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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ortsbesichtigung der Biogasanlage in Steinfeld)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
07.09.2010
Erstellt
27.08.10, 18:29
Aktualisiert
27.08.10, 18:29
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ortsbesichtigung der Biogasanlage in Steinfeld) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ortsbesichtigung der Biogasanlage in Steinfeld)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 130/2010 07.09.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Ortsbesichtigung der Biogasanlage in Steinfeld Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Vertreter des Planungsbüros Berg & Partner vor Ort werden zur Kenntnis genommen. Der Antragsteller wird gebeten, zunächst die geplante Anlagenerweiterung zu konkretisieren. Sachdarstellung: Mit Bescheid vom 30.04.2008 hat der Kreis Euskirchen der NaWaRo-Energie Kloster Steinfeld GmbH die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage auf dem Gelände des Klostergutes Steinfeld erteilt. Über die Genehmigung des Antrages nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 07.02.2008 – Punkt 2.2 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – beraten und beschlossen. Die Vertreter des Planungsbüros Berg & Partner GmbH, Aachen, haben das Projekt in der Sitzung detailliert vorgestellt. Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wurde erteilt. Es wurde darüber hinaus beschlossen, mit dem Antragsteller eine privatrechtliche Vereinbarung dahingehend abzuschließen, dass dieser verpflichtet wird, die Unterhaltung und Instandsetzung für das als Zufahrt zur Biogasanlage in Anspruch zu nehmende Teilstück des gemeindeeigenen Wirtschaftsweges, zu übernehmen. Vorlagen-Nr. 130/2010 Seite 2 Die Biogasanlage ist als Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Punkt 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt worden. Danach darf u.a. die elektrische Leistung der Anlage nicht 0,5 MW Leistung überschreiten; die Biomasse muss überwiegend aus dem Betrieb oder aus nahegelegenen Betrieben stammen. Zwischenzeitlich wurde die Biogasanlage in Betrieb genommen. Es bestehen nunmehr Bestrebungen, die Anlage in einer 2. Ausbaustufe zu erweitern und weitere Gebäude in Klosternähe anzuschließen. Eine Erweiterung der Anlage über die Regelungen der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Punkt 6 BauGB hinaus, würde die Schaffung von Baurecht durch die Gemeinde Kall voraussetzen. Die Verwaltung schlägt vor, dass der Fachausschuss zunächst die bestehende Anlage vor Ort besichtigt. Vertreter des Planungsbüros Berg & Partner werden die bestehende Anlage sowie die geplante Anlagenerweiterung vor Ort erläutern.