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Allgemeine Vorlage (Kooperation mit Stadt Mechernich)

Daten

Kommune
Kall
Größe
216 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
17.08.12, 18:13
Aktualisiert
17.08.12, 18:13
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Inhalt der Datei

Rat 28. August 2012 Anlage zu TOP 4 Kooperation mit der Stadt Mechernich Das SchulG lässt diese Möglichkeit in § 83 ausdrücklich zu und bietet 2 Alternativen: a.) Horizontale Gliederung. Bei dieser Form werden alle Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem und alle Parallelklassen der übrigen Jahrgänge an anderen Teilstandorten geführt. Beispiel: Teilstandort A: Jahrgänge 5 und 6 (komplett) Teilstandort B: Jahrgänge 7 bis 10 (komplett) b) Vertikale Gliederung Bei dieser Form werden alle Jahrgänge durchgehend (also Jahrgänge 5 bis 10) an (mindestens) 2 Standorten geführt, wobei mindestens 5 Parallelklassen (3 + 2) gebildet werden müssen. Die vertikale Gliederung ist nur zulässig, wenn dadurch das schulische Angebot der Sekundarstufe I in einer Gemeinde gesichert wird. Dies wäre in der Gemeinde Kall der Fall. Nach den bisherigen Gesprächen besteht Konsens, dass nur die vertikale Lösung in Betracht kommt. Potential für eine gemeinsame Sekundarschule Die Planungen und Prognosen der Gemeinde Kall gehen davon aus, dass wie in Mechernich zumindest eine Übertrittsquote von 41 % für eine Sekundarschule erreicht wird. In den letzten Jahren lag die Übertrittsquote in die Hauptschule im Durchschnitt bei 22 %, in die Realschule bei 30 %. Wenn ca. 65% dieser „Kaller Realschüler“ die neue Sekundarschule besuchen ergibt sich folgende Fünfjahresbetrachtung: Schuljahr 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 Abgänger Grundschulen Mechernich und Kall (vorheriges Schuljahr) 387 356 380 331 362 Übertritte in Sekundarschule (gemeinsame ÜQ: 41 %) 159 146 156 136 148 Die Mindeststärke für eine fünfzügige (3 + 2) Sekundarschule von 125 Schülerinnen und Schüler ist im Betrachtungszeitraum erreicht. Bei einer Klassenobergrenze von 29 Schülerinnen und Schülern besteht sogar Tendenz zu einer „4 + 2 – Lösung“ (ab 146 bis 174 Schüler/innen). Eventuelle Probleme Ungeachtet der gemeinsamen Bemühungen darf nicht verkannt werden, dass die Gemeinde Kall Probleme haben wird, den Bedarf für den eigenen Teilstandort (mindestens 50 Schüler/innen) allein mit dem eigenen Schülerpotential decken zu können. Eine Betrachtung ausschließlich auf die Schülerzahlen der Gemeinde Kall bezogen bietet folgendes Bild: Schuljahr 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 Abgänger Grundschulen Kall (vorheriges Schuljahr) 85 73 104 85 109 Übertritte in Sekundarschule ( ÜQ: 41 %) 35 30 43 35 45 1 Rat 28. August 2012 Anlage zu TOP 4 Sollte die Übertrittsquote in die Sekundarschule nicht merklich erhöht werden können, wäre die Gemeinde Kall darauf angewiesen, Schüler und Schülerinnen aus dem Gebiet der Stadt Mechernich zu erhalten, wovon zunächst einmal ausgegangen werden sollte. In den bisherigen Gesprächen bestand Einvernehmen darüber, dass es diesbezüglich keinerlei Zwang seitens der Stadt Mechernich gegenüber den Eltern geben wird, zumal dies rechtlich ohnehin nicht möglich ist. Somit kann ein Besuch des Standortes Kall mithin nur auf freiwilliger Bereitschaft basieren. Die Stadt Mechernich wird jedoch den Besuch des Standortes in Kall für die Schüler aus dem Randgebiet (z.B. Einzugsbereich der Grundschule Lückerath ) befürworten bzw. unterstützen. 