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Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
72 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
28.11.14, 18:01
Aktualisiert
28.11.14, 18:01
Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Familien-, Kultur und Sozialausschusses am Dienstag, den 21.10.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr TOP Betreff 8 Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Herr Schmitz führt aus, dass der Antrag des Bedburger Tennisclub Rot Weiss von 1948 e.V. wegen „Verfristung“ abgelehnt werden sollte. Hierüber besteht Einvernehmen. Beschluss: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2015 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.H.v. 50,00 € gewährt wird, b) die Gewährung der in der Vorlage aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien, c) den Antrag des Bedburger Tennisclub Rot Weiss von 1948 e.V. abzulehnen sowie den Antrag des Tennisclubs Kaster 75 e.V. im Hinblick auf den derzeit initiierten `runden Tisch Sport´ bis auf Weiteres zurückzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)