 19.03.2013 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg (nördl. Abzweig der Voißeler Straße)“ sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs-/Ergänzungssatzung“) a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Rat beschließt die in der Anlage 2 aufgeführte Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg“ (nördl. Abzweig der Voißeler Straße) sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs-/Ergänzungssatzung“) Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 – TOP 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg“ (nördlich Abzweig der Voißeler Straße) sowie Bereich „Siebertzfeld“ beschlossen. Vorlagen-Nr. 22/2013 Seite 6 Erweiterungsflächen im Bereich „Am Mühlenweg“; B1 und B2 (nördl. Abzweig der Voißeler Straße) Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hat der Eigentümer des Maler- und Lackiererbetriebes in Wallenthal, Voißeler Straße 19a, mit Stellungnahme vom 12. Oktober 2010 beantragt, das Firmengelände durch Darstellung einer weiteren Mischgebietsfläche zu erweitern. Mit Schreiben vom 05.12.2011 wurde dargelegt, dass die Fläche für die Errichtung einer dringend benötigten zusätzlichen Lagerhalle zur Neuorganisation der Lagermöglichkeiten für die Betriebsausrüstung und der Bevorratung von Material erforderlich wird. Die Verwaltung hat daraufhin eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG bei der Bezirksregierung Köln für die beantragte Erweiterungsfläche gestellt. Mit Verfügung vom 06.03.2012 wurde seitens der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes besteht. Mit Schreiben vom 20.04.2012 hat der Eigentümer beantragt, die fragliche Außenbereichsfläche (B1) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal einzubeziehen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zurzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Die Fläche schließt unmittelbar an die vorhandene Ortslage an. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung. Der Vorentwurf des FNP wurde entsprechend geändert. Die Fläche B2 ist bereits mit einem Bürogebäude mit zugehörigem Stellplatz bebaut und wird zur Klarstellung (Abgrenzung der Ortslage zum Außenbereich) mit in die Satzung aufgenommen. Erweiterungsflächen im Bereich Wallenthal „Siebertzfeld“ (B3 und B4) Die Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 2, Flurstück 67, gelegen in Wallenthal, Siebertzfeld, hat bei der Verwaltung beantragt, die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als „neue Mischgebietsflächen“ dargestellten beiden Außenbereichsgrundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal einzubeziehen. Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen hat für die beantragten Flächen eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Flächen wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung. Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 05. Juli 2012 - Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wurde die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes beschlossen. Vorlagen-Nr. 22/2013 Seite 7 Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 16. Oktober bis einschließlich 16. November 2012 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28. September 2012 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.