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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Erweiterung „Industrie- und Gewerbegebiet Kall I“) a)Information und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren und der öffentlichen Auslegung b)Beschluss über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
131 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
12.03.10, 21:50
Aktualisiert
25.01.12, 18:13

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 8/2010 23.03.2010 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Erweiterung „Industrie- und Gewerbegebiet Kall I“) a) Information und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren und der öffentlichen Auslegung b) Beschluss über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB ) eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 2) und die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. Der Rat beschließt, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellten Listen (Anlage 2 und 3) sind Bestandteil des Beschlusses. b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 25.02.2010 – TOP 5 - beschließt der Rat die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und stimmt der Begründung einschließlich Umweltbericht zu. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 8/2010 Seite 2 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 - Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 09. Februar bis einschließlich 09. März 2009. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28. Januar 2009 frühzeitig am Verfahren beteiligt (§ 4 Abs. 1 BauGB) und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung (Anlage 2) zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Vorverfahren eingegangen. Nach Abschluss des Vorverfahrens und aufgrund des Beschlusses des Planungs-, Bauund Umweltausschusses am 09. Juni 2009 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – fand die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 30. September bis einschließlich 30. Oktober 2009 statt. Des Weiteren wurden die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15. September 2009 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung eingegangen. Eine Verkleinerung der FNP-Änderung und der Begründung einschließlich Umweltbericht waren der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 25.02.2010 beigefügt. Der landschaftspflegerische Begleitplan sowie die Unterlagen zur FFH-Vorprüfung wurden den Mitgliedern zur Einsichtnahme im Fraktionszimmer zur Verfügung gestellt. Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 25.02.2010 – TOP 5 – den Tagesordnungspunkt vorberaten. Es wurden folgende Änderungen in den Beschlussvorschlägen der Anlage 2 (Beteiligungsliste zum Vorverfahren) vorgeschlagen: a) Stellungnahme Kreis Euskirchen; Untere Landschaftsbehörde, Seite 3, letzter Absatz Das Wort „evtl.“ soll gestrichen werden und durch das Wort „erheblich“ ersetzt werden. Vorlagen-Nr. 8/2010 b) Stellungnahme Wehrbereichsverwaltung West; Seite 15 „Ein entsprechender Hinweis ist aufzunehmen“ soll gestrichen werden. c) Stellungnahme WVER, Seite 17 Das Wort „ggf.“ soll gestrichen werden. Seite 3 Aus Sicht der Verwaltung sollte es bei der bestehenden Formulierung der Verwaltung verbleiben. Die Flächennutzungsplanung stellt eine vorbereitende Bauleitplanung dar, so dass konkrete Eingriffe bzw. die Möglichkeit einer Regenrückhaltung in der folgenden konkretisierenden Bauleitplanung zu klären sind. Entsprechende Hinweise sind in der Begründung zur Bauleitplanung enthalten. Die Wehrbereichsverwaltung West hat in der öffentlichen Auslegung vorsorglich Bedenken erhoben. Nach Prüfung der Unterlagen zur öffentlichen Auslegung wurden seitens dieser Behörde die Bedenken zurück genommen, da dem Anliegen der Wehrbereichsverwaltung durch Aufnahme des Hinweises Rechnung getragen wurde. Sollte man nunmehr die Hinweise streichen, müssten über die Bedenken der Wehrbereichsverwaltung beraten und beschlossen werden. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des OVG NRW (Urteil vom 14.02.2007 – 10 D 31/04.NE - ) der Rat auch über die vor der Offenlegung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen entscheiden muss, damit der Rat seiner Pflicht, im Zeitpunkt des Satzungs- bzw. Feststellungsbeschlusses eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vorzunehmen, gerecht wird. Überlässt er dies einem Ausschuss, wird das Gebot, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB) verletzt. Aus Gründen der Rechtssicherheit erscheint es deshalb angeraten, dass der Rat im Rahmen des Satzungs- bzw. Feststellungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Anregungen und Einwendungen entscheidet. Vorlagen-Nr. 8/2010 Seite 4 Vorlagen-Nr. 8/2010 Seite 5 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 8/2010 25.02.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Erweiterung „Industrie- und Gewerbegebiet Kall I“) a) Information und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren und der öffentlichen Auslegung b) Beschluss über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: b) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB ) eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 2) und die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellten Listen (Anlage 2 und 3) sind Bestandteil des Beschlusses. b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall zu beschließen und der Begründung einschließlich Umweltbericht zuzustimmen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Vorlagen-Nr. 8/2010 Seite 6 Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 - Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 09. Februar bis einschließlich 09. März 2009. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28. Januar 2009 frühzeitig am Verfahren beteiligt (§ 4 Abs. 1 BauGB) und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung (Anlage 2) zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Vorverfahren eingegangen. Nach Abschluss des Vorverfahrens und aufgrund des Beschlusses des Planungs-, Bauund Umweltausschusses am 09. Juni 2009 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – fand die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 30. September bis einschließlich 30. Oktober 2009 statt. Des Weiteren wurden die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15. September 2009 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung eingegangen. Einzelheiten zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall können der Verkleinerung der FNP-Änderung (Anlage 4) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) entnommen werden. Der landschaftspflegerische Begleitplan (Anlage 6) sowie die Unterlagen zur FFHVorprüfung (Anlage 7) werden ab dem Tage der Zustellung im Fraktionszimmer (Zi. 15) zur Verfügung gestellt. Vorlagen-Nr. 8/2010 Seite 7 Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des OVG NRW (Urteil vom 14.02.2007 – 10 D 31/04.NE - ) der Rat auch über die vor der Offenlegung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen entscheiden muss, damit der Rat seiner Pflicht, im Zeitpunkt des Satzungs- bzw. Feststellungsbeschlusses eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vorzunehmen, gerecht wird. Überlässt er dies einem Ausschuss, wird das Gebot, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB) verletzt. Aus Gründen der Rechtssicherheit erscheint es deshalb angeraten, dass der Rat im Rahmen des Satzungs- bzw. Feststellungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Anregungen und Einwendungen entscheidet.