Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
07.09.2010
Erstellt
27.08.10, 18:29
Aktualisiert
27.08.10, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
128/2010
07.09.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
4.1
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Empfangsgebäudes
Scheven in ein Kunstatelier und Lager auf einer Teilfläche aus dem
Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 17, Flurstück 68
Beschlussvorschlag:
Wird auf der Grundlage der Beratung im Ausschuss gefasst!
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 08. Juni 2010 – Punkt 4.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung hat der Fachausschuss über den Antrag des Eigentümers beraten, das Empfangsgebäude Scheven, als Kunstatelier und Lager zu nutzen.
Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage wird verwiesen. Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„a)
Auf der Grundlage der eingereichten Bauvorlagen wird im Grundsatz das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB für die beantragte Nutzungsänderung des Empfangsgebäudes Scheven in ein Kunstatelier erklärt.
Die geplanten baulichen Änderungen am Bahnhofsgebäude sind im späteren
Bauantrag zu konkretisieren und vorab mit der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Kall bzw. mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege abzustimmen.
b)
Zu der Nutzung der Außenbereichsfläche als Lagerfäche (verbunden mit der Aufstellung von Lagercontainern) wird das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB
nicht erklärt.
Vorlagen-Nr. 128/2010
c)
Seite 2
Für die beantragte Nutzung der Außenbereichsfläche als Ausstellungsfläche (evtl.
Skulpturenpark) wird das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur Zeit nicht
erklärt. Die Bauvorlagen sind für diese Nutzung entsprechend zu konkretisieren.
Ggf. ist dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, seine konkreten Vorstellungen im
Fachausschuss vorzutragen.“
Nach Rücksprache mit dem Antragsteller ist dieser bereit, dem Fachausschuss in der
Sitzung seine konkreten Absichten für die Nutzung der Außenbereichsfläche vorzutragen.
Zur Erläuterung des Bauvorhabens ist nochmals eine vom Antragsteller eingereichte
Übersichtskarte mit Kennzeichnung der verschiedenen Nutzflächen der Einladung zu
dieser Sitzung beigefügt.