Daten
Kommune
Kall
Größe
216 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
17.08.12, 18:13
Aktualisiert
17.08.12, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Rat 28. August 2012
Anlage zu TOP 4
Kooperation mit der Stadt Mechernich
Das SchulG lässt diese Möglichkeit in § 83 ausdrücklich zu und bietet 2 Alternativen:
a.) Horizontale Gliederung.
Bei dieser Form werden alle Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem und alle
Parallelklassen der übrigen Jahrgänge an anderen Teilstandorten geführt.
Beispiel:
Teilstandort A: Jahrgänge 5 und 6 (komplett)
Teilstandort B: Jahrgänge 7 bis 10 (komplett)
b) Vertikale Gliederung
Bei dieser Form werden alle Jahrgänge durchgehend (also Jahrgänge 5 bis 10) an
(mindestens) 2 Standorten geführt, wobei mindestens 5 Parallelklassen (3 + 2) gebildet
werden müssen. Die vertikale Gliederung ist nur zulässig, wenn dadurch das schulische
Angebot der Sekundarstufe I in einer Gemeinde gesichert wird. Dies wäre in der Gemeinde
Kall der Fall.
Nach den bisherigen Gesprächen besteht Konsens, dass nur die vertikale Lösung in
Betracht kommt.
Potential für eine gemeinsame Sekundarschule
Die Planungen und Prognosen der Gemeinde Kall gehen davon aus, dass wie in Mechernich
zumindest eine Übertrittsquote von 41 % für eine Sekundarschule erreicht wird. In den
letzten Jahren lag die Übertrittsquote in die Hauptschule im Durchschnitt bei 22 %, in die
Realschule bei 30 %. Wenn ca. 65% dieser „Kaller Realschüler“ die neue Sekundarschule
besuchen ergibt sich folgende Fünfjahresbetrachtung:
Schuljahr
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
Abgänger Grundschulen
Mechernich und Kall
(vorheriges Schuljahr)
387
356
380
331
362
Übertritte in Sekundarschule
(gemeinsame ÜQ: 41 %)
159
146
156
136
148
Die Mindeststärke für eine fünfzügige (3 + 2) Sekundarschule von 125 Schülerinnen und
Schüler ist im Betrachtungszeitraum erreicht. Bei einer Klassenobergrenze von 29
Schülerinnen und Schülern besteht sogar Tendenz zu einer „4 + 2 – Lösung“ (ab 146 bis 174
Schüler/innen).
Eventuelle Probleme
Ungeachtet der gemeinsamen Bemühungen darf nicht verkannt werden, dass die Gemeinde
Kall Probleme haben wird, den Bedarf für den eigenen Teilstandort (mindestens 50
Schüler/innen) allein mit dem eigenen Schülerpotential decken zu können. Eine Betrachtung
ausschließlich auf die Schülerzahlen der Gemeinde Kall bezogen bietet folgendes Bild:
Schuljahr
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
Abgänger Grundschulen
Kall (vorheriges Schuljahr)
85
73
104
85
109
Übertritte in Sekundarschule
( ÜQ: 41 %)
35
30
43
35
45
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Rat 28. August 2012
Anlage zu TOP 4
Sollte die Übertrittsquote in die Sekundarschule nicht merklich erhöht werden können, wäre
die Gemeinde Kall darauf angewiesen, Schüler und Schülerinnen aus dem Gebiet der Stadt
Mechernich zu erhalten, wovon zunächst einmal ausgegangen werden sollte. In den
bisherigen Gesprächen bestand Einvernehmen darüber, dass es diesbezüglich keinerlei
Zwang seitens der Stadt Mechernich gegenüber den Eltern geben wird, zumal dies rechtlich
ohnehin nicht möglich ist. Somit kann ein Besuch des Standortes Kall mithin nur auf
freiwilliger Bereitschaft basieren.
Die Stadt Mechernich wird jedoch den Besuch des Standortes in Kall für die Schüler aus
dem Randgebiet (z.B. Einzugsbereich der Grundschule Lückerath ) befürworten bzw.
unterstützen.
