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Allgemeine Vorlage (Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
82 kB
Datum
20.06.2013
Erstellt
07.06.13, 18:04
Aktualisiert
07.06.13, 18:04
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 72/2013 20.06.2013 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Sponner Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt den Entwurf der Neufassung der Abfallsatzung der Gemeinde Kall zur Kenntnis. Der Ausschuss beschließt, einen Arbeitskreis einzurichten, dem folgende Mitglieder angehören: CDU _________________ _________________ FDP _________________ _________________ SPD _________________ _________________ Bündnis90/Grüne _________________ Zur nächsten Sitzungsfolge sollen die Ergebnisse des Arbeitskreises in den vorliegenden Entwurf der Abfallsatzung einfließen sowie die notwendige Änderung der Gebührensatzung und die Gebührenkalkulation zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Sachdarstellung: Seitens der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen war beantragt worden, eine Abfallsatzung zu entwerfen, die den Anspruch einer Gebührenerhebung nach dem Verursacherprinzip hat und die hohen Restmüllmengen der Gemeinde Kall reduziert. Vorgeschlagen wurde ein alternatives Entsorgungskonzept unter folgenden Aspekten: Chip-System sowie Gebührengerechtigkeit nach dem Verursacherprinzip (z.B. kleinere Tonnen für 1-2 Personenhaushalte). Seitens der Verwaltung wurde zwischenzeitlich eine Synopse erstellt, die die bisherige Satzung und die Neufassung enthält. In der Neufassung ist die Mustersatzung des NWStGB eingearbeitet. Vorlagen-Nr. 72/2013 Seite 2 Zwischenzeitlich wurden auch Gespräche mit dem Kreis Euskirchen als Entsorgungsträger und Abfallberater geführt. Neben der Verwaltung wird auch seitens des Kreises wegen der Komplexität der Thematik die Einrichtung eines Arbeitskreises für sinnvoll gehalten. Zu der Sitzung des Arbeitskreises sollen zusätzlich folgende Experten hinzugezogen werden: 2 Vertreter der Abfallberatung des Kreises Euskirchen Univ.Prof. Dr.-Ing. Thomas Pretz, Institut für Aufbereitung und Recycling, RWTH Aachen Abfallsachbearbeiter der Stadt Zülpich, Herr Hans Plum. Als vorsorglicher Termin wurde seitens der Verwaltung in Abstimmung mit den Experten Donnerstag, der 27. Juni 2013 – 17.00 Uhr – reserviert. Die Ergebnisse sollen in den vorliegenden Entwurf einfließen und zur endgültigen Beschlussfassung in der nächsten Sitzungsfolge im September/Oktober im Fachausschuss und anschließend im HFA/Rat vorgelegt werden.