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Beschlusstext (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
30.01.15, 18:00
Aktualisiert
30.01.15, 18:00
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, den 09.12.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:18 Uhr TOP Betreff 4 Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege Herr Schmitz begrüßt grundsätzlich die geplanten Änderungen der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge. Lediglich der Einführung eines symbolischen Beitrags in der ersten Einkommensstufe widerspricht er, da dies eine zu hohe finanzielle Belastung für diese Familien darstellen würde. Außerdem erklärt er, dass auch der mit der Erhebung entstehende Verwaltungsaufwand zu groß sei; diesem pflichten alle Ausschussmitglieder bei. Fachbereichsleiter Kramer erklärt darauf hin, dass die grundsätzliche Idee zur Einführung eines solchen Beitrags aus der Trägerkonferenz der Kindertagesstätten gekommen sei; aufgrund dessen sei dieser Punkt als Diskussionsansatz in den Jugendhilfeausschuss eingebracht worden. Die Darstellung des Herrn Schmitz betreffend den Verwaltungsaufwand wurde durch Herrn Kramer bestätigt. Im Rahmen des anschließenden Beratungsverlaufs wurde sich fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, keinen symbolischen Elternbeitrag in der untersten Einkommensstufe zu erheben. Fachbereichsleiter Kramer wies darauf hin, dass dies grundsätzlich unproblematisch sei, man dann allerdings andere Variablen (z.B. U3-/ U2- Aufschlag bzw. Geschwisterkindregelungen) neu berechnen müsse. Herr La Noutelle beantragt die Eingewöhnung in der Tagespflege weiterhin extra zu bewilligen; er erachtet es für einen positiven Verlauf der Tagespflege als äußerst wichtig. Hierzu erläutert die Verwaltung, dass es keineswegs darum geht die Eingewöhnungszeit der Tagespflege abzuschaffen, sondern lediglich die Verfahrensweise den Kindertagesstätten angeglichen werden soll. Dort gebe es ebenfalls eine Eingewöhnungszeit, allerdings werde hier mit dem Beginn der Betreuung auch der reguläre Beitrag eingefordert. In der Tagespflege muss aktuell für die Eingewöhnungszeit ein zusätzlicher Beitragsbescheid erlassen werden; somit entsteht ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Durch Angleichung der Systeme werden alle Eltern gleich gestellt und zeitgleich Aufwand gespart, der bei der Fachberatung für Tagespflege mehr Kapazitäten für pädagogische Arbeitsaufträge schafft. Frau Schlösser, Leitung der Kita Pusteblume, unterstützt den Ansatz der Verwaltung; so gebe es im Kindergarten auch einen stufenweisen Einstieg. Die Tatsache, dass trotzdem auch hier vom ersten Tag an der volle Elternbeitrag zu zahlen ist, sei lt. ihren Erfahrungen auch für die Eltern absolut in Ordnung und habe in der Vergangenheit nie zu Beschwerden geführt. Nachdem auch der Jugendamtselternbeirat Zustimmung für das neu geplante Procedere bekundet, zieht die SPDFraktion ihren Antrag diesbezüglich zurück. Herr Zimmermann bittet um eine Darstellung der Beweggründe für die Herabstufung der Zuschläge für U2- und U3-Plätze. Fachbereichsleiter Kramer erklärt, dass durch eine gute Einnahmesituation im laufenden Jahr und die mögliche Einführung eines Solidarbeitrages, Spielräume geschaffen werden könnten, die möglichst an die Eltern weitergegeben werden sollten. Dies diene vor allem dazu, Beitragsspitzen abzubauen. Er weist jedoch darauf hin, dass durch Nichteinführung eines `Solidarbeitrages´ und durch den Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer Geschwisterkindregelung für die Betreuungsformen Kindertagespflege, einrichtungen und Offenen Ganztagsschulen, seitens der Verwaltung nochmals eine detaillierte Berechnung durchgeführt werden müsse, um die politisch beschlossene Elternbeitragsquote von 19% auch weiterhin zu erreichen. Herr La Noutelle bittet bei der Aufführung der Varianten auch die Möglichkeit einer linearen Beitragsberechnung zu prüfen; dies würde bedeuten, dass jedem Einkommen ein individueller Beitrag zugeordnet wird. Fachbereichsleiter Kramer erklärt, dass dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde und kaum umsetzbar sei; die Verwaltung werde den Antrag jedoch prüfen und die jeweiligen Optionen im nächsten Jugendhilfeausschuss mitteilen. Mitteilung: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Parameter mit Ausnahme des Solidarbeitrags in der Einkommensstufe 1 eine Änderung der Beitragssatzung für Elternbeiträge in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege vorzubereiten. Der Entwurf wird im nächsten Jugendhilfeausschuss am 10.03.2015 vorgestellt. Folgend soll dieser in einer gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Schulund Bildungsausschusses beraten werden. Hierbei soll eine übergreifende Geschwisterkindregelung für die Betreuungsformen Kindertagespflege, -einrichtungen und Offene Ganztagsschule - OGS - eingearbeitet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.12.2014 Seite 2