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Rat 28. August 2012
Anlage zu TOP 4
Wesentliche Merkmale der Sekundarschule (grobe Aufzählung)
Die Sekundarschule
wurde im Rahmen des pol „Schulkonsens“ in NRW als weitere Schulform neben den
bestehenden Schulen eingerichtet (§ 17 a SchulG),
schließt sich an die Grundschule an und umfasst die Jahrgänge 5 – 10,
muss mindestens dreizügig sein, wobei 25 Schülerinnen und Schüler als eine Klasse
gelten,
muss daher je Jahrgang von mindestens 75 Schülerinnen und Schülern besucht
werden, wobei in der Planung und bei der erstmaligen Errichtung von einem
fünfjährigen Betrachtungszeitraum auszugehen ist,
hat eine Klassenobergrenze von 29 Schülerinnen und Schülern
kann an mehreren Standorten und auch kommunalübergreifend geführt werden (z.B.
in Kooperation mehrerer Kommunen)
unterrichtet
alle
Schülerinnen
und
Schüler
unabhängig
Leistungsunterschieden in den Klassen 5 und 6 gemeinsam (integrativ)
kann ab (nicht zwingend in) Klasse 7 in verschiedenen Organisations- und
Unterrichtsformen (integrativ, teilintegrativ, kooperativ) fortgeführt werden, wobei in
der gewählten Organisationsform eine hohe Durchlässigkeit gegeben sein soll,
soll zum anschließenden Besuch einer Schule des Sekundarbereichs II (z.B.
Gymnasium) befähigen,
muss daher mit mindestens einer Schule des Sekundarbereichs II kooperieren, um
den anschließenden Übergang zu erleichtern (führt zum Abitur nach 13 Jahren),
soll (muss) als Ganztagsschule mit Ganztagsunterricht geführt werden (hierfür
werden die Lehrerstellen um 20 % erhöht).
von
den
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Rat 28. August 2012
Anlage zu TOP 4
Sollte die Errichtung einer Sekundarschule grundsätzlich beschlossen werden, schließen
sich folgende Schritte an:
•
Erstellung des pädagogischen Konzeptes (hierzu ist bereits eine Arbeitsgruppe aus
dem Bereich der Schulleitungen unter Beteiligung der Verwaltung gebildet worden)
•
Erstellung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung
•
Erstellung und Abstimmung des Raumprogramms
•
Durchführung einer Elternbefragung. Hierzu ist eine Beteiligung der Eltern der
Klassen 3 und 4 der Grundschulen vorgegeben; die Verwaltung möchte aber die
Eltern aller derzeitigen Grundschüler/Innen in die Befragung einbeziehen, um ein
auch für die Zukunft gesichertes Meinungsspektrum zu erzielen.
•
Hierzu vorgeschaltete Informationsveranstaltungen für die betroffenen Eltern in allen
Grundschulen
•
Information der Schulpflegschaften/Schulkonferenz der aufzulösenden Schulen (diese
müssen hierüber beschließen; der Beschluss ist nicht bindend)
•
Vorbereitung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Mechernich über
die weiteren Einzelheiten (z.B. Kostenverteilung)
•
Abschluss von Vereinbarungen mit den Kooperationsschulen der Sekundarstufe II
(denkbar: Gymnasium „Am Turmhof“, „Hermann Josef-Kolleg“ Steinfeld, Berufskolleg
Kall)
Diese Punkte müssen bis Ende Oktober umgesetzt werden, damit der endgültige
Errichtungs- bzw. Auflösungsbeschluss im November gefasst werden kann. Der Antrag mit
den erforderlichen Unterlagen ist der Bezirksregierung komplett bis zum 30.11.2012
vorzulegen.
4
Rat 28. August 2012
Anlage zu TOP 4
Ein mit Mechernich abgestimmter Zeitplan ist nachfolgend dargestellt:
27.08.2012
Weiteres Treffen Arbeitskreis pädagogisches Konzept
Vorbereitung Elterninformationen
28.08.2012
Gemeinsame Sitzung Schulausschuss und Rat
29.08.2012
Informationsschreiben an die Schulpflegschaften der aufzulösenden
Schule (Hauptschulen, Realschule)
10.09. –
21.09.2012
Informationsveranstaltungen in den Grundschulen
24.09. –
05.10.2012
Elternbefragung (Jahrgänge 1-4)
27.09.2012
Vorstellung und Beschluss (per Dringlichkeit) der anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung in einem gemeinsamen interfraktionellen
Gespräch zwischen Mechernich und Kall.
28.09. –
09.11.2012
Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern
08.10. –
19.10.2012
Herbstferien 2012
23.10.2012
Zwischenbericht im Rat (u. a. Abschluss ö. r. Vereinbarung (?) mit
Mechernich, päd. Konzept, Würdigung der Stellungnahmen der
Schulkonferenzen der „auslaufenden“ Schulen).
24.10.2012
Vereinbarung mit aufnehmenden Gymnasien (Mechernich, Steinfeld,
Wirtschaftsgymnasium).
06.11.2012
Schulausschuss und Rat (endgültige Beschlussfassung)
ab 21.11.2012
Antragstellung bei der Bezirksregierung
Februar 2013 Anmeldeverfahren
FACHB1\KAEMM20\200\Schulen\Sekundarschule ehem Gemeinschaftsschule\SEk Kall Mechernich\Kooperation mit der Stadt
Mechernich- Anlage RAT 28082012.doc
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