2 Rat 28. August 2012 Anlage zu TOP 4 Wesentliche Merkmale der Sekundarschule (grobe Aufzählung) Die Sekundarschule  wurde im Rahmen des pol „Schulkonsens“ in NRW als weitere Schulform neben den bestehenden Schulen eingerichtet (§ 17 a SchulG),  schließt sich an die Grundschule an und umfasst die Jahrgänge 5 – 10,  muss mindestens dreizügig sein, wobei 25 Schülerinnen und Schüler als eine Klasse gelten,  muss daher je Jahrgang von mindestens 75 Schülerinnen und Schülern besucht werden, wobei in der Planung und bei der erstmaligen Errichtung von einem fünfjährigen Betrachtungszeitraum auszugehen ist,  hat eine Klassenobergrenze von 29 Schülerinnen und Schülern  kann an mehreren Standorten und auch kommunalübergreifend geführt werden (z.B. in Kooperation mehrerer Kommunen)  unterrichtet alle Schülerinnen und Schüler unabhängig Leistungsunterschieden in den Klassen 5 und 6 gemeinsam (integrativ)  kann ab (nicht zwingend in) Klasse 7 in verschiedenen Organisations- und Unterrichtsformen (integrativ, teilintegrativ, kooperativ) fortgeführt werden, wobei in der gewählten Organisationsform eine hohe Durchlässigkeit gegeben sein soll,  soll zum anschließenden Besuch einer Schule des Sekundarbereichs II (z.B. Gymnasium) befähigen,  muss daher mit mindestens einer Schule des Sekundarbereichs II kooperieren, um den anschließenden Übergang zu erleichtern (führt zum Abitur nach 13 Jahren),  soll (muss) als Ganztagsschule mit Ganztagsunterricht geführt werden (hierfür werden die Lehrerstellen um 20 % erhöht). von den 3 Rat 28. August 2012 Anlage zu TOP 4 Sollte die Errichtung einer Sekundarschule grundsätzlich beschlossen werden, schließen sich folgende Schritte an: • Erstellung des pädagogischen Konzeptes (hierzu ist bereits eine Arbeitsgruppe aus dem Bereich der Schulleitungen unter Beteiligung der Verwaltung gebildet worden) • Erstellung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung • Erstellung und Abstimmung des Raumprogramms • Durchführung einer Elternbefragung. Hierzu ist eine Beteiligung der Eltern der Klassen 3 und 4 der Grundschulen vorgegeben; die Verwaltung möchte aber die Eltern aller derzeitigen Grundschüler/Innen in die Befragung einbeziehen, um ein auch für die Zukunft gesichertes Meinungsspektrum zu erzielen. • Hierzu vorgeschaltete Informationsveranstaltungen für die betroffenen Eltern in allen Grundschulen • Information der Schulpflegschaften/Schulkonferenz der aufzulösenden Schulen (diese müssen hierüber beschließen; der Beschluss ist nicht bindend) • Vorbereitung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Mechernich über die weiteren Einzelheiten (z.B. Kostenverteilung) • Abschluss von Vereinbarungen mit den Kooperationsschulen der Sekundarstufe II (denkbar: Gymnasium „Am Turmhof“, „Hermann Josef-Kolleg“ Steinfeld, Berufskolleg Kall) Diese Punkte müssen bis Ende Oktober umgesetzt werden, damit der endgültige Errichtungs- bzw. Auflösungsbeschluss im November gefasst werden kann. Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ist der Bezirksregierung komplett bis zum 30.11.2012 vorzulegen. 4 Rat 28. August 2012 Anlage zu TOP 4 Ein mit Mechernich abgestimmter Zeitplan ist nachfolgend dargestellt: 27.08.2012 Weiteres Treffen Arbeitskreis pädagogisches Konzept Vorbereitung Elterninformationen 28.08.2012 Gemeinsame Sitzung Schulausschuss und Rat 29.08.2012 Informationsschreiben an die Schulpflegschaften der aufzulösenden Schule (Hauptschulen, Realschule) 10.09. – 21.09.2012 Informationsveranstaltungen in den Grundschulen 24.09. – 05.10.2012 Elternbefragung (Jahrgänge 1-4) 27.09.2012 Vorstellung und Beschluss (per Dringlichkeit) der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung in einem gemeinsamen interfraktionellen Gespräch zwischen Mechernich und Kall. 28.09. – 09.11.2012 Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 08.10. – 19.10.2012 Herbstferien 2012 23.10.2012 Zwischenbericht im Rat (u. a. Abschluss ö. r. Vereinbarung (?) mit Mechernich, päd. Konzept, Würdigung der Stellungnahmen der Schulkonferenzen der „auslaufenden“ Schulen). 24.10.2012 Vereinbarung mit aufnehmenden Gymnasien (Mechernich, Steinfeld, Wirtschaftsgymnasium). 06.11.2012 Schulausschuss und Rat (endgültige Beschlussfassung) ab 21.11.2012 Antragstellung bei der Bezirksregierung Februar 2013 Anmeldeverfahren FACHB1\KAEMM20\200\Schulen\Sekundarschule ehem Gemeinschaftsschule\SEk Kall Mechernich\Kooperation mit der Stadt Mechernich- Anlage RAT 28082012.doc 5