Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (4.1Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Empfangsgebäudes Scheven in ein Kunstatelier und Lager auf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 17, Flurstück 68)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
07.09.2010
Erstellt
27.08.10, 18:29
Aktualisiert
27.08.10, 18:29
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (4.1Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Empfangsgebäudes Scheven in ein Kunstatelier und Lager auf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 17, Flurstück 68) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (4.1Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Empfangsgebäudes Scheven in ein Kunstatelier und Lager auf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 17, Flurstück 68)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 128/2010 07.09.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 4.1 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Empfangsgebäudes Scheven in ein Kunstatelier und Lager auf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 17, Flurstück 68 Beschlussvorschlag: Wird auf der Grundlage der Beratung im Ausschuss gefasst! Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 08. Juni 2010 – Punkt 4.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung hat der Fachausschuss über den Antrag des Eigentümers beraten, das Empfangsgebäude Scheven, als Kunstatelier und Lager zu nutzen. Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage wird verwiesen. Es wurde folgender Beschluss gefasst: „a) Auf der Grundlage der eingereichten Bauvorlagen wird im Grundsatz das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB für die beantragte Nutzungsänderung des Empfangsgebäudes Scheven in ein Kunstatelier erklärt. Die geplanten baulichen Änderungen am Bahnhofsgebäude sind im späteren Bauantrag zu konkretisieren und vorab mit der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Kall bzw. mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege abzustimmen. b) Zu der Nutzung der Außenbereichsfläche als Lagerfäche (verbunden mit der Aufstellung von Lagercontainern) wird das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt. Vorlagen-Nr. 128/2010 c) Seite 2 Für die beantragte Nutzung der Außenbereichsfläche als Ausstellungsfläche (evtl. Skulpturenpark) wird das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur Zeit nicht erklärt. Die Bauvorlagen sind für diese Nutzung entsprechend zu konkretisieren. Ggf. ist dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, seine konkreten Vorstellungen im Fachausschuss vorzutragen.“ Nach Rücksprache mit dem Antragsteller ist dieser bereit, dem Fachausschuss in der Sitzung seine konkreten Absichten für die Nutzung der Außenbereichsfläche vorzutragen. Zur Erläuterung des Bauvorhabens ist nochmals eine vom Antragsteller eingereichte Übersichtskarte mit Kennzeichnung der verschiedenen Nutzflächen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.