Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 21:46
Aktualisiert
25.02.10, 21:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
16/2010
25.02.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Fachbereichsleiter: Herr Schramm
Sachbearbeiter:
Herr Wilms/Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Windpark Honderberg / Sistiger Venn
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Vertreter des Messinstitutes bzw. des Kreises Euskirchen zu den
durchgeführten Schallmessungen am Windpark Honderberg / Sistiger Venn werden zur
Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Mit Bescheid vom 05.04.2007 wurde von der Bezirksregierung Köln nach Durchführung
des nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) vorgeschriebenen Verfahrens die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windenergieanlagen
im Bereich der Gemeinde Kall erteilt.
Nach dem Genehmigungsbescheid ist es erforderlich, dass ein Messinstitut Schallmessungen nach Inbetriebnahme der Anlagen durchführt. Das Messinstitut ist eine Stelle, die
nach § 26 BImSchG durch eine Landesbehörde anerkannt ist. Für die Messungen dürfen
zudem keine Messstellen beauftragt werden, die bereits im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Antragstellerin bzw. den Betreiber der Anlagen tätig waren. In
Abstimmung zwischen der Unteren Umweltschutzbehörde des Kreises Euskirchen und
dem Betreiber wurde die Fa. DEKRA mit der Messung beauftragt. Die Messstelle ist weiterhin zu beauftragen, hierüber einen Bericht anzufertigen und der Überwachungsbehörde vorzulegen.
Vorlagen-Nr. 16/2010
Seite 2
Die Fa. DEKRA hat nunmehr mit Schreiben vom 01.02.2010 der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen einen Zwischenbericht zu den Schallimmissionsmessungen vom 13./14.11.2009 vorgelegt. Ein vollständiger ausformulierter Bericht
wird erst in den nächsten Wochen nachgereicht. Da es sich um einen Zwischenbericht
handelt, ist eine abschließende Bewertung und Prüfung seitens der Unteren Umweltschutzbehörde nicht möglich. Der endgültige Bericht wird zudem noch dem Landesumweltamt zur Prüfung vorgelegt.
Aufgrund der durch die Bürger vorgebrachten Beschwerden zu Lärmbelästigungen durch
den Windpark Honderberg / Sistiger Venn sind von der SPD-Fraktion bzw. der FDPFraktion Anträge zur Erörterung der Thematik im Fachausschuss eingegangen.
Zur Erläuterung sind die Anträge der SPD-Fraktion (Anlage 1) bzw. der FDP-Fraktion
(Anlage 2) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Einzelheiten des nunmehr erstellten Lärmgutachtens werden von der Fa. DEKRA in der
Sitzung erläutert. Vertreter der zuständigen Behörde (Untere Umweltschutzbehörde des
Kreises Euskirchen) bzw. des Betreibers werden in der Sitzung zur Beantwortung von
Fragen zur Verfügung stehen.