Daten
Kommune
Bedburg
Größe
72 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
06.08.15, 18:00
Aktualisiert
06.08.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 3. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses
am Dienstag, den 19.05.2015.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:04 Uhr
TOP
Betreff
4
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Es besteht Einigkeit, dass die in den Sportförderungsrichtlinien genannte Frist (jeweils bis zum
31.03. eines Jahres) verbindlich ist.
Herr Schmitz zeigt sich verwundert über die geringe Anzahl der gestellten Anträge; dies passe
nicht zu den `Wunschlisten´, die beim Runden Tisch `Sport´ getätigt wurden.
Herr Lambertz erläutert, dass die Forderungen beim Runden Tisch `Sport´ nicht über die Vergabe
der Zuschüsse im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien abgegolten werden können.
Beschluss:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt,
a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2016 auf 5,40 €
festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren
und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i. H. v. 50,00 €
gewährt wird,
b) die Gewährung der in der Vorlage aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsricht-linien der
Stadt Bedburg.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)