Daten
Kommune
Kall
Größe
104 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
12.03.10, 21:50
Aktualisiert
25.01.12, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
39/2010
09.03.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
3. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.03.2010
– TOP 3 – beschließt der Rat, die beigefügte 3. Änderung der Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Seit Jahren werden in der Gemeinde Kall die Kanalbenutzungsgebühren nach dem
Frischwasserverbrauch des Vorjahres berechnet.
Bei der Neufassung der Satzung im Zusammenhang mit der Einführung der sog. gesplitteten Gebühr wurde dies im Satzungstext nicht ausdrücklich erwähnt. In den „Bürgerinformationen zu den Grundbesitzabgaben“ wurde allerdings darauf hingewiesen.
Von der Verwaltung wird gebeten, die Satzung rückwirkend zum 01.01.2008 entsprechend zu ergänzen.
Vorlagen-Nr. 39/2010
Seite 2
Vorlagen-Nr. 39/2010
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
39/2010
09.03.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
3. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte
3. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu
beschließen.
Sachdarstellung:
Seit Jahren werden in der Gemeinde Kall die Kanalbenutzungsgebühren nach dem
Frischwasserverbrauch des Vorjahres berechnet.
Bei der Neufassung der Satzung im Zusammenhang mit der Einführung der sog. gesplitteten Gebühr wurde dies im Satzungstext nicht ausdrücklich erwähnt. In den „Bürgerinformationen zu den Grundbesitzabgaben“ wurde allerdings darauf hingewiesen.
Von der Verwaltung wird gebeten, die Satzung rückwirkend zum 01.01.2008 entsprechend zu ergänzen.