Daten
Kommune
Kall
Größe
231 kB
Datum
15.02.2011
Erstellt
04.02.11, 18:14
Aktualisiert
15.02.11, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsfraktion
in der Gemeinde Kall
CDU
CDU-Ratsfraktion, Am Heuweg 8, 53925 Kall-Sötenich
Herrn
Bürgermeister
Herbert Radermacher
53925 Kall
Toni Mießeler
Gemeindeverwaltuna Kall
Eing,
FB
| 7, iAru.
I
201r
Am Heuweg 8, Sötenich
Kall 8:
53925
0244L-6777
G:0244t-777331
Fraktionsoeschäfrsfüh rer
Peter Schmitz
Sistaler Str. 10
53925
Kall 8: 02441-5996
53925 Kall. den 15.01 .2411
Sehr geehrter Herr Bürgermeister.
Bitte nachfolgende Resolution in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung übernehmen.
Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011
,,Gerechtigkeit für die kommunale Familie:
Rot-Grüne Landesregierung muss die Benachteiligung des l?indlichen Raums zurücknehmen"
Der Rat der Gemeinde Kall fordert die rot-grüne Landesregierung auf, den Entwurf des
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2A11 zurückzunehmen und grundlegend im Sinne
einer gerechten Verteilung der Finanzmittel zu überarbeiten.
Begründung:
Der von der rot-grünen Landesregierung am 21. Dezember 2010 beschlossene
Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2A11) ist ein politischer
Schnellschuss,
der den Anforderung einer homogenen und aufgabengerechten
Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht wird. Die Landesregierung gefährdet mit der
isolierten und willkürlichen Umsetzung einzelner Reformvorschläge der ifo-Kommission, wie
jetä mit dem Entwurf des GFG 2011 eingebracht, den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger
auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Otfensichtlich hat sich die
Landesregierung von dem fraktionsübergreifenden Landtagsbeschluss vom 29. Oktober
2A10 zut strukturellen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen
verabschiedet.
Die von der Landesregierung beabsichtigten Anderungen der Hauptansatzstaffel, der
Grunddaten beim Soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen führen zu einer
massiven Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen Raum in die kreisfreien
Städte.
Die kreisangehörigen Kommunen verlieren im Vergleich zum Jahr 2010 rund
Millione Euro,
133
während die kreisfreien Städte einen Zugewinn von 148 Millionen Euro erhalten sollen.
Damit werden die größtenteils abgeschlossenen Haushaltsplanberatungen
in den
Kommunen ohne Not entwertet.
Die mit dem
Gemeindefinanzierungsgesetz
20lI
erfolgte Grunddatenanpassung muss
zurückgenommen werden. Der Finanzausgleich muss regelmäßig der aktuellen Entwicklung angepasst
werden. Dass dies in absehbarer Zeit erfolgen sollte, ist unstreitig. Mit der vorliegenden übereilten
Anpassung werden die Probleme der finanzschwachen Kommunen nicht gelöst, aber viele noch
,,gesundeo' Kommunen werden
in ein Haushaltssicherungskonzept gezwungen und sämtliche
Sparbemühungen zunichte gemacht.
Die Landesregierung muss wieder Partner aller Kommunen
werden.
Die Anpassung der Grunddaten ist als Teil der für 2012 ohnehin geplanten Revision des
Gemeindefinanzierungsgesetzes vorzunehmen. Die anstehende Reform des kommunalen
Finanzausgleichs muss daher mit besonderer Vorsicht und aus einem Guss erfolgen. Belastungs- und
Entlastungswirkungen müssen zum Wohle aller Kommunen aufeinander abgestimmt werden. Nur so
kann es zu einer gerechten Verteilung der Finanzmittel in Nordrhein-Westfalen kommen.
Mit freundlichen
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Gr$en
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(Toni Mießeler, Fraktionsvorsitzender)
CDU
Ratsfraktion
in der Gemeinde Kall
FraktionsYorcitzender
Toni Mießeler
CDu-Ratsfraktion, Am Heuweg 8, 53925 Kall-Sötenich
Herrn
Bürgermeister
Herbert Radermacher
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Am Heuweg 8, Sötenich
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53925
A: 02441-5996
Kall
53925 Kall, den 15.01 .2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister.
Bitte nachfolgende Resolution in die TO der nächsten Ratssitzung übernehmen.
Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 201 I
,rGerechtigkeit ftir die kommunale Familie: Rot-Grüne Landesregierung muss die
Benachteiligung des ländlichen Raums zurücknehmen"
Der Rat der Gemeinde Kall fordert die rot-grüne Landesregierung auf, den Entwurf des
Gemeindefinanzierungsgesetzes 20{
1 zurückzunehmen und grundlegend im
Sinne
einer gerechten Verteilung der Finanzmittel zu überarbeiten.
Abwassereebü
h
ren
hilfe
Bei der Abwassergebührenhilfe handelt es sich um eine Sonderbedarfszuweisungzum Ausgleich
besonderer Härten bei den Abwassergebühren. Die CDU/FDP gefi.ihrte Landesregierung stockte die
Abwassergebührenhilfe im GFG 2008 um
+ 125,5 Yo vnd im GFG 2010 um + 42,6 oÄ ntnjeweiligen
Vorjahr auf.
Mit dem GFG 2011 und 2012 plant die rot-grüne
Landesregierung nun diese Erleichterung für den
Gebührenzahlern zwei Stufen rückgängig zu machen. Die erste Reduzierung erfolgt nun
im GFG
2011, die zweite Reduzierung ist im GFG 2012 vorgesehen. Die Reduzierung erfolgt in der Höhe der
jeweiligen Aufstockungssumme. Damit ftillt die Abwassergebührenhilfe auf den Stand von
zurück
und rund 25 Kommunen
2A07
des besonders benachteiligten kindlichen Raum werden dadurch 3
Millionen Euro Finanzmittel genommen. Auch der Bürger vor Ort ist selbst betroffen von dem Wegfall
der Abwassergebührenhilfe durch erhöhte Mehrkosten ftir Abwasser von 50 Cent pro m3 Abwasser.
Aus den topographischen Verhältnissen in der Gemeinde Kall ergeben sich besondere Belastungen, die
die Abwasserentsorgung verteuern und bei anderen Kommunen nicht in vergleichbarem Maße gegeben
sind. Die Landesregienrng wird aufgefordert, den besonderen Belastungen durch die Beibehaltung der
Abwassergebührenhilfe in Höhe des GFG 2010 Rechnung zu tragen.
Abwassergebü
h
ren
hilfe
Betrag
20tl
Gemeinde
Differenz z0rcn01L
195.148
22s.750
Kall
Hellenthal
Mechemich
Schleiden
482.884
455.274
Mit freundlichen Grüßen
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(Toni Mießeler, Fraktionsvorsitzender)
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