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Allgemeine Vorlage (3. Änderung zur Gebührensatzung Entwässerung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
74 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
12.03.10, 21:50
Aktualisiert
25.01.12, 18:13
Allgemeine Vorlage (3. Änderung zur Gebührensatzung Entwässerung)

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Inhalt der Datei

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall - 3. Änderungssatzung - vom ___________________ Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.NRW. S. 950) - SGV.NRW. 2023 -, der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. S. 394) - SGV.NRW. 610 -, und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV.NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV.NRW. S. 764) - SGV. NRW. 77 hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am _______________ folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall vom 29.08.2008 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 27.11.2009 wird wie folgt geändert: In § 3 Abs. 2 werden hinter dem Wort „Frischwassermenge“ die Wörter „des Vorjahres“ eingefügt. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend am 01. Januar 2008 in Kraft.