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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Windpark Honderberg / Sistiger Venn hier:Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 21:46
Aktualisiert
25.02.10, 21:46
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Windpark  Honderberg / Sistiger Venn
hier:Sachstandsbericht) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Windpark  Honderberg / Sistiger Venn
hier:Sachstandsbericht)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 16/2010 25.02.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Fachbereichsleiter: Herr Schramm Sachbearbeiter: Herr Wilms/Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Windpark Honderberg / Sistiger Venn hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Vertreter des Messinstitutes bzw. des Kreises Euskirchen zu den durchgeführten Schallmessungen am Windpark Honderberg / Sistiger Venn werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Mit Bescheid vom 05.04.2007 wurde von der Bezirksregierung Köln nach Durchführung des nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) vorgeschriebenen Verfahrens die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windenergieanlagen im Bereich der Gemeinde Kall erteilt. Nach dem Genehmigungsbescheid ist es erforderlich, dass ein Messinstitut Schallmessungen nach Inbetriebnahme der Anlagen durchführt. Das Messinstitut ist eine Stelle, die nach § 26 BImSchG durch eine Landesbehörde anerkannt ist. Für die Messungen dürfen zudem keine Messstellen beauftragt werden, die bereits im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Antragstellerin bzw. den Betreiber der Anlagen tätig waren. In Abstimmung zwischen der Unteren Umweltschutzbehörde des Kreises Euskirchen und dem Betreiber wurde die Fa. DEKRA mit der Messung beauftragt. Die Messstelle ist weiterhin zu beauftragen, hierüber einen Bericht anzufertigen und der Überwachungsbehörde vorzulegen. Vorlagen-Nr. 16/2010 Seite 2 Die Fa. DEKRA hat nunmehr mit Schreiben vom 01.02.2010 der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen einen Zwischenbericht zu den Schallimmissionsmessungen vom 13./14.11.2009 vorgelegt. Ein vollständiger ausformulierter Bericht wird erst in den nächsten Wochen nachgereicht. Da es sich um einen Zwischenbericht handelt, ist eine abschließende Bewertung und Prüfung seitens der Unteren Umweltschutzbehörde nicht möglich. Der endgültige Bericht wird zudem noch dem Landesumweltamt zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund der durch die Bürger vorgebrachten Beschwerden zu Lärmbelästigungen durch den Windpark Honderberg / Sistiger Venn sind von der SPD-Fraktion bzw. der FDPFraktion Anträge zur Erörterung der Thematik im Fachausschuss eingegangen. Zur Erläuterung sind die Anträge der SPD-Fraktion (Anlage 1) bzw. der FDP-Fraktion (Anlage 2) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Einzelheiten des nunmehr erstellten Lärmgutachtens werden von der Fa. DEKRA in der Sitzung erläutert. Vertreter der zuständigen Behörde (Untere Umweltschutzbehörde des Kreises Euskirchen) bzw. des Betreibers werden in der Sitzung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.