Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
07.09.2010
Erstellt
27.08.10, 18:29
Aktualisiert
27.08.10, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
130/2010
07.09.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Ortsbesichtigung der Biogasanlage in Steinfeld
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Vertreter des Planungsbüros Berg & Partner vor Ort werden zur
Kenntnis genommen.
Der Antragsteller wird gebeten, zunächst die geplante Anlagenerweiterung zu konkretisieren.
Sachdarstellung:
Mit Bescheid vom 30.04.2008 hat der Kreis Euskirchen der NaWaRo-Energie Kloster
Steinfeld GmbH die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage
auf dem Gelände des Klostergutes Steinfeld erteilt.
Über die Genehmigung des Antrages nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde
im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 07.02.2008 – Punkt 2.2 der Niederschrift
zur öffentlichen Sitzung – beraten und beschlossen. Die Vertreter des Planungsbüros
Berg & Partner GmbH, Aachen, haben das Projekt in der Sitzung detailliert vorgestellt.
Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wurde erteilt. Es wurde darüber hinaus
beschlossen, mit dem Antragsteller eine privatrechtliche Vereinbarung dahingehend abzuschließen, dass dieser verpflichtet wird, die Unterhaltung und Instandsetzung für das
als Zufahrt zur Biogasanlage in Anspruch zu nehmende Teilstück des gemeindeeigenen
Wirtschaftsweges, zu übernehmen.
Vorlagen-Nr. 130/2010
Seite 2
Die Biogasanlage ist als Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Punkt 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt worden. Danach darf u.a. die elektrische Leistung der Anlage nicht 0,5 MW Leistung überschreiten; die Biomasse muss überwiegend aus dem
Betrieb oder aus nahegelegenen Betrieben stammen.
Zwischenzeitlich wurde die Biogasanlage in Betrieb genommen. Es bestehen nunmehr
Bestrebungen, die Anlage in einer 2. Ausbaustufe zu erweitern und weitere Gebäude in
Klosternähe anzuschließen. Eine Erweiterung der Anlage über die Regelungen der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Punkt 6 BauGB hinaus, würde die Schaffung von Baurecht
durch die Gemeinde Kall voraussetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Fachausschuss zunächst die bestehende Anlage
vor Ort besichtigt. Vertreter des Planungsbüros Berg & Partner werden die bestehende
Anlage sowie die geplante Anlagenerweiterung vor Ort erläutern.