Daten
Kommune
Kall
Größe
144 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
12.12.11, 13:50
Aktualisiert
20.12.11, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
215/2011
20.12.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Schmidt / Krause / Heller
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
mit der Bitte um
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.12.2011 – TOP 3 – beschließt
der Rat,
a)
bei PSK 120541001 – 7852… „Errichtung eines Fußgängerüberweges in Kall, Siemensring“
eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 11.000,-- € für das Jahr 2011 zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Einsparung bei der Maßnahme 120 541 001-7852000, Invest.Nr.
541.001.12 „Rad/Gehweg in der Laach“.
b)
bei PSK 030 212 000 – 5211160 „Hauptschule Kall“ (KP II) einen überplanmäßigen Aufwand von 12.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 - 4021 000 „Einkommensteuer“.
Sachdarstellung:
Zu a)
Der Anlegung eines Fußgängerüberweges in Kall, Siemensring wurde seitens des Straßenverkehrsamts und der Verkehrspolizei zugestimmt.
Unbedingte Voraussetzung für die Anlegung ist das Vorhandensein einer ausreichenden Beleuchtung nach DIN–Norm. Diese muss gegenüber der Straßenverkehrsbehörde nachgewiesen
werden.
Vorlagen-Nr. 215/2011
Seite 2
Nach einem Gutachten der KEV betragen die Kosten für die Ausstattung des Überweges mit
einer ausreichenden Beleuchtung ca. 6.200,00 €. Die Kosten für den behindertengerechten Ausbau der Gehwege im Bereich des Fußgängerüberweges betragen ca. 4.000,00 €.
Aus diesem Grunde müssen für diese Maßnahme ca. 11.000,00 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Die Deckung erfolgt durch Einsparung bei der Maßnahme 120 541 001-7852000, Invest.Nr.
541.001.12 „Rad/Gehweg in der Laach“.
Zu b)
Bei der endgültigen Abrechnung der Maßnahme „Sanierung Hauptschule (KP II) entstehen Mehraufwendungen i.H.v. ca. 12.000,-- €. Die Mehraufwendungen ergeben sich durch die beschlossene Mittelverschiebung zugunsten der Sanierung der Hauptschule Kall im Rahmen der Abwicklung des Konjunkturpakets.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 – 4021000 „Einkommensteuer“.
Vorlagen-Nr. 215/2011
Seite 3
Vorlagen-Nr. 215/2011
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
215/2011
20.12.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat,
a)
bei PSK 120541001 – 7852… „Errichtung eines Fußgängerüberweges in Kall, Siemensring“
eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 11.000,-- € für das Jahr 2011 zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Einsparung bei der Maßnahme 120 541 001-7852000, Invest.Nr.
541.001.12 „Rad/Gehweg in der Laach“.
b)
bei PSK 030 212 000 – 5211160 „Hauptschule Kall“ (KP II) einen überplanmäßigen Aufwand von 12.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 - 4021 000 „Einkommensteuer“.
Sachdarstellung:
Zu a)
Der Anlegung eines Fußgängerüberweges in Kall, Siemensring wurde seitens des Straßenverkehrsamts und der Verkehrspolizei zugestimmt.
Unbedingte Voraussetzung für die Anlegung ist das Vorhandensein einer ausreichenden Beleuchtung nach DIN–Norm. Diese muss gegenüber der Straßenverkehrsbehörde nachgewiesen
werden.
Vorlagen-Nr. 215/2011
Seite 5
Nach einem Gutachten der KEV betragen die Kosten für die Ausstattung des Überweges mit
einer ausreichenden Beleuchtung ca. 6.200,00 €. Die Kosten für den behindertengerechten Ausbau der Gehwege im Bereich des Fußgängerüberweges betragen ca. 4.000,00 €.
Aus diesem Grunde müssen für diese Maßnahme ca. 11.000,00 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Die Deckung erfolgt durch Einsparung bei der Maßnahme 120 541 001-7852000, Invest.Nr.
541.001.12 „Rad/Gehweg in der Laach“.
Zu b)
Bei der endgültigen Abrechnung der Maßnahme „Sanierung Hauptschule (KP II) entstehen Mehraufwendungen i.H.v. ca. 12.000,-- €. Die Mehraufwendungen ergeben sich durch die beschlossene Mittelverschiebung zugunsten der Sanierung der Hauptschule Kall im Rahmen der Abwicklung des Konjunkturpakets.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 – 4021000 „Einkommensteuer“.
Vorlagen-Nr. 215/2011
Seite 6
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
215/2011
20.12.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat,
a)
bei PSK 120541001 – 7852… „Errichtung eines Fußgängerüberweges in Kall, Siemensring“
eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 11.000,-- € für das Jahr 2011 zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Einsparung bei der Maßnahme 120 541 001-7852000, Invest.Nr.
541.001.12 „Rad/Gehweg in der Laach“.
b)
bei PSK 030 212 000 – 5211160 „Hauptschule Kall“ (KP II) einen überplanmäßigen Aufwand von 12.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 - 4021 000 „Einkommensteuer“.
Sachdarstellung:
Zu a)
Der Anlegung eines Fußgängerüberweges in Kall, Siemensring wurde seitens des Straßenverkehrsamts und der Verkehrspolizei zugestimmt.
Unbedingte Voraussetzung für die Anlegung ist das Vorhandensein einer ausreichenden Beleuchtung nach DIN–Norm. Diese muss gegenüber der Straßenverkehrsbehörde nachgewiesen
werden.
Vorlagen-Nr. 215/2011
Seite 7
Nach einem Gutachten der KEV betragen die Kosten für die Ausstattung des Überweges mit
einer ausreichenden Beleuchtung ca. 6.200,00 €. Die Kosten für den behindertengerechten Ausbau der Gehwege im Bereich des Fußgängerüberweges betragen ca. 4.000,00 €.
Aus diesem Grunde müssen für diese Maßnahme ca. 11.000,00 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Die Deckung erfolgt durch Einsparung bei der Maßnahme 120 541 001-7852000, Invest.Nr.
541.001.12 „Rad/Gehweg in der Laach“.
Zu b)
Bei der endgültigen Abrechnung der Maßnahme „Sanierung Hauptschule (KP II) entstehen Mehraufwendungen i.H.v. ca. 12.000,-- €. Die Mehraufwendungen ergeben sich durch die beschlossene Mittelverschiebung zugunsten der Sanierung der Hauptschule Kall im Rahmen der Abwicklung des Konjunkturpakets.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei PSK 160 611 000 – 4021000 „Einkommensteuer“.