Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,9 kB
Datum
30.04.2013
Erstellt
12.07.13, 18:01
Aktualisiert
12.07.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 11. Sitzung des Bauausschusses
am Dienstag, den 30.04.2013.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
3
Freibad Bedburg, Sachstandsbericht
18:56 Uhr
Herr stellv. Fachbereichsleiter und Geschäftsbereichsleiter Karren stellt per Bilderdokumentation
(Beamer) das durch den Wasserrohrbruch entstandene Schadensbild vor.
Herr Fachbereichsleiter Naujock erörtert kurz den Sachstand, insbesondere den Umstand, dass
der Gutachter der Versicherung sich vorbehalten hat, die jeweils betroffenen technischen
Gegenstände / Einrichtungen bei Ausbau und Ersatz zu überprüfen und dann jeweils zu
entscheiden, ob die Reparatur bzw. der Austausch tatsächlich notwendig war, was in der Folge mit
finanziellen Restrisiken für die Stadt Bedburg verbunden ist.
Herr Eckl regt an zu überprüfen, ob künftig nicht etwa der Schaltschrank im Technikraum höher
angebracht werden sollte, um bei Wasserrohrbrüchen den Schrank besser vor Schäden zu
schützen.
Bezüglich des Kassensystems erscheinen ihm 10.000 € als deutlich zu hoch. Er bittet in diesem
Zusammenhang, Möglichkeiten zu eruieren, eine günstigere Kasse anzuschaffen.
Herr Naujock erörtert, dass die Notwendigkeit bzw. die Höhe der Kosten für Außenstehende
sicherlich fraglich erscheinen kann. Jedoch reicht beispielsweise eine einfache Registrierkasse
nicht, da diverse statistische Daten, insbesondere als Entscheidungsgrundlage für die Politik,
benötigt werden, und das System dieser Anforderung Rechnung tragen muss.
Herr Karren führt hierzu die technische Seite weiter aus (Server, Hardware, Lizenzosten etc.).
Herr Eckl führt aus, dass, soweit diese statistischen Angaben bzw. Erfordernisse die Kosten
verursachen, die Politik auch bereit sei, hierauf zu verzichten. Er bringt nochmals deutlich den
Wunsch nach einem deutlich günstigeren Kassensystem zum Ausdruck.
Herr Horn regt an, evtl. auch ein gebrauchtes Kassensystem anzuschaffen, soweit dies möglich ist
und hierdurch Kosten gespart werden.
Herr Naujock stellt klar, dass wegen der zeitlichen Komponente ein Handlungszwang bezüglich
der Beauftragung gegeben war. Daher wurde der Auftrag für die Beschaffung (welche ein Geschäft
der laufenden Verwaltung darstellt) nach Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt bereits
rechtsverbindlich erteilt. Soweit dieser Auftrag wieder zurückgenommen wird, kann nicht
ausgeschlossen werden, dass gegenüber der Stadt Bedburg im Rahmen des Zivilrechts
Forderungen wegen entgangenem Gewinn gestellt werden.
Herr Horn und Herr Eckl äußern hierauf, dass in Hinblick auf diese Sachlage eine Kündigung /
Rücknahme des bereits erteilten Auftrags natürlich nicht erfolgen sollte.
Mitteilung:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Sachstandsbericht zum Freibad Bedburg zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 30.04.2013
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