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Beschlusstext (Vorläufige Festlegung der Miete für die kürzlich erweiterte Turnhalle der Grundschule Kaster und Festlegung der Benutzungs- bzw. Vermietungsmodalitäten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
30.04.2013
Erstellt
12.07.13, 18:01
Aktualisiert
12.07.13, 18:01
Beschlusstext (Vorläufige Festlegung der Miete für die kürzlich erweiterte Turnhalle der Grundschule Kaster und Festlegung der Benutzungs- bzw. Vermietungsmodalitäten) Beschlusstext (Vorläufige Festlegung der Miete für die kürzlich erweiterte Turnhalle der Grundschule Kaster und Festlegung der Benutzungs- bzw. Vermietungsmodalitäten)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 11. Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, den 30.04.2013. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 18:56 Uhr TOP Betreff 6 Vorläufige Festlegung der Miete für die kürzlich erweiterte Turnhalle der Grundschule Kaster und Festlegung der Benutzungs- bzw. Vermietungsmodalitäten Herr Eckl äußert, dass er dem Beschlussvorschlag zustimmen wird, bittet jedoch, den Begriff „übergangsweise“ einzuführen. Weiterhin sollten die Reinigungskosten bei den künftig festzulegenden Mieten in jedem Fall berücksichtigt werden. Weiterhin spricht sich Herr Eckl – speziell in Hinblick auf die Interessen von Jugendlichen – für den Beschlussvorschlag 1 aus (= Möglichkeit der Durchführung von Veranstaltungen wie OberstufenFeten, Halloween-Feten, privaten Feiern und ähnlichen Veranstaltungen). Herr Horn spricht sich ebenfalls für die Kostenanpassung aufgrund einer aktuellen Berechnung aus und trägt die übergangsweise vorgeschlagene Vorgehensweise mit. Auch sollten private Feiern in der Turnhalle Kaster zugelassen werden. Oberstufenfeten und ähnliche Veranstaltungen jedoch eher nicht, auch um die erweiterte Turnhalle zu schonen. Herr Wolfgang Merx folgt ebenfalls der Beschlussvorlage. Die Durchführung von Oberstufenfeiern und ähnlichen Veranstaltungen sollte jedoch nach seiner Ansicht eher im Einzelfall auch unter Abwägung der Interessen der Jugendlichen abgestimmt werden. Bezüglich der Tierschauen / Tierausstellungen herrscht ein breiter Konsens dahingehend, dass diese nicht in der Turnhalle Kaster durchgeführt werden sollen. Es zeichnet sich im Rahmen der Diskussion jedoch ab, das bezüglich der Frage, inwieweit Oberstufenfeten, Halloween-Feten und ähnliche Veranstaltungen in der Turnhalle Kaster stattfinden sollen, unterschiedliche Auffassungen bestehen. Hier besteht bei einigen Ausschussmitgliedern insbesondere die Sorge, dass die mit doch deutlichem finanziellem Aufwand erweiterte Halle durch derartige Veranstaltungen zu sehr in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Herr Fachbereichsleiter Naujock regt daher als Konsens-Vorschlag an, Oberstufenfeten, Halloweenfeten und ähnliche Veranstaltungen für dieses Jahr, gewissermaßen als Test-Phase, zuzulassen, um hiernach erneut zu entscheiden. Frau Batzdorf seitens der FDP, Herr Eckl für die CDU und Herr Merx namens der CDU signalisieren, dass sie diesem Kompromissvorschlag der Durchführung dieser Test-Phase zustimmen werden. Herr Horn gibt für die SPD zu erkennen, dass er weiterhin nicht für die Durchführung von Halloween-Feten in der Turnhalle Kaster ist. Beschluss: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg legt die Mieten für die Nutzung der Turnhalle Kaster übergangsweise bis zur Fassung eines neuen Beschlusses, welcher dann auch die Anpassung der Mieten für die anderen städtischen Veranstaltungsgebäude bzw. Räumlichkeiten im Rahmen einer Kostenberechnung umfassen soll, wie folgt fest: Miete für Bedburger Vereine und / oder gemeinnützige Zwecke: -Foyer Turnhalle Kaster: 75,00 € -Turnhalle Kaster ohne Erweiterungsfläche: 200,00 € -Turnhalle Kaster Erweiterungsfläche: 100,00 € -Turnhalle Kaster gesamt: 375,00 € Miete für sonstige Zwecke: -Foyer Turnhalle Kaster: 280,00 € -Turnhalle Kaster ohne Erweiterungsfläche: 750,00 € -Turnhalle Kaster Erweiterungsfläche: 370,00 € -Turnhalle Kaster gesamt: 1.400,00 € Weiterhin gilt sowohl bei der Anmietung für Bedburger Vereine und / oder gemeinnützige Zwecke als auch für sonstige Zwecke folgendes: Der Hallenboden der Turnhalle Kaster muss vor Veranstaltungen durch Verlegung von Schutzplatten geschützt werden. Dies kann, ggfls. nach vorheriger Anleitung, auch durch den Mieter der Halle erfolgen. Soweit die Stadt die Verlegung durchführt, fallen hierfür mehrere Arbeitsstunden an, die wie folgt vom Mieter zu entschädigen sind: -Auslegung Bodenschutzplatten Turnhalle ohne Erweiterungsfläche: -Auslegung Bodenschutzplatten Erweiterungsfläche: -Auslegung Bodenschutzplatte Turnhalle inkl. Erweiterungsfläche: 180,00 € 90,00 € 270,00 €. Des Weiteren beschließt der Bauausschuss, dass Tierausstellungen / Tierschauen in der Turnhalle Kaster nicht zugelassen werden sollen. In der Turnhalle Kaster sollen Veranstaltungen wie Oberstufen-Feten, Halloween-Feten, private Feiern und ähnliche Veranstaltungen testweise für das aktuelle Jahr zugelassen werden. Unter Berücksichtigung der hierdurch gewonnenen Erkenntnisse / Erfahrungen soll dann erneut über diese Frage entschieden werden. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 30.04.2013 Seite